Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 67

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Betriebsvereinbarung gibt, ansonsten bis zum vierten Lebensjahr des Kindes. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auf jeden Fall eine weitergehende Regelung als im Regierungsabkommen ver­einbart. Dort war nämlich für Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern nichts der­gleichen vorgesehen.

Welche Schritte noch notwendig sein werden, was noch zu verbessern sein wird, das wird die Zeit zeigen. Wir können diese Materie immer wieder überarbeiten, aber ich bin überzeugt davon, dass es wichtig ist, dass wir zunächst einmal einen Fuß in der Tür haben – anderenfalls würden Sie ja auch nicht zustimmen. Sie kritisieren bestimmte Teile dieser Vorlage. Auch mir wäre es anders lieber gewesen, aber mir ist es recht, dass zunächst einmal das passiert.

Aufgabe der Politik ist es, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es möglich ist, dieses Recht auf Teilzeit und die Rückkehr in Vollzeit in den einzelnen Betrieben auch zu leben. Das Recht auf Teilzeit ist schon deshalb ein wichtiger Schritt und notwendig, um die Illusion des rund um die Uhr verfügbaren Berufsmenschen zu beseitigen. Das ist etwas ganz Wichtiges. Diese Illusion muss aus den Köpfen. Wir müssen dieses Recht auch leben.

Die Elternteilzeit bietet Anreize sowohl für beide Elternteile – sie können mehr Zeit für ihre Kinder aufbringen – als auch für die Unternehmer – sie haben motivierte, zufrie­dene Mitarbeiter –. Mit diesem Recht auf Teilzeitarbeit ist im Prinzip alles getan worden, um Beruf und Familie sowie Beruf und Karriere und Familie zu vereinbaren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.48

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


11.48

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung des Rechts auf Teilzeit wird ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Die Bundesregierung setzt damit die familienpolitische Erfolgsbilanz, die sie auch schon in der Vergangenheit geschrieben hat, fort.

Ich denke da etwa an das Kinderbetreuungsgeld – das wurde heute schon erwähnt –, das endlich in gerechter Form eine finanzielle Unterstützung für Eltern und Kinder während dieser Betreuungszeit gewährleistet. Ich denke vor allem an die Familien­hospizkarenz, und ich denke auch an die Stärkung der Einkommen der Familien durch die Steuerreform. All diese Maßnahmen sind von dieser Bundesregierung zur Absiche­rung unserer Familien gesetzt worden, und sie tragen vor allem auch zum Wohlfühlen unserer Kinder in den Familien bei.

Wenn wir von einem Recht auf Teilzeit reden, dann ist es auch selbstverständlich, dass diese neuen Arbeitsmodelle, die hier entstehen, eine entsprechende Absicherung in der Kinderbetreuung brauchen.

Dabei denke ich beispielsweise auch an eine flexible und bedarfsorientierte Kinder­betreuung, die auch von der Bundesregierung entsprechend unterstützt wird – Unter­stützung also nicht nur dann, wenn es um Kinderbetreuung im Kindergarten und in den Horten geht, sondern auch dann, wenn es um die Betreuung durch Tagesmütter geht. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Maßnahmen von Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer hinweisen, die ja bereits angekündigt hat, dafür zu sorgen, dass es bis zum Jahre 2006 10 000 Plätze mehr für die Nachmittagsbetreuung von Schulkin­dern geben wird.

 


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