Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 20

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sein werden. Und das ist extrem ungerecht! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Steibl: Das stimmt ja nicht!)

Zwei Beispiele dazu. Erstens: Es gibt in Österreich 400 000 Menschen, die Teilzeit­arbeit leisten. Der Großteil dieser Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Das wird bei einer lebenslangen Durchrechnung zu massiven Einbrüchen beim Pensionsniveau führen.

Zweitens: Die von Ihnen nicht sehr präzise vorgeschlagene Schwerarbeiterregelung schließt Frauen de facto aus. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass es in Österreich keine Frauen gibt, die schwer arbeiten? – Ich kann mir das nicht vorstellen. Es muss auch für Frauen die Möglichkeit einer Schwerarbeiterregelung geben. Das ist ein abso­lutes Gebot der Fairness! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Die zweite Gruppe der Hauptverlierer werden all jene Menschen sein, die Saisonarbei­ter sind – sei es im Tourismus, sei es im Baugewerbe, wo auch all die Einbußen, die durch immer wiederkehrende Zeiten der Arbeitslosigkeit auftauchen, in Zukunft voll auf die Pensionshöhe durchschlagen werden. Wenn es sich bei diesen Saisonarbeitern auch noch um Frauen handelt, dann heißt das, dass Frauen, die Saisonarbeit leisten, durch diese Pensionsreform doppelt betroffen sein werden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum sehen Sie alles so negativ? Der große Jammerer!)

Herr Bundeskanzler! Daher ist es so, dass durch diese Pensionsharmonisierung die Pensionsverluste des Jahres 2003 aufgedoppelt werden und nach Berechnungen der Arbeiterkammer leider damit zu rechnen ist, dass die Pensionsverluste manchmal 20 Prozent und mehr betragen werden. Das ist weder fair noch gerecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. – Abg. Mag. Molterer: Das ist unwahr!)

Ein harmonisiertes Pensionssystem, das mehr Gerechtigkeit schafft, hätte als Grund­lage zumindest einmal gleiche Beiträge und gleiche Leistungen. Aber auch dieses Prinzip ist durch diesen Vorschlag der Pensionsharmonisierung nicht erfüllt. Es gibt weiterhin unterschiedliche Beitragshöhen und unterschiedliche Leistungen. (Abg. Mag. Molterer: Vorschlag der Sozialpartner!) Und diese sind in vielen Bereichen nicht gerechtfertigt.

Herr Molterer, erklären Sie mir Folgendes: Wieso müssen zum Beispiel, um die Beam­ten heranzuziehen, eine Krankenschwester, ein Gendarm, ein Briefträger, obwohl er oder sie eine Pension bekommen wird, die niedriger ist als die Höchstpension des ASVG, höhere Beiträge bezahlen? Wieso müssen sie, wenn sie in Pension sind, auch noch einen Pensionssicherungsbeitrag zahlen? – Dafür gibt es keine vernünftige Begründung. Das einzig Vernünftige wäre, gleiche Beiträge, die zu gleichen Leistungen führen! Das ist der Anspruch an ein harmonisiertes Pensionssystem. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man hat den Eindruck, dass bei allem Zuge­stehen der Schwierigkeiten, ein harmonisiertes Pensionssystem zu entwickeln – und es bestreitet niemand, dass das eine der schwierigsten und komplexesten Materien ist –, auf einzelne Gruppen in unserer Gesellschaft vergessen wurde. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich kann das schon nicht mehr hören!)

Stellen Sie sich vor, was es bedeutet, wenn es bei Pensionen von 700 € zu 20 Prozent Kürzungen kommt! Stellen Sie sich vor, dass Menschen nach langem Erwerbsleben nicht die Möglichkeit haben werden, ihre Schwerarbeiterregelung in Anspruch zu neh­men! Stellen Sie sich vor, was das vor allem für Frauen bedeutet, die heute ohnehin schon sehr niedrige Pensionen beziehen! Mit diesen Pensionskürzungen werden sie alle in die Ausgleichszulage gedrängt werden.

 


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