Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 105

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Ein wirksames und zeitgemäßes Gesundheitssystem für die Menschen wird vor allem zwei Dinge erfüllen müssen:

Es muss die Sicherheit einer hochwertigen und effizienten Versorgung geben.

Und es muss die Menschen unterstützen, gesund zu bleiben und Krankheiten vorzu­beugen.

In diesem Verständnis ist Gesundheitsreform immer innerhalb von fünf konkreten Handlungsfeldern zu verstehen:

Gesundheitsförderung

Qualitätssicherung

Innovationen

Strukturreformen

Finanzierung

Im internationalen Vergleich finanzieren wir eine auf höchstem Niveau stehende medi­zinische Versorgung: Wir haben im Hochtechnologiebereich mit 26,7 Computertomo­graphen auf 100.000 Einwohner/innen einen echten Spitzenwert. Deutschland hat 13,3, die Schweiz 17,6 und die USA 12,8 auf jeweils 100.000 Einwohner im Einsatz.

Bei den Magnetresonanz-Tomographen ist es ganz ähnlich: Österreich hat 13, 4, Deutschland 5,5, die Schweiz 12,9 und die USA 8,2 im Einsatz.

Wir führen gemeinsam mit Spanien innerhalb der OECD die meisten Herztransplanta­tionen durch, wir haben mit Abstand die meisten Lungentransplantationen und stehen bei den Lebertransplantationen an dritter Stelle.

Wir erhalten diese medizinische Spitzenversorgung zu einem relativ günstigen Preis: Mit knapp über 9 Prozent am BIP liegen wir innerhalb der OECD im Mittelfeld des Benchmark-Vergleichs. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik verlangt, dass man im Interesse der Patienten zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung rechtzeitig Koteneinsparungspotentiale erkennt und Kosten dämpfende Maßnahmen setzt.

Wir sind aber in der Komplexizität der Planung und Finanzierung unserer beiden Säu­len – der extra- und intramuralen Versorgung – mit Sicherheit Weltmeister: Österreich unterscheidet sich in diesem zentralen Punkt von anderen Gesundheitssystemen:

Bei uns wird das Angebot des niedergelassenen Bereichs durch die soziale Kranken­versicherung gesteuert und finanziert.

Der intramurale Bereich hingegen ist im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung weitgehend den Ländern übertragen, die dafür Gelder der Sozialversicherung, des Bundes, der Länder und Gemeinden aufwenden.

Alle wissenden Expert/innen stimmen darüber ein, dass genau diese Situation zu einem Dualismus im System geführt hat, das heißt, der intra- und extramurale Bereich haben divergente Interessenslagen entwickelt, womit sich auch die Angebotsdichte auseinander entwickelt hat. Der zentrale Schwachpunkt des Systems ist die Doppel­gleisigkeit in der Versorgung.

Die Finanzierung einer der beiden Säulen des Gesundheitssystems ist vertraglich zwi­schen Bund und Ländern geregelt. Diese bisher geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Kranken­anstaltenfinanzierung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft. Bei keiner Einigung zwi­schen Bund und Ländern wäre die Rechtslage zum 31. Dezember 1977 am 1. Jänner


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