Ein wirksames und zeitgemäßes
Gesundheitssystem für die Menschen wird vor allem zwei Dinge erfüllen müssen:
Es muss die Sicherheit einer
hochwertigen und effizienten Versorgung geben.
Und es muss die Menschen unterstützen,
gesund zu bleiben und Krankheiten vorzubeugen.
In diesem Verständnis ist
Gesundheitsreform immer innerhalb von fünf konkreten Handlungsfeldern zu
verstehen:
Gesundheitsförderung
Qualitätssicherung
Innovationen
Strukturreformen
Finanzierung
Im internationalen Vergleich finanzieren
wir eine auf höchstem Niveau stehende medizinische Versorgung: Wir haben im
Hochtechnologiebereich mit 26,7 Computertomographen auf
100.000 Einwohner/innen einen echten Spitzenwert. Deutschland hat 13,3,
die Schweiz 17,6 und die USA 12,8 auf jeweils 100.000 Einwohner im
Einsatz.
Bei den Magnetresonanz-Tomographen ist
es ganz ähnlich: Österreich hat 13, 4, Deutschland 5,5, die Schweiz 12,9 und
die USA 8,2 im Einsatz.
Wir führen gemeinsam mit Spanien
innerhalb der OECD die meisten Herztransplantationen durch, wir haben mit
Abstand die meisten Lungentransplantationen und stehen bei den
Lebertransplantationen an dritter Stelle.
Wir erhalten diese medizinische
Spitzenversorgung zu einem relativ günstigen Preis: Mit knapp über
9 Prozent am BIP liegen wir innerhalb der OECD im Mittelfeld des
Benchmark-Vergleichs. Eine nachhaltige Gesundheitspolitik verlangt, dass man im
Interesse der Patienten zur langfristigen Sicherstellung der Versorgung
rechtzeitig Koteneinsparungspotentiale erkennt und Kosten dämpfende Maßnahmen
setzt.
Wir sind aber in der Komplexizität der
Planung und Finanzierung unserer beiden Säulen – der extra- und
intramuralen Versorgung – mit Sicherheit Weltmeister: Österreich
unterscheidet sich in diesem zentralen Punkt von anderen Gesundheitssystemen:
Bei uns wird das Angebot des
niedergelassenen Bereichs durch die soziale Krankenversicherung gesteuert und
finanziert.
Der intramurale Bereich hingegen ist im
Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung weitgehend den Ländern übertragen, die
dafür Gelder der Sozialversicherung, des Bundes, der Länder und Gemeinden
aufwenden.
Alle wissenden Expert/innen stimmen
darüber ein, dass genau diese Situation zu einem Dualismus im System geführt
hat, das heißt, der intra- und extramurale Bereich haben divergente Interessenslagen
entwickelt, womit sich auch die Angebotsdichte auseinander entwickelt hat. Der
zentrale Schwachpunkt des Systems ist die Doppelgleisigkeit in der Versorgung.
Die Finanzierung einer der beiden Säulen des Gesundheitssystems ist vertraglich zwischen Bund und Ländern geregelt. Diese bisher geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung tritt mit 31. Dezember 2004 außer Kraft. Bei keiner Einigung zwischen Bund und Ländern wäre die Rechtslage zum 31. Dezember 1977 am 1. Jänner