Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 55

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als Fortschritt von Transparenz gelobt wird, zum Teil ein Alptraum werden, was die Administration betrifft.

Also, die nächste Anpassung steht uns bevor – ich weiß, dass das noch einige Zeit dauern wird, aber sie wird in Fachkreisen bereits diskutiert –, und dann wird auch jemand dastehen und sagen: Wir müssen alles nachvollziehen! Die Frage ist, warum wir nicht etwas vorgeben, wie wir uns die Richtlinie vorstellen – im Interesse unserer heimischen Wirtschaft, im Interesse unserer Banken und Versicherungen. Mir ist es zu wenig, geschätzte Damen und Herren, wenn wir davon ausgehen, dass die schon wis­sen werden, was sie da tun, denn ich glaube, die Tendenzen, die da sichtbar werden, sind eigentlich Tendenzen für die „Großen“. Alle anderen werden sich schwer tun, Anforderungen wie zum Beispiel bei Solvency, die bis spätestens 2010 kommen soll, nachzuvollziehen und auch wirklich zu erbringen.

Ich möchte Sie daher einladen, im Finanzausschuss einmal eine Diskussion darüber zu führen, dass wir schon längst fällige Richtlinien just nicht nachvollziehen, sondern dass wir uns sehr wohl Vorgaben auch für die europäische Diskussion erarbeiten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.38


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ikrath zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.38.37

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Wir haben im Finanzausschuss ein The­ma zum Sonderrechnungslegungsgesetz intensiv diskutiert. Wir haben natürlich meh­rere Themen intensiv diskutiert, aber ein Thema war, dass bei einer sehr extensiven Auslegung des Gesetzes auch Sonderrechnungslegungskreise für Hypothekenbanken und Gemeindesparkassen denkbar wären. Der Herr Staatssekretär hat dort schon – sehr erfreulich – festgestellt, dass das aus seiner Sicht nicht der Fall ist. Wir haben mittlerweile auch beim Wirtschaftsministerium die Versicherung eingeholt, und ich möchte das – weil ich Wert darauf lege, dass das auch im Protokoll ist –, was das Wirt­schaftsministerium mitgeteilt hat, jetzt zitieren:

„Die, von Österreich förmlich akzeptierten, sogenannten ,zweckdienlichen Maßnah­men‘ der EK vom 30. April 2003 zur Abschaffung der pauschalen Haftung für Gemein­desparkassen und Landeshypos mit Übergangsfrist bis 30. September 2017 begrün­den zweifelsfrei keine neue Pflichten zu gesonderter Rechnungslegung in getrennten Rechnungskreisen. Aufgrund des pauschalen Charakters der Haftung wäre nicht vor­stellbar, welche getrennten Bereiche hier zu bilden wären.

Auch die Behaftung von Verbindlichkeiten für die Periode nach dem 2. April 2003 bis zum 1. April 2007 erfordert allein aufgrund des Sonderrechnungslegungsgesetzes kei­ne zusätzlichen Rechnungslegungspflichten.

Auch typische Dienstleistungen des Banken- und Sparkassengeschäftes erfordern keine rechnungsmäßige Trennung im Sinne des § 5 Sonderrechnungslegungsgesetz.“

Diese Klarstellung war wichtig, und unter dieser Voraussetzung können wir der Ge­setzesvorlage auch zustimmen.

Noch eine Anmerkung zum Börsegesetz – ich bedauere, dass Herr Krainer jetzt nicht anwesend ist, ich möchte das aber umso bewusster hier festhalten –: Es ist die Ge­schichte der österreichischen Börse unter der letzten Regierung eine wahre Erfolgs­geschichte. Sie hat sichergestellt, dass in Österreich Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, sie hat sichergestellt, dass die österreichischen Unternehmen die Chancen im Osten – Kollege Auer hat die Unternehmen schon genannt – wahrnehmen konnten.


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