weltausschusses
über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz über die
Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und Energiefondsgesetz
(KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des Nationalrates am
5. Juni 2007
Vor 50 Jahren, im
Jahr 1956, wurde die Österreichische Studiengesellschaft für Kernenergie
gegründet. Die Aktivitäten dieser Gesellschaft führten zum
Beschluss der Bundesregierung über einen Energieplan, der drei
Kernkraftwerke in Österreich vorsah. Das erste davon sollte in Zwentendorf
gebaut werden.
Am 5. November
1978 haben sich die Österreicher im Rahmen einer Volksabstimmung klar
gegen die Nutzung von Kernkraft ausgesprochen. Zwentendorf wurde nicht in Betrieb
genommen.
Unabhängig davon
fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem
österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert
Österreich die europäische Atomenergie. Seit dem EU-Beitritt sind von
Österreich bereits mehr als 200 Millionen Euro an Euratom bezahlt
worden.
Jedwede Subvention
für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicherheit
erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer
Kernkraftwerke in Europa. Die durch die Nutzung von Kernkraft entstehenden
Kosten inklusive Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgungskosten für
Atommüll sind ausschließlich von den Betreibern von Atomkraftwerken
zu begleichen haben sich daher auf den Preis für Atomstrom auszuwirken.
Ein Ausstieg
Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bisher
gebundenen finanziellen Mittel für die Förderung der Nutzung
Erneuerbarer Energie aus heimischen Quellen ist daher ein Gebot der
Stunde.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die
einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die
für Euratom vorgesehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der
Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter betreffend die Einführung einer
Bundesförderung für die energetische Sanierung des Althaus- und
Altwohnungsbestandes, eingebracht im Zuge der Debatte über den
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (90 d.B.):
Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds - Klima- und
Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) (120 d.B.) in der 24. Sitzung des
Nationalrates am 5. Juni 2007
Wohnungen in Altbauten
und alte Wohnungen haben einen jährlichen Energiebedarf von bis zu 500 kWh/m².
Dies ist mehr als doppelt so viel, wie der durchschnittliche Energiebedarf von
Wohnungen in Österreich, der 23 kWh/m² beträgt und stellt
eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Bürger dar.
Ein Niedrigenergiehaus braucht im Vergleich nur 75 kWh/m², ein
Passivhaus nur 17 kWh/m².
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