Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 200

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine energetische Sanierung des gesamten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich würde den Energiebedarf im Land drastisch senken, was zur Folge hätte, dass dauerhaft und nachhaltig jährlich 6 Millionen Tonnen CO2 weniger in die Luft emittiert werden, Österreich einen großen Schritt in Richtung Energieautonomie setzen könnte und auch dem Import von Atomstrom, der zum erheblichen Teil aus unsicheren Kraftwerken aus der Ukraine stammt, die baugleich mit dem Katastrophenreaktor von Tschernobyl sind, könnte ein Ende gesetzt werden.

Der Sanierungszyklus für den Althausbestand beträgt derzeit 40 bis 60 Jahre, Ziel muss eine Senkung der Dauer auf 20 Jahre sein. Die Kosten für die Sanierung des ge­samten Althaus- und Altwohnungsbestandes in Österreich betragen 80 Milliarden Euro. Eine Förderung für die Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes in der Höhe von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten, die unabhängig von der Wohn­bauförderung der Länder ausbezahlt wird, würde in einem Zeitraum von 20 Jahren rund 8 Milliarden Euro kosten – im Jahr also durchschnittlich 400 Millionen Euro. Die Finanzierung dieses Direktzuschusses hat aus den Mehreinnahmen zu erfolgen, die der Finanzminister aufgrund der gestiegenen Energiekosten aus Mehrwertsteuermehr­einnahmen lukriert.

Eine organisatorische Abwicklung über die Förderstellen Bundesländer wäre der sinn­vollste Weg und hätte auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips zu erfolgen.

Im Vordergrund dieser wichtigen Maßnahme steht der soziale Aspekt, da zumeist äl­tere Personen und ärmere Menschen in Altbauten wohnen. Diese würden durch eine Sanierungsoffensive im Rahmen der Betriebskosten massiv entlastet.

Darüber hinaus würde diese Förderung über die genannten 20 Jahre etwa 20.000 zu­sätzliche Arbeitsplätze im Baugewerbe und Baunebengewerbe schaffen. Dass sinken­de Arbeitslosigkeit eine massive Entlastung für das Bundesbudget darstellt, muss nicht näher erläutert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines Direktzuschusses in der Hö­he von 10 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes zu fördern. Die organisatorische Abwicklung soll auf Grundlage des One-Stop-Shop-Prinzips über die Bundesländer erfolgen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.24.13

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Obmann des ÖVP-Parlamentsklubs, Wolfgang Schüssel, hat vor der Nationalratswahl angekündigt, die Einrichtung eines Klima- und Energiefonds zu forcieren und vorzunehmen. Jetzt, wenige Monate danach, können wir die Einrichtung dieses Fonds bereits hier im Hohen Haus beschließen. ÖVP-Politik: Versprochen – gehalten! (Beifall bei der ÖVP.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite