den Antrag vorgesehenen Unterstützung auf österreichische Staatsbürger lässt sich mit der Unionsbürgerrichtlinie nicht vereinbaren.
Anlass zur Kritik gibt aber auch die Anspruchsvoraussetzung, dass die Anspruchswerberin nicht im gemeinsamen Haushalt mit einer ihr gegenüber unterhaltspflichtigen Person leben darf. Diese Voraussetzung führt zu sehr widersprüchlichen Ergebnissen.
Ich möchte aber jetzt augrund meiner kurzen Redezeit gar nicht mehr auf diese widersprüchlichen Ergebnisse eingehen, sondern möchte abschließend, und zwar Bezug nehmend auf die Wortmeldung von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, noch auf zwei ganz wesentliche Grundsätze des österreichischen Sozialversicherungsrechtes hinweisen.
Eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialversicherungswesens ist das Solidaritätsprinzip. Solidaritätsprinzip bedeutet aber auch, dass wir einen Solidarausgleich zwischen denjenigen haben, die wenig verdienen, und denjenigen, die ein hohes Einkommen erzielen.
Ein zweiter Grundsatz unseres Sozialversicherungssystems ist das sogenannte Territorialitätsprinzip. Das heißt, wir stellen nicht auf die Staatsbürgerschaft ab, sondern stellen darauf ab, dass der Beschäftigungsort im Inland gelegen ist.
Ich sehe keinen Grund dafür, dass wir von diesen beiden Prinzipien nur aufgrund polemischer Reden abweichen sollten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.05
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.05
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl
(SPÖ): Sehr geehrte
Damen und Herren! Herr Klubobmann Strache, Ihre Fraktion hat uns heute
zumindest zu einer, wahrscheinlich nicht ganz neuen Erkenntnis verholfen,
nämlich, dass Hasspredigten auch dann um nichts besser werden, wenn sie in
deutscher Sprache gehalten werden. (Abg. Strache: Die Meinungsfreiheit tut Ihnen
weh!) – Meinungsfreiheit soll es in diesem Hause geben, aber Sie
sollen sich als Abgeordnete im Rahmen dieses demokratischen Systems bewegen.
Das kann man auch von Ihnen und von Ihrer Fraktion verlangen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg.
Strache: Die Wahrheit und die
Meinungsfreiheit tun Ihnen weh!)
Da ich letztlich ein Mensch bin, der doch immer das
Positive – auch in derartigen Vorgängen –
sucht, möchte ich sagen, dass ich schon sehr erleichtert bin darüber,
wie dieses Haus auf derartige Hassanfälle, -ausfälle reagiert, und
bin auch sehr erleichtert über die doch sehr breite Abgrenzung, die Sie
hier erfahren haben, und möchte auch den Kolleginnen und Kollegen von der
ÖVP dezidiert sagen, dass ich ihre Haltung dazu sehr zu schätzen
weiß. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur ASVG-Novelle einige Bemerkungen: Ich bin sehr froh darüber, dass jetzt auf Initiative des Sozialministers damit begonnen wird, den Pensionsreformen, die Sie in den letzten Jahren vollzogen haben, wichtige Giftzähne zu ziehen. Die bessere Bewertung der Kinderbetreuungszeiten und die Verbesserung für pflegende Angehörige werden die Situation vor allem für Frauen verbessern. Für Frauen sind ja besonders jene Regelungen, die Sie in den letzten Jahren getroffen haben, Armutsfallen. Die Verlängerung der Durchrechnungszeiträume hat ja dazu geführt, dass es künftighin sehr, sehr kleine Frauenpensionen geben wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch Bezug nehmen auf den Antrag des BZÖ hinsichtlich der monatlichen Unterstützung für Frauen über 60 Jahre. Bezeichnender-
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