Pflegestufe 3
848 Euro, Pflegestufe 4 1.273 Euro, Pflegestufe 5 1.728,
Pflegestufe 6 2.358 Euro und für die Pflegestufe 7
beträgt die jährliche Entwertung bereits 3146 Euro)
Daher ist
festzuhalten, daß von einer Erhöhung des Pflegegeldes bisher,
und – wenn man vom Regierungsprogramm als Absichtserklärung
ausgeht – auch in Zukunft, keine Rede sein kann. Es wurde und wird
nicht einmal eine Inflationsanpassung vorgenommen. Um diese zu erreichen,
müßte das Pflegegeld heute um ca. 18 Prozent erhöht
werden.
Anstatt sich
gegenseitig die Schuld für das gemeinsame Versagen in die Schuhe zu
schieben, sollte sich diese Regierung ihr Scheitern eingestehen. Allerdings
nicht mit einer geplanten Verlängerung der Amnestieregelung, sondern mit
dem längst überfälligen Schritt einer Valorisierung des
Pflegegeldes im Sinne aller Betroffenen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
"Die
Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich alle erforderlichen
Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, daß es
inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung im Jahr 1993
entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Valorisierung des
Pflegegeldes sichergestellt werden."
Wien, am 6. Juni
2007
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Weiters gebe ich bekannt, dass auch der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mandak, Öllinger, Freundinnen und Freunde vorliegt, ausreichend unterstützt ist, ordnungsgemäß eingebracht ist und daher mit in Verhandlung steht.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Mandak, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verlängerung
der Amnestieregelung des Pflegeübergangsgesetzes bis Ende 2007
eingebracht im Zuge
der Debatte über die Regierungsvorlage (82 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird in der Fassung des Ausschussberichts
(116 d.B.)
Nachdem die Regierung daran gescheitert ist, innerhalb der vom Pflege-Übergangsgesetz gesetzten Amnestiefrist einen gemeinsamen Vorschlag zur Lösung der Pflegemisere umzusetzen, droht für tausende Menschen ab 1. Juli dieses Jahres ein Zustand der rechtlichen Unsicherheit bzw. die Gefahr der Kriminalisierung. Die Verunsicherung der Betroffenen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Auch wenn es auf Grund der Versäumnisse der Bundesregierung und der Verfahrensregeln des Nationalrats unmöglich scheint, die Amnestieregelung noch rechtzeitig vor ihrem Auslaufen zu verlängern, so kann eine Entschließung des Nationalrats doch allen Beteiligten die Sicherheit bieten, dass sie nach dem 1. Juli 2007 bis zur Schaffung einer echten Lösung des Problems rechtlich nicht belangt werden, wenn sie – zwangsläufig in Umgehung recht-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite