werden. Wie wir wissen, haben die Gespräche mit den Ländern leider keinen Erfolg gebracht, und außer in Form von mündlichen Ausführungen von Ihnen wurde uns im Hohen Haus auch die Richtlinie für die Förderung nicht vorgelegt. Ihren mündlichen Ausführungen zufolge hatten Sie dabei aber vor, nur bei Anstellung von Pflege- und Betreuungskräften Förderungen zuzugestehen, jedoch nicht, wenn sich Betroffene Leistungen, wie zum Beispiel beim Arzt, über Selbstständige zukaufen. – Diese Ungleichbehandlung wirft große verfassungsrechtliche Bedenken auf, da es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt.
Aus diesem Grund begrüße ich die Einigung im Ministerrat, ebenso bei Inanspruchnahme von selbstständigen Betreuungskräften Förderungen zu ermöglichen, denn es ist letztlich Voraussetzung für eine leistbare Pflege und Betreuung.
Die bereits in der Novelle vorgesehene Förderungsvoraussetzung, dass die Betreuungskräfte – jetzt neu: unselbstständig und selbstständig – die theoretischen Ausbildungsinhalte zur Heimhilfe nachweisen müssen, halte ich im Sinne der Qualitätssicherung für die Betroffenen und deren Angehörige für sinnvoll.
Herr Minister Buchinger, nicht wir von der ÖVP tragen zur Verunsicherung der Menschen in diesem Land durch die Debatte in den letzten Tagen bei, sondern die Debatte um die Verlängerung der Amnestieregelung ist deshalb dringend notwendig geworden, weil es für den 1. Juli keine Klarheiten für die Betroffenen, die auf Pflege und Betreuung zu Hause angewiesen sind, gibt! (Beifall bei der ÖVP.) Dies zeigt auch die Presseaussendung von Professor Mazal auf. Kollegin Mandak hat das ja auch schon ausgeführt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, versetzen Sie sich bitte in die Rolle eines Betroffenen! Die wissen nicht, welche administrativen Schritte für die Legalisierung ihrer Betreuungskraft notwendig sind. Welchen Schritt müssen sie selbst, welchen die Betreuungskraft setzen? Noch vor drei Monaten, wo Sie, Herr Minister, die Verlängerung der Amnestieregelung angesprochen haben, war genug Zeit, diese administrative Regelung einer Transparenz zuzuführen, um den Betroffenen die notwendigen Sicherheiten für den Tag nach dem 1. Juli zu geben. Leider mussten wir knapp einen Monat vor dem 1. Juli, nämlich heute, erkennen, dass Sie in der Umsetzungsfrage keinen Schritt weitergekommen sind.
Ich bedanke mich aber ausdrücklich bei unserem Vizekanzler Molterer (Oh-Rufe bei der SPÖ), dass er es geschafft hat, den Blick auf das Wesentliche (Beifall bei der ÖVP) in dieser komplexen Problematik zu schärfen und verantwortungsvolles politisches Handeln in den Vordergrund zu stellen. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Diese Vorgangsweise der ÖVP unter unserem Vizekanzler Molterer zeigt wieder einmal auf, dass für uns die Menschen und ihre Anliegen im Mittelpunkt stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich bin davon überzeugt, dass auch die SPÖ diesen nächsten Schritten folgen wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Krainer: Das war wieder ein Lehrbeispiel für ein „selbstbewusstes Parlament“! – „Wunderbar“!)
14.45
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haubner mit einer Redezeit von 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.45
Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Hohes Haus! Nach guten Vorarbeiten in der vergangenen Legislaturperiode zur Entlastung der pflegenden Angehörigen, zu einem besseren
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