2. In Z.2 lautet
§ 21b Abs. 2 Z.5:
„eine
theoretische Ausbildung der Betreuungskraft, die im Wesentlichen der Ausbildung
eines Heimhelfers nach der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG
zwischen dem Bund und den Ländern über Sozialbetreuungsberufe, BGBl. I
Nr. 55/2005 entspricht oder die Beschäftigung einer „Persönlichen
Assistenz“. Diese Voraussetzung ist bis zum 31. Dezember 2008 zu
erfüllen.“
3. In Z.3 lautet
§ 25a Abs.4:
„(4) Bei
pflegebedürftigen Personen, die im Rahmen eines
Betreuungsverhältnisses im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes oder
gemäß § 159 Gewerbeordnung 1994 betreut werden, sind bei der
Begutachtung auf der Wunsch der betreuten Personen oder Assistenznehmerinnen
/ Assistenznehmern Informationen der Betreuungskräfte oder Assistentinnen
/ Assistenten zur Beurteilung der
konkreten Pflegesituation einzuholen und zur Verfügung gestellte
Betreuungsdokumentationen und Haushaltsbücher zu berücksichtigen.“
Begründung
Zu 1.:
Den Betroffenen
entstehen durch die vorgeschriebenen neuen Beschäftigungsverhältnisse
erhebliche Mehrkosten. Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen ist derzeit nicht
sichergestellt, dass die Förderung auch tatsächlich gewährt
wird. Es sollte daher ein Rechtsanspruch darauf bestehen.
Zu 2.:
Nach der vorliegenden
Regierungsvorlage ist eine der Voraussetzungen für den Erhalt einer
Förderung nach § 21b Ziffer 5 eine theoretische Ausbildung der
Betreuungskraft, die im Wesentlichen der Ausbildung einer Heimhilfe entspricht.
Eine generelle Vorschreibung einer Heimhilfe-Ausbildung würde jedoch
Menschen mit Behinderung, die Persönliche AssistentInnen
beschäftigen, von der Möglichkeit einer Förderung ausschließen.
Zu 3.:
Die vorgesehene
Auskunftspflicht der Betreuungskräfte bei der Begutachtung ist ein
Eingriff in die Privatsphäre und muss in eine Kann-Bestimmung umgewandelt
werden.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
15.25
Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Dr. Klaus Voget, Präsident des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes, brachte es auf den Punkt: Vorgestern Abend gab es im ORF am Runden Tisch ein sehr ungewöhnliches Szenarium: Ein Wirtschaftsminister, so sagte Voget, dem soziale Anliegen sehr wichtig sind, trifft auf einen Sozialminister, dem arbeitsmarktpolitische Lösungen mehr am Herzen liegen.
Eine verkehrte Welt? – Ich glaube nicht. Ich glaube auch, es sollte endlich mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, dass der ÖVP Soziales kein Anliegen ist. Und ich bin davon überzeugt, dass es Bundesminister Bartenstein ein großes Anliegen ist, hier zu einer sinnvollen Lösung für die Betroffenen und deren Angehörige zu kommen, denn er
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