Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 176

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wäre, dass diese eigentlich reformunfreudige Partei mandatsmäßig wieder unter die Drittelschwelle gedrängt wird, wird es die unaufgearbeitete Sachlage in der ÖVP sein, die alle Reformen verhindert. Das ist wesentlich – für das Protokoll; die ÖVP wird das nachlesen müssen! (Beifall bei den Grünen.)

18.01


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die vorläufig letzte Wortmeldung in dieser De­batte liegt von Herrn Abgeordnetem Mayer vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte.

 


18.01.12

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich zu Bedeutung und Inhalt des Bauarbeitenkoordi­nationsgesetzes das meiste gesagt. Ich habe ein bisschen nachgelesen, was im Jahr 1999 die Begründung dafür war, dass man dieses Gesetz eingeführt hat. Es ist auch interessant zu sehen, wenn man in der Statistik der Allgemeinen Unfallversiche­rungsanstalt blättert, dass tatsächlich insgesamt die Arbeitsunfälle auf durchschnittlich 120 000 zurückgegangen sind, also um 10 000 in diesen acht Jahren, der überwiegen­de Teil auf den Baustellen, für die eigentlich diese Einrichtung auch geschaffen wurde.

Auch der Durchschnitt an tödlichen Arbeitsunfällen ist von 150 auf 140 im Jahr zurück­gegangen, das ist immer noch zu viel, aber der Rückgang findet sich ebenfalls im We­sentlichen im Bau- und Baunebengewerbe.

Als Hauptunfallursachen wurden angegeben: sicherheitswidrige Zustände, sicherheits­widriges Verhalten und höhere Gewalt.

Meine Damen und Herren, ich habe persönlich miterlebt, was es heißen kann, wenn es auf Baustellen zu Unfällen kommt und die geforderten Sicherheitsvorkehrungen nicht beachtet werden. Das kann bis zum Ruin eines Kleinunternehmers führen.

Ich weiß schon, dass die heutige Änderung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes le­diglich dazu dient, eine Gesetzesreparatur durchzuführen, nachdem der Verfassungs­gerichtshof das Gesetz mangels Kompetenz aufgehoben hat, dennoch möchte ich sagen und anregen, dass mittlerweile auch eine weitergehende, eine inhaltliche Novel­lierung dieses Gesetzes notwendig wäre. Unser Hauptredner hat bereits darauf hinge­wiesen, dass man unter anderem zum Beispiel eine Mindestausbildung auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes für Planungs- und Baustellenkoordination obligatorisch vor­schreiben möge.

Abschließend: Ich meine, wir tun überhaupt gut daran, in Zukunft bei sämtlichen Ge­setzen, auch wenn sie nur formale Änderungen brauchen, gleichzeitig im Ausschuss mit zu beraten, ob und in welchem Umfang jeweils auch inhaltliche Novellierungen not­wendig sind oder sinnvoll wären. Dies würde zu einer noch besseren Effizienz unserer Arbeit in den Ausschüssen beitragen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 91 der Beilagen.

 


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