Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 119

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Ein weiteres sehr sensibles Thema im Gesundheitsbereich ist sicherlich die Initiative gegen Doping im Sport. Es ist für uns alle klar, dass Doping ja in Wahrheit nichts anderes ist als Leistungen vorzutäuschen. Es ist in Wahrheit auch nichts anderes als ein Betrug an sich selbst. Und dass Doping verheerende gesundheitliche Folgen haben kann, ist uns inzwischen auch klar.

Ich glaube, Ziel muss es sein, bei den Jugendlichen Freude am Sport zu erzeugen, und das ist gerade in den Schulen möglich. In den Schulen ist es aber auch notwendig, auf die Gefahren von Doping aufmerksam zu machen. Deshalb glaube ich, dass das durchaus auch als Bildungsziel definiert werden muss. Den Lehrerinnen und Lehrern muss aber auch ausreichend entsprechendes Unterrichtsmaterial zur Verfügung gestellt werden. Ich denke, dass in der Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern die Problematik des Dopings auch verstärkt zum Thema gemacht werden sollte.

Wir müssen auch im Rahmen der beiden zur Diskussion stehenden Maßnahmen ganz gezielt auf die Gesundheit unserer Kinder achten, und ich glaube, dass beide Initiativen jedenfalls zu unterstützen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.12.28

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beide hier zu behandelnden Anträge sind von besonderer Bedeutung und stehen, wie auch schon erwähnt wurde, in engem Zusammenhang. Ich möchte allerdings vor allem auf den Antrag der Initiative gegen Doping im Sport eingehen.

Vor kurzem gab es in Niederösterreich in einer großen Tageszeitung eine Meldung: Ein 22-jähriger Familienvater ist plötzlich verstorben. Bestätigte Ursache: Einnahme von Anabolika und Medikamentenmissbrauch in einem Fitness-Center.

Durch die Novelle des Bundessportfördergesetzes wurden im Bereich Spitzensport Regelungen getroffen, die im Rahmen der Dopingbekämpfung greifen. Das Antidoping­gesetz unterstützt diese Antidopingmaßnahmen.

Nun sieht der heutige Antrag aber – meines Erachtens mehr als berechtigterweise – vor, die wesentlichen Elemente auch für alle Sporttreibenden anzuwenden. Doping, egal, ob im Profi- oder Hobbysport, ist und bleibt Betrug und gefährdet massiv die Gesundheit. Es muss daher ein erklärtes Bildungsziel sein – weil zum Beispiel das Einnehmen von praktisch frei zugänglichen Anabolika oder leistungssteigernden Medi­kamenten, Stimulantien oder Narkotika oft überhaupt nicht als Doping erkannt oder gewertet wird –, Folgendes zu erreichen:

Erstens: intensive Aufklärung von Jugendlichen, LehrerInnen und BetreuerInnen,

zweitens: Bewusstsein für Gefahren, das Aufzeigen und Bekämpfen von Folgen,

drittens: Hilfestellung zur Rückkehr zum sauberen Sport zu geben,

viertens: Hilfe zur Früherkennung von Doping und Arzneimittelmissbrauch,

fünftens: Förderung der Ethik und der Fairness

und sechstens Einbeziehung der Eltern im Sinne von Wachsamkeit, Information, Aufklärung, Verantwortungsbewusstsein und Früherkennung.

 


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