Frau Kollegin Hakl, ich bedanke mich auch für Ihren Hinweis. Selbstverständlich, kombinierter Verkehr ist ganz wesentlich, denn Verlagerung von Güterverkehr von der Straße weg bedeutet auch Chancen in Verbindung mit der Schiene. Das ist wesentlich.
Und als Abschluss: Sie haben in Tirol zwar keine Wasserstraße, aber Sie haben wunderschöne Berge. (Abg. Gahr: Bravo!) – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 326 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Verkehrs-Arbeitsinspektion (Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz – VAIG) geändert wird (545 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Heinzl für 4 Minuten das Wort. – Bitte.
19.16
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus!
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat betreut Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer der Eisenbahnen, Straßenbahnen, Seilbahnen, der Österreichischen
Post, der Postbusse, aber auch der Flughäfen und Fluglinien. Im Rahmen
seiner Tätigkeit hat das Arbeitsinspektorat im Jahr 2007
620 Betriebe inspiziert, überprüft, in denen über
44 400 Menschen arbeiten.
Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat arbeitet mit Erfolg. Das ist wahrlich zu belegen. Die Zahl der Arbeitsunfälle ist in den letzten zehn Jahren um satte 37 Prozent gesunken. Die heutige Gesetzesnovelle soll die Arbeit des Arbeitsinspektorates vereinfachen und den Verwaltungsaufwand reduzieren, und zwar wird erstens die Meldepflicht für geringfügige Maßnahmen an die Aufsichtsbehörde aufgelassen. Die bisherige Meldepflicht bezog sich auf das Jahr 1995. Seither hat sich die Rechtslage durch das neue Eisenbahngesetz grundlegend geändert.
Der Entfall der Meldepflicht bewirkt eine Verwaltungsvereinfachung unter Beibehaltung – und das ist besonders wichtig – des bestehenden Sicherheitsniveaus.
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