Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 109

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Da jedoch der Inhalt des Vertrages zwischen AUA und Ötsch geheim ist, bleibt unklar, wie viel und unter welchen Bedingungen der ehemalige AUA-Boss tatsächlich abkas­siert.

Es ist dringend an der Zeit, dass die Bundesregierung in ihrem Einflussbereich aktiv wird, und Regelungen vorlegt, mit denen die Managergehälter im staatlichen bzw. staatsnahen Bereich mit der Höhe des Bezugs des Bundespräsidenten gedeckelt wer­den, und Managementfehler, durch die letztlich tausende Arbeitsplätze gefährdet und Steuergelder verschleudert werden, nicht auch noch finanziell belohnt werden. In die­sem Zusammenhang ist auf einen bereits in den Medien zitierten OGH-Entscheid vom 11. Juni 2008 zu verweisen, wonach "golden handshakes" für vom Aufsichtsrat abbe­rufene Vorstände nur dann in Frage kommen, wenn keinerlei Pflichtverletzungen des betreffenden Vorstandsmitgliedes im Raum stehen. Bei einer Pflichtverletzung tritt eine persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft ein. In der Causa Ötsch kann wohl eindeutig von einer Vielzahl von Pflichtverletzungen gesprochen werden, angefangen von Beratungskosten über 12 Millionen Euro, die offensichtlich verschwendet wurden, über das viel zu lange Festhalten an einer Stand-alone Variante, bis hin zur angebli­chen Täuschung des saudischen Investors Al Jabers.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nunmehr selbst Bundeskanzler Faymann die endenwollenden Managementfähigkeiten Ötschs erkennen musste, wenn er in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ am 15. Februar 2009 unmiss­verständlich feststellt, dass es beim Debakel, das der Herr Ötsch angerichtet hat, kei­nen Anlass für Großzügigkeit gibt, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachste­henden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Austrian Airlines dahingehend einzu­wirken, dass von der Befriedigung allfälliger sich aus dem aufgelösten Vertragsverhält­nis ergebenden Abfertigungs- und sonstiger Ansprüche für Herrn Mag. Alfred Ötsch so­lange Abstand genommen wird bis Fragen betreffend das Bestehen allfälliger Scha­denersatzansprüche gegenüber seiner Person restlos geklärt sind.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Be­züge von Managern in Unternehmen mit öffentlichen Anteilen von mindestens 25 % mit der Höhe des Bezugs des Bundespräsidenten gemäß Bundesbezügegesetz begrenzt werden.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Höfinger. 3 Mi­nuten gewünschte Redezeit; die Restredezeit der Fraktion beträgt 7 Minuten. – Bitte.

 


17.48.55

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Irgendwie ist es schon kurios und seltsam: Da spricht die Opposition – vor allem auch die Mitglieder des BZÖ – davon, dass wir gemeinsam vorgehen sollen und dass eine gewisse Ernsthaftigkeit in dieser Debatte gegeben sein soll, aber gerade in der Diskussion dieser Sachfrage, Herr Kollege Hagen, habe ich das BZÖ in den vergange­nen Wochen und Monaten schon sehr stark vermisst. Am meisten habe ich euch ge­hört, wenn ihr die verbalen Ausrutscher eures Landeshauptmannes in Kärnten ent-


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