Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 101

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betrieben. Es kommen Gewalttäter, deren Taten in ihrem Heimatstaat eine gerichtliche Strafverfolgung nach sich ziehen. Sie flüchten nach Österreich unter dem Vorwand, sie würden politisch verfolgt, begehen hier ein Verbrechen nach dem anderen und wissen genau, dass sie aufgrund dieser Menschenrechtscharta in unserer Verfassung nicht mehr abgeschoben werden können. Das muss man den Menschen auch einmal sagen.

Dieser Antrag ist unterstützenswert und wird von uns auch unterstützt, aber solche Sachen, die Sie verteidigen, Frau Korun, sind abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin dazu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.25.01

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! (Abg. Dr. Stummvoll: Entschuldigen Sie sich!) Zu meiner vorigen Rede: Sollte der Eindruck entstanden sein, als würde ich die Jetztzeit mit dem Nationalsozialismus vergleichen oder gar gleichsetzen, so war das von mir nicht beabsichtigt. Ich möchte gleichzeitig festhalten, dass Gesetze natürlich niemals über der Menschlichkeit stehen dürfen. (Beifall bei den Grünen.)

Zum vorliegenden Entschließungsantrag der Grünen, dem sich die meisten Fraktionen im Menschenrechtsausschuss anschließen konnten, was uns sehr freut, möchte ich anmerken, dass die Situation im Iran, wie einige meiner Vorredner auch schon zur Sprache gebracht haben, leider nach wie vor sehr, sehr kritisch ist. Diese Woche waren Vertreter von kurdischen Oppositionsgruppen aus dem Iran bei mir zu einem Gespräch und haben mir mitgeteilt, dass gerade elf kurdische Jugendliche, die es „gewagt haben“, gegen die Politik der iranischen Regierung und gegen die Wahl­verfälschung bei der letzten Wahl zugunsten von Präsidenten Ahmadinejad auf die Straße zu gehen und zu protestieren und Menschenrechte und Demokratie einzufor­dern, zum Tode verurteilt worden sind und auf ihre Hinrichtung warten.

Es geht also um eine massive Verletzung der Menschenrechte, um massive Verlet­zungen, und um die Verneinung des Rechts auf Leben, das ja das fundamentalste Men­schenrecht ist. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das gilt dann wohl auch für die Abtrei­bungsdebatte! – Abg. Dr. Hübner: Und wie halten Sie es mit der Abtreibung?) – Danke vielmals für diese „konstruktiven“ Einwürfe, sehr geehrte Kollegen!

Das Menschenrecht auf Leben ist sicher das fundamentalste Menschenrecht. Wir stehen natürlich dazu. Es kann nicht so sein, dass die demokratischen Staaten zu­sehen, wie im Iran Oppositionelle verfolgt werden, willkürlich festgenommen werden, in natürlich nicht fairen Verfahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt werden. Im Falle dieser elf inhaftierten kurdischen Iranern und Iranerinnen ist festzuhalten, dass das Jugendliche sind, die zuerst langjährige Haftstrafen erhalten haben, und als sie es gewagt haben, dagegen zu berufen, wurde zuerst einer von ihnen zum Tode verurteilt und anschließend hingerichtet, ein 18-Jähriger mit dem Namen Ehsan Fattahian, und elf weitere warten sozusagen auf ihre Hinrichtung.

Es freut uns, dass es Konsens war im Menschenrechtsausschuss, dass auch die österreichische Regierung und das österreichische Parlament tätig werden müssen gegen Menschenrechtsverletzungen, selbstverständlich auch weltweit, auch inter­national. Und es freut uns sehr, dass sich eine große Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass Österreich auch in dieser Frage im UN-Sicherheitsrat eine aktive Rolle spielen soll und auf mehreren Ebenen, in bilateralen Gesprächen, in internationalen Gesprächen, aber auch auf der Ebene der UNO versucht, Druck in die Richtung


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