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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 16. Juni 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

69. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                    Mittwoch, 16. Juni 2010

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 16. Juni 2010: 10.03 – 22.43 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffen­gesetz-Novelle 2010)

3. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

4. Punkt: Bericht über den Antrag 563/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Sucht­giftkriminalität

5. Punkt: Bericht über den Antrag 870/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Lehrberufes „Polizeibeamter“ – Einführung des Ausbildungsmodells „Polizeipraktikant“

6. Punkt: Bericht über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westen­thaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuer­ge­setz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisations­ge­setz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008)

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzaus­gleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-No­velle 2010)

9. Punkt: Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008

10. Punkt: Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luft­fahrzeugen und Luftfahrtunternehmen

11. Punkt: Bericht über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Naturkosmetik und Biokos­metik – Täuschungsschutz auf EU-Ebene“


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12. Punkt: Bericht über den Antrag 1143/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung und Ver­schärfung der EU-Spielzeugrichtlinie“

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .....................................................................................................  41, 150

Geschäftsbehandlung

Einwendungen der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Peter Pilz und Herbert Scheibner gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung ..........................................  41, 41, 42

Wortmeldungen im Zusammenhang mit den Einwendungen:

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ..... 42

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 43

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 43

Durchführung einer Debatte über die Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 66

Redner/Rednerinnen:

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 66

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 68

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 69

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 71

Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ..... 72

Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................ 73

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 74

Aktuelle Stunde (17.)

Thema: „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern!“                          44

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ..... 44

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 46

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ..... 49

Dorothea Schittenhelm .......................................................................................... ..... 50

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ..... 51

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 53

Martina Schenk ....................................................................................................... ..... 54

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ..... 55

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ..... 57

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ..... 58

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ..... 60

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 61


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Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 41

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 64

Auslieferungsbegehren

gegen den Abgeordneten Mag. Ewald Stadler ............................................................. 65

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Stillstand in der Sozialpolitik“ (5740/J) ..................... 126

Begründung: Herbert Kickl ......................................................................................... 128

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ....................................................................... 134

Debatte:

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 141

Wolfgang Katzian ................................................................................................... ... 143

August Wöginger .................................................................................................... ... 145

Karl Öllinger ............................................................................................................ ... 147

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 150

Dr. Andreas Karlsböck ........................................................................................... ... 153

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ... 154

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 156

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ... 157

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 159

Maximilian Linder .................................................................................................... ... 162

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein .................................................................... ... 165

Heidrun Silhavy ....................................................................................................... ... 167

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 169

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 170

Carmen Gartelgruber ............................................................................................. ... 171

Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 172

Bundesminister Rudolf Hundstorfer .................................................................... ... 175

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsplatzsicherung durch den Bau des Koralmtunnels – Ablehnung           163, 177

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheits­be­richt 2008) (III-99/760 d.B.) ............. 75

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 75

Günter Kößl ............................................................................................................. ..... 76

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ..... 77

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 79

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 80

Bundesministerin Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ............................................. ..... 82


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 4

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ..... 85

Werner Amon, MBA ................................................................................................ ..... 86

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ..... 88

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ..... 89

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 90

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 91

Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ..... 92

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 94

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 95

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ..... 96

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ..... 97

Leopold Mayerhofer ............................................................................................... ..... 98

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 99

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 100

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 101

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 102

Kurt List ................................................................................................................... ... 104

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 105

Karlheinz Kopf ........................................................................................................ ... 107

Kenntnisnahme des Berichtes III-99 d.B. ..................................................................... 108

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geän­dert wird (Waffengesetz-Novelle 2010) (755 d.B.)             ............................................................................................................................. 108

Redner/Rednerinnen:

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 108

Günter Kößl ............................................................................................................. ... 109

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 110

Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 111

Harald Vilimsky ....................................................................................................... ... 111

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 114

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 115

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 116

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 185

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regie­rungsvorlage (586 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (756 d.B.) ............................ 117

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 117

Mag. Gisela Wurm ................................................................................................... ... 118

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 119

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 120

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 563/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (757 d.B.) ..................................................................................... 120


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5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 870/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung des Lehrberufes „Polizeibeamter“ – Einführung des Ausbil­dungsmodells „Polizeipraktikant“ (758 d.B.) ............................. 120

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den An­trag 1162/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen (759 d.B.) ........................................................................................... 120

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 120

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 121

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 122

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 124

Dr. Walter Rosenkranz ........................................................................................... ... 125

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 177

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 178

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 179

Christian Lausch ..................................................................................................... ... 180

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 181

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 183

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 183

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 757, 758 und 759 d.B. ........................... 184

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (658 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) (783 d.B.)                   185

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (657 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichs­ge­setz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-No­vel­le 2010) (784 d.B.) ................................................................................. 186

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 186

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ... 202

Tanja Windbüchler-Souschill ................................................................................ ... 203

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 206

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ... 207

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 209

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 211

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 214

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 214

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ... 216

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 217

Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 218

Wilhelm Haberzettl ................................................................................................. ... 219

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 219

Ernest Windholz ..................................................................................................... ... 220

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 221

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 221

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 222


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 6

Johann Hechtl ......................................................................................................... ... 223

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 223

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 224

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 224

Hermann Krist ......................................................................................................... ... 225

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ....................................................................................... ... 225

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 226

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ... 227

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 228

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Dr. Peter Pilz, Lutz Weinzinger, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Spielerschutz – Annahme (E 103) ......................................................................  190, 259

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Therapieangeboten für SpielerInnen mit pathologischem oder problematischem Spielverhalten – Ablehnung ............................................................................................................  205, 259

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 783 und 784 d.B. ......................................... 255

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (681 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.) ......................................................... 229

Redner/Rednerinnen:

Dr. Walter Rosenkranz .....................................................................................  229, 242

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 231

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 232

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 234

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 235

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 236

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 236

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ... 238

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 239

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 240

Erwin Hornek .......................................................................................................... ... 240

Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 241

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 242

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................ ... 243

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau – Ablehnung ...............................................  230, 244

Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 244

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG ........................................... 244

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B.): Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luft­fahrzeugen und Luftfahrtunternehmen (746 d.B.)           ............................................................................................................................. 245

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................ ... 245

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................ ... 245

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 246

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 247


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 7

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 248

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................ ... 248

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 249

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ... 250

Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 251

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 252

Peter Stauber .......................................................................................................... ... 253

Johann Singer ......................................................................................................... ... 253

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 254

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 255

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1142/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Naturkosmetik und Biokosmetik – Täuschungs­schutz auf EU-Ebene“ (747 d.B.) ..................................... 259

Redner/Rednerinnen:

Mag. Johann Maier .................................................................................................. ... 260

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 260

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 262

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 262

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 263

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 263

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ... 264

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 264

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 747 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „Naturkosmetik und Biokosmetik – Täuschungsschutz auf EU-Ebene“ (E 104) ........ 265

12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1143/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie“ (748 d.B.) ................................................... 265

Redner/Rednerinnen:

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 265

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 266

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 267

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 267

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 267

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 268

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 268

Werner Neubauer .................................................................................................... ... 269

Johann Hell .............................................................................................................. ... 270

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ... 270

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 748 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die „Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeug­richtlinie“ (E 105) ....................... 271

Eingebracht wurden

Petition .......................................................................................................................... 65

Petition betreffend „Gegen die Schließung der ASFINAG Autobahnmeisterei Haag“ (Ordnungsnummer 50) (überreicht von der Abgeordneten Ulrike Königs­berger-Ludwig)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 8

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 63

750: Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird

751: Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

752: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird

753: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz

754: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapierauf­sichts­gesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

770: Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes­be­hin­dertengesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommen­steuergesetz 1988 geändert werden

771: Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz – IRÄ-BG

772: Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewährungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversiche­rungs­gesetz 1972 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden

773: Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blut­produkten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwarenein­fuhrge­setz 2010 – AWEG 2010)

774: Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird

775: Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundes­haus­haltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden

776: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leis­tung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird

777: Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Inter­nationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

778: Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG)

779: Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle), das Zahnärztegesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kur­anstal­ten, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (72. Novelle zum ASVG), das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Gesundheits-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 9

und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das MTD-Gesetz und das MTF-SHD-Gesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung)

780: Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

781: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­halts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

782: Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundes­luftreinhaltegesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird

785: Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010

Berichte ......................................................................................................................... 64

Vorlage 41 BA: Monatserfolg April 2010; BM f. Finanzen

Vorlage 42 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2010; BM f. Finanzen

III-150: Bericht betreffend Umweltförderungen des Bundes 2009 sowie den Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Programm 2009 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen; BM f. Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

III-151: Bericht betreffend die Jahresvorschau 2010 auf der Grundlage des Ar­beits­programms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der spani­schen, belgischen und ungarischen Präsidentschaften; BM f. Unterricht, Kunst und Kultur

III-152: Bericht, Reihe Bund 2010/7; Rechnungshof

III-153: Tätigkeitsbericht 2009 der Bundesanstalt für Verkehr; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-154: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2010; BM f. Wis­sen­schaft und Forschung und BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-155: Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2010; BM f. Wissenschaft und Forschung

III-156: Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2009; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-157: 5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

III-158: Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2008–2009; BM f. Wirtschaft, Familie und Jugend

Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 66

Aufnahme der Verhandlungen zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen


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Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Ukraine über kulturelle Zusammenarbeit

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zusammenarbeit

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusammenarbeit

Anträge der Abgeordneten

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Raus aus Öl! (1163/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Thermotransferpapier (1164/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Ände­rungs­bedarf betreffend Sexarbeit (1165/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend interministerielle Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik (1166/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendwohl­fahrtsbeauftragte/n (1167/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Taub­blindheit als eigenständige Art der Behinderung (1168/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Paket gegen prekäre Beschäftigung, Lohn- und Sozialdumping sowie Steuerhinterziehung (1169/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenkontrolle bei Service­hotlines (1170/A)(E)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bezüge und Pensionen der Obersten Organe des Bundes und sonstiger Funktionäre (Bezügegesetz) geändert wird (1171/A)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend handyfreie Zonen („Ruhe­zonen“) in Zügen (1172/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Postamtes im Einkaufszentrum Muldenstraße (1173/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gefechtsbereite Füll­truppe für Milizübungen (1174/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherheitsausrüstung der Justizwache (1175/A)(E)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkultur­erbes Wachau (1176/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung des Kammerstaates und Reform des Sozialsystems (1177/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 11

Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einleitung rechtlicher Schritte durch die Republik Österreich gegenüber der BayernLB hinsichtlich deren Verant­wortlichkeit im Fall Hypo Group Alpe Adria (1178/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anschlag auf die Mutterschaft (1179/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die versuchte Einschränkung der Öffentlichkeit im „Tierschutz-Prozess“ (5443/J)

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Budget-Konso­lidierungsbeitrag Bereich Land- und Forstwirtschaft (5444/J)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Unklarheiten bei der „Aktion +6000“ und zu den AMS-Maßnahmen „Arbeitserprobung“ und „Arbeitstraining“ (5445/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wohnungsvergabe bei BUWOG-Wohnungen (5446/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wohnungsvergabe bei BUWOG-Wohnungen (5447/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wohnungsvergabe bei BUWOG-Wohnungen (5448/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Auslieferung von Roman Polanski (5449/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Produktpirateriebericht 2009 und Tabakerzeugnisse (5450/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Gebühreneinnahmen aus Glücksspielen und Sportwetten (5451/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Wechsel von der Justizwache zur Polizei (5452/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Wechsel von der Justizwache zur Polizei (5453/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Wiener Festwochen (5454/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verzögerung von Verfahren (5455/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Novelle zum Bundesgesetz über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (5456/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ZaDiG – 4633/AB (XXIV. GP) (5457/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 12

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­vertei­digung und Sport betreffend Investitionen in Kasernen der Steiermark (5458/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Kostenbeiträge von Spitalspatienten (5459/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Errichtung einer Flüssiggasverladestation in Graz (5460/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Strategiebericht – Asyl und Integration (5461/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dublin-III-Verordnung (5462/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Kurier“-Artikel vom 17. April 2010 betreffend neue Geschäftsführung in der Monopolverwaltung GmbH (5463/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Geschichtsstunde für Rosenkranz“ – Förde­rungen des BMUKK für Wahlkampfagitation im Rahmen des Projekts „A letter to the stars“ (5464/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend „Am Mute hängt der Erfolg“ (5465/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Ausschreibung Tabaktrafiken und Strukturpolitik Mai 2010 (5466/J)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Tabaksteuer, Tabakhandelsspannen, Tabakpreise und Tabakmarken (5467/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend oberflächige Verlegung der 110-kV-Hochspan­nungsleitung Graz–Werndorf (5468/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend oberflächige Verlegung der 110-kV-Hochspannungsleitung Graz–Werndorf (5469/J)

Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verdacht der parteipolitischen Einfärbung bei Postenbesetzungen im Bereich des BMI (5470/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend provisorische Geschäftseinteilung für das Bundesministerium für Gesund­heit vom 23. April 2010 (5471/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konsequenzen aus dem Rechnungshofbericht über die ÖBB-Spekulationsgeschäfte (5472/J)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Auswirkungen des Bundesfinanzrahmen­ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 13

setzes auf die österreichischen Universitäten und im Besonderen auf die Johannes Kepler Universität Linz (5473/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Sicherung beziehungsweise  Schaffung von selbständigen Behindertenarbeitsplätzen (5474/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Sicherung beziehungsweise Schaffung von selbständigen Behinderten­ar­beits­plätzen (5475/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Sicherung beziehungsweise Schaffung von selbständigen Behinderten­ar­beits­plätzen (5476/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Prüfergebnis des Rechnungshofes zur Salzburger Arbeiterkammer (5477/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Rattenbekämpfung – Hygiene und sanitätspolizeiliche Probleme?“ (5478/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Vollziehung der Fertigpackungsverordnung im Jahr 2009“ (5479/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erhalt der Artenvielfalt in Österreich (5480/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Alkoholmissbrauch – Jugendschutz“ (5481/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Europäischer Verbrauchergipfel“ (5482/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Krebsgefahr durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Konsumgütern?“ (5483/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend „Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2009 – Marktbeobachtung in Österreich – Situation der Preisauszeichnung in Österreich“ (5484/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenfälschungen und Kreditkar­ten­betrug (5485/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Fremdwährungskredite und Konsumen­tenschutz“ (5486/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Book Search – Urheberrechts­verlet­zun­gen – Massive Kritik an Google“ (5487/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 14

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Gravierende Mängel bei Lichterketten“ (5488/J)

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Konsumentenschutzpolitik (5489/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Umsetzung der 3. Führerschein-Richtlinie (5490/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend nach wie vor ausstehenden Bericht an den Nationalrat über die zur Vollstreckung österreichischer Entscheidungen in anderen Mitgliedstaaten im Bereich des Verkehrswesens notwendigen Auskunftserteilungen zur Ermittlung der Lenker (5491/J)

Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Baby-Parkplätze (Kinderwagen-Parkplätze) – Einrichtung von Eltern-Kind-Parkplätzen analog den Behindertenparkplätzen (5492/J)

Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend S 37 (5493/J)

Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Zugverbindung Fehring–Wien (5494/J)

Franz Hörl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den eklatanten Personalmangel der Seilbahnbehörde und den daraus entstehenden Schaden für die österreichische Wirtschaft (5495/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Begegnungszone, Zentrumszone – Modell­versuche zur Erprobung innovativer Verkehrsmodelle für Ortszentren und den urbanen Raum (5496/J)

Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kasernenprojekt in Villach (5497/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Assistenzeinsatz an der Ostgrenze Österreichs (5498/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Nichtbeachtung der Richtlinien für die Öffentlich­keitsarbeit und Informationsmaßnahmen der Bundesregierung und der Bundesminister (5499/J)

Johann Höfinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend das militärische Attachéwesen (5500/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Änderungen des Zivildienstgesetzes (5501/J)

Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Fragen der Direktion für Sicherheitspolitik, der Abteilung Militärpolitik und der Werbung für das österreichische Bundesheer (5502/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 15

Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Nationaler Aktionsplan Ernährung“ für Kinder und Jugendliche (5503/J)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend offengebliebene Fragen zu den Mitarbeitern im Kabinett sowie im gesamten Ressort (5504/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Nationaler Aktionsplan Ernährung – NAP.E“ (5505/J)

Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Verwendung österreichischer Lebensmittel im gesamten Ressortbereich (5506/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Lebensmittelkennzeichnung (5507/J)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Volkszäh­lung 2011 (5508/J)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Lotsun­gen im Straßenverkehr (5509/J)

Oswald Klikovits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Umset­zung der Ortstafelerkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes (5510/J)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Flüge mit Hubschraubern des Bundesheeres (5511/J)

Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend offen­ge­blie­bene Fragen zu den Mitarbeitern im Kabinett sowie im gesamten Ressort (5512/J)

Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Chancen­gleichheit für Frauen und Männer in den aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programmen in Österreich (5513/J)

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einbeziehung der Erhaltung von Klein- und Kleinstschulen in die Gesamtstrategie zur Weiterentwicklung des Schulwesens (5514/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einkommensverteilung bei Lehrkräften, insbesondere nach Geschlecht, und Gründe für die Unterschiede an Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie an Polytechnischen Schulen (5515/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Einkommensverteilung bei Lehrkräften, insbesondere nach Geschlecht, und Gründe für die Unterschiede an allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie Berufsschulen (5516/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Volksschulen (5517/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Sonderschulen (5518/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 16

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Einrechnungen bei Lehrkräften, insbe­sondere nach Geschlecht (5519/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Hauptschulen (5520/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an Polytechnischen Schulen (5521/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Berufsschulen (5522/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehrbefähigungen an Schulen des mittleren und höheren berufsbildenden Schul­wesens (5523/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (5524/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an Schulen für wirtschaftliche Berufe (5525/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an Schulen für Tourismus (5526/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an allgemeinbildenden höheren Schulen (5527/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an Schulen für Mode und Bekleidungstechnik (5528/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verteilung der Lehrkräfte nach Geschlecht, Alter und Lehr­befähigungen an technisch-gewerblichen Schulen (5529/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gegenstandsverteilung bei Lehrkräften, insbesondere nach Geschlecht, und Gründe für die Unterschiede an allgemeinbildenden höheren Schulen (5530/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Gegenstandsverteilung bei Lehrkräften, insbesondere nach Geschlecht, und Gründe für die Unterschiede an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (5531/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Illegaler Arbeitsmarkt und Lohnbetrug“ (5532/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 17

Anna Höllerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Chancengleichheit für Frauen und Männer in den aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierten Programmen in Österreich (5533/J)

Ridi Maria Steibl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verbrechensopfergesetz (5534/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Homepage für Alleinerziehende (5535/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Meinungs­forschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5536/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5537/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministe­riums seit 2006 (5538/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5539/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5540/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5541/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5542/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5543/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5544/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Meinungsforschungs­aktivi­täten des Ministeriums seit 2006 (5545/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5546/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministe­riums seit 2006 (5547/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5548/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 18

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Meinungsforschungsaktivitäten des Ministeriums seit 2006 (5549/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erhöhung der EU-Klimaschutzziele (5550/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erhöhung der EU-Klimaschutzziele (5551/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Taxigewerbe in Österreich“ (5552/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeister­schafts­spielen – in Österreich (Saison 2009/2010)“ (5553/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5554/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5555/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5556/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5557/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Dienstwägen der Bundesministerien (5558/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend die Dienstwägen der Bundesministerien (5559/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5560/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5561/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5562/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Dienstwägen der Bundesminis­terien (5563/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5564/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5565/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5566/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 19

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend die Dienstwägen der Bundesministerien (5567/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5568/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Minis­ter­büros (5569/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitar­beiter der Ministerbüros (5570/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5571/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5572/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5573/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5574/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5575/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Minis­terbüros (5576/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5577/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5578/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5579/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros (5580/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Minister­büros (5581/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5582/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5583/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 20

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5584/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5585/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5586/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5587/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5588/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5589/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5590/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5591/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5592/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5593/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5594/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend die Telefonkosten der Ressorts vom 31.5.2009 bis 31.5.2010 (5595/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Taxigewerbe in Österreich – Entwick­lung“ (5596/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Personalsituation bei der Wiener Polizei (5597/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Rohstoffsicherheit (5598/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Strafverfahren – Sozialbetrug im Jahr 2009“ (5599/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Punzierungsgesetz 2000 – Daten und Erfahrungen im Jahr 2009“ (5600/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 21

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Regressforderungen nach dem ASVG (Sozialversicherungsträger) für das Jahr 2009“ (5601/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend „Kriminalität wie Geldwäsche im Fußballsek­tor“ (5602/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend „Sicherheit von Reisepässen – Zahlen für das Jahr 2009“ (5603/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rauchen an Schulen (5604/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Nationale Strategiegruppe „Umsetzung von Jugendbelangen“(5605/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Sanierungskonzept für die Brennerbahn (5606/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Westsahara (5607/J)

Gabriel Obernosterer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beschluss des Kärntner Landtags vom 17.12.2009 (5608/J)

Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Arbeitsweise und die bisherigen Programm­erfolge des Sicherheitsforschungsprogramms „KIRAS“ (5609/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5610/J)

Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Wiener Linien – Missstände 1: Sicherheit der Fahrgäste (5611/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusam­men­arbeit (5612/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5613/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Vorratsdatenspeicherung (5614/J)

Günter Kößl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend die geplante Schließung der Autobahnmeisterei Haag durch die ASFINAG (5615/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Menschenrechte – sexuellen Missbrauch in Kinderheimen der Stadt Wien (5616/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 22

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5617/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Milleniums­ziele der Vereinten Nationen (5618/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (5619/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Westsahara (5620/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5621/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (5622/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5623/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend „Aufnahme des Tatbestandes Genital­verstümmelung in den Mutter-Kind-Pass“ (5624/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend „Gender medizin“ (5625/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Westsahara (5626/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend „Migrantinnen-Projekte“ (5627/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Wiederauflage der „Frauenratgeberin“ (5628/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Aufnahme des Tatbestandes Genitalverstümmelung in den Mutter-Kind-Pass“ (5629/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Gender medizin“ (5630/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sund­heit betreffend „Anreicherung von Mehl mit Folsäure und Vitamin B12 zur Vermeidung von Neuralrohrdefekten“ (5631/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5632/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Westsahara (5633/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz (5634/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 23

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5635/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusam­menarbeit (5636/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Stellung und Präsenzdienst (5637/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Entwicklung der 24-Stunden-Betreuung (5638/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend schwere Sicherheitsmängel bei Straßenbahn- und U-Bahntüren in Wien (5639/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Beitragsrückstände in der SVA bei selbständigen PersonenbetreuerInnen (5640/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ (5641/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Rolle des Novomatic Konzerns in Politik und organisiertem Glücksspiel (5642/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Kampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ (5643/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Transferzahlungen an das Ausland (5644/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderungen des BMUKK für Kulturvermittlung (5645/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Zuschüsse des BMUKK an Unternehmen (5646/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung privater Haushalte (5647/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Baukostenzuschüsse des BMUKK (5648/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Baukostenzuschüsse (IF) des BMUKK (5649/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung sonstiger gemeinnütziger Einrichtungen (5650/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung sonstiger gemeinnütziger Einrichtungen (5651/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 24

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Allgemeine Kulturförderung (5652/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung Bildungsfilm (5653/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Un­terricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung – Internationale Begegnungen (5654/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung – Zuschüsse an Unternehmungen (5655/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung von Minderheiten (5656/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Interkulturförderung (5657/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung sonstiger gemeinnütziger Einrich­tungen (5658/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung – Zuschüsse des BMUKK für Unter­nehmungen (5659/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung Bildungsinformation und Bildungs­beratung (5660/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für das Museum „Arbeitswelt Steyr“ (5661/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Zuschüsse des BMUKK für „Maschinen und maschi­nelle Anlagen“ (5662/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Zuschüsse des BMUKK für sonstige Anlagen (5663/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend gesamtösterreichische Einrichtungen – Zuschüsse zu Personal- und Sachausgaben (5664/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend gesamtösterreichische Einrichtungen – struktur­verbes­sernde Maßnahmen (5665/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Förderung – Kammer der gewerblichen Wirt­schaft (WIFI) (5666/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung des Stiftungsfonds Pro Oriente (5667/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 25

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Rechnungshofbericht Bund 2009/13 (5668/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Haftungsdurchgriff im Fall Seroplas-Aventis (5669/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verleihung des Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (5670/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Verein und Stiftung „Rettet den Stephansdom“ (5671/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verein und Stiftung „Rettet den Stephansdom“ (5672/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Verein und Stiftung „Rettet den Stephansdom“ (5673/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend österreichisches Weltraumgesetz (5674/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Prüfung des Linzer Westringes (5675/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Anfragebeantwortung 4707/AB zu 4770/J (5676/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kontrolle und Finanzbedarf der Salzburger Festspiele (5677/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend kaufmännische Pflichtausbildung und Verkehrsstromanalyse bei behinder­ten Trafikanten (5678/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend die Kampagne „Nichtrauchen lohnt sich auf jeden Fall!“ (5679/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Think!“, Teil 2: Promotion fossil betriebener Kfz durch den Umweltminister? (5680/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Frauenbericht (5681/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Prüfpraxis durch Sozialversicherungs­träger (Transport, Gewerbe und Bau) – Ergebnisse“ (5682/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Trinkwasserqualität – Untersuchungen 2009“ (5683/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren – Anwendung durch die Mitgliedstaaten beziehungsweise Österreich im Jahr 2009“ (5684/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 26

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Vollziehung des Futter­mittelgesetzes im Jahr 2009“ (5685/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderungen für den Umweltbildungsfonds (5686/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Förderung des Vereins Alternativschulen (5687/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Projektförderung Entwicklungsplan (5688/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Burgenland und die Anfragebeant­wortung mit der Nummer 4363/AB zu 4394/J (5689/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Kärnten und die Anfragebeantwortung mit der Nummer 4366/AB zu 4397/J (5690/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Niederösterreich und die Anfragebe­ant­wortung mit der Nummer 4362/AB zu 4393/J (5691/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Oberösterreich und die Anfragebe­antwortung mit der Nummer 4360/AB zu 4391/J (5692/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Salzburg und die Anfragebe­antwortung mit der Nummer 4359/AB zu 4390/J (5693/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Steiermark und die Anfragebe­antwortung mit der Nummer 4361/AB zu 4392/J (5694/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Tirol und die Anfragebeantwortung mit der Nummer 4367/AB zu 4398/J (5695/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Vorarlberg und die Anfragebe­antwortung mit der Nummer 4365/AB zu 4396/J (5696/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Steuerrückstände im Bundesland Wien und die Anfragebeantwortung mit der Nummer 4364/AB zu 4395/J (5697/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Langsamfahrstellen und Fahrgastrechte (5698/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Transparenzdatenbank und Kunst- und Kultur­förderung (5699/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 27

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Transparenzdatenbank und Familie und Jugend­förderung (5700/J)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Umsetzung der Steuerbetrugsbekämpfungspläne (5701/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Verbundlichung von Schulen (5702/J)

Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Beratungsleistungen für das Ressort (5703/J)

Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Baukulturreport (5704/J)

Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Kolleginnen und Kollegen an die Bundes­ministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Rückvergütung der Kommunal­abgabe an die Bundestheater (5705/J)

Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Rahmenzielvereinbarungen mit den Bundesmuseen (5706/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz (5707/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Westsahara (5708/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (5709/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5710/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5711/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgleichstaxfonds beim Bundesminis­terium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (5712/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Wiener Linien – Missstände 2: fragliche Geschäfts­praktiken (5713/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Nichtbeantwortung von Anfragen zum Assistenzeinsatz (5714/J)

Franz Glas­er, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­ver­teidigung und Sport betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5715/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (5716/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 28

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Westsahara (5717/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5718/J)

Mag. Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Artothek des Bundes (5719/J)

Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Tätigkeit des Behindertenanwalts Erwin Buchinger (5720/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz (5721/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Aktivitäten und Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (5722/J)

Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Milleniumsziele der Vereinten Nationen (5723/J)

Dorothea Schittenhelm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend weibliche Genitalverstümmelung (5724/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend e-Health (5725/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Westsahara (5726/J)

Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Aufzugskartell, Schadenersatz (5727/J)

Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend ELGA (5728/J)

Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Nichtbeantwortung von Anfragen zur verhinderten Anschaffung von Allschutztransportfahrzeugen für das Bundesheer (5729/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Geflügelwirtschafts-Chef quält Hühner in Käfigen zu Tode“ (5730/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend den Wissenschaftsrat (§ 119 UG 2002) (5731/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die bisherigen Ergebnisse aus dem im Herbst 2008 gestarteten Programm EVOLVE zur Förderung der Kreativwirtschaft in Österreich und deren weiteren Ausrichtung (5732/J)

Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend den Bericht des Fachhochschulrates 2008 (5733/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Förderung der ther­mischen Sanierung 2009 und deren Fortführung (5734/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 29

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die Förderung der thermischen Sanierung 2009 und deren Fortführung (5735/J)

Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Förderung der thermischen Sanierung 2009 und deren Fortführung (5736/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs“ (5737/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Mittel für den ÖPNV im Klima- und Energiefonds“ (5738/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Mittel für den ÖPNV im Klima- und Energiefonds“ (5739/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Stillstand in der Sozialpolitik“ (5740/J)

Jochen Pack, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Lehrstellen (5741/J)

Franz Eßl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend „Kampfhunde“ (5742/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Ökosteuern (5743/J)

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für In­neres betreffend unzureichende Anfragebeantwortung 4616/AB (5744/J)

Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend: GVO-verunreinigtes Saatgut auf österreichischen Feldern? (5745/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Arbeits­gruppen der Regierung (5746/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffent­lichen Dienst betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5747/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für europäische und inter­nationale Angelegenheiten betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5748/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5749/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Arbeitsgruppen der Regierung (5750/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Arbeitsgruppen der Regierung (5751/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5752/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 30

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5753/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5754/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5755/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5756/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5757/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5758/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Arbeitsgruppen der Regierung (5759/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5760/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5761/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5762/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5763/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5764/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5765/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5766/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5767/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidi­gung und Sport betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5768/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Reisesucht der Bundes­regie­rung 2010 (5769/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5770/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5771/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 31

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5772/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Reisesucht der Bundesregierung 2010 (5773/J)

Erich Tadler, Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Nichtraucher-Kampagne (5774/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend eine Reformierung des Gesetzes zur Ausbildung der OperationsgehilfInnen und VerbandstechnikerInnen (5775/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend die Kosten der Inseratenkampagne „Fairness für die Steuerzahler“ (5776/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko (5777/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Abstimmungsspende aus Anlass des 90-Jahr-Jubiläums der Kärntner Volks­ab­stim­mung (5778/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Österreichischen Integrationsfonds (5779/J)

*****

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Alpenkonvention, Verkehrsprotokoll (42/JPR)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend mehrfache Verstöße gegen die NRGO der vorsitzführenden NR-Präsidentin Mag. Barbara Prammer in der 67. Nationalratssitzung vom 20. Mai 2010 zu Top 47 sowie nicht der Wahrheit entsprechende Aussagen vom Vorsitz aus (43/JPR)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Bilaterale Parlamentarische Gruppen XXIV. GP – Bringschuld der Nationalratspräsidentin Prammer durch Reisen auf Kosten der Republik ohne parlamentarischen Konnex (44/JPR)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des National­rates betreffend Übernahme von Namenspatronanzen für ÖBB-Züge durch das Parlament (45/JPR)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend Reisen sowie deren Kosten und Beschickung von Parlamentariern zu internationalen Ereignissen mit Relevanz zum österreichischen Nationalrat (46/JPR)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betreffend weitere Websites des Parlaments (47/JPR)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 32

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4843/AB zu 4900/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4844/AB zu 4912/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4845/AB zu 4918/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4846/AB zu 4927/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4847/AB zu 4928/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4848/AB zu 4935/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (4849/AB zu 4941/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (4850/AB zu 4950/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4851/AB zu 4953/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4852/AB zu 4960/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4853/AB zu 4972/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4854/AB zu 5003/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4855/AB zu 5009/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4856/AB zu 5035/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 33

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (4857/AB zu 4945/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (4858/AB zu 4908/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4859/AB zu 4920/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4860/AB zu 4929/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (4861/AB zu 4930/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4862/AB zu 4934/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4863/AB zu 4955/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4864/AB zu 4968/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4865/AB zu 4914/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4866/AB zu 4917/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4867/AB zu 4910/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4868/AB zu 4919/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4869/AB zu 4924/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4870/AB zu 4925/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (4871/AB zu 4926/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4872/AB zu 4933/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (4873/AB zu 4939/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (4874/AB zu 4940/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (4875/AB zu 4942/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 34

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Stauber, Kolleginnen und Kollegen (4876/AB zu 4943/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4877/AB zu 4957/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4878/AB zu 4973/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4879/AB zu 4976/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4880/AB zu 4977/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4881/AB zu 4979/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (4882/AB zu 4982/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (4883/AB zu 4906/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4884/AB zu 4936/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4885/AB zu 4959/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (4886/AB zu 4965/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4887/AB zu 4971/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4888/AB zu 4978/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4889/AB zu 4986/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4890/AB zu 4915/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4891/AB zu 4962/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (4892/AB zu 4974/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4893/AB zu 4901/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4894/AB zu 4902/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (4895/AB zu 4905/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 35

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4896/AB zu 4911/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (4897/AB zu 4937/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (4898/AB zu 4944/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (4899/AB zu 4958/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (4900/AB zu 4984/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (4901/AB zu 4985/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (4902/AB zu 4989/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (4903/AB zu 4990/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (4904/AB zu 4993/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4905/AB zu 5000/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4906/AB zu 5002/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4907/AB zu 5010/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4908/AB zu 5029/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4909/AB zu 5048/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4910/AB zu 5053/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4911/AB zu 5069/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen (4912/AB zu 4980/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (4913/AB zu 4983/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen (4914/AB zu 4992/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 36

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4915/AB zu 4995/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (4916/AB zu 4981/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4917/AB zu 4987/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (4918/AB zu 4988/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen (4919/AB zu 4994/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4920/AB zu 5205/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen (4921/AB zu 4997/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (4922/AB zu 4991/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4923/AB zu 5005/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen (4924/AB zu 4996/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4925/AB zu 4998/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4926/AB zu 4999/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (4927/AB zu 5011/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen (4928/AB zu 5004/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4929/AB zu 5016/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4930/AB zu 5046/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4931/AB zu 5023/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4932/AB zu 5024/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4933/AB zu 5038/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 37

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4934/AB zu 5067/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (4935/AB zu 5157/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Ger­hard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (4936/AB zu 5066/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (4937/AB zu 5086/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4938/AB zu 5102/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4939/AB zu 5027/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (4940/AB zu 5013/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (4941/AB zu 5015/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4942/AB zu 5039/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (4943/AB zu 5014/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (4944/AB zu 5012/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kolle­gen (4945/AB zu 5017/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (4946/AB zu 5018/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4947/AB zu 5020/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4948/AB zu 5025/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grüne­wald, Kolleginnen und Kollegen (4949/AB zu 5078/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4950/AB zu 5030/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4951/AB zu 5026/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 38

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4952/AB zu 5019/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4953/AB zu 5022/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4954/AB zu 5033/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (4955/AB zu 5044/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4956/AB zu 5031/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (4957/AB zu 5021/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4958/AB zu 5036/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4959/AB zu 5034/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4960/AB zu 5028/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4961/AB zu 5032/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (4962/AB zu 5037/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4963/AB zu 5051/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4964/AB zu 5060/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen (4965/AB zu 5040/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4966/AB zu 5122/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (4967/AB zu 5169/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4968/AB zu 5081/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4969/AB zu 5133/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (4970/AB zu 5131/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 39

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4971/AB zu 5245/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (4972/AB zu 5041/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (4973/AB zu 5042/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4974/AB zu 5045/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4975/AB zu 5058/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (4976/AB zu 5059/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4977/AB zu 5063/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (4978/AB zu 5263/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4979/AB zu 5043/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (4980/AB zu 5047/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (4981/AB zu 5047/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Hermann Gahr, Kolleginnen und Kollegen (4982/AB zu 5061/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4983/AB zu 5052/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (4984/AB zu 5054/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4985/AB zu 5055/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (4986/AB zu 5154/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4987/AB zu 5049/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (4988/AB zu 5056/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4989/AB zu 5050/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 40

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (4990/AB zu 5057/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (4991/AB zu 5107/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (4992/AB zu 5065/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4993/AB zu 5070/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (4994/AB zu 5071/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (4995/AB zu 5064/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (4809/AB zu 4916/J) (Zu 4809/AB zu 4916/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (38/ABPR zu 36/JPR)

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (39/ABPR zu 39/JPR)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 41

10.02.43Beginn der Sitzung: 10.03 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 69. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 66. Sitzung vom 19. Mai 2010 sowie der 67. und 68. Sit­zung vom 20. Mai 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Ing. Kaipel, Gessl-Ranftl, Jakob Auer, Tamandl, Ing. Hofer, Kunasek und Markowitz.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundeskanzler Werner Faymann wird nachmittags durch den Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer vertreten.

10.03.34*****

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


10.03.45

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Ich erhebe eine Einwendung gegen die Tagesordnung dahin gehend, dass der Bericht des Finanzausschusses über das Stenographisches Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-111 d.B.) zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ auf die Tagesordnung dieser Sitzung genommen wird.

10.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ebenfalls zur Geschäftsbehandlung: Herr Abge­ordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


10.04.14

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich erlaube mir, eine, wie ich meine, sachlich mindestens ebenso bedeutende Ein­wendung gegen die Tagesordnung vorzubringen. Dieses richtet sich gegen Tages­ordnungspunkt 7 und Tagesordnungspunkt 8, also die das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz betreffenden Änderungen.

Es geht in einem Satz gesagt darum, dass bei der bisherigen Tätigkeit des Finanz­ausschusses eigentlich ausschließlich die Argumente der Glücksspiel-Industrie und nicht der Betroffenen gewürdigt worden sind. Deshalb beantrage ich, diese beiden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.04



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 42

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Wortmeldung zur Geschäfts­be­hand­lung kommt von Herrn Abgeordnetem Scheibner. – Bitte.

 


10.05.39

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Es gibt seit Längerem immer wieder Probleme, die Tagesordnung der National­ratssitzungen mit entsprechenden und auch in der Anzahl entsprechenden Anträgen zu füllen. Das liegt offensichtlich an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Bun­des­regierung, obwohl es gerade jetzt in Zeiten der Finanzkrise notwendig wäre, hier sehr aktiv gemeinsam mit dem Parlament an den Lösungen zu arbeiten.

Ein wichtiger Punkt dabei ist auch die Frage der Leistungsgerechtigkeit und der Ver­teilungsgerechtigkeit – Stichwort: Transferkonto, das ja zwischen den Regierungs­parteien immer wieder diskutiert wird. Es gibt eine plenumsreife Vorlage einer Enquete. Mir ist nicht klar, warum das nicht hier behandelt werden kann. Und deshalb beantra­gen auch wir, den Bericht des Finanzausschusses 618 der Beilagen über das Steno­graphische Protokoll dieser parlamentarischen Enquete auf die Tagesordnung zu set­zen. (Beifall beim BZÖ.)

10.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


10.05.59

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Zum Ersten, zur Forderung, den Bericht über die Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit“ hier auf die Ta­ges­ordnung zu setzen: Ich meine, wir hatten in der Präsidiale mehrfach Übereinstim­mung darüber, dass es Sinn macht, diesen Bericht über diese wichtige Enquete und über diese wichtige Fragestellung gemeinsam mit dem zu erwartenden Bundesgesetz zur Einführung der Mindestsicherung ins Hohe Haus zu bringen und auch gemeinsam zu diskutieren.

Es ist allen, so nehme ich an, bekannt, dass es bisher auf parlamentarischer Ebene zur Mindestsicherung aus bekannten Gründen, nämlich aufgrund der Tatsache, dass auch ein Entschließungsantrag zur Einführung einer sogenannten Transparenzdatenbank mitverhandelt wird, noch keine Einigung gegeben hat, sodass das Ganze heute nicht auf der Tagesordnung des Hohen Hauses stehen kann.

Das, was wir damals in der Präsidiale beschlossen haben, nämlich, dass es sehr viel Sinn macht, dieses Enquete-Ergebnis gemeinsam mit dieser Gesetzesvorlage zu dis­kutieren, kann ja nicht gestern richtig gewesen sein und heute nicht mehr. Deswegen lehnen wir diesen Vorschlag ab.

Und zum Zweiten, zum Glücksspielgesetz ... (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Debattenbeitrag!) Einen Satz zum Glücksspielgesetz: Es ist ausführlich in den parla­mentarischen Gremien im Ausschuss besprochen worden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Antrag! – Abg. Mag. Karin Hakl: Ja, zum Glücksspielgesetz!) Es gibt einen Vier-Parteien-Beschluss. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das können Sie vom Rednerpult einwenden!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, ich muss da jetzt unter­brechen. Wir haben die Position gehört. Wir machen jetzt nur die Feststellung zur Tages­ordnung, die Debatte findet ohnedies dann anschließend statt.

Ich gebe Ihnen noch Zeit für einen letzten Satz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 43

Abgeordneter Karlheinz Kopf (fortsetzend): Das war der Versuch einer Begrün­dung. – Ich sage nur noch dazu: Es gibt eine Vier-Parteien-Einigung zum Glücks­spiel­gesetz, und das muss für eine Behandlung hier im Hohen Haus ausreichen. Es gibt keinen Grund, das Ganze von der Tagesordnung abzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


10.08.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte nur sagen: Wir haben in der Präsidiale ausgemacht, dass wir nach der Aktuellen Stunde eine Einwendungsdebatte durchführen. Da können wir dann die ganzen Inhalte aus­führlich diskutieren. Ansonsten stimme ich in diesen Fragen der Opposition nicht zu.

10.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Geschäftsbehandlung: Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek. – Bitte.

 


10.08.45

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vor allem Klubobmänner der ÖVP und der SPÖ! Es ist das gute Recht der Opposition, die Tagesordnung zu beeinspruchen, wenn sie der Meinung ist, dass die Tagesordnung den Gegebenheiten einfach nicht gerecht wird. Und das wird sie aus unserer Sicht nicht! Wenn es um ein so wichtiges Gesetz wie das Glücksspielgesetz geht, das sehr viele Familien betrifft, wo sehr viele Familien auch mit ganz schwierigen Situationen konfrontiert sind, wo Existenzvernichtungen innerhalb von wenigen Nachmittagen passieren, dann ist es sehr wohl gerechtfertigt, da einzuwenden und eine andere Tagesordnung bezie­hungsweise die Rückverweisung dieses Gesetzes vorzuschlagen, das ohne Rücksicht auf Betroffene und ohne Stellungnahme von Menschen, die von diesem Gesetz ganz massiv betroffen sind, hier behandelt wird.

Auch Sie haben jetzt inhaltlich argumentiert! Wir werden das alles auch vom Redner­pult aus machen, aber die Legitimität dieser Einwendung ist, wie ich glaube, unbe­stritten. (Beifall bei den Grünen.)

10.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubobfrau, selbstverständlich ist die Legi­timität unbestritten. Die Geschäftsordnung ist eindeutig in dieser Frage.

Mir liegen jetzt folgende Einwendungen, die mündlich eingebracht wurden, vor: Die Ein­wendung des Herrn Abgeordneten Mag. Stefan und die Einwendung des Herrn Abgeordneten Scheibner, die deckungsgleich sind, und zwar dahin gehend, dass eine Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird um den Bericht 618 der Beilagen über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-111 der Beilagen) zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fair­ness“ und die Einwendung des Herrn Abgeordneten Dr. Pilz betreffend Glücksspiel­gesetz, und zwar dahin gehend, dass die Punkte 7 und 8 von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Ich trete diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.

Debatte und Abstimmungen über die Einwendungen gegen die Tagesordnung erfolgen nach der Aktuellen Stunde.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 44

10.10.28Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema:

„Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern!“

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Die Debatte wird eröffnet von Frau Abgeordneter Wurm. Ich erteile ihr das Wort und mache darauf aufmerksam, dass ihre Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


10.10.52

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wirtschaft – reine Männersache? Frau sind doch nur Dazuverdienerinnen, verstehen nichts von Wirtschaft, Frauen und Wirtschaft: ein scheinbarer Widerspruch?

In der Tat ist es so, sehr geehrte Damen und Herren: Frauen haben in der Wirtschaft wenig mitzubestimmen – nicht auf den Finanzmärkten, nicht in den Organen, die die Wirtschaft kontrollieren sollten! Frauen sucht man in den Chefetagen der Banken, in großen Wirtschaftskonzerne oft vergebens. Nicht umsonst, sehr geehrte Damen und Herren, hieß die amerikanische Bank, die als Erstes unterging, Lehman Brothers – und nicht Lehman Sisters! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Zwi­schenruf des Abg. Großruck.)

In den USA sind nur 2,5 Prozent der Chefposten in Finanz- und Versicherungsbranche mit Frauen besetzt. Herr Abgeordneter Großruck, das ist traurig, denn über 50 Prozent der Bevölkerung sind weiblich. Und in Europa sehen diese Daten auch nicht besser aus.

Mit anderen Worten und auch wenn es mache hier nicht gerne hören wollen: Diese Krise wurde von Männern gemacht (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ – Abg. Großruck: Die Bank ist weiblich!), und zwar haben Männer das riskante Spiel mit dem Geld auf die Spitze getrieben. Sie haben es nicht einmal mehr durchschaut, sind immer höhere Risiken eingegangen – bis eben nichts mehr ging. Man muss kein Mann sein, um sich zu fragen, ob es nicht oft besser wäre, wenn auch Frauen mitentscheiden würden, sich mit beteiligen könnten an diesen ganz großen Finanzgeschäften. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt gute Beispiele, dass Frauen es können, wenn man sie nur lässt. Ich erwähne in diesem Zusammenhang zum Beispiel Maria Schaumayer, die langjährige Chefin der Oesterreichischen Nationalbank, die einen guten Job gemacht, die die Nationalbank gut geführt hat. Weiters: Brigitte Ederer von Siemens Austria, nun zu „höheren Weihen“ gekommen; Monika Kircher-Kohl führt einen großen Konzern exzellent. Das zeigt, wenn man Frauen Chancen gibt, faire Chancen, dann können sie es auch. Sie können wirtschaften und nicht nur in der Haushaltsführung tätig sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Frauen in Führungspositionen findet man aber nicht so oft – und das, obwohl Frauen sehr gut ausgebildet sind. Wir haben mehr Akademikerinnen, mehr Frauen machen die Matura, daher: Die Wirtschaft – und das ist jetzt ein Appell an diese – kann doch dieses Potential nicht ungenützt lassen, Herr Stummvoll! Auch da muss den Frauen eine Chance gegeben werden.

Geben wir den Frauen auch eine Chance dahin gehend, sehr geehrte Damen und Herren, wenn sie nach der Babypause wieder in den Beruf einsteigen wollen, dass sie nicht wieder von vorne beginnen müssen, sondern dass sie dort wieder einsteigen


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können, wo sie aufgehört haben – und dass es keinen Karriere-Knick bedeutet, wenn Frauen einen Lebenstraum verwirklicht haben wollen, nämlich ein Kind in die Welt zu setzen.

Frauen wollen nämlich beides: Kind und Job. Frauen wollen ihrer Qualifikation ent­sprechend eingesetzt werden. Frauen können das – man muss sie nur lassen, fördern und darf sie nicht behindern. Hören wir auf mit diesem „Frauen-Abschlag“, der be­deutet, dass Frauen, nur weil sie Frauen sind, 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen. Der Weg, der da jetzt eingeschlagen wurde, ist zu begrüßen, und hier sei der Frauenministerin sowie dem Sozialminister Dank ausgesprochen, nämlich für Einkommenstransparenz zu sorgen. Das war eine gute Maßnahme, wofür allen Sozialpartnern Dank ausgesprochen sei. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Schweden hat gezeigt, wie es geht; Schweden ist da ein gutes Beispiel. 18 Prozent Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen gibt es in Österreich – drei Mal so viel wie in Schweden. Schweden ist es gelungen, auf 6 Prozent Einkom­mens­unterschied zwischen den Geschlechtern herunterzukommen. Schweden da nachzu­eifern, das ist, wie ich meine, eine wichtige und noble Pflicht für uns.

Es gibt natürlich auch noch andere Gründe – das für jene, die nicht die gerechte Gesell­schaft im Kopf haben –, warum es so wichtig ist, dass sich Frauen in und an der Wirtschaft beteiligen: Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Konkurrenzfähigkeit und sozi­aler Zusammenhalt ist ohne Frauen nicht machbar! Und als sehr wichtigen Neben­effekt gilt es, zu erwähnen, dass dann das Bruttoinlandsprodukt wächst. Schätzungen besagen, dass man davon ausgehen kann, dass es bis zu 45 Prozent zusätzlich sein können, wenn Frauen ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wir in der Politik sind da gefordert – die Wirt­schaft muss das Ihre dazu beitragen: mit Anreizen, indem sie Frauen Chancen gibt –, denn wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, dass nämlich die Menschen ihre Lebensziele, ihr Lebensmodell als zentrales Anliegen auch verwirklichen können, nämlich Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen. Wir von der Politik haben dafür zu sorgen, dass gute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze in ausreichen­der Zahl zur Verfügung stehen. Und da gibt es einen Nachholbedarf, vor allem bei den bis Dreijährigen.

Ja, es wurde viel getan, Frau Ministerin: 10 000 zusätzliche Plätze, viele Arbeitsplätze auch für KindergartenpädagogInnen. All das ist gut, richtig und wichtig, nur immer noch zu wenig. Investition in die Bildung ist eine Investition in die Zukunft, wie das der Wirtschaftswissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Aiginger richtig zum Ausdruck gebracht hat.

Daher: Investieren wir in die Zukunft! Und da appelliere ich auch an unseren Finanz­staatssekretär, dass nicht auf Kosten der Kinder, dass nicht auf Kosten unserer Zu­kunft gespart wird, wenn es ans Konsolidieren des Budgets geht, wenn im Herbst die entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist an der Zeit – es ist an der Zeit weitere Betreu­ungseinrichtungen zu schaffen, und zwar nicht nur in Bezug auf Kinderbetreuung, sondern es ist auch an der Zeit, ganztägige Schulformen einzuführen, damit die jungen Mütter und Väter die Möglichkeit haben, ruhigen Gewissens Arbeit und Beruf unter einem Hut zu bringen. Das ist – noch einmal – das zentrale Anliegen der Frauen, der Männer und der Familien in unserem Lande. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat noch einen Nebenaspekt, wenn man das den Familien ermöglicht: Dann gibt es höhere Geburtenraten, denn es ist dann leichter, Ja


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zum Kind zu sagen, Mut zum Kind zu haben – und auch das ist etwas sehr Zentrales. Und ganz nebenbei, weil der Familienbericht jetzt immer wieder diskutiert wurde und auch das Pensionssystem sozusagen wieder einmal auf der Waagschale steht: Es nützt auch dem Pensionssystem, wenn mehr im Staate Österreich einzahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren, was ich mir wünsche, ist, dass wir eine Gesellschaft haben – und das ist nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit –, in der Frauen und Männer gleichberechtigt an den Entscheidungs­pro­zes­sen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft beteiligt sind.

Beenden wir endlich die jahrzehntelange Diskriminierung der Frauen in der Wirtschaft! Schließen wir endlich die Einkommensschere! Heben wir Frauen in Führungs­posi­tionen in der Politik, in der Wirtschaft und in der Gesellschaft!

Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist kein Luxus, den wir uns nur in guten Zeiten leisten können, sozusagen als hehres, fernes Ziel. Es macht jetzt Sinn, denn Wachs­tum, Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit plus sozialer Zusammenhalt ist ohne Frauen, ist ohne Gleichstellungpolitik nicht machbar! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minu­ten nicht überschreiten. – Bitte.

 


10.19.49

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der heutigen Aktu­ellen Stunde lautet: Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung stei­gern.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir das heute diskutieren können, denn ich möchte an das Bekenntnis der gesamten Bundesregierung erinnern, dass genau das Forcieren der Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt uns allen so wichtig ist. Diese Ziele wurden formuliert, als wir vielleicht leise geahnt haben, was an Finanz- und Wirt­schaftskrise auch auf Österreich zukommen wird. Umso wichtiger, denke ich, ist es, dass wir die Leistungen von Frauen gerade in Zeiten wie diesen neu bewerten müs­sen.

Ich möchte vier Punkte anführen in diesen zehn Minuten, die ich zur Verfügung habe. Da geht es auf der einen Seite um Frauen und bezahlte Arbeit. Das heißt: Welche Art von Arbeit leisten Frauen in Unternehmen als unselbständig Erwerbstätige, welche Art von Arbeit leisten Frauen als Selbständige, als Unternehmerinnen? Wir sagen ja gerne und auch stolz, dass immer mehr Frauen Unternehmen begründen. Aber wir müssen auch dazusagen, dass sehr viele Ein-Personen-Unternehmen speziell von Frauen gegrün­det werden, und da ist es nicht immer so, dass Frauen gleich großartig ins Verdienen kommen, sondern es ist oft so, dass sie sehr, sehr lange brauchen, bis sie erstens Kredite für die Gründung eines Unternehmens bekommen und bis sie zweitens ins Verdienen kommen. Und das setzt sich dann weiter fort: Wenn die Frau ein Leben lang Unternehmerin bleibt und schlecht verdient, bekommt sie auch eine schlechte Pension.

Genauso verhält es sich bei Frauen, die zeit ihres Arbeitslebens in prekären Beschäf­tigungsverhältnissen sind, atypisch beschäftigt sind, zu lange in Teilzeitbeschäftigung bleiben, länger, als sie es manches Mal wollen, und dadurch natürlich auch nicht die Mög­lichkeit haben, Pensionszeiten in dem Ausmaß zu erwerben, das es ermöglicht, dass sie dann im Alter mehr als eine Mindestpension bekommen.


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Man muss wissen, zu den armutsgefährdetsten Gruppen in diesem Land – das muss auch leider immer wieder betont werden – gehören ältere Frauen, die von einer Mindestpension leben müssen, aber auch Frauen, die allein mit ihren Kindern leben und, obwohl sie arbeiten, oft unter der Armutsgrenze leben müssen.

Das heißt, wenn wir uns überlegen, wer denn die Leistungsträger und Leistungs­träge­rinnen in unserem Land sind, wer denn etwas für die Gesellschaft leistet, dann müssen wir schon feststellen, dass Frauen neben ihrer Arbeit vieles rundherum leisten, was gar nicht wahrgenommen wird, was unsichtbar bleibt und was wirtschaftspolitisch, volks­wirtschaftlich auch gar nicht bewertet wird. Das ist die unbezahlte Arbeit.

Nun bin ich bei der zweiten Gruppe: Frauen und unbezahlte Arbeit. – Es ist selbst­verständlich, dass zwei Drittel der Kinderbetreuung, der Haushaltsarbeit immer noch die Frauen erledigen. Das sagt auch der Frauenbericht wieder einmal aus, der, nach 15 Jahren wieder vorgelegt, zeigt, dass sich da nichts verändert hat, dass das Teilen der Familienarbeit noch nicht so Männersache ist, wie es schon sein sollte im Hinblick darauf, dass Frauen in diesen 15 Jahren, was Arbeit anlangt, ziemlich aufgeholt haben, von ihrer Ausbildung her sehr aufgeholt haben, von ihren Bildungsabschlüssen her sich sehr verbessert haben. Frauen arbeiten in bezahlten Funktionen so viel wie noch nie. Wir haben so viele Frauen in Beschäftigung wie noch nie. Nur muss man sich halt die Frage stellen: Welche Art von Beschäftigung ist das, und können Frauen von dieser Art der Beschäftigung auch immer leben? – Nein, das können sie nicht, weil – und das ist eine skurrile Sache – der Stundenlohn von Frauen, die Teilzeit arbeiten, oft um bis zu 30 Prozent geringer ist, als wenn die gleiche Arbeit in Vollzeit getätigt wird.

Das heißt, es gibt hier viele Ungerechtigkeiten, und wenn wir Frauen auch als Leis­tungsträgerinnen sehen wollen und müssen in unserem Land, dann müssen wir all diese Komponenten gemeinsam betrachten: Wer leistet wie viel bezahlte Arbeit in diesem Land? Wer leistet wie viel unbezahlte Arbeit in diesem Land? Und: Ist das nicht auch ein bisschen ungerecht aufgeteilt, und könnte sich das nicht verändern?

Denn ich glaube, Wirtschaft und eine wirtschaftliche Gesamtleistung nur einseitig zu betrachten von der Warte aus, wie viel Profit gemacht wird in Unternehmen, wie viel Profit überhaupt gemacht wird an Geldleistung, an Gewinn, das ist zu wenig, das ist zu kurz gegriffen, das ist zu einseitig betrachtet. Ich glaube, gesamtgesellschaftlich müssen wir uns die Frage stellen: Was ist der Gewinn überhaupt für die Gesellschaft?, und: Wie teilen sich hier bezahlte und unbezahlte Arbeit auf? Und da gibt es einiges aufzuholen.

Womit ich beim dritten Thema wäre: Frauen und Kinder, oder: Männer und Kinder, keine Frage. Junge Frauen wollen Kinder, warten aber immer länger bis zur Geburt des ersten Kindes. Die Familienformen haben sich in den letzten 15 Jahren sehr stark verändert; auch das sagt der Frauenbericht, auch das sagt der Familienbericht. Man heiratet nicht mehr so oft wie früher. Man lebt zusammen, trennt sich wieder. Viele Kinder, 40 Prozent unserer Kinder kommen unehelich zur Welt, haben sich zum Teil anders zu orientieren.

Das ist ja prinzipiell nichts Schlechtes, aber wir müssen Antworten darauf geben und die Absicherung der Kinder gewährleisten. Das ist ganz wichtig, wenn wir gerade in Zeiten wie diesen darüber diskutieren: Wie schaut es denn nach Scheidungen aus? Wie haben sich dann Väter und Mütter um ihre Kinder zu kümmern? Kann man bei strittigen Scheidungen wirklich vom Gesetz her verordnen, dass beide sich gleich um ihre Kinder zu kümmern haben, oder wäre hier nicht eine Zeit des „Abkühlens“ von Vorteil, bis sich die Eltern beruhigt haben, sodass dann wirklich das Wohl des Kindes in den Vordergrund gestellt wird? Ich bin sehr skeptisch, was diese Verordnung der


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gemeinsamen Obsorge nach strittigen Scheidungen anlangt. Ich bin sehr skeptisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht auch um die Tatsache, dass Mütter und Väter für ihre Kinder noch immer nicht in ganz Österreich die gleichen guten Bedingungen vorfinden, wenn sie wieder ar­beiten gehen wollen. Es ist im Westen immer noch so, in Tirol, in Vorarlberg, dass der Kindergarten zu Mittag zusperrt, vielleicht am Nachmittag wieder aufsperrt oder gar nicht mehr, wodurch es ziemlich unmöglich ist, durchgängig über zwölf Monate eine Kin­derbetreuung zu haben. Das hindert auch viele Frauen daran, wieder ins Berufs­leben einzusteigen, überhaupt einem Beruf nachzugehen, weil sie in der Nähe keinen Kinderbetreuungsplatz haben.

Jetzt haben wir Tageseltern, die gute Arbeit leisten, aber auch hier, glaube ich, müssen wir noch mehr darauf achten, dass mehr Tageseltern ausgebildet werden, und vor allem, dass sie in ganz Österreich die gleiche Ausbildung genießen. Manche haben weniger Stunden und sind schon befähigt, manche haben viele Stunden und sind dann befähigt, kleine Kinder gut zu begleiten und zu betreuen.

Das heißt, prinzipiell ist das, was ein Erfolgsmodell war und 2008 gestartet wurde, weiter­zuführen. Wir haben 2008 und 2009 mit Geld vom Bund und dem Geld der Länder 17 000 neue Kinderbetreuungsplätze und 6 000 Arbeitsplätze schaffen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass dieses Erfolgsmodell nach 2010 weitergeführt werden sollte, denn das Geld ist 2010 aus. Wir sollten uns gerade in so schwierigen und angespannten Zeiten, wo wir die Arbeitskraft der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Leistung der Frauen, die Talente der Frauen dringend benötigen, die Frage stellen, wie wir nach dem Jahr 2010 auch noch sicherstellen können, dass wir noch mehr Kindergarten-, Kinder­krippen-, aber auch Plätze bei Tageseltern schaffen können, damit man als Mutter, als Vater sich nicht für ein Entweder-oder, entweder für die Familie oder den Beruf, entscheiden muss, sondern hier ein Sowohl-als-auch bewerkstelligen kann.

Ich bin schon sehr stolz, dass es gelungen ist, mit dem einkommensabhängigen Kin­der­betreuungsgeld einen ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen. Es werden noch mehr Väter werden, die daheim bei ihrem Kind bleiben; das steht für mich außer Streit und außer Frage, dass stelle ich fest, wenn ich mit jungen Eltern rede. Sie müssen sich natürlich gut erkundigen, welche Möglichkeiten es für sie gibt, aber dass jetzt auch Väter daheim bleiben können und trotzdem genug Geld verdienen und etwas davon haben, nämlich mit den Kindern eine gewisse Zeit qualitätsvoll zu verbringen, das ist etwas, was gelungen ist und wichtig ist.

Letzter Satz, Frau Präsidentin; leider ist die Zeit zu kurz: Die Bundesregierung hat sich auch dazu bekannt, Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen in Betrieben offen­zulegen, weil es gerecht ist, nachzuschauen, warum Frauen für die gleiche Arbeit noch immer weniger bezahlt bekommen. Auch das ist ein Meilenstein, der ab 1. Jänner 2011 Wirklichkeit wird.

Ich glaube, wir sind insgesamt auf dem richtigen Weg, obwohl ich sagen muss: Ge­mein­sam haben wir hier noch viel zu tun! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 



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10.31.05

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Die Gleichstellung der Frauen zu forcieren heißt unsere Wirtschaftsleistung zu steigern. – Ja, so ist es, und ich möchte begründen, warum.

Unsere Frauenministerin hat gerade eindrucksvoll die verschiedenen Probleme aufge­zeigt. Wenn man bei den Unternehmern nachfragt: Wieso habt ihr keine einzige Frau in der Geschäftsleitung? Wieso sind unter den Abteilungsleitern 90 Prozent Männer? Wieso sind die Gehälter nicht gleich hoch?, dann haben die Personalchefs und andere jedes Mal eine Begründung parat und sagen, zufällig war dafür keine Frau vorhanden, zufällig stand eine dafür in Frage kommende Frau aufgrund von Betreuungspflichten nicht zur Verfügung, zufällig hat sich keine Frau beworben, zufällig ist etwas anderes passiert.

Nun, meine Damen und Herren, wenn Sie würfeln, ist völlig klar, es kann eins, zwei, drei, vier, fünf oder sechs herauskommen. Würfeln Sie aber nicht einmal, sondern tausendmal oder zehntausendmal und es kommt immer sechs heraus, können Sie sicher sein, dieser Würfel ist gezinkt und daher ungeeignet, ein zufälliges Ergebnis zu liefern. Daher wissen wir eines ganz sicher: Wenn tausende Male, zufällig angeblich, immer nur jene, die ein bestimmtes körperliches Merkmal haben, in die bessere Funk­tion kommen oder besser bezahlt werden, ist diese Entscheidung nicht nach den Fähigkeiten getroffen worden, nicht nach der Tüchtigkeit, auch nicht nach der Bildung, haben wir doch schon seit vielen Jahren gleich viele Frauen wie Männer mit Univer­sitätsabschluss, zum Teil schon mehr Frauen, die höhere Ausbildungen absolviert ha­ben. All das ist kein Grund.

Das heißt, es finden Entscheidungen statt, die nicht das optimale Ergebnis bringen, und genau das, meine Damen und Herren, ist es, was wir ändern müssen und wofür sich unsere Ministerin Heinisch-Hosek so sehr einsetzt. Wir müssen zu Regeln kom­men, die dafür sorgen, dass sich zukünftig die Entscheidung nicht danach richtet, ob irgendein Körperteil vorhanden ist oder nicht, sondern ausschließlich nach den Fähig­keiten, nach der Tüchtigkeit, nach dem Fleiß und dem Erfolg. Dann werden die Frauen 50 Prozent aller Funktionen haben, und dann wird ihre Bezahlung eine sein, die gleich jener der Männer ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir das erreicht haben, werden wir auch ein besseres Führungspersonal haben, weil wir nämlich die vollen 100 Prozent ausschöpfen und nicht nur 50 Prozent. Wenn wir eine gleichförmige Bezahlung haben, kommt es zu keiner Demotivation, und das steigert die Wirtschaftsleistung, meine Damen und Herren. Deswegen ist Gleichstel­lungs­politik gleichzeitig Wirtschaftsförderung, und diesem Grundsatz, glaube ich, soll­ten wir uns in diesem Haus alle anschließen.

Ich war zwei Jahrzehnte lang Arbeitgeber, und ich habe in dieser Zeit sehr oft erlebt, welche Ursachen es für die bestehenden Probleme gibt. Ein Beispiel nur: Wenn sich Absolventen der Wirtschaftsuniversität oder des Juridicums für einen Posten als Steuerberaterberufsanwärter beworben haben und dann die Frage im Bewerbungsgespräch kam, was sie sich denn gehaltsmäßig vorstellen, haben die Frauen im Regelfall um 3 000 bis 4 000 S, also immerhin doch relevante Eurobeträge von 200 bis 300 €, weniger als Wunsch geäußert.

Das heißt, wir müssen sehr viel bei den Softfaktoren ändern. Wir müssen deutlich mehr an Informationen geben, Informationen über berufliche Ausbildung, aber auch Infor­mationen für die Unternehmen selber, wie sie eine gerechte Bezahlung sicherstellen können. Und insofern möchte ich auch meinen Dank – es war eine Sozialpartner-Eini­gung und jetzt mit der Frau Ministerin abgestimmt – dafür aussprechen, dass wir diese Berichterstattung machen.


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Wem hilft diese Sozialpartner-Einigung? Sie hilft den Betriebseigentümern, sie hilft den Aufsichtsräten, sie hilft den Geschäftsführern zu sehen, wir haben hier eine Fehlent­wick­lung. Und wenn sie die Daten haben, werden sie schauen, dass die Fehlent­wicklung behoben wird, und werden dafür sorgen, dass Frauen und Männer in gleicher Höhe bezahlt werden, dass es gleiche Karrierechancen gibt. Das wird den Unter­nehmern helfen, und das wird unserer Wirtschaft helfen. In diesem Sinne ein Danke­schön an unsere Frauenministerin, verbunden mit der Bitte um ihr weiteres Engage­ment. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.35

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schittenhelm gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.35.58

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde von der Frau Abgeordneten Wurm gesagt, die Frauen können leistungsorientiert sein. – Ich sage Ihnen, die Frauen in Österreich sind leistungsorientiert, gleich, wo sie ihre Aufgabe erfüllen, gleich, wo sie hingestellt wurden, und darauf können wir stolz sein. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Dr. Matznetter.) Denn: Ohne uns Frauen geht nichts in der Wirtschaft, ohne uns Frauen geht nichts in den Familien, ohne uns Frauen geht nichts in der Politik, auch wenn wir hier im Haus nur 28 Prozent ausmachen, was beschämend ist, aber wir entwickeln die Kräfte, die Ideen, den Intellekt, der notwendig ist.

Meine Damen und Herren, ich unterscheide hier nicht bei den körperlichen Merkmalen, ich unterscheide darin, was die soziale und gesellschaftspolitische Notwendigkeit ist. Wir brauchen die Gleichwertigkeit der Frauen in allen Bereichen unserer Gesell­schaft, sonst können wir eine positive Entwicklung nicht entsprechend fortsetzen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde vor wenigen Tagen von Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek der Frauenbericht den Medien gegenüber präsentiert. Ich habe gedacht, da muss es jetzt besondere Maßnahmen geben bezie­hungsweise das Bild der Lebenswelten der österreichischen Frauen hat sich total verändert, weil es einen derartigen Medienberichte- und Schlagzeilenpallawatsch gege­ben hat. – Mitnichten, es hat sich nichts verändert, es ist alles beim Alten geblie­ben. Es ist nur eines anders: Dieser Frauenbericht ist im Gegensatz zum Familien­bericht nicht in den zuständigen Gleichbehandlungsausschuss gekommen, nicht zur Diskussion gebracht worden und steht auch nicht hier im Plenum zur Diskussion. Vielleicht haben wir noch irgendwann einmal die Chance dazu. Das finde ich befremd­lich, denn dieser Frauenbericht könnte die Grundlage für eine Diskussion zu einer Weiterentwicklung für die Frauen draußen in den Gemeinden, in den Ländern, in den Bezirken und Ortschaften sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, in all diesen Presseaussendungen habe ich gelesen, dass seit 15 Jahren kein Frauenbericht erstellt wurde. Damit sollte man sich schon ein wenig auseinandersetzen, denn selbstverständlich hat es einen Frauenbericht 2003 bis 2006 gegeben, unter der damaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat. Warum man diesen verschweigt, weiß ich nicht, denn darauf könnte man ja aufbauen und anhand dessen auch Vergleiche ziehen.

Abgesehen davon gibt es mehrere Studien, wie jene von Professor Zögernitz, wo sehr wohl auch die Situation der Frauen beleuchtet wird. Es wurde erst vor wenigen Wochen eine sehr, sehr gute Studie von ihm präsentiert. Weiters gibt es – und den kennen wir alle – den Einkommensbericht des Rechnungshofes, den wir im letzten Jahr hier im Plenum diskutiert haben, nachdem wir ihn im zuständigen Rechnungshof­


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ausschuss intensiv diskutiert haben. So gehört sich das, damit hier alle Abgeordneten eingebunden sind und auch Stellung beziehen können. Das halte ich für absolut notwendig – anstatt mit Berichten am Parlament, an den Abgeordneten vorbei an die Öffentlichkeit zu gehen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, wenn heute das Thema der Aktuellen Stunde „Gleich­stel­lung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern!“ lautet, dann kann ich das nur bestätigen. Das zeigt auch, das muss man einmal dazusagen, der Bericht der Europäischen Kommission, dass die Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, die heute schon angesprochen wurden, die Wirtschaftsleistung im europäischen Raum um 27 Prozent steigern könnte. In Österreich – das ist in diesem Bericht der Europäischen Kommission ausgewiesen – könnte durch eine Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern das BIP um 32 Prozent gesteigert werden. Und wir lassen diese Chance aus, meine Damen und Herren! Warum, weiß ich nicht; vielleicht kann mir das jemand beantworten.

Faktum ist, dass wir uns anscheinend offenen Auges dagegen verwahren, das Wissen, das Können, die soziale Kompetenz von Frauen, jungen Mädchen in die Entwicklung unseres Landes, in die Wirtschaft mit hineinzunehmen. Bis heute werden die Fähigkeiten der Frauen noch nicht wirklich richtig eingeschätzt, nicht entsprechend wertgeschätzt und nicht entsprechend entlohnt – und das muss ein Ende haben!

Dazu, meine Damen und Herren, gibt es noch andere Ansätze; der Bericht liegt vor. Man kann jetzt darüber diskutieren, aber heute, wie gesagt, geht es um die Frage: Was ist zu tun? – Und von einer Frauenministerin erwarte ich mir Antworten darauf. Ich erwarte mir, dass wir damit beginnen – und das zeigen alle Studien –, in frauen­spezifischen Einkommensbereichen die Löhne sehr wohl anzuheben. Wir müssen unbedingt etwas im Kollektivvertragsbereich tun. Und wir brauchen unbedingt – denn grundlegend dafür, dass diese Einkommensschere immer weiter auseinandergeht, ist die Berufswahl der jungen Frauen und Männer, und da müssen wir ansetzen – eine flächendeckende verpflichtende Potenzialanalyse der Burschen und Mädchen in den zwei letzten Schulklassen, damit diese ihre Talente, von denen sie oft gar nichts wissen, leichter erkennen können und so den für sie richtigen Schultyp wählen, aber vor allem auch den richtigen Lehrberuf ergreifen. Wenn 70 Prozent der Mädchen immer nur einen von fünf Lehrberufen ergreifen und 48 Prozent der Burschen immer einen von zehn – es gibt insgesamt 260 Lehrberufe, die in der Republik angeboten wer­den –, so wissen wir: Hier krankt es! Hier fehlt es an Information, und hier fehlt es vor allem auch an der Verpflichtung, diese jungen Menschen zu testen und ihnen dadurch die Chance zu geben zu erkennen beziehungsweise ihnen klarzumachen, wo ihre Fähigkeiten liegen.

Eine Erledigung dieser Aufgaben erwarte ich mir. Es ist gut und schön, dass die Sozialpartner unterschrieben haben, aber dort, wo keine Maßnahmen gesetzt werden, wird, fürchte ich, auch nichts geschehen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Gartelgruber gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.41.28

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, Frauen sind gleichwertig, aber nicht gleich­artig. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schwentner: Was heißt das genau? Können Sie das bitte ausführen!) „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern!“ – das wird schon im aktuellen Frauenbericht in einigem entkräftet, denn so wird der krampfhafte Versuch, unter dem Titel „Hebung der Frauenquote“ Frauen um


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jeden Preis aus der Familienarbeit zu drängen, als Farce entlarvt. Zeigt der Bericht doch klar, dass gebürtige Österreicherinnen im Alter von 25 bis 54 Jahren eine Er­werbs­quote von über 80 Prozent haben.

Überhaupt geht in der aktuellen Frauenpolitik einiges an der Realität vorbei. Zu be­haup­ten, dass nur durch einen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze der Gebärstreik zu unterbinden ist, ist ein absoluter Schwachsinn. Dieser Irrweg wird im Bereich von kon­kreten Maßnahmen und Projekten fortgesetzt; so etwa aktuell mit der erzwungenen Gehaltsoffenlegung. Immerhin sind Klein- und Mittelbetriebe von dieser Maßnahme vorerst noch ausgenommen. Aber für die betroffenen Betriebe mit über 1 000 Mit­arbeitern ist der verwaltungstechnische Mehraufwand nicht zu unterschätzen. Bitte, glauben Sie mir, ich als Lohnverrechnerin weiß, wovon ich spreche. Fraglich ist auch noch der Effekt der Gehaltsoffenlegung. Ob dieses von Ihnen, Frau Minister, wenn auch mit zahlreichen Abstrichen, durchgesetzte Instrument wirklich zur Verbes­serung der Einkommen der Frauen in Österreich beiträgt, wird sich erst herausstellen. Von einem „Meilenstein“ können wir schon überhaupt nicht sprechen.

Abgesehen vom Inhalt dieser neuen frauenpolitischen Erfindung ist auch die Durch­führung recht interessant, denn schon zu Beginn dieses Projektes ist deutlich gewor­den, dass sich die beiden Regierungsparteien nicht wirklich einig sind. Die ÖVP ist gegen die von Ihnen, Frau Minister, geforderten Sanktionen für die Unternehmen, die der Offenlegung nicht nachkommen wollen oder nicht nachkommen können, und Sie, Frau Minister, setzen sich einfach darüber hinweg und wollen jetzt eine schwarze Liste einführen, die mich an kommunistische Zeiten erinnert. Was soll denn mit jenen Betrie­ben geschehen, die sich nicht an die Offenlegung halten? Sollen sie boykottiert werden oder sollen ihnen Förderungen gestrichen werden? (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Vermut­lich weiß man das im Ministerium selbst noch nicht genau.

Um das Einkommen von Frauen in Österreich wirklich maßgeblich zu verbessern und den Karriereknick nach der Babypause zu verhindern, gibt es sinnvollere Mittel. So sollten etwa bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, sprich Karenz, die Zeiten in die Kollektivverträge mit einberechnet werden. Dadurch werden jene Frauen, die sich entscheiden, Kinder zu bekommen, nicht damit bestraft, dass sie bei der Berechnung der Dienstjahre im Kollektivvertrag Abstriche machen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen diesbezüglichen Antrag zur Aufnahme der Verhandlungen mit den Sozialpart­nern habe ich bereits gestellt; ich hoffe sehr auf Ihre Unterstützung.

Ebenso habe ich einen Antrag zur Aufwertung der Teilzeit eingebracht, die wiederum eine wesentliche Verbesserung der Situation von Frauen in Österreich herbeiführen würde. Es ist absolut absurd, von einer Teilzeitfalle zu sprechen. Frauen wollen in Teil­zeit arbeiten. Teilzeit ist die Möglichkeit für Frauen, Beruf und Familie optimal zu ver­binden. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Problem, das wir dabei haben, ist, dass neue Frauenarbeitsplätze – wie auch dem Frauenbericht zu entnehmen ist – in den vergangenen Jahren hauptsächlich im Han­del, im Erziehungs-, im Gesundheits- und im Sozialwesen entstanden sind. Rückläufig dagegen sind die Frauenbeschäftigungszahlen in der Produktion und im Fremden­verkehr.

Es gibt immer mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse, die bloß eine minimale und keine ausreichende soziale und arbeitsrechtliche Absicherung von Frauen in Öster­reich bieten. Die Löhne und Gehälter aus diesen Dienstverhältnissen erlauben kaum ein eigenständiges wirtschaftliches Überleben. Da muss angesetzt werden, aber nicht mit Druck in Richtung Vollzeitarbeit, sondern im Ausbau hoch qualifizierter Teilzeitar­beits­plätze, sei es über Förderungen oder über gesetzliche Maßnahmen.


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In diesem Sinne wünsche ich mir für die österreichische Frauenpolitik mehr Orien­tierung an der Realität, mehr Augenmaß und mehr Blick fürs Wesentliche! – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Klubvorsitzende Dr. Glawischnig-Piesczek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.46.30

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bun­des­minis­terin, ich schätze Sie als kluge, als intelligente und als engagierte Frau; als Ministerin allerdings haben Sie dasselbe Problem wie schon so viele engagierte en­politikerinnen vor Ihnen, nämlich: dass Frauenpolitik in dieser Bundesregierung keinen Stellenwert und einfach keine Wichtigkeit hat. Ich vermisse heute den Bundeskanzler, ich vermisse mittlerweile die gesamte ÖVP-Fraktion. Es ist überhaupt niemand mehr anwesend in dieser Debatte. (Rufe bei der ÖVP: Na hallo!) – Schauen Sie sich um in Ihren Reihen! Das ist ja wirklich beschämend. (Beifall bei den Grünen.)

Ich vermisse insbesondere die großen Projekte dieser Bundesregierung, um Frauen­gleichstellung auch tatsächlich durchzusetzen und nicht nur ein Schrittchen weiter­zukommen, sondern wirklich große Schritte weiterzukommen. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Der Kollege von der ÖVP fragt mich, wo ich so oft nach 18 Uhr bin. – Ja, das stimmt, ich bin oft nach 18 Uhr nicht da, aber ich habe zwei kleine Kinder, und ich bin stolz darauf, dass ich Doppeltes leiste. Ich weiß nicht, wie oft Sie bei Ihren Kindern zu Hause sind. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bemühe mich jetzt noch einmal, die Aufmerksamkeit vor allem der Männer dieser Bundesregierung und des Hohen Hauses auf die Frauengleichstellung zu richten, und ich versuche das mit einem Vergleich aus dem Fußball: Als Didi Constantini die öster­reichische Fußballnationalmannschaft übernommen hat – das war nach der Euro im Jahr 2008 –, lag die österreichische Mannschaft jenseits der 100 in der FIFA-Weltrang­liste, nämlich auf Platz 102. Im Global Gender Gap Report, das ist eine vom World Economic Forum durchgeführte Untersuchung, bei der die Frauengleichstellung in unterschiedlichen Ländern bewertet wird, lag Österreich zu diesem Zeitpunkt ziemlich ähnlich, nämlich auf Platz 104.

Während Didi Constantini es geschafft hat, die österreichische Fußballnational­mann­schaft innerhalb dieser mittlerweile zwei Jahre auf Platz 64 der Weltrangliste nach vorne zu bringen – wir spielen zwar nicht bei der WM mit, aber trotzdem, Platz 64 –, liegen wir bei diesem weltweiten Vergleich des World Economic Forum, dank Faymann, mittlerweile auf Platz 122; also eine wirklich deutliche Verschlechterung. Ich sage jetzt bewusst „dank Faymann“ und nicht „dank Ihnen, Frau Bundesministerin“, weil ich Sie wirklich schätze und auch Ihre Bemühungen sehe, aber es geht in der Frauengleichstellung, insbesondere was den wirtschaftlichen Bereich betrifft, einfach nichts weiter. Es geht in die andere Richtung, und das muss man schon sehr ernst nehmen.

Was heute, glaube ich, ganz besonders zu betonen ist, ist die spezifische Situation, in der Frauen nach wie vor stecken, ist ihre Armutsgefährdung, ihre Situation, akut in Armut leben zu müssen, und die Problematik, dass sie, wenn sie arbeiten, einfach weniger verdienen. Es gibt zwei ganz konkrete Projekte, mit denen man diesbezüglich eine Veränderung erreichen kann, nämlich auf der einen Seite endlich die Einführung einer echten Grundsicherung und auf der anderen Seite einen gesetzlichen Mindest­lohn, einen wirklich gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn, der deutlich über dem


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liegt, was jetzt noch manche Frauen erhalten, die in diesen Billiglohnbranchen arbeiten müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Das vermissen wir. Arzthelferinnen, Assistentinnen bei Notaren, bei Rechtsanwälten, Angestellte von Werbeagenturen, vorwiegend Frauen, sind im Moment von Kollektiv­verträgen nicht erfasst; ihnen kann nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn geholfen werden.

Dass Armut nach wie vor weiblich ist und dass viele gerade jetzt durch die Krise ein noch viel schwierigeres Lebensschicksal zu bewältigen haben, ist, glaube ich, evident. Nicht erst seit dem jüngsten Desaster der Finanzmärkte wissen wir, dass es in diesem Bereich eine soziale Schieflage gibt, die man bewältigen muss. Umso unverständlicher ist es, dass mittlerweile über Monate dieses Projekt der ohnehin nur durchlöcherten Minisicherung junktimiert und in einen Regierungsstreit hineingezogen wird – ohne Rücksicht auf die Betroffenen. Hunderttausende Frauen warten auf Unterstützung von Ihrer Seite und erhalten sie nicht, weil das rote und das schwarze Wadel jeweils vom roten und schwarzen Regierungspartner wechselseitig gebissen werden. Ich finde dieses Schauspiel auf den Rücken der Betroffenen entwürdigend. Legen Sie endlich etwas vor, damit wir diesen Menschen helfen können! (Beifall bei den Grünen.)

Ich kann heute nicht die Frauenpolitik und die Frauen und deren Situation in Österreich ansprechen, ohne eine Frau zu erwähnen, der und auch deren Familie unsere ganze Solidarität gilt, und das ist Arigona Zogaj. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, vor allem den Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ nicht. Die Gesetze, die solch eine Situation zugelassen haben, haben Sie mitbeschlossen. Die Verantwortung für diese politische Spielerei mit dieser Familie – sie wurde wirklich politisch zerstört –, trägt auch eine Bundesregierung, eine Innenministerin, die sich diese Familie als Beispiel ausgesucht hat, um Härte zu demonstrieren, um sich ein politisches Image zu geben. – Wir alle tragen gemeinsam die Verantwortung, diese Familie jetzt nicht im Stich zu lassen. Die Familie Zogaj gehört zu unserer Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen.)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.51.32

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung fördern!“ – Dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt gleich behandelt werden wie Männer, ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber keine Frage der Wirtschaftsleistung. Sollte die Wirtschaftsleistung nicht steigen – und das ist angesichts Ihrer Politik ja nicht weit hergeholt –, dann sind Ihrer Meinung nach die Frauen daran schuld? Oder wie sonst ist das zu verstehen? Es ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, dass man eine politische Botschaft kurz und bündig auf den Punkt bringt, Sie aber gehen den umgekehrten Weg: Sie sparen beim Sinn und machen dafür längere Überschriften. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn Sie schon die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt forcieren wollen – von Umsetzen ist bei Ihnen keine Rede –, dann hätten Sie schon längst damit anfangen können, nämlich mit der Umsetzung der BZÖ-Forderung nach einem gesetz­lichen Mindestlohn von 1 300 € brutto. Das sind echte 1 000 € netto, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Damit hätten Sie schon Gerechtigkeit schaffen und die Kaufkraft steigern können. Aber die Überschrift „1 300 € Mindestlohn umgesetzt“ ist Ihnen wahrscheinlich zu kurz, und die Arbeit, die dahinter steckt, zu lang.


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Zu arbeiten gibt es genug, Österreich liegt bei der Gleichstellung nämlich ganz weit hinten. Es gibt verschiedene Berichte dazu – den Rechnungshofbericht, den EU-Gleich­behandlungsbericht und zuletzt den Frauenbericht, der bis heute nicht im Gleichbehandlungsausschuss debattiert wurde; wir werden ihn heute kurz ansprechen können, und ich hoffe, dass wir nach der Sommerpause ausführlich über diesen Bericht werden diskutieren können –, aber es ist nichts geschehen. Die Probleme sind evident, sie sind nicht besser geworden, sie sind schlechter geworden.

Stichwort Gehaltsschere. – Frau Ministerin, Sie schlagen eine Blacklist vor, auf der Unternehmen verzeichnet werden sollen, die ungleich bezahlen. Das wird nichts bringen. Sie werden nicht weiterkommen, wenn Sie die Wirtschaft mit Klassen­buch­einträgen bestrafen wollen, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ.)

Zumindest in der Sozialpartnerschaft sollten Sie ein wichtiges Wort mitzureden haben. Dort könnten Sie nämlich unter Beweis stellen, dass Ihre Anliegen nicht nur bei SPÖ-Parteitagen durchzusetzen sind, sondern dass Sie Ihre Anliegen auch wirklich um­setzen können, wenn es um die Bedürfnisse der Menschen geht. Bei den Kollektiv­verträgen ist nämlich noch viel zu tun.

Was grundsätzlich zum Thema Gleichbehandlung noch anzumerken wäre: Es soll schon beim Ausbildungsweg angefangen werden und nicht erst am Arbeitsplatz. Es ist hinlänglich bekannt, dass wir ein großes Defizit bei Frauen in technischen und natur­wissenschaftlichen Berufen haben. Was machen Sie? – Sie drehen das Programm „Frauen in der Technik“ ab. Vielleicht ist irgendjemand in Ihrem Ministerium der Meinung, dass die Kampagne „Finde deinen eigenen Weg!“ besser klingt. Es wäre schön, wenn Sie einmal Ihren Weg in der Frauenpolitik finden würden, anstatt dauernd die Richtung zu wechseln. Eines der grundlegenden Probleme, die diese Regierung hat, ist, dass sie Kampagnen liefert, aber keine Lösungen.

Sie sagen jetzt, dass Sie die Gleichbehandlung forcieren wollen. Ich habe mittlerweile den Eindruck, dass Sie da mit einem Fremdwort hantieren und nicht verstanden haben, was es heißt. Das Wort „gleich“ in Gleichbehandlung vergessen Sie nämlich. Maß­nahmen zur Gleichbehandlung sollten auch gleich umgesetzt werden, also sofort, nicht in ein paar Monaten, nicht in ein paar Jahren oder vielleicht überhaupt nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Ich darf in diesem Zusammenhang die im Regierungsprogramm verankerte und im Jahr 2008 hoch gelobte Notwohnung für Zwangsverheiratete ansprechen, die es bis heute nicht gibt. Es sind mittlerweile fast zwei Jahre vergangen – und diese Notwoh­nung gibt es noch immer nicht.

Abschließend noch etwas, das Sie endlich in Angriff nehmen sollten und können, das den Frauen wirklich sofort hilft, eine Kernforderung des BZÖ, nämlich: die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld. (Beifall beim BZÖ.) Damit wäre den Frauen in Österreich wirklich geholfen, rasch geholfen. Ich darf an Sie appellieren, machen Sie das bitte gleich! – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.56.02

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man braucht Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek nicht den Rat zu geben, dass sie ihre Richtung in der Frauenpolitik finden soll. Es ist ihrer konsequenten Art, in aller Ruhe, entschlossen, Schritt für Schritt Frauenpolitik zu machen, zu verdanken, dass es


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in diesem Land endlich wieder aktive emanzipatorische Frauenpolitik gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihren Ausführungen, Frau Bundesministerin, war ganz eindeutig zu entnehmen, dass Sie entschlossen sind, wirklich große Projekte anzugehen. Es ist in diesem etwas mehr als einem Jahr, in dem Sie jetzt im Amt sind, auch schon wirklich viel weitergegangen. Es ist Ihnen viel gelungen. Sie haben viele wichtige Projekte und große Probleme und Themenstellungen in Angriff genommen.

Es gibt einen Nationalen Aktionsplan zur Gleichstellungspolitik. Das ist deshalb so wichtig, weil damit gewährleistet ist, dass man nicht sagt: Die Frauenministerin soll das allein machen, sie kann sehen, wo sie bleibt! – So kann man Frauenpolitik nämlich nicht weiterbringen. Durch den Nationalen Aktionsplan, den die Frauenministerin koor­diniert, bei dem sie der aktive Motor ist, sind alle Regierungsmitglieder eingebunden, in ihren Bereichen die wichtigen Schritte in Richtung Gleichstellung zu setzen. Das ist ein wahrlich großes Projekt in dieser Regierungsperiode.

Sie haben – ein wichtiges Thema – in Angriff genommen, die Rahmenbedingungen für die Frauen, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft, weiter zu verbessern. Es ist bereits in einem Jahr gelungen, 10 000 neue Kinderbetreuungsplätze zu schaf­fen. Das ist sehr viel, dafür sind wir jahrelang gelaufen. Das ist eine wirklich großartige Leistung. Es gibt das verpflichtende kostenlose Kindergartenjahr, in Wien gibt es sogar den Gratiskindergarten für alle Kinder von null bis sechs Jahren. Für alle Kinder einen beitragsfreien Kindergartenplatz – das ist eine wirklich großartige Leistung. Wien ist diesbezüglich auch Vorbild für andere Bundesländer. (Beifall bei der SPÖ.)

Das einkommensabhängige Kindergeld ist auch viele Jahre lang auf unserer Liste gestanden. Sie, Frau Bundesministerin, haben es geschafft, es einzuführen, es umzu­setzen.

Auch ein wirklich heißes und sehr wichtiges Eisen greifen Sie an – es ist Ihnen auch schon gelungen, sich mit den Sozialpartnern zu einigen –, nämlich die Einkommens­trans­parenz, um mehr Durchschaubarkeit bei den Einkommen zu erreichen. Es geht dabei aber nicht darum, einen Einzelnen herauszustellen, sondern wirklich die Struktur zu durchleuchten, um besser erkennen zu können, wo man im jeweiligen Betrieb steht und ansetzen kann.

Als Teil dieser aktiven emanzipatorischen Frauenbewegung gibt es – und das ist so – nach 15 Jahren wieder den ersten Frauenbericht. Er ist eine ganz wichtige Grundlage, eine umfassende Grundlage, eine Analyse aller Lebensbereiche von Frauen, die es uns ermöglicht, zu erfahren, wo wir ansetzen müssen, mit welchen Instrumenten wir an­setzen müssen. 

Natürlich hat es in den letzten 15 Jahren auch die eine oder andere kleine Studie ge­geben, das ist schon richtig, aber bei diesem Bericht handelt es sich um eine um­fassende Schau, wo viele hoch qualifizierte WissenschafterInnen alle Lebensbereiche von Frauen durchleuchtet haben, nämlich auch in dem Wollen, Defizite aufzuzeigen, zu zeigen, wo es noch Problembereiche gibt und wo wir ansetzen müssen. Natürlich sind wir noch lange nicht am Ende des Weges – das weiß niemand besser als die Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek –, sondern wir müssen noch viele Maßnahmen setzen, um wirklich Gerechtigkeit für Frauen in diesem Land zu erreichen.

Wo Frauen wirklich enorm aufgeholt haben – das ist eines der wichtigen Ergebnisse dieses Frauenberichtes –, das ist bei der Bildungssituation. Im Vergleich zu Anfang der neunziger Jahre hat sich der Anteil der Frauen, die nur einen Pflichtschulabschluss haben, halbiert; dafür hat sich der Anteil jener Frauen, die einen Universitätsabschluss haben, verdoppelt. Das ist wirklich ein atemberaubender Aufholprozess, den die


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Frauen hier geschafft haben. Allerdings können sie ihn in weiten Bereichen noch nicht umsetzen, was ihre berufliche Tätigkeit und ihr Einkommen betrifft, und das ist natürlich die frauenpolitische Herausforderung für die nächsten Jahre.

Wir müssen von der Lehre bis zur Universitätsausbildung durchleuchten: In welche Bereiche gehen die Mädchen?, und wir müssen sie motivieren, in Bereiche zu gehen, in denen sie unterrepräsentiert sind, wo aber die größeren Karriere- und Zukunfts­chancen und Einkommenschancen bestehen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.01.29

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es ist richtig: Die Wirtschaft und die Gesellschaft können nicht auf Frauen verzichten. Erlauben Sie mir hier eine kurze Bestandsaufnahme.

In Österreich sind 52 Prozent der Bevölkerung weiblich. Die Frauen sind sehr gut aus­gebildet, das wurde schon erwähnt, und 66,4 Prozent der Frauen sind erwerbstätig. Und was noch dazukommt: Wir alle werden immer älter. Frauen erreichen im Durch­schnitt ein Alter von 82,9 Jahren und Männer ein solches von 77,4 Jahren.

Was wollen nun wir Frauen? – Wir Frauen wollen unabhängig sein, wir wollen einen Beruf und diesen auch ausüben. Wir Frauen wollen aber auch auf Familie und auf Kinder nicht verzichten. Daher brauchen wir – es wurde schon angesprochen – ent­sprechende Rahmenbedingungen, die an diese neuen Herausforderungen und an diese neuen Lebensbedingungen angepasst sind.

Wenn wir zurückblicken: Es ist uns ja in den letzten Jahren sehr, sehr viel gelungen, beispielsweise die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuung. Diese steuerliche Absetzbarkeit ist eine langjährige Forderung von „Frau in der Wirtschaft“, weil gerade die Unternehmerinnen diejenigen waren, die vor vielen Jahren erkannt haben, dass es ohne diese zusätzliche Kinderbetreuung nicht gehen wird. Es war zwar immer ein sehr harter Kampf mit den Sozialdemokraten, und ich bin sehr, sehr froh, dass viele SozialdemokratInnen jetzt endlich auf unsere Linie umgeschwenkt haben – und auch andere Fraktionen – und diese Absetzbarkeit beschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ganz wichtig, dass Frauen ihre Kinder – da ja sehr viele Frauen Jobs nicht von 9 bis 17 Uhr haben, sondern auch am Abend arbeiten, am Wochenende arbeiten – entsprechend betreuen lassen können und dafür dann eine entsprechende steuerliche Absetzbarkeit bekommen. In diesem Zusammenhang ein großes Dankeschön an unsere Staatssekretärin Christine Marek, die das sehr, sehr stark betrieben hat, und natürlich auch an die Damen und Herren, die das mit beschlossen haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Weinzinger: Wo ist sie jetzt, Ihre hochgelobte ...?)

Es ist aber noch zu wenig, dass wir diese steuerliche Absetzbarkeit für Kinderbetreu­ung nur bis zum vollendeten 10. Lebensjahr haben. Alle, die Kinder haben, wissen ganz genau, dass Kinder auch später noch, gerade wenn sie in die Pubertät kommen, eine entsprechende Betreuung brauchen. Deswegen sollen wir diese steuerliche Ab­setzbarkeit auf das 15. Lebensjahr ausdehnen.

Und was noch dazukommt und uns Frauen dann auch wieder hilft: Wir brauchen auch eine steuerliche Absetzbarkeit für Betreuungs- und Haushaltshilfen. Nur dann, wenn wir sicherstellen, dass Kinderbetreuung flexibel und leistbar ist, können wir für die Frauen – für alle Frauen – entsprechenden Freiraum schaffen, dass sie unabhängig


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leben können und dass sie ihren Beruf ausüben können und für sich selbst ent­scheiden können.

Ein weiterer Punkt wurde auch schon angesprochen: Ausbildung und Bildung.

Zurzeit ist es so, dass die Mädchen hauptsächlich in zehn Berufsgruppen gehen. Ich erwähne hier nur ein paar: Friseurin, Kosmetikerin, Sekretärin oder Verkäuferin. Das sind genau die Berufe, in denen die Frauen nicht besonders viel verdienen. Daher ist es ganz wichtig – Vorrednerinnen haben es schon gesagt –, dass Frauen und Mädchen schon frühzeitig in andere Berufe hineinkommen und andere Berufe erlernen, um eben mehr Einkommen zu haben. (Abg. Weinzinger: Tischler!) Aber alles, meine sehr geehrten Damen und Herren – das ist für mich wichtig, ist für uns als ÖVP wichtig –, alles ohne Zwang.

Es wurde heute schon sehr, sehr viel über Wirtschaft gesprochen, und ich freue mich besonders, dass auch die Sozialdemokraten ganz besonders auch die Wirtschaft erwähnt haben. Ich darf Ihnen ein sehr positives Beispiel der Unternehmerinnen geben: 37, ja fast 38 Prozent der Unternehmen werden von Frauen geführt. Neu­gründungen, das wurde auch schon gesagt, sind es 41 Prozent. Wenn wir noch die mittätigen Ehefrauen, also jene, die mit ihren Männern gemeinsam ein Unternehmen führen, dazuzählen, dann haben wir Frauen in der Wirtschaft die Mehrheit. Es heißt ja auch: die Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.) – Und das, sehr geehrte Damen und Herren, alles ohne Quoten!

Herr Abgeordneter Matznetter, Sie haben gesagt: Mehr Frauen in die Wirtschaft und in die Führungspositionen! – Bitte, wir haben das gemacht in der Wirtschaftskammer! Die ÖVP oder der Wirtschaftsbund stellt zwei Vizepräsidentinnen. (Beifall bei der ÖVP.) Sie hätten ja Ihre Position einer Frau überlassen können, es hindert Sie ja nichts daran. Sie haben ja auch tolle Frauen in Ihrer Fraktion! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matz­netter.)

Mir ist noch wichtig, bezüglich Aktionsplan zu erwähnen, dass es zu einer Einigung gekommen ist: keine Quoten für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft – ein sehr wesentlicher Punkt aus meiner Sicht! –, und es kam zu einer Einigung für die Erhöhung des Wochengeldes. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend noch: Wir von der ÖVP stehen für Entscheidungsfreiheit, wir stehen für Unabhängigkeit und für Vielfalt und Fairness. Ich persönlich möchte keine Ver­männlichung, ich möchte Frauen, die immer noch Frauen bleiben. – Danke schön. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

11.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Bela­kowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


11.07.01

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ hat heute eine Aktuelle Stunde unter dem Titel „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirt­schafts­leistung steigern!“ abgehalten. Der Titel bedeutet in Wirklichkeit, Frauen sind dazu da, dass sie die Wirtschaftsleistung steigern, sie sollen also billige Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt sein. – Das ist das Ziel, das die SPÖ hier offensichtlich verfolgt.

Wenn man sich die SPÖ-Rednerinnen so angehört hat, muss man sich wirklich fragen, ob man hier im falschen Film ist. Die Frauensprecherin Wurm stellt sich hierher und sagt, wir brauchen mehr Kinderbetreuungsplätze, wir brauchen ganztägige Schulfor­men, und beim Pensionssystem muss etwas geändert werden. – Frau Kollegin Wurm, Ihre Partei stellt den Kanzler, Sie können das angehen! Aber natürlich sind hier auch


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die Gewerkschaften gefordert. Offensichtlich haben Sie da etwas verschlafen, sonst müssten Sie das heute hier nicht fordern. (Beifall bei der FPÖ.)

Besonders spannend war ja die Rede der Kollegin Kuntzl, die hier gesagt hat: Endlich geht emanzipatorisch etwas in der Frauenpolitik weiter, und zwar deswegen, weil die Frauenministerin so engagiert ist. – Das war ja eine vernichtende Kritik an allen ande­ren Frauenministerinnen, die vor ihr im Amt waren, also an der Frau Silhavy zum Beispiel. Ich habe eigentlich Ihren Aufschrei vermisst.

Ich frage mich ja manchmal schon, ob Sie überhaupt wissen, was Sie hier sagen. In Wirklichkeit ist das ein Einschwenken der SPÖ auf einen neoliberalen Kurs. Sie wollen die Frauen in Wirklichkeit als billige Arbeitskräfte in die Wirtschaft drängen und gleich­zeitig auch noch die Geschlechter auseinanderdividieren. Das ist genau das Ziel, das Sie damit verfolgen! (Beifall bei der FPÖ.)

Es nützt auch niemandem, Frau Kuntzl, wenn in Wien der Kindergarten gratis ist, aber die Eltern gar keine Plätze bekommen, oder wenn Eltern, die ihr Kind im Februar für einen Ganztagsplatz anmelden, irgendwann Ende Mai einen Halbtagsplatz zugewiesen bekommen. Das ist etwas, was Eltern in Wirklichkeit überhaupt nichts nützt. Da brauchen Sie nicht großartig zu plakatieren, es gibt jetzt den Gratiskindergarten, und der soll bleiben, wenn niemand etwas davon hat, weil es in Wirklichkeit viel zu wenige Plätze gibt.

Das ist alles irgendwie eine Augenauswischerei, und da zeigt sich, dass Ihre Frauen­politik in Wirklichkeit gänzlich gescheitert sein muss, denn Sie haben seit Jahren kein anderes Thema als die Gleichstellung von Frauen. Offensichtlich geht nichts weiter – oder es interessiert die Frauen Ihre Politik nicht. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Sie betreiben ideologisch motivierte Frauenpolitik für eine ganz, ganz kleine Klientel. Der Großteil der Frauen kann mit Ihrer Politik überhaupt nichts anfangen und hat auch gar nichts davon, denn die Wünsche von Frauen sind ganz andere. (Beifall bei der FPÖ.)

Frauen wollen ihre Kinder nicht gleich abschieben, am besten gleich nach der Geburt, am besten gleich nach dem Mutterschutz in den Kindergarten. Viele Frauen wollen freiwillig bei ihren Kindern bleiben, viele Frauen würden sich wünschen, qualifizierte Teilzeitarbeit zu bekommen, und es liegt schon auch an Ihnen und an der Gewerk­schaft, diese auch zur Verfügung zu stellen, denn in diesem Bereich gibt es nämlich einen Mangel. Es sind nicht die Frauen, die den ganzen Tag arbeiten wollen und die das als Falle sehen, wenn sie Teilzeit arbeiten, ganz im Gegenteil, denn das ist die Möglichkeit, Beruf und Familie sinnvoll zu vereinen und unter einen Hut zu bringen. Das ist etwas, was Sie vielleicht nicht unbedingt nachvollziehen wollen, weil Sie es durch Ihre ideologische Brille betrachten und es Ihnen daher nicht gefällt, aber das sind die Lebenssituationen und die Lebensrealitäten. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn Sie jammern und – teilweise natürlich auch zu Recht – beklagen, dass es die Frauen sind, die von Armut betroffen sind, dann sage ich Ihnen: Ja, das stimmt. Aber letzten Endes frage ich mich schon: Warum sind gerade in den frauentypischen Berufen, vor allem in den Sozialberufen, die Gehälter so schlecht? Wo ist denn da die Gewerkschaft? Das wäre doch einmal eine Aufgabe, dass die Gewerkschaften dafür sorgen, dass in den frauentypischen Berufen die Löhne angehoben werden! Dann brauchen Sie nicht mehr über eine Gehaltsschere zu jammern, und dann brauchen wir nicht mit Gewalt zu versuchen, Mädchen in Berufe zu drängen, die sie gar nicht ergreifen wollen!

Was bringt es denn, einem jungen Menschen einzureden: Lerne nur ja nicht den Beruf, den du möchtest, gehe ja in einen anderen, weil du mehr verdienst!? Diese Menschen sind dann womöglich ihr ganzes Leben lang unglücklich. Es wäre doch viel sinnvoller, die Gewerkschaften würden sich einmal zusammensetzen und würden auch einmal


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 60

überlegen, ob man nicht genau in jenen Bereichen, in denen sehr viele Frauen arbei­ten, etwas tun kann, um dort die Gehälter sinnvoll anzuheben. Das wäre eine Frauen­politik, die den Frauen auch wirklich helfen würde! (Beifall bei der FPÖ.)

Oder die armutsgefährdeten Pensionistinnen: Da haben Sie natürlich recht. Viele Frau­en und vor allem Frauen mit Kindern sind dann im Alter von unserem Pensionssystem benachteiligt. Aber das liegt ja auch in Ihrer Hand! Um Gottes willen, schauen Sie doch einmal, wie viele Mütter es gibt, die überhaupt keine Pension haben, die drei, vier Steuerzahler großgezogen haben und keinen Cent Pension bekommen! Das ist eine Ungerechtigkeit, die sofort behoben gehört. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wären Sie gefragt, da könnten Sie als Sozialdemokraten punkten, anstatt einen neoliberalen Kurs zu versuchen und den der ÖVP auch noch zu toppen. Das ist doch der völlig falsche Weg, der überhaupt niemandem etwas bringt – am allerwenigsten den Frauen und den Kindern..

Wenn Sie gerne die Geburtenrate erhöhen möchten, Frau Wurm, dann ist das ja ein hehres Ziel und ein frommer Wunsch, aber der wird sich nicht erfüllen, indem Sie sagen, dass jetzt Frauen die Wirtschaftsleistungsträger sein sollen. Damit werden Sie die Geburtenrate wohl kaum steigern, denn keine Frau wird sich freiwillig für ein Kind entscheiden, wenn sie weiß, sie soll unmittelbar danach wieder in einen Billigjob gehen und vielleicht am Fließband arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)

11.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.12.31

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! So viel Aufregung tut nicht gut, denn es wird dann so wirr und durch­einander, man kennt sich überhaupt nicht mehr aus (ironische Heiterkeit bei der FPÖ)  abgesehen davon, dass herauszuhören ist, dass bei dem, was Sie reden, sehr vieles an der Realität vorbeigeht. Sie müssten halt ein bisschen weiter denken, also anstatt nur an die momentanen, unmittelbaren Wünsche von Frauen zu denken, etwa auch daran, welche Konsequenzen es hätte, wenn man Ihre Ideen weiterverfolgt. Ich glaube, das übersehen Sie geflissentlich. (Beifall bei den Grünen.)

Bei allem Respekt, den Eva Glawischnig Ihnen gegenüber schon ausgedrückt hat, Frau Ministerin, dass Sie das mit einer Ehrlichkeit und Hartnäckigkeit vorantreiben, was die Einkommensschere betrifft, die in Österreich dramatisch immer weiter aufgeht und sich nicht schließt: Es ist aber erstaunlich und schon auch interessant, wenn man die Kolleginnen von der SPÖ – aber auch jene von der ÖVP – hört und alle diesen Zustand beklagen, aber vergessen, dass sie Regierungsverantwortung haben. Sie sollten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um diese Schere zu schließen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Wurm: Machen wir ja!) – Darauf komme ich noch zu sprechen, was Sie jetzt machen.

Ich muss also das Engagement honorieren, aber gleichzeitig meine Enttäuschung ausdrücken, denn das Modell, wie es jetzt vorliegt, erreicht die Frauen ganz sicher nicht. Wenn die Einkommenstransparenz und die Offenlegung bis 2014 Unternehmen ab 150 Mitarbeitern betrifft, heißt das, es wird nur 1 Prozent der Unternehmen, in denen Frauen arbeiten, betroffen sein. Das heißt, 99 Prozent der Unternehmen werden von diesem Modell nicht betroffen sein, und das halte ich für schwierig und für extrem kurzsichtig, sich jetzt damit zufriedenzugeben und damit bis 2014 die Diskussion eigentlich lahmzulegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 61

Ich bin eigentlich enttäuscht und verstehe deswegen nicht, warum von allen Seiten jetzt von einem „Meilenstein“ die Rede ist – das wurde heute auch schon mehrmals angedeutet –, aber auch von einer großen Veränderung, die stattfinden werde. Ich bin sicher, dass es leider in den nächsten Jahren, wenn es wieder um die Einkom­mens­schere und die Daten gehen wird, ganz gleich ausschauen wird wie jetzt. Ich bin da extrem skeptisch und wenig zuversichtlich, was dieses Modell anbelangt. Ich sehe es als Kieselstein, und ich sehe es als sehr wichtig zur Sensibilisierung. Es ist ein Kom­promiss, den Sie offensichtlich mit den Sozialpartnern, die alle männlich dominiert sind, eingehen mussten. Die Frage ist, ob Sie nicht noch einmal zurückgehen hätten müs­sen, vielleicht andere Partner und Verbündete suchen hätten müssen, um sich für ein durchdachtes Gleichbehandlungsmodell für Betriebe einzusetzen.

Ich möchte weniger auf die Biologismen und die ewiggestrigen Argumente der Kollegin Gartelgruber eingehen, aber es war der wirtschaftliche Erfolg angesprochen, der sich ergibt, wenn es zu einer richtigen Gleichstellung zwischen Männern und Frauen kommt. Der wirtschaftliche Erfolg stellt sich tatsächlich ein: Es ist nämlich eine ge­scheite Gleichbehandlungspolitik wirklich erfolgreich in Bezug auf das Bruttoinlands­produkt. Das heißt, wenn wir schon von Wirtschaft reden: Es gibt eine Studie aus Schweden – die haben Sie vielleicht auch mit dieser Aktuellen Stunde ansprechen wollen, aber sie wurde nicht erwähnt –, die besagt, dass man in Österreich das BIP um 32 Prozent steigern könnte, wenn man eine gescheite Gleichbehandlungspolitik voran­treiben würde. – Ich sehe eine solche nicht, ich sehe sie seit zwei Jahren nicht. Es wird zwar viel zum Thema gemacht, aber wenig umgesetzt.

Eines ist allerdings von unserer Wirtschaftspartei ÖVP umgesetzt worden, nämlich eine Nachhilfeschule für Frauen, eine Akademie, in der Frauen Führungskompetenzen erlernen können. – Frauen brauchen keine Nachhilfe! Frauen und Männer brauchen entsprechende Startbedingungen, und die sind im Moment nicht fair, ja sie sind gar nicht gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Noch ganz kurz zu einem Thema, das mich beschäftigt und mit dem sich der Kollege Zinggl schon viel beschäftigt hat, zur Kultur, die auch mit der Wirtschaftsleistung des Landes zu tun hat.

Die Wiener Philharmoniker stehen vor einem neuen Vertrag; er soll Ende Juni abge­schlossen werden. Seit zehn Jahren bekommen die Philharmoniker jedes Jahr 2,3 Mil­lionen, um die Gleichstellung voranzutreiben und die Frauenquote zu erhöhen. 2000 waren das zwei Frauen von über 100 Musikerinnen und Musikern, jetzt, 2010, sind es drei Frauen von ungefähr 120 Musikern. Wie geht das, dass zehn Jahre lang 2,3 Mil­lionen in das Orchester gesteckt werden – und es passiert einfach nichts?! Und jetzt stehen wir vor der Vertragsverlängerung, und wie es scheint, ist der Aufschrei zu leise. Da bitte ich wirklich um Ihre Unterstützung, Frau Ministerin, und darum, dass Sie sich bei Ihrer Regierungskollegin dafür entsprechend einsetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


11.17.44

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gleiche Rechte und gleiche Chancen für Frauen sollten im 21. Jahrhundert eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Es sollte selbstverständlich sein, dass Frauen, wenn sie es wollen, Beruf und Familie vereinbaren können. Es sollte selbstverständlich sein, dass Frauen in Füh­rungspositionen in den verschiedenen beruflichen Bereichen tätig sind, und es sollte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 62

selbstverständlich sein, dass Frauen, wenn sie es wollen, in der Politik aktiv und auf allen Ebenen tätig sind. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dass es in der Praxis nicht immer so ist, wissen wir alle, und wir müssen alle miteinan­der unsere Kräfte bündeln, damit die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen Lebens- und Berufsbedürfnisse von Frauen auch entsprechend gestaltet werden.

Ich denke, wir dürfen nicht den Fehler machen, jetzt wieder in eine Richtung zu gehen, wo wir die Frau wieder mit einem Klischee und mit einem Rollenbild behaften. Es hat Zeiten gegeben, in denen es geheißen hat, eine gute Frau mit Kindern ist jene, die zu Hause ihre Kinder erzieht. Das ist eine hervorragende Mutter, das ist eine hervor­ragende Frau! – Und jetzt bewegen wir uns in eine Richtung, wo wir sagen, eine gute Mutter, eine gute Frau ist diejenige, die Vollzeit arbeitet, die daneben ihr „Unternehmen Haushalt“ organisiert und die möglichst früh ihre Kinder in die außerhäusliche Kinder­betreuung gibt.

Dieses Klischee gibt es nicht – so wie das andere, das ich vorhin erwähnt habe – und darf es auch nicht geben! (Beifall beim BZÖ.)

Die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegt irgendwo in der Mitte. Ich sage hier ganz bewusst: Nicht jeder Teilzeitjob hat etwas mit Ungleichbehandlung zu tun, aber Ungleichbehandlung ist für mich dann gegeben, wenn teilzeitbeschäftigte Frauen mit Betreuungspflichten in der Pension benachteiligt werden. Wir wissen, dass es heute Tausende von Frauen gibt, die kein eigenes Einkommen im Alter haben und da absolut benachteiligt sind.

Ungleichbehandlung ist für mich auch dort gegeben, wo Frauen in Gesund­heits­berufen, in Pflege- und Betreuungsberufen arbeiten und ihre Entlohnung im unteren Segment angesiedelt ist.

Ungleichbehandlung ist auch bei denjenigen gegeben, die im „Unternehmen Haushalt“ betreuen, pflegen und im Sinne der Generationensolidarität darauf schauen, dass alles aufrechterhalten wird, und deren Arbeit im Vergleich zur Erwerbsarbeit nach wie vor nur wenig wert ist.

Daher, Frau Bundesministerin, habe ich heute bei Ihrer Rede sehr genau aufgepasst und halte jetzt fest: Sie haben heute das erste Mal gesagt, dass wir die Leistungen der Frauen insgesamt anerkennen müssen. Und Sie haben heute auch das erste Mal gesagt, dass es darum geht, auch die Arbeit der Frauen in Richtung Familie zu bewer­ten. Aber ich muss sagen: Ich höre das sehr wohl, nur, mir fehlt ein bisschen der Glaube, dass Sie das auch wirklich umsetzen werden.

Frau Bundesministerin, Sie sagen immer, Sie wollen lästig sein. – Es ist gut, wenn Sie lästig sind, aber ich glaube, eine Gehaltsoffenlegung von 200 Betrieben mit mehr als 1 000 Arbeitnehmern wird zu wenig sein.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, bei den Kollektivverhandlungen auf die Sozialpartner einzuwirken und dafür zu sorgen, dass es einen Mindestlohn gibt – einen Mindestlohn, der 1 300 € beträgt –, denn das betrifft in erster Linie die Frauen.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, die Zuverdienstgrenze beim Kindergeld abzuschaffen.

Ich möchte, dass Sie lästig sind, wenn es darum geht, die Absicherung der Frauen im Alter in die Tat umzusetzen. Dazu gibt es seit Jahren einen guten Antrag seitens des BZÖ mit der Forderung nach einem Generationengeld.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 63

Ich möchte, dass Sie Frauen Mut machen, wenn es darum geht, bei Gehaltsver­handlungen und Vorstellungsgesprächen nicht so zurückhaltend zu sein, und dass Sie Frauen wissend machen im Hinblick auf die Frage, was es heißt, gut ausgebildet zu sein, und zwar auch in Bezug auf ein selbständiges Leben.

Ich möchte aber nicht, dass Sie Ihre politische Arbeit immer wieder mit millio­nenschweren Kampagnen „untermauern“. Sie, Frau Minister, schalten Inserate, die aber eigentlich nichts bringen, die keine echte Information beinhalten, im Gegenzug werden aber im Bereich der technischen Berufe Projekte wie „FIT“ oder „mut!“ dem Finanzminister geopfert, dafür wird kein Geld mehr freigemacht.

Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, Gleichstellungspolitik kann nur dann funktionieren, wenn sich mehr Frauen trauen, sich politisch aktiv einzubringen, wenn mehr Entscheidungsträgerinnen die weibliche Sicht der Dinge in die Politik brin­gen. Aber Quotenregelungen sind für uns vom BZÖ eigentlich nur eine vorüberge­hende Lösung.

Wir vom BZÖ sehen Frauen nicht ausschließlich als Wirtschaftsfaktor, nicht aus­schließlich als Familienfaktor, sondern als eine qualifizierte Mehrheit der Gesellschaft – einer Gesellschaft, die heute die richtigen Weichen für die Zukunft stellen muss. (Beifall beim BZÖ.)

11.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

11.23.20Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5443/J bis 5739/J;

Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 42/JPR bis 47/JPR;

2. Anfragebeantwortungen: 4843/AB bis 4995/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4809/AB;

Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 38/ABPR und 39/ABPR;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird (750 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (751 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2010 geändert wird (752 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (754 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehinder­ten­gesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (770 d.B.),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 64

Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz – IRÄ-BG (771 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Bewäh­rungshilfegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972 und das Arbeits­losenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (772 d.B.),

Bundesgesetz über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – AWEG 2010) (773 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert wird (774 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden (775 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an der Finanzierung der Kreditvergabe des Internationalen Währungsfonds an die ärmsten Entwicklungsländer erlassen und das Bundesgesetz über die Leistung eines öster­reichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias geändert wird (776 d.B.),

Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Wäh­rungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank (777 d.B.),

Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Ge­bieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG) (778 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle), das Zahn­ärzte­gesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz (72. Novelle zum ASVG), das Gewerbliche Sozial­versicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das MTD-Gesetz und das MTF-SHD-Gesetz geändert werden (Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung) (779 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (780 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­ge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz geändert werden (781 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft und das Bundesluft­reinhalte­gesetz geändert werden und das Bundesgesetz über ein Verbot des Verbrennens biogener Materialien außerhalb von Anlagen aufgehoben wird (782 d.B.),

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2010 – SRÄG 2010 (785 d.B.).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg April 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 41 BA),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 65

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2010 (Vorlage 42 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 44/10k) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler wegen des Verdachtes der strafbaren Handlung nach den §§ 12 zweiter Fall, 15 Abs. 1, 288 Abs. 1 und 4 StGB sowie §§ 15 Abs. 1,105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 StGB;

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 50 betreffend „Gegen die Schließung der ASFINAG Autobahnmeisterei Haag“, überreicht von der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/7 (III-152 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG zur Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz (753 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Familienausschuss:

5. Österreichischer Familienbericht 1999 bis 2009, vorgelegt vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (III-157 d.B.);

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2010, vorgelegt von der Bun­desministerin für Wissenschaft und Forschung und von der Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie (III-154 d.B.);

Kulturausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Jahres­vorschau 2010 auf der Grundlage des Arbeitsprogramms der Kommission sowie des 18-Monatsprogramms der spanischen, belgischen und ungarischen Präsidentschaften (III-151 d.B.);

Umweltausschuss:

Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser­wirtschaft betreffend Umweltförderungen des Bundes 2009 sowie den Bericht zum österreichischen Joint-Implementation- und Clean-Development-Mechanism-Pro­gramm 2009 und die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-150 d.B.);

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht 2009 der Bundesanstalt für Verkehr, vorgelegt von der Bun­desministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-153 d.B.),

Tätigkeitsbericht des Verkehrs-Arbeitsinspektorates für das Jahr 2009, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-156 d.B.);


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Wissenschaftsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung zur sozialen Lage der Studierenden 2010 (III-155 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Situation der Jugend­beschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich 2008–2009 (III-158 d.B.).

C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:

Aufnahme der Verhandlungen zur Änderung des Protokolls (Nr. 36) über die Über­gangsbestimmungen,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Ukraine über kulturelle Zusammenarbeit,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Mazedonien über kulturelle Zu­sam­menarbeit,

Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo über kulturelle Zusam­menarbeit.

*****

11.23.33Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 (1) GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur angekündigten Debatte über die Einwendungen gegen die Tagesordnung des Herrn Abgeordneten Mag. Stefan sowie die gleichlautenden Einwendungen des Herrn Abgeordneten Scheibner betreffend Ergänzung der Tagesordnung um den Bericht des Finanz­ausschusses über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ (III-111 der Beilagen) in 618 der Beilagen sowie über die Einwendungen gegen die Tagesordnung des Herrn Abgeordneten Dr. Pilz betreffend Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 8 betreffend Glücksspielgesetz-Novelle.

Hinsichtlich der Einwendungsdebatte wurde von den Mitgliedern der Präsidialkonferenz folgende freiwillige Redeordnung vereinbart:

Zunächst erfolgen die Einwendungen der drei Oppositionsparteien mit je 5 Minuten und anschließend die Redebeiträge von SPÖ und ÖVP mit je 5 Minuten, sodass sich für die Einwendungsdebatte eine Gesamtredezeit von 25 Minuten ergibt.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan. Ich stelle die Uhr auf 5 Minuten. – Bitte.

 


11.24.42

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe Einwendungen gegen die Tagesordnung dahin gehend eingebracht, dass der Bericht des Finanzausschusses über das Stenographische Pro­tokoll der parlamentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerech­tigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“ – kurz: „Transferkonto“ – auf die Tagesordnung gesetzt werden soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 67

Diese Enquete hat bereits am 20. Jänner dieses Jahres stattgefunden, und am 10. März wurde dieses Thema im Finanzausschuss behandelt und einstimmig be­schlossen, dass es im Plenum zu behandeln ist. Bis heute ist es allerdings nicht auf die Tagesordnung gesetzt worden, und daher verlangen wir von der FPÖ, dass es heute hier debattiert wird.

Die Präsidentin/der Präsident hat gemäß § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung darauf zu achten, dass die Verhandlungen möglichst unverzüglich geführt werden. Insofern liegt also ein Mangel vor. Das ist umso unverständlicher, als man auf der heutigen Tagesordnung keine Gesetzesvorschläge findet, in denen es wesentliche Regelungen dahin gehend gibt, wie die Krise, die ja tatsächlich besteht, bewältigt werden kann.

Der einzige Gesetzesantrag von Relevanz ist die Glücksspielgesetz-Novelle. Darüber wurde ebenfalls mehr als zwei Jahre verhandelt, wobei aber kein besonders bedeu­tendes Ergebnis herausgekommen ist. Ich muss allerdings dem Kollegen Pilz schon widersprechen, der diese Novelle hier gleich so abqualifiziert hat. Es sind in diesem Gesetz zumindest in der Tendenz eindeutig der Spielerschutz und auch die Spiel­suchtprävention mitberücksichtigt worden. Wir sind auch nicht mit allen Punkten glücklich, aber es gibt immerhin Vorzüge, die jetzt eingeführt werden, etwa die Zutrittskontrolle bei den Casinos, die eine wesentliche Verbesserung darstellt.

Es gibt aber auch ein paar Schwachstellen. Das eine ist, dass die Übergangsfristen für jene Konzessionäre, die bereits unbefristete Konzessionen hatten und deren Kon­zessionen jetzt durch das neue Gesetz aufgelöst werden, zu kurz sind, weil dadurch in die Lebens- und Wirtschaftsplanung von Menschen eingegriffen wird, und das ist ein Problem.

Ein weiterer wesentlicher Mangel ist, dass das Internet-Glücksspiel überhaupt nicht geregelt ist. Man bedenke nur, dass ein Haushalt im Schnitt etwa 1 100 € pro Jahr für das Glücksspiel ausgibt, und davon 370 € – weit mehr als 30 Prozent – im Internet. Dafür gibt es überhaupt keine Regelung in diesem Gesetz! Genau jener Bereich, der den meisten Wildwuchs zulässt, hat überhaupt keine gesetzliche Regelung erfahren, und daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass sich zumindest in einer Ausschuss­feststellung alle Parteien damit einverstanden erklären, dass noch in dieser Legisla­turperiode diesbezüglich eine Regelung getroffen werden muss. – Das ist zum Glücks­spielgesetz zu sagen.

Aber zurück zu meinen Einwendungen gegen die Tagesordnung. – Wir befinden uns heute in einer Situation, in der beim Budget entscheidend ist, wie es weitergehen soll. Es wird aber vonseiten der Regierung überhaupt nichts darüber berichtet, welche Sparmaßnahmen geplant sind. Wir machen heuer 13 Milliarden € neue Schulden und sind damit bereits auf einem Stand angelangt, wo wir die Hälfte der Lohn- und Ein­kommensteuer nur für Zinszahlungen des Staates aufwenden müssen. Das heißt, heute, am 16. Juni, zahlen wir unsere Lohn- und Einkommensteuer rein dafür, dass die Zinsen für die Schulden bedient werden können – und nicht einmal für Rückzahlungen! Und in solch einem Zustand nicht alles, was dazu beitragen könnte, dass man diese Situation verbessert, zu diskutieren, ist grob fahrlässig. Deswegen wäre es sinnvoll gewesen, heute hier auch über das sogenannte Transferkonto zu diskutieren.

Die Argumentation der SPÖ, dass hier die Neidgenossenschaft, die Neidgesellschaft propagiert werden könnte, finde ich schon sehr eigenartig, zumal gerade die SPÖ zu diesem Thema immer sehr viel zu sagen hat. So haben wir gerade eben wieder erlebt, mit wie viel Begeisterung von der SPÖ verlangt wurde, dass die Einkommen offengelegt werden sollen. Damit wird doch wieder der Neid zwischen den Geschlechtern geschürt. Also, das ist schon sehr dürftig, muss ich sagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 68

Das Transferkonto wäre ja prinzipiell eine vernünftige Idee, denn es könnten damit endlich einmal all die Mängel des Transfersystems aufgedeckt werden, und es könnte damit auch die Treffsicherheit verbessert werden. Wir sollten also unbedingt darüber diskutieren. Es wäre daher sinnvoll, dieses Thema heute auf die Tagesordnung zu setzen.

Ich kann hier nur an die Regierungsparteien, die sich in dieser Hinsicht überhaupt nicht bewegen und dazu überhaupt nichts sagen wollen, appellieren und ihnen sagen, dass es sich nicht auszahlt, nur aus taktischen Gründen bis zu den Wahlen im Herbst überhaupt nichts in diesem Bereich zu unternehmen, sich nicht dazu zu äußern, sich nicht festzulegen, denn damit wird die Lösung der Probleme nur aufgeschoben. Gerade in einer wirtschaftlichen Situation wie der derzeitigen werden die Probleme dadurch nur noch vergrößert und somit die Situation verschlechtert. Im Übrigen ist es bereits, wie man immer wieder gesehen hat, so, dass das auch vom Wähler abgestraft wird. (Beifall bei der FPÖ.)

11.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt nun zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.30.03

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich am Anfang, damit es zu keinem Missverständnis kommt: Es ist nicht Aufgabe einer einzigen Partei – und sie hat zu Recht auch nicht die Möglichkeiten dazu –, den Nationalrat daran zu hindern, ein Gesetz beschließen. Wenn vier Parteien der Meinung sind, hier ein schlechtes Glücksspielgesetz beschließen zu müssen, dann werden sie das auch tun. Wir von der Opposition können nur eines: dafür sorgen, dass neben den Tätern endlich auch einmal die Opfer des Glücksspiels gehört werden.

Wir können dafür sorgen, dass es ein ordentliches und seriöses Verfahren gibt. Bis jetzt hat es dieses Verfahren nicht gegeben. Wir haben durchgesetzt, dass sich der Finanzausschuss noch einmal damit befasst. Aber die Regierungsparteien, die Freiheitliche Partei und das BZÖ vertraten die Meinung, keine ExpertInnen einzuladen, keine OpfervertreterInnen einzuladen, keine Vertreter oder Vertreterinnen der Kriminalpolizei einzuladen, die berichten könnten, dass mehr als die Hälfte der jugendlichen Gefängnisinsassen aufgrund von Spielsucht, Automatenspielsucht sitzt, und die berichten könnten, dass der Großteil der Beschaffungskriminalität bereits mit dem Automatenglücksspiel zu tun hat. Die Erfüllung dieser unserer Forderung ist verweigert worden.

Jetzt appellieren wir ein letztes Mal an Sie: Denken Sie einmal als Abgeordnete zum Nationalrat an 160 000 Spielsüchtige in Österreich, an 240 000 akut Gefährdete und an deren Familien, an Jugendschutz, an Familienschutz, an Schutz sozial schwacher Menschen, an Schutz von völlig unbeteiligten Menschen, die Opfer der Beschaf­fungs­kriminalität, sei es Diebstahl, sei es Einbruch, sei es Raubüberfall, werden, an Sicherheit, an ein Gesetz, das die Interessen der Menschen über die Interessen des organisierten Glücksspiels stellt! Das ist der entscheidende Punkt, um den es da geht!

Warum sagen wir, dieses Gesetz müsse dringend verbessert werden? – Weil wir bis jetzt in Österreich gefährliches, illegales Glücksspiel in Milliardenhöhe haben, das sich dadurch auszeichnet, dass nicht die legale Obergrenze von 50 Cent pro Spiel gespielt wird, sondern illegal 10 € pro Automatenspiel. Und jetzt gehen SPÖ und ÖVP auf Zuruf von zwei Landeshauptmännern – jenem von Wien und jenem von Niederösterreich, die nur ein Interesse haben: nämlich möglichst viel Geld von den Spielsüchtigen für ihre Länder und für ihre Parteien, SPÖ-Wien und ÖVP-Niederösterreich, zu bekommen –


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her und sagen: Ja, wenn diese Firmen das wollen, dann legalisieren wir alles, was illegal ist, dann schreiben wir in das Gesetz hinein: 10 € Höchsteinsatz, ein Spiel pro Se­kunde und null Spielerschutz, und wer es schafft, in ein Automatencasino hinein­zukommen, darf unbeschränkt spielen! (Abg. Ing. Westenthaler: Null Spielerschutz stimmt nicht!)

Wissen Sie, was das heißt? – 36 000 € Einsatz pro Stunde, 72 000 € Einsatz in zwei Stunden. Und dann die große gesetzlich festgelegte Abkühlphase: Eine Minute wird der Automat heruntergeschaltet, während die Firma Novomatic gratis ein alkoholisches Getränk zur Verfügung stellt. Und während der Spieler/die Spielerin den ersten Schluck macht, geht es schon wieder weiter um die nächsten 72 000 €.

Meine Damen und Herren, für die Interessen der Glücksspielindustrie und zweier Landesparteien nehmen Sie in Kauf, dass in Zukunft völlig legal ganze Familien innerhalb weniger Stunden ruiniert werden!

Wir haben Ihnen im Finanzausschuss gesagt: Schaffen wir zumindest ein Minimum an Spielerschutz, führen wir eine Spielercard ein, die in ganz Österreich gilt, wo ein Lichtbild drauf ist und wo sich in ganz Österreich die Automaten nach zwei Stunden abschalten, wo das nicht umgangen werden kann! Darauf sagte uns der Vertreter der Bundesregierung: Das geht nicht, weil wir drei notleidende Casinos, und zwar in Salzburg, in Gastein und im Kleinen Walsertal, haben, die, um überleben zu können, Glücksspiel an Automaten rund um die Uhr brauchen! Die ÖVP sagt uns, dass ein defizitäres Casino nicht zusperren darf. Und deswegen darf es keinen Spielerschutz geben?!

Meine Damen und Herren, wo bleibt da die Verantwortung von Abgeordneten?! Wo bleibt da Ihre ganz persönliche Verantwortung gegenüber Familien, gegenüber Jugend­lichen, gegenüber möglichen Verbrechensopfern?!

Deswegen appellieren wir an Sie: Nützen wir noch die Zeit bis Juli! Hören wir die VertreterInnen von der Kriminalpolizei bis zu den Opferorganisationen! Schauen wir, dass wir Familienschutz, Jugendschutz, Spieler- und Spielerinnenschutz in dieses Gesetz hineinbringen! Gehen wir noch einmal zurück in den Finanzausschuss und pro­bieren wir endlich, die Interessen der Menschen über die Interessen von mafiaartigen Organisationen wie Novomatic zu stellen!

Die Glücksspielmafia darf sich nicht Gesetze des österreichischen Nationalrates kaufen können. Sie sind den Menschen dieser Republik verpflichtet – und nicht Mafia­organisationen wie Novomatic! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin, dass österreichische Unternehmen als Mafia­organisationen bezeichnet werden, zieht keinen Ordnungsruf nach sich!? 2 700 Mitar­beiter!)

11.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


11.35.57

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird jetzt schon ein bisschen die inhaltliche Debatte zum Glücksspielgesetz vorweggenommen, und ich darf sagen: Selbstverständlich muss man gerade bei sen­siblen Materien sehr genau und sehr intensiv darauf achten, mögliche Opfer, auch kranke Menschen zu schützen, aber ich glaube, dass das bei diesem Gesetz zumindest versucht worden ist.

Herr Kollege Pilz, ich gehe mit Ihnen vollkommen konform, dass Suchtopfer und Sucht etwas sind, womit sich die Politik beschäftigen muss, aber das darf sich nicht nur auf


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das Glücksspiel beschränken. Ich würde mir von Ihrer Fraktion denselben Elan, die­selbe Offensive wünschen, wenn es darum geht, die Drogensucht zu bekämpfen und auch dort dafür zu sorgen, dass Menschen, die die Zukunft unserer Jugend verderben, wirklich aus dem Verkehr gezogen werden. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir verlangen die Ergänzung der heutigen Tagesordnung um den Bericht des Finanzausschusses über das Stenographische Protokoll der parla­mentarischen Enquete zum Thema „Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“. Die Österreichische Volkspartei hat das auch schon einmal in die Diskussion eingebracht. Als wir dann diese vernünftige Forderung per Antrag hier eingebracht haben, haben Sie leider nicht mitgestimmt. Also Sie stimmen gegen Ihre eigenen Initiativen. (Ruf bei der ÖVP: Geh, Scheibner!)

Ich nicht, lieber Kollege, ich würde gerne dafür stimmen, aber wir vom BZÖ haben hier noch keine Mehrheit und können nur vernünftige Anträge einbringen und hoffen, dass Sie irgendwann einmal auch der Meinung sind, dass das wichtig und richtig ist. Transparenz bei den Transferleistungen herzustellen – immerhin 200 von der Bundes- bis auf die Gemeindeebene –, das wäre nämlich eine richtige und sinnvolle Maßnahme.

Warum man bei dieser Maßnahme auf die Einführung der Mindestsicherung warten muss, verstehe ich nicht, denn das Transferkonto ist auch ohne Mindestsicherung von Bedeutung und wäre wichtig. Das ist wiederum nur eine Verzögerung von Maß­nahmen, auf die Sie sich anscheinend koalitionsintern nicht einigen können. Und das ist ja auch das Problem: die mangelnde Einigung innerhalb der Koalition!

Auf eines hat man sich allerdings geeinigt, nämlich: dass notwendige Reformen und Maßnahmen zur Bewältigung der Finanzkrise jetzt nicht diskutiert werden und deshalb auch nicht beschlossen werden, weil da noch zwei wichtige Ereignisse vor der Tür stehen, die den beiden Koalitionsparteien anscheinend viel wichtiger sind als die Zukunft dieses Landes, und zwar die Landtagswahl in der Steiermark und die Land­tagswahl in Wien.

Erst am 12. Oktober, höre ich, also zwei Tage nach der Landtagswahl in Wien, wird die Bundesregierung mit ihrem Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Finanzkrise an die Öffentlichkeit gehen. Viele Monate lässt man verstreichen, bis man bereit ist, Österreich wieder fit zu machen, vor allem die Kaufkraft zu stärken und die Wirtschaft entsprechend zu sichern.

Wir hören jetzt schon von Wirtschafsforschern, dass sich genau diese Verunsicherung negativ auswirkt. Niemand weiß, was auf die Bevölkerung zukommen wird. Wir können auf Grund der Steuererhöhungsdiskussionen nur befürchten, dass man ordentlich in die Tasche der Steuerzahler greifen wird. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es keine Bereitschaft gibt, dort zu sparen, wo es möglich wäre: in der Verwaltung, bei der Bürokratie, in den Ländern und in den Gemeinden, wo die Frage zu klären wäre, was diese zur Konsolidierung des Budgets beitragen könnten. Leider mussten wir beim Städtetag wieder vernehmen, dass nichts eingespart wird, sondern dass im Gegenteil 1,5 Milliarden € mehr verlangt werden.

Genau das wären die wichtigen Punkte, über die wir uns jetzt unterhalten sollten! (Abg. Rädler: Was sollen die Gemeinden beitragen?) – Herr Kollege, Sie fragen hier: Was sollen die Gemeinden beitragen?! – Die haben ja auch einen Beitrag zur derzeitigen Situation geleistet, vor allem aufgrund der Spekulationsverluste in den ver­gangenen Jahren! Reden wir doch einmal darüber, ob wir da in der Verwaltung nicht etwas einsparen könnten! (Anhaltender Beifall beim BZÖ.)


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Meine Damen und Herren, genau das sind die Betonierer. Sie fragen: Was sollen wir denn einsparen? Was sollen die Kammern einsparen? Was sollen die Länder ein­sparen? Was sollen die Gemeinden einsparen? Was soll der Bund einsparen? (Zwi­schenruf des Abg. Wöginger.) Pensionen der Landesbediensteten, der Gemeindebe­diensteten, das sind Dinge, wo Sie einsparen können.

Aber das, was Sie wissen, ist, wie man Steuern erhöht! (Abg. Mag. Gaßner: Sie wissen nicht, wie es in den Gemeinden zugeht!) Meine Damen und Herren, da werden wir nicht mitmachen, und die Bevölkerung wird sich einen Reim darauf machen!

Wir brauchen jetzt eine Regierung – und das Parlament wäre dazu bereit –, mit der wir in der Krise gemeinsam die richtigen Maßnahmen setzen können. Es reicht nicht, hier dazwischenzurufen und zu glauben, vermeintlich wohlerworbene Rechte verteidigen zu müssen, sondern es muss einmal offen und ehrlich gesagt werden, was die Aufgaben eines modernen Staates sind, und die Erfüllung dieser Aufgaben muss gewährleistet sein, und zwar effizient und sparsam. Es kann nicht sein, dass man zuerst darüber nachdenkt, wie man die Wirtschaft schröpft, wie man den Steuerzahler schröpft, sondern genau diese heiligen Kühe, die in der Vergangenheit Milliardendefizite verur­sacht haben, sind zu schlachten. (Beifall beim BZÖ.)

11.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Klubobmann Dr. Cap ge­langt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Mag. Gaßner: Der Scheibner hat keine Ahnung von Gemeinden!)

 


11.41.13

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Nur einmal zur Information für jene, die das nicht wissen: Eine Einwendungsdebatte ist eine Diskussion über die Abfolge einer Tages­ordnung oder darüber, ob man etwas als Diskussions- und Beschlusspunkt auf der Tagesordnung hat oder nicht. Und ob jetzt ein Gegenstand der erste, zweite oder dritte Punkt der Tagesordnung ist, sagt ja noch nichts darüber aus, ob es beschlossen wird oder nicht. Es ist das auch keine Reihung nach der Wichtigkeit, sondern die Reihenfolge kann auch andere Gründe haben. Das sei einmal vorausgeschickt.

Das Zweite ist: Ich persönlich finde auch, dass die Mindestsicherung, die der Armuts­bekämpfung dient und die gerade in Zeiten einer Finanz- und Wirtschaftskrise wie jetzt äußerst notwendig ist (Zwischenruf der Abg. Mag. Karin Hakl), nicht zwangsweise mit der Transparenzdatenbank in Zusammenhang steht. (Abg. Bucher: Das glauben Sie aber selber nicht, Herr Kollege!) Aber die Transparenzdatenbank hat natürlich auch, sage ich, ihr Gutes, denn gerade in Zeiten, in denen man darüber nachdenkt, Maß­nahmen zu setzen, das Steuergeld noch effizienter einzusetzen, allfällige Einspa­rungen durchzuführen, neue Einnahmen sozial gerecht zu lukrieren, aber auch beim Sparen sozial gerecht zu agieren, ist Transparenz notwendig.

Es ist schon sehr wichtig und sehr interessant, wie es beispielsweise bei den Wirt­schaftsförderungen aussieht, ob es Mehrfachförderungen gibt, ob es Förderungen im Wirtschafts-, Landwirtschafts- oder sonstigen Bereichen gibt, nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landes- oder Gemeindeebene. Das sollte man sich ansehen. Da muss sich niemand bedroht fühlen, denn das heißt nicht, dass es deswegen automatisch zu irgendwelchen starken Kürzungen kommen muss. Es geht um einen effizienten Einsatz von Mitteln. Und das ist in diesem Zusammenhang, glaube ich, von großer Bedeutung.

Wir haben hier in diesem Haus den Bundesfinanzrahmen diskutiert und beschlossen. Damit ist ja bereits jetzt erkennbar, in welche Richtung im Herbst die Maßnahmen konkret zu gehen haben. Das ist auch ein Signal dafür, dass man sehr präzise und


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sehr vorsichtig mit diesen Maßnahmen umgehen soll – es soll ja nicht kaputtgespart werden, sondern Beschäftigung und Wachstum sollen weiter gefördert werden, das ist ja ganz entscheidend.

Daher wird es dann im Herbst – das ist aber der ganz normale, beschlossene Plan; ich habe jetzt die einzelnen Ausführungen nicht richtig verstanden, wo es geheißen hat: erst im Herbst, wie Kollege Scheibner vorhin gesagt hat – die Rede des Finanz­ministers geben, ich denke, Ende Oktober. Wir haben dann ausreichend Zeit, die konkrete Umsetzung des Finanzrahmen-Beschlusses in Bezug auf die Ressorts der Regierung ausgiebig und konkret zu diskutieren. Dann können alle Parteien bewerten, ob das auch weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung, die Wachstumsentwicklung, die Arbeitsplatzsicherung, die Sicherung der Sozialsysteme, des Gesundheitsbereiches garantiert. Das Ganze kombiniert damit, dass man natürlich dort Einsparungen vornimmt, wo es sozial gerecht, gleichzeitig auch effizient und ergiebig ist.

Das in Kombination mit der Einnahmenseite. Wir haben ja schon Steuermaßnahmen ins Gespräch gebracht, die sich damit auseinandersetzen, dass jene, die sich der Steu­erverantwortung entziehen, endlich auch wirklich Steuern zahlen müssen: Trocken­legung der Steueroasen, Maßnahmen gegen Steuerflucht und Steuerhinter­ziehung. Es soll aber gleichzeitig – Stichwörter: Transaktionssteuer, Bankenabgabe, Stiftungsbe­steue­rung – die Beteiligung der Superreichen, die meiner Auffassung nach da zu wenig Beiträge leisten – sodass nicht immer nur der Mittelstand zur Kasse gebeten wird –, garantiert sein. Dann ist es gerecht, und das, glaube ich, ist das Ziel der Debatte und der Beschlüsse, die wir im Herbst durchzuführen haben.

Eine kleine Anmerkung noch zum Glücksspielgesetz: Die Beschlussfassung wurde wirklich mehrfach verschoben. Dieses Glücksspielgesetz wurde gründlichst dis­kutiert, eine Fülle von zusätzlichen Ideen und Änderungen wurde, nachdem die Regierungsvorlage ins Haus gekommen war, noch eingebracht, und das Gesetz hat meines Wissens im Ausschuss eine Vier-Parteien-Mehrheit gefunden; manche Abän­derungen wurden sogar mit einer Fünf-Parteien-Mehrheit beschlossen. Es ist das also ein wirklich gründlich behandeltes Gesetz, bei dem unter anderem natürlich auch der Opferschutz ein ganz entscheidender Punkt war.

Daher ist es, glaube ich, gerechtfertigt, dass das Glücksspielgesetz heute auf der Tagesordnung steht. (Beifall bei der SPÖ.)

11.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Grillitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


11.46.24

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Frau Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe nicht ganz, dass wir jetzt eine Stunde lang über die Tagesordnung diskutieren. (Ruf beim BZÖ: Eine halbe Stunde!) Ich meine, die Menschen haben es sich verdient, dass wir gemeinsam nach Lösungen suchen und gemeinsam auch jene Berichte diskutieren, die in den Ausschüssen erarbeitet und dem Plenum zur Kenntnis gebracht werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich kann es noch nachvollziehen, wenn die Opposition versucht, hier mit Theater­donner ihre Position darzustellen, aber, Herr Kollege Scheibner, es ist eigentlich viel mehr geschehen, als Sie gesagt haben: Wir haben hier in diesem Parlament ein Finanzrahmengesetz beschlossen, ein Finanzrahmengesetz bis 2014, aufgrund des­sen jetzt alle Ressorts die Aufgabe haben, darüber nachzudenken – nicht darüber, wie man mit einem Federstrich bei den Betroffenen, bei den Bürgerinnen und Bürgern spart –, wie man effizient und intelligent bei der Verwaltung, der Bürokratie und der


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Kontrolle spart. Im Herbst wird es diesbezüglich ein Ergebnis geben, und dieses wer­den wir dann hier diskutieren und auch zur Abstimmung bringen. Ich bin neugierig, ob Sie dann auch den Mut haben, diesem Ergebnis zuzustimmen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Ein Appell an die Opposition: Es wäre viel wichtiger, in Zeiten wie diesen, in Zeiten voller Herausforderungen den Menschen zu signalisieren, dass wir alle wirklich ernst­haft daran interessiert sind, Lösungen zu finden (Abg. Scheibner: ... warten lieber auf die Landtagswahlen!), nicht daran, die Bürgermeister anzupatzen, die täglich draußen im „Nahkampf“ mit den Bürgerinnen und Bürgern stehen, die großartige Arbeit leisten und hier durch Pauschalverdächtigungen von Ihnen beschimpft werden, Herr Kollege Scheibner! Das ist nicht in Ordnung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Die Bürgermeister sind jene, die unmittelbar, vor Ort für die Menschen eintreten und versuchen, die besten Lösungen zu finden. (Abg. Grosz: Fohnsdorf!) – Fohnsdorf ist eine Ausnahme, ja, darüber können wir auch diskutieren, aber heute hier sind nicht die richtige Zeit und nicht der richtige Ort dafür.

Wir müssen versuchen, den Menschen Sicherheit zu geben. Die Regierung entwickelt diesbezüglich Programme, die wir hier auch diskutieren, und bei genauer Betrachtung zeigt sich ja auch, dass die Tagesordnung in Ordnung ist. Meine Damen und Herren, wir diskutieren über Sicherheit, über öffentliche Sicherheit, wir diskutieren über das Waffengesetz. Ist es nicht wichtig, den Menschen auch zu sagen, welche Beschlüsse wir hier gefasst haben? Ich denke, die öffentliche Sicherheit ist wichtig.

Wir haben ein Glücksspielgesetz zu beschließen, mit mehr Spielerschutz, mit mehr Kontrolle, Schluss mit dem Wildwuchs an Automaten, mehr Aufsicht, bessere Sport­förderung. Meine Damen und Herren, ist das alles nichts? Das ist eine wesentliche Verbesserung. Ich meine, das ist ein ordentlicher Wurf, und ich bin froh darüber, dass es heute diesen Vier-Parteien-Beschluss geben wird.

Zum Thema Mindestsicherung: Es gibt die klare Vereinbarung der Bundesregierung, die Mindestsicherung gemeinsam mit der Transparenzdatenbank dem Nationalrat zur Kenntnis zu bringen und ein Bundesgesetz für die Mindestsicherung einzubringen.

Wir aus dem bäuerlichen Bereich waren die Ersten, die ihre Ausgleichszahlungen im Internet veröffentlicht haben. Es ist wichtig, da ganz gerecht Leistungszahlungen auf­zu­zeigen, Sozialleistungen aufzuzeigen und zu versuchen, zu Verteilungsgerechtigkeit zu kommen. Es reicht nicht, nur zu diskutieren, wie man neue Steuern erfinden kann, Vermögensteuer, Reichensteuer, Grundsteuer, sondern es müssen die Leistungs­zahlungen effizient aufgelistet und Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit geschaf­fen werden.

In diesem Sinne sollten wir, meine Damen und Herren, heute hier auch diskutieren. Ich meine, die Einwendungen sind unbegründet, und daher werden wir diesen nicht bei­treten. (Beifall bei der ÖVP.)

11.50

11.50.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend Ergänzung der Tagesordnung um den Bericht III-111/618 der Beilagen: „Verteilungs- und Leistungs­gerechtigkeit in Österreich: Transparenz und Fairness“.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über die Einwendungen betreffend Absetzung der Tagesordnungspunkte 7 und 8 betreffend Glücksspielgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Somit bleibt es bei der schriftlich mitgeteilten Tagesordnung für die heutige Sitzung.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 4 bis 6 sowie 7 und 8 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Abgeordneten Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 5740/J der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betref­fend „Stillstand in der Sozialpolitik“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage – das wird sich ausgehen – um 15 Uhr behandelt werden.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Es wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 Minuten und BZÖ 74 Minuten.

Hinsichtlich der Fernsehdirektübertragung bis 13 Uhr wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 6 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 10 Minuten und danach eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 3 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt vor Beginn der letzten Runde – nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden – die verbleibende Redezeit für die fünf Fraktionen in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kom­men.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.


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11.53.331. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Bericht der Bun­desregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2008) (III-99/760 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Vereinbarte Redezeit: 6 Minu­ten. – Bitte.

 


11.53.52

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen, ich begrüße beide Damen recht herzlich! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz Sommergrippe wollte ich es mir heute nicht entgehen lassen, an dieser Debatte teilzunehmen, und komme ich meiner Verantwortung nach, obwohl ich im Bett liegen sollte, um gesund zu werden. Aber die Diskussion über dieses Thema hier kann man sich nicht entgehen lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ja wirklich „großartig“, dass wir heute, am 16. Juni 2010, den Sicherheitsbericht des Jahres 2008 debattieren dürfen, über ein halbes Jahr nachdem er Ende Novem­ber 2009 dem Nationalrat zugegangen ist. Das zeigt auch auf, dass die Innenministerin den Sicherheitsbericht überhaupt nicht ernst nimmt, da man sich so lange Zeit lässt. Anscheinend wollen Sie einen Lehrstuhl für Kriminalgeschichte hier wahrnehmen, ein kriminalhistorisches Seminar abhalten, denn das, was sich da abspielt, nämlich mit solch einer Zeitverzögerung diesen Bericht zu debattieren, ist wirklich eine Farce.

Gleichzeitig erhalten wir aus dem Innenministerium aber Jubelmeldungen über die Sicherheitssituation in Österreich. Wir werden mit Jubelmeldungen überschwemmt, wie toll die Sicherheitslage in Österreich ist, ganz nach dem Motto, dass Österreich angeb­lich eines der sichersten Länder der Welt ist.

Meine Damen und Herren, nicht nur, dass das nicht der Realität entspricht, es ent­spricht auch nicht dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, aber auch nicht dem objektiven Sicherheitsgefühl. Wenn Sie solche Darstellungen in der Öffentlichkeit bieten, muss man sich gefrotzelt, ja geradezu gepflanzt fühlen – bei den Einbruchs­rekorden, die wir heute in Österreich erleben müssen; in Wien sind es 550 Wohnungs­einbrüche pro Woche. Da vergeht ja wirklich jedem Österreicher das Lachen ange­sichts Ihrer Darstellung zum Thema Sicherheit in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Im ersten Quartal 2010 hatten wir 1 466 Straftaten pro Tag, das sind 61 Straftaten pro Stunde und über eine Straftat pro Minute. Das können Sie einfach nicht wegdis­kutieren, Frau Innenminister! Ihre Argumentation ist ja immer, dass Österreich so sicher ist, aber, wie gesagt, die Zahlen sprechen dagegen! Es spricht auch das Gefühl der Menschen dagegen. Es ist nicht die schlechte Laune der Österreicher, die zum Ausdruck kommt, wenn sie manchmal ein unsicheres Gefühl haben, sich in den Abendstunden auf den Straßen Österreichs, Wiens zu bewegen. Es ist kein loses Gefühl der Bevölkerung, dass man Angst hat, dass das Auto gestohlen oder aufge­brochen wird oder die Wohnung oder das Haus ausgeräumt wird, sondern jeder hat es schon persönlich erlebt, am eigenen Leib erfahren müssen oder in seinem Umfeld, in der Familie oder im Freundeskreis mehrfach erleben müssen, dass die Kriminalität exorbitant explodiert.

Sehen wir uns die Zahlen, die Fakten an: Im gesamten Bundesgebiet hatten wir 162 561 Fälle von Diebstahl, 70 059 davon allein in Wien. Die Aufklärungsquote betrug österreichweit 15,6 Prozent – das ist ja erbärmlich! –, und in Wien hatten wir eine


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Aufklärungsquote von gar nur 9,3 Prozent. Das sind erbärmliche Zahlen, bei denen heute im Grunde genommen jeder Gauner und jeder Verbrecher weiß, dass er hier zehn Jahre tätig sein kann, ohne erwischt zu werden. Nach zehn oder elf Jahren, wenn man Glück hat, erwischt man ihn, und dann kommt er in die Super-Luxus-Wellness-Häfenanstalt Leoben und hat dort alle Vorzüge dieser Welt.

Das ist doch kein Erfolgsergebnis. Offensichtlich sind Sie nicht fähig, ausreichend Kriminalität zu bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.) Sie, Frau Innenministerin, kümmern sich in Österreich anscheinend lieber darum, Asylbetrüger wie die Familie Zogaj nicht abzuschieben – da haben Sie kläglich versagt. 6 000 Asylmissbraucher in Österreich, die gerichtlich festgestellt worden sind, werden seit dem Jahr 2006 nicht abgeschoben! Das ist Ihr Versagen, Frau Innenministerin! (Beifall bei der FPÖ.)

Nachdem der Verfassungsgerichtshof glücklicherweise der freiheitlichen Linie recht gegeben hat, nämlich dass schon längst abgeschoben hätte werden sollen und dass man es sich nicht gefallen lassen kann, dass der österreichischen Bevölkerung so auf der Nase herumgetanzt wird, geben Sie auch noch gute Ratschläge und Tipps, nämlich dass die liebe Arigona, ein Teil der Familie Zogaj, ja auch die Möglichkeit hätte, zu heiraten. Da geben Sie quasi noch den öffentlichen Tipp einer Scheinehe. Ja, bitte, wo leben wir denn, wenn eine Innenministerin so unverantwortlich handelt und agiert? Das zeigt ja wirklich einiges auf! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)

Wir leben in einem Rechtsstaat, und da hat Recht gelebt zu werden. Und wer Recht mit Füßen tritt, wer illegal nach Österreich kommt, wer falsche Angaben macht und Asylmissbrauch betreibt, der hat sich nicht korrekt verhalten und hat daher auch nicht in diesem Land zu bleiben. Da hat es eine Familienzusammenführung zu Hause im Kosovo zu geben und ist die Gesamtverantwortung für die Familie zu sehen, der Vater und die Mutter haben Verantwortung für ihre Kinder, die sie hier missbraucht haben. Genau darum geht es. (Beifall bei der FPÖ.)

Und da lässt man es zu, dass man uns auf der Nase herumtanzt. Da würden die Grü­nen am liebsten der Familie Zogaj gleich die Ehrenstaatsbürgerschaft verleihen. Dann gehen die Regierungsparteien her und versagen in all diesen Bereichen kläglich. Ich verstehe, warum sich die Österreicher über diese Bundesregierung immer mehr ärgern und den Roten und Schwarzen in Scharen davonlaufen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Kößl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


12.00.23

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin für In­ne­res! Frau Bundesministerin für Justiz! Geschätzte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Das war eine grippale Rede des Kollegen Strache. Er ist auf einem Auge blind. Er hat vieles aufgezeigt, wo wir wissen, dass wir Heraus­forderungen haben, die auch bewältigt werden müssen, aber er hat nicht aufgezeigt, dass wir seit dem Jahr 2004 auf Grund einer sehr, sehr guten Polizeiarbeit und natürlich auch auf Grund einer sehr guten Sicherheitsarbeit unserer jetzigen Frau Bundesministerin und der Bundesminister vor ihr die Zahl der Straftatbestände um 70 000 verringert haben, also eine großartige Leistung, die da erbracht wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines kann man, wie ich meine, wirklich kritisieren: dass wir heute, am 16. Juni 2010, den Sicherheitsbericht 2008 diskutieren. Aber wir wissen auch, warum es so spät zu dieser Diskussion kommt. Wir wissen, dass das nicht eine Sache des Innenminis­teriums alleine ist, sondern auch das Justizministerium einen Beitrag dazu leisten


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muss, und das Justizministerium ist wiederum darauf angewiesen, dass die Daten vom Statistischen Zentralamt kommen. Deswegen diese Verspätung. Mir wäre es auch lieber, wenn wir den Sicherheitsbericht weit früher diskutieren könnten. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Aber Faktum ist, dass wir eines der sichersten Länder weltweit sind, Herr Kollege Strache. Faktum ist, dass wir mit dem Sicherheitsbericht den Beweis für ausge­sprochen gute Polizeiarbeit auf die Tagesordnung bekommen haben. Und wir können stolz sein auf diese Arbeit, die von der Polizei, von den Polizistinnen und Polizisten österreichweit geleistet wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Faktum ist, dass die Sicherheit Österreichs bei Frau Bundesministerin Fekter in guten Händen ist. Das ist sicherlich ein Faktum.

Ich glaube, dass wir auch all jenen, die diesen Sicherheitsbericht erstellt haben, Dank sagen müssen. Er hat 600 Seiten. Wenn man diesen Sicherheitsbericht wirklich stu­diert hat, dann sieht man objektiv betrachtet, welche Leistungen tatsächlich erbracht worden sind, wie informativ dieser Sicherheitsbericht ist, welche Trends und Entwick­lungen hier herauszulesen sind, welche Analysen angestellt worden sind und welche Herausforderungen wir zu bewältigen haben. Und wir haben im Jahr 2009 und im ersten Quartal 2010 eine Antwort auf diese Herausforderungen gegeben. Und wir können stolz sein auf die Entwicklung, die es im Sicherheitsbereich tatsächlich gibt.

Zum Bericht 2008 einige Zahlen: Gegenüber dem Jahr 2007 ist eine Verringerung der Zahl der Straffälle um 22 000 festzustellen, und das trotz der Fußball-Europameister­schaft, wo es 560 Festnahmen und 1 700 Anzeigen zusätzlich gegeben hat. Also eine beeindruckende Bilanz dessen, was gerade im Sicherheitsbereich in Österreich geleis­tet worden ist. 27 000 Polizisten waren hier im Einsatz, 1 100 zusätzliche ausländische Kollegen haben hier mitgeholfen. Und wir können wirklich stolz sein auf die Leistungen, die hier erbracht worden sind.

Großartige Erfolge wurden gerade in den Jahren 2009 und 2010 erzielt. So wurde von Österreich ausgehend eine große georgische Einbrecherbande dingfest gemacht, es wurde eine moldawische Einbrecherbande zerschlagen, es wurde eine serbische Ein­brecher­bande zerschlagen. Diese waren europaweit unterwegs und haben somit auch in Österreich agiert. Weiters wurde eine seit Jahren etablierte Rotlichtmafia in Wien ebenfalls zerschlagen, und deren Mitglieder wurden festgenommen. Also eine groß­artige Leistung, die da erbracht worden ist.

Reden wir nicht von Verunsicherung, nicht davon, dass das subjektive Sicherheits­gefühl nicht gegeben wäre! Ich kann nur eines sagen: Es ist von Seiten der Polizei großartige Arbeit geleistet worden. Und Österreich zählt zu den sichersten Ländern der Welt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


12.05.39

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher oben auf der Galerie! Schlimm genug, dass wir heute den Sicherheitsbericht 2008 diskutieren. Dazu wurde schon einiges gesagt.

Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes verlangen wir alle ein Leben in Sicherheit. Als Opfer eines nie aufgeklärten Wohnungseinbruchs kann ich Ihnen bestätigen, dass dieses Bedürfnis und dieses Verlangen selbstverständlich gerechtfertigt sind.


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Nun schauen wir uns an, wie es um die Sicherheit jener Kinder und Jugendlichen bestellt ist, die hier seit Jahren in die Schule gehen, die hier bestens verwurzelt und bestens integriert sind, deren Eltern teilweise oder beide aber über kein gültiges Auf­ent­haltsrecht verfügen. Wir reden alle seit drei Tagen wieder sehr stark über das Schicksal und die Zukunft einer derartigen Familie. Wir reden über die Zukunft von zwei minderjährigen Kindern, neun und elf Jahre alt, die den Großteil ihres Lebens in unserem Land verbracht haben, die hier in die Schule gehen, perfekt deutsch sprechen, in der Schule erfolgreich sind. Wir reden über eine inzwischen fast schon gebrochene Frau und Mutter, die nichts sehnlicher wünscht, als endlich Frieden zu haben und die Zukunft ihrer Kinder in geordneten Bahnen und gut geregelt zu sehen.

Wir reden über ein gerade 18 Jahre alt gewordenes Mädchen, über eine junge Frau, die hier bestens integriert ist. Und wir reden alle immer wieder darüber, dass die Zukunft dieser Familie, dieser zerschlagenen und inzwischen nur mehr aus vier Personen bestehenden Familie, eigentlich ins Ungewisse führen soll.

Nun wird in den letzten Tagen oft gesagt, Entscheidungen des Verfassungsgerichts­hofes seien zur Kenntnis zu nehmen. – Ja, wir Grüne sehen das genauso. Erkennt­nisse des Verfassungsgerichtshofs sind zur Kenntnis zu nehmen. Wenn die Regie­rungsparteien und andere Fraktionen in diesem Haus davon sprechen, dann fragen wir uns allerdings, wieso einem dann nicht einfällt, dass es seit 2001, seit sage und schreibe neun Jahren, genauso ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gibt, das besagt, dass auch in Kärnten zweisprachige Ortstafeln anzubringen sind. (Ruf: Sind eh dort!) Dort, wo es um die Umsetzung dieser Entscheidung des Verfassungsgerichts­hofs, die selbstverständlich auch umgesetzt werden muss, geht, ist der Umsetzungs­eifer der Regierung gleich null.

Da ist doch eindeutig, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Wenn es um die Um­setzung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes geht, das offensichtlich der Bundesregierung und zwei weiteren Fraktionen in diesem Haus nicht genehm ist, dann wird auf die Umsetzung schlicht und ergreifend verzichtet, dann beruft man Konsens­konferenzen ein und lässt es sich gefallen, dass neun Jahre lang der österreichische Staatsvertrag mit Füßen getreten wird, unternimmt aber nichts.

Die Regierungsparteien sprechen davon, Recht muss Recht bleiben. Es ist auch unsere Aufgabe, darauf hinzuweisen, dass das Recht gemacht wird. Das Recht wird von Menschenhand, wird von Politiker- und Politikerinnenhand gemacht. Das Recht ist nicht gottgewollt. Und es ist feig, strengste Gesetze zu machen, diese jedes Jahr noch weiter zu verschärfen und so alle gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten für Menschen, die hier Wurzeln geschlagen haben, die hier bestens integriert sind, zu unterbinden. Wenn man dieses Tor zumacht und sich dann hinter den Gesetzen verschanzt und sagt, wir müssen die Gesetze umsetzen, Recht muss Recht bleiben, dann, muss ich sagen, ist es feig, einfach Gesetze vorzuschützen, um Unmenschlichkeit walten lassen zu können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Grosz: Rufen Sie die Anarchie aus! Kein Problem, machen wir es kurz!)

Abschließend möchte ich darauf hinweisen und daran erinnern: Es entsteht kein einziger zusätzlicher Job in unserem Land, wenn diese vier Personen abgeschoben werden. Es wird kein einziger Österreicher mehr Lohn oder mehr Pension bekommen, wenn diese Familie ins Ungewisse zurückgeschickt wird. Ganz im Gegenteil. Bei einer schrumpfenden und alternden Gesellschaft einerseits von Integration zu sprechen, andererseits bestens integrierte Kinder und Jugendliche, die hier aufgewachsen sind, die ihren Beitrag zu diesem Land leisten wollen, um jeden Preis loswerden zu wollen, das ist nicht nur keine Integrationspolitik, das ist nicht nur unmenschlich, sondern das ist schlicht und ergreifend unvernünftig, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)


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Schauen wir als politisch Verantwortliche nicht zu, wenn die Zukunft dieser Familie und ähnlicher Familien, die seit Jahren hier leben – diese vier Menschen haben sich nichts zuschulden kommen lassen, sie haben keine Vorstrafen, sie sind nicht verurteilt, nichts, sie sind unbescholtene Bürger (Abg. Strache: Illegale Rechtsbrecher!) –, zer­stört wird! Das sind auch unsere Kinder, das sind auch unsere Jugendlichen. Die Zogajs gehören zu uns. Sie sollen hier bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Zwei Mitglieder der Familie Zogaj sind vorbestraft! Sie haben überhaupt keine Ahnung!)

12.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


12.11.49

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regie­rungsbank! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiger Bericht, keine Frage. Ich werde mir erlauben, dann die Frage der Behandlung und einige Inhalte anzusprechen.

Aber gleich zu Beginn: Sowohl persönlich als auch vor allem namens meiner Fraktion möchte ich den Kolleginnen und Kollegen von der Exekutive sowohl im Bundes­ministerium für Inneres als auch im Bundesministerium für Justiz unseren Dank aus­sprechen, weil der Dienst, den sie oft unter Einsatz ihres Lebens leisten, ein schwie­riger ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, es sollte uns keine Perle aus der Krone fallen, wenn wir das hier auch in aller Öffentlichkeit und in aller Deutlichkeit sagen.

Ja, meine Kollegen Vorredner, ich bin als Oppositionspolitiker hier gestanden und habe kritisiert, dass wir Sicherheitsberichte sehr spät diskutieren. Jeder weiß, dass dieser Sicherheitsbericht nach dem Sicherheitspolizeigesetz jährlich zu erstatten ist und aus einem Teil besteht, der durch das Bundesministerium für Inneres erstellt wird, und aus einem Teil, der durch das Bundesministerium für Justiz erstellt wird. Diese Bundes­regierung hat in ihrem Arbeitsübereinkommen festgelegt, dass diese zwei grund­sätzlichen Statistiken zusammengeführt werden, und zwar fachlich, wissenschaftlich begleitet. Es handelt sich nämlich um eine Kriminal- und Verurteiltenstatistik. Das wissen wir alle.

Es ist schon richtig, dass der Teil des Bundesministeriums für Inneres bereits sehr lange aufliegt. Aber wenn wir unsere gemeinsam beschlossenen Gesetze ernst nehmen, meine geschätzten Damen und Herren, und dazu würde ich dringend ein­laden, dann wissen wir auch, dass dieser Sicherheitsbericht aus zwei Teilen besteht. Ihr könnt mir glauben, mich freut es auch nicht, im Juni 2010 den Sicher­heitsbericht 2008 zu diskutieren. Aber wir haben uns nach Jahren vorgenommen, diese beiden Teile zusammenzuführen.

Ich hoffe, dass wir, sehr geehrte Ministerinnen – es ist viel Arbeit, keine Frage –, diesen Sicherheitsbericht auch einmal zeitgerecht diskutieren werden können. Aber ich mache darauf aufmerksam, dass die Neugestaltung dieses Berichtes, vor allem des Teiles des Justizministeriums, auch etwas kosten wird. Da bei jeder Debatte, die hier geführt wird, auf der einen Seite alles gefordert wird und die nächsten Redner derselben Fraktionen, die alles fordern, die Kosten bis zum Geht-nicht-mehr kritisieren, lade ich dazu ein, in diesem Bereich mehr Sensibilität walten zu lassen, damit wir diesen so wichtigen Teil auch wirklich umsetzen können.

Einige Anmerkungen zum Inhalt: Ich glaube, es steht außer Streit: Österreich ist das sicherste Land, worüber wir froh sein sollten – das wird jeder bestätigen, mit dem man, egal wo auf diesem Planeten, spricht –, wenngleich jede einzelne Straftat eine zu viel


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ist, um das auch klar zum Ausdruck zu bringen. Aber es wird oft ein Bild gezeichnet, wo man den Eindruck bekommen könnte, dass man sich irgendwo befinden würde, nur nicht in unserer so schönen Heimat.

Ich glaube, wir alle sollten immer in unsere Überlegungen einfließen lassen: Dieser Bereich der Politik ist nicht geeignet, meine Damen und Herren, Ängste zu schüren und mit Ängsten zu spielen. Wenigstens diese so wichtige Arbeit in diesem Bereich sollte man aus der Tagespolitik heraushalten und versuchen, im Interesse der gesam­ten Bevölkerung diese zentralen Anliegen der objektiven Sicherheit, aber auch der subjektiven Sicherheit gemeinsam zu lösen. Denn die Österreicherinnen und Öster­reicher haben es sich verdient, dass wir diese Frage ernst nehmen und gemeinsam einer Lösung zuführen.

Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, der mir persönlich sehr wichtig ist. Sicherheit ist ein allumfassender Begriff. So wichtig der Teil der klassischen Sicherheit ist und so notwendig er ist, muss uns schon klar sein, dass eine gute Sozialpolitik auch für die klassische Sicherheitspolitik sehr wichtig ist. Auch unsere Soldatinnen und Sol­daten, die Kollegen des Bundesheers, leisten bei Auslandseinsätzen einen Beitrag dazu, dass bei uns zu Hause, wenn Sie so wollen, im Mutterland, gewisse Dinge nicht in Erscheinung treten.

Daher ist es so wichtig, die Sicherheit als Ganzes zu sehen, und ich glaube, dass wir auf einem guten Weg sind. Wir haben, wie ich meine, erkannt, wo anzusetzen ist, aber uns begleiten Alltagsthemen von den Planstellen bis hin zu den einzelnen Budget­positionen. Auch da lade ich alle ein, dass wir alle diese Fragen gemeinsam im Inter­esse unserer Bevölkerung, im Interesse der Sicherheit unserer geliebten Republik lösen. Ich glaube, das ist eine wichtige Frage, wo Polemik nicht angebracht ist, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


12.18.15

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Pendl, ich sage Ihnen, was das objektive und subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen derzeit ist – laut letzter Umfrage vom IMAS-Institut –: Jeder zweite Österreicher ist mittlerweile entweder direkt oder indirekt von einer Straftat in diesem Land betroffen, zum über­wiegenden Teil von Einbruchsdiebstahl, Kfz-Diebstahl und Vermögensdelikten. Das ist objektiv und subjektiv, und das kann man nicht wegdiskutieren. (Zwischenruf des Abg. Kößl.)

Da kann man nicht hergehen, Frau Ministerin, und heute hier im Parlament den Sicherheitsbericht 2008 diskutieren, das ist ja lächerlich, Sie blamieren sich ja bis auf die Knochen. Wir haben das im Ausschuss auch schon kritisiert. Herr Kößl sitzt schon wieder da.

Genau vor einem Jahr, nämlich im April 2009, haben Sie, Frau Ministerin – ich habe das Parlamentsprotokoll mit, das hat übrigens Herr Kößl auch gesagt, aber wichtiger sind mir Ihre Zitate –, im Parlament angekündigt, dass der Sicherheitsbericht 2008 bereits weit gediehen ist und dass die Unterlagen bis zum Sommer zur Gänze fertig­gestellt sein werden. Sie haben dem Parlament vor einem Jahr gesagt, dass wir den Sicherheitsbericht 2008 bis zum Sommer bekommen würden. Das Einzige, das Sie entschuldigt, ist, dass Sie nicht gesagt haben, bis zum Sommer welchen Jahres. Wir


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haben ja jetzt auch Sommer, allerdings ein Jahr später. Das ist eigentlich der Zynis­mus, den Sie hier verbreiten, Frau Ministerin.

Im Ausschuss haben Sie sich abgeputzt, ganz leicht. Heute geht es vielleicht nicht mehr so leicht, weil die Justizministerin neben Ihnen sitzt. Im Ausschuss haben Sie gesagt: Wir sind ja fertig geworden! Schuld ist die Justizministerin, die ist nicht fertig geworden! (Abg. Kößl: Das ist die Unwahrheit!)

Jetzt sitzen Sie beide da. Und ich verlange von Ihnen hier wahrscheinlich im Namen aller Abgeordneten, dass wir künftig die Sicherheitsberichte unmittelbar bekommen, nachdem das Jahr abgeschlossen ist, Frau Ministerin, damit wir sie aktuell diskutieren können. (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

Frau Ministerin, es hat sich nichts geändert! Ich betone: Es hat sich nichts geändert! Sie werden sich jetzt wieder herstellen und werden sagen: Die Kriminalität ist zurück­gegangen! (Abg. Kößl: Das stimmt aber!) Hier ein paar Prozenterl weniger, dort ein paar Prozenterl weniger! Die Aufklärungsquote ist vielleicht um 1 Prozent gestiegen! Wunderbar! (Abg. Kößl: Das stimmt!) – Nur, Frau Ministerin: Das Empfinden der Menschen – und da haben die Kollegen von der FPÖ, die das kritisieren, auch vollkommen recht – ist ein ganz anderes. Wissen Sie, was mir nämlich auffällt: Immer dann, wenn Sie sich herstellen und groß irgendwelche Rückgänge von Kriminalitäts­zahlen in den Statistiken ankündigen, dann ist es plötzlich eine völlig neue Methode der Statistik, die da angewandt wird! Und auch jetzt, im Jahr 2010, hat das Innen­minis­terium wieder umgestellt und wieder eine neue Berechnung (Abg. Kößl – den Kopf schüttelnd –: Nein, nein!), eine neue Modalität der Kriminalitätsstatistik veröffentlicht. (Abg. Kößl: Geh, geh!) Das stimmt doch hinten und vorne nicht, Frau Ministerin! Diese Zahlen sind geschönt, und die nehmen wir so auch nicht mehr zur Kenntnis. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Wir wissen, dass wir eine enorm hohe Kriminalität haben! Wir hatten im Jahr 2008 572 695 angezeigte strafbare Handlungen, im Jahr 2009 noch einmal mehr: 591 000. Jetzt werden Sie sagen, es sei alles zurückgegangen, wir haben heuer vielleicht nur mehr 500 000. – Wissen Sie, wie viel das ist? Wissen Sie, wie viele Menschen von dieser Kriminalität betroffen sind?

Die Aufklärungsquote übrigens – wenn wir schon von 2008 reden – ist gesunken! (Abg. Kößl: 2009! 2009, lieber Kollege!) Wir diskutieren ja heute Ihren Altbericht von 2008: Sie ist gesunken und nicht gestiegen.

Ganz brutal ist es in Wien. In Wien ist es am allerbrutalsten, was die Kriminalität anbe­langt: Da haben wir nach wie vor 70 Einbrüche pro Tag! Wir haben 80 Straftaten pro Stunde! So sieht die Kriminalitätsstatistik für Wien aus. Sie brauchen die Durchschnitts­werte der Kriminalität und der Straftaten in dieser Stadt nur auszurechnen. Das ist ganz brutal. Daran ändert sich überhaupt nichts! Daran hat weder Ihre SOKO Ost etwas geändert noch Ihre Befragung von Straftätern, die Sie uns hier das letzte Mal aufgebunden haben, was ein völliger Unsinn ist. Da hat sich überhaupt nichts verändert.

Das Kernproblem haben Sie nämlich nicht gelöst. Und es gibt nur eine einzige Antwort auf diese Kriminalität der einfallenden Ostbanden, des Einbruchsdiebstahls, des Kfz-Diebstahls (Abg. Kößl: Die Grenzen schließen, gell? – ironische Heiterkeit des Abg. Kößl), und das ist, endlich die Grenzen dichtzumachen, zu kontrollieren und zu schauen, dass nicht noch mehr Verbrecher ins Land hereinkommen, Frau Ministerin. Aber das werden wir nachher noch bei unserem Antrag diskutieren. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)


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Lassen Sie mich auch zwei Sätze zur aktuellen Causa Zogaj sagen: Wir erleben hier das Scheitern der Regierungspolitik im Fremdenrecht und in der Asylpolitik, denn das ist eigentlich das Ergebnis dieser achtjährigen Causa, dieser 110 Anträge, die abge­lehnt worden sind, Frau Ministerin. (Abg. Strache: Ein Wahnsinn! – Ruf: 112!) – Oder 112. Wurscht, 110 oder 112. Das macht das Kraut auch nicht mehr fett.

Aber was Sie machen, ist, dass Sie zuletzt bei der Novellierung des Asylrechts und des Fremdenrechts das wieder möglich gemacht haben! Das heißt, Sie haben mit dem Unfug der Folgeanträge, die überhaupt nicht gestellt werden dürften, nicht Schluss gemacht (Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht!), sondern es ist nach wie vor möglich, zig Folgeanträge zu stellen. (Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht!) Und das ist das Chaos in Ihrer Asyl- und Fremdenpolitik, Frau Ministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Da kann die Frau Zogaj gar nichts dafür, da sind Sie schuld! Sie sind schuld!

Und es ist noch jemand schuld – das sei an dieser Stelle auch einmal gesagt –: Das ist diese linke Berater- und Anwaltsindustrie, die sich da um diese Familie Zogaj gebildet hat. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Diese Berater und Anwälte, die diese Familie von Anfang an wissentlich falsch beraten haben, tragen die Verantwortung – denn jeder hat gewusst, dass es aufgrund der Ille­galität, die da herrscht, keine Chance auf ein Aufenthaltsrecht gibt. Das hat jeder Berater, jeder Anwalt, jeder Rechtskundige von Haus aus gewusst, und trotzdem wur­de diese Familie zu dieser Vorgangsweise getrieben (Abg. Strache: Weil es die Steuerzahler zahlen!), nur damit man eine politische Kampagne im Sinne der Grünen führen kann. Das ist doch die Wahrheit! Und sie haben diese Familie missbraucht, und sonst überhaupt niemand! Und sie sind dafür verantwortlich! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Mag. Korun: Und was ist mit den Ortstafeln?)

Und ich sage Ihnen noch etwas, Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, weil Sie so oft von Menschlichkeit sprechen und immer die Menschlichkeit zitieren: Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie sich auch einmal hier herausstellen und Menschlichkeit einfordern gegenüber jenen Familien, Kindern und Frauen, die in diesem Land von falschen, von illegalen Asylwerbern überfallen, ausgeraubt und Sonstiges werden! Da erwarte ich mir auch einmal Menschlichkeit von Ihnen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Mag. Schatz: Das ist peinlich, was Sie da machen! Das ist so peinlich! – ... keine Schamgrenze!)

Jeder zweite Asylwerber in diesem Land wird kriminell. Dazu fällt Ihnen nichts ein! Und deswegen würde ich sagen: Genieren Sie sich für diese Politik, die Sie hier an den Tag legen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter zu Wort. – Bitte.

 


12.24.39

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegin Justizministerin Claudia Bandion-Ortner! Hohes Haus! Werte Zuseher vor den Fernsehschirmen und werte Gäste auf der Galerie! (Die Abgeord­neten Dr. Van der Bellen, Dr. Glawischnig-Piesczek und Mag. Korun halten ein Transparent mit der Aufschrift „Arigona soll bleiben – www.gruene.at/arigona“ in die Höhe. – Abg. Grosz: Geh, so ein kleines Transparent? Die werden auch immer kleiner! Das ist wie mit Ihren Wahlergebnissen!)

Aufgrund der falschen medialen Berichterstattung erlauben Sie mir, dass ich von dieser Stelle aus ein 

 



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Präsident Fritz Neugebauer: Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren von den Grünen: Ich glaube, Ihre Äußerung ist zur Kenntnis genommen, und man darf das Transparent daher wieder weggeben. Es gehört nicht zum Stil. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nein, ich glaube, es ist noch nicht zur Kenntnis genommen!)

Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Ing. Westenthaler – auf einen Fotografen in der Presseloge weisend –: Kriegt der eigentlich was gezahlt? – „Die Grünen reden und wir fotografieren“!)

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Hohes Haus! Aufgrund der falschen medialen Berichterstattung möchte ich von dieser Stelle aus ganz eindeutig klarstellen: Ich gebe keine Tipps, schon gar nicht zu Scheinehen bezüglich einer legalen Einreise! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin auch nicht die Rechtsberatung der Familie Zogaj. Ich bin nur gestern vor dem Ministerrat von den Medien gefragt worden, welche legalen Einreisemöglichkeiten es gibt, und ich habe dann alle Tatbestände, alle legalen Einreisemöglichkeiten aufge­zählt. Auf die Frage der Journalistin: Ja und was raten Sie jetzt der Familie Zogaj?, habe ich geantwortet: Ich rate gar nichts, weil ich nicht die Rechtsberatung der Familie bin. (Abg. Ing. Westenthaler: Ah, Sie sind die Heiratsberatung? Die Heirats­vermittlerin! – Abg. Grosz: Frau Ministerin, Kuppelei ist eine Straftat!) Die ist rechtlich vertreten, und es gibt auch Unterstützer, die ihr dann die entsprechenden Ratschläge geben können. Ich rate nichts! – Bedauerlicherweise ist das alles von den Medien weggeschnipselt worden, und übrig geblieben ist nur die Heirat. (Abg. Ing. Westen­thaler: Haben Sie schon einen Bräutigam? – Abg. Grosz: Gewerbsmäßige Kuppelei ... Staatsanwaltschaft!)

Ich stelle daher hier nochmals klar: Ich gebe keine Tipps zu legaler Einreise und schon gar nicht Tipps zu einer Scheinehe! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Gewerbs­mäßige Kuppelei! – Bei uns in der Steiermark sagt man „Zuhälterei“! – Abg. Strache: Mafia-Paragraph! Den Mafia-Paragraphen müsste man ...!)

Nun zum Thema Sicherheit in Österreich. – Als Sicherheitsministerin freut es mich wirklich besonders, dass in der Studie „Global Peace Index 2010“ Österreich zum sichersten EU-Land gewählt worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind der friedlichste und sicherste EU-Mitgliedstaat, und weltweit, unter 149 Län­dern, belegen wir Platz vier. Das ist insofern von besonderer Bedeutung, als alle unsere Nachbarländer derartige Werte nicht erreichen. (Abg. Strache: Die Schweiz? Die Schweiz liegt deutlich vor uns!) Deutschland beispielsweise ist an 16. Stelle, Italien an 49. Stelle. Also: Österreich als friedlichstes, sicherstes Land (Abg. Mag. Stefan: „Besser als Italien!“ „Waren wir schon jemals besser in der Sicherheit als Italien?“) – mit den wenigsten Gewaltverbrechen, mit der niedrigsten Mordrate, mit einem stabilen inneren Umfeld, mit keinen Konflikten mit unseren Nachbarn und mit einer enorm hohen Rechtssicherheit.

Hohes Haus, wir sollten uns darüber freuen, dass die Situation in unserem schönen Land so ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sind derzeit das viertsicherste Land der Welt. Ich habe die Vision, Österreich zum sichersten Land der Welt zu machen! Einen Schritt sind wir dem näher gekommen. Immerhin haben wir uns gegenüber dem Vorjahr um einen Platz verbessert. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

Die Ergebnisse der Studie können wir auch mit ganz konkreten Zahlen belegen. Ich möchte mich daher in meinen Ausführungen nicht auf den Sicherheitsbericht 2008 be­schränken, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern Ihnen die aktuellen Zah­len nennen: Insgesamt ist die Kriminalität im ersten Quartal 2010 um 7,46 Prozent zu­


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rück­gegangen. Das sind 10 639 Delikte weniger. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Von Jahr zu Jahr wird es weniger!)

Wir haben gerade bei all jenen Delikten, wo die Bevölkerung sehr wohl irritiert ist, wo das Sicherheitsgefühl stark beeinträchtigt ist – wenn es um Einbrüche in die Wohnun­gen geht, wenn es um Hauseinbrüche geht, dann habe ich Verständnis dafür, dass das die Menschen in ihrem Sicherheitsgefühl irritiert –, in den letzten eineinhalb Jahren Schwerpunkte gesetzt, Schwerpunkte bei der Einbruchskriminalität. Wohnhausein­brüche, Wohnungseinbrüche, Kfz-Diebstähle: Das berührt die Menschen, wenn ihnen so etwas selbst passiert oder in ihrem Umfeld passiert.

Und wir können dort auch große Erfolge vorweisen. So gingen beispielsweise die Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäusern um 27,4 Prozent zurück. Das ist signifikant, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist nicht ein bisschen etwas, sondern das erkennt man auch, wenn man sich die Balken in der Statistik anschaut, allein was die Situation in Wien betrifft. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer hat denn die gefälscht, die Statistik?) Herr Westenthaler, nehmen Sie die Fakten zur Kenntnis! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

1 697 Wohnungseinbrüche weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres! Das ist ein Erfolg – wie ich auch zugeben muss: Selbstverständlich, jeder Wohnungseinbruch ist einer zu viel. Und daher werden wir auch nicht lockerlassen, daher werden wir auch ganz konsequent unsere Strategien weiterfahren.

Noch deutlicher ist der Rückgang beim Kfz-Diebstahl. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den ersten Monaten des Jahres 2009 wurden über 2 000 Kfz gestohlen, im Vergleichszeitraum von heuer waren es um 1 073 weniger! (Abg. Weinzinger: Weil die anderen schon früher gestohlen worden sind!) Das ist ein Rückgang um 53,3 Pro­zent. (Abg. Ing. Westenthaler: Weil die schönsten schon weg sind! Die schönsten Autos sind schon gestohlen!)

Und, Herr Kollege Westenthaler, wir haben eine ausgesprochen große Rückkehrrate. (Abg. Dr. Rosenkranz: Eine hohe Rückkehrrate an Einbrechern!) Mehr als 60 Prozent der gestohlenen Kfz können wir wieder an die Besitzer zurückbringen – trotz offener Grenzen, weil wir hier eben eine gute Polizeikooperation mit unseren Nachbarländern haben, weil wir eine eigene Sonderkommission Kfz haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Wer’s glaubt ...!)

Auch Einbruchsdiebstähle in Kraftfahrzeuge gingen um 30,2 Prozent zurück. Das heißt, wir erkennen an den wirklich signifikanten Rückgängen bei den Delikten, dass unsere Strategie richtig ist und dass vor allem – und das möchte ich von hier aus tun – ein Dank den Polizistinnen und Polizisten gebührt, die in Österreich hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP.)

Neben der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten ist es aber auch wichtig, dass man angesichts der Phänomene, die uns in der Kriminalität begegnen und die auch immer wieder neue Facetten aufweisen, ganz klare Strategien entwickelt. (Abg. Ing. Westen­thaler: Wann kriegen wir den Sicherheitsbericht 2009 eigentlich?)

Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich gescholten wurde, weil wir die Sonderkom­mission Ost gegründet haben, wie hier im Hohen Haus darüber gespöttelt wurde. Herr Kollege Westenthaler, mit der Sonderkommission Ost ist erstmalig eine Zusam­menarbeit dreier Bundesländer – von Niederösterreich, Wien und dem Burgenland – ganz konkret strategisch angegangen worden. (Abg. Mag. Korun: Das ist aber etwas spät, oder?) Mit dieser Sonderkommission haben wir dann einen Masterplan ent­wickeln können.


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Wir haben die Tatortarbeit verstärkt, wir haben auch die Strukturermittlungen ganz kon­kret angesetzt, das heißt die Strategien, die das Bundeskriminalamt modernst ent­wickelt. Dafür werden wir vom Ausland wirklich hoch geschätzt, was wir hier aufgestellt haben, damit wir die Phänomene der transitierenden Einbruchsbanden, der ausländi­schen Einbruchsbanden, die Strukturen, die mafiosen Strukturen zerschlagen. Es ist mir nämlich schon ein Anliegen, nicht nur den kleinen Autodieb zu schnappen, sondern ich will die Hehler dahinter, ich will die Paten dahinter, ich will die organisierte Krimi­nalität bekämpfen – und nicht nur einzelne kleine Diebe einsperren. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

Die modernen Strategien des Bundeskriminalamtes werden weiter angewandt, in die aktive Polizeiarbeit eingebracht. Sie führen zum Erfolg. Denn das ist meine Aufgabe: Sicherheit so zu gestalten, dass sich die Österreicher auch sicher fühlen können und der soziale Friede in diesem Land bewahrt bleibt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Frau Ministerin, wann kommt der Sicherheitsbericht 2009? Wo ist der? Es ist schon wieder ein Jahr!)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächste komplette Fraktionsrunde stehen pro Redebeitrag etwa viereinhalb Minuten zur Verfügung. Ich werde kurz nach Ablauf von 4 Minuten einläuten. Damit ist dann noch ein ausführlicher Schlusssatz möglich.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.

 


12.35.44

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen auf der Ministerbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Erlauben Sie mir, der Frau Ministerin und auch dem Kollegen Pendl ein Zitat aus Wien mit auf den Weg zu geben, ein Zitat von Karl Kraus: Der Wiener lebt nicht im Vergleich. – Und recht hat er damit: 570 000 Straftaten jedes Jahr, 1,1 Straftaten jede Minute in Öster­reich, das ist ein unerträglich hohes Niveau der Kriminalität! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.) Und ich lasse es nicht zu, Frau Minister, dass Sie sich auf die Schulter klopfen, dass Sie sich bejubeln und erklären, wie toll die Sicherheitspolitik in Österreich ist!

Mitnichten ist sie toll! Und es gibt auch einen Hintergrund, der erklärt, warum sich in den letzten Jahren die Sicherheitspolitik derart desaströs entwickelt hat. Für diejenigen, die den Sicherheitsbericht gelesen haben: Da steht sogar drinnen, warum die Sicher­heitspolitik derart massiv Schaden genommen hat.

„Einem nicht unerheblichen Einfluss“ – und ich zitiere den Sicherheitsbericht der Frau Minister – „kommt der Kriminalitätsmobilität und der damit verbunden ,Aktivitäten­ströme‘ zu, welche durch die Rolle Österreichs als Fremdenverkehrs- und Transitland sowie durch die Öffnung der Ostgrenzen verursacht werden.“ – Und dann geht es um die illegale Migration, dann geht es um Schlepper. – „Dieser Anstieg steht teilweise in ursächlichem Zusammenhang mit der Erweiterung der Schengen-Grenzen.“ (Abg. Kößl: Von 2004 bis 2008 um 70 000 Straftaten weniger!)

Das, meine Damen und Herren von der ÖVP, ignorieren Sie immer wieder. Und immer dann, wenn wir einen Antrag machen, Grenzkontrollen herbeizuführen, sind Sie die­jenigen, die das im Interesse der Wirtschaft und der Industrie ablehnen, weil die offene Grenzen wollen, auf Kosten der Sicherheitsinteressen der Österreicher. Und das ist etwas Schäbiges! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir werden diesen Sicherheitsbericht ablehnen (Abg. Kößl: Na geh! Geh, hör auf!), erstens einmal aus dem Grund, weil er zu spät kommt – darüber haben wir diskutiert. Das Zweite: Weil die Methodik der statistischen Erfassung


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bis heute unklar ist und es die Gerüchtelage gibt, dass etwa bei einem Seriendiebstahl von 20 aufgebrochenen Autos in einer Garage das als ein Serienverbrechen gewertet wird, und wenn zufällig der Täter geschnappt werden sollte, dann gilt es aber als 20 aufgeklärte Verbrechen. (Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht!) Da hakt es hinten und vorne. Und solange nicht wirklich Klarheit herrscht, wie Sie Ihre Statistiken erstellen, und jederzeit diese Statistiken umstellen – wie Sie etwa jetzt auf die Quartalsstatistik um­gestellt haben –, werden wir auch nicht zustimmen. Da gehört Transparenz her, da gehört Ehrlichkeit her, und die ist in der statistischen Erfassung Ihres Berichtswesens nicht gegeben! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wichtig für eine gute Sicherheitspolitik ist es, hinter der Polizei zu stehen und ihre Arbeit auch entsprechend zu dotieren. Auch das spreche ich Ihnen ab. Schauen Sie einmal in die Polizeiinspektionen, wie es dort aussieht, etwa in meinem politischen Heimatbezirk, in Mariahilf, Kopernikusgasse, wo eine Polizeiins­pektion ist! Dort schauen Sie hin! Die Polizisten selbst haben dort renovieren müssen, weil es das Geld dafür nicht gegeben hat. Die Polizisten gehen mittags irgendwo zum Fleischhauer und kaufen sich zwei Wurstsemmeln – und in den Arrestantenzellen kann man zwischen fünf Menüs wählen, die gratis angeliefert werden! Ist das das Signal, um zu zeigen, dass wir, die Politik, hinter unserer Exekutive stehen? – Ich sage: Nein! Ich sage: Die Polizei braucht eine bessere Besoldung, die Polizei muss die Sicherheit haben, dass die Politik und auch die Innenministerin hinter ihr stehen! Doch das ist zurzeit in einem völlig unzureichenden Ausmaß gegeben. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiteres Beispiel: Wir haben im Ausschuss diskutiert über die digitale Anzeige, die es ermöglichen würde, so wie in vielen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, die Polizei zu „entfrachten“ von administrativer Tätigkeit. Wir haben von der ÖVP gehört, das brauchen wir nicht, das gibt es ohnehin irgendwo versteckt auf einer virtuellen Seite im Internet, und das wird nicht angenommen. – Wenn man es nicht bewirbt, dann wird es auch nicht angenommen! Nur: Das zum Beispiel wäre ein Weg, um sicherzustellen, dass wieder mehr Polizei auf die Straße kommt. Auch da gibt es leider eine Ablehnung Ihrerseits.

Unter all den Sicherheitspolitikern im Land gibt es einen, der besonders schlecht ist, und das ist Bürgermeister Häupl in Wien. All die Vorschläge, die wir gemacht haben, hat er immer abgelehnt. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.) Ich sage daher: Wenn es gelingt, diesen Herbst einen Bürgermeister Strache in Wien zu etablie­ren, dann hat diese Stadt Chancen, wieder sicher zu werden. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie von der ÖVP wären gut beraten, sich nicht an den Rockzipfel des roten Bürger­meisters zu hängen (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen), sondern eine nichtsozialistische Sicherheitsallianz in Wien sicherzustellen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kößl: ... Wahlkampf! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

12.40


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


12.40.46

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich verstehe ja die starke Emotionalität der FPÖ durchaus, denn wenn man für die Wahlkämpfe schon Plakate gedruckt hat, und dann passt der Sicherheitsbericht, der eine wirklich beeindruckende positive Bilanz zeigt (Zwischenrufe bei der FPÖ), so überhaupt nicht in Ihr Wahlkampfkonzept, dann verstehe ich die Aufgeregtheit wirklich


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gut. Das möchte ich sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: ... Faschings­prä­sident! – Ruf bei der FPÖ: Lei Lei! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Was ich allerdings nicht verstehe, sind die Grünen. Wenn Sie hier ein Transparent entrollen, Herr Dr. Van der Bellen und Frau Dr. Glawischnig, auf dem zu lesen ist: Arigona soll bleiben, dann möchte ich Sie schon ganz gerne fragen, was denn damit gemeint ist? (Abg. Strache: ... soll bleiben, wo sie herkommt!) Meinen Sie damit, dass ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht exekutiert werden soll? (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Korun und Öllinger.) Ist das der Aufruf: ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes nicht zu exekutieren? – Das ist nicht unsere Position, das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

Der Sicherheitsbericht spricht eine wirklich klare und beeindruckende Sprache. (Abg. Mayerhofer: Das ist kein Bericht, das ist eine ...!) Wenn man sich die Gesamtkrimi­nalität anschaut, dann sieht man, da gibt es einen Rückgang um 3,6 Prozent. Wenn man sich die Häufigkeit der Delikte im Verhältnis zur Wohnbevölkerung anschaut, dann stellt man fest, da gibt es einen Rückgang von 4 Prozent. In keinem einzigen Bun­desland gibt es ein Ansteigen der Zahl der gerichtlich strafbaren Handlungen!

Wenn Sie sich die Delikte gegen fremdes Vermögen anschauen, dann können Sie sehen, da gibt es ein Minus von 4,1 Prozent. Die Aufklärungsrate ist gestiegen!

Wenn Sie sich die Zahlen bei der Verkehrssicherheit anschauen, dann können Sie feststellen, da gibt es einen Rückgang bei den Unfällen um 4,7 Prozent. Die Zahl der Verletzten ist um 5,1 Prozent zurückgegangen, die Zahl der Verkehrstoten hat sich reduziert, sowohl im Berichtszeitraum als auch im heurigen und im letzten Jahr. Wir haben heute – was immer noch sehr viel ist, aber dennoch, meine Damen und Herren, im Vergleich – 679 Personen, die im Verkehr ums Leben kommen. Denken Sie zurück an das Ende der neunziger Jahre: Da hatten wir alle Jahre um die 1 400 bis 1 500 Todesfälle im Straßenverkehr! Wir sind heute Gott sei Dank aufgrund einer kontinuierlichen Abnahme in diesem Bereich durch bessere Sicherheitsvorkehrungen, durch stärkere Verkehrskontrollen bei nicht einmal mehr der Hälfte. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Herzliche Gratulation, Frau Bundesministerin, zu diesem Erfolg! Diese Zahlen können sich sehen lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Den Reden des Herrn Abgeordneten Strache und des Herrn Abgeordneten Westen­thaler, dieses Angst-Duos, möchte ich sagen, das hier Angst und Unsicherheit ver­breitet, möchte ich gerne die Beiträge des Duos Fekter und Bandion-Ortner gegen­überstellen: eines Duos, das Sicherheit gibt und Sicherheit verbreitet. – Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Und wenn die beiden Herren schon mir nicht glauben, vielleicht glauben sie der „Kro­nen Zeitung“ vom 13. Juni: „Vergleich mit 149 Staaten brachte eine Spitzen­position. Weltrangliste der sichersten Länder: Österreich auf Platz vier“. – Ich zitiere:

„Während die Gewaltbereitschaft in vielen anderen Staaten steigt, zählt Österreich weiterhin zu den friedlichsten Ländern der Welt.“ (Abg. Neubauer: Friedlich ist nicht sicher!) „Das Institut für Wirtschaft und Frieden misst seit vier Jahren die Sicherheit von 149 Ländern. Österreich belegte heuer den 4. Platz bei diesem Vergleich. Sieger bei dem ‚Global Peace Index‘ ... „wurde diesmal Neuseeland, gefolgt von Island“ – wir haben Gott sei Dank keinen Vulkan; auch eine Sicherheitsfrage – „und Japan. Bereits an vierter Stelle der Weltrangliste steht Österreich.“ (Zwischenruf bei der FPÖ.)


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Und wenn man nur die europäischen Staaten vergleicht, stehen wir am zweiten Platz. Das ist eine beeindruckende Bilanz – vielen Dank, meine Damen! (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Abg. Mayerhofer: Bitte diesmal wirklich ...! – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

 


12.45.14

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Amon, dass Sie nicht hinzugefügt haben, wir verdanken es der tüchtigen Innenministerin, dass Österreich keinen Vulkan hat – das hat gerade noch gefehlt.

Jetzt zu einem wichtigen Satz der Innenministerin, den ich nur unterstreichen kann. Sie, Frau Dr. Fekter, haben erklärt: Ich will die organisierte Kriminalität bekämpfen! – Das wichtigste Unternehmen der organisierten Kriminalität in Österreich heißt heute Novomatic. Novomatic besticht Politiker und Beamte, Novomatic wäscht Schwarzgeld, und Novomatic verletzt systematisch alle wichtigen Bestimmungen des Glücksspiel­gesetzes. (Abg. Kößl: Das ist eine Schande!) – Das behaupte nicht ich, sondern das behauptet das Landeskriminalamt Niederösterreich in einer umfassenden Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die seit damals ein Verfahren gegen zwei Tarnfirmen von Novo­matic führt.

Und jetzt wollen Sie hergehen – und ich frage Sie, Frau Innenministerin, wirklich, ob das Ihre Unterstützung findet – und sagen – (in Richtung Regierungsbank) ich möchte Ihr Gespräch nicht stören –: Alles, was bis jetzt von Novomatic illegal in Österreich getan worden ist auf Kosten Spielsüchtiger und ihrer Familienangehörigen, soll jetzt legalisiert werden; illegal über 50 Cent Einsatz bis zu 10 € derzeit. Sie wollen das legalisieren! Sie wollen die Methoden der organisierten Glücksspielkriminalität gesetz­lich absichern.

Frau Innenministerin, Sie kennen die Folgen. Ihre Beamten des Landeskriminalamtes Wien haben darauf hingewiesen, dass die Beschaffungskriminalität in der Folge von Automaten-Glücksspiel bereits höher ist als die Beschaffungskriminalität in Folge von Drogensucht. Heroinsucht ist schlimm genug, und ich bin dafür, dass die Polizei die Möglichkeiten erhält, die Dealer dort genauso hart zu verfolgen wie die Dealer im harten Glücksspielbereich. Weniger Überfälle, weniger Einbrüche, weniger Diebstähle durch Heroinsüchtige als durch Automatensüchtige! Mehr als die Hälfte der Jugend­lichen in österreichischen Strafgefängnissen ist dort aufgrund von Automaten­spiel­sucht.

Frau Bundesministerin für Inneres, erklären Sie doch bitte diesem Parlament, ob Sie der Meinung sind, dass es wirklich im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist, dass man dieses Gesetz, das ein Gesetz zur Förderung der Beschaffungskriminalität ist, ein Gesetz, das nicht die Opfer schützt, sondern die Interessen der Täter vertritt, im National­rat mit Mehrheit beschließt! (Beifall bei den Grünen.) Hier geht es um sicherheitspolitische Verantwortung!

Ich habe Sie im Ausschuss gefragt: Wissen Sie überhaupt, wie viele Spielsüchtige Einbrüche, Diebstähle und so weiter begehen?, und Sie haben gesagt: Wir führen darüber keine Aufzeichnungen. – Dann habe ich Sie gefragt: Wissen Sie wenigstens, wie viele Kriminalpolizisten und -polizistinnen es in Ihrem Ressort gibt?, und Sie haben gesagt: Seit der Polizeireform führen wir darüber keine Aufzeichnungen. – Sie wissen nicht einmal mehr, wie viele Kriminalpolizisten und -polizistinnen im Innenministerium arbeiten. (Abg. Kößl: Weißt du überhaupt, was du redest?)


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Wenn Sie das nicht wissen, Frau Innenministerin, wenn Sie nicht einmal mehr eine Ahnung davon haben, wie viele Kriminalbeamte es gibt, wie wollen Sie dann die Kriminalität bekämpfen? – Nein, Frau Innenministerin, ein derartiges Nichtwissen und Nichtwissenwollen zeigt, dass Sie viel über öffentliche Sicherheit reden und wenig für öffentliche Sicherheit tun und dass Sie nichts für die Opfer tun – nichts für diejenigen, die auch Opfer von Beschaffungskriminalität werden können – und an ihrer Stelle die Interessen von verantwortungslosen Glücksspielkonzernen und von Organisationen mit mafiaartigem Charakter im Glücksspielbereich unterstützen. Das ist einer Innenminis­terin nicht würdig, das ist einer Justizministerin nicht würdig.

Und wenn Sie anstelle der organisierten Glücksspielkriminalität gut integrierte Men­schen in Österreich verfolgen, die längst Österreicherinnen und Österreicher und hier zuhause sind (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), denen nur eines fehlt, nämlich die Staatsbürgerschaft, Frau Innenministerin, dann verfolgen Sie die falschen Menschen. (Beifall bei den Grünen.)

12.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. – Bitte.

 


12.50.01

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein Wort zu Kollegem Vilimsky hinsichtlich seines Wunsches betreffend den Bürgermeister und die Sicherheit. Es ist mir jetzt auch klar, warum sich Ihr Klubobmann gerade in den Fitnessstudios stählt: um dann im Sommer mit der Zero-Tolerance-Badehose durch die Bäder zu laufen (Abg. Mayerhofer: Rede endlich konkret!), um dann dort punkten zu können. Das wird aber sicher nicht von Erfolg gekrönt sein. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... anderes Kampfgewicht!)

Zur Diskussion des Sicherheitsberichtes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, den kann man von zwei Seiten betrachten. Wenn man sich mit der Situation auseinan­dersetzt, stellen sich einerseits die Fragen: Was alles ist passiert? Wo gab es Steige­rungen, wo sind Rückgänge erkennbar? Welche Schwerpunkte haben sich herauskris­tal­lisiert? Welche Ereignisse, wie zum Beispiel die EURO, waren bestimmend?, und vieles mehr.

Andererseits kann man hinterfragen, was das Innenministerium mit den Daten und Erkenntnissen gemacht hat. Wie wurde darauf reagiert? Gelingt es einmal, einen Schritt voraus zu sein, oder kann die Exekutive nur nacharbeiten?

Daher stellen sich für mich in erster Linie folgende Fragen: Was können wir aus den Erkenntnissen des Berichtes ableiten? – Und da liegen mir vor allem die Polizistinnen und Polizisten am Herzen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil ich nach wie vor der felsenfesten Überzeugung bin, dass die österreichische Exekutive nur dann in der Lage ist, Kriminalität zu verhindern oder, ebenso wichtig, aufzuklären, wenn das Rüstzeug passt. Sind also die Instrumentarien geeignet, Verbrechen und Vergehen aufklären zu können?

Immer mehr Beamtinnen und Beamte werden im Dienst verletzt, oftmals im Rahmen von Auseinandersetzungen im direkten Kontakt. Welche legistischen Grundvor­aus­setzungen haben wir zum Beispiel anzudenken, wenn es darum geht, die Exekutiv­bediensteten besser zu schützen? – Hier denke ich auch an Fälle, bei denen medizinische Untersuchungen erforderlich werden.

Wie können wir diese tragischen Waffengebrauchsfälle verhindern? (Abg. Mayer­hofer: ... Antrag zustimmen ... Grenzen kontrollieren!) – Das schwierige Spannungs­


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verhältnis zwischen Grund- und Freiheitsrechten und der Notwendigkeit der Polizei, die Arbeit machen zu können, ist mir klar und bedarf auch eingehender Diskussion.

Aber jedes Unternehmen wird erkennen, dass das wichtigste Kapital für einen guten Betrieb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, und danach gilt es auch die Weichen zu stellen. Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Der Sicherheitsbericht 2008 gibt uns die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, und Ihre und unsere Pflicht ist es, für die Bevöl­kerung da zu sein.

Die Aufgaben können nur erfüllt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, und da gehört dazu, dass man auch mit seriösen Daten operiert. Diese Umfrage, die Kollege Westenthaler präsentiert hat, ist mir nicht ganz klar: Bei 8 Millionen Einwohnern und 570 000 Straftaten, wie funktioniert das, dass jeder Zweite direkt von einer Straftat betroffen ist? (Abg. Ing. Westenthaler: Das habe ich nicht gesagt! Direkt oder indirekt! Hören Sie einmal zu!) Das wird so nicht funktionieren können. (Abg. Dr. Rosenkranz: In einer Wohnung, in der vier Leute wohnen, wie geht das denn dann?)

Daher: Geschätzte Frau Bundesministerin, arbeiten wir gemeinsam daran! – Wir sind bereit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das soll ein Polizist sein?)

12.53


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.53.19

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Bundesministerinnen! 70 Straftaten in der Stunde in Österreich, 50 Einbrüche pro Tag, die Sie 8 Millionen Österreicherinnen und Österreichern zumuten, und ein Personalstand innerhalb der Exekutive, der de facto seit dem Jahr 2000 unter der Ägide Ihrer Minister und der Minister der ÖVP gleich geblieben ist!

Allein in meiner Heimatstadt Graz gibt es seit dem Jahr 2000 unverändert 715 Plan­stellen – abzüglich der Karenzierten und der Herabsetzung der Wochendienstzeiten 715 Exekutivplanstellen! –, und am Wochenende wird die zweitgrößte Stadt Österreichs von exakt 54 Beamtinnen und Beamten im Wochenenddienst überwacht. Wenn das Sicherheit ist, Frau Innenministerin, dann frage ich mich wirklich, was Unsicherheit ist. Wenn Sie für die Sicherheit zuständig sind, dann bekomme ich es nämlich wirklich langsam mit der Angst zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, Sie legen hier heute einen Sicherheitsbericht aus dem Jahr 2008 vor, eine Chronologie, eine Bibel des Scheiterns. Und wenn ich Sie heute frage: Was ist mit dem Sicherheitsbericht 2009? – Wir schreiben mittlerweile Juni 2010! Wird wieder die Uneinigkeit zwischen den beiden Ministerien, durch die sie nicht einmal Statistiken entwerfen können, dazu führen, dass wir im Jahr 2013 die österreichische Sicherheitslage des Jahres 2009 diskutieren?

Frau Bundesministerin, wir brauchen nicht Sie dazu, um uns selbst ad absurdum zu führen, das machen Sie uns hervorragend vor. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Und was ist denn jetzt, werte Bundesministerinnen, mit der Abschaffung des Haftent­lassungspaketes? – Sie lassen es zu, dass jährlich Tausende Straftäter frei ausgehen, gefährliche Straftäter wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), ohne dass Sie in der Lage wären, Ihr Versprechen wahr­zumachen, dieses Haftentlassungspaket endlich zurückzunehmen, damit wir zumin­dest von jenen keine Gefahr mehr zu erwarten haben, die wir bereits erfolgreich hinter Schloss und Riegel gebracht haben. (Beifall beim BZÖ.)


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Es ist eine Beleidigung für jeden Justizbeamten, es ist eine Beleidigung für jeden Exekutiv­beamten, dass Sie es zulassen, dass die Straftäter dann wieder den Polizis­tinnen und Polizisten auf der Nase herumtanzen. Da steht kein einziger Personal­ver­treter hinter Ihrer Politik!

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Das zweite Thema, das Österreich jetzt bewegt, ist dieser Fall Arigona Zogaj: dieser Fall, der ja seit dem Jahr 2001 in Österreich diskutiert wird und den kein Mensch in diesem Land mehr hören kann. Kein Mensch kann diesen Fall mehr hören und kein Mensch will sich mehr mit diesem Affentheater, möchte ich sagen (Zwischenruf bei der SPÖ), beschäftigen, das seit dem Jahr 2001 mit 112 Anträgen und zwei Verfassungsgerichtshof-Urteilen unsere Justiz lähmt. Das, was Sie hier vollziehen, das, was dieser Fall Arigona Zogaj bedeutet, ist das Ein­zelbeispiel für den Asylmissbrauch, der tagtäglich in Österreich stattfindet. Das bezieht sich jetzt auf den Namen dieser Familie, aber diese Familie und dieser Name stehen für, sie sind ein Synonym für Asylgesetze in Österreich, die Sie zu verantworten haben.

Zum Missbrauch des Asyls gehören nämlich immer zwei: eine Politik, die sich mit 112 Anträgen, neun Jahren Beschäftigungstherapie für die Justiz und Millionen an Steuergeld missbrauchen lässt, und jene, die das System überhaupt missbrauchen können. Und darin, dass Sie keine Einsicht zeigen und endlich daraus lernen und unsere Asylgesetze strenger machen, unsere Asylgesetze logischer machen, sodass nur jene in diesem Land ein Aufenthaltsrecht haben, die überhaupt schutzbedürftig sind, liegt das Scheitern Ihrer Politik im Asylgesetz begründet.

Das wird zu gesellschaftlichen und sozialen Spannungen führen – nicht nur in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, nein, in ganz Österreich! –, denn die Bevölkerung erwartet sich von Ihnen Rechtssicherheit und Verlässlichkeit auch im Asylbereich. (Beifall beim BZÖ.)

Das, was uns der Fall Arigona Zogaj zeigt – ein Asylverfahren, das schlussendlich über neun Jahre über die Juristenmafia, die sie da unterstützt hat, das Bleiberecht erpresst hat –, ist doch ein Signal an alle Welt: Kommt zu uns nach Österreich, bei uns herrscht ohnehin die Anarchie! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... Russen-Mafia ... Staats­bürger­schaft! – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Tut’s ein bisschen mit Selbstmord drohen, geht’s zweimal zum Verfassungsgerichtshof, finanziert’s ein paar gute Juristen, die Republik Österreich lässt sich ohnehin verhohnepipeln, die Gesetze gelten ohnehin für niemanden mehr!

Dieses Signal ist falsch! Dagegen kämpfen wir an, und wir kämpfen für Asylgesetze – für strenge Asylgesetze. Das BZÖ hat diesbezüglich einen Vorschlag, den „Ausländer-Check“, damit wir in Zukunft nur jene herinnen haben, die wir wollen, und nicht jene, die Sie uns mit Ihrer Politik hinaufdividieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


12.58.15

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Bundesministerinnen, die Sie in so hervorragender Art und Weise die Sicherheit in Österreich managen! Werte Kolleginnen und Kollegen vor allem von BZÖ und FPÖ! Lassen wir doch einmal das Getöse im Vorfeld von zwei im Herbst stattfindenden Landtagswahlen und kehren wir zu den Fakten zurück (Ruf bei der FPÖ: Das sind Fakten!) – Fakten, die richtig und so wichtig sind, dass wir sie den Menschen mitteilen. Sie sind auch im Sicherheitsbericht entsprechend enthalten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 92

Ich möchte bei Kollegem Grosz mit den Asylzahlen beginnen. – Es hat sich sehr viel geändert: Es hat sich die gesetzliche Lage geändert, die Zahlen sinken Gott sei Dank, und Frau Bundesministerin Maria Fekter macht hier eine sehr, sehr gute Arbeit. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Bleiben wir bei den Fakten, das ist das Einzige, das wirklich zählt!

Ich hätte noch eine Bitte: Spielen wir doch kein politisches Spiel, schlagen wir doch nicht politisches Kleingeld aus dem subjektiven Sicherheitsgefühl der Menschen, einem der wichtigsten Güter, die die Menschen in sich tragen! Jeder Einbruch ver­unsichert, und es gibt nichts Schlimmeres, als sich in seinen eigenen vier Wänden nicht mehr wohlzufühlen.

Auch hier spricht die Statistik eine eindeutige Sprache: Genau dieses Indikatordelikt, das dafür verantwortlich ist, ob man sich subjektiv sicher oder unsicher fühlt, nämlich Einbruchsdiebstahl, ist rückläufig.

Ich beschränke mich hier nur auf ein paar Zahlen aus meinem Heimatbundesland Oberösterreich: Die Einbruchskriminalität in Häuser, in Wohnungen, ist im Jahr 2009 um 27 Prozent zurückgegangen; die Zahl der Einbrüche in Kraftfahrzeuge hat sich gar halbiert. Das sind zwei Zahlen, die belegen, dass von der Polizei nicht nur gute strategische Arbeit geleistet wird – und wir dieser zu Dank verpflichtet sind –, sondern das beweist auch, dass die Frau Bundesministerin mit ihrem kriminalpolizeilichen Strategiepapier Vorgaben gegeben hat, die jetzt greifen, die jetzt wirken.

Laut Zehnjahresüberblick im Schengen-Raum gab es im Jahr 2 000 in Oberösterreich sogar ein bisschen mehr an Eigentumskriminalität als jetzt – und das trotz offener Grenzen und trotz der Schengen-Erweiterung. Daher wäre es keine Antwort, die Grenzen wieder dichtzumachen.

Unsere Polizei – an der Spitze unsere Sicherheitsministerin (Abg. Grosz: Wer ist die Sicherheitsministerin? – Heiratsvermittlerin Fekter!) – leistet für die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreich hervorragende Arbeit. Das sollten wir auch gemein­sam kommunizieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Grosz, seien wir doch gemeinsam darauf stolz, dass wir im Welt-Ranking das viertsicherste Land sind, dass wir im EU-Vergleich gar das sicherste Land sind! (Abg. Ing. Westenthaler: „Partnervermittlungsagentur Mizzi“!) Helfen wir gemeinsam mit einer guten und verantwortungsvollen Politik dahin gehend zusammen, dass wir das Ziel, das die Frau Bundesministerin ins Auge fasst, nämlich wieder das sicherste Land der Welt zu werden, auch erreichen!

Ich bedanke mich für die hervorragende Arbeit, Frau Bundesministerin. Es ist gut, dass diese Zahlen auch faktisch belegen, wie der Weg der Polizei richtig verlaufen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

13.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weinzinger. – Bitte. (Abg. Grosz: Rufen Sie mich an: 0800 400 400!)

 


13.01.29

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen auf der Regie­rungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe österreichische Mitbürger! Sie irren sich! Sie irren sich seit Jahren! Wir sind ein unglaublich sicheres Land, und Sie, liebe österreichischen Mitbürger, glauben das nicht. Das ist ja verheerend!

Was ich jetzt gehört habe, ist ja etwas ganz anderes! Da gibt es immer wieder Bürger, die mich anreden und sagen: Du bist im Nationalrat, du bist Abgeordneter, schau, dass das nicht mehr so weitergeht, dass ununterbrochen eingebrochen wird, dass wir uns


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unsicher fühlen, dass wir nicht mehr mit der Tasche umgehängt ganz normal über die Straße gehen können, weil wir befürchten müssen, dass uns die Tasche herunter­gerissen wird (Abg. Grosz: Das ist schon der Frau Ministerin passiert!), dass wir nicht mehr in die öffentlichen Verkehrsmittel einsteigen können, weil wir uns fürchten müs­sen, dass wir dort niedergeschlagen, ausgeraubt und bestohlen werden, dass unsere Autos gestohlen werden. – Das stimmt alles nicht, liebe Bürger! (Beifall bei der FPÖ.)

Das stimmt alles nicht! Haben Sie es nicht gehört? Wir sind ja so sicher, hören wir ununter­brochen. Die Damen und Herren von den Regierungsparteien belobigen unsere Innenministerin. Sie ist die Weltmeisterin. (Abg. Grosz: In Heiratsvermittlung!) Meine Damen und Herren, wenn es ist nicht so traurig wäre, was in unserem Lande geschieht, könnte man darüber ja tatsächlich eine Farce fürs Kabarett schreiben. Es ist ja unglaublich: Jeder vierte Österreicher ist direkt oder indirekt durch irgendeine Straf­tat betroffen. – Punkt eins.

Punkt zwei: Hier wird gesagt, das gibt es ja gar nicht, denn wir haben ja „nur“ – unter Anführungszeichen – 560 000 Straftaten. Das könnte dann bei 8 Millionen Menschen nur ungefähr ein Sechzehntel sein. Wunderbar! Dass aber bei einem Einbruch in ein Haus vier, fünf oder sechs Personen betroffen sind und es nicht nur eine Wohnung ist, die betroffen ist, sondern dass es dort mehrere Mitbewohner gibt, das wird einfach negiert. (Abg. Amon: Da sind aber ein paar Delikte beieinander!)

Dass es sich bei einigen Einbrüchen in irgendwelchen Tiefgaragen um viele Autos und daher auch um viele Autobesitzer handelt, das interessiert hier nicht. Das wird in der Statistik zusammengefasst – und damit sind wir das viertsicherste Land in Europa oder sogar weltweit.

Meine Damen und Herren, unsere Bevölkerung fühlt sich tatsächlich verunsichert. Sie fühlt sich nicht sicher. (Abg. Amon: Ihr tut ja alles dafür!)

Unsere Bevölkerung fühlt sich nicht deswegen unsicher, weil wir unsere Pflicht erfüllen und das aufzeigen, sondern sie fühlt sich deswegen unsicher, weil sie es miterlebt. Sie erlebt es mit, dass unser Land unsicher geworden ist, dass man unsere Häuser versperren, verriegeln und – wenn möglich – mit Gittern absichern muss. (Zwischen­bemer­kung von Bundesministerin Dr. Fekter.) Sie fühlt sich verunsichert, weil es nicht mehr geht, dass eine Wohnung offen bleibt. Da wird gesagt: Wenn du deine Wohnung nicht zusperrst, dann bist du selbst schuld, wenn bei dir eingebrochen wird. – Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir wieder dort hinkommen, wo wir schon einmal waren.

Mir hat sehr gefallen, dass der von mir sehr geschätzte Abgeordnete Pendl gesagt hat, wir müssen soziale Maßnahmen auch um der Sicherheit willen setzen. – Ja, wo denn? In Georgien, in Tschetschenien, in Moldawien? Dort werden wir die sozialen Maß­nahmen brauchen, denn von dort kommen ja die Einbrecherbanden. Aber dort können wir keine sozialen Maßnahmen setzen. Daher müssen wir jenes Instrument anwenden, das wir anwenden können. Wir müssen unsere Grenzen vorübergehend schließen, und zwar unangekündigt, damit wir diese Burschen erwischen – die „Burschen“, die ja mittlerweile Burschen und auch Mädchen sind –, wenn sie mit ihrer Beute wohlbeladen nach Hause heimkehren wollen, oder dafür sorgen, dass sie gar nicht hereinkommen. Wir müssen unseren Apparat, das heißt, unsere Polizei und alles, was dazugehört, unsere Sicherheitseinrichtungen, so verstärken – auch personell –, dass wir wesentlich mehr Sicherheit erzeugen können.

Die Personalsituation unserer Polizei ist ja wohlweislich ausreichend bekannt. (Abg. Lueger: Die haben Sie verursacht!) – Ich weiß schon, wir haben sie verursacht. Die „böse“ schwarz-blaue Koalition ist an allem schuld. Das ist eine wunderbare Sache, die Sie hier zum Ausdruck bringen. Aber Sie wissen natürlich auch, dass zu­


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mindest meine Partei dafür ausreichend gebüßt hat und wir jetzt wiederum auf dem Weg sind, auf dem Sie ganz sicher nicht sind – auf dem Weg, dass wir für diese unsere Heimat die Sicherheit wiederherstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


13.07.09

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Herr Kollege Weinzinger, ich habe mich jetzt bei Ihrer Rede wirklich gefragt: In welchem Österreich leben Sie und mit welchen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren Sie? (Abg. Themessl: In Oberösterreich!) Ich bin eine eifrige Nutzerin der Bahn und auch der U-Bahn, aber ich habe mich noch nie im Zug oder in der U-Bahn gefürchtet. Herr Kollege, ich weiß wirklich nicht, wo Sie leben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon. – Abg. Grosz: Attnang-Puchheim ist ein gefährliches Pflaster!)

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten, den Sicherheitsbericht zu lesen, der schon zwei Jahre alt ist – das gebe ich zu, und das ist auch ein Kritikpunkt von uns –, dann hätten Sie auch gesehen, Herr Kollege Weinzinger, dass es im Jahr 2008 einen Rück­gang der Kriminalitätsentwicklung gegeben hat, nämlich um 3,6 Prozent. Man muss den Sicherheitsbericht halt auch lesen, wenn er auf der Tagesordnung steht.

Da möchte ich auch gleich einen Gedanken zu Herrn Kollegen Westenthaler bringen; er ist jetzt leider nicht im Saal. Er hat nämlich gesagt, dass im Sicherheitsbericht zu lesen sei, dass jeder zweite Asylwerber straffällig ist. Wenn Herr Kollege Westenthaler den Sicherheitsbericht gelesen hätte, dann würde er wissen, dass das dem Sicher­heitsbericht nicht zu entnehmen ist. Das ist der erste Punkt. Und der zweite Punkt ist, dass das einfach nicht richtig ist.

Geschätzte KollegInnen des BZÖ und der Freiheitlichen! (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Sie hätten vielleicht auch gesehen, dass im Sicherheitsbericht steht, dass es andere Tendenzen gibt, nämlich jene, wonach die Zahl rechtsextremistischer, fremden­feindlicher und antisemtischer Vergehen zugenommen hat, dramatisch zugenommen hat, und zwar um 21,6 Prozent. Auch das sollten wir alle hier im Hohen Haus sehr ernst nehmen. Aber dafür muss man den Sicherheitsbericht eben lesen und nicht immer nur alles kritisieren, ohne sich dabei wirklich kundig zu machen.

Ich möchte diesen Rückgang von 3,6 Prozent im Jahr 2008 auch keineswegs schön­reden, weil auch ich der Meinung bin, dass die Ausgangsbasis, von der dieser Rück­gang stattgefunden hat, eine sehr hohe gewesen ist. Wir hatten beinahe 595 000 Straf­taten im Jahr 2007 zu verzeichnen – und davon eben diese 3,6 Prozent Rückgang. Und das obwohl es in den letzten Jahren auch immer einen kontinuierlichen Anstieg gegeben hat. Frau Ministerin! Das heißt, wir können uns wirklich nicht zurücklehnen, sondern wir müssen dieser Entwicklung tatkräftig entgegenwirken.

Da möchte ich auch die Kollegen der Freiheitlichen, auch den Herrn Kollegen Weinzinger, noch einmal daran erinnern, dass der größte Personalabbau und die meisten Postenschließungen unter der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen und des BZÖ stattgefunden haben. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist schon lan­ge her! – Abg. Mag. Stadler: Strasser!) Also sich jetzt zurückzulehnen und so zu tun, als ob Sie das alles nichts angehen würde, das ist einfach nicht in Ordnung. 3 000 Po­li­zistinnen und Polizisten sind abgebaut worden, und jetzt müssen wir darangehen, einen Personalstand zu erwirken, der den PolizistInnen ein ordentliches Arbeiten


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ermöglicht und den Menschen das Sicherheitsgefühl zurückgibt. (Abg. Weinzinger: Vier Jahre Zeit gehabt!)

Die Frau Ministerin hat im Ausschuss gesagt, dass zurzeit 1 693 Frauen und Männer in Ausbildung sind und heuer noch 559 Neuaufnahmen geplant sind. Das ist eine sehr wichtige Maßnahme, Frau Ministerin, und ich denke, auch sehr überfällig. Ich bin überzeugt davon, wir brauchen mehr Personal, wir brauchen nicht nur Sokos, denn diese Beamten sind ja oft auch nur zugeteilt und gehen dann wieder der Polizei­inspektion ab. Deswegen ist es sehr wichtig, das Personal aufzustocken.

Ich möchte noch ganz schnell eine Bitte anbringen, Frau Ministerin: In Niederösterreich wurden 25 000 Unterschriften für mehr Personal in unseren Polizeiinspektionen ge­sam­melt. Sie waren leider bis heute nicht bereit, diese Unterschriften entgegenzu­nehmen. Vielleicht geben Sie sich einen Ruck und nehmen diese Unterschriften doch noch entgegen! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesministerin Dr. Fekter: Jederzeit!)

13.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


13.10.58

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren! Die Grünen sind jetzt interessanterweise ziemlich abwesend. Es gibt ja für diese Fraktion ... (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Keine Fernseh-Übertragung!) – Kann sein, aber immer­hin der Abgeordnete Pilz ist da. Das ist wichtig, dann passt eh alles. (Heiterkeit des Abg. Dr. Pilz.)

Meine Damen und Herren! Für den Großteil der grünen Fraktion gibt es im Sicherheits­bereich nur ein Thema, und das ist die Frage, wie, wann, ob und warum Frau Zogaj samt Familie in Österreich bleiben kann. Bis zu einem gewissen Grad verstehe ich das natürlich, weil man sagen kann: Was haben die angestellt? Die sind doch integriert. – Nur: Darum geht es nicht, meine Damen und Herren, denn wenn jemand, so wie ich, schon öfter im Kosovo gewesen ist und sich einmal ansieht, wie viele, vor allem junge Menschen dort versuchen, das Land wieder aufzubauen und diese Gräben zu über­winden, die die Generation davor durch einen furchtbaren Krieg aufgerissen hat, sieht man die Realität. Das zum Teil auch mit österreichischer Hilfe, denn wir sichern ja dort nicht nur den fragilen Frieden, sondern das österreichische Bundesheer, aber auch andere Initiativen versuchen, auch mitzuhelfen, die zivilen Strukturen aufzubauen. Es gibt auch ganz tolle Schulprojekte.

Und wenn Sie dort mit diesen jungen Menschen in Kontakt treten, die zum Teil auch sehr gut Deutsch können, weil sie die Hilfe Österreichs in der Kriegsphase in Anspruch genommen haben, in unserem Land in Sicherheit leben zu können, eine Ausbildung zu bekommen, Fremdsprachen zu lernen, aber dann in ihre Heimat zurückgegangen sind, um diese Heimat wieder aufzubauen, dann fragt man sich schon, ob diese Debatte in Österreich nicht völlig falsch läuft und ob sich nicht wirklich einige Institutionen, Anwälte, Flüchtlingsberater und auch einige aus der Politik über diese Familie und durch diese Familie materielle Vorteile oder zumindest einen entsprechenden Öffent­lichkeitsvorteil verschaffen wollen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

Wo liegt denn da der Unterschied zwischen dem Fall Zogaj und vielen Tausenden anderen Fällen? Vielleicht ein Unterschied: Die Familie Zogaj ist erst nach dem Kosovo-Krieg illegal nach Österreich gekommen, die anderen sind wirklich vor den Kriegsereignissen geflüchtet. Es ist viel gespendet worden für diese Familie. Ein Teil davon ist dafür verwendet worden, um Schlepperbanden zu bezahlen, die die Zogaj-Brüder wieder nach Österreich gebracht haben. Wenn man all dieses Geld verwendet


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hätte, um dieser Familie im Kosovo eine Existenz zu schaffen, dann wäre es sinnvoller angelegt gewesen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Was ist das auch für ein Fingerzeig zu sagen, das ist furchtbar, wenn du in deine eigene Heimat zurückgehen musst, um diese aufzubauen? Was ist das für ein Signal für die Bevölkerung im Kosovo? Wir alle haben ein Interesse daran, dass diese Region befriedet wird. Und was ist das für ein Signal für viele andere Tausende, die illegal nach Österreich gekommen sind und die dieses Land selbstverständlich verlassen mussten?

Meine Damen und Herren, diese Familie und jeder dieser Berater wussten von Anfang an, dass hier keine Asylgründe zutreffen. Und dass es dann trotzdem möglich ist, 112 Anträge zu stellen, jahrelang das System auszunützen und dann zu sagen, aber jetzt ist es zu spät, jetzt müssen die dableiben, das ist nicht nur rechtsstaatlich bedenk­lich, sondern das ist ganz einfach unsinnig. Das ist unsinnig! Wenn es Einwanderung nach Österreich gibt, dann nach den Regelungen des Einwanderungsrechts. Wenn jemand das Asylrecht missbraucht, egal, ob der jetzt lieb ist, nett ist oder nicht, nur um diese Einwanderungsbestimmungen zu umgehen, dann muss er das Land, wenn er keine Asylgründe hat, verlassen.

Nur deshalb, weil jemand das Glück hat, medial in Erscheinung zu treten, darf er doch nicht gegenüber allen anderen, die dieses Privileg nicht haben, bevorzugt werden. Das hat nichts mit menschlich oder unmenschlich zu tun, sondern das sind einfach die Regeln der Vernunft, der Rechtsstaatlichkeit und der Sinnhaftigkeit. Und vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, hoffe ich, dass dieser Fall jetzt endlich erledigt ist, dass man auch im Asylrecht endlich dem Grundsatz zum Durchbruch verhilft, dass Recht nicht Unrecht weicht und dass diejenigen, die wirklich verfolgt sind, rasch jene Unterstützung bekommen, die sie bekommen sollen, aber diejenigen, die das Recht missbrauchen, auch rasch wieder abgeschoben werden und in ihre Heimat zurückgebracht werden müssen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

13.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


13.16.18

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Von den sehr erfreulichen Aspekten des Sicherheitsberichtes 2008 wie einem Rückgang der Kriminalität um 3,6 Pro­zent, in Oberösterreich beispielsweise sogar um 5,1 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 haben wir bereits gehört.

Ich möchte allerdings einen Punkt ansprechen, der mir besondere Sorgen bereitet, nämlich den deutlichen Anstieg der Kinder- und Jugendkriminalität. Dieser Trend hat sich im Jahr 2008 durchaus manifestiert. So hat es bei den 10- bis 14-Jährigen einen Anstieg um 25,8 Prozent gegeben, und die unter 18-Jährigen hatten bereits einen Anteil von 18 Prozent an der Gesamtkriminalität. Hier gilt es gegenzusteuern und zu versuchen, kriminelle Entwicklungen so früh wie möglich zu unterbinden, das Unrechts­bewusstsein zu schärfen und vor allem die Grenzen zwischen Recht und Unrecht aufzuzeigen und deutlich zu machen. Es geht darum, kriminelle Karrieren möglichst zu verhindern.

Junge Straftäter, ob sie nun aus tristen sozialen Verhältnissen, aus zerrütteten Fami­lien kommen oder Migrationshintergrund haben, haben meistens eine sehr lange Entwicklungsgeschichte. Und die Polizeiarbeit ist in diesen Bereichen enorm wichtig, allerdings kann die Polizeiarbeit die Erziehungsarbeit in den Familien nicht ersetzen, sie kann höchstens unterstützen. Die Verantwortlichkeit für Kinder und Jugendliche


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muss dort bleiben, wo sie hingehört. Und das sind die Familien, die Eltern bezie­hungsweise die Erziehungsberechtigten.

Die Exekutive hat sehr richtig gehandelt. Ich möchte der Frau Bundesminister stell­vertretend für ihre Beamten herzlich dafür danken, denn neben der allgemeinen poli­zeilichen Arbeit wurden auch 270 Präventionsbeamte ausgebildet, um speziell in diesem Bereich tätig zu sein. Wenn man sich die Zahlen des Jahres 2009 ansieht, dann hat diese Schwerpunktbildung bereits Erfolge gezeigt. So konnte bei den 10- bis 14-Jährigen ein Rückgang von 12,1 Prozent verzeichnet werden, bei den bis 18-Jährigen wurden knapp 8 Prozent Rückgang erreicht. Das ist eine sehr beachtliche Zahl.

Ich hoffe, Frau Bundesminister Fekter, dass, aufbauend auf diesen Erfolgen, auch in der Zukunft die Jugendprävention ein wichtiger Schwerpunkt sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

13.18


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


13.18.47

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin Fekter! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist richtig, die Statistiken des Justizministeriums und des Innenministeriums gehören harmonisiert, gehören kompatibel gemacht. Wir sind auf dem besten Wege dazu. Es wird hier bald übersichtlichere und auch aussagekräftigere Statistiken geben. Das ist ein wesentliches Anliegen, das wir beide in Angriff genom­men haben.

Aber, meine Damen und Herren, es geht nicht nur um nackte Zahlen, sondern es geht vor allem um die Qualität der Arbeit. Und das muss man sagen: Die Arbeit der österreichischen Polizei und die Arbeit der österreichischen Justiz ist wirklich hervorragend. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Innenministerium und das Justizministerium sind dafür verantwortlich, dass Öster­reich zu den sichersten Ländern der Welt gehört. Folgendes darf man auch nicht vergessen: Gemäß einer Studie des Europarates ist Österreich Nummer eins im Opferschutz. – Auch das bitte nicht außer Acht zu lassen! (Ruf bei der FPÖ: Schon lange nicht mehr!) Was mich so stört: Hier in Österreich wird immer alles so schlecht­geredet. (Abg. Mayerhofer: Es wird alles gutgeredet! Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Es ist schlecht!) Bitte, seien wir doch einmal stolz auf unser Land und seien wir einmal etwas positiver! (Beifall bei der ÖVP. Bundesministerin Dr. Fekter: Richtig, ja! Super! Super!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es machbare Verbesserungsmöglichkeiten gibt, die mit der Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind, dann schlagen Sie sie bitte vor! – Danke schön. (Abg. Weinzinger: Schengen-Grenzen ...! Das haben wir zwei Jahre lang schon vorgeschlagen!)

13.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayerhofer. – Bitte. (Bundesministerin Dr. Fekter: Oje, er wird uns auch erklären, wie so schrecklich alles ist! Abg. Mayerhofer auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich setze gleich fort, Frau Minister! Verlässlich!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 98

13.20.54

Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kriminalhistoriker in den Bank­reihen lauschen. Ich freue mich ganz besonders, dass sich so viele an dem Sicher­heitsbericht interessierte Jungbürger eingefunden haben, im Unterschied zu zwei ÖVP-Abgeordneten aus dem Sicherheitsbereich, die offensichtlich nicht da sind und die das weniger interessiert. (Zwischenruf des Abg. Prinz.)

Die „Aktualität“ des Sicherheitsberichts ist ein Modus operandi, ist eine Tatspur einer Partei, das muss ich schon wirklich sagen. Die nicht nur neuerdings, sondern schon länger praktizierte Methode insbesondere der ÖVP, Diskussionsgrundlagen für Debat­ten lange genug hinauszuschieben oder zu unterdrücken, so lange, bis das Thema an Aktualität und damit Brisanz verloren hat, ist eine ausgezeichnete Vorgangsweise, um heikle Debatten zu verhindern.

Den Bürger interessiert es nämlich in Wirklichkeit überhaupt nicht, was 2008 passiert ist, und es ist eine Zumutung für dieses Haus, dass der Sicherheitsbericht dem Parla­ment zwei Jahre später zu einer allfälligen Debatte vorgelegt wird. (Beifall bei der FPÖ. Ruf bei der SPÖ: Keine Ahnung!)

Es gibt schlechte Entscheidungen von beiden Seiten, vielleicht auch nicht genügend Anträge – nicht von uns, da liegen genug vor –, auch die Qualität dieser Anträge und die Qualität des Ministers ist nicht gut, deshalb ist auch die Sicherheitslage schlecht, und das hängt auch damit zusammen, dass wir einen schlechten Sicherheitsbericht haben, der vor allem so spät vorgelegt wird, denn auf ihn könnten sich ja eigentlich neue, noch bessere Anträge gründen. Vor allem aber brauchen wir eine bessere Sicher­heitspolitik der Frau Minister, das möchte ich jetzt einmal festhalten. Nach dem Motto: Es ist nichts uninteressanter als die Zeitung von gestern, geht hier die ÖVP vor.

Die Frau Minister – eigentlich beide – wird sich auch die Frage gefallen lassen müssen, wann sie die derzeitige Sicherheitslage debattieren will. Wann dürfen wir mit dem nächsten Sicherheitsbericht rechnen? Das würde mich interessieren. Vielleicht stelle ich meinen eigenen Sicherheitsbericht zusammen, nach meinen Wahrnehmungen, denn so lange will ich als Abgeordneter nicht warten.

Anforderungsprofil für den Sicherheitsbericht ist: eine gewisse Aktualität betreffend Anfallshäufigkeit und betreffend personelle Ausstattung, Geräte und Mittel für die operative Gruppe.

Was ich als interessierter Abgeordneter aus dem Sicherheitsbereich noch besonders gerne wüsste: Wie wird die neue Zählweise gestaltet? Werden vielleicht auch die Grundsätze des Herrn Adam Riese außer Kraft gesetzt, sodass zum Beispiel zwei und zwei nicht mehr vier ist, sondern vielleicht irgendeine andere Zahl? Man möge uns auch darüber rechtzeitig informieren!

Ein weiterer wichtiger, wenn auch kleiner Aspekt, auf den auch noch nicht genügend eingegangen wurde, ist die Anzeige per E-Mail. In Deutschland wird das bereits mit großem Erfolg praktiziert, und ich unterstelle Ihnen, Frau Minister Fekter, dass Sie das nicht so gerne haben wollen, denn sonst würden Sie es nicht so wunderschön hinter dem BMI-Portal verstecken, sodass nur der routinierte Internetbenutzer draufkommt, wie man das macht. Das muss ich auch einmal sagen, denn mehr Anzeigen auf diesem Weg – an dem Tag, an dem das in Deutschland in Betrieb gegangen ist, war gleich einmal ein Haufen Anzeigen da, weil sich der Bürger ja Zeit erspart – bedeuten zwar mehr Erklärungsbedarf, bedeuten aber auch einen höheren Wahrheitsgehalt des Sicherheitsberichtes. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 99

Ich möchte auch auf einen Antrag des Abgeordneten Vilimsky hinweisen, bei dem Sie aktiv gezeigt haben, dass Sie großes Interesse an einer Verschleierung haben, sonst hätten Sie nämlich einer Frist für die Vorlage des Sicherheitsberichts zugestimmt und das nicht abgelehnt. Das hat System, und das wird nicht weiter von uns hingenommen werden. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Windholz.)

13.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


13.25.26

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Als ich den Worten des Abgeordneten Scheibner und seinem Bericht über den Aufbauenthusiasmus im Kosovo gelauscht habe, habe ich fast den Eindruck bekommen, er möchte sich dort selbst hinbegeben und mit­wirken. Man muss nur im Zusammenhang mit Arigona Zogaj Folgendes sagen – und das ist der Grund, warum ich mich jetzt überhaupt zu Wort melde, denn das hat eine Symbolkraft, die einer umfassenderen Kommentierung bedarf:

Wenn jemand hier in Österreich ist, dessen Eltern entschieden haben herzukommen – unter welchen Prämissen auch immer –, der damals ein Kind war, hier aufgewachsen ist und hier integriert wurde – ich gebe zu, vielleicht hat es damals nicht dieselbe Qualität bei den Asylgesetzen gegeben wie jetzt, vielleicht hat es aber auch eine Art von Bürokratieversagen gegeben, vielleicht sogar von Politikversagen eine gewisse Zeit lang, wenn man acht Jahre braucht, bis dieser Prozess abgeschlossen ist –, wenn man sich das also in Summe ansieht, dann kann man nicht so einfach sagen, Arigona Zogaj soll jetzt, obwohl sie nicht in ihrer Heimat aufgewachsen ist und sich nie entschieden hat, die Heimat zu verlassen, in ihre eigentliche Heimat gehen. Das ist ein Sprung, der dieses Einzelschicksal nicht berücksichtigt.

Ich weiß schon, dass wir hier primär die rechtliche Situation zu diskutieren haben, die Gesetze, die Umsetzbarkeit, die Effizienz der Verfahren, die Beschleunigung, die Frage, was das Innenministerium und was das Justizministerium macht. – Das ist schon alles richtig, aber wir sollten auch einmal das menschliche Einzelschicksal berück­sichtigen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Ich finde, dass das eine Fehlbalance ist, wenn wir das in diesem Zusammenhang nicht tun. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage, man kann auch Kritik an den Rechts­beratern üben, und wahrscheinlich wird es bei vergleichbaren anderen Fällen auch Geschäftemacher geben. (Abg. Amon: ... eigener Beitrag ...! Verschleppung des Verfahrens! Ein eigener Beitrag zur Verzögerung des Verfahrens ...!) – Ja, aber der werfe den ersten Stein, der nicht auch jemanden kennt, der sagt, das, was er im Rahmen des Legalen nutzen kann, nutzt er. (Ruf bei der SPÖ: Steuer!) Das ist das, was ich mit Bürokratieversagen, vielleicht sogar Politikversagen gemeint habe.

Das hat ja auch dazu geführt, dass wir immer wieder Novellierungen durchgeführt haben. Aber was kann diese Frau eigentlich für all das? – Das ist die Frage, die man sich im Endeffekt stellen muss. Die Basis unserer Gesellschaft, unseres Rechts­verständnisses, aber auch des Selbstverständnisses unseres Landes, unseres Grund­konsenses beinhaltet irgendwo auch einen Aspekt der Menschlichkeit, und daher hoffe ich – und ich sage das hier in aller Deutlichkeit –, dass es im Endeffekt eine Lösung gibt, dass Arigona Zogaj, wenn sie will, in diesem Land bleiben kann, denn im End­effekt ist sie hier aufgewachsen und in einem gewissen Sinn eine Österreicherin. (Beifall bei SPÖ und Grünen. Abg. Dr. Matznetter: Das ist Sippenhaftung ... in Wahrheit!)

13.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 100

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


13.28.24

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Die Debatte über den Sicherheitsbericht ist ja eine sehr kontroversiell geführte. Ich habe soeben von der Frau Justizministerin vernommen, dass sie sich eigentlich darüber beschwert, dass es Oppositionsparteien gibt, die alles schlechtreden. Frau Justizministerin, ja, auch wir sind stolz auf unser Land, und ich füge noch hinzu: Wir sind sehr, sehr stolz auf unsere Exekutive, denn dass sie unter diesen Rahmenbedingungen noch so tolle Arbeit leistet, grenzt ja schon fast an ein Wunder. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Was hat die Exekutive nicht schon alles mitgemacht? Da darf ich Ihnen auch sagen, das ist nicht immer das Spiel Opposition gegen die beiden Regierungsparteien, sondern das hängt immer sehr davon ab, wer Innenminister ist und wie er sich für seine Beamtenschaft einsetzt. Da kann man der Frau Innenministerin Fekter alles andere als ein Lob aussprechen.

Ich darf ein bisschen in die Vergangenheit zurückblicken – ich habe ja auch schon mehrere Innenminister erlebt –: Ich denke mit Schrecken an Herrn Caspar Einem, dem sogar von der eigenen Personalvertretung das Misstrauen ausgesprochen worden ist. Das heißt aber nicht, dass es bei der SPÖ nicht auch gute Innenminister gegeben hat. Ich denke mit Freude an einen Karl Schlögl zurück. Bei dem hat man immer das Gefühl gehabt, er hört einem zu und er hat Verständnis für die Probleme seiner Beamten. Der hat sich wohltuend abgehoben.

Was für eine Innenministerin haben wir jetzt? Da kommen wir schon zu den SOKOs als Überbegriff. Großes Medienspektakel darum, was wir nicht alles tun. Frau Innenministerin Fekter, ich kann Ihnen sagen, Sie haben offensichtlich kein Ohr für Ihre Beamtenschaft – höchstens vielleicht für das, was sich im Ministerbüro befindet, die haben ja einen eigenen Zugang zur Personalpolitik. Ich erinnere an das System Ministerbüro und seine Offenlegung durch Dr. Haidinger. Der hat das schonungslos offengelegt und wurde von Ihnen suspendiert – zu Unrecht suspendiert! –, eine weisungsfreie Kommission hat Ihren Suspendierungsbescheid nicht bestätigt und hat die Suspendierung sogar aufgehoben. Er hat schonungslos aufgezeigt, welch große Rolle das Parteibuch im Innenministerium innerhalb der Beamtenschaft spielt. (Abg. List: Unglaublich!)

Das war auch das „System Niederösterreich“, begonnen mit Ernst Strasser, der sich immer so sehr niederösterreichische Verhältnisse gewünscht hat. Zufrieden ist man dort, wenn es eine Personalvertretungswahl gibt. Da gibt es eine „Riesenauswahl“ auf dem Stimmzettel, nämlich eine Fraktion, die FCG, die kann man dann wählen. Das erfreut auch den Präsidenten, der hier gerade den Vorsitz führt. Nur, wo hat dieses System hingeführt? (Abg. Rädler: FSG ...!) Ja, ja, das gibt es alles. Das haben wir alles miterlebt.

Innenminister Strasser hat immer eine Parteibrille aufgehabt, wenn es um Posten­vergaben ging. Wohin hat das geführt? Das hat zu einer inneren Kündigung geführt. Nicht der Bestqualifizierte hat den Posten bekommen, sondern man hat immer das Gefühl gehabt, es ist jener geworden, der die besten Kontakte zu einer bestimmten Partei hatte. Ob das Personal motiviert ist oder demotiviert, spiegelt sich auch in der Aufklärungsquote wider. Ich bin genügend unterwegs und habe schon so manches Gespräch geführt. Daher von dieser Stelle aus noch einmal ein großes Lob an die Exekutive dafür, dass sie mit diesen Rahmenbedingungen trotzdem noch einen so guten Job macht. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 101

Wir brauchen gerade im Bereich der organisierten Kriminalität, die immer grenz­überschreitend agiert, im Bereich der Drogenkriminalität Sondereinheiten, wir brauchen Personal, das sich sicher sein kann, dass die Politik hinter ihm steht – und, wenn es sein muss, auch vor ihm. Sie vermitteln aber das Gefühl, dass jeder alles hundert­prozentig machen muss, wenn jedoch einmal irgendwo etwas nicht hundertprozentig klappt, wird schon mit dem Finger auf den Exekutivbeamten gezeigt.

Ich kann Sie nur warnen: Wenn Sie diesen Weg weitergehen, wird die innere Kün­digung täglich mehr werden, und dadurch laufen Sie auch Gefahr, dass Sie bei der Auf­klärungsquote alles andere als ein gutes Zeugnis ausgestellt bekommen. Das ist schade, und das haben sich auch die Menschen nicht verdient. Sicherheit ist ein Grundbedürfnis jedes Einzelnen, und Sie haben jetzt als Innenministerin die ganz, ganz große Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass wir bei der Exekutive ein Personal haben, das hundertprozentig motiviert ist. – Derzeit haben wir das leider nicht. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mayerhofer.)

13.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


13.33.06

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn ich mir so anschaue, mit welchem Eifer und mit welchem Enthusiasmus von so manchen Abgeordneten der Regierungsparteien dieser Sicherheitsbericht beziehungsweise dessen späte Vorlage zelebriert wurde, dann macht mich das doch einigermaßen nachdenklich. Es stellt sich nämlich schon die Frage, wie sinnvoll und wie effizient es ist, einen Sicherheitsbericht und dessen Inhalt nach eineinhalb Jahren hier zu diskutieren, denn in der Zwischenzeit sind ja nicht nur mehrere Statistiken in diesem Bericht überholt, sondern es haben sich auch die Modalitäten der Statistikführung grundsätzlich geändert.

Ich darf also zu den Gegenwartsthemen überleiten. Dass die Polizei gute Arbeit leistet, was hier schon mehrmals angesprochen wurde, kann ich nur unterstreichen. Es wird von unserer Exekutive, von unseren Polizistinnen und Polizisten tatsächlich sehr gute Arbeit geleistet, allerdings nicht, weil sie vom BMI so sehr unterstützt werden oder weil – ich darf die Frau Innenministerin zitieren – moderne Strategien vorliegen, son­dern ganz einfach aufgrund des Umstands, dass unsere Polizistinnen und Polizisten durch besonderen Eifer und besonderes Engagement besonderen Einsatz zeigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum es diesen besonderen Eifer und dieses besondere Engagement gibt, das lässt sich anhand einiger statistischer Werte – deren sind ja hier ohnehin schon sehr viele genannt worden –, nämlich aus innerpolizeilichen Statistiken, leicht nachvollziehen. Wenn man bedenkt, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in Wien pro Monat – pro Monat! – 160 000 bis 180 000 Stunden an Mehrdienstleistungen, also Überstunden und damit systemisierte Journaldienste, erbringen müssen, dann zeigt das nicht nur, dass dringend Personalbedarf besteht, sondern es ist auch die Grundlage dafür, warum – ich nehme als Beispiel wieder Wien – gerade hier die Kriminalstatistiken in einem derartigen Ausmaß explodieren. Dort, wo keine Polizei vorhanden ist, feiert natürlich das Verbrechen fröhliche Urständ, und genau das ist auch der Ansatz, den die FPÖ schon seit Jahren kritisiert: die Personalknappheit bei der Exekutive. Da sind Sie, Frau Innenministerin, bis dato mehr als säumig!

Ich fordere Sie daher auf: Schaffen Sie endlich genügend Personal für die Exekutive, damit sie ihrer Verpflichtung, der Bevölkerung subjektive und objektive Sicherheit zu bieten, nicht nur nachhaltig nachkommen kann, sondern damit sie auch wieder Aner­kennung in der Bevölkerung bekommt. Wie schaut denn nämlich die Realität heute


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 102

aus? Jeder Polizist, der heute zu einem Einsatz kommt, wird in der Regel damit kon­frontiert, dass er entweder nicht da war, als das Verbrechen passiert ist, oder dass er zu spät kommt, weil bei unserer Polizei einfach die Wartezeiten beziehungsweise die Vorlaufzeiten für die Einsätze zu lang sind. Hier besteht also dringender Hand­lungs­bedarf.

Noch ein paar Worte zu Ihrer SOKO-Philosophie: Ich denke, auch das lässt sich mit ausreichenden Personalzuwächsen und Personalbestellungen für die Polizei leicht lösen. Die derzeitige Regelung beziehungsweise die derzeitigen ministeriellen Ansätze sehen so aus, dass man einfach von irgendwelchen Dienststellen wahllos Personal abzieht, ohne dafür einen Ersatz zu stellen. Diese Beamten steckt man dann in SOKOs, die dann andernorts auf punktuelle Verbrecherjagd gehen, was ja grund­sätz­lich in Ordnung ist, aber sie werden dann auch noch für mediale Selbstdarstellungen mehr oder weniger missbraucht (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Fekter), während auf ihren Stammdienststellen das Verbrechen überbordet und sie kaum mehr ihren dienstlichen Verpflichtungen nachkommen können. – Das ist, so denke ich, unter jeder Kritik. Da gilt es, dass das Ministerium endlich auf unsere Polizisten schaut, sodass sie ihren Auftrag auch ordnungsgemäß erfüllen können. (Beifall bei der FPÖ.)

13.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.37.44

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Frau Minister Bandion-Ortner hat vorhin angesprochen, dass sie für Verbesserungsvorschläge offen ist, und die Opposition solle doch so gut sein und an sie herantreten. Ich möchte Sie daran erinnern, Frau Minister, dass die Opposition sehr viele Anträge eingebracht hat, die aber von den Regierungsfraktionen immer wieder vertagt werden. Wenn wir also gute Ideen haben, werden diese vertagt und nicht umgesetzt.

Ich darf vielleicht gerade Sie und Ihr Ressort daran erinnern, dass ein Antrag von mir ewig lange vertagt worden ist. Darin ist es um Kinderschänder gegangen, um in diesem Bereich schärfere Maßnahmen zu setzen. Dieser Antrag wurde ewig vertagt, und ich habe Ihnen damals im Ausschuss gesagt, dass Sie sich mitschuldig machen, wenn Sie diese Maßnahmen weiter vertagen und diese Leute ihr Unwesen treiben können.

Es ist dann wirklich dazu gekommen, weil es auch noch über den Sommer gedauert hat, und Sie haben dann so quasi gesagt, man solle Ihnen das nicht vorwerfen – aber es ist Fakt. Da hätten Sie Handlungsbedarf gehabt, und Sie haben es verschlafen und wieder Leid mitverantwortet, sage ich jetzt einmal.

Nun zum Sicherheitsbericht 2008: Es ist heute schon oft angesprochen worden, dass er mit einer enormen Verspätung vorgelegt wurde. In Zeiten des Computers, wo man eine Statistik eigentlich auf Knopfdruck aufrufen kann, sollte es doch kein großes Problem sein, so einen Bericht rechtzeitig vorzulegen.

Ich denke, es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder man hat einiges beschönigt oder um­gestaltet, oder es hat irgendwelche technischen Probleme gegeben – dann erklären Sie uns das bitte! In Vorarlberg sagt man zu so einem Sicherheitsbericht „Nochejasser“. Ich übersetze das ins Hochdeutsche. „Nochejasser“ bedeutet so viel wie: Ich habe einen alten Hut, über den ich dann irgendwann einmal diskutiere, der aber schon lange Geschichte ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 103

Meine Damen und Herren, die Arbeit der Polizei wird nicht gewürdigt. Ich möchte das wirklich einmal so in den Raum stellen. Es ist tatsächlich Fakt, dass die Beamten sich vorkommen, als ob ihre Arbeit nichts wert wäre. Ich höre das oft von Beamten, von Kollegen, die bei mir vorsprechen und sagen: Das ist Wahnsinn, ich habe da so und so viel Arbeit investiert, habe eine Einbrecherbande überführt, und schlussendlich geht das mit einem geringen Strafmaß, wenn überhaupt, oder sogar leer aus, weil irgend­welche Gründe gefunden werden, um diese Menschen nicht bestrafen zu müssen, um hier gewisse Statistiken klein zu halten.

Meine Damen und Herren! Frau Ministerinnen! Da läuft etwas schief. Das ist demotivierend, wie es Kollege Windholz vorhin schon angesprochen hat. So wird die Motivation der Exekutive nicht verbessert.

Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass immer mehr Übergriffe auf Polizeibeamte und Justizwachebeamte geschehen. Es ist da ein unheimlicher Anstieg, speziell auch im Bundesland Vorarlberg, festgestellt worden. Der Exekutivbeamte ist keine Autoritätsperson mehr, und das aus dem Grund, dass der Staat oder die Behörde einfach nicht hinter ihm steht. Da läuft doch etwas falsch!

Wenn ich motivierte, gut ausgebildete Polizeibeamte haben möchte, dann muss ich ihnen die volle Unterstützung gewähren. Ich muss hinter diesen Beamten stehen und darf sie nicht, wenn es einmal schwierig wird, links liegen lassen. Ich glaube, da haben wir große Probleme! Sie können das selbst feststellen: Reden Sie einmal mit Ihren Leuten, den Offizieren, die auch hinaus auf die Straße gehen, die dann die Beschwer­den gegen die Beamten bearbeiten müssen und sehen, was auf der Straße wirklich vor sich geht! Da läuft vieles falsch. Da müssen Sie als Behörde dahinterstehen, da müssen Sie stärker einschreiten. (Beifall beim BZÖ.)

Auch die Behördenentscheidungen möchte ich in diesem Zusammenhang einmal etwas kritisieren oder in ein anderes Licht stellen. Ich habe gestern mit einem höheren Polizeibeamten aus der Steiermark gesprochen, und er hat mir Folgendes erklärt – ich habe das Beispiel schon oft gehört, in einer anderen Version, sodass sich die Exekutiv­beamten einfach darüber wundern, dass sie gewisse Tätigkeiten überhaupt noch ausüben –, ein kleines Beispiel für diese unbefriedigende Situation: Ein Ghanaer wird in der Steiermark aufgegriffen. Er hat in Österreich ein Aufenthaltsverbot, ist mit einer Österreicherin verheiratet und ist in Spanien als Asylwerber aufgetreten, weil er das Aufenthaltsverbot in Österreich hat.

Man hat bei der Behörde nachgefragt, was man mit ihm tun soll, und es hat geheißen: Das ist schwierig, den müssen wir des Landes verweisen; sagt ihm, er soll wieder zurück nach Spanien gehen. – Na super, bumm! Am nächsten Tag wird er irgendwo anders in Österreich wieder aufgefunden, und dasselbe Procedere läuft von Neuem ab. So kann es nicht gehen, meine Damen und Herren, hier muss eingegriffen werden!

Ich möchte auch die Verwaltungsreform ansprechen, ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt. Die Exekutivbeamten werden mit Verwaltungstätigkeiten zugeschüttet! Sie haben kaum noch Zeit dafür, im Außendienst ihre Tätigkeiten auszuüben, da mittlerweile über 50 Prozent der Tätigkeiten in den Wachstuben durchgeführt werden müssen. Das kann es nicht sein! Man muss in der Zeit eines technologischen Fort­schrittes Maßnahmen setzen, damit die Beamten von Schreibarbeit verschont werden. Dass überall eine Statistik ausgefüllt werden muss und, und, und, das kann es nicht sein! Die Beamten gehören auf die Straße und nicht in die Schreibstuben.

Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, hier einen Dank an die Polizei- und Justizbeamten auszusprechen. Unter diesen Umständen – es ist schon mehrfach angesprochen worden – wird hier sehr gute Arbeit geleistet, nur leider zu einer sehr schlechten Besoldung! Da die Beamten, wenn sie ein bisschen an Gehalt zusammen­


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bekommen wollen, irrsinnig viele Überstunden machen müssen, sind sie dann über­strapaziert, sind sie körperlich und geistig nicht mehr so strapazierbar, wie es eigentlich sein sollte.

Da gibt es ein gutes Beispiel: In Deutschland haben sie ein höheres Grundgehalt, dort wer­den keine Überstunden mehr gemacht. Das Grundgehalt liegt über dem österreichi­schen, das muss ich ganz klar sagen. Sie müssen aber nur ihre 40 Stunden machen und sind dann ausgeruht, wenn sie wieder in den Dienst kommen, und nicht ausge­brannt. (Beifall beim BZÖ.)

Schlussendlich möchte ich noch kurz auf den Fall Zogaj zurückkommen. (Bun­desministerin Dr. Fekter spricht mit Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner.) Frau Minister, wenn ich Sie noch kurz unterbrechen darf – vielleicht können Sie mir dann eine Antwort darauf geben!

Die Familie Zogaj hat bereits – das haben wir gehört – 112 Verfahren hinter sich. Mich würde es interessieren, wie hoch die Kosten für den Staat Österreich durch diese Familie sind, was die Verfahren betrifft, was den Unterhalt dieser Familie betrifft und was drittens die Spitalskosten betrifft, da sie gesundheitlich immer so schlecht beieinander sind, wenn sie kurz vor der Abschiebung stehen. Was das alles ausmacht, würde mich interessieren, das sollte man dem Steuerzahler einmal sagen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.)

13.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter List. – Bitte.

 


13.44.29

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen Bundesministerinnen! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich muss von dieser Stelle aus feststellen, dass bis jetzt von den beiden Regierungsparteien in den Debattenbeiträgen ein völlig falsches Sicherheitsbild erstellt wurde, beispielsweise vom Kollegen Amon, aber auch von den anderen Rednern.

Die Sicherheitspolitik der letzten Jahre ist nämlich katastrophal! Sie, Frau Innenminis­terin Fekter, haben mit Ihren Parteikollegen Strasser und Platter sowie den vorherigen roten Innenministern, die ohnehin bekannt sind, leichtfertig die Grenzen Österreichs geöffnet. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Durch diese offenen Grenzen haben Sie Österreich zum Einbrecherparadies auserkoren und gemacht. Daher stelle ich heute hier fest, dass das eine verfehlte Sicherheitspolitik zum Nachteil unseres Landes war.

Immer mehr Tätergruppen verlegen ihr Betätigungsfeld nach Österreich, um reiche Beute zu machen. Die Einbrecherbanden sind organisiert und schlagen blitzschnell zu. Täglich passieren 240 Einbrüche, das bedeutet, bereits alle 6 Minuten wird einge­brochen! Einbrecher und Taschelzieher haben Hochsaison.

Jüngstes Opfer von Dieben wurde Ihre rote Verkehrsministerin Doris Bures: Beim Einkauf in einem Supermarkt in Wien stahlen die Täter die Geldbörse. Ich hoffe, dass das nicht ein schlechtes Omen ist. Wahrscheinlich haben diese dreisten Diebe auch das Geld für die Koralmbahn und den Semmering-Basistunnel gestohlen, denn Bures will ja dieses Projekt jetzt blockieren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Aber das ist ein anderes Thema, das wird später behandelt.

Geschätzte Damen und Herren Regierungsmitglieder werden ohnehin von Dieben bevor­zugt ausgesucht, Riess-Passer und Kdolsky wurden ebenfalls bestohlen. Wir wissen das alle. Auch Ihnen, Frau Bundesministerin Fekter, wurde die Handtasche entwendet – sicherlich peinlich für die Chefin der Polizei! Wir leben also leider in kei­nem sicheren Land mehr, das haben Sie selbst am eigenen Leib erfahren müssen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 105

Geschätzte Damen und Herren! Die Bevölkerung ist besorgt, sie hat Angst um ihr Eigentum. Allein die Einbrüche in Einfamilienhäuser in der Steiermark haben Anfang 2009 um 43 Prozent zugenommen. Das widerspricht natürlich eindeutig diesem Sicher­heitsbericht 2008. Die Einbrüche passieren in Ballungsgebieten und vermehrt in Grenznähe, weil das Diebesgut damit rasch verbracht werden kann. Die Diebe werden dort immer frecher. Vermutlich haben alle Täter, die jetzt entlang der Grenze wohnen, ihre Beute rasch über die offene Grenze – über Ihre offene Grenze! – abtransportiert.

Da hätte eine sorgfältig kontrollierte Außengrenze die Einbrüche sicherlich verhindert oder zumindest etwas erschweren können. Deshalb, geschätzte Damen und Herren, fordern wir die Wiedereinführung der Grenzkontrollen. Wir verlangen: Die Grenzen müssen mit eigenen Grenzschutzeinheiten wieder schärfer kontrolliert werden! Wir müssen österreichweit genügend Polizisten zusätzlich in den Dienst stellen. (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! 2 000 Polizisten könnte man sofort anstellen, wenn wir die Parteienförderung reduzieren würden. Das jährliche Einsparungsvolumen von 105 Millionen € deckt nämlich genau die Personalkosten für ein Jahr von zumindest 200 Polizisten ab. Weniger Parteienförderung für mehr Sicherheit durch Polizisten muss eines unserer vorrangigsten sicherheitspolitischen Ziele sein! (Beifall beim BZÖ.)

13.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


13.48.21

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Geschätzte Vertreterinnen der Bundesregierung! Hohes Haus! Wir werden diesen Sicherheits­bericht nicht zur Kenntnis nehmen. Zum einen macht es – wie heute mehrfach kritisiert – wenig Sinn, einen Bericht aus dem Jahr 2008 im Jahr 2010 zu diskutieren. Zum anderen sind Sie in diesem Zusammenhang eine Antwort schuldig geblieben, Frau Minister: Wann wird der Sicherheitsbericht 2009 vorliegen? Was uns in diesem Zusammenhang besonders interessiert: Sind die Asylantenzahlen tatsächlich so rückläufig, wie Sie das im Zusammenhang mit der Situation in Eberau plötzlich der Öffentlichkeit weisgemacht haben?

Zum Zweiten sind es geschönte Zahlen, die in diesem Sicherheitsbericht vorliegen. Es ist heute schon gesagt worden: Mit statistischen Tricks – 20 Autos werden in der Mariahilfer Straße aufgebrochen, aber es werden nicht 20 Einbrüche gemeldet, sondern es ist statistisch ein Fall – werden die Zahlen geschönt.

Zum anderen: Wenn man sich Ihre Interpretationen, auch im Sicherheitsbericht, ansieht – die Gesamtkriminalität ging 2008 um 3,6 Prozent zurück –, dann muss man das Kleingedruckte lesen. In Österreich wurden im Jahr 2008 insgesamt 573 000 strafbare Handlungen – nicht so wenig! – zur Anzeige gebracht, das sind um 3,6 Pro­zent weniger als im Berichtsjahr zuvor. Daraus leiten Sie, Frau Bundesminister, Ihre Erfolgsmeldung ab, dass die Gesamtkriminalität um 3,6 Prozent zurückgegangen ist. In Wirklichkeit sind die Anzeigen zurückgegangen!

Ich sage Ihnen auch, warum: weil es den Menschen mittlerweile schon egal geworden ist! Die Aufklärungsquote ist rückläufig. Sie gehen hin und wissen – jeder, dem das Auto aufgebrochen wird –, der Polizeibeamte nimmt eine Anzeige auf, aber die Konse­quenzen sind gleich null. Die Aufklärung ist gleich null, es hat tatsächlich gar keinen Sinn mehr, Anzeigen einzubringen.

Aber auch trotz der geschönten Zahlen ist dieser Bericht in Wirklichkeit eine Bankrott­erklärung auf der ganzen Linie! Die Kriminalität ist gestiegen, die Personalprobleme in


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der Exekutive sind nicht gelöst, das Asylantenproblem ebenfalls nicht. Papier ist geduldig: 600 Seiten, 200 Seiten Statistik.

Was mich aber heute in dieser Debatte besonders betroffen gemacht hat, sind die Aus­sagen der Frau Bundesminister und der Vertreter der ÖVP. Frau Bundesminister, Sie sind hergegangen und haben gesagt, wir sollen uns darüber freuen, dass die Situation in unserem schönen Land so ist.

Frau Bundesminister! Ihre eigene Statistik gibt keinen Anlass zur Freude. (Abg. Kößl: Zuhören!) Erklären Sie, warum in Wien der Anstieg der Straftaten gegenüber Leib und Leben exorbitant gestiegen ist! Sollen sich die Menschen in Floridsdorf freuen, dass es zu einem Anstieg um 43 Prozent gekommen ist? Sollen sich die Menschen im Bezirk Murau darüber freuen, dass es im Vergleich zum Vorjahr um 15 Prozent mehr Verbrechen gegeben hat? Sollen sich die Menschen in Krems darüber freuen, dass um 80 Prozent mehr an Verbrechen zu Buche schlagen? Soll man sich in Mattersburg darüber freuen: 18 Prozent mehr an Kriminalität!?

Frau Bundesminister! Geschätzte Vertreter der ÖVP – Herr Amon, der von einem Erfolg gesprochen hat, Herr Kößl, der gesagt hat: großartig! –, erklären Sie das den Menschen hier! Für Ihre Aussagen gibt es in Wirklichkeit zwei Gründe oder zwei Möglichkeiten: Zum einen, Sie meinen es zynisch, wenn Sie heute hier hergehen und sagen, wir sollen uns über diese Situation freuen, und Sie verhöhnen damit die Öster­reicher. Oder Sie leiden unter Realitätsverlust, denn auch Ihre geschönte Statistik spricht ja eine ganz andere Sprache.

Wenn die ÖVP heute von einem Erfolg spricht, dann kann das nur ein Erfolg in Bezug auf die parteipolitischen Postenbesetzungen sein, die Sie im Innenministerium in den letzten Jahren vorgenommen haben. Darauf möchte ich heute schon auch aufmerksam machen. Seit dem Jahr 2007, seit Strasser, seit Platter wird das schwarze Innenressort über strategische Postenbesetzungen systematisch umgefärbt. (Beifall bei der FPÖ.)

Das läuft insbesondere in der jüngsten Zeit so ab, dass bisher über das Landespolizei­kommando Schlüsselpositionen ohne Einmischung des jeweiligen Ministers vergeben wurden, aber seit Strasser wissen wir ja, es gibt da die schwarze Personalvertretung (Zwischenrufe bei der ÖVP), einen Herrn Michael Kloibmüller – ich glaube, das ist Ihr Ressortverantwortlicher als Kabinettchef –, der sich da besonders hervorgetan hat.

Frau Justizminister! Ich möchte nur darauf aufmerksam machen: Es waren, glaube ich, die Grünen, die den E-Mail-Verkehr in diesem Zusammenhang auch angezeigt haben. Im Jahr 2008 wäre diese Strafanzeige eigentlich zu behandeln gewesen. Werden wir vonseiten der Justiz wieder so lange warten wie bei Herrn Strasser, dass dann die E-Mails plötzlich verjährt sind oder dass man auf diesen Akt vergessen hat? (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich rufe nur in Erinnerung, wie diese Postenbesetzungen gehandhabt werden. Da wird ein ÖVP-Kandidat etwa wie folgt angepriesen: „Es handelt sich um einen Mann, welcher uns gegenüber loyal ist, dies obwohl sein Vater, Kriminalbeamter E. J., ein blauer Gemeinderat in Schwechat war“. Und plötzlich werden solche Postenbeset­zungen vorgenommen: als „loyale“ Führungskraft, ein Mann „von uns“.

Die Praxis hat sich gerade unter Ihnen, Frau Bundesminister, in diesem Bereich dras­tisch verändert. Seit dem Jahr 2007 mehren sich nämlich die Bewerbungen von Poli­zei­­beamten aus anderen Bundesländern. Erfolgt eine Bewerbung in dieser Art und Weise, dann kann nicht mehr das Landespolizeikommando über die Personal­besetzung entscheiden, sondern dann entscheidet das Bundesministerium für Inneres.


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Das heißt, wenn die ÖVP heute bei diesem Sicherheitsbericht von einem Erfolg spricht, dann kann es nur der Erfolg für die ÖVP und für ihre schwarze Personalvertretung gewesen sein, wie ich meine.

Zur Asylproblematik, die auch in diesem Jahr drastisch angestiegen ist, möchte ich abschließend vor allem den Sozialdemokraten noch etwas mit auf den Weg geben. Die Volkshilfe und die Arbeiterkammer haben eine Untersuchung veröffentlicht, die einen Vergleich der materiellen Situation von Asylwerbern mit jener von Arbeitslosen in Österreich anstellt.

Bei den Erhebungen ist man von dem Modellfall einer Familie mit drei unmündigen Kindern ausgegangen, und dabei ist Folgendes zutage getreten: Die Asylantenfamilie kann unter Ausnützung aller Unterstützungsansprüche Förderungen in der Höhe von insgesamt 13 150 € im Jahr aus österreichischem Steuergeld beziehen. In einer öster­reichischen Familie, in der ein Elternteil arbeitslos geworden ist, der Vater plötzlich arbeitslos geworden ist – in der jetzigen Situation kein Einzelfall –, erhält dieser für sich und seine Familie 12 400 €, also deutlich weniger als die Asylwerber. Die Asylanten­familie kann vom Staat zusätzlich die Kosten für Miete, für Strom, für Gas, für Heizung, für Fernsehgebühren und für Hygieneartikel ersetzt bekommen – nicht so der österreichische Arbeitslose!

Frau Bundesminister! Geschätzte Vertreter der Regierungsparteien! Jedenfalls ist das ein eklatanter Fall von Ungleichbehandlung zum Nachteil der österreichischen Arbeits­losen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn man sich ansieht, wie diese Gesetze praktiziert werden und wie wir im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten oder international dastehen, dann kann man nur sagen: Wir sind Weltmeister in der Aufnahme von Asylanten, wir sind damit Weltmeister beim Import von Kriminalität, von Problemen, die wir – wie wir am Fall Zogaj sehen – auch aus rechtlichen Gründen nicht mehr lösen können. In Österreich kommt bereits auf 265 Einwohner ein Asylant, in Deutschland immerhin auf 1 700 Ein­wohner, und in den USA – einem Land, das immer als besonders tolerant und als Einwanderungsland gepriesen wird – kommt ein Asylant auf 13 697 Einwohner. (Prä­sident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Abschließend möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass eigentlich, wenn die Frau Innenministerin und die Frau Justizministerin heute gemeinsam hier die Sicherheit und die Praxis im Asylwesen verteidigen, wir mit dieser Gesetzeshandhabung in Wirklich­keit eine Einladung an die Kriminellen im Ausland, in anderen Staaten richten, unser Rechtssystem in Österreich auszunutzen und hier Kriminalität auszuüben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


13.58.46

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesmi­niste­rin­nen! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Klubobmann Cap hat vorhin im Zusammenhang mit Arigona Zogaj die Frage nach der Menschlichkeit gestellt beziehungsweise einen Appell an die Menschlichkeit ausgesprochen. – Ich denke, die Rechtsstaatlichkeit und der Rechtsstaat sind in unserer Gesellschaft ganz besonders hochzuhaltende Errungenschaften. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist keine leichte Aufgabe sowohl für die Innenministerin als auch für die Justiz­ministerin, dem Rechtsstaat in der Weise zum Durchbruch zu verhelfen und ihn aufrechtzuerhalten, eben nach dem Prinzip „Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich“, und um jedem Menschen die Möglichkeit zu geben, das eigene Recht in diesem


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Rechtsstaat auch durchsetzen zu können. Es ist keine leichte Aufgabe, dieser schwierigen Aufgabenstellung nachzukommen. Ich denke, dass beide Damen, sowohl Claudia Bandion-Ortner als auch Maria Fekter, dieser Aufgabe in hervorragender Art und Weise nachkommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Cap, die beiden Ministerinnen haben es sich daher nicht verdient, in Fragen verpackte Infragestellungen ihrer Tätigkeit entgegennehmen zu müssen. Mit dieser Frage nach der Menschlichkeit wird in Wirklichkeit eigentlich der Rechtsstaat infrage gestellt. Ich denke, Frau Präsidentin Prammer hatte vollkommen recht, als sie kürzlich festgestellt hat, dass Entscheidungen und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs selbstverständlich anzuerkennen und auch umzusetzen sind, und nichts anderes tun unsere beiden Ministerinnen.

Noch einmal: Ich würde daher dringend zur Zurückhaltung mahnen, weil auch diese Fragen in Wahrheit eine Infragestellung darstellen, und zwar letzten Endes nicht nur eine Infragestellung der beiden Ministerinnen, sondern des Rechtsstaates. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.01

14.01.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, den vorliegenden Bericht III-99 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie für diese Kenntnisnahme eintreten, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

14.01.572. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010) (755 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen jetzt zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


14.02.15

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Kollege Kopf, man bekommt da schon so einen gewissen Eindruck, wenn man euch beiden so ein bissel zuschaut. Reicht es schon wieder? (Abg. List: Sie telefonieren schon noch miteinander! – Abg. Kopf: Dann würde ich es anders formulieren!) – Die Lehren habt ihr ja hoffentlich das letzte Mal gezogen!

Meine Damen und Herren! Zur Änderung des Waffengesetzes gibt es von uns keine Zustimmung, und das möchte ich folgendermaßen erklären: Die Art und Weise, in der dieses Waffengesetz geändert wird, ist übertrieben. Deshalb auch meine Verwunde­rung, dass hierzu von der FPÖ eine Zustimmung kommt. Das verwundert mich ein wenig, da sich die FPÖ sonst doch immer ein bisschen in Richtung Waffenlobby ausgerichtet hat und immer hinter den anständigen und braven Staatsbürgern gestan­den ist, die auch Waffenbesitzer sind und dieses Recht der Freiheit für sich bean­spruchen, also auf dieser Seite gestanden ist. Hier machen Sie jedoch anscheinend einen Kniefall vor der EU. Das finde ich schade. Ich kann Sie nur noch einladen: Vielleicht überlegen Sie es sich noch. Sie haben noch ein paar Minuten Zeit, vielleicht


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 109

auch hier Ihre Meinung noch zum Besseren zu ändern. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte erklären, warum wir diese Änderung des Waffengesetzes etwas über­trieben finden. Wenn ich einmal auf die Kategorie D der Waffen eingehe, das sind die Waffen mit gezogenem, glattem Lauf, so wird da auch von Schusswaffen mit Lunten­schloss-, Radschloss-, Steinschloss- sowie Perkussionszündungen gesprochen. Für die, die vielleicht nicht so genau wissen, was das ist: Das sind die Vorderladergewehre, die hinten an einer Lunte angezündet werden, sodass dann das Pulver explodiert, oder mit einem Käpsele, so sagt man bei uns, einer kleinen Kapsel, der Zündkapsel hinten ausgestattet sind, dann spricht man von einem Perkussionsschloss. Da gibt es dann verschiedene Ausführungen davon, zum Beispiel mit einem Steinschloss; da gibt es einen Feuerstein, der einen Funken macht, und dann entzündet sich das Pulver. Das klappt nicht immer beim ersten Mal.

Irgendwie finde ich es schon übertrieben, dass man diese Waffen, die teilweise oder doch zum Großteil aus historischen Beständen stammen, wenn man die weiter­verkauft, wenn man sie erbt, dann wirklich noch registrieren lassen muss. Die haben ja alle keine Waffenkennnummer, sondern in die muss ich zuerst eine Nummer ein­gravieren lassen und kann erst dann zum Waffenhändler gehen.

Da ist dann schon die nächste Crux an der Geschichte, denn es steht im Gesetz nicht drinnen, ob und wie viel der Waffenhändler für seine Dienste für den Staat verlangen darf. Das steht nicht drinnen, ist nicht fix vorgegeben. Auch das wieder ein Punkt, wo die Maßnahme etwas übertrieben ist oder vielleicht einfach überdacht werden muss.

Ich möchte auf die Problematik mit den historischen Waffen beziehungsweise den Waffen, die hauptsächlich von historischen Schützenkompanien in der Brauchtums­pflege verwendet werden, ein bisschen genauer eingehen. Wenn eine Kompanie neue Waffen, die aber historischen Ursprungs sind, anschafft – meine Kompanie zum Bei­spiel hat Gewehre von vor 1870 oder noch früher, die dann nachgebildet wurden, weil sie nicht mehr sicher waren –, muss man in jede Waffe eine Nummer eingravieren. Dann muss irgendjemand von den Verantwortlichen, der auch eine Waffenbesitzkarte beziehungsweise einen Waffenpass hat, zur Behörde gehen und darf das dann registrieren lassen. Ich weiß nicht, woran die Gesetzgebung da gedacht hat. Mir kommt vor, da wird wieder ein Kniefall vor der EU-Bürokratie gemacht, und das ist der falsche Weg.

Liebe Kollegen von der FPÖ, ich lade euch nochmals herzlich ein: Lehnt dieses Gesetz mit uns ab! Es ist sinnlos! Es hat keinen Sinn! Dieses Gesetz ist komplett verfehlt. Es wurde auf viele Dinge vergessen. Unser Brauchtum und unsere Tradition werden mit Füßen getreten. Dieses Gesetz ist abzulehnen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.07.02

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Lieber Kollege Hagen, dem Brauchtum werden in keiner Weise irgendwelche Schranken gesetzt. Das ist eine totale Fehlinterpretation oder wurde falsch herausgelesen aus den neuen Richtlinien, die es mit dieser Novelle gibt. Unser gutes Waffengesetz wird mit dieser Änderung oder Anpassung an die EU-Waffen­rechtsrichtlinie in keiner Weise beeinträchtigt. Ich denke, diese Novellierung schafft ein Mehr an Sicherheit.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 110

Bis zum 31. Dezember 2014 wird es ein computergestütztes Waffenregister geben. Das ist sinnvoll. Zusätzlich zu den Faustfeuerwaffen werden zukünftig alle Langwaffen ebenfalls registriert. Ich halte das auch für einen wesentlichen Vorteil. Durch die Regis­trierung auf der einen Seite und das Zentralmeldeamt auf der anderen wird es nicht mehr erforderlich sein, dass Waffenbesitzer, wenn sie umziehen, neue Dokumente beschaffen beziehungsweise die Waffe ummelden. Das ist auch eine positive Aus­wirkung dieser Novellierung beziehungsweise Anpassung an die EU-Waffenrechts­richtlinie.

Die Regelung zur Verwahrung wird insofern den praktischen Bedürfnissen angepasst, als nicht schon jeder einzelne Verstoß gegen das Gebot zur sorgfältigen Verwahrung als Hinweis auf die fehlende Zuverlässigkeit angesehen wird.

Mit diesem Waffengesetz, mit dieser Anpassung an die EU-Waffenrechtsrichtlinie wird es also sicherlich nur eine wesentliche Besserstellung im Bereich der Sicherheit geben und generell eine Vereinfachung der Handhabung des Waffengesetzes. (Beifall bei der ÖVP.)

14.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. 3 Minuten. – Bitte.

 


14.09.30

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 2007 gibt es die neuen EU-Waffenrechtsrichtlinie. Im Juli 2008 ist sie in Kraft getreten, und bis Juli 2010 muss sie nun in nationales Recht umgesetzt sein. Im Zuge der Begutachtung wurden eine Reihe von Experten, von so­ge­nannten Experten eingeladen. Ich möchte hier nur SOS Mitmensch oder die Caritas erwähnen. Vereine und Gruppierungen wie die IWÖ, die „Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich“, wurden hingegen zur Begutachtung nicht eingeladen und konnten keinen Vorschlag vorlegen.

In Zukunft müssen also Erwerb und Besitz aller Schusswaffen in einem computer­unterstützten Waffenregister registriert werden. Ein solches Register ist bis spätestens 31. Dezember 2014 einzuführen. Schusswaffen der Kategorie C und D müssen laut Gesetzentwurf binnen sechs Wochen nach deren Erwerb bei niedergelassenen Gewerbetreibenden, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt sind, registriert werden.

Meine Damen und Herren, das derzeitige Waffengesetz ist ausreichend; das derzeitige Waffengesetz braucht keine Verschärfung. Jäger, Sammler und Sportschützen dürfen nicht das Ziel einer Regelungs- und Verordnungswut werden. Das BZÖ wird dieser Änderung des Waffengesetzes nicht zustimmen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Es bleiben viele Fragen offen und ungeklärt. Eine davon ist: Führt der § 18 Abs. 4 möglicherweise zu einer Kriminalisierung rechtstreuer Waffenbesitzer, indem Gewehr­patronen mit Vollmantelgeschoss trotz schwerer Unterscheidbarkeit eventuell nicht erfasst sein könnten? Der § 43 ist für mich persönlich nicht schlüssig, nämlich das Vererben von Waffen der Kategorie A betreffend. Das ist jetzt ausdrücklich verboten, und die Erben können die Rechtfertigung zum Erwerb solcher Waffen nicht erhalten.

Natürlich muss man auch den Kostenfaktor betrachten. Die Kosten für die Realisierung des Waffenregisters werden auf rund 740 000 €, die laufenden Kosten für die Wartung pro Jahr auf 130 000 € geschätzt. Dieses Geld wäre sicher besser im Sicherheits­budget zu verwenden und einzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zum Vergleich: In Kanada hat es ein ähnliches Regierungsvorhaben gegeben, das mehr als


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 111

zwei Milliarden kanadische Dollar gekostet hat. Ursprünglich hat man nur mit zwei Millionen gerechnet. Inzwischen ist dort die Registrierung als undurchführbar und sinnlos eingestellt worden.

Summa summarum ist meines Erachtens die Chance vertan worden für eine Verwal­tungs­vereinfachung im Zuge der Vollziehung des Gesetzes und zur Anpassung an die liberalen Bestimmungen der Richtlinie. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.37

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Kollege Kößl hat eindeutig klargestellt, worum es bei dieser Novellierung des Waffengesetzes geht. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.

Kollege Hagen, ein Waffengesetz kann nie streng genug sein, wenn man weiß, was so alles möglich ist. Man glaubt es ja kaum, aber wir müssen auch hier ein wenig nachdenken. Klar, eine Waffe kann man haben zum Schutz von Wohn- und Betriebs­räumen. Wir müssen vielleicht hier auch einmal darüber nachdenken, wie man Waffennutzer entsprechend beraten kann. Ich denke dabei an einige Vorfälle der letzten Zeit. Ganz wichtig ist auch der Umgang mit Schreckschusswaffen, die einer normalen Waffe täuschend ähnlich sehen und zu fatalen Missverständnissen führen können, die letztendlich tödlich ausgehen können. Auch hierüber sollte man nach­denken, wie man das in den Griff bekommen kann.

Es ist schon bemerkenswert und besorgniserregend, wenn ein 85-jähriger Mann mit einer Schreckschusswaffe sein Haus oder seine Wohnung verteidigen zu können vermeint. Da hat irgendwo die Aufklärung versagt. Da haben wir in Zukunft auch eine Aufgabe zu übernehmen beziehungsweise zumindest nachzudenken, wie man das machen könnte.

Herr Kollege Hagen, wenn das österreichische Parlament EU-Vorgaben nachkommt, hat das nichts mit Kniefällen zu tun. Es hilft uns manchmal, Gesetze zu beschließen, die wir uns nur mit dem eigenen politischen Mut nicht durchzuziehen getrauen, weil man dann so bequem sagen kann, dass die Europäer das angeschafft haben und wir das vollziehen müssten. Man sollte das Kind nicht mit dem Bade ausschütten, sondern froh sein, dass wir einen Schritt weitergekommen sind.

Ich bedanke mich ausdrücklich bei jenen Parteien, die dieses Gesetz mittragen. Das zeugt ja auch davon, dass es von guter Qualität ist. Ich darf Sie also bitten, dieses Gesetz stark zu unterstützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.14.48

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege, ich bin ja durchaus ein Mann der scharfen Kritik, stehe aber dann auch nicht an, zu sagen, dass etwas in Ordnung ist, wenn es nachvollziehbar ist und die Notwendigkeit einer Richtlinienumsetzung nicht dazu genutzt wird, Dinge zu vermurksen.

Diese Novelle ist aus unserer Sicht in Ordnung. Man hätte das, was aus Brüssel gekommen ist, zu einer Verschärfung des Waffenrechts nutzen können. Man hat das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 112

nicht gemacht, und aus meiner Sicht ist das etwas, das auch entsprechend zu wür­digen ist.

Man muss dem BZÖ sagen, dass sich offensichtlich die Informanten im Klub nicht wirklich in die Sache eingelesen haben. Wir haben uns im Ausschuss erkundigt. Die Registrierung einer Waffe kostet nichts, wenn sie mit einer Bürgerkarte gemacht wird. Das ist in Ordnung, und das ist etwas Gutes. Der Bund hebt keine Verwaltungsabgabe ein; auch das haben wir befürchtet. Diese Befürchtung ist für all diejenigen, die im Ausschuss waren, völlig ausgeräumt.

Man muss aber sagen, dass dieses Gesetz auch noch ein bisschen besser hätte sein können, und daher erlaube ich mir folgenden Abänderungsantrag einzubringen, den ich dann in weiterer Folge begründen werde.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Z 15 lautet wie folgt:

„15. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufs­gespräches im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 sowie die Benützung von Waffen und Munition unter der Aufsicht eines zum Besitz Berechtigten.

2. Nach Z 59 wird folgende Z 59a eingefügt:

„59a. In § 38 Abs. 3 Z 2 wird das Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.“

3. Nach Z 70 wird folgende Z 70a eingefügt:

„70a. In § 45 Z 2 wird die Jahreszahl „1871“ durch die Jahreszahl „1900“ ersetzt.“

*****

Da geht es um Folgendes: Der Begriff Innehabung bei diesem Gesetz ist aus unserer Sicht von der Formulierung her ein bisschen schwammig, und man hätte es besser machen können, damit es nicht so ist, dass Jungschützen und Jungjäger dadurch in Schwierigkeiten geraten können, dass sie eine Waffe nur zur Ansicht bekommen. In diesem Punkt wäre eine weitere Präzisierung etwas Gutes und etwas Notwendiges.

Der zweite Punkt betrifft Sportschützen, die Waffen zu Bewerben transportieren. Da geht es darum, dass man die Möglichkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland gegeben ist, für den österreichischen Raum ebenfalls gültig macht mit fünf nicht nur drei Schusswaffen für Wettkämpfe. Das ist ein großer Nachteil für österreichische Sportschützen und könnte damit auch beseitigt werden.

Der dritte Punkt ist ein historischer, der das Jahr 1871 betrifft. Wir haben im Ausschuss um Erhellung ersucht, worum es da eigentlich geht, warum gerade 1871 festgelegt wird. Niemand konnte uns da wirklich Auskunft darüber geben. Als Begründung wurde genannt, dass das gerade die Zeit war, zu der man von Vorderladerwaffen auf Hinterladerwaffen umgestellt hat. Das trifft so nach Rücksprache mit Experten mit Sicherheit nicht zu. (Bundesministerin Dr. Fekter: Das trifft zu!)

Das trifft nicht zu, Frau Kollegin! Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Revolver der Marke Gasser M/1870 werden seit dem Jahr 1870 bis ins 20. Jahrhundert hinein produziert, und das Gesetz, Frau Ministerin, hat zur Folge, dass ein im Jahr 1870 produzierter Revolver nicht registriert werden muss und einer aus dem Jahr 1872 von derselben


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Bauart registriert werden muss. Wir schlagen vor, das Jahr 1900 als Grenze zu neh­men, das wäre nachvollziehbar, und nicht die willkürlich gezogene Grenze von 1871, die meines Wissens und meiner Recherche nach im Jahr 1938 festgesetzt wurde und dann immer wieder, ohne es kritisch zu hinterfragen, übernommen wurde.

Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wünsche mir in weiterer Folge weitere Präzisierungen, Determinierungen im Waffenrecht. Mir geht es darum, es etwas aus der Behördenwillkür herauszulösen. Ob Sportschützen auch das Recht haben, vielleicht eine dritte oder auch vierte Waffe für Sportzwecke halten zu können, dazu gibt es eine völlig unterschiedliche Behördenpraxis quer durch Österreich. Es würde auch den Behörden Rechtssicherheit gewähren, wenn im Gesetz eine Präzisie­rung und Determinierung vorgenommen würde und nicht der Beamte Angst haben müsste, dass ihm, wenn er vielleicht eine dritte Sportwaffe zulässt, in weiterer Folge etwas passieren könnte. Es passiert ohnehin nie etwas mit legalen Waffen.

In diesen Punkten wären kleine Nachjustierungen wünschenswert. Sonst stimmen wir dieser Novelle zu, weil wir der Ansicht sind, dass sie nicht missbraucht wurde, um Verschärfungen im Waffenrecht durchzuführen, sondern nur Gemeinschaftsrecht auf nationales Recht umgelegt wurde. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungs- beziehungs­weise Zusatzantrag ist ausreichend begründet, steht im Zusammenhang mit der Vorlage und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungs-/Zusatzantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

des Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (744 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010):

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Die Z 15 lautet wie folgt:

"15. Der bisherige § 6 erhält die Absatzbezeichnung "(1)" und wird folgender Abs. 2 angefügt:

"(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsge­sprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 sowie die Benützung von Waffen und Munition unter der Aufsicht eines zum Besitz Berechtigten."

2. Nach Z 59 wird folgende Z 59a eingefügt:

"59a. In § 38 Abs. 3 Z 2 wird das Wort "drei" durch das Wort "fünf" ersetzt."

3. Nach Z 70 wird folgende Z 70a eingefügt:

"70a. In § 45 Z 2 wird die Jahreszahl "1871" durch die Jahreszahl "1900" ersetzt."

Begründung

Alle hier genannten Änderungen betreffen keine Änderungsvorschreibungen durch die Richtlinie 2008/51/EG.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 114

1. Die in der Regierungsvorlage gewählte Formulierung geht von der derzeit von einigen Waffenbehörden geübten Praxis aus, jeden Kontakt mit Waffen oder Munition fälschlich als Innehabung zu werten. Das widerspricht nicht nur den Grundsätzen des ABGB, ist völlig lebensfremd und verhindert überdies die praxisbezogene Ausbildung von Jungjägern und Jungschützen. Die in der Regierungsvorlage im § 6 (2) angeführte Ausnahme verstärkt das noch. Durch die vorgeschlagene Formulierung wird die jahrzehntelange, bis vor einigen Jahren noch unbeanstandete und auch sicherheitspo­litisch unbedenkliche Praxis genehmigt und Rechtssicherheit geschaffen.

2. Zur Zeit kann ein Sportschütze gemäß § 38 Absatz 3 Ziffer 2 nur 3 Schusswaffen für Wettkämpfe ohne Bewilligung transportieren. Dies ist aber aus Sicht des Schieß­sportes unzureichend, da viele Wettkämpfe mit unterschiedlichen Waffen und Kalibern, meistens mehr als 3 Stück, auszutragen sind. Durch die bestehende Regelung sind unsere Sportschützen benachteiligt. Dies ist vor dem Hintergrund, dass Deutschland die 5 Stückzahlregelung hat, unbefriedigend.

3. Das Jahr 1871 als Grenze für genehmigungspflichtige Waffen der Kategorie B stammt noch aus dem Jahr 1938 und wurde seither immer wieder übernommen. Eine genaue Begründung warum gerade das Jahr 1871 als Grenze festgelegt wurde gibt es nicht. Die oftmals behauptete Umstellung von "Vorderladerwaffen" auf "Hinterlader­waffen" trifft mit Sicherheit nicht zu. Man denke hier nur an den Revolver M/1870 der Firma Gasser, welcher fertigungsgleich von 1870 bis ins 20. Jahrhundert erzeugt wurde. Die Fabrikate mit der Seriennummer vor 1871 sind somit nicht genehmi­gungspflichtig im Sinne der Kategorie B, aber Fertigungen danach schon, obwohl es sich um dieselbe Waffe handelt. Daher wäre es Sinnvoll hier eine neue Grenze mit dem Jahr 1900 einzuführen, da Waffen vor 1900 auch nicht deliktsrelevant waren oder sind.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.20.01

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden der Novelle des Waffengesetzes zustimmen. Die Registrierungspflicht ist sicher ein richtiger Schritt und jedenfalls kein Rückschritt, aber, Frau Bundesministerin, es ist schon schade, dass man die Chance der Novellierung hat verstreichen lassen und darauf verzichtet hat, die Mängel im bestehenden Gesetz zu beseitigen.

Frau Bundesministerin, Sie haben mir im Ausschuss gesagt, unser Waffenrecht sei nicht so schlecht, es funktioniere ganz gut. Ich bin ja geneigt, Ihnen da teilweise zuzu­stimmen. Seit der Novelle 1996 sind die Morde mit Schusswaffen um 60 Prozent zurück­gegangen, aber das zeigt vor allem eines: dass ein strenges und scharfes Waffenrecht Wirkung zeigt. Und da nach wie vor zwei Drittel aller Tötungsdelikte in Familien mit Schusswaffen stattfinden, kann das ja nur ein Auftrag sein, hier weitere Verschärfungen vorzunehmen und das Waffenrecht noch strenger zu gestalten.

Sie, Frau Ministerin, haben im Ausschuss auch gesagt, die Problematik der Tötungs­delikte sei hinsichtlich des Waffenrechts nicht so interessant, weil das meiste ohnehin mit illegalen Waffen passiert. Das stimmt erstens nicht, zweitens wissen Sie das nicht – zumindest haben Sie vor einem halben Jahr eine diesbezügliche parlamentarischen Anfrage noch nicht beantworten können –, und zum Dritten gibt es ja immer wieder Beispiele in den Medien, die das Gegenteil aufzeigen.


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Im Februar hat es einen Fall gegeben, die Zeitung „Heute“ berichtete: Immer neue Details nach den Todesschüssen auf den Sohn. Erbfehde tobte seit Jahren. Der Vater zog seinen Smith & Wesson-Revolver, den er legal besitzt. Er schoss und traf den Sohn. Das Opfer hinterlässt eine schwangere Verlobte, der Hochzeitstermin war be­reits fixiert. – Zitatende.

Auch außer Acht gelassen ist, dass der Großteil der Selbsttötungsdelikte mit legalen Waffen passiert. Das heißt, hier gibt es einen massiven Handlungsbedarf, der jedoch in Abrede gestellt wird.

Was sind die Probleme? – Wir können diskutieren, ob wir für ein absolutes Privat­waffenverbot sind: ja oder nein? Ich bin es, Sie sind es nicht, aber selbst wenn man es nicht ist, ist es so, dass es im bestehenden Gesetz Mängel gibt, die beseitigt gehören.

Der eine Punkt ist die Verlässlichkeitsprüfung, die es alle fünf Jahre geben sollte. Auch hier ein aktuelles Beispiel, das den dringenden Reformbedarf aufzeigt. Sie können sich sicher noch an den tragischen Fall am Bezirksgericht Hollabrunn erinnern, wo im Rahmen eines Obsorgestreites ein Mann in das Gericht eingedrungen ist und eine Gerichtsangestellte erschossen hat.

Damals wurde berichtet: Gerichtskiller von Hollabrunn. Er war eine tickende Zeitbombe. Lehrer trank täglich 18 Flaschen Bier. Die Behörden sahen keine Veran­lassung, dem Sonderling die Waffen beziehungsweise die Waffenbesitzkarte wegzu­nehmen. – Zitatende.

Das genau ist das Problem! Die Verlässlichkeitsprüfung funktioniert nicht. Das Gesetz regelt es ganz klar: Wenn jemand alkoholkrank ist, dann ist er nicht verlässlich. Aber offensichtlich kann das Gesetz nicht optimal umgesetzt werden, daher haben wir in diesem Punkt § 8, Verlässlichkeitsprüfung, mit Sicherheit einen Reformbedarf.

Der zweite Punkt, wo es in Zusammenhang mit Sicherheit einen Reformbedarf gibt, ist das mehrmalige Antreten bei den psychologischen Tests. Im Moment kann man antre­ten, man schafft es nicht, kriegt keine Waffe, dann versucht man es wieder. Irgend­wann hat der dümmste Esel dann kapiert, was die Antworten sind, um eine Waffe zu bekommen, und irgendwann wird dieser Psychotest bestanden.

Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass legistische Maßnahmen notwendig sind, dass man nicht so lange bei einem psychologischen Test antreten kann, bis man eine Waffe erhält, weil ja damit die Wirksamkeit des psychologischen Tests komplett unterlaufen wird.

Privatwaffenverbot hin oder her – wir sind da klar positioniert –, aber unstrittig ist, dass es, selbst wenn Sie gegen ein Privatwaffenverbot sind, dringenden Reformbedarf gibt, wie auch diese dramatischen Fälle aus der jüngeren Zeit zeigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.24.10

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Minister! Der vorliegende Entwurf der Novellierung des Waffen­gesetzes sieht meines Erachtens drei wesentliche Änderungen zum Gesetz aus dem Jahre 1996 vor.

Erstens müssen eben alle Waffen bis 2014, also auch die Langwaffen, computer­gestützt registriert werden.


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Zweitens wird es durch die Umsetzung der EU-Richtlinie auch Regelungen hinsichtlich einer Deaktivierung von Schusswaffen geben. Menschen beispielsweise, die von ver­stor­benen Angehörigen alte Waffen vererbt bekommen, können diese dann deaktivie­ren, womit diese Waffen vom Gesetz ausgenommen sind.

Drittens soll es künftig eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung von Schusswaffen geben. Laut dem geltenden Gesetz gibt es nämlich keine Handhabung gegen Besitzer von Waffen der Kategorie C und D, wenn sie ihre Waffen nicht ordnungsgemäß verwahren. Es wird nun eine generelle Verpflichtung eingeführt, die eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen und Munition genau regelt.

Hier hat es auch an mich Anfragen gegeben. Besorgte Bürger haben sich an mich gewendet, wie Verstöße gehandhabt werden und wie diese Auswirkungen sind. Und da darf ich versichern, dass es nicht bei jedem geringfügigen Verstoß zu einem sofortigen Entzug der Berechtigung kommen wird, sondern es soll ja abgestuft vorge­gangen werden. Es soll in der Regel zunächst zu einer Verwarnung kommen, in der Regel dann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden, und erst als letzte Sanktion, wenn man unbelehrbar ist, soll es zu einem Entzug der Berechtigung kommen.

Auch möchte ich – es ist auch schon vorher vom Kollegen von der FPÖ angesprochen worden – die Unklarheit aufgreifen, die es im Ausschuss bezüglich der Kosten gegeben hat. Natürlich hat es auch jetzt schon den Faktor des freien Marktes gegeben. Wenn man sich per Bürgerkarte anmeldet, fallen keine Kosten an. Der Verdacht, es würden hier neue Gebühren eingehoben werden, kann also zurückgewiesen werden.

Zusammenfassend kann man sagen: Wir haben hier ein neues, modernes Gesetz, mit dem wir auch wirksam gegen Missbrauch vorgehen können. Ich glaube, wir sind hier auf dem Stand der Zeit, und ich bitte um Zustimmung. Vielleicht überlegt es sich das BZÖ auch noch. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.26.44

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Schusswaffen in privaten Haushalten sind, besonders wenn sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, ein enormes Sicherheitsrisiko. Ein restrik­tives Waffengesetz verhindert tragische Unfälle, etwa von spielenden Kindern, genauso wie es hilft, gefährliche Kurzschlusshandlungen, oft in der Familie, zumindest zu entschärfen.

Wir alle kennen die Statistiken aus Amerika oder anderen Ländern, in denen der private Waffenbesitz weit verbreitet ist. Durch Schusswaffen werden keine Verbrechen verhindert, es steigt eigentlich nur der Anteil von tödlichen Unfällen und häuslichen Konflikten.

Ich meine und bin auch überzeugt davon, wer seine Waffe auf legalem Weg erwirbt und für legale Zwecke, etwa für die Jagd oder für den Sport, einsetzen will, wird auch kein Problem damit haben, seine Waffe registrieren zu lassen. Sechs Wochen nach dem Kauf sind wirklich eine angemessene Zeit, um seine Schusswaffe bei einem Waffenhändler registrieren zu lassen und dabei auch eine Begründung für den Erwerb oder den Besitz dieser Waffe anzugeben, sei es eben, wie heute schon öfter gesagt, für Sport, Jagd oder für die Mitgliedschaft in einem Traditionsverein.

Die Überprüfung, ob der Waffenbesitzer nicht mit einem Waffenverbot belegt ist, bildet aus meiner Sicht einen zusätzlichen Beitrag zu mehr Sicherheit. Auch die nochmalige


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Festschreibung, dass die Waffenbesitzer verpflichtet sind, ihre Waffen sorgfältig zu verwahren, schafft mehr Sicherheit.

Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein paar Worte zum privaten Waffenbesitz meinerseits. Ich bin davon überzeugt, privater Waffenbesitz ist keine wirklich geeignete Strategie, um sein Eigentum gegen Verbrecher oder andere Eindringlinge zu vertei­digen. Das sei hier im Rahmen dieser Debatte mit aller Deutlichkeit gesagt. Es ist nicht einzusehen und unverantwortlich, dass manche, die die Bewaffnung der Bevölkerung mit Argumenten der Verbrechensbekämpfung befürworten, sogar für eine Lockerung des Waffengesetzes eintreten.

Die Verfolgung und die Verhinderung von Verbrechen ist die Aufgabe der Polizei und nicht jene so mancher selbsternannten Privatsheriffs. Ganz abgesehen davon bedeutet eine Waffe im Haushalt ein zusätzliches Risiko für Verbrechensopfer. Die eigene Waffe in den Händen von Verbrechern ist eine größere Gefahr für Leib und Leben.

Zusammengefasst, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus: Ein restriktives Waffenrecht und die Registrierung von Schusswaffen helfen, Leben zu retten. Waffen in privaten Haushalten dienen nicht der Verbrechensbekämpfung, sondern sind aus meiner Sicht ein Sicherheitsrisiko. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da kurzfristig ein Abänderungsantrag beziehungsweise ein Zusatzantrag eingebracht wurde und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 4 bis 6.

14.30.233. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungs­vorlage (586 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (756 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Großruck. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.31.00

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das ist jetzt nicht der weltbewegende Tagesordnungspunkt, dieses Abkommen mit der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes, aber ich glaube, es birgt auch eine interessante Facette, wie man sieht, wenn man die Prä­ambel und die ganze Entstehungsgeschichte durchliest. Das zeigt nämlich auch, wie sehr andere Länder interessiert sind – in diesem Fall das Königreich Marokko –, mit Österreich ein bilaterales Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivil­schutzes abzuschließen.


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Es ist eine interessante Geschichte: Es war bereits 1998, als der marokkanische Staatsminister diesen Wunsch geäußert hat. Jetzt, zwölf Jahre nach der Formulierung dieses Wunsches, schließen wir heute dieses Abkommen.

Ganz interessant, meine Damen und Herren, ist – Sie werden es wahrscheinlich ge­nauso wie ich alle durchstudiert haben; ich etwas genauer – die Eingangspräambel: „Eingedenk der von Freundschaft und Herzlichkeit geprägten Beziehungen zwischen beiden Staaten“. Ich glaube, das ist eine hervorragende Präambel, die zeigt, welchen Stellenwert Österreich und vor allem auch die internationalen Beziehungen haben.

Der zweite Punkt, den ich anführen möchte: Warum gerade mit Österreich so ein Abkommen? – Weil natürlich die anderen Länder die hohe Kompetenz der öster­reichischen Einsatzorganisationen schätzen. Es geht in diesem Abkommen um beid­seitige Hilfe bei Katastrophen oder bei drohenden Katastrophen – nicht bei Kriegs­ereignissen, das ist ganz klar –, und ich glaube, es ist für uns schon auch eine hervorragende Situation, zu wissen, dass wir – ich sage es jetzt einmal so – die weltbeste Feuerwehr haben mit dem ganzen Freiwilligenwesen. Ich glaube, andere Länder beneiden uns darum. Das sehen wir, wenn sich woanders Katastrophen ereignen. Wir haben das gesehen bei der Brandkatastrophe in Griechenland, als unsere Einsatzkräfte angefordert wurden, das Rote Kreuz, die anderen Hilfsorganisationen.

All denen möchte ich hier – ich glaube, ich kann das im Namen aller tun – auch ein herzliches Dankeschön aussprechen für diese hervorragende beispiellose und bei­spielhafte Tätigkeit, die auch von anderen Ländern so gesehen wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das rote Licht hier am Rednerpult leuchtet; ich komme daher zum Schluss, meine Damen und Herren. Da ich nur kurz spreche, mache ich nur einen Zweizeiler. Der Herr Strache ist zwar nicht da, aber ich habe mir den Kopf zerbrochen, wie ich das gesehen habe bei der Bundespräsidentenwahl und im Burgenland, und da habe ich mir gedacht, so gut ist er momentan nicht drauf, und habe einen Zweizeiler gemacht:

Es läuft nicht rund bei HC Strache.

„Waidwund“ heißt es in der Jägersprache.

Ich hoffe, das teilt man ihm dann nachher mit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Der Strache würde antworten: Waidmanns Heil!)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.34.05

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wenn ein Mensch einem anderen hilft, dann ist es eine schöne, eine noble Sache. Unter Nachbarn ist es nahezu selbstverständlich, bei Freunden ist es Freundespflicht, und wenn wir hier nun ein Übereinkommen zwischen zwei Staaten ratifizieren, dann ist es auch eine sehr noble und wichtige Sache.

Hier geht es um Zivilschutz. Kollege Großruck hat schon darauf hingewiesen: Vor zwölf Jahren wurde der erste Schritt gemacht. Und ich möchte zur Geschichte dieses Übereinkommens noch ein Faktum erwähnen, und zwar: Im Jahr 2004 – Sie erinnern sich vielleicht noch; einige von Ihnen können sich vielleicht noch daran erinnern – war ein schreckliches Erdbeben im Norden von Marokko, und Österreich wurde in diesem Zusammenhang gebeten, zu helfen, und Österreich hat auch geholfen. Es hat mit 19 Hunden und 35 Hundeführern geholfen, die nach Marokko gingen, um dort im


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Norden von Marokko zu helfen, und auch sehr vielen Menschen helfen konnten. Auch das ist zu erwähnen.

Es war die erste Hundestaffel, die auch hier dann im Parlament – ich glaube, es war damals der Petitionsausschuss – empfangen wurde. Bei dieser Einladung war dann auch der marokkanische Botschafter hier anwesend, und es war ein wirklich würdiges Treffen zwischen Nachbarstaaten, wo der eine dem anderen hilft, wenn Not im Lande ist, wenn geholfen werden muss.

Was im Unterschied zum Jahr 2004 nun zu sagen ist, ist, dass durch diesen Staats­vertrag bürokratische Hürden, die sonst genommen werden müssen, ausgeschalten sind, damit man schneller helfen kann. Wer schnell hilft, hilft doppelt. Und das ist mit diesem Übereinkommen gewährgeleistet.

Was auch noch eine erfreuliche Sache ist: dass wir dieses Übereinkommen heute ratifizieren. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter DDr. Königshofer. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.36.48

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Natürlich begrüßen wir Freiheitlichen auch dieses Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko, wonach Zivilschutz­einrichtungen bei Katastrophenfällen gegenseitig wechselweise zur Verfügung gestellt werden.

Wir wissen, wie schlimm es ist, wenn Länder von großen Naturkatastrophen getroffen werden, aber auch, wenn Länder von technischen Katastrophen getroffen werden – siehe derzeit die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko –, daher können wir ermessen, wie wichtig es ist, hier eine Zusammenarbeitsregelung zu schaffen.

Wir Freiheitlichen haben uns einem solchen internationalen Abkommen nie entgegen­gestellt, deshalb werden wir diesem Abkommen über den Bereich des Austausches des Zivilschutzes zustimmen.

Meine Damen und Herren! Es fehlt uns aber noch ein weiteres Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko, nämlich ein sogenanntes Rück­nahmeübereinkommen für Staatsbürger dieser Länder, die im jeweils anderen Land strafbare Handlungen begehen und dort abgeurteilt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Als Tiroler Abgeordneter darf ich auf die sogenannte Marokkaner-Szene in Tirol und Innsbruck verweisen, unter der die Bevölkerung sehr stark zu leiden hat. Ich zitiere aus einem ORF-Bericht.

Da steht: „Derzeit sind in Innsbruck ca. 70 Marokkaner unterwegs. Die Polizei geht insgesamt von einer Gruppe von rund 250 Personen aus, die sich ständig abwechseln. Die so genannte Marokkaner-Szene dealt derzeit vor allem auf dem Bahnhof, die meist jüngeren Burschen werden von den großen Drogenbossen in Italien rekrutiert.“

Meine Damen und Herren, das sind unhaltbare Zustände! Hier hat die österreichische Bundesregierung tätig zu werden. Frau Bundesminister, ich ersuche Sie oder ich fordere Sie auf, in Verhandlungen zu treten, um auch hier ein Abkommen durchzu­bringen. Meine Innsbrucker Kolleginnen wissen, wovon ich spreche. Frau Gisela Wurm weiß es, auch Frau Mag. Karin Hakl weiß es, die ja selbst vor zwei Jahren Opfer eines derartigen Überfalls von zwei Marokkanern im Innsbrucker Hofgarten geworden ist.


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Aus diesem Grunde begrüßen wir das eine Abkommen, das wir heute hier im Hohen Haus ratifizieren, wir fordern aber auch, ein weiteres Abkommen mit Marokko zu schließen, in dem eine Rücknahmeverpflichtung Marokkos für straffällige Staatsbürger dieses Landes drinnen steht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39

14.39.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 586 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

14.40.324. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 563/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätz­liche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität (757 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 870/A(E) der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaf­fung des Lehrberufes „Polizeibeamter“ – Einführung des Ausbildungsmodells „Polizeipraktikant“ (758 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 1162/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen (759 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Herbert. Eingetragen sind 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.41.45

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen zwei Anträge zur Kenntnis bringen beziehungsweise Ihnen diese näher erläutern. Es ist dies – wie von Präsident Graf bereits angeführt – zum einen der Antrag betreffend die Schaffung zusätzlicher Planstellen, die zweckgebunden für die Suchtgiftbekämpfung verwendet werden sollen und auch sicherstellen sollen, dass in diesem Bereich eine verbesserte und vor allem nachhaltige Kriminalitätsbekämpfung stattfindet.


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Die Problematik, die wir momentan in diesem Bereich haben, ist, dass wir zwar durch den sehr beherzten Einsatz der Kolleginnen und Kollegen der Exekutive temporäre Erfolge erzielen können, allerdings aufgrund der mangelnden personellen Ressourcen keine nachhaltige Sicherstellung einer effektiven und im Sinne des Bevölkerungs­schutzes gebotenen Suchtgiftkriminalitätsbekämpfung gewährleistet ist.

Zum anderen darf ich Ihnen den Antrag zur Schaffung eines neuen Ausbildungs­modells für Polizeibeamte, nämlich die Einführung des Ausbildungsmodells „Polizei­prak­tikant“, näherbringen – ein Modell, das es in den Jahren 1974 bis 1984 im Bereich der damaligen Bundespolizeidirektion bereits gegeben hat; also nicht unbedingt eine Neuerfindung des Rades. Damals wurde dieses Ausbildungsmodell eingeführt, weil wir ungefähr das gleiche Personalproblem hatten wie derzeit.

Für die Aufgabenstellungen der Exekutive gibt es zu wenige Polizisten und Polizis­tinnen, und mit diesem Modell könnte sichergestellt werden, dass wir einerseits die erfor­derlichen Personalressourcen schaffen, andererseits aber auch einen ent­sprechenden Impuls für die derzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit setzen können. Ich denke, alleine aus diesen beiden Gründen ist es erstrebenswert – und wahrscheinlich auch sinnvoll und notwendig –, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Jury.)

Vielleicht noch eine kurze Erklärung: Wir haben derzeit die Zukunftsoption, dass bis zum Jahr 2020 rund 35 Prozent aller Exekutivbeamten, die derzeit im Dienst stehen, in Pension gehen werden. – Das sage nicht ich, das sagt nicht die FPÖ, sondern das sagt eine Studie des Bundeskanzleramtes für den Bereich öffentlicher Dienst, nämlich alle Berufssparten. Diese Studie ist im Jahr 2007 erstellt worden und zeigt eindeutig, dass wir beginnend ab dem Jahr 2014 eine extrem hohe Steigerung bei den Pen­sionsabgängen im Bereich der Exekutive zu befürchten haben. Das sind rund 10 000 Beamte, die uns abgehen werden – oder die erwähnten 35 Prozent.

Mit dem Ausbildungsmodell Polizeipraktikant könnten wir sicherstellen, dass wir zusätzlich zu den vorhandenen Ausbildungsplätzen – wie wir durch eine Anfrage an Frau Bundesminister Fekter wissen, sollen das zwar 1 000 pro Jahr sein, aber de facto werden sie nicht einmal den Pensionsabgang bis zum Jahr 2013 abdecken – genü­gend Personal für die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit haben werden – zum Wohle der österreichischen Bevölkerung, insbeson­dere in den Ballungszentren. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lettenbichler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.56

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe BesucherInnen auf der Galerie! Hohes Haus! Einleitend kann festgestellt werden, dass die vorliegenden Anträge im sicherheitspolitischen und polizei­technischen Kontext teilweise ein wenig widersprüchlich sind. Ich darf nun konkret auf diese eingehen.

Die FPÖ – wir haben es gehört – verlangt 500 zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität, und ich darf Sie, Herr Kollege Herbert, daran erinnern, dass wir mit der Umsetzung der Polizeireform im Juli 2005 grundsätzlich jeden Beamten für die Bekämpfung jeglicher Kriminalität zuständig erklärt haben. Die Schaffung 500 zu­sätzlicher Planstellen ausschließlich zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität würde genau dieser Idee einer flexiblen Verwendung der Exekutivbeamten widersprechen – polizeitechnisch also ein Widerspruch.


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Sicherheitspolitisch Widersprüchliches finden wir in der Begründung des Antrages. Hier steht – ich darf zitieren –: Der europäische Drogenbericht besagt, dass nur der gerings­te Teil der illegalen Suchtgifte tatsächlich beschlagnahmt wird. – Ich darf Sie aufklären, dass das eigentlich unter polizeilicher Kontrolle stehende Suchtgift in vielen Fällen – natürlich im Einvernehmen mit der Justiz – nicht sichergestellt, sondern im Interesse der Strafverfolgung der Auftraggeber beziehungsweise Hintermänner in das Zielland – klarerweise auch unter Kontrolle – weitergeleitet wird. Somit kann man nicht die Menge an sichergestellten Drogen als alleinigen Maßstab für effiziente polizeiliche Arbeit heranziehen.

Zum Antrag des BZÖ betreffend eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen möchte ich kurz anmerken, dass die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität nicht durch rein nationale Maßnahmen effektiv bekämpft werden kann, sondern nur im engsten internationalen Zusammenwirken der Polizeieinheiten zu bewältigen ist. Bereits im Vorfeld der Schengen-Erweiterung hat Österreich die Zusammenarbeit mit den Schengen-Nachbarstaaten und die Kooperation mit der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX verstärkt. Es wurden Polizeikooperationszentren mit unseren Nachbarstaaten aufgebaut und die gemischten Streifen intensiviert. Diese Maßnahmen gilt es ständig weiter auszubauen und den entsprechend negativen Konsequenzen rasch entgegenzuwirken.

Die Forderung nach der Einführung des Ausbildungsmodells „Polizeipraktikant“ ist aus meiner Sicht ein Rückschritt in das Jahr 1974, als man mit einer sogenannten Polizei­praktikanten-Ausbildung begonnen hat. Die im Antrag verwendeten Zahlen hinsichtlich der personellen Entwicklung im Polizeidienst und die jetzt wieder vorgebrachten Zahlen lassen sich für mich nicht bestätigen. Auch im Hinblick auf das hohe Bildungsniveau der Polizeibewerberinnen und Polizeibewerber stehen wir dem Ansinnen, diese Polizeipraktikanten wieder einzuführen, ablehnend gegenüber. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.07

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu meinen Vorrednern: Irgendjemand dürfte das falsch verstehen mit der Verbesserung beim grenzüberschreitenden Räuberjagen – ent­weder der Herr Abgeordnete, seine Fraktion und die Ministerin oder die EU. Denn ich habe da einen Artikel von Anfang dieses Jahres: „EU-Statistik zeigt: Österreich ist Einbrecherparadies“, und zwar liegt Österreich im Vergleich zu sämtlichen anderen EU-Staaten an vorderster Stelle. Entweder richtet sich das alles nur gegen uns, gegen unser Land – dass grenzübergreifend heißt, die gesamte Kriminalität findet bei uns statt –, oder ich verstehe irgendetwas falsch, denn anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Ich glaube – und das ist auch der Unterschied zu dem, was Sie gesagt haben, wir wollen nicht die Grenzen dicht machen für alle Ewigkeit –, der Vorschlag, der sehr konstruktiv und ernst gemeint ist, wäre, doch einmal zu evaluieren, ob eine temporäre Wiedereinführung der lückenlosen Grenzkontrollen – temporär, darauf lege ich Wert, ich sage jetzt einmal für drei Monate – signifikant etwas verändern würde in der Kriminalitätsstatistik.

Das interessiert mich einfach. Das können Sie nicht mit einem Ja oder Nein beant­worten, und ich auch nicht.


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Es kann auch sein, dass das gar nicht damit zusammenhängt. Ich glaube nur – auf­grund der bisherigen Erkenntnisse und weil eben viele Experten meinen, es ist nun einmal die offene Grenze einer der wesentlichen Gründe, warum wir überhaupt eine so hohe Kriminalität haben –, dass es den Versuch wert wäre. Dass es rechtlich, tech­nisch geht, wissen wir – spätestens seit der Europameisterschaft im Jahr 2008, als auch peripher temporär die Grenzen kontrolliert wurden.

Man braucht nur einen triftigen Grund anzugeben – der könnte die hohe Kriminalität sein –, dann kann man eine temporäre Grenzschließung und -überwachung durch­führen, und dann schauen wir es uns an. Machen wir das einmal für drei Monate, Frau Ministerin! Dann evaluieren wir, und wenn dann die Kriminalität tatsächlich signifikant sinkt, dann war es richtig, und wenn nicht, dann hatten wir unrecht.

Ich lasse mich gern einmal darauf ein, weil ich glaube, dass wir im Recht sind – und dass wir auch mit der Bevölkerung im Recht sind, für die das ein ... – Schauen Sie, Frau Minister (der Redner hält eine Ausgabe der „Kronen Zeitung“ in die Höhe): „Riesenärger über offene Ostgrenze, 62 Prozent sehen ‚Einladung für Kriminal­touristen‘“. Das ist eben auch ein Ärgernis in der Bevölkerung, nicht nur beim BZÖ, sondern darüber hinaus auch in der Bevölkerung, nicht nur im Grenzraum, sondern in den Ballungsräumen, aber vor allem in den Städten – Wien, Graz hebe ich jetzt einmal hervor –, die unter dieser offenen Grenze am meisten leiden.

Nehmen Sie diesen Vorschlag einmal auf, probieren Sie es einmal! Und dann evaluieren wir. Ich glaube, dass das ein sehr konstruktiver Vorschlag ist, noch dazu vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Kriminalität, die wir heute am Vormittag schon diskutiert haben, und der noch immer unbefriedigenden Aufklärungsquoten.

Ich darf auch zu den anderen Anträgen etwas sagen: Wir werden den Anträgen der Freiheitlichen zustimmen. Wir finden es richtig, dass es zusätzliche Planstellen für die Suchtgiftbekämpfung geben soll, und auch der Polizeipraktikant wäre ein durchaus interessantes Instrument, um zusätzliche Rekrutierung durchzuführen. Da hat Abge­ordneter Herbert vollkommen recht, das werden wir unterstützen.

Eigentlich sollten wir noch einen weiteren Antrag diskutieren, der leider heute nicht auf die Tagesordnung gekommen ist, aber mit den vorliegenden Anträgen einiges zu tun hat. Er wurde nämlich vertagt, und dazu lassen Sie mich schon auch noch etwas sagen, wie ernst zu nehmen Ankündigungen von Regierungspolitikern und Ministern sind.

Von der Frauenministerin abwärts – sie wird orchestriert von anderen Mitgliedern ihrer Partei – wird standhaft gefordert, endlich ein Verbot der Burka einzuführen in diesem Land, was auch richtig ist. Es gibt mittlerweile ja fast einen Konsens. Jeder sagt: Jawohl, das sollten wir uns ansehen, das ist interessant. Wir vom BZÖ – Herr Kollege Petzner, Herr Kollege Grosz und ich – haben im letzten Innenausschuss einen Antrag eingebracht, in dem wir die Regierung ersuchen, eine Regierungsvorlage, ein Gesetz ins Hohe Haus zu bringen, wie man so ein Burka-Verbot sinnvoll regeln kann.

Was ist passiert? – Vertagung! Die Regierungsabgeordneten haben den Vorschlag ihrer Ministerin vertagt, weil er offenbar nicht so wichtig ist. Und da frage ich mich dann schon, wie sinnvoll das Arbeiten im Ausschuss ist, Herr Kollege Pendl, wenn Sie und Ihre Fraktion sagen: Wir sind dafür, aber wir brauchen ein bisschen Zeit, wir wollen uns das anschauen.

Nichts anderes wollten wir: eine Entschließung des Parlaments. Liebe Regierung, Frau Ministerin, legen Sie einen Gesetzentwurf vor, schauen wir uns an, wie das geht, weil es inhaltlich kaum Auseinandersetzungen gibt. Aber nein, Sie mussten vertagen, weil


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der Antrag von der Opposition kam, vom BZÖ. Das ist kein gutes Miteinander-Auskommen im Innenausschuss. Ich hoffe hier auf Besserung. (Beifall beim BZÖ.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.57

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Westenthaler, ich habe eher gemeint, dass wir im Innenausschuss fast einhellig – ich habe nicht gesagt einstimmig, weil wir es ja in dieser Form nicht abgestimmt haben – der Meinung waren, wenn zwei gleichlautende Anträge in verschiedenen Ausschüssen sind – die Wortmeldung war für mich eigentlich auch glasklar –, dass wir den Antrag dann in einem Ausschuss auf breiter Basis diskutieren. Wir haben hier wiederholt gesagt, dass wir den Antrag im Verfassungsausschuss diskutieren und behandeln werden. Das ist ja nichts Böses.

Warum Sie sagen, dass ich jetzt so tue, als wären wir dagegen gewesen, dass wir das diskutieren, kann ich nicht nachvollziehen, weil das ja nicht wirklich eine Auseinan­dersetzung war, auch nicht im Innenausschuss. (Abg. Ing. Westenthaler: Das habe ich nicht gesagt! – Vertagt!) Wir haben nur gemeinsam beschlossen, dass wir das auf breiter Basis diskutieren sollen. Zwei gleichlautende Anträge in zwei verschiedenen Ausschüssen – ich glaube, das brauche ich nicht zu kommentieren, wir sind alle Profis. Soviel zu dem von Ihnen zitierten Punkt des Burka-Verbotes.

Ich möchte aber zu den einzelnen Anträgen ganz kurz etwas sagen. Man kann dazu stehen, wie man will. Ich will die Diskussion über die Polizeireform hier gar nicht aufnehmen. Kollege Herbert! Zu keiner Zeit haben wir uns irgendwo, auch wenn wir gekämpft haben miteinander, auch wenn wir versucht haben, der Exekutive zu helfen ... Ich kann das alles nachvollziehen. Ich war immer zu haben, wenn es darum ging, Gesamtplanstellen zu erhöhen, immer, aber ich habe mich hier nie – Zeit meines aktiven Betätigens – für die Exekutive in der Sache eingesetzt, denn: Exekutive, Legislative – ich glaube, wir waren da immer gut beraten.

Ich glaube also, dass es sehr heikel ist, sich in Details die Exekutive betreffend ein­zumischen – auch wenn wir hier teilweise Kontrollorgan sind und Budgethoheit haben. Ich bin für alles zu haben, aber zu sagen – ex lege –, ich will, dass dort Leute kommen, wenn wir damit anfangen, das ist generell sehr heikel. Von der Verfassung her will ich das jetzt gar nicht beurteilen.

Ich möchte auch dazusagen, wir alle – oder viele in diesem Raum – waren der Meinung, dass der Beruf eines Polizisten ein sehr sensibler, heikler, schwieriger – psychisch und physisch schwieriger – Beruf ist, und es immer die Frage ist, ob es gerade auch für den einzelnen Menschen gut ist, wenn er so einen schwierigen Job mit 15 Jahren als Praktikant antritt.

Das kennen wir alles aus der Vergangenheit, es sitzen ja einige Praktikanten hier. Wir wissen das ja, wir können ja gemeinsam aus der Sicht der Praxis reden und nicht aus der Sicht der Theorie. Es waren sich fast alle einig, dass es eher besser ist, wenn man diesen schwierigen Beruf mit 18 Jahren anfängt – auch von der psychischen und physischen Belastung her – , statt mit 15 Jahren. An dieser Auffassung – zu der es seinerzeit, glaube ich, wirklich einen breiten Konsens gab – hat sich nichts geändert. Diese ist sogar noch untermauert und verstärkt worden. Ich glaube, man tut andernfalls niemandem etwas Gutes, und ich glaube, wir sollten eher auf der Linie bleiben, die wir seinerzeit auch im Konsens vertreten haben.


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Abschließend zum Thema Grenzüberwachung: Ich glaube, dass wir in einer Zeit leben, in der viele Mechanismen der Vergangenheit nicht mehr greifen. Es ist alles flexibel, technisiert bis zum Geht-nicht-mehr. Ich kann nur sagen, wenn jemand glaubt, dass wir uns jetzt hinstellen – so wie wir es alle kennen, aus der guten alten Zeit, mit Grenzbalken – und kontrollieren und damit eine flexible internationale Kriminalität aufhalten, dann hat er die Zeichen der Zeit und des Entwicklungsstandes nicht erkannt.

Wir sollten die Exekutive in die Lage versetzen, sie weiterhin stärken, schauen, dass sie modern ausgerüstet und aufgestellt ist, sehr flexibel ist – dazu gehört, dass die Ein­heiten bundeslandübergreifend zusammengezogen werden und arbeiten –, dann werden wir auch diese Frage im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger lösen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten ein, da ich dann für die Dringliche Anfrage unter­brechen werde. – Bitte.

 


14.58.29

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Zum Herrn Großruck, der jetzt gerade nicht da ist: Herr Großruck – pardon, ich lache –, am besten ist immer noch H.-C. Strache. Gewinnen tut immer nur einer – nur Rot-Schwarz wird immer kleiner. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Jury und Dr. Strutz.)

Und das eben deswegen, weil die Probleme nicht erkannt werden. Das ist das Problem in der Sicherheitsproblematik. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) Zu den Ausführungen des Kollegen Lettenbichler und vor allem jenen des Kollegen Pendl, der sich hier hinten noch ein wenig unterhält, muss ich sagen: Es ist wirklich erschütternd, welche Eier­tänze aufgeführt werden.

Herr Kollege Pendl meint allen Ernstes, dass Grundsätze der Gewaltentrennung gefährdet sind, wenn das Parlament beschließt, dass man Planposten für die Exe­kutive schaffen möchte. (Zwischenruf des Abg. Pendl.) Also das ist ja wirklich mehr als lächerlich! (Beifall bei der FPÖ.)

Kollege Lettenbichler erklärte, grundsätzlich hat man beim Berufsbild des Exekutiv­beamten gemeint, dass er alles können muss. – Ja, grundsätzlich – der Jurist Kollege Donnerbauer wird es wissen –: Wenn es Grundsätze gibt, dann muss man sofort die Ausnahmen herunterspulen bei einer Prüfung. Hören wir jetzt auf mit der Wirtschafts­kripo oder mit ähnlichen Sachen, in denen Spezialität notwendig ist – im Drogenhandel sind einfach ganz andere Dinge notwendig, um zu ermitteln.

Herr Kollege Kößl meinte bereits in einem der vorigen Tagespunkte, welche Erfolge es gegeben habe, dass man georgische und moldawische Einbruchsbanden bei uns dingfest machen konnte. Ja, woher kommen denn die alle? – Doch nur über unsere Grenze, weil eben unsere Schengen-Partner an den Außengrenzen nicht zuverlässig sind und so manche eben durchkommen.

Woher haben denn diese Einbrecher die Visa? Kommen sie als Touristen nach Öster­reich? Sind es österreichische Behörden, die denen die Visa erteilt haben? – Nein! In Wirklichkeit ist es notwendig, die Grenzen temporär sicher zu machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen einen Minister oder eine Ministerin an der Spitze des Innenressorts, der oder die das rechtlich Erlaubte, das faktisch Mögliche und das in der Situation Gebo­tene macht. Da genügt es nicht, wenig zu machen, ein bisschen zu machen, viel zu machen – nein, da muss alles gemacht werden!


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Eines sage ich Ihnen auch: Die Bevölkerung (Präsident Dr. Graf gibt das Glocken­zeichen.) – Das Licht hier beim Rednerpult fällt aus?

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Es ist trotzdem 15 Uhr, Herr Abgeordneter. Einen Schlusssatz noch.

 


Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (fortsetzend): Es nützt den Österreichern, wenn sie sehen, dass die Grenzen dicht sind. Sie warten gerne dort, weil sie wissen, dass etwas für die Sicherheit zu Hause getan wird. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 6 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung einer Dring­lichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.01.08Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Stillstand in der Sozialpolitik“ (5740/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 5740/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Österreich durchlebt die schlimmste Wirtschaftskrise seit den 1930er-Jahren. Eine Konsolidierung des Staatshaushaltes ist vor diesem Hintergrund dringend geboten. Anstatt notwendige Reformen anzugehen, wie zum Beispiel eine Verwaltungsreform,  findet in der Koalition lediglich ein Streit über Art und Umfang weiterer Belastungen der Bürger statt.

Es muss leider fix davon ausgegangen werden, dass sich die Lage auf dem Arbeitsmarkt in Folge der Krise weiter verschärft. Dazu tritt der Umstand, dass der österreichische Arbeitsmarkt für die Bürger der Tschechischen Republik, Ungarns, Sloweniens, der Slowakei, Polens, Estlands, Zyperns, Maltas, Lettlands und  Litauens ab  dem 1. Mai 2011 völlig geöffnet wird. Dies wird zu einem weiteren Verdrängungs­wettbewerb auf dem österreichischen Arbeitsmarkt führen, zumal das Lohnniveau die­ser EU-Mitgliedsstaaten deutlich unter dem österreichischen liegt.

Trist sieht auch die Entwicklung der österreichischen Pensionen aus. Während zB. im Bereich der ÖBB weiter ungeniert Pensionsprivilegien verteidigt werden, müssen sich Österreichs Durchschnittspensionisten auf karge Zeiten einstellen, es sei denn, der staatliche Zuschuss zu den Pensionen wird weiter erhöht. Eine solche Erhöhung setzt wiederum einen konsolidierten Staatshaushalt voraus. Gerade daran mangelt es. Es kann daher kein Zweifel daran bestehen, dass die Österreicher in den kommenden Jahren ärmer werden. Diese Entwicklung wird vor allem jene Personen hart treffen, die bereits jetzt an der Schwelle zur Armut leben.

Im Interesse der sozial Schwächeren wären daher rasche Maßnahmen zur Ver­hinderung dieser Entwicklung, bzw. zur Abfederung ihrer Folgen dringend geboten. Eine Initiative auf europäischer Ebene zur Verlängerung der Fristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes muss absolute Priorität haben. Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumen­


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tenschutz, ignoriert diese Problematik aber ebenso wie auch die Tatsache, dass unsere Sozialtöpfe von Fremden sehr stark in Anspruch genommen werden.

Es fällt negativ auf, dass der zuständige Minister keine brauchbaren Konzepte aufzu­weisen hat. Die in Aussicht genommene "Mindestsicherung" erweist sich immer mehr als völlig unausgegorener Vorschlag. Wesentliche Eckpunkte sind ungeklärt, wie zum Beispiel die Frage, in welchem Rahmen die Bundesländer mitzuwirken haben (im We­ge von Art. 15a Vereinbarungen oder nicht?). Auch gibt es keine schlüssigen Antwor­ten auf die Frage, wie ausreichende Leistungsanreize erhalten bleiben sollen, wenn die Mindestsicherung in Verbindung mit einem  aus Schwarzarbeit bezogenen Einkommen die Höhe eines österreichischen Mindestlohnes überschreitet. Diese Problematik wird von der Bundesregierung lediglich auf polemischen Niveau behandelt, wie zuletzt durch Bundeskanzler Faymann, der einen erpresserischen Akt des Koalitionspartners zu Gunsten der "Transferdatenbank" behauptete.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

1. Welche Auswirkungen erwarten Sie für den österreichischen Arbeitsmarkt ab dem 1. Mai 2011? Worauf basiert Ihre Einschätzung?

2. Werden Sie sich - vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem heimischen Arbeitsmarkt - dafür einsetzen, dass seine weitere Öffnung nicht bzw. erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, zumal Sie noch im Jahre 2008, in Ihrer damaligen Funktion als Gewerkschaftspräsident, vor einer übereilten Öffnung des Arbeitsmarktes gewarnt haben?

3. Werden Sie sich für den Beschluss einer Regierungsvorlage zur Abschaffung der Pensionsprivilegien bei Nationalbank und ÖBB einsetzen? Wann ist mit der Einbrin­gung im Nationalrat zu rechnen?

4. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Abbau der nach wie vor massiv vorhandenen Privilegien im Pensionssystem der Landesbeamten zu beschleunigen?

5. Welchen Sinn sehen Sie in einer fortgeführten Parallelexistenz verschiedener Pen­sionsversicherungsanstalten vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Pensionssysteme harmonisiert werden sollen?

6. Welche Maßnahmen zur weiteren Finanzierbarkeit des österreichischen Pensionssystems schlagen Sie vor?

7. Warum ist es Ihnen bislang nicht gelungen, ein konsensfähiges Konzept zur Armutsbekämpfung vorzulegen?

8. Wie sollen Ihrer Meinung nach Arbeitsanreize erhalten bleiben, wenn sich die Höhe der in Diskussion befindlichen Mindestsicherung mit mindestens € 744.-  für eine Einzelperson in der Größenordnung von sehr geringen Arbeitseinkommen bewegt?

9. Welche Maßnahmen zur Erhöhung der Mindestlöhne und zur sozialrechtlichen Absicherung von Beschäftigten in prekären Beschäftigungsverhältnissen schlagen Sie vor? Wie wird die Überprüfung der Bemühungen der Arbeitssuchenden zur Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen?

10. Unter welchen Voraussetzungen sollen Ihrer Meinung nach Fremde in den Genuss der Mindestsicherung kommen?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 128

11. Wie sollte Ihrer Meinung nach einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Mindestsicherung durch Fremde, insbesondere durch Nicht-EU-Bürger, z.B. durch die kurzfristige Begründung eines Arbeitsverhältnisses, vorgebeugt werden?

12. Wie wird die Kontrolle der Vermögensverhältnisse Fremder, die die Mindest­sicherung beantragen, erfolgen?

13. Wie hoch wird der geschätzte Verwaltungsaufwand für die Ermittlung der Vermö­gens­verhältnisse der Antragsteller sein?

14. Welche neuen Aufgaben werden durch die Einführung der Mindestsicherung auf die jetzt schon überfrachteten AMS-Dienststellen zukommen?

15. Welcher zusätzliche Personalbedarf zu welchen Kosten wird dem AMS daraus entstehen? Wie und durch welche Maßnahmen werden die Mitarbeiter des AMS angesichts der geringen Zeit, die bis zum von Ihnen geplanten Einführungstermin der Mindestsicherung bleibt, auf ihre neuen/zusätzlichen Aufgaben vorbereitet?

16. Ist es richtig, dass die Mittel für das AMS gekürzt werden sollen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

17. Ist Ihrer Meinung nach die Einbindung der Länder in das System der Mindest­sicherung im Wege einer Art. 15a B-VG Vereinbarung unbedingt erforderlich? Wenn ja, warum?

18. Ist es richtig, dass die Verhandlungen zur Einführung einer "Transferdatenbank" ("Transparenzkonto") durch Sie bzw. Ihnen nahe stehende Verhandlungsteilnehmer verschleppt wurden?

19. Warum fällt es Ihnen so schwer, sich zum Projekt transparenter Sozialtransfers zu bekennen? Wann ist mit einer brauchbaren Regierungsvorlage zu rechnen?

20. Welche Maßnahmen zur Wahrung von Datenschutz und Bankgeheimnis schlagen Sie für den Fall der Einführung der Transferdatenbank vor?

21. Wird die Transferdatenbank auch für die Erstellung einer Kosten/Nutzenanalyse der Massenzuwanderung nach Österreich geeignet sein? Wenn nein, warum nicht?

22. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass arbeitsmarktpolitisch wichtige Infrastruktur­projekte wie der Koralmtunnel und der Brennerbasistunnel rasch realisiert werden?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Kickl als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.36

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Sozialminister, es ist schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um heute hierher ins Hohe Haus zu kommen, dass Sie sich von den Koalitions­streitig­keiten losreißen konnten, in denen Sie ja in den letzten Tage und Wochen in vollem Umfang dringehangen sind, und dass Sie uns hier einmal die Ehre geben. Das ist uns ja leider letzten Donnerstag nicht gelungen, als ein Sozialausschuss zu einem von uns


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bereits gemeinsam vereinbarten Termin stattfinden hätte sollen, bei dem wir wichtige Dinge zu debattieren gehabt hätten.

Man kann sich ja in Tagen wie diesen auch nicht ganz sicher sein, wann wir das nächste Mal das Vergnügen haben, mit Ihnen zusammenzutreffen. Also sage ich: Nützen wir es heute aus und diskutieren wir einige Dinge, die Sie dem Hohen Haus bisher – wahrscheinlich nicht ohne Berechnung – vorenthalten haben.

Da Sie, Herr Sozialminister, heute da sind, möchte ich Ihnen zu Ehren am Beginn meiner Ausführungen einen Gedanken aufgreifen, den Sie selbst bei jeder passenden und viel öfter leider auch unpassenden Gelegenheit hier im Hohen Haus strapazieren. Ich bin sicher, Sie würden es auch heute tun, wenn Sie jetzt nicht noch ummodeln. – Wir werden es ja dann sehen.

Es vergeht keine Ihrer Reden, ohne dass Sie darauf hinweisen, dass diese öster­reichische Bundesregierung im Allgemeinen und Sie im Besonderen in dieser Krise, die ja die größte seit den dreißiger Jahren ist, Einzigartiges leisten. Vor ein paar Tagen haben wir von Ihrem ehemaligen BAWAG- und Bilderberger-Genossen Nowotny gehört – der jetzt zwar nicht mehr das österreichische Gold in der Nationalbank hütet, denn das Gold ist ja schon anderswo, aber dafür die Privilegien dort schützt –, dass wir trotz eines leichten Aufwärtstrends, was das Wirtschaftswachstum, aber insbesondere was die Arbeitsmarktrelevanz betrifft, noch lange nicht über dem sprichwörtlichen Berg sind. Sie sind aber trotzdem jemand, der nicht müde wird zu betonen, dass Sie im Besonderen im internationalen Vergleich Einzigartiges in dieser Krisensituation leisten. Ja, so ist es tatsächlich! Das muss man Ihnen zugestehen, ob es einem passt oder nicht – das ist einzigartig.

Ich denke nämlich, dass es in der Tat im europaweiten Vergleich ein Unikum ist, dass eine Bundesregierung im Allgemeinen und der zuständige Ressortminister im Beson­deren es nicht zustande bringen, an zwei Plenarsitzungstagen, die ohnehin von drei auf zwei zusammengekürzt worden sind – wie üblich ist der Reservetag gestrichen, eine Gesetzmäßigkeit, die Sie eingeführt haben; daraus lernt die Bevölkerung, dass die Arbeitswoche im österreichischen Parlament aus maximal zwei Tagen besteht (Abg. Grosz: Von 8 bis 14 Uhr!) –, auch nur eine einzige Minute mit Tagesordnungspunkten zu füllen, die irgendeine Relevanz im Zusammenhang mit der größten Wirtschafts- und Finanzkrise haben, die sich natürlich auch zu einer sozialen Krise auswachsen kann. Das ist Ihnen nicht gelungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist tatsächlich ein Unikum, meine Damen und Herren. In einer Zeit, in der diese Krise bei den Menschen draußen voll angekommen ist, in der sie voll durchschlägt und die Masse der Bevölkerung getroffen wird – Sie muten sich ja immer zu, der Schutz­patron dieser Teile der Bevölkerung, der kleinen Leute zu sein –, halten Sie es für nicht der Mühe wert, dieses Hohe Haus mit entsprechenden Anträgen und Initiativen zu befassen.

Wenn wir vom Reparieren sprechen, so ist das ja nur ein Teil des Problems. Ich rede überhaupt gar nicht davon, dass Sie eine Minute dafür aufwenden würden, pro futuro, in die Zukunft hinein, sozusagen auf das hingerichtet, was uns noch in weiterer Folge erwartet – und da sind die Dinge ja absehbar –, vorbeugende Maßnahmen zu setzen, so wie wir Freiheitliche das verlangen. Es geht um den Wegfall der Übergangsbestim­mungen für die Öffnung des Arbeitsmarkts für die neuen EU-Länder im Osten am 1. Mai des kommenden Jahres. Wir sehen jetzt schon, dass sich da eine gigantische Tragödie zusammenbraut, die den österreichischen Arbeitsmarkt und die österreichi­schen Sozialsysteme betreffen wird, und Sie machen keinen Finger krumm, um entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten, meine Damen und Herren!


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In Zeiten, in denen das Parlament angesichts der Herausforderungen dieser Krise eigentlich eine Phase der Vollbeschäftigung haben müsste, haben Sie es gemeinsam mit Ihrem Koalitionspartner – da können Sie sich die Hand geben – zu einer Phase der Kurzarbeit verdonnert. Aber diese Kurzarbeit findet im Gegensatz zur Kurzarbeit, die es draußen gibt, natürlich bei vollen Bezügen statt. Dafür haben Sie schon gesorgt. Das ist in der Tat einzigartig. Ob Sie darauf stolz sein können, steht auf einem anderen Blatt geschrieben.

Meine Damen und Herren, weil Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, tun das eben wir als Freiheitliche Partei. Wir kommen unserem Auftrag als soziale Heimatpartei nach, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und derjenigen, die unseres sozialen Schutzes bedürfen, wahrzunehmen. Deshalb gibt es hier und heute diese Dringliche Anfrage. – Sie selbst bringen es ja nicht zustande. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bin ja leider, was Sie und Ihre Ausführungen betrifft – und da bin ich wahrscheinlich nicht der Einzige –, einigermaßen erfahrungsgeschädigt. Deswegen sage ich Ihnen ganz ehrlich, dass ich weit davon entfernt bin, mir hier und heute von den Ausfüh­rungen, die dann folgen werden, auch nur irgendetwas Durchdachtes, Überprüftes und Gesichertes zu erwarten, wenn Sie uns erklären werden, wie Sie denn die Pensionen in absehbarer Zeit sichern wollen, was Sie denn unternehmen wollen, damit unsere Arbeitnehmer nicht unter die Räder kommen und vor der Ostöffnung geschützt sind. (Abg. Silhavy: Wieso stellen Sie dann überhaupt die Anfrage, wenn Sie nichts erwarten?!) Ich erwarte mir nicht viel, wenn es darum geht, wie umfassend Sie Transparenz interpretieren werden und wie es denn mit der Absicherung gegen Armut in diesem Land weitergeht.

Natürlich trifft Sie nicht die ganze Schuld an dieser Entwicklung, Herr Bundesminister. Das wäre zu viel der Ehre. Aber der große Teil der Schuld dieser Arbeitsverweigerung trifft Sie. Wenn Sie Sozialpolitik zunächst einmal irgendwie in koalitionären Streitereien organisieren, dann in Last-Minute-Aktionen hier ins Parlament hineinbugsieren und dann im Husch-Pfusch-Verfahren durchdrücken, dann darf man sich auch nicht wun­dern, dass das herauskommt, was bei Ihnen herauskommt.

Sie trifft die Schuld nicht alleine, aber es trifft Sie der größte Teil der Verantwortung, denn Sie sind es ja, der die an und für sich sinnvolle Kombination aus Sozialpolitik auf der einen Seite und Arbeitsmarktpolitik auf der anderen Seite in seinen Händen vereint. Im Idealfall ist dies eine Kombination, von der man sagen muss, dass man damit sehr, sehr viel Gutes für die eigene Bevölkerung erwirken könnte. Das ist der Idealfall. Dann gibt es aber noch Ihren Fall. Das ist jener Fall, in dem diese Kombination eigentlich dazu beiträgt, die Sorgen und Nöte und den Schaden für die österreichische Bevöl­kerung von Monat zu Monat zu vergrößern, statt zu minimieren. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie, Herr Sozialminister, Ihre gesamte Partei, die SPÖ, und auch die Fraktion hier in diesem Hohen Haus, die sie repräsentiert, haben null Glaubwürdigkeit, wenn es um die Anliegen des Schutzes der österreichischen Arbeitnehmer und natürlich auch der sozialen Systeme geht. Ich werde Ihnen auch sagen, warum: Sie springen nämlich  und Ihre Fraktion gleich mit – wie von der Tarantel gestochen auf, wenn es darum geht, über Nacht irgendwelche Banken und internationalen Spekulanten, die ihre un­mo­ra­lischen Gewinne und Profite auf Kosten der breiten Masse der Bevölkerung gemacht haben, aus der Misere, in die sie sich selbst hineinmanövriert haben, wieder herauszubugsieren. Da stehen Sie Habtacht und springen wie von der Tarantel gestochen auf, da kann es Ihnen gar nicht schnell genug gehen, eine Veranstaltung zu organisieren, die im Grunde genommen eine riesige Umverteilung von den armen Teilen der Bevölkerung zu ein paar Superreichen, ein paar Spekulanten und Profiteu­


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ren ist. Da sind Sie mit dabei. Sie sind auch an vorderster Front mit dabei, wenn Sie diese Enteignungsmaßnahmen der großen Masse der Bevölkerung dann auch noch irgendwie als großes Griechenlandrettungspaket oder als Euroschutzschirm verkleiden wollen.

Aber Sie machen nicht einen Finger krumm, sondern legen die Hände in den Schoß, wenn es darum geht, die schlimmen Auswirkungen, die dem österreichischen Arbeits­markt und den sozialen Systemen in unserem Land im Zusammenhang mit der bevor­stehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für die neuen EU-Mitglieder im Osten am 1. Mai des kommenden Jahres drohen, zu verhindern. Da halten Sie eine sozialpoliti­sche Siesta und tun so, als ob Sie das alles nichts anginge.

Das ist nicht der Kampf gegen den Neoliberalismus, von dem Sie immer reden, son­dern es ist Neoliberalismus, wenn man sich so verhält. Das ist Beitragstäter­schaft – so würde ich das nennen. Das passt sehr gut in das Konzept der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)

Immer dann, wenn prominente oder weniger prominente Genossen ihre Karriere in der Politik hinter sich haben und ihre eigentliche Karriere beginnen, muss man sich einmal anschauen, wo sie diese eigentliche Karriere machen. Sie sind dann die ersten, die beim angeblichen Klassenfeind anheuern und dort für Millionengagen ihre Tätigkeiten aufnehmen. Angesichts dessen sollten Sie sich einmal fragen, wie weit es mit der Glaubwürdigkeit einer SPÖ überhaupt noch her ist.

Ihre Genossin Ederer wird jetzt den großen Personalabbau bei Siemens betreiben. Ich habe immer gedacht, dass diese Konzerne, die international agieren, für Sie doch so etwas wie der Klassenfeind sind! Genosse Gusenbauer treibt sich in der Bauwirt­schaft herum, in engster Verbindung mit den Banken, die Sie jetzt aus der Misere gezogen haben. Genosse Schröder ist auch ein solches Beispiel, wenn man über die Grenzen schauen will. Dann gibt es noch einen in der Steiermark, den Genossen Voves. Er bringt das Kunststück zustande, während seiner laufenden Tätigkeit als Landeshauptmann den Neoliberalismus als Stiftungs-Voves auszuüben. Das heißt: Ihnen fehlt die Glaubwürdigkeit in all diesen Bereichen. Das gilt für die Genossen, das gilt für die Partei, und das gilt auch für Sie als Person. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss nur ein bisschen zurückschauen, Herr Sozialminister, um zu sehen, wie absurd Ihre Argumentation im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung ist.

Im Oktober des Jahres 2008 waren in Österreich 203 000 Personen arbeitslos. Damals sind erste Anzeichen der Krise heraufgezogen. – Ich darf Sie daran erinnern, dass es die Automobilindustrie gewesen ist, in der die ersten Probleme aufgetaucht sind.

Jetzt machen wird den berühmten Switch in die Gegenwart und schauen uns an, wie es denn im Mai 2010 ausschaut. Im Mai 2010 sind 228 000 Personen als arbeitslos gemeldet. Zu diesen 228 000 Personen kommen noch mehr als 78 000 Personen – das ist jetzt der absolute Rekord –, die Sie in irgendwelche Schulungen und andere Versteckmuster verfrachtet haben, wodurch Sie die Leute frustrieren und nicht dafür sorgen, dass sie wieder erfolgreich in der Masse in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wenn man das zusammenzählt, sind es über 300 000 Personen, die in Österreich arbeitslos sind.

Also damals, im Oktober 2008, waren Sie, glaube ich, noch Gewerkschaftspräsident und haben sich – und das ist der interessante Punkt – bei 203 000 Arbeitslosen zur Situation am Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit der bevorstehenden Öffnung im Osten wie folgt geäußert – ich zitiere den Gewerkschafter Hundstorfer –: „... angesichts der gedämpften Konjunkturaussichten ist Eile beim Öffnen des Arbeitsmarktes völlig unangebracht.“ Man höre und staune! Das war im Jahr 2008.


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Dann haben Sie Ihr ganzes gewerkschaftliches Restgewicht hineingeworfen und gesagt – das ist wieder ein Zitat Hundstorfers –: „Wir wissen nicht, wie sich der Arbeits­markt entwickelt. Einen nicht mehr rückgängig zu machenden Schritt zu tun ist daher unangebracht.“ Na, man höre und staune!

Jetzt beginnt die angewandte sozialistische Logik – vielleicht ist es auch die Regie­rungslogik –, denn es wird abenteuerlich, wenn man die beiden Situationen vergleicht:

Damals, im Herbst 2008: 203 000 Arbeitslose, Hundstorfer ist ÖGB-Präsident. Es ist keine Eile geboten, weil große Gefahr im Verzug ist, und es sind ja keine Schritte zu setzen, die man nicht mehr rückgängig machen kann.

Mai 2010: mehr als 300 000 Arbeitslose und bei Weitem kein Ende in Sicht. Ich darf Sie nur daran erinnern, dass die Entwicklungen in Ungarn eine Dimension annehmen, die uns alle sehr, sehr beunruhigen sollte. Was macht dieselbe SPÖ, natürlich immer in Zusammenarbeit mit der ÖVP? – Sie denken keine Sekunde mehr daran, diese Übergangsfristen, die aufzuheben für sie vor ein paar Jahren noch ein Problem war, jetzt weiterhin hinauszuschieben und unbefristet zu verlängern, so wie wir Freiheitliche das denken. (Abg. Mag. Gaßner: Na geh, jetzt hör auf!)

Das ist offensichtlich sozialistische Logik – oder Regierungslogik, nennen Sie es, wie Sie wollen. Es ist ungefähr der gleiche Unsinn, wie wir ihn aus der Mengenlehre ken­nen. Sie kennen dieses Beispiel: Wenn zwei Leute in einem Raum sind und drei hinaus­gehen, muss einer wieder hineingehen, damit keiner mehr drinnen ist. Genau an dieses Prinzip erinnert mich das, was Ihre Logik in Zusammenhang mit dem Arbeits­markt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das zeigt ja nur, dass nicht nur die Gewerkschaft in der SPÖ abgemeldet ist, sondern dass natürlich die Arbeitnehmer als solche abgemeldet sind.

Sie haben die Übergangsfristen ja schon einmal verlängert. Sie haben ja schon einmal auf die Warnungen der FPÖ gehört (Abg. Öllinger: Ja, leider!) und haben gesagt: Ja, da ist etwas dran, wenn sie davor warnen!, Sie haben die Fristen verlängert, und das war sinnvoll. Wir sind von der Arbeitszuwanderung natürlich mehr betroffen als andere Länder, was sich schon alleine durch die geographische Nähe zu diesen Nationen ergibt. Hat sich an der geographischen Nähe irgendetwas geändert? – Nein, es hat sich nichts geändert.

Sie haben diese Verlängerung der Übergangsfristen 2009 zu einem Zeitpunkt be­schlossen, als wir weniger Arbeitslose gehabt haben als heute. Ich frage Sie also: Warum setzen Sie nicht alle Hebel in Bewegung und setzen sich dafür ein, die Interessen der österreichischen Arbeitnehmer zu schützen – auch auf internationaler Ebene, auch einmal unter Inkaufnahme eines Vertragsverletzungsverfahrens im Zu­sam­menhang mit der Europäischen Union?

Sie haben damals im Mai 2009 gesagt: Wenn wir ausländische Arbeitskräfte herein­lassen, dann wird sich die Ungleichheit in Österreich, was das Einkommen und das Arbeitslosenrisiko betrifft, erhöhen. Das war vor einem Jahr, als wir weniger Arbeitslose gehabt haben als jetzt. Sie müssen einmal irgendjemandem erklären, warum damals richtig war, was heute falsch ist, wobei sich die Rahmenbedingungen noch viel, viel mehr verstärkt haben.

Werfen wir einmal einen Blick über die Grenze. Es gibt ja nicht nur bei uns in Österreich Arbeitslose. In der Slowakei gibt es 340 000 Arbeitslose. Na bitte schön! Der Durchschnittslohn liegt dort bei 721 €, der Mindestlohn bei 307 €, die Sozial­leistungen sind gestaffelt von 145 € bis 186 € monatlich. Dann halten Sie das alles einmal Ihrem Projekt einer Mindestsicherung entgegen, die Sie nächstes Jahr mit


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mindestens 744 € einführen wollen. Ich kann Ihnen nur sagen, da braut sich etwas zusammen. Wir als Freiheitliche Partei stehen für größtmöglichen Schutz der Inter­essen der österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht besser ist die Situation in Tschechien: 540 000 Arbeitslose. Ich sage jetzt einmal, Tschechien ist nicht so weit weg, dass man diese Distanz nicht einfach überwinden könnte. Ungarn hat 421 000 Arbeitslose und eine große Wachstumsrate im Arbeits­losenbereich, weil die Bauprojekte der Regierung auslaufen. Damit besteht zusätzliche Konkurrenz in dem Bereich, in dem wir sowieso die größten Schwierigkeiten haben, nämlich im Niedriglohnsegment.

Meine Damen und Herren, man kann es nicht anders sagen: Teilweise ist dieser Sozialminister derjenige, der die „Torpedos“ gegen das eigene Sozialsystem aus dem Ministerium hinaus ins Wasser lässt. Das geschieht durch die Ausdünnung der Schutz­bestimmungen, durch diese seltsame Konstruktion der Scheinselbständigkeit, durch die permanente Ausweitung der sogenannten Mangelberufe, wodurch es schon fast eine Mehrheit an Mangelberufen gibt. Man hat ohnehin schon alles unternommen, um die Schutzbestimmungen auszudünnen, und jetzt auch das noch.

Es muss Ihnen doch klar sein, dass sich angesichts der Lohnunterschiede, der Einkommensunterschiede und der Arbeitslosigkeit in Verbindung mit der Situation, wie Sie sie mit der Mindestsicherung planen, etwas zusammenbraut, das Dimensionen annehmen kann, die Sie nicht mehr beherrschen können. Vor zwei Jahren haben Sie das noch gewusst. Jetzt wollen Sie davon nichts mehr wissen. Ich erinnere Sie: Sie selbst waren es, der von einem Schritt gesprochen hat, der nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Ich sage Ihnen auch noch etwas anderes zur Mindestsicherung: Es ist ein wesentlicher Punkt, dass man, wenn man verantwortungsvolle Armutsbekämpfung betreibt, sie nicht so eindimensional betreibt wie Sie. Dann kommt noch dazu, dass Sie in Ihrer Eindimensionalität auch noch stümperhaft vorgehen.

Ich rede gar nicht von der Art und Weise, wie Sie das Ganze in diesem Kuhhandel mit der ÖVP rund um Transparenzdatenbank und Mindestsicherung am Parlament irgend­wie vorbeimanövrieren wollen, um es dann im letzten Moment ohne eine ausführliche Debatte, die aber notwendig wäre, durchzudrücken und einmal mehr einen Pfusch zu produzieren. Wir werden uns dann noch des Öfteren einfinden, um das hinterher wie­der zu reparieren; das kann ich Ihnen jetzt schon garantieren. Nein, ich rede davon, dass Sie Armutsbekämpfung völlig eindimensional nur so verstehen, dass es um diejenigen geht, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.

Leistungsgerechtigkeit muss doch aber auch etwas sein, das nicht in Armut enden darf. Leistungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit müssen das Prinzip sein. Ich sehe keine einzige Maßnahme von Ihnen, wenn es darum geht, einen entsprechenden Unterschied zwischen dem, was Sie als Mindestsicherung planen, und einem entsprechenden Erwerbseinkommen herzustellen.

Wo sind denn da Ihre Initiativen? – Da hat die Gewerkschaft versagt, und da versagt die Regierung. Genauso wie man in dem Bereich versagt, wo es um die prekären Arbeits­verhältnisse geht. Da hängen doch Tausende gut qualifizierte Leute in erbärm­lichen Arbeitsverhältnissen mit einer miesen sozialrechtlichen Absicherung und einer miesen Entlohnung, und es ist kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht!

Da könnten Sie im Zusammenhang mit der Armutsbekämpfung auch einmal ansetzen! Ich glaube, das wäre ein wichtiger Auftrag, auch einmal diesen Aspekt der Leistungs­gerechtigkeit mit hineinzunehmen und sich nicht nur darauf zu konzentrieren, ein System zu etablieren, das aus unserer Sicht in vielen, vielen Bereichen unglaublich


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miss­brauchsanfällig ist und bei dem wir es erleben werden, dass sich ein paar Leute – ähnlich wie es bei den Pensionen gegangen ist; Sie werden sagen, es sind wenige, aber es zeigt die Intention, die dahintersteht – einen Aufenthalt in Österreich über einen Meldezettel organisieren und dann beinhart auf dieses System zugreifen, zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung. Glauben Sie nicht, dass Sie das mit Ihren zahnlosen Kontrollmethoden verhindern können! (Beifall bei der FPÖ!)

Glauben Sie auch nicht, dass ausgerechnet das AMS, dem jetzt schon das Wasser bis zum Hals steht – es sollte Sie ja nachdenklich machen, dass ausgerechnet diejenigen, die sich in der Obhut des AMS befinden und von dort vermittelt werden sollen, die größten Kritiker dieser Institution sind –, es jetzt auch noch bewerkstelligen wird, die Administration dieser sogenannten Mindestsicherung über die Bühne zu bringen!

Ich sage Ihnen, das ist ein Pallawatsch, den Sie da zusammengezimmert haben, und er wird auch dadurch nicht besser, dass Sie die notwendige Debatte dem Parlament und den entsprechenden Ausschüssen in genialer Kooperation mit der ÖVP vorenthalten, meine Damen und Herren!

Ich glaube, Sie hängen viel, viel mehr Ihren eigenen ideologisch motivierten Mythen an als einer Betrachtung der Realität. Einer dieser Mythen ist natürlich auch die von Ihnen immer wieder strapazierte Aussage, dass Zuwanderung für die Sozialsysteme im weitesten Sinne mehr bringt, als sie kostet. Ich fordere Sie jetzt dazu auf, die Debatte rund um die Transparenzdatenbank dazu zu nutzen (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen), endlich auch in diesem Bereich zu enttabuisieren und für Kostenwahrheit zu sorgen, meine Damen und Herren! Es ist ein Gebot der Stunde, die ökonomische Vernunft walten zu lassen.

Ich komme zum Schlusssatz, meine Damen und Herren: Es ist egal, in welchen Be­reich man schaut, Ihre Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Sicherheit, zum Abbau von Privilegien und zum angeglichen Ausbau dieser Sicherheit erinnern mich in vielen Bereichen an das „Herumgemurkse“ der BP-Manager im Golf von Mexiko (Abg. Höfinger: ... kein Schlusssatz, ein Schlusskapitel!), die versuchen, mit Golfbällen, Beton und einer Stahlglocke eine Quelle zum Versiegen zu bringen und bis heute daran scheitern. Ihre Armutsbekämpfung ist von der gleichen Qualität. (Beifall bei der FPÖ.)

15.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


15.22.47

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten heute früh 212 867 Arbeitslose. Das sind um fast 17 000 weniger als im Vorjahr. (Abg. Kickl: Welche Prognose haben Sie für das kommende Jahr?) Wir hatten heute früh 75 326 Schulungsteilnehmer. Das sind um 12 000 weniger als vor einem Jahr. Seit 3. Juni 2010 gibt es auch inklusive SchulungsteilnehmerInnen weniger Arbeitssuchen­de als im Vorjahr – mit heutigem Tag um 5 000 weniger.

Ob es Ihnen gefällt oder nicht: Wir haben zur Stunde die geringste Zahl an Arbeitslosen seit Oktober 2008, als die Krise begonnen hat. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Europäische Statistikamt bestätigt, dass nur Österreich und Malta es geschafft haben, bereits im ersten Quartal 2010 wieder Beschäftigungszuwächse zu erreichen. Die aktuellsten Daten des Hauptverbandes – dort weiß man es, denn dort sind die


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Menschen versichert – zeigen, dass wir in diesem ersten Quartal wiederum 26 000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen haben. Es ist auch die beste Art der Budget­sanierung, indem wir Arbeitslose in Beschäftigung bringen, indem wir aus Leistungs­empfängerInnen wieder BeitragszahlerInnen machen.

Ich kann natürlich verstehen, dass die Damen und Herren der FPÖ da nervös werden (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), denn als Sie regiert haben – bei einer besseren Konjunktur, von 2001 bis 2006 –, hat es eine steigende Arbeitslosigkeit gegeben.

Wir haben bewiesen, wie erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aus­sieht. Dank unserer gemeinsamen Regierungspolitik sind wir inzwischen in ganz Europa ein Best-Practice-Modell. Aber wir werden nicht nachlassen, wir dürfen nicht nachlassen, denn wir dürfen Arbeitslosigkeit nicht hinnehmen. Es wird weiterhin alles dafür zu tun sein, die Menschen in diesem Land noch mehr in Beschäftigung zu bringen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die FPÖ beweist mit dieser Anfrage wieder einmal, wie der Begriff Doppelzüngigkeit zu lesen ist. Ich darf das am Beispiel der Pensionen ein bisschen deutlich machen: Vorgestern noch fordert der FPÖ-Seniorensprecher ein Ende der Panikmache, heute macht dieselbe Partei die von ihr abgelehnte Panik dadurch, dass sie den österreichi­schen Pensionistinnen und Pensionisten mit Verarmung droht. (Abg. Kickl: ... von Ihnen wissen, wie Sie es absichern!)

Ich darf das am Beispiel der Ausländerpolitik festmachen: Während der FPÖ-Regie­rungsbeteiligung sagt die FPÖ ohne Wenn und Aber und mit Jubelgeschrei Ja zur EU-Erweiterung (ironische Heiterkeit bei der FPÖ), heute macht sie den ÖsterreicherInnen Angst mit der angeblichen Überschwemmung durch Billigarbeitskräfte. (Abg. Scheibner: Da haben Sie aber irgendetwas falsch verstanden!)

Ich darf das auch am Beispiel der Armutsbekämpfung zeigen: Die FPÖ spielt sich als Anwalt der Armen auf, ist aber gleichzeitig gegen ein aktivierendes System der Mindestsicherung, das vor allem dazu dient, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. (Abg. Kickl: Ja, wenn Sie etwas Gescheites daraus machen!)

Die Sozialdemokratie hingegen steht für eine verantwortungsvolle, menschliche Politik. Wir halten internationale Verträge ein, machen dabei sogar mühevoll die von der FPÖ begangenen Fehler wieder gut. Wir reduzieren die Zahl der ausländischen Saison­arbeiterInnen. Wir schöpfen die Übergangsfristen für den Arbeitsmarkt voll aus. Wir kämpfen gegen Lohn- und Sozialdumping. Wir haben die Sozialversicherungs­anmel­dung vor Arbeitsbeginn und auch die Generalunternehmerhaftung am Bau eingeführt und stehen für eine scharfe Prüfung der österreichischen Vorschriften am Arbeitsmarkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir stehen für eine Integrations- und AusländerInnenpolitik mit kühlem Kopf und menschlichem Antlitz. Wir holen jene AusländerInnen nach Österreich, die wir brauchen, behandeln diese dann aber auch wertschätzend. Die Sozialdemokratie steht für eine Lebensstandardsicherung in der Pension durch ein sicheres, gutes, staatliches Pensionssystem und für Armutsbekämpfung durch aktive Arbeitsmarktpolitik. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Ich darf nun zu den einzelnen Fragen kommen und diese beantworten.

Zu den Fragen 1, 2 und 9:

Österreich hat – ich habe das bereits ausgeführt –, als die FPÖ in der Regierung war, die Beitrittsverträge inklusive der vorgesehenen Arbeitsmarktöffnung abgeschlossen und dies sogar als Meilenstein bejubelt. (Abg. Kickl: ... geänderte Rahmenbedingun­gen!) Ich war immer schon vorsichtig hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Aus­


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wirkungen und habe diese Linie der Vorsicht auch nie verlassen. Sie haben sich während Ihrer Regierungsbeteiligung, beim Beitritt und auch später überhaupt nicht um das Thema Lohn- und Sozialdumping gekümmert. Wir waren diejenigen, die sich darum gekümmert haben und die jetzt mühevoll nachholen, was damals verabsäumt wurde. Ich habe gegen harte Widerstände die Übergangsfristen im April 2009 um die maximal möglichen zwei Jahre verlängert, und wir werden auch die Übergangsfristen für Bulgarien und Rumänien voll ausschöpfen.

In harten Verhandlungen musste ich Ihre Versäumnisse, meine Damen und Herren der Freiheitlichen, im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping nachholen! (Abg. Kickl: ... Sie Ihre Versäumnisse!) Dabei soll nach meinen Plänen hart kontrolliert werden, ob die ArbeitnehmerInnen das Mindestentgelt, das ihnen nach den österreichischen Vorschriften zusteht, auch bekommen. Es müssen insbesondere bei der Entgelt­kon­trolle für die aus dem Ausland entsandten ArbeitnehmerInnen Lücken geschlossen werden. Bei erheblicher Unterentlohnung sollen gehörige Verwaltungsstrafen gesetzt werden. Wirtschaftliche Vorteile aus Lohn- und Sozialdumping sollen verhindert wer­den. Dazu bedarf es jetzt und auch in Zukunft einer verbesserten Behördenzusam­menarbeit innerhalb der EU.

Die Arbeitsmarktöffnung mit 1. Mai 2011 ist gut vorbereitet. Die letzte Novelle werden Sie im Herbst hier im Nationalrat noch beschließen. Die bisher zugelassenen EU-Arbeitskräfte sind in unseren Arbeitsmarkt gut integriert und kommen zum Großteil aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Neuzulassung aus Drittstaaten wird weiterhin äußerst restriktiv gehandhabt. Unter meiner Verantwortung wurde im Gegensatz zur Zeit der FPÖ-Regierungsbeteiligung die Saisonnierzahl sukzessive zurückgefahren.

Die europarechtlich gebotene Arbeitsmarktöffnung ab 1. Mai 2011 lässt nach allen mir vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen in etwa ein zusätzliches Arbeits­kräfte­potential von 20 000 bis 25 000 erwarten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) In die­sem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, dass gleichzeitig 250 000 Öster­reicherinnen und Österreicher permanent im Ausland und auch als Tagespendler arbeiten. (Abg. Kickl: In Ungarn oder Polen, oder wo?) – Auch in Polen, Herr Kickl!

Zur Frage 3:

Aufgrund des Ihnen hoffentlich bekannten Bundesministeriengesetzes ist Ihnen wohl klar, dass ich für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig bin.

Zur Frage 4:

Auch der FPÖ wird wohl die in der Österreichischen Bundesverfassung verankerte Kompetenzaufteilung bekannt sein, der zufolge ich als Mitglied der Bundesregierung für die Beantwortung dieser Frage ebenfalls nicht zuständig bin.

Zur Frage 5:

In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es fünf Pensionsversicherungsträger, welche für rund 3,5 Millionen Pflichtversicherte zuständig sind. Rund 84 Prozent dieser Pflicht­versicherten sind bei einem Träger der PVA pflichtversichert.

Monatlich werden von den fünf Trägern rund 2,2 Millionen € an Pensionen ausbezahlt, davon wiederum rund 82 Prozent aller Pensionen von der PVA.

Zudem möchte ich darauf hinweisen dass der Anteil des Verwaltungsaufwandes am Gesamtaufwand der PV im Jahr 2009 1,62 Prozent betrug. Im Vergleich dazu liegen die Verwaltungskosten der österreichischen privaten Pensionsvorsorge bis zum Zehn­fachen höher.


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Im Verwaltungsbereich der Pensionsversicherungsträger bestehen bereits jetzt um­fang­reiche Kooperationen. Dies betrifft insbesondere die Zusammenarbeit im IT-Bereich, wo derzeit gerade an einer gemeinsamen umfassenden Applikation für alle Träger gearbeitet wird. Die Pensionsversicherungsanstalt erledigt bereits heute die Brutto- und Nettopensionsberechnung für die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, für die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft und für die Versiche­rungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.

Bei der Pensionsberechnung als ganz wesentlichem und umfangreichem Teil des Aufgabengebietes der PV-Träger werden schon jetzt alle Synergien genutzt, und zwischen den Trägern wird sehr eng kooperiert.

Zur Frage 6:

Insgesamt standen im Jahr 2009 Aufwendungen der Pensionsversicherungsträger in der Höhe von 30,8 Milliarden € Erträgen in der Höhe von 23,2 Milliarden € gegenüber. Die Differenz in Höhe von 7,6 Milliarden € wurde aus Bundesmitteln im Wege der Ausfallshaftung, der Partnerleistung im Bereich der Selbständigen sowie durch einen Bundesbeitrag für Teilversicherte aufgebracht. Die Bundesmittel bleiben aber auch in Zukunft konstant. In der Gesamtschau der gesetzlichen Pensionsversicherung und der Beamten werden die vom Bund notwendigen Mittel immer unter 6 Prozent des BIP bleiben, da der Beamtenstand immer mehr abnimmt.

Die FPÖ muss sich jedoch entscheiden, ob sie unser sicheres Umlagesystem durch unnötige Panikmache schlechtreden will. (Abg. Neubauer: Der ist gut!) Was wollen Sie denn wirklich? Erst vor zwei Tagen haben Sie, Herr Abgeordneter Neubauer, in einer Aussendung davon gesprochen, dass die Panikmache zum Pensionssystem unange­bracht sei. Mit einem Bundesbeitrag zu den Aufwendungen für alle gesetzlichen Pen­sionen in der Höhe von rund 22 Prozent liegt Österreich weit unter dem bei der Einführung des Pensionssystems geplanten Bundesbeitrag in der Höhe von 33,3 Pro­zent. (Abg. Kickl: Sie sollten einmal in andere Bereiche reinfahren! – Abg. Neubauer: Sie haben meinen Pressetext abgeschrieben!) – Ich habe Sie nur aus Ihrer Presse­aussendung zitiert.

Die SPÖ hat sich bereits entschieden: Ich stehe für die Absicherung der ersten Pensionssäule unseres Umlagesystems. Zur Sicherung der künftigen Finanzierbarkeit wird alles Menschenmögliche von mir getan, um die österreichischen Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer länger gesund im Erwerbsleben zu halten. Aus diesem Grund wird derzeit an der Vorbereitung einer Neuregelung für Langzeitversicherte ebenso gearbeitet wie an Maßnahmen im Bereich der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen. Im Herbst werde ich Ihnen dazu die entsprechenden Novellen vorlegen. (Abg. Kickl: Nach den Wahlen, oder?) Auch möchte ich mich für mehr Beitragsgerechtigkeit in den Systemen einsetzen.

Zur Frage 7:

Österreich hat im EU-Vergleich eine der niedrigsten Armutsgefährdungsquoten. Der beste Schutz gegen Armut ist ein qualitativ hochwertiger und gut bezahlter Arbeits­platz. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben wir in der Regierung zwei Konjunk­tur­programme und drei Arbeitsmarktpakete geschnürt, wodurch an die Hunderttausend Arbeitsplätze gesichert beziehungsweise neu geschaffen werden und wurden.

Die Sozialleistungen haben ebenfalls einen wesentlichen Beitrag geleistet. Durch die Umverteilung im Rahmen des Sozialstaates wird die Armutsgefährdung in Österreich um mehr als zwei Drittel gesenkt. Wir müssen den aktivierenden Sozialstaat weiterhin stärken und tun dies auch.


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Ich darf drei Beispiele anführen: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird sowohl eine bessere soziale Absicherung als auch einen stärkeren Arbeitsmarktbezug schaf­fen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gratiskindergarten und Kindergeld werden die berufliche Eingliederung von beiden Elternteilen jedenfalls verbes­sern und so das Armutsrisiko reduzieren. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Schulen und der Weiterbildungsmöglichkeiten sind weiters von zentraler Bedeu­tung, denn Bildung schützt vor Armut. Alle Statistiken zeigen, dass höhere Bildung auch zu höheren Beschäftigungschancen und zu höherem Einkommen führt.

Armut hat in Österreich sehr viele Gesichter, aber Österreich setzt den erfolgreichen Weg weiter fort, Armut mit all ihren Facetten zu bekämpfen.

Ich komme zu den Fragen 8 und 9:

Ich darf hier noch einmal eine grundlegende Aufklärung vornehmen: Das Konzept der Mindestsicherung ist kein arbeitsloses Grundeinkommen, sondern es ist wie das Arbeits­losengeld davon abhängig, dass sich der/die Betroffene bemüht. (Abg. Kickl: Erklären Sie den Leuten einmal, welche Umgehungsmöglichkeiten es gibt!)

Wir haben in Österreich 150 000 Sozialhilfebezieher, die die Sozialhilfe im Schnitt nicht länger als sechs bis sieben Monate pro Jahr beziehen. Es gibt 17 000 Menschen in diesem Land – nicht mehr, aber auch nicht weniger –, die ihr alleiniges Einkommen aus der Sozialhilfe beziehen.

Zum Vergleich mit Mindestlöhnen, der hier angestellt wurde: Die Mindestsicherung wird auf Jahresbasis um ein Drittel niedriger sein. Vergleicht man zum Beispiel die Min­destsicherung mit dem relativ niedrigen Lohnniveau einer Frisörin im ersten Berufsjahr nach ihrer Ausbildung, so ist die Mindestsicherung netto um 45,6 Prozent niedriger als dieses Einkommen. (Abg. Kickl: Aber eine Mindestsicherung plus ein bisschen Schwarzarbeit!)  Wenn Sie allen Menschen Schwarzarbeit unterstellen, Herr Kickl, ...! (Abg. Kickl: Nicht jedem!) – Das tun Sie! Sagen Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern, dass Sie allen unterstellen, dass sie schwarzarbeiten! Das ist Ihr wahres Gesicht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Der große Fortschritt der Mindestsicherung wird die datenmäßige Vernetzung der Sozialhilfebehörden mit dem AMS sein. Das AMS hat keinen Verwaltungsaufwand mit der Berechnung der Mindestsicherung – überhaupt keinen! –, sondern die Berech­nung der Mindestsicherung wird weiterhin dort stattfinden, wo sie heute stattfindet: bei den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise bei den Magistraten. Dadurch werden die Sozialhilfebehörden aber erstmals strukturiert in der Lage sein, zu über­prüfen, ob sich MindestsicherungsbezieherInnen ausreichend um einen Job bemüht haben beziehungsweise an Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Wird eine zumutbare Arbeit durch einen Mindestsicherungsbezieher nicht angenom­men, drohen Kürzungen beziehungsweise sogar Streichungen der Mindestsicherung.

Dass die Mindestsicherung ein erfolgreiches Modell zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein wird, zeigen mehrere Modellprojekte, die wir im letzten Jahr sehr erfolgreich installiert und gestartet haben.

Ich möchte auch hier ganz klar festhalten: Man kann nicht nach Belieben in die Mindestsicherung wechseln. Das ist schlichtweg nicht möglich.

Zu den Fragen 10 bis 13:

Die von allen neun Landeshauptleuten bereits unterschriebene 15a-Vereinbarung sieht vor, dass sich Drittstaatsangehörige – wie etwa türkische StaatsbürgerInnen – mindes­


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tens fünf Jahre legal in Österreich aufhalten müssen, um überhaupt Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe beziehen zu können.

AsylwerberInnen haben keinerlei Anspruch darauf. EU-BürgerInnen sind aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen ÖsterreicherInnen gleichgestellt. Das heißt insbe­son­dere: Sie müssen zuerst vorhandenes Vermögen einsetzen, AMS-Angebote anneh­men und natürlich auch ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz hier haben.

Sozialtourismus – das heißt, eine Einreise nach Österreich nur zum Zweck des Bezugs der Mindestsicherung – ist verunmöglicht.

Hinsichtlich der Überprüfung der Vermögensverhältnisse gilt dasselbe wie heute schon. Die Sozialhilfebehörden der Länder überprüfen dies anhand von diversen Grundbuchauszügen, Kfz-Zulassungen et cetera.

Da es sich um Vollziehung der Länder handelt, kann ich die Frage nach dem Verwaltungsaufwand nicht beantworten.

Zu den Fragen 14 und 15:

Schon jetzt gehören arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen zum KundInnenkreis des AMS. Damit sich das AMS verstärkt um diese Personengruppen kümmern kann, werden dem AMS zusätzlich zu den bereits im letzten Jahr aufgenommenen 300 MitarbeiterInnen nochmals 85 MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 16:

Die Bundesregierung hat auf Basis des Strategieberichtes 2011 bis 2014 beschlossen, alle Ausgabenpositionen – auch die der Arbeitsmarktpolitik – auf Einsparungs­möglich­keiten zu prüfen. Ich werde dabei arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte wie natürlich Mindestsicherung, ältere Arbeitslose und Arbeitssuchende, Behinderte und Ausbil­dungs­garantie zu berücksichtigen haben.

Wir werden daher gemeinsam mit dem AMS die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter steigern, insbesondere die Auswahl und die Steuerung der Maß­nahmenteilnehmerinnen und Maßnahmenteilnehmer.

Wir werden die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen noch mehr steigern. Dazu habe ich bereits ein Projektteam auf Expertenebene eingerichtet; die erarbeiteten Vorschläge werden in der AMS-Verwaltungsratssitzung am 6. Juli beschlossen.

Zur Frage 17:

Das Projekt der bedarfsorientierten Mindestsicherung hat, wie Ihnen eigentlich bekannt sein sollte, vier wesentliche Inhalte: im Bundesbereich als Hilfe zur Selbsthilfe die stär­kere Einbeziehung durch Vernetzung der Sozialhilfebehörden und des AMS, die Verbesserung der Notstandshilfe, die Einbeziehung von derzeitigen Sozialhilfebezie­hern in die Krankenversicherung und auf Länderseite die Einführung eines Mindest­standards in allen Bundesländern für die Sozialhilfe. Es wird in allen Bundesländern einen einheitlichen Sozialhilferichtsatz geben, der derzeit 558 € ausmacht.

Für die Umsetzung des vierten Punktes braucht es, da die Sozialhilfe Ländersache ist, selbstverständlich eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Diese entsprechende Vereinbarung ist bereits von allen neun Bundesländern unterschrieben und wird nun landesgesetzlich umgesetzt.

Zu den Fragen 18 bis 21, zum Verschleppungsvorwurf:

In den letzten zwei Monaten hat es zum Thema Transparenzdatenbank allein über 15 Verhandlungstermine gegeben. Somit richtet sich dieser Verschleppungsvorwurf von selbst.


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Wie Ihnen sicherlich aus den Medien bekannt ist, gibt es nur noch einen einzigen offenen Punkt, und zwar: Ich will eine umfassende Transparenz, und um dies zu er­reichen, sollen möglichst viele Förder- und Subventionsdaten von möglichst vielen Gebietskörperschaften Eingang in die Transparenzdatenbank finden.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, war ich von Anbeginn an ein Anhänger möglichst breiter Transparenz, allerdings immer unter der Bedingung, dass die Daten aus allen relevanten Bereichen eingearbeitet werden, was zwischenzeitlich auch vorgesehen ist.

Hinsichtlich der Sozialleistungen vor allem des Bundes herrscht derzeit bereits vorbild­hafte Transparenz. Aus diesem Grund sperre ich mich selbstverständlich nicht gegen die Einbeziehung der Sozialleistungen in die Transparenzdatenbank.

Wie Sie auf die Idee kommen können, meine Damen und Herren der Freiheitlichen, dass auch das Bankgeheimnis in irgendeiner Art und Weise durch die Trans­parenzdatenbank berührt sein soll, ist mir schleierhaft. (Abg. Kickl: Wie wollen Sie das Vermögen feststellen?) Etwaige Befürchtungen hinsichtlich des Datenschutzes sind selbstverständlich von uns allen ernst genommen worden und werden auch entsprechend berücksichtigt.

Wenn Sie im dritten Punkt Ihrer Dringlichen Anfrage von einer Massenzuwanderung nach Österreich sprechen, dann sei Ihnen hier ein für alle Mal erneut gesagt: Hören Sie auf mit dieser Panikmache, denn sie entspricht schlichtweg nicht der Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Schauen Sie nach Irland!)

Die Wahrheit ist vielmehr (Abg. Neubauer: Eine Tochter der Zeit!), dass auf dem österreichischen Arbeitsmarkt mit rund 3,6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern pro Jahr netto ungefähr 35 000 Menschen, also weniger als 0,5 Prozent der österreichischen Bevölkerung, zuwandern. Allein die Hälfte davon aufgrund unserer EU-Mitgliedschaft, und von dieser Hälfte wiederum ein Großteil aus der Bundes­republik Deutschland. Von der verbleibenden Hälfte, von den rund 17 000 Menschen, sind 8 000 deshalb hier, weil wir sie holen  händeringend holen. Das sind Wissen­schafterInnen, ForscherInnen, Schlüsselarbeitskräfte und so weiter. Von den verblei­benden 8 000 kommen 5 000 aufgrund des Familiennachzuges, und 3 000 bekommen bei uns pro Jahr politisches Asyl. Zu diesen beiden menschenrechtlichen Verpflich­tungen, Schutz des Familienlebens und Schutz vor politischer Verfolgung, stehe ich.

Dass Ausländerinnen und Ausländer in Österreich in unser Sozialsystem mehr einzahlen, als sie an Leistungen entnehmen, habe ich Ihnen an dieser Stelle bereits zwei Mal gesagt (Abg. Kickl: Zwei Mal falsch!) und auch mehrfach aufgrund Ihrer parlamentarischen Anfragen geschrieben. (Abg. Mag. Stefan: Märchen werden öfters erzählt!) Ich hoffe, Sie nehmen nun endlich zur Kenntnis, dass bei den Sozialleistungen in Geld ausländische StaatsbürgerInnen um ein Drittel mehr in das System einbezahlen, als sie entnehmen. Ich weiß, Sie hören das nicht gerne, aber die auslän­dischen ArbeitnehmerInnen sind Nettozahler ins österreichische System.

Zur Frage 22:

Aufgrund des Bundesministeriengesetzes bin ich auch für die Beantwortung dieser Frage  nicht zuständig. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf, wobei jedem Klub eine Gesamtredezeit von 25 Minuten zukommt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 141

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


15.45.00

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man gehört hat, was der Herr Minister jetzt hier zum Besten gegeben hat, dann würde ich meinen, das „Simpl“ wäre für diesen Auftritt geeigneter gewesen als das Hohe Haus (Hallo-Rufe und wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ – Beifall bei der FPÖ), denn die Menschen derart hinters Licht zu führen, wie das jetzt bei dieser Anfragebeantwortung geschehen ist, das ist unglaublich!

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ, Sie haben alle Ihre soziale Kompetenz bei der Eingangstüre dieses Hauses abgegeben! 90 Prozent der Oberösterreicher fürchten um ihre soziale Sicherheit – und der Herr Bundesminister sagt, es ist alles in Ordnung. 90 Prozent! (Der Redner hält die Kopie eines Zeitungs­aus­schnittes in die Höhe. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.) 50 Jahre sozialistisches Ressort in Oberösterreich, Landesrat Ackerl ist jetzt gerade tätig – und 90 Prozent der Menschen in Oberösterreich fürchten um ihre Sicherheit. Bei 50 Jahren Sozialismus für mich keine Frage: Ich fürchte mich auch. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Kompletter Schwachsinn!)

Folgendes muss ich Ihnen auch noch sagen, weil Sie heute so großartig über die Rechte der Frauen gesprochen haben: Oberösterreich ist beim Thema Frauen das Schlusslicht in ganz Österreich. 50 Jahre Sozialismus machen mich sicher: Die Gleichberechtigung der Frauen ist in Oberösterreich ganz weit hinten angesiedelt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Jetzt darf ich Ihnen zu den Pensionen, in deren Zusammenhang der Herr Bundes­minister so vortrefflich meinen Pressedienst wortwörtlich zitiert hat, Folgendes sagen: Es ist doch so, dass sich alle Jahre wieder, wie auf Knopfdruck, diese unselige, unwürdige Pensionsdebatte wiederholt. Kaum hat der Juni begonnen, kommen von der Industriellenvereinigung, von der Jungen Wirtschaft der ÖVP und von den selbst­ernannten Pensions-Fachexperten plötzlich die guten Zurufe, warum das alles in Österreich nicht geht und warum man sich das Pensionssystem nicht leisten kann.

Ich darf Ihnen Folgendes erheiternd und erklärend sagen: Die SPÖ ist bei der Hacklerregelung umgefallen. Die SPÖ hat den Wählern vor der Wahl versprochen, die Hacklerregelung bleibt – und das Erste, was gefallen ist, war die Hacklerregelung. 2013 wird sie zu Grabe getragen.

Wir haben auch nicht unbedingt große Freude mit allen Punkten der Hacklerregelung, aber wir wollen, dass eine Hacklerregelung in Zukunft unter die Regelung betreffend Schwerarbeit für Pensionen  fallen muss. Das wäre ein sozialer Ansatz, meine sehr geehrten Damen und Herren – und nicht einfach herzugehen und zu sagen, wir schaffen das ab!

Oder bei der Invaliditätspension: Da hören wir, die Zahl ist derart arg angestiegen, das kann man sich in Zukunft nicht mehr leisten. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Frau Kollegin Silhavy, Sie haben als Ministerin so versagt; dass Sie hier überhaupt den Mund aufmachen, ist grotesk! Das ist wirklich grotesk! (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Silhavy.) Sie waren mit der Arbeit, die Sie nicht geleistet haben, einer der größten Schäden für unsere Republik!

Die Zahl der Invaliditätspensionen ist zurückgegangen, und der Pensionszuschuss, der auf 4,3 Milliarden gestiegen ist, hat einen Deckungsgrad von 92 Prozent, meine sehr


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geehrten Damen und Herren. Das ist das, was erwirtschaftet wird, und somit ist das natürlich leistbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Freiheitlichen fordern deshalb, so wie der Seniorenrat das auch beschlossen hat, für die Pensionisten auch in diesem Jahr den Pensionistenpreisindex für die Anpassung der Pensionen. Die Senioren, die Pensionis­ten sind keine Almosenempfänger und keine Bittsteller! Zu denen wollen Sie sie degradieren – wir sicher nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite haben die Sozialdemokraten überhaupt kein Problem damit, dass im geschützten Bereich, nämlich bei den ÖBB, über 6 Milliarden im Jahr zuge­schossen werden, dass 618 Millionen € verspekuliert werden und dass, wie der Rech­nungshof feststellt, 11 Milliarden € mit einer Verwaltungsreform eingespart werden könnten.

Wenn Sie, Herr Bundesminister Hundstorfer, den Kollegen Kickl attackieren, weil er sich wegen der Schwarzarbeit zu Wort meldet, darf ich Ihnen sagen: Die Universität Linz, namentlich Universitätsprofessor Dr. Schneider, hat festgestellt, dass der österreichischen Wirtschaft allein im heurigen Jahr 21 Milliarden € entgehen, nur weil Sie nicht in der Lage sind, die Schwarzarbeit in Österreich ordnungsgemäß zu bekämpfen! Das ist doch die Realität: Der Schwarzmarkt blüht wie nie! (Beifall bei der FPÖ.)

Lastwagenweise kann man die Leute in Wien einsammeln, weil sie überall herum­stehen und nur auf die Schwarzarbeit warten. Nur, Sie sehen sie nicht! Sie sehen sie nicht! Alle sehen sie, nur Sie sehen sie nicht!

Da gefällt mir der Herr Vizekanzler Pröll besser. Der hat das Problem zumindest erkannt und will dem jetzt entgegenwirken. Ja das ist ja etwas, das ist ja eine Hoff­nung! – Sie sind keine Hoffnung, Herr Bundesminister, Sie wollen alles nur zudecken! Das ist unglaublich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da kommt jetzt noch der Herr Wirtschafts­kammerpräsident Leitl und meint, wir müssen vier Jahre länger arbeiten, dann können wir uns die Pensionen wieder leisten. Ich sage Ihnen, wie diese vier Jahre zustande kommen: 1970 lag das Eintrittsalter in das Berufsleben bei 19 Jahren. Jetzt haben wir ein Berufseintrittsalter von 23 Jahren. Das sind genau jene vier Jahre! Und wie kommen wir zu diesen vier Jahren? Weil die Universitäten, was das mögliche Eintritts­alter in den Beruf betrifft, so derartig mies beisammen sind und die Studenten über­haupt nicht die Möglichkeit haben, früher fertig zu werden.

Ändern Sie endlich die Rahmenbedingungen, machen Sie Ihre Hausaufgaben, dann holen wir diese vier Jahre auf und brauchen nicht zu arbeiten, bis wir 70 sind! 45 Jahre müssen genug sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das kann doch wohl nicht sein, dass wir eines der reichsten Länder der Welt sind, aber bis 70 Jahre arbeiten sollen! Machen Sie endlich Ihre sozialen Aufgaben, oder Sie werden die Rechnung vom Wähler präsentiert bekommen!

Wir Freiheitlichen bekennen uns jedenfalls zum Generationenvertrag, wir bekennen uns zu den Senioren, zu unserer Erfolgsgeneration der Senioren, denn was die geleistet haben, das ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Wir Freiheitliche bekennen uns zur Chancengerechtigkeit für die Jugend, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind eine sozial gerechte Heimatpartei, und dazu bekennen wir uns! (Beifall bei der FPÖ.)

15.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 143

15.51.53

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Was wir da jetzt gerade erlebt haben, ist ein Schauspiel der besonderen Art gewesen. Da stellt sich zuerst der Herr Kickl her und sagt im Rahmen der Begründung seiner Dringlichen Anfrage: Ich erwarte mir eigentlich eh keine gescheite Antwort. (Abg. Kickl: Ich bin ja bestätigt worden!) Darauf gibt der Herr Bundesminister auf Basis von Zahlen, Fakten und Daten eine lange, ausführliche und gut begründete Antwort. Und dann kommt der Herr Neubauer und sagt, er kommt sich vor, wie wenn er im Simpl wäre.

Das ist ein Kasperltheater, was Sie da machen, meine Damen und Herren von der FPÖ! Das hat mit ernsthafter Politik nichts zu tun! Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich persönlich habe die Dringliche Anfrage mehrmals gelesen und habe auch beim dritten Lesen nicht wirklich feststellen können, worauf Sie eigentlich hinauswollen. (Abg. Kickl: Das kann ich mir vorstellen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich sage Ihnen, diese Dringliche Anfrage ist ein einziger großer Widerspruch. Sie beklagen, dass immer mehr Menschen armutsgefährdet sind, gleichzeitig finden Sie die zentralen Leistungen unseres Sozialsystems zu teuer. Sie bringen keinen einzigen Vorschlag, was man besser machen sollte, um wirkungsvoll die Armut zu bekämpfen, gleichzeitig schlagen Sie Sozialabbau vor. Und wenn Sie Sozialabbau vorschlagen, dann wissen wir ja, wie das ausschaut, denn das haben Sie ja bereits in der Vergan­genheit vorgezeigt, als Sie in der Regierung waren. Wir erinnern uns alle noch sehr gut daran: Sie waren die Sozialabbau-Partei in dieser seinerzeitigen Regierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie machen Leistungen schlecht, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben, wie unser umlagefinanziertes Pensionssystem, und Sie machen eine noch nicht einmal umgesetzte Leistung wie die Mindestsicherung madig. Und das ist aus meiner Sicht schäbig. Ihre Anfrage ist nur in einem Punkt logisch: Sie ist, wie alles, was von Ihnen kommt, durch und durch xenophob. Sie wollen nicht Lösungen, Sie pflegen Feind­bilder, Sie wollen die Gesellschaft spalten. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Wir wollen die Österreicher schützen, ganz einfach!)

Herr Kickl, ganz ehrlich, es wird langsam öd. Hören Sie auf, Scheingefechte zu führen gegen die bösen Ausländer! Hören Sie auf, gegen alles zu sein! Sagen Sie endlich, wofür Sie sind! Sagen Sie, wie Sie Armut in Österreich bekämpfen wollen! (Abg. Kickl: Wie wäre es mit der Verlängerung der Übergangsfrist?) – Ich gehe schon darauf ein.

Sie schlagen vor, dass Österreich im Alleingang eine Initiative starten soll, um die Übergangsfristen zu verlängern. Ich glaube nicht, dass Sie so wenig Ahnung von der EU haben, ich glaube, Sie versuchen, die Leute für blöd zu verkaufen. Das ist der Punkt. (Abg. Kickl: Glauben Sie nicht, dass wir da ein paar Verbündete finden werden?)

Ob es Ihnen gefällt oder nicht, wir haben alle Übergangsmöglichkeiten, die es gegeben hat, ausgenützt. Nach sieben Jahren und der maximalen Ausnützung dieser Über­gangs­fristen sind diese endgültig zu Ende. Das ist Mai 2011 für zehn Staaten, die 2004 beigetreten sind, und Anfang 2014 für Bulgarien und Rumänien. (Abg. Kickl: Das aus dem Munde eines Gewerkschafters!) Und es liegt nicht in der Hand der öster­reichi­schen Bundesregierung, eine weitere Verlängerung festzusetzen. (Abg. Mag. Stefan: Ist das gut oder schlecht?) Ab diesem Zeitpunkt gelten für ArbeitnehmerInnen aus diesen Ländern die gleichen Regeln wie für alle anderen ArbeitnehmerInnen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das ist geltendes EU-Recht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 144

Sagen Sie einmal ehrlich den Leuten, dass die Umsetzung Ihres Vorschlags ein vorsätzlicher Vertragsbruch wäre! Nichts anderes ist es! Das hätte Vertragsverlet­zungs­verfahren zur Folge, das hätte Strafzahlungen zur Folge (Abg. Kickl: Was ist denn beim Euro los?), und ich glaube nicht wirklich, dass Sie das wollen, und ich glaube auch nicht, dass Sie das nicht wissen.

Ich gebe Ihnen den Rat, setzen Sie sich mit der Realität auseinander, lassen Sie das sinnlose ausländerfeindliche Geschrei! Und wenn Sie tatsächlich mithelfen wollen, dass es zu einer sanften Landung bei der Arbeitsmarktöffnung kommt, dann unter­stützen Sie die Zielsetzung für ausreichende Mittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, dann unterstützen Sie Maßnahmen für weitere Konjunkturimpulse, dann unterstützen Sie alle Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und effiziente Maßnahmen und Kontrolle zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Sozialbetrug!

Sie meinen, die Mindestsicherung ist zu hoch und schaffe zu wenig Arbeitsanreize. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sich das nicht genau angeschaut haben. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass Sie die Mindestsicherung wieder dazu benützen, dass Sie so tun, als wäre das ein Geldgeschenk und als wäre das nicht eine der ganz wichtigen und zentralen Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut in Österreich. Die Mindestsicherung ist eine wichtige Maßnahme zur sozialen Grundabsicherung (Abg. Kickl: Umso bedauerlicher ist es, dass sie so ausschaut, wie sie ausschaut!), einer Grundabsicherung, die immer noch deutlich unter der Armutsgrenze von etwa 900 € liegt.

Damit jemand 744 € zwölf Mal im Jahr beziehen kann, muss er sich dem AMS zur Verfügung halten und jeden zugewiesenen Job, der über der Geringfügigkeit liegt, annehmen. Tut er das nicht, muss er mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Es muss das gesamte Vermögen aufgebraucht, die Sparbücher aufgelöst, das Auto verkauft sein. (Abg. Kickl: Und wie ist das mit dem Bankgeheimnis? – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Da hat der Herr Minister aber etwas anderes gesagt!) Das Eigenheim darf er behalten, muss aber akzeptieren, dass die Behörde nach sechs Monaten sich ins Grundbuch einträgt.

All das wissen Sie, all das ist bekannt – aber Sie tun immer wieder so, als wäre das nicht so, und versuchen, den Menschen Sand in die Augen zu streuen. Nehmen Sie zur Kenntnis: Die Mindestsicherung ist ein wichtiger sozialpolitischer Schritt, den werden wir uns von Ihnen nicht zusammenschießen lassen! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein letzter Satz zu den Pensionen. Ich glaube, Sie sollten sich auch die Art und Weise überlegen, wie Sie gegen unsere gesetzliche Pensionsversicherung, gegen unser Pen­sions­system argumentieren, und darüber nachdenken, ob Sie nicht jenen Vorschub leisten, die von den anderen Themen, die jetzt diskutiert werden müssen, ablenken wollen, nämlich von der Verteilungsdebatte und von der Frage, wer die Zeche für die Krise zahlt. Momentan erleben wir, dass sich jeden Tag jemand zu Wort meldet und erklärt, die Pensionen sind nicht finanzierbar. Das ist eine Diskussion, die in die Irre führen soll, und mit solchen Anfragen wie der Ihren tragen Sie dazu bei, dass diese Irreführung auch tatsächlich glückt.

Die Dringliche ist aus meiner Sicht ein Rohrkrepierer, sie wird nicht dazu führen, dass Sie das Loser-Image loswerden. (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

15.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 9 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 145

15.59.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sozial ist, was Arbeit schafft!, das ist ein Ausspruch, den wir hier im Parlament nur zu gut vom Bundeskanzler außer Dienst Wolfgang Schüssel kennen, und dieser bewahrheitet sich in Zeiten wie diesen tagtäglich.

Beschäftigung ist das beste und das wirksamste Mittel gegen die Armut. (Abg. Mag. Stefan: Bezahlte Beschäftigung!) Die Bundesregierung und auch wir hier im Parlament haben, meistens sogar mit einstimmigen Beschlüssen, zahlreiche Maß­nah­men in diese Richtung – hervorzuheben sind vor allem die Arbeitsmarkt- und Konjunk­tur­pakete – beschlossen, und die zeigen auch ihre Wirkung.

3,8 Milliarden € wurden insgesamt für die Konjunkturpakete zur Verfügung gestellt, über 570 Millionen für die zwei Arbeitsmarktpakete, eine Steuerreform mit rund 3,2 Milliarden € – all das trägt dazu bei, die Menschen in Beschäftigung zu halten, die Arbeitslosigkeit so niedrig wie möglich zu halten. Das bestätigen uns auch die aktuells­ten Zahlen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Hundstorfer hat sie genannt: 212 000 Menschen sind derzeit arbeitslos. Jeder Arbeits­lose ist einer zu viel, denn Arbeitslosigkeit bedeutet Hoffnungslosigkeit, vor allem auch dann, wenn es um junge Menschen geht, gar keine Frage, aber in Zeiten wie diesen die Arbeitslosenrate zu senken, das bedarf schon einer Kraftanstrengung, die wir hier im Parlament durchgeführt haben und wobei uns auch die Bundesländer geholfen haben. Das muss erwähnt werden in einer Debatte, die sich mit dem Sozialbereich und dem Arbeitsmarkt auseinandersetzt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Minus 17 000 Arbeitslose, minus 12 000 SchulungsteilnehmerInnen, das bedeutet, der Weg führt in die richtige Richtung. Das sieht man auch im europäischen Vergleich: Österreich liegt mit einer Arbeitslosenquote von rund 4,9 Prozent an zweiter Stelle – das sind die Mai-Daten –, die EU-27 haben eine Arbeitslosenrate von rund 9,7 Prozent. Wir befinden uns, wie gesagt, an zweiter Stelle, und das auch konstant, meine Damen und Herren! Hinter den Niederlanden liegt Österreich an zweiter Stelle. Das kommt auch nicht von ungefähr, sondern dahinter stehen wirklich Maßnahmen, die das ermöglichen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Schauen Sie sich Spanien an, meine Damen und Herren! Es gibt unzählige Mitglied­staaten der Europäischen Union mit einer Arbeitslosenrate von 10 Prozent, 12 Prozent, 14 Prozent, aber Spanien hat eine von nahezu 20 Prozent. Ich möchte nicht wissen, Herr Kollege Kickl, wie Sie sich in diesem Fall verhalten würden bei einer zu Recht gestellten Dringlichen Anfrage an den Arbeits- und Sozialminister. Sie sollten schon auch die Kirche im Dorf lassen, meine Damen und Herren von der FPÖ! Sicherlich ist es Ihre Aufgabe als Oppositionspartei, Dinge kritisch zu hinterfragen, gar keine Frage – das tun Sie ohnedies, Herr Kollege Kickl, ich kenne Sie auch aus den Ausschüssen –, aber Sie sollten auch anerkennen, dass diese Bundesregierung die richtigen Maßnah­men gesetzt hat und dass wir im Parlament gehandelt haben. Die Zahlen beweisen das ganz eindeutig, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Diesen Weg gilt es fortzusetzen. Herr Bundesminister Hundstorfer hat das auch angekündigt, und wir von der Österreichischen Volkspartei werden ihn dahin gehend tatkräftig unterstützen. (Abg. Kickl: So hat das nicht ausgesehen!)

Ein zweiter Aspekt, den ich erwähnen möchte, meine Damen und Herren, ist: Sozial ist, Menschen zu helfen, die sich selbst helfen wollen, es aber nicht können (Beifall bei der ÖVP) – aus welchen Gründen auch immer, ob Arbeitslosigkeit der Hintergrund ist oder was auch immer der Grund ist. Ich kann Ihnen nur sagen, und jenen Mandataren, die den Sozialbericht noch nicht gelesen haben, würde ich ans Herz legen, das in den nächsten Tagen und Wochen zu machen: Österreich ist ein Sozialstaat, meine Damen


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und Herren! Wir haben eine Sozialquote von rund 29 Prozent. Wir geben über 30 Mil­liar­den in den Bereichen Arbeit, Soziales und Familienleistungen aus. Wir sind top im europäischen Vergleich, wenn wir unsere Familienleistungen ansehen, auch durch die Weiterentwicklung beim Kinderbetreuungsgeld, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziehen wir doch Vergleiche mit anderen europäischen Ländern: Wir sind wirklich sehr, sehr gut unterwegs! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in den vergangenen Jahren auch auf die Zeichen der Zeit reagiert. Es ist ja nicht so, dass in diesen Bereichen nichts weitergegangen wäre oder dass keine Be­schlüsse gefasst worden wären, die natürlich notwendig waren und die sich der Situation der Frauen, der Bevölkerung, der jungen Familien angepasst haben. Des­halb, meine Damen und Herren: Ja, die ÖVP bekennt sich zur Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung, aber nur – und das ist unsere Grundbedingung – mit der zeitgleichen Einführung einer Transparenzdatenbank. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich erkläre Ihnen auch, warum uns von der Österreichischen Volkspartei das so wichtig ist, meine Damen und Herren. (Abg. Öllinger: Bitte!) – Herr Kollege Öllinger, hör dir einmal an, was ich jetzt noch sage, dann kannst du deine Kritik walten lassen. – Das ist übrigens auch vereinbart mit der SPÖ, mit unserem Koalitionspartner, auf Regierungsebene, es hat auch unzählige Gespräche in letzter Zeit über beide Kapitel gegeben, zum einen über die bedarfsorientierte Mindestsicherung, zum anderen über die Transparenzdatenbank. Wir stehen auch dazu.

Es geht aber nicht nur um Verteilungsgerechtigkeit, es geht uns auch um Leistungs­gerechtigkeit. Ja zu einer sozialen Absicherung für jene, die sie brauchen! Wir wollen aber auch jenen auf die Finger schauen, meine Damen und Herren, die versuchen, unser Sozialsystem auszunutzen. Manche tun das gar nicht in böser Absicht (Abg. Öllinger: Scheuch!), es gibt auch Doppelgleisigkeiten, das ist überhaupt keine Frage. Es zahlt nicht nur der Bund diese Transferleistungen, es zahlen ja auch die Länder und zum Teil auch die Gemeinden. Deshalb ist es aus unserer Sicht notwendig, eine Transparenzdatenbank vor allem gerade in Zeiten wie diesen einzuführen, um eben den Missbrauch zu vermeiden, Doppelgleisigkeiten auszuschalten. Denn nicht sozial, meine Damen und Herren, ist, Menschen zu helfen, die sich selbst helfen könnten, es aber nicht wollen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das müssen wir zur Kenntnis nehmen, auch solche Bürgerinnen und Bürger gibt es in Österreich. (Abg. Öllinger: Die Scheuchs!)

Dafür können wir nicht stehen, meine Damen und Herren! Die Steuertöpfe werden gefüllt von den Leistungsträgern, von jenen Menschen, von den 3,6 Millionen Erwerbs­tätigen, die tagtäglich arbeiten und ihre Steuern und Abgaben leisten, und das gar nicht einmal zu wenig, Herr Kollege Öllinger. Wir haben eine sehr hohe Steuer- und Abgabenquote, damit wir uns dieses Sozialsystem, diese Top-Familienleistungen letz­ten Endes auch leisten können. Deshalb sagen wir Ja zu einer sozialen Absicherung, damit verbunden aber auch unbedingt das Ja zur parallelen Einrichtung der Transparenzdatenbank. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist unsere Position, und diese ist unverrückbar, meine Damen und Herren! Die Verhandlungen werden letzten Endes auch zu einem Ziel führen. (Abg. Öllinger: Aber zu was für einem!)

Ziel ist es, Menschen, die die Mindestsicherung beziehen, rasch wieder in den Arbeits­markt zu integrieren. Die Mindestsicherung soll nicht nur die Menschen sozial absichern, sondern wir wollen sie so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren. Deshalb ist der Ansatz einer stärkeren Verknüpfung mit dem AMS, mit dem Arbeitsmarkt sicherlich ein richtiger Ansatz, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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Die ÖVP versteht aber auch jene Menschen, die der Mindestsicherung kritisch gegenüberstehen. Glauben Sie mir, ich bin ein Regionalabgeordneter ... (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Ja, Kollege Öllinger, du solltest vielleicht wieder einmal ins Innviertel fahren; früher warst du öfter in Braunau. Es würde dir nicht schaden, dort auch einmal einen Stammtisch oder ein Feuerwehrfest zu besuchen, dann kommen nämlich die Menschen auf dich als Regionalpolitiker zu und fragen dich (Abg. Rädler: Bei ihm nicht!): Warum führt ihr die Mindestsicherung ein, gerade in Zeiten wie diesen? Mit der Antwort: Wir brauchen eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe in den Bun­desländern und einen stärkeren Bezug zum Arbeitsmarkt, damit die Menschen in der Hoffnung leben können, auch wieder rascher in den Arbeitsmarkt integriert zu werden! – das ist nämlich das Ziel dieser Mindestsicherung –, kann man das durchaus erklären. Verbindet man das mit dem Muss für eine Transparenzdatenbank – ich habe das bereits ausgeführt –, dann versteht das auch die Bevölkerung. Mindestsicherung und Transparenzdatenbank sind miteinander verbunden und gehören auch in einem bewältigt. Das erwartet sich die Bevölkerung, deshalb kann das nur als Einheit beschlossen werden.

Ein Kapitel möchte ich noch ansprechen. (Das rote Licht am Rednerpult zeigt an, dass die Redezeit beinahe abgelaufen ist.) – Frau Präsidentin, waren das jetzt 9 Minuten? Das würde mich wundern, aber okay.

Ein Wort noch zu den Pensionen, meine Damen und Herren, weil ich schon der Meinung bin, auch als – wenn auch nicht mehr ganz so jung – doch noch der jüngeren Generation angehörend, dass es notwendig ist, hier Handlungen zu setzen. Die Aus­gaben steigen, das wissen wir, wenn auch nicht prozentuell vom BIP, aber die Medienberichte der letzten Tage, glaube ich, weisen schon sehr konkret darauf hin, wie es wirklich um unser Pensionssystem bestellt ist. Deshalb bin ich der Meinung – Herr Bundesminister Hundstorfer hat es angekündigt, es wird im Herbst ein Paket geben –, dass es notwendig ist, die Schwerarbeiterpension, die Invaliditätspension, auch die Langzeitversichertenregelung in einem Paket vorzulegen (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), aber, Herr Bundesminister, ich kann nur appellieren, auch an Sie, nicht nur diese Systeme in das Paket aufzunehmen, sondern vor allem auch die Privilegiertensysteme, die ermöglichen, dass jemand mit 52, mit 54, mit 56 Jahren in Pension geht. Das ist ungerecht und unfair, und das muss unbedingt bei einem Pensionspaket mit berücksichtigt werden. Darum ersuche ich Sie. Die Österreichische Volkspartei haben Sie auf Ihrer Seite! (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf die gesamten 10 Minuten. – Bitte.

 


16.09.42

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin hin- und hergerissen: Soll ich mich jetzt in erster Linie mit Herrn Kickl, mit Herrn Wöginger oder mit dem, was die Bundes­regierung zum Thema Sicherung gegen Armut vorlegt, auseinandersetzen, oder geht alles? Es wird schwierig werden, ich versuche es.

Herr Kollege Kickl, natürlich habe ich mich zunächst einmal gefreut, dass die FPÖ an das Sozialthema beziehungsweise an die Armutsbekämpfung denkt. Dann habe ich nachgedacht und mir überlegt: Was wird die FPÖ dazu sagen? Warum wirft die FPÖ dem Bundesminister, der Bundesregierung vor, in der Armutsbekämpfung versagt zu haben, die Mindestsicherung noch nicht eingeführt zu haben, wenn sie doch, wie ich in den letzten Tagen als Mitglied des Sozialausschusses mitbekommen habe, auch nicht gerade eifrig war, einen Termin für den Sozialausschuss zu finden, beziehungsweise –


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sagen wir es ganz offen! – eine Sitzung noch vor diesem Plenum mit verhindert hat? (Abg. Kickl: Ach so?) – Interessant.

Mich hätte es gewundert, wenn die FPÖ ihre Liebe zur Mindestsicherung entdeckt hätte, denn ich habe gelesen – und da gibt es nichts zu verheimlichen –, dass sie gegen die Mindestsicherung ist. (Abg. Kickl: In dieser Variante!) Interessant. Sie sind gegen die Mindestsicherung, werfen aber den Verantwortlichen in der Bundes­regie­rung vor, dass sie sie nicht rechtzeitig umsetzen. (Abg. Kickl: Nein, ...!) Interessant, denn Sie sind jene Partei, die die rechtzeitige Umsetzung der Mindestsicherung gemeinsam mit den Regierungsparteien – das muss man schon sagen – verhindert hat! Das ist nicht mehr lustig, Herr Kollege Kickl.

Aber beschäftigen wir uns mit dem, was Sie sonst noch in Ihrer Dringlichen angeführt haben! Wenn man sie durchliest und auch zugehört hat, was Sie heute gesagt haben, dann kommt man zu einem Ergebnis: Übergangsfristen verlängern, und alles wird wieder gut. Möglichst große Unterschiede zwischen einer Sozialleistung wie der Mindestsicherung und einem Einkommen, einem Erwerbseinkommen schaffen, dann ist alles gut. Und drittens, und das finde ich besonders ulkig: Sie und Kollege Wöginger sind offensichtlich die Einzigen in dieser Republik, die noch glauben, dass diese Trans­ferdatenbank wirklich Transparenz schafft. Herr Kollege Kickl, das glauben Sie doch selbst nicht! Es gibt nichts Intransparenteres als diese Transferdatenbank. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.) Das ist das Problem.

Wir wären für mehr Transparenz, und ich komme gleich zu dem Beispiel, mit dem ich versucht habe, Herrn Kollegem Wöginger zu antworten. Nehmen wir ein interessantes Beispiel aus dem Bundesland Kärnten: die Gebrüder Scheuch, der eine Landes­hauptmann-Stellvertreter, der andere Klubobmann. Beide sind sie Bauern, Landwirte, beide beziehen sie, wie wir jetzt wissen – Gott sei Dank gibt es sie – aus der EU-Agrardatenbank, Einkommensförderungen als Bauern. Beide! Der Uwe und der Kurt Scheuch erhalten Einkommensförderungen als Bauern. (Zwischenruf des Abg. Prinz.)

Herr Kollege Prinz, ich sage Ihnen etwas, wenn Sie schon zwischenrufen: Herr Kurt Scheuch, seines Zeichens Klubobmann im Kärntner Landtag (neuerliche Zwischenrufe des Abg. Prinz) – hören Sie mir doch zu! –, bezieht einen erhöhten Bezug als Klub­obmann, weil er sagt, er habe sonst kein Einkommen. Interessant! (Abg. Linder: Das entspricht dem Gesetz, Herr Kollege Öllinger!) Scheuch, in der Agrardatenbank nachzulesen, kassiert Förderungen, also Einkommen. Lese ich auf der Website der Kärntner Landesregierung, erfahre ich, er bezieht eine Gage als Klubobmann. (Neuer­licher Zwischenruf des Abg. Linder.) Es gibt nämlich eine Regelung in Kärnten, wonach man entweder ein niedrigeres Gehalt als Klubobmann bekommt, wenn man ein zusätzliches Einkommen hat, oder Anspruch auf ein höheres erhebt. Diese zweite Variante ... (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Linder.) – Reden Sie nicht so viel, fragen Sie Kollegen Scheuch! Reden Sie mit ihm!

Angesichts dessen möchte ich sagen: Ja, ich wäre sehr dafür, Transparenz herzustellen. Und fangen wir dort an, wo es wichtig ist, wo es ganz offensichtlich am meisten stinkt: in Kärnten bei den Politikern beziehungsweise bei den Parteienför­derungen! Schaffen wir dort absolute Transparenz! Damit bin ich absolut einverstan­den. (Beifall bei den Grünen.)

Versuchen Sie bitte nicht, mir oder irgendjemandem sonst in Österreich zu erklären, Transparenz sei dann gegeben, wenn Herr Bundesminister Pröll oder meinetwegen alle Mitglieder der Bundesregierung wissen, was Herr Kickl, Herr Öllinger oder sonst irgendjemand in dieser Republik verdienen und welche Förderungen sie erhalten. Dann wissen die übrigen Bürger der Republik nämlich noch immer nicht, was Herr


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Kickl, Herr Öllinger oder sonst irgendjemand in der Republik an Einkommen, an Förderungen erhalten.

Das sollte für alle gelten und transparent für alle sein. – Beginnen wir bei den Politikern und bei den Parteien, dann merken wir nämlich, wie groß die Transparenzbereitschaft bei den einzelnen Parteien tatsächlich ist! Ich würde einmal darauf tippen, dass die Transparenzbereitschaft bei der ÖVP gegen null geht, wenn es wirklich um Trans­parenz geht.

Die zweite Partei, die Grund genug hat, die Transparenzbereitschaft auf null zu senken, sind offensichtlich die Kärntner Freiheitlichen. (Abg. Jury: Die Grünen!) Wenn ich mir anschaue, welche Zustände dort existieren, dann glaube ich wirklich, dass sie an Transparenz überhaupt kein Interesse haben können. Ich schließe ab und sage noch einmal: Kurt und Uwe Scheuch. Schauen Sie sich die beiden Herrschaften, die Ihre Partei in Kärnten repräsentieren, an, und Sie wissen, Interesse an Transparenz ist dort nicht gegeben! Das auch an die Adresse des Kollegen Wöginger und des Kollegen Kickl, die glauben, dass das, was da an Disput zwischen den Mitgliedern der Bundes­regierung in dieser Frage abläuft, wirklich etwas mit Transparenz zu tun hat.

Denken Sie doch zurück an den Anfang der Debatte! Wissen Sie, was da unter den Wissenschaftern herumgereicht wurde – auch bei der Enquete, Sie waren ja dabei –, was da gesagt wurde? – Die Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden müssen zusammen verglichen werden. Jetzt spießt es sich, weil die Länder und die Gemein­den da nicht mitmachen. Auch wenn man alles zusammenlegt, weiß noch immer nur Herr Minister Pröll oder meinetwegen der Herr Sozialminister, was Herr Kickl verdient. Die restlichen Bürger von Österreich aber wissen es nicht. – Und da sagen Sie, das ist Transparenz, das schafft Transparenz!? (Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Nein, mit Sicherheit nicht!

Wenn wir also über Transparenz reden, dann beginnen wir die Debatte dort, wo sie es verdient, begonnen zu werden – bei den Politikern, die die Transparenz bei den Bür­gern wollen, sie aber für sich selbst verweigern, und bei den Parteien. Fangen wir dort an, und dann klären wir den Rest! (Abg. Kickl: Bitte!) Kein Problem.

Jetzt aber noch zum eigentlichen Thema, zur Mindestsicherung beziehungsweise zu dem, was Sie vorschlagen, Herr Kollege Kickl! Wir haben die Debatte schon ein paar Mal geführt. Gott sei Dank haben Sie heute vergessen oder es auch hintangestellt, wieder Herrn Sinn zu zitieren, der angeblich gesagt haben soll, dass die Ausländer sehr hohe Sozialleistungen, wesentlich mehr Sozialleistungen erhalten, als sie ein­zahlen. Herr Sinn ist nicht mein Freund, aber er hat es richtiggestellt und noch einmal erklärt, als wir ihn angeschrieben haben. Er sieht das ganz anders als Sie. – Das ist das eine.

Das andere, Herr Kollege Kickl, sind die Übergangsfristen. Sie sind ein gutes Beispiel dafür – und das auch an die Adresse des Sozialministers, der diese Übergangsfristen befürwortet hat –, wie man es nicht machen sollte. Es gibt innerhalb des ganzen Übergangsreglements zwei Bereiche, in denen es einen ganz deutlichen Schutz gibt, nämlich das Bau- und Baunebengewerbe und den Pflegebereich. Das sind jene Bereiche, wo überhaupt niemand aus den neuen Erweiterungsländern arbeiten darf. Das sind jene Bereiche, wo wir die größten Lohndiskrepanzen haben. Wissen Sie, warum? – Weil die Leute alle schwarz arbeiten! Wir wissen das aus dem Pflege­bereich. In den vergangenen Jahren haben wir ja eine Debatte geführt beziehungs­weise versucht, ein Legalisierungsmodell vonseiten der Bundesregierung einzusetzen, das ebenfalls sehr niedrige Löhne garantiert, aber im Vergleich zu dem, was vorher gezahlt wurde, ist es noch besser.


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Im zweiten Bereich, Bau- und Baunebengewerbe, sind die Löhne im offiziellen Sektor gesunken, weil es eben so viel Schwarzarbeit gibt und weil – anders, als das notwen­dig gewesen wäre – nicht gleiche Bedingungen für alle geschaffen wurden, sondern zwei völlig unterschiedliche Systeme: das offizielle System und das inoffizielle intrans­parente, die Einpersonenfirmen beziehungsweise die sonstigen Firmen, mit denen ver­sucht wird, den österreichischen Arbeitsmarkt zu untergraben. Hätten Sie auf uns gehört und genau in diesen Bereichen ein gleiches Reglement für alle eingeführt, dann hätten wir diese Probleme gerade in diesen Sektoren, wo es am meisten verboten ist, irgendjemanden aus den Erweiterungsländern zu beschäftigen, nicht.

Sie haben nicht gehört. Sie glauben, dass die Verlängerung auf 2009, auf 2011 eine Hilfe ist. – Sie ist keine Hilfe, und 2011, da gebe ich Ihnen recht, jetzt, in der Krise, wenn das Übergangsreglement aufhört – und es muss aufhören, das wissen Sie alle –, ist sicher der schlechteste Zeitpunkt, um die Gleichstellung für alle zu schaffen. Aber Gott sei Dank kann man ja etwas tun, um diese Gleichstellung vorzubereiten. Daran sollten Sie mitarbeiten, anstatt sich auf einen sinnlosen Disput einzulassen, der in keiner Weise in irgendeine produktive Vorwärtsstrategie im Sozialbereich führen kann. (Beifall bei den Grünen.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass Herr Klubobmann Heinz-Christian Strache soeben krank gemeldet wurde für den Rest der Sitzung. (Ruf: Was hat er? – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Grippe! – Weitere Zwischenrufe.)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. Ich stelle die Uhr auf gewünschte 8 Minuten. – Bitte.

 


16.20.36

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Vor­weg, Herr Kollege Öllinger, ich frage mich: Wie kann man einen Ausschusstermin verhindern, wenn es keine Einigung gibt? Es gibt keine Tagesordnung, also kann ich auch keinen Ausschuss verhindern. Das wollte ich nur vorweg sagen.

Aber generell möchte ich sagen, das Thema der heutigen Dringlichen seitens der FPÖ, „Stillstand in der Sozialpolitik“, glaube ich, kann man auf die gesamte Regierungs­mannschaft ausdehnen: Stillstand in der Koalition, Stillstand in der Politik. Die Koalition ruht – im wahrsten Sinne des Wortes –, manchmal etwas unterbrochen durch Streit, wenn es um die Junktimierung Mindestsicherung gegen beziehungsweise für Transfer­konto geht.

Oft werden unterschiedliche Signale gesetzt. Kanzler und Vizekanzler sind sich einig, dass wir alle keinen Grund zur Sorge haben, jedoch eingeschränkt: was die Stimmung in der Koalition betrifft. Der Herr Bundesminister für Soziales sagt: Na ja, die Lage, was die Pensionen angeht, ist zwar ernst, aber nicht hoffnungslos, er hat bestenfalls ein bisschen Kopfweh. Und manche ÖVP-Abgeordnete sehen schon einen Kollaps kommen.

Der Zustand der Koalition ist einerseits Stillstand, andererseits unterschiedliche Wahr­nehmung. Dieses Schauspiel, das uns seit Wochen geboten wird, ist eigentlich eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten wie diesen, wo man von einer Regierung erwartet, dass sie handlungsfähig ist, ohne Zögern und Zaudern die Dinge erledigt, die notwendig sind, und nicht wartet, bis verschiedene Landtagswahlen vorüber sind, und dann die Katze aus dem Sack lässt. (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Zaudern und Zögern lähmt natürlich auch die parlamentarische Arbeit, wichtige Anliegen bleiben auf der Strecke. Das beste Beispiel ist der Sozialausschuss: Den ersten Sozialausschuss heuer hatten wir erst im Mai, und jetzt verschieben und


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vertagen wir, Termine werden abgesagt, und Oppositionsanträge ruhen in irgend­welchen Schubladen.

Und ich sage noch einmal: In Zeiten wie diesen, in denen es so notwendig ist, klare Spielregeln und klare Kriterien festzulegen, um die hohe Budgetverschuldung in den Griff zu bekommen, wo wir ein Sozialsystem haben, auf das wir grundsätzlich stolz sein sollten – und ich bin jemand, der das Sozialsystem, das wir haben, nicht schlecht­redet; wir haben ein gutes Sozialsystem –, müssen wir, gerade weil wir ein gutes Sozialsystem haben, viel rascher die Weichen für die Zukunft stellen, für ein System, das weiter zukunftsfest ist und vor allem auch weiter finanzierbar und weiter gerecht ist. (Beifall beim BZÖ.)

Die Pensionen, die in den letzten Tagen wieder für sehr viele Diskussionen gesorgt haben, sind natürlich ein typisches Beispiel dafür, dass Sie die Leute in großer Un­sicherheit lassen. Denn die Zahlen, Daten und Fakten kennen wir ja alle, da brauchen wir keine Umfragen mehr, da brauchen wir keine Studien mehr: Wir wissen, dass die Lebenserwartung steigt, und wir wissen, dass alle zukünftig länger in Pension sein werden, und wir wissen auch, dass schon 2014 drei Beitragszahler zwei Pensionisten erhalten müssen.

Wenn Sie, Herr Bundesminister, sagen, die Bundeszuschüsse bleiben konstant, dann kann ich das nicht ganz nachvollziehen. Sie werden vielleicht nicht in dieser eklatanten Höhe steigen, wie manche Experten sagen, aber die Bundeszuschüsse werden stei­gen, das ist ganz klar.

Wenn Sie immer die schwarz-blaue und dann schwarz-orange Regierung so geißeln und sagen, da war – was weiß ich – „Sozialabbau“ und so weiter, muss ich schon einmal sagen: Wir haben 2004 mit der Pensionssicherungsreform eine gute Basis geschaffen. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wir haben den richtigen Grundstein dafür gelegt, dass die Pension in Zukunft sicher ist.

Jetzt passiert überhaupt nichts! Die SPÖ hat damals, 2007, gesagt: Jetzt müssen wir die soziale Kälte wieder beseitigen, jetzt müssen wir wieder alles reparieren. Ich frage: Was haben Sie repariert? – Nichts haben Sie repariert, außer dass Sie die Hackler­regelung jetzt abschaffen. Bei der Invaliditätspension gibt es noch keine Regelung, und was die Abschaffung der Privilegien der Nationalbank zum Beispiel angeht: Es stimmt schon, Sie haben keine Zuständigkeit, aber ich erwarte mir trotzdem von einem Sozialminister, dass er zumindest seine Stimme erhebt und sagt: Das ist eine Unge­rechtigkeit gegenüber den anderen! – Das erwarte ich mir! (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben auch nichts gemacht, was die Schwerarbeiterregelung anbelangt. Ich kann mich erinnern, wie sehr von den Sozialdemokraten geschimpft wurde über die Schwer­arbeiterregelung 2006/2007. Bis heute besteht sie – es wird nichts geändert. Es sind also keine sichtbaren Reformen.

Aber ich bin auch nicht eine, die sagt, man soll nur schimpfen, sondern wir haben Ideen. Wir vom BZÖ haben eine Idee eingebracht: Wir haben die Idee unseres trans­parenten Pensionskontos eingebracht, eines Pensionskontos, das ursprünglich schon 2004 geplant war und nicht zur Umsetzung gelangt ist, der Einrichtung eines Pen­sionskontos, wo man ganz aktuell die eingezahlten Beiträge kontrollieren kann, einen Überblick hat und sieht: Wie verzinsen sich die Beiträge, entsprechen sie der Entwick­lung der Lohnsumme?, und man kann auch im Rahmen dieses Pensionskontos sein Pensionszugangsalter frei wählen, mit einer gewissen Basis von Versicherungsjahren. Aber es ist wichtig, dass wir einmal diese unglückliche Koppelung von Versiche­rungsjahren ans Pensionsalter wegbringen. Es ist das also ein sehr flexibler Zugang, und was mir besonders wichtig ist: dass auch Zeiten wie Kindererziehung, Pflege oder auch Schwerarbeitszeiten besonders mit eingerechnet und angerechnet werden.


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Das ist eine Idee, das ist ein Angebot – das könnte man umsetzen, und hier gibt es auch einen Antrag im Parlament. Aber, wie bereits gesagt: Alle Anträge ruhen.

Der zweite Punkt: Armutsbekämpfung. Es ist heute schon viel dazu gesagt worden, und ich bin bei allen, die heute ganz klar signalisiert haben, die beste Armuts­bekämp­fung ist, dass die Menschen Arbeit haben, eine Arbeit, von der sie leben können. Das heißt, Arbeit muss sich lohnen – für Junge, aber auch für Ältere.

Dass die Arbeitslosenzahlen auch bei der Jugend etwas rückläufig sind, ist positiv, aber bei den Älteren sind sie sehr stark angestiegen, und hier fehlt mir auch die Antwort darauf.

Skeptisch sind wir, was die Mindestsicherung anbelangt. Sie ist eine Vereinheitlichung der Sozialhilfe. So, wie die Mindestsicherung jetzt ausschaut, und wir werden ja noch genauer diskutieren, scheinen die Anreize, Beschäftigung aufzunehmen, nicht sehr groß zu sein, und es ist auch die rasche Integration wieder in den Arbeitsmarkt sehr schwammig formuliert. Auch hier frage ich mich: Wie soll das funktionieren?

Auch wenn Sie sagen, Herr Minister, dass zwischen Mindestsicherung und Mindest­lohn 45 Prozent liegen bei einer Friseurin: Ich glaube Ihnen das nicht, sage ich Ihnen ganz ehrlich. Das ist nicht so. Meistens sind es gerade auch im Handel, bei einer Verkäuferin etwa, 80 bis 100 € Unterschied, und da fragt man sich dann schon: Warum arbeiten, wenn es anders auch geht?

Unklar ist für mich auch der Bezieherkreis. Sie haben heute von, glaube ich, ungefähr 170 000 gesprochen und von 17 000 Sozialhilfebeziehern. Man wird dann sehen, wie viele es wirklich sind. Ich erinnere mich noch an die Aussage Ihres Vorgängers, der von 400 000 gesprochen hat.

Auch hier haben wir vom BZÖ ein Angebot mit einem sogenannten Bürgergeld. Wir sagen: Wenn es eine Leistung vom Staat gibt für diejenigen, die es brauchen – und jeder kann einmal in eine Notsituation kommen –, dann soll man dem Staat auch wieder eine Leistung zurückgeben. Und diese Leistung könnte zum Beispiel eine Dienst­leistung sein für die Allgemeinheit, im Sinne des freiwilligen Einsatzes, im Sinne der Ehrenamtlichkeit. Das wäre fair und gerecht. Für uns ist die Mindestsicherung sicherlich kein Wundermittel, kein Wunderinstrument gegen die Armut.

Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren, dass wir in der parlamentarischen Arbeit in wichtigen Fragen eigentlich sehr weit entfernt sind von Lösungen. Wir müssen an vielen, vielen Schrauben drehen, um gerade das Sozialsystem weiter zukunftsfit zu halten. Und daher sind für uns vom BZÖ folgende sozialpolitische Maßnahmen ganz, ganz wichtig:

Leistung und Arbeit müssen sich lohnen. Das soziale Netz muss so geknüpft sein, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, diese auch bekommen, aber nicht alle, die Hilfe wollen. Aus unserer Sicht ist besonderes Augenmerk auf Familien, aber auch auf Menschen mit Behinderung zu legen.

In der BZÖ-Sozialpolitik wollen wir einen ganz effizienten Einsatz der Transfer­leistungen, damit sie auch dort ankommen, wo sie notwendig sind, bei denen, die sie brauchen.

Und was auch ganz wichtig ist – ich weiß, Sie sind nicht zuständig, Sie sind nicht Ge­sundheitsminister –: Wir brauchen rasch eine Reform eines Gesundheitssystems, das auch die Pflege und Betreuung mit integriert.


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Wir brauchen auch einen größtmöglichen flexiblen Zugang zu Pensionen – und das rechtzeitig, ehrlich und wahrhaftig sowie ohne Zögern und Zaudern, damit auch wieder die parlamentarische Arbeit konstruktiv weitergehen kann. (Beifall beim BZÖ.)

16.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck. – Bitte.

 


16.30.42

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister! „Die mit Abstand schlauste Politik machen derzeit die Bäume am Waldesrand!“, diesen Spruch hat mir gestern ein Bürger bei einer Wahlkampf­ver­anstaltung von uns Freiheitlichen in Wien mitgegeben – und er hat leider recht, wenn wir uns anschauen, welcher Stillstand momentan nicht nur im Sozialressort, sondern in der gesamten Bundesregierung herrscht. Wir haben ja heute schon gehört: Aus­schüsse werden vertagt, es werden keine Regierungsvorlagen vorgelegt – da muss man geradezu zu dieser Einschätzung kommen.

Im Sozial- und Gesundheitsbereich haben wir genug Probleme: Probleme im Bereich der Spitalsfinanzierung, Probleme im Bereich der Sozialversicherung, ebenso das Problem Mindestsicherung und damit auch die von der ÖVP geforderte Einrichtung einer Transparenzdatenbank. Bei all diesen Dingen hören wir, dass sie geschehen sollen; aber de facto werden wir nur aus den Zeitungen darüber informiert – und wir sind hier mehr oder weniger zur Kurzarbeit verdonnert.

Das ist eine wirkliche Zumutung für die Bevölkerung, wie ja auch schon meine Vor­rednerin bemerkte. Wenn es dann doch einmal passiert – wie gestern im Ministerrat geschehen –, dass eine Gesetzesvorlage auf den Weg gebracht wird, wie zum Beispiel mit einem Jahr Verspätung das Ärzte-GesmbH-Gesetz, dann dauert es keine fünf Minuten, dass nicht einer der Beteiligten vor die Presse tritt und eine Anfechtung des­selbigen ankündigt, wie das ja gestern von Teilen des Wirtschaftsbundes geschehen ist. Da frage ich mich schon, wie Gesetze bei Ihnen in der Regierung derzeit geplant werden.

Momentan ist es doch schon so, dass die Sozialpartner das Heft in die Hand nehmen; so sieht es derzeit aus. Es vergeht ja kaum ein Tag, an dem nicht Herr Leitl im Fernsehen oder in den Zeitungen auftritt, der Regierung Arbeitsaufträge erteilt und erzählt, wie das Ganze besser zu managen wäre.

Herr Leitl ist – damit ich nicht falsch verstanden werde – ein durchaus ehrenwerter Mensch und ein freundlicher Politiker, aber trotzdem sollte es so sein – und da bin ich ganz beim ehemaligen Bundeskanzler Schüssel –: Die Gesetze haben hier im Parla­ment gemacht zu werden und nicht draußen in den Kammern der Sozialpartnerschaft! (Beifall bei der FPÖ.)

Daher, Herr Minister Hundstorfer, müssen Sie sich schon unsere Kritik gefallen lassen, denn die Arbeit müssen Sie schon selbst machen – und es genügt einfach nicht, unklare, oberflächliche Kenntnisse des richtigen Weges zu haben, sondern man muss den Weg selbst beschreiten, und man muss auch die Schwierigkeiten kennen.

Wer nicht vorangeht, bleibt zurück! Man hat oft den Eindruck, dass Sie von der Regie­rung glauben, dass Sie während der Pause wieder zur Spitze aufschließen können. Das glauben wir nicht, und all das, was hier nicht auf dem Tisch liegt, bestätigt leider unsere Einschätzung.

In Bezug auf die Sozialpolitik in unserem Lande, die wir ja heute hier besprechen, erzähle ich Ihnen ja sicherlich nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass der Markt effizient, aber nicht gerecht ist, dass der Markt auf einem sozialen Auge blind ist.


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Deshalb braucht der Kapitalismus, wie wir ihn kennen, den Ausgleich durch ein Sozialsystem und einen umverteilenden Staat. Den Glücklichen wird genommen und den Pechvögeln wird gegeben!, so ist jedenfalls die Theorie.

Jetzt aber zu einem Rechenbeispiel, das die ganze Absurdität des fehlgeleiteten Sys­tems zeigt. Wenn ich mir da eine Statistik anschaue: Nehmen Sie zum Beispiel den gesamten Geldbetrag, der derzeit für die Sozialsysteme, für Programme zur Bekämp­fung der Armut ausgegeben wird, und teilen Sie diesen durch die weit übertriebene Zahl der Leute, die statistisch als arm betrachtet werden. Sie erhalten dann eine Sum­me, die etwa eineinhalb bis zwei Mal so hoch ist wie das Durchschnittseinkommen in unserem Lande.

Wenn all dieses Geld an die sogenannten Armen gehen würde, gäbe es keine Armen mehr, denn diese würden dann zu den Beziehern höherer und mittlerer Einkommen zählen. Das heißt auf gut Deutsch: Da stimmt irgendetwas nicht mit der Umverteilung und in der handwerklichen Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Effizienzverluste der Umverteilung liegen indes nicht nur bei jenen, denen zuguns­ten anderer etwas weggenommen wird, sondern auch bei denjenigen, denen der Staat seine Mittel zukommen lässt, denn in dem Maß, wie Menschen Geld erhal­ten, tun sie das, was nötig ist, um die Bedingungen für den Erhalt des Geldes zu erfüllen: Wenn sie Geld dafür erhalten, dass sie arbeiten, dann arbeiten sie, wenn sie Geld dafür erhalten, dass sie nicht arbeiten, arbeiten sie eben nicht.

Diesen simplen Sachverhalt haben die Konstrukteure unseres Sozialsystems leider verges­sen. Deshalb die Forderung auf den Punkt gebracht: Wir stimmen mit der ÖVP in bestimmten Teilen, was eine Transparenzdatenbank betrifft, überein. Die Trans­parenzdatenbank ist unter dem Einschluss der Felder Soziales, Wirtschaft und vor allem auch Landwirtschaft ein sinnvolles Instrument zur Schaffung von Förde­rungsgerechtigkeit und für den Kampf gegen Missbrauch.

Allerdings: Leistung muss sich lohnen. Verteilungsgerechtigkeit kann es nur geben, wenn es das Transparenzkonto gibt. Erst danach sollte über eine Mindestsicherung diskutiert werden. Derzeit ist es in Österreich nicht möglich, auf Knopfdruck Auskunft über die Zahlungen zu erhalten, die Bund, Länder und Gemeinden im Sozialbereich leisten.

Wir Freiheitlichen wollen den Bedürftigen helfen, nicht aber den Findigen. Der, der arbeitet, sollte mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Alles andere wäre Sozi­alismus – und wohin solcher führt, haben wir leider in der Geschichte gesehen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Muchitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.36.17

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn ich mir die Ausführungen von Abgeordneten der FPÖ oder des BZÖ angehört habe, dann kann ich nur sagen, ich glaube, ich sitze im falschen Haus. Sie von FPÖ und BZÖ reden von sozialem Versagen, waren aber genau diejenigen, die in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung einen Sozialabbau sonder­gleichen betrieben haben.

Sie von FPÖ und BZÖ reden vom Bekämpfen der Schwarzarbeit, aber Sie waren es, die den Sozialabbau und vor allem die Schwarzarbeit zugelassen haben, indem Sie einen Rekord an Saisonniers zugelassen und Einzelunternehmern das Gehen in die


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Selbständigkeit wesentlich einfacher gemacht haben, sodass dubiose Firmen sozu­sagen wie Schwammerln aus dem Boden gewachsen sind.

Sie von FPÖ und BZÖ reden von höheren Pensionen, aber niemals zuvor sind die Pensionen so wenig wie unter Ihrer Regierungsverantwortung erhöht worden. – So viel zur Klarstellung.

Kollege Neubauer, du sprichst von Erfolgsgeschichte in eurer Regierungszeit, und dazu muss ich sagen: Leider nein, denn es war das in Wirklichkeit eine Ausbeutungs­geschichte wie nie zuvor. (Abg. Neubauer: Es geht um das Jahr 2010, Herr Kollege!)

Was mich ein bisschen stört, ist auch, dass man hier im Hohen Haus auch gute Sachen immer wieder schlechtzureden versucht, und da muss ich jetzt gleich auf drei Dinge eingehen, wo ich sage: Das hat Österreich, den in unserem Lande Beschäftigten und auch den Firmen geholfen, und es waren auch FPÖ und BZÖ bei allen drei Maßnahmen mit dabei und haben da mitgestimmt. Deswegen stört mich das immer, dass man das hier schlechtzureden versucht. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Anführen möchte ich in diesem Zusammenhang die Anmeldung vor Arbeitsbeginn. 3,39 Millionen Beschäftigte gibt es in unserem Land, eine sinkende Arbeitslosenrate – und trotzdem wird von Ihrer Seite alles schlechtgeredet.

Zur Auftraggeberhaftung: Es war Gott sei Dank unser Bundesminister Rudolf Hundstorfer, der mit September 2009 vorzeitig die Auftraggeberhaftung für die Bau­wirtschaft in Kraft gesetzt hat – und wir sehen ja: Der Trend ist ein sehr, sehr positiver.

Über 15 000 Firmen der Bauwirtschaft sind auf dieser HFU-Liste gemeldet, haben eine – unter Anführungszeichen –„weiße Weste“, und all jene, die es nicht schaffen, eine solche nachzuweisen, müssen 20 Prozent des Werklohnes beim Dienstleistungs­zentrum, bei der Wiener GKK etwa, hinterlegen. Mit heutigem Tage sind es 156 Mil­lionen €, die da hinterlegt wurden an Sozialabgaben, die so gesichert sind.

Das Dritte, auch ein Fünf-Parteien-Antrag, alle fünf Parteien haben zugestimmt, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse mehr Kontrollmaßnahmen durch­führen darf. In den Monaten 1 bis 4, also Jänner bis April 2010, seitdem das in Kraft ist, ist es als Erfolg zu verzeichnen, dass 560 Baustellen in sieben Bundesländern über­prüft wurden, wobei da immerhin über 2 000 Arbeitnehmer falsch oder gar nicht ange­meldet wurden. – Das war auch ein Antrag, der von allen Parteien unterstützt wurde.

Das ist das Positive, und es hat natürlich Vorleistungen gegeben, um auf die Dienst­nehmerfreizügigkeit, beginnend mit 1. Mai 2011, vorbereitet zu sein.

Wenn das alles nicht ausreichend ist, müssen wir gemeinsam versuchen, weitere Maßnahmen und Evaluierungen durchzuführen, um eventuell noch mehr Kontrollein­richtungen zu schaffen.

Zum großen Thema, wie man unser Sozialsystem sichern kann beziehungsweise was dazu notwendig ist – Herr Kollege Neugebauer hat es in einem Interview schon gesagt, auch wir tun das immer wieder –: 1 Milliarde € an Beitragsabgaben schulden die Unter­nehmer den Gebietskrankenkassen. 1 Milliarde €!

Wenn ein Arbeitnehmer, ein „Hackler“ irgendwelche Beitragsrückstände hat, wird sofort gehandelt: gepfändet und exekutiert. In diesen Bereichen nicht. Hier ist also großer Hand­lungsbedarf.

Der zweitwichtigste Weg – es blinkt schon – ist, dass man die Wirtschaft ankurbelt. Denn: Schuldenabbau kann man auch durch Ankurbeln der Wirtschaft erreichen.

Ich werde es immer wieder sagen: Wenn wir Beschäftigung schaffen, unsere Wirt­schaft ankurbeln, dann dürfen wir uns nicht nur auf das Wirtschaftswachstum durch


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Exporte verlassen. Wir müssen auch versuchen, dieses Wachstum im Inland zu er­reichen, um unsere Kaufkraft zu erhöhen. Deshalb sind intelligente Investitionen – in unsere Umwelt, in Bildungsinfrastrukturen, in Verkehrsinfrastrukturen, in leistbare und gesunde Wohnungen und in erneuerbare Energien – auch in schwierigen Zeiten sehr wichtig. Dort sollten wir den Schwerpunkt setzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Höllerer. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.41.14

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Ja, die Bundesregierung setzt Maßnahmen, die greifen. Insbesondere in arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch schwierigen Zeiten werden möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten. Das ist eine Arbeitsmarktpolitik, die sich sehen lassen kann. Trotzdem ist jeder Arbeitslose einer zu viel.

Jetzt wird gemeinsam an einer bedarfsorientierten Mindestsicherung gearbeitet und an der Umsetzung des Transferkontos. Beides wird verknüpft. Das ist auch innerhalb der Koalitionspartner so vereinbart, und dabei wird es auch bleiben. Länder und Gemein­den müssen natürlich ins Boot geholt werden, Einspruchsmöglichkeiten einzelner Bun­desländer können nicht akzeptiert werden, das würde das gesamte System in Frage stellen.

Meine Fraktion hat ein klares Bekenntnis abgelegt. Wir wollen jenen Hilfe und Unter­stützung bieten, die sie auch wirklich brauchen. Wir wollen aber auch Fairness für die Steuerzahler, die mit ihrer Leistung dieses System finanzieren.

Bezüglich der Mindestsicherung stimmt mich die Situation der Frauen etwas bedenk­lich. Wir haben heute in der Aktuellen Stunde über die Frauen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt diskutiert. Frauen verdienen im Durchschnitt bei gleicher Leistung weniger als ihre männlichen Kollegen, und sie haben Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das ist zugegebenermaßen nicht immer einfach. Viele Frauen entscheiden sich aus verschiedensten Gründen für die Teilzeitarbeit und haben ein verhältnismäßig geringes Einkommen.

Vor Kurzem hat ein Busunternehmer darauf aufmerksam gemacht, dass er Frauen beschäftigt hat, auch Alleinverdienerinnen, die aber Familienarbeit zu leisten haben, die vor allem die Schultransporte erledigen. Er hat darauf hingewiesen, dass diese Frauen diese Arbeitsplätze, wenn es eine bedarfsorientierte Mindestsicherung gibt, zu­künf­tig möglicherweise nicht mehr einnehmen werden.

Arbeitsverhältnisse können immer gelöst werden, selbstverständlich. Wenn eine mo­nat­liche Geldleistung höher ist als das, was man durch Arbeit verdient, dann ist natürlich zu hinterfragen, ob solche Möglichkeiten nicht doch ausgenützt werden könn­ten. Wobei man sagen muss, dass Frauen, die aus dem Arbeitsprozess heraus­fallen, auch wenn es momentan ein Vorteil sein mag, zukünftig Schwierigkeiten bekom­men könnten, wieder einen Arbeitsplatz zu erringen.

Daher könnten solche Maßnahmen auch ein Schuss nach hinten sein und zu Lasten der Frauen gehen. Was also kurzfristig als Vorteil empfunden werden mag, kann auf längere Sicht für die betroffenen Personen durchaus ein Nachteil sein. Daher ist es wichtig, dass der bedarfsorientierten Mindestsicherung Kriterien zugrunde gelegt werden, die es verhindern, dass Menschen aus dem Arbeitsprozess hinausfallen; sondern es müssen Kriterien greifen, die den Menschen, die bedarfsorientierte Mindestsicherung brauchen, auch einen Start in den Arbeitsprozess ermöglichen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 157

Es gibt Pilotprojekte. Nach der Evaluierung dieser Pilotprojekte, die ja bereits im Laufen sind, werden wir einen Wissenszuwachs haben und bestimmt auch Maß­nahmen daran knüpfen können.

Eines steht auf jeden Fall im Mittelpunkt: Leistung muss sich lohnen. Wir wollen sicherlich nicht, dass das Geld der Leistungsbereiten auf etwaige Leistungsverweigerer umverteilt wird. Was in diesem Zusammenhang wirklich zählt, ist der Schutz vor sozialem Missbrauch. Nur durch Transparenz und Kontrolle wird sozialer Missbrauch effektiv verhindert und auch die nötige Treffsicherheit erreicht werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt ein Grazer Übereinkommen der Regierungsmitglieder, in dem festgehalten wurde, dass über finanzielle und soziale Unterstützungen aus öffentlicher Hand, auf Leis­tungen, die offensichtlich keine Arbeitsleistungen berücksichtigen, Transparenz herrschen soll.

Nichtsdestotrotz werden die Umweltleistungen, die im Sinne der Gesellschaft von den Bäuerinnen und Bauern erbracht werden, aus denen kein Einkommen lukriert werden kann, die durch ÖPUL-Zahlungen abgegolten werden, künftig auf diesem Konto auf­scheinen. Das Gleiche gilt auch für die Ausgleichszahlungen für erschwerte Bewirtschaftungsverhältnisse. Auch aus dieser Mehrarbeit an Schwerarbeit, die unsere Bergbäuerinnen und Bergbauern verrichten, ist kein Euro zu verdienen, und auch diese Zahlungen werden zukünftig auf dem Transferkonto aufscheinen.

Eines muss auf jeden Fall gewährleistet sein: dass diese Zahlungen durch eine besondere Kennzeichnung leicht als solche ersichtlich sind. Denn: Bäuerinnen und Bauern haben nichts zu verbergen – auch jetzt schon. Es gibt bereits eine umfassende Transparenz. Sämtliche EU-unterstützte Zahlungen sind bereits auf der Transparenz­datenbank im Internet abzurufen und auch für jeden Interessierten einsehbar.

Wer also von Gerechtigkeit spricht, muss auch über Ehrlichkeit reden können. Dahinter stehen wir auf jeden Fall. Die ÖVP steht für Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit. Daher ein deutliches Ja zur bedarfsorientierten Mindestsicherung, wenn gleichzeitig auch das Transferkonto kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


16.47.40

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wöginger hat uns vorher in seiner Rede (Ruf bei der ÖVP: Eine gute Rede!) ein Loblied auf das österreichische Sozialsystem gesungen. Er hat uns erklärt, wie hoch das Niveau der österreichischen Sozialleistungen ist. Gleichzeitig wissen wir aber und haben schwarz auf weiß Zahlen, die sagen, dass 1 Million Menschen in Österreich mit einem Einkommen leben muss, das unter der Armuts­gefährdungsschwelle liegt!

Dabei ist die Armutsgefährdungsschwelle nicht irgendetwas, sondern ein fixer, wissenschaftlich definierter Wert. Dieser gibt an, dass man in Österreich 951 € braucht (Abg. Wöginger: ... Ausgleichszulagen!), um halbwegs – wenn auch noch immer sehr, sehr bescheiden – über die Runden zu kommen. 951 €! Und 1 Million Menschen in Österreich hat weniger!

Und der Punkt ist: Es werden auch künftig nicht weniger werden, die mit diesem Geld werden über die Runden kommen müssen, weil Sie sagen, eine Mindestsicherung von 744 € reicht. – Das ist um 200 € im Monat weniger, als man braucht, um ein Leben ohne Armut führen zu können!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 158

Herr Abgeordneter Katzian, der uns schon wieder verlassen hat, sagt, diese Mindest­sicherung sei ein effektives Instrument zur Armutsbekämpfung. – Mit 744 €, also um 200 € weniger, als man wirklich brauchen würde, um ein Leben ohne Armut führen zu können?! (Abg. Neubauer: Wie hoch soll denn das Mindestgehalt sein?) Ich kann das alles nicht nachvollziehen! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, Sie setzen sich im Regierungsprogramm das Ziel, Armut energisch zu bekämpfen – und dann sind es 744 €! (Ruf bei der ÖVP: Sozial­leistungen!) Sie setzen sich das Ziel, das Projekt der Mindestsicherung zügig voranzutreiben. Aber das Einzige, was Sie zügig vorangetrieben haben, waren Ver­hand­lungen, die das Niveau der Mindestsicherung immer weiter nach unten gebracht haben. Das konnten Sie zügig!

Meine Damen und Herren, diese Mindestsicherung wird uns bei der Armutsbekämp­fung nicht weiterbringen. Wissen Sie, wie viel künftig ein Bezieher oder eine Bezieherin – es sind ja hauptsächlich Frauen, die in Österreich von Armut betroffen sind –, wissen Sie, wie viel diese Menschen zur Verfügung haben werden, um eine Mahlzeit zu finanzieren? Rechnen Sie es aus! Es sind 1,47 € für ein Mittagessen oder Abendessen!

Ich möchte wirklich wissen, ob es vielleicht doch irgendjemanden bei der ÖVP gibt, dem das alles peinlich ist. Ihnen offensichtlich nicht, Herr Sozialsprecher. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) Vielleicht ist es wenigstens einer der Damen peinlich. Ich würde das jedenfalls hoffen. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber offenbar denken Sie alle wie Ihr Klubobmann Kopf, der klargestellt hat, dass er sich nicht einmal mit diesen 744 € gut anfreunden kann, weil ihm auch das noch zu viel erscheint. Es erscheint ihm zu viel angesichts des Unterschieds zum Einkommen derer, die für, sagen wir, 820 € Vollzeit arbeiten müssten. Er führt weiter aus:

Ich weiß nicht, ob es dann genug Menschen geben wird, die bereit sind, für 820 € zu arbeiten, wenn man ja auch so 744 € bekommen kann. – Zitatende. (Ruf bei der ÖVP: Richtig!)

Ich gehe ja davon aus, dass er sein eigenes Modell kennt und weiß, dass das einfach „so“ ohnehin nicht geht (Zwischenrufe der Abgeordneten Amon und Wöginger), denn es gelten nämlich Zumutbarkeitsbestimmungen im Bereich der Notstandshilfe, an die die Mindestsicherung gebunden ist.

Aber gut, klammern wir das aus. Herr Klubobmann Kopf und offensichtlich auch viele von Ihnen befürchten, dass es, wenn wir 744 € haben, keine Menschen mehr geben wird, die bereit sein werden, für 820 € zu arbeiten.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz ehrlich (Abg. Neubauer: Ganz ehrlich!): Wenn schon die Mindestsicherung nicht vor Armut schützen wird, dann wäre ich wirklich froh und glücklich, wenn diese Mindestsicherung zumindest den Effekt hätte, dass es keine Menschen mehr gäbe, die bereit wären, für 820 € zu arbeiten! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Amon: Ist das Ihr Ernst, was Sie da sagen?!)

Denn dann wäre es endlich notwendig und unerlässlich, dass die Arbeitgeber in Öster­reich mehr bezahlen als 820 €. Dann wären Arbeitgeber gezwungen, für Vollzeitarbeit so viel zu bezahlen, dass man davon ohne Armut leben kann! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Denn noch ist das in Österreich nicht der Fall. Vollzeitarbeit schützt in Österreich noch immer nicht vor Armut – und das ist ein massiver Skandal! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steibl: Sie haben keine Ahnung!)

Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei verhindert eine Grund­sicherung, die wirklich vor Armut schützt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 159

Die Österreichische Volkspartei verhindert Mindestlohnregelungen, die Menschen vor Armut schützen.

Die Österreichische Volkspartei garantiert aber im Gegenzug ihren Parteispendern, dass ihre Vermögen weiter steuerschonend oder steuerbefreit wachsen können.

Das ist die Sozial- und Verteilungspolitik der ÖVP! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Und Sie von der SPÖ, und auch Sie, Herr Minister Hundstorfer, Sie haben all dem leider nicht sehr viel entgegenzusetzen. Sie schauen zu, wie die Mindestsicherung sukzes­sive demontiert wird, sowohl im Bund wie jetzt auch in den Ländern. Die ÖVP verhandelt in den Bundesländern auf Teufel komm raus und versucht, das Verschlechterungsgebot zu unterwandern. Sie versuchen, auch in den Ländern zu verhindern, dass da gescheite Umsetzungsgesetze herauskommen.

Und die SPÖ schaut zu. Wir haben 1 Million Menschen in unserem Lande – das ist ungefähr jede vierte Familie –, die mit einem Einkommen unter der Armuts­gefähr­dungsschwelle auskommen müssen. Wir haben die SPÖ als Mehrheitsfraktion in Regierung und Parlament, und trotzdem wird sich daran nichts ändern.

Die SPÖ schafft es auch nicht, uns zu einer echten Grundsicherung zu führen. Sie schaffen es auch nicht, einen lückenlosen, armutsfesten Mindestlohn einzuführen. Sie schaffen keine Bildungsreform. Dabei wissen wir: Bildung und Armut gehören zusammen. Auch von diesem Paket gegen Lohn- und Sozialdumping, das Sie dauernd erwähnen, sehe ich bis dato nichts.

Meine Damen und Herren, was ich in den letzten Wochen rund um diese Mindest­sicherung erlebt habe, macht mich wirklich extrem betroffen. Ich nehme an, das kam bei dieser Rede auch zum Ausdruck.

Sie zocken. Sie zocken mit Schicksalen. Das ist kein sozialpolitischer Stillstand, wie es die FPÖ ausdrückt, sondern das ist für mich der absolute sozialpolitische und vor allem auch moralische Bankrott! (Beifall bei den Grünen.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.55.38

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich jetzt die Redner und Rednerinnen der einzelnen Fraktionen anhört, so wird eine Aufrechnung betrieben: Ist die Mindestsicherung gut? Ist die Transferdatenbank gut? Was haben wir alles gemacht? Was habt ihr nicht gemacht?

Nach Darstellung des Kollegen Muchitsch – er ist nicht mehr da (Abg. Grosz: Fürs Protokoll: Er ist am Buffet, der Chef-Asket der Sozialdemokraten!) – hätte es in den Jahren 2000 bis 2006 sozusagen nur Sozialabbau gegeben.

Er hat aber vergessen, dass es gerade jene Bundesregierung war, die die Anmeldung der Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn eingeführt hat. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) – Das war damals eine wichtige Maßnahme, Herr Kollege Riepl, um den Sozial­missbrauch einzudämmen! Die Auftraggeberhaftung, die Haftung der Generalunter­nehmer für ihre Subunternehmer wollten wir auch durchsetzen. Nur war das mit dem Partner nicht möglich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Riepl.) – Nicht nur das.

Die „Hacklerregelung“ haben wir auch eingeführt, die Langzeitversichertenregelung. Die habt ihr nachher noch verlängert. Ihr habt sie immer bekämpft, dann aber verlän­gert und dann verwässert, sodass da auch die Krankenstandstage hineinkommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 160

Genau das habt ihr gemacht. Und heute schimpft ihr darüber. Genau das ist euer Problem. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Wer hat die Pensionsanrechnung von Kindererziehungszeiten für Frauen bis zu 4 Jah­ren pro Kind eingeführt? – Die damalige Bundesregierung von ÖVP und FPÖ, dann BZÖ. Auch die Zeiten für Pflege von Familienangehörigen. Und wer hat die Behinder­tenmilliarde eingeführt, für jene Leute, die es nicht so leicht im Leben haben? Ihr vielleicht?! (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.) Nein, nicht ihr! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Aber eines möchte ich noch an die Adresse der Gewerkschafter zu meiner Linken sagen. (Abg. Grosz: Armutssprecher Muchitsch!) Der Reallohnverlust – die Löhne macht ja nicht die Regierung aus, nicht das Parlament, die Löhne handeln die Sozial­partner aus –, den die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den letzten Jahren verzeichnen haben müssen, ist zu Ihren Lasten gegangen! Das haben Sie zu verant­worten! (Abg. Riepl: Na, wie groß ist der Realverlust?)

Kaufkraftverlust ebenfalls, Herr Kollege Riepl. Sagen Sie das auch dem Kollegen Muchitsch! Der Kollege Lipitsch horcht mir genau zu. Wir können uns darüber immer wieder austauschen. Herr Kollege Lipitsch, es ist in diesem Bereich noch einiges zu tun. Denn nicht alle haben einen Mindestlohn. In Österreich gibt es ja keinen Mindestlohn, der ist nach dem KV geregelt. Dabei gibt es noch immer Branchen, die keinen haben.

Wenn ich heute einen Mindestlohn von 1 000 € brutto nach dem KV hernehme, dann kommen 820 € netto heraus. Da ist dann der Unterschied zur Mindestsicherung von 744 € sehr gering! Wenn eine Arbeitnehmerin zur Arbeit fährt – und das ist heute nicht mehr so einfach – und dabei, was weiß ich, zwischen 60 und 80 € im Monat allein schon für den Sprit oder für die Fahrtkosten verbraucht, na, habe die Ehre, dann zahlt es sich nicht mehr aus, arbeiten zu gehen!

An dieser Stelle sage ich auch Ihnen etwas, werte Kollegen vom ÖGB: Überlegt euch einmal etwas zur Pendlerpauschale! Die ist nicht mehr zeitgemäß. Die kleine und die große, das ist sowieso ein Schmarren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Jetzt zu Ihnen, Herr Bundesminister! Sie haben heute die letzten Zahlen der Arbeits­marktdaten von gestern genannt. Das ist sehr löblich, aber das ist eine Momentauf­nahme. Sie haben von 212 000 Arbeitslosen gesprochen, 72 000 in Schulungen.

Ich habe die abgedruckten Daten, die wir im Mai hatten: Das waren 310 000 Ar­beitslose, 78 000 in Schulungen. An offenen Stellen sind hingegen 33 000 zu ver­melden. Interessant ist auch: Die Jugendarbeitslosigkeit – der bis 25-Jährigen – lag im Mai bei 15,6 Prozent.

Die Arbeitslosigkeit der über 50-Jährigen war überhaupt noch nie so hoch wie jetzt. Sie hat mit 21,5 Prozent den höchsten Stand erreicht. Und Sie reden von best practice, Herr Bundesminister?! – So kann es ja wohl nicht sein.

Wissen Sie, was ich vermisse, Herr Bundesminister? – Ich vermisse von Ihrer Seite genauso wie vonseiten der Wirtschaftskammer und auch vonseiten der Industriellen­vereinigung Vorschläge dazu, wie ältere Menschen länger in Beschäftigung gehalten werden können. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Stefan.)

Man spricht immer nur darüber, dass die Lebenserwartung steigt und dass die Leute länger arbeiten sollen – aber man schickt ihnen die Kündigung! Der Präsident der Industriellenvereinigung Veit Sorger kommt jetzt in der Wirtschaftskrise auf die Idee, dass die Leute auf ein Viertel ihres Lohnes verzichten sollen, aber dazu, wie man die


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Leute länger beschäftigt, fällt ihm nichts ein. Also in diesem Bereich, Herr Bundes­minister, wäre schon noch einiges zu tun.

Und was Reformen anlangt, so sagen alle, diese seien dringend notwendig. Wir brauchen unter anderem eine Verwaltungsreform, doch gemacht wird in diesem Bereich, Herr Bundesminister, so gut wie gar nichts.

Auch was die Pensionen betrifft – Stichworte: länger arbeiten, Auslaufen der Hackler-Regelung –, ist einiges im Argen. Es gibt aber in Österreich Pensionsprivilegien, wie zum Beispiel bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei der Oesterreichischen Nationalbank, und es gibt großzügige Firmenpensionen und Bereiche, wo Bonifi­kationen ausbezahlt werden. Und genau dort, Herr Bundesminister, sollten Sie den Hebel ansetzen, den Finger auf die Wunde legen! Und es wird Ihnen, wenn Sie das tun, auch jeder recht geben, denn zuerst gehören diese Privilegien beseitigt, bevor Sie andere Maßnahmen setzen, denn diese Privilegien bei den Firmenpensionen und bei den Bonifikationen, vor allem bei den Österreichischen Bundesbahnen, wo jemand, der vor 1996 dort eingetreten ist, mit 52 Jahren in Pension gehen kann, versteht kein Österreicher mehr.

Weiters gibt es Privilegien im Pensionssystem der Länder und der Gemeinden. Da gibt es BeamtInnen, die mit 40 Beitragsjahren unter die „Hacklerregelung“ fallen und mit 55 Jahren in die ASVG-Pension wechseln und damit den Pensionsversicherungsträger belasten. Die Länder und Gemeinden, Herr Bundesminister, sind natürlich froh darüber, denn dort brauchen sie nur 7 Prozent einzuzahlen und nicht 22,8 Prozent, was sonst der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag ausmacht. Aber wer zahlt das? – Das zahlen dann alle anderen österreichischen Versicherten mit!

Und was den Bundeszuschuss zur Pension betrifft, der bei den unselbstständigen Erwerbstätigen 13 oder 14 Prozent ist, bei den Selbstständigen 34 Prozent und bei den Bauern 60 Prozent, gibt es aufgrund der unterschiedlichen Beitragszahlungen große Unterschiede. Bei den Beamten ist er ja 100 Prozent. Genau dort, Herr Bundes­minis­ter, gehört einmal der Hebel angesetzt. Es wäre notwendig, dass man in diesem Bereich endlich etwas macht. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zur Mindestsicherung und zur Transferdatenbank. – Das sind an sich gute Ideen. Nur: Es kommt darüber zu keiner Einigung. Am vorigen Donnerstag hätte dieses Thema im Sozialausschuss behandelt werden sollen, es hat aber keine Tagesordnung dazu gegeben, und das Ganze wurde wieder abgesagt. Das Einzige, was geschieht, ist, dass dieses Thema ständig in den Medien diskutiert wird. Sonst herrscht Stillstand, und Stillstand bedeutet Rückschritt, denn nur Bewegung bedeutet Fortschritt.

Herr Bundesminister, wir brauchen da klare Spielregeln. Es muss klar geregelt werden, wie die Mindestsicherung aussehen soll, und wir wollen klare Regelungen hinsichtlich einer Transferdatenbank. Meiner Meinung nach müssten darin alle Sozialleistungen enthalten sein, und zwar egal, ob sie von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Institutionen kommen, genauso wie die Förderungen, ganz egal, ob diese von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Institutionen kommen. Das gilt für das Gewerbe genauso wie für die Industrie und auch die Bauernschaft.

Wir haben heute schon gehört, dass es Gegenleistungen der Landwirtschaft gibt, wie zum Beispiel die Landschaftspflege. Das kann man natürlich anführen, aber es sollte transparent dargestellt werden. Das ist keine Frage.

Und noch eines, Herr Bundesminister: In den Gemeinden gibt es eine gewisse Wettbewerbsverzerrung, denn es gibt Gemeinden, die den Firmen die Lohnsummen­steuer erlassen, und andere Gemeinden wiederum sagen den Firmen: Wenn du dich bei mir ansiedelst, dann brauchst du keine Kanalanschlussgebühr zu zahlen!


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Herr Bundesminister, das gehört unterbunden! All das gehört in die Transferdatenbank, denn sonst hat das alles keinen Sinn.

Nun zur Mindestsicherung. – Es gibt dadurch wenig Anreize, eine Beschäftigung auf­zu­nehmen. Es wird zwar eine Kürzung bei der Mindestsicherung angedroht, aber Tatsache ist doch, dass der Lebensunterhalt und der Wohnbedarf der Bezieher auf jeden Fall gedeckt sein müssen, denn irgendwo muss man ja leben, das ist logisch. Aber auf der anderen Seite wissen wir noch gar nicht, wie viel das kosten wird. Sie, Herr Bundesminister, reden von 131 Millionen € Zusatzkosten für den Bund. Dazu die Kosten für Länder und Gemeinden: Länder 50 Millionen €, Gemeinden 30 Millionen €. Mit den Gemeinden ist noch nicht einmal darüber verhandelt worden, die wissen noch gar nicht, was da auf sie zukommen wird. Momentan haben die Gemeinden ohnehin schon große Probleme. Also ich weiß nicht, wie diese damit zurechtkommen werden.

Zur Differenz zwischen dem Mindestlohn und der Mindestsicherung, wo 818 € netto 744 € gegenüberstehen, muss ich sagen: Das ist meiner Meinung nach ein bisschen zu wenig, Herr Bundesminister! Denn: Leistung muss sich ganz einfach lohnen! Das ist wichtig für die Bevölkerung, damit sie Vertrauen in die Politik haben kann. Die Politik muss die Rahmenbedingungen und die Regeln schaffen, dass alle zufrieden damit leben können. (Beifall beim BZÖ.)

17.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.

 


17.05.37

Abgeordneter Maximilian Linder (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Wenn der Abgeordnete Wöginger genauso wie der Herr Bundesminister heute gesagt hat, die wichtigste sozialpolitische Maßnahme sei es, den Menschen Arbeit zu geben, so glaube ich, dass das ein ganz wichtiger und richtiger Aspekt ist. Wenn aber dann Sie, Herr Bundesminister, auf die Frage, ob Sie aus arbeitspolitischer Sicht das Koralmtunnel-Projekt in Kärnten unterstützen werden, hergehen und sagen: Das geht mich nichts an, das ist nicht meine Sache!, so frage ich Sie, ob Sie Ihre Aussage, dass es Ihnen wichtig ist, den Menschen Arbeit zu geben und dafür zu sor­gen, dass sie Beschäftigung haben, ernst gemeint haben.

Als Landeshauptmann Haider und Frau Landeshauptfrau Klasnic den Koralmtunnel forciert haben, um Österreich an die verkehrspolitisch wichtige „Baltisch-Adriatische-Achse“ anzubinden, damit dieser wichtige Verkehrsfluss nicht um Österreich herum­geht, sondern Österreich mit dabei ist und Kärnten und Steiermark mit eingebunden sind, hat es eigentlich weithin große Zustimmung zu diesem Projekt gegeben. Es war auch selbstverständlich, dass diese zwei Bundesländer bereit waren, Geld dafür zu geben, und zwar jedes Bundesland 140 Millionen €, die bis heute geflossen sind und wo vertragstreu Kärnten so wie die Steiermark dazu gestanden sind. Auch die Frau Bundesminister Bures war in Kärnten und hat sich gerühmt, wie wichtig dieses Projekt ist, und gesagt, dass sie voll dahintersteht.

Bisher sind sieben Kilometer Sondierungsstollen, Straßen, Bahnhöfe und Begleit­brücken gebaut worden. Von den insgesamt 5,4 Milliarden Projektkosten sind schon 1,2 Milliarden verbaut worden. Das ist arbeitspolitisch sehr wichtig für uns in Kärnten.

Lieber Kollege Peter Stauber, du weißt, wie viele Arbeitsplätze die heimische Wirt­schaft damit schon gesichert hat und wie viele Arbeitsplätze damit schon geschaffen wurden, und du weißt auch, dass wir in dem wirtschaftlich sicherlich schwächeren Süden Österreichs dieses Projekt dringend brauchen und es für uns ganz wichtig ist,


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dass dieses Projekt fortgesetzt wird. Laut Wifo – und liebe Kollegin Gabi Moser, du hast mich früher deshalb belächelt – werden von einer Milliarde Bauprojektvolumen ganz genau 17.000 Personenarbeitsjahre an Arbeitsplätzen geschaffen. Nach Fertig­stellung dieses Projektes sind insgesamt 6 100 weitere Arbeitsplätze sicher­gestellt in einem Bereich, der für uns ganz wichtig ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Doch genau in dieser Phase, wo es darum geht, dieses Projekt europaweit zu evalu­ieren, wo es wichtig wäre, dieses Koralmtunnel-Projekt besser zu positionieren, geht die Bundesregierung her und stellt dieses Projekt in Frage und sagt: Wir können es uns nicht leisten, wir müssen kürzen, wir müssen zurückstreichen!, anstelle bei der EU Lobbying zu betreiben, anstelle bei der EU dafür zu sorgen, dass dieses Projekt noch besser gefördert wird und noch weiter nach vorne gerückt wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es dieser Bundesregierung mehr darum geht, Kärnten zu schaden, weiterhin auf Kärnten einzudreschen, anstelle hinter diesem Projekt zu stehen und hinter dem wirtschaftlich schwachen Raum zu stehen und dieses Projekt zu forcieren. Deshalb, Herr Bundesminister, fordere ich Sie auf: Setzten Sie sich dafür ein, dass das Koralmtunnel-Projekt sehr schnell umgesetzt wird, damit diese wichtige Verkehrsachse von der Ostsee zur Adria durch Österreich durchgeht! Setzen Sie sich für die schnelle Umsetzung des Koralmtunnel-Projektes ein, damit die 1,2 Milliarden € nicht umsonst ausgegeben wurden! Und setzen Sie sich für die rasche Umsetzung des Koralmtunnel-Projektes ein, damit die Arbeitsplätze in Kärnten und in der Steiermark gesichert bleiben! Und setzen Sie sich für die schnelle Umsetzung des Koralmtunnel-Projektes ein, damit man endlich den Eindruck los wird, dass diese Bundesregierung nichts Besseres zu tun hat, als Kärnten zu schaden und auf Kärnten einzutreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Damit das umgesetzt wird, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeits­platz­sicherung durch den Bau des Koralmtunnels

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Sicherung von Arbeitsplätzen wird die Bundesregierung, insbesondere der Bun­des­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bereits begonnenen Arbeiten zum Projekt Koralmtunnel fortgesetzt werden und der Bau des Koralmtunnels rasch und ohne unnötige Verzögerung durchgeführt wird.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

17.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Linder und weiterer Abgeordneter betreffend Arbeits­platzsicherung durch den Bau des Koralmtunnels


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eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates am 16. Juni 2010 im Zuge der Dringlichen Anfrage des Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Stillstand in der Sozialpolitik“

Im Rahmen des Konjunkturpakets 2009 hat die Bundesregierung im ÖBB-Rahmenplan zusätzliche Investitionen von 700 Mio. Euro beschlossen. Dabei sollten österreichweit Infrastrukturprojekte der ÖBB vornehmlich mit regionalen Klein- und Mittelbetrieben als Arbeitnehmer starten. Durch die zusätzlichen Mitteln versprach man sich vor allem wichtige regionale Impulse zur Konjunkturbelebung und zur Arbeitsplatzsicherung.

Infrastrukturministerin Doris Bures hat groß angekündigt, die Ausbauprogramme für die Schiene und das hochrangige Straßennetz vorzuverlegen. Insgesamt sollten in den sechs Jahren 2009 bis 2014 22,5 Milliarden Euro investiert werden, davon 60 Prozent in die Schiene und 40 in die Straße. 360 Kilometer Schienenstrecken sollten neu gebaut werden, 320 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen waren zu diesem Zeit­punkt in Planung. Bis 2013 sollten, wie auch Ministerin Bures betonte, so rund 50.000 (!) Arbeitsplätze, davon rund 30.000 im Bereich Schiene gesichert und der Wirt­schaftsstandort Österreich massiv aufgewertet werden.

Laut einer am 24. Feber 2010 vom IHS gemeinsam mit BM Bures präsentierten Studie sichert eine Milliarde an Investitionen rund 17.000 Arbeitsplätze: „Die Infrastruktur-Investitionen der ÖBB schaffen durchschnittlich das Doppelte an Wertschöpfung und Großbauprojekte wie der Hauptbahnhof Wien haben sogar einen Multiplikatoreffekt von bis zu 8. Das heißt, ein investierter Euro bringt der Wirtschaft bis zu 8 Euro an zusätzlichen Einnahmen.“

Laut Presseaussendung (OTS0128) vom 24. Feber 2010 sichern und schaffen die über 2.000 Bauprojekte der ÖBB tausende Arbeitsplätze. Großbauprojekte wie die Koralmbahn oder der viergleisige Ausbau der Westbahn setzen vor allem wirtschaft­liche Impulse für große Bauunternehmen. Die zahlreichen mittleren und kleinen Projekte im Bestandsnetz und auf Bahnhöfen bringen Aufträge für regionale Hand­werks- und Gewerbebetriebe. "Die Investitionen in die Bahn-Infrastruktur wirken sich schnell und direkt belebend auf die Konjunktur und den Arbeitsmarkt aus", so der stellvertretende Leiter des WIFO, Franz Sinabell. "Die Stetigkeit dieser Investitionen ist ein wichtiger Faktor zur Überbrückung der aktuellen Wirtschaftskrise."

Und Bahn-Infrastruktur wirkt aber weit über die Bauphase hinaus nachhaltig positiv als umweltfreundlicher und effizienter Verkehrsträger. Im Zeitraum von 30 Jahren ab Inbetriebnahme einer Bahnstrecke haben die großen Infrastruktur-Projekte der ÖBB laut der aktuellen IHS Untersuchung das Potenzial, 48.500 Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern und zu schaffen.

Am 20. März 2010 fand der offizielle Spatenstich zum Bau des Koralmtunnels statt. Nur wenige Wochen später scheint dieses Projekt jedoch massiv gefährdet. Laut Ministerin Bures werden nunmehr alle Straßen- und Bahnprojekte einer Evaluierung unterzogen, bis Herbst eine Prioritätenliste erstellt. Anfang Juni 2010 meinte BM Bures, dass der Koralmtunnel nicht gesichert sei. Die vom BMVIT geplante "Evaluierung" von Bahn­projekten, allen voran der Brenner-, Semmering- und Koralmtunnel, kann durchaus zu einem Baustopp bzw. einer jahrelangen Verschiebung dieser Projekte führen.

Aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht, insbesondere aber aufgrund der derzeitigen Lage auf dem österreichischen Arbeitsmarkt stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur Sicherung von Arbeitsplätzen wird die Bundesregierung, insbesondere der Bun­des­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bereits begonnenen Arbeiten zum Projekt Koralmtunnel fortgesetzt werden und der Bau des Koralmtunnels rasch und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführt wird.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Bela­kowitsch-Jenewein. – Bitte.

 

 


17.10.59

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort zur Frau Kollegin Schatz, auch wenn sie jetzt nicht mehr da ist. Ich glaube, Frau Kollegin Schatz war nicht ganz klar, was sie hier von sich gegeben hat, als sie gesagt hat, sie wünscht sich, das alle Leute zu arbeiten aufhören. (Abg. Neubauer: Ein Aufruf zu einem Generalstreik!)

Ich weiß nicht, war das ein Aufruf zu einem Streik?! Ihre gesamte Rede hat ein bisschen an Zeiten erinnert, die Gott sei Dank vorbei sind; das waren nämlich die kommunistischen Zeiten.

Aber jetzt zum eigentlichen heutigen Thema, nämlich zum Stillstand in der Sozialpolitik.

Herr Bundesminister, Sie haben uns wieder einmal eindrucksvoll in Ihrem Eingangs­statement erklärt, dass am heutigen Tag um 7.18 Uhr, glaube ich, haben Sie gesagt, die Arbeitslosenzahlen niedriger sind, als sie gestern waren, dass es wieder zusätz­liche Arbeitsplätze gibt. Das machen Sie immer, das ist Ihr bekannter Schmäh.

Es ist aber schon eine Tatsache, dass die offiziellen Zahlen des AMS in Wien bei­spiels­weise besagen, dass die Arbeitslosenzahlen im Mai wiederum angestiegen sind. Und es ist schon bedenklich, dass Sie sich jedes Mal hier herstellen und sagen: Es ist alles wunderbar, es ist alles rosarot, und wir können froh sein, denn wir stehen besser da als der Rest der Welt!

Herr Bundesminister, das nützt jenen Menschen nichts, die jetzt arbeitslos sind. Für diese hat es überhaupt kein Bedeutung, ob wir weniger Arbeitslose haben als andere Länder, sondern jeder einzelne Arbeitslose, der arbeiten möchte, leidet unter dieser Situation, und da nützen ihm solche Statistiken überhaupt nichts.

Herr Bundesminister, wenn ich mir überlege, dass es schon ewig lange keinen Sozialausschuss mehr gegeben hat und jetzt zum Thema Mindestsicherung ein Termin nach dem anderen verschoben wird, dann muss ich sagen: Das zeigt ja, dass selbst in dieser Regierung offensichtlich keine Einigung darüber besteht und dass die Mindestsicherung in der Art, wie Sie sie planen, wahrscheinlich gar nicht mehrheits­fähig sein kann und auch nicht mehrheitsfähig sein soll, denn das, was Sie da planen, ist nichts anderes, als nach dem Gießkannenprinzip Leuten Geld zu geben. In Wahr­heit schaffen Sie es nicht, den Leuten einen Anreiz zu geben, eine Arbeit aufzu­nehmen.

Ich finde es zwar wunderschön, wenn Sie sich jetzt hier herstellen und sagen: Die Ausländer sind so arm, denn die bekommen das ja gar nicht, und da brauchen wir


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Freiheitliche uns gar keine Gedanken darüber zu machen, das ist gar kein Anreiz, zu uns zu kommen, sie müssen ja ohnehin fünf Jahre im Land sein!

Wissen Sie eigentlich, wie viele schon im Land sind, die nur darauf warten? Sie ver­suchen, immer alles schönzureden, was Sie hier planen, es ist aber nicht wirklich so. Die Menschen draußen sehen das sehr wohl. Sie sehen die Schwarzarbeiter, die in vielen Gegenden, nicht nur in Wien, sondern auch in vielen anderen größeren Städten herumstehen.

Herr Bundesminister, ich habe eine Anfrage an Sie gerichtet, ob Ihnen diese Zustände bekannt sind und ob Ihnen auch bekannt ist, dass bei diesen Arbeiterstrichen nicht nur Privatpersonen Schwarzarbeiter aufnehmen, sondern ganze Firmenwägen kommen und Scharen von Arbeitskräften schwarz aufnehmen, und Ihre einzige Antwort darauf war: Das fällt nicht in mein Ressort! Also wenn das Ihre Antwort ist auf diesen Missbrauch und wenn das Ihre Antwort darauf ist als Arbeitsminister, dann muss ich sagen: Das ist wirklich eine schwache Antwort! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich würde mir von einem Arbeitsminister schon erwarten, dass er sich dieser Probleme annimmt und dass er sie zur Kenntnis nimmt. Die sind schwerwiegend, denn sie stellen einen Lohndruck dar. Und dieser Lohndruck wird noch viel größer werden, wenn nächstes Jahr dann auch noch Scharen legal nach Österreich kommen können. Wir haben jetzt schon große Probleme mit Billigstarbeitskräften aus dem Osten, und dieser Druck wird dadurch natürlich größer.

Aber Sie, Herr Sozialminister, tun so, als wäre alles so super. Und der Kollege Muchitsch hat dann auch noch gesagt: Na ja, optimal sind wir noch nicht vorbereitet, wir müssen schon noch etwas tun oder wir sollten noch etwas tun! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, Sie sind in der Regierung, tun Sie doch etwas! Sorgen Sie dafür, dass wir die Fris­ten ein bisschen nach hinten verschieben können! Wir sind jetzt in einer der schwers­ten Krisen. Die Arbeitslosigkeit ist noch lange nicht am Höhepunkt, und das wissen Sie ganz genau. Die Krise ist bei weitem noch nicht überwunden. Und dennoch sagen Sie: Na ja, es ist alles nicht so tragisch, wir sind ohnehin gut vorbereitet, wir werden das schon irgendwie schaukeln!

Genau das ist aber der falsche Ansatz beziehungsweise der falsche Weg, weil Sie in Wahrheit den Menschen im Land ihre Chancen nehmen und durch Billigstarbeitskräfte vermehrt Jobs vernichten. Das ist ein Wahnsinn, das ist eigentlich ein Verbrechen an den Menschen dieser Republik! (Beifall bei der FPÖ.)

Nun ein Wort zu Ihrer Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage.

Sie haben bei einigen Fragen gesagt, Sie seien nicht dafür zuständig, zum Beispiel nicht für den Umstand, dass es Privilegien im Pensionssystem von Landesbeamten gibt.

Herr Bundesminister, es ist leicht, sich darauf auszureden, dass Sie nicht zuständig sind und dass das alles Länderkompetenzen sind. Aber eines steht fest: Sie sind der oberste Sozialpolitiker, und Sie haben es natürlich auch in der Hand, hier Ver­handlungen mit den Ländern zu führen!

Es kann doch nicht sein, dass beispielsweise im Land Wien die Harmonisierung erst im Jahr 2048 greifen wird! Herr Bundesminister, da ist Handlungsbedarf gegeben, und da zu handeln, ist Ihre Aufgabe als Sozialminister! Sie können sich nicht immer in Ihre Hängematte zurücklehnen und sagen: Das geht mich nichts an, das sind Länder­kompetenzen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 167

Herr Bundesminister, wir erwarten von Ihnen, dass Sie jetzt endlich einmal die Ärmel aufkrempeln und arbeiten! (Beifall bei der FPÖ.)

17.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich der Frau Abgeordneten Silhavy das Wort erteile, darf ich sehr herzlich Herrn EU-Kommissar Lewandowski, zuständig für Finanzplanung und Haushalt, bei uns begrüßen. Vielen Dank für Ihren Besuch! (Allgemeiner Beifall. – EU-Kommissar Janusz Lewandowski erhebt sich von seinem Platz auf der Galerie und dankt mit einer Verbeugung.)

Nun gelangt Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort. Ich stelle die Uhr auf gewünschte 5 Minuten. – Bitte.

 


17.16.27

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, die Menschen werden beurteilen, welchen Wert diese Dringliche Anfrage hat, wird sie doch von der FPÖ, die selbst gemeinsam mit ihrer späteren Spaltpartei BZÖ den größten Sozialabbau gegenüber den Österreicherinnen und Österreichern betrieben hat, eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Grosz. – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Herr Kollege Grosz, ich erinnere: Verschlechterungen beim Zugang zu den Pensionen! Ich erinnere, Kollege Dolinschek: Hacklerregelung und Schwerarbeitsregelung des­halb, weil Sie Angst hatten vor der Verfassungswidrigkeit und weil Sie gewusst haben, dass ÖGB und SPÖ und auch andere Parteien Druck gemacht haben! Nur deswegen ist sie überhaupt zustande gekommen. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.)

Ich erinnere, Herr Kollege Neubauer: reale Einkommensverluste bei den Pensionisten und Pensionistinnen, weil Sie sogenannte Übergenüsse abgezogen haben zwischen 2000 und 2005 und nur im Jahr 2006 eine echte Pensionserhöhung durchgeführt haben!

Ich erinnere: Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung, Einführung der ver­fassungswidrigen Ambulanzgebühren oder Unfallrentenbesteuerung, ebenfalls verfas­sungswidrig, Verdoppelung der Saisonnierzeiten! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Herr Kollege Grosz, ich glaube, Sie waren damals Pressesprecher des Sozialministers. Das war Ihre Sozialpolitik – und heute wollen Sie große Reden schwingen! Das glaubt Ihnen kein Mensch. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Die Auf­zählung der Kürzungen und Belastungen, die unter Ihrer Zeit in der Regierung gemacht wurden, würde mehr Zeit benötigen, als ich hier heute auf der Uhr habe einstellen lassen.

Es sagt ohnedies viel aus, wenn die Frau Kollegin Haubner – ich sehe sie jetzt nicht – selber sagt, dass Sie 2007 gesagt hätten, dass es Zeit wird, dass die soziale Kälte wieder beseitigt wird. Also die Kollegin Haubner selber hat bestätigt, dass Sie eine Politik der sozialen Kälte betrieben haben. Ich bedanke mich dafür!

Als Sie von FPÖ-Seite soziale Kompetenz hätten beweisen können, haben Sie total versagt, und daher versuchen Sie heute, eine gute Sozialpolitik madig zu machen.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist Teil eines Konzepts der Armutsbe­kämp­fung. Sie erfüllt im ersten Schritt zwei wichtige Forderungen, nämlich eine Ver­besserung hinsichtlich der Anrechnung von Partnerin- und Partnereinkommen und für 75 Prozent der LeistungsbezieherInnen auch eine monetäre Verbesserung. Vor allem aber – und das ist besonders wichtig – ist es menschlich und gesellschaftspolitisch ein


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wesentlicher Punkt, dass die Mindestsicherung aktivierend wirkt und damit den Men­schen Zukunftsperspektiven bietet.

Ich möchte dir, Herr Bundesminister, und deinem Team meine Hochachtung dafür aussprechen, dass es dir gelungen ist, alle neun Landeshauptleute davon zu über­zeugen, die Artikel-15a-Vereinbarung zur bedarfsorientierten Mindestsicherung zu unterschreiben.

Das war meines Wissens auch eine Bedingung der ÖVP, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung im Ausschuss behandelt wird. Umso unverständlicher ist mir daher Ihre Haltung, meine Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, dass Sie sich beim Transparenzkonto genau dagegen wehren, denn ohne Leistungen der Länder und Gemeinden gibt es keine Transparenz. Und ich würde Sie wirklich bitten, diesbezüglich Ihre Haltung zu überdenken. Sie sollten nicht sagen, das eine war mit dem anderen ausgemacht, und eine unterschiedliche Basis dafür legen. Das Transparenzkonto muss genauso von den Ländern unterschrieben sein, denn nur dann ist eine Gleich­wertigkeit gegeben, und daher würde ich Sie bitten, in diesem Fall nicht zu blockieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss weiterhin Schwerpunkt unserer Politik bleiben, auch wenn wir schon einzelne Erfolge haben. Jede und jeder Arbeitslose ist, wie wir alle wissen – ich hoffe, zumindest in diesem Punkt haben wir Konsens in diesem Raum –, ein Arbeitsloser oder eine Arbeitslose zu viel.

Ich erinnere daran, dass die Konjunkturpakete bis zu 100 000 Arbeitsplätze schaffen. Ein investierter Euro bringt 2,1 € an Wertschöpfung, wie auch das IHS festgestellt hat.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die SPÖ, vor allem aber auch unser steirischer Landeshauptmann Franz Voves jene waren (Zwischenruf des Abg. Grosz), die schon früh und vehement einen gerechten Beitrag aller zur Krisenbewältigung eingefordert haben.

Ja, Herr Kollege Grosz, es geht darum, dass 1 Prozent der Reichsten, die 33 Prozent des Gesamtvermögens besitzen (Abg. Grosz: Steuern zahlen!), auch einen gerechten Anteil daran leisten – darum können Sie sich nicht herumschwindeln (Abg. Grosz: Steuern zahlen!) –, denn sonst muss der Mittelstand das zahlen, und dagegen sind wir. Wir wollen nicht, dass der Mittelstand die gesamte Last trägt. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

Wir haben Verantwortung gegenüber den Schwachen und Schwächsten in diesem Staat, aber wir haben auch Verantwortung für eine wohlstandsorientierte Mittelstands­politik. (Abg. Grillitsch: Keine einzige Betriebsansiedlung in der Steiermark in den letzten fünf Jahren! Keine einzige!) Da unterscheiden wir uns offensichtlich von Ihnen, meine Kollegen von der ÖVP.

Unser Sozialminister und die Sozialdemokratie stellen die Bekämpfung der Arbeits­losig­keit in den Mittelpunkt ihrer Politik (Abg. Grosz: Steuern zahlen!), das gilt auch für arbeitsmarktpolitisch benachteiligte Gruppen. Und in diesem Sinn begrüße ich ausdrücklich die Initiative, Herr Bundesminister, auch eine bundesweite Regelung für die persönliche Assistenz anzustreben. (Abg. Grosz: Steuern zahlen!) Sozial ist nämlich nicht, was Arbeit schafft, sondern sozial ist, was existenzsichernde Arbeit schafft. (Abg. Grosz: Steuern zahlen!)

Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, als Sozialabbau-Partei (Abg. Grosz: Was ist mit den Steuern?), werden auch mit schwindeligen Anfragen Ihr Image nicht ver­bessern (Abg. Neubauer: Sie können es ja nicht einmal herunterlesen!), Sie zeigen


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damit nur noch einmal mehr Ihre sozialpolitische Inkompetenz. Danke für diese An­frage. (Beifall bei der SPÖ.)

17.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Schenk gelangt nun zu Wort. (Abg. Grosz: Steuern zahlen, Frau Silhavy! – Abg. Silhavy: Ich zahle Steuern, Herr Grosz!) Frau Abgeordnete, ich stelle Ihnen die Uhr auf 5 Minuten, die Gesamt­restredezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.

 


17.22.26

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Silhavy kurz zu Ihrem Redebeitrag: Dadurch, dass Sie Unwahrheiten so oft behaupten, werden sie nicht zu Wahrheiten! (Beifall beim BZÖ.)

Und: Weil Sie sozialistisch sind, heißt das noch lange nicht, dass Sie sozial sind, liebe Frau Kollegin. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Nun aber zur Dringlichen Anfrage des heutigen Tages. Das Bild, das die Regierung abgibt, ist nicht wirklich sehenswert. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Vielleicht hören Sie mir zu!

Wenn man den heutigen Tag Revue passieren lässt – beginnend mit der Aktuellen Stunde betreffend die Gleichstellung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, fortsetzend mit der Sicherheitsdebatte, im Rahmen welcher wir heute, im Juni 2010, den Sicherheits­bericht 2008 diskutiert haben, bis jetzt zur Dringlichen Anfrage mit dem Thema „Still­stand in der Sozialpolitik“ –, muss man sagen, es schaut ganz so aus, als hätte die Regierung das Wort „Stillstand“ für sich vereinnahmt. So gibt es bis heute, bis zu dieser Plenarsitzung keine Einigung über die Mindestsicherung und die Transfer­datenbank. Die Ausschusssitzung wurde abgesagt, und jetzt wird es den Oppositions­parteien in die Schuhe geschoben, dass dieser Ausschuss nicht rechtzeitig tagen konnte, um die Regierungsvorlage heute hier im Plenum behandeln zu können.

Österreich steckt in der schwersten Wirtschaftskrise seit 1930. Eine Verwaltungsreform ist längst überfällig. Die rot-schwarze Koalition schiebt Zukunftsfragen auf die lange Bank. (Beifall beim BZÖ.)

Bei diesem Befund, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir uns alle von den Oppositionsparteien einig, fundamentale Unterschiede gibt es allerdings bei der Qua­lität der Lösungsvorschläge.

Die vorliegende Dringliche Anfrage der Freiheitlichen ist ein gutes Beispiel dafür. An prominenter Stelle taucht darin immer der Ausdruck „der Fremde“ oder „die Fremden“ auf, die Fremden an den Sozialtöpfen, die Fremden bei der Mindestsicherung, die Frem­den an allen Ecken und Enden. Welche Fremden meinen Sie hier genau, meine sehr geehrten Damen und Herren? Darüber lassen Sie uns im Unklaren, aber das ist wahrscheinlich auch Ihre Absicht.

Das BZÖ hat im Gegensatz zu Ihnen die konkrete Problematik erkannt, einen vernünftigen Lösungsvorschlag ausgearbeitet und diesen auch auf den Tisch gelegt, nämlich den BZÖ-Ausländercheck. Mit dem BZÖ-Ausländercheck wollen wir die Zuwanderung nach Österreich auf eine wirtschaftlich verträgliche, sinnvolle und tatsächlich menschliche Basis stellen. Der BZÖ-Ausländercheck beinhaltet konkrete Forderungen, Lösungen und Maßnahmen.

Die Mindestsicherung in der derzeitigen Form ist allerdings tatsächlich leistungs­feindlich. Das BZÖ hat aber auch hier als einzige Fraktion einen durchdachten Gegenentwurf vorgestellt. Mit dem BZÖ-Bürgergeld bleibt garantiert, dass sich


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Leistung und Arbeit wieder lohnen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Österreich braucht eine Verwaltungsreform. Österreich braucht ein Ende der Reform­verweigerung. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Österreich braucht ein Ende des Stillstandes. Österreich braucht Konzepte für die Zukunft – und diese Konzepte hat das BZÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

17.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kitzmüller. Frau Abgeordnete, es gibt nun folgendes Problem bei der Redezeit: Nach Ihnen spricht Frau Abgeordnete Gartelgruber. Gemeinsam haben Sie noch 8 Minuten. Ich müsste daher von Ihnen wissen, auf wie viele Minuten ich die Redezeit für Sie einstellen soll. (Abg. Kitzmüller – auf dem Weg zum Rednerpult –: Auf 4 Minuten!) Gut. – Bitte.

 


17.26.13

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Redner von den Regierungs­parteien, wenn ich mir anhöre, was Sie hier so von sich geben, dann muss ich sagen: Es ist kein Wunder, dass nichts weitergegangen ist, denn Sie sind nur im Rückblick verhaftet, bei Ihnen fehlt der Ausblick auf die Zukunft! (Beifall bei der FPÖ.)

Die sozialen Aspekte fehlen zur Gänze, wie wir Ihnen ja schon in unseren Beiträgen deutlich gemacht haben. Die Einsparungsmaßnahmen sind insbesondere bei den Familien nicht tragbar.

Es werden Marketingveranstaltungen von der Bundesregierung selbst gemacht, wie etwa die Vorstellung des 5. Familienberichtes – eine tolle Veranstaltung –, und die Frau Staatssekretär, die auf dem Papier dafür zuständig ist, ist bis zur Halbzeit geblie­ben. Als dann die Experten gesprochen haben, war sie schon weg. Das war für sie offensichtlich nicht interessant. Und genau so schaut auch die Politik aus!

Herr Sozialminister, ich fordere Sie jetzt hier auf, in Zusammenarbeit mit der Frau Staatssekretär zumindest zu versuchen, Familienpolitik für Österreich zu betreiben, dass die Familie wieder lebenswert ist und es eine bessere Möglichkeit für die Familien, für die Mütter gibt, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Die Eltern leisten enorme unbezahlte Tätigkeit, was Unterhaltspflicht, Erziehungs- und Betreuungsarbeiten für die Kinder betrifft. Dadurch leisten sie auch Enormes für den Generationenvertrag, meine Damen und Herren, ohne den die Aufrechterhaltung des Sozialsystems, das Sie jetzt an die Wand fahren werden, unmöglich wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Familienleistungen müssen gerechtfertigte Anerkennung in der Bundesregierung finden, und dafür muss das notwendige Budget zur Verfügung stehen. Derzeit herrscht ein kaltes Klima der Angst und Unsicherheit für die Jugend. In dieser Zeit ist es kein Wunder, dass sich niemand entschließen kann, eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen.

Auf die Familien kommen Einsparungen in der Höhe von 440 Millionen € zu. Kein Wun­der, dass die Geburtenrate bei diesen Aussichten sinkt.

In einem Zeitungsartikel heißt es – schauen Sie sich diesen Artikel an! –, dass 32 000 Kin­der von Armut bedroht sind. Stellen Sie sich das vor: 32 000 Kinder! – Aber nicht in Österreich, sondern allein in Oberösterreich! Oberösterreich mit seinen 10,1 Prozent liegt da noch gut, wie es heißt. Im Bundesdurchschnitt leben 14,5 Prozent


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der Kinder an der Armutsgrenze. (Abg. Kickl: Unglaublich!) Das ist ja unglaublich, meine Damen und Herren, und dagegen wird nichts getan?!

Die Benachteiligung der Frauen, die hier immer wieder angeführt wird, ist auch so eine Geschichte. Natürlich gehören Frauen gefördert, aber auf dem Arbeitsmarkt gehören genauso Familien gefördert. Das heißt, wenn sich mehrere Personen um einen Arbeitsplatz bewerben, muss der die Arbeit bekommen, der eine Familie erhält – auch wenn es ein Mann ist, meine Damen!

Für die Zukunft unserer Familien und unserer Gesellschaft ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich Förderungen ausstoßen, dass Familien gefördert werden.

Wichtig ist auch die Betreuung der Angehörigen. Wie schaut es denn da aus? Wer macht denn das? – Das machen auch die Frauen. Das ist eine Arbeit, die unbedankt ist und den Familien nicht finanziell abgegolten wird. Wie schaut denn das aus? – Der Sozialstaat lebt davon, dass Frauen die unbezahlte Arbeit zu Hause machen, und sie sind nicht abgesichert! Da erwarte ich mir von Ihnen doch eine Absicherung, zumindest was die Pensionen betrifft. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, ich ersuche Sie, tatsächlich mit all Ihren Kollegen dafür Sorge zu tragen, dass die österreichischen Familien keine Sozialfälle werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartel­gruber mit den restlichen 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.30.40

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Inanspruchnahme sozialer Leistungen darf nicht zum Lebensprinzip werden. Maßnahmen wie die sogenannte Mindestsicherung, die ja nicht, wie man jetzt vordergründig darstellen will, ein Sicherheitsnetz für den baldigen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt darstellt, sondern vielmehr das Gegenteil bewirkt und Einladung zur Hängematte für viele wird, die das Arbeiten ohnehin nicht erfunden haben, sind völlig kontraproduktiv. Sie schaffen eine neue Klasse von Dauerleistungs­beziehern, deren Zahl ständig zunimmt und die von immer weniger Erwerbstätigen erhalten werden muss.

Mit der geplanten Mindestsicherung, die jetzt der Notstand ist, soll ein Betrag von 744 € zwölfmal jährlich ausbezahlt werden. Voraussetzung ist aber, dass man nicht mehr als 3 720 € gespart oder andere verwertbare Dinge im Besitz hat, wie ein Auto oder eine Eigentumswohnung. Die Mindestsicherung bestraft also all jene Öster­reicherinnen und Österreicher, die sich einen Notgroschen gespart oder Eigentum erarbeitet haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber wie erklären Sie diese neuen Errungenschaften all jenen Frauen, die jetzt Vollzeit arbeiten und dafür zirka 900 bis 1 000 € im Monat erhalten? Wo bleibt für diese Frauen noch der Anreiz, zu arbeiten, wenn für Vollzeitarbeit gerade um 150 € oder 250 € mehr bezahlt werden? Und obwohl wir heute Vormittag in der Aktuellen Stunde das Thema „Gleichstellung von Frauen forcieren heißt Wirtschaftsleistung steigern“ diskutiert haben, kommt es mir eigenartig vor, dass Sie jetzt gerade jene Frauen nicht berück­sichtigen wollen, die in Berufen tätig sind, in denen sie nicht so viel verdienen. Sie wären gefordert, die Löhne und Gehälter bei den sogenannten typischen Frauen­berufen zu verbessern. Sie sind der Sozialminister, und Sie können auch mit Hilfe Ihrer Gewerkschaft maßgeblich dazu beitragen.

Was mich aber besonders nachdenklich stimmt, ist die Voraussetzung des Bezuges der Mindestsicherung. Herr Minister, entweder haben Sie beim Verlesen Ihrer Antwort


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zu Frage 11 absichtlich etwas ausgelassen, oder Sie kennen Ihren eigenen Gesetzes­text nicht, denn in Artikel 4 der Artikel-15a-Vereinbarung, 677 der Beilagen, steht:

„Rechtsansprüche auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für alle Personen vorzusehen, die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls ...

2. Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte;

3. EU-/EWR-BürgerInnen“.

Irgendwie finde ich das schon eigenartig, denn da haben Sie wirklich etwas vergessen.

Ich bin schon gespannt darauf, wie viele EU-Bürger nach Einführung der Mindestsiche­rung ihren Wohnsitz nach Österreich verlegen lassen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch ein Wort zur Transparenzdatenbank. In Österreich gibt es eine ganze Palette von Transferleistungen, die in Frage gestellt werden müssen. Viele sind wenig treffsicher, und sie verleiten dazu, nicht mehr als die Stütze in der aktuellen Notlage, sondern als fixer Einkommensbestandteil gesehen zu werden. Und sie kommen durch das europäische Normenwerk viel zu vielen Fremden zugute, wir können es uns jedoch nicht mehr leisten, auch diese de facto zu erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich befindet sich in der größten Wirt­schaftskrise seit den dreißiger Jahren. Unser Land benötigt dringend Reformen, um dieser Krise Herr zu werden. Währenddessen versinkt die Regierung aber immer mehr ins Chaos. Anstatt längst überfällige Reformen jetzt in Angriff zu nehmen, wird von der Regierung nur taktiert. Jetzt müssen schnellstens Lösungen und Reformen her, um unser Land wieder auf Kurs zu bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich stelle die Uhr auf die Restredezeit von 8 Minuten. – Bitte.

 


17.34.48

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich werde mich dann kurz mit dem Antrag des Abgeordneten Dr. Kurzmann beschäftigen, der ja im Zusammenhang mit dem Stillstand in der Sozialpolitik ausge­rechnet die Baufortsetzung zum Koralmtunnel moniert.

Jetzt aber zum eigentlichen Gegenstand der Dringlichen Anfrage. Ich erinnere mich gut daran oder eigentlich kommt es regelmäßig vor, dass der Opposition vorgehalten wird, sie solle ja nicht auf die Idee kommen, irgendetwas zu junktimieren. Wir haben jetzt schon öfter auf diese Art und Weise etwas durchgesetzt, Gott sei Dank – das war dann eh immer gemeinsam, nämlich zwischendurch auch einmal etwas zu junktimieren –, wir sagen Ihnen aber jedes Mal bei dieser Gelegenheit, dass das doch das ist, was Sie womöglich innerhalb Ihrer Parteien, jedenfalls aber in der Bundesregierung die ganze Zeit und durchgehend machen.

Und so ist es gekommen, dass offensichtlich die Mindestsicherung mit – mittlerweile im Jargon nicht mehr „Transferkonto“ – einer Transparenzdatenbank zu verknüpfen sei. Offensichtlich haben Sie das wirklich gemacht, im März bei der Regierungsklausur in Graz.

Wie auch immer, jetzt stehen wir vor dem Befund, dass sich die Bundesregierung, jedenfalls die Mehrheit im Nationalrat nicht dazu durchringen kann, diese Mindest­sicherung, die ja von vielen so gelobt wurde, zu verabschieden, weil es ein Junktim mit etwas anderem gibt.


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Jetzt mag man in der ÖVP schon der Meinung sein, dass das einen Zusammenhang hat – kann man schon haben –, wir haben am Anfang den Verdacht gehabt, dass Sie einfach die Stimmung für die notwendigen Sparmaßnahmen aufbereiten wollen, die kommen werden, dass man ja auch beim Sozialsystem einschneidet. Und wir halten diesen Verdacht selbstverständlich aufrecht.

Es darf ja ideologisch argumentiert werden. Sie sind halt eher dort, andere sind wo­anders, unsere Linie ist: Sparen ja, aber richtig schröpfen nein. Da werden wir uns noch bei der Debatte treffen, inhaltlich vermutlich nicht.

Aber wenn es schon Sie sind, die das Ganze junktimieren, dann wenden wir uns halt (die Abgeordneten Dr. Cap, Kopf und Grosz sprechen miteinander) – fraktionelle Verwirrung in der ersten Reihe – der Transferdatenbank zu. Wenn sie Sinn macht, dann ist es aber durchaus vernünftig, zwei Dinge zusätzlich anzuschauen.

Wer soll überhaupt erfasst werden? – Und da gehören dann wohl auch bestimmte Körperschaften dazu, insbesondere Firmen, möglicherweise sogar Körperschaften, die regelmäßig Steuervorteile in Millionen- und Milliardenhöhe lukrieren, vielleicht sogar Körperschaften, die als solche gegründet werden, nur um diese Steuervorteile zu lukrie­ren. All das soll dann enthalten sein. Ich glaube, da würden wir uns mit der Position der Sozialdemokraten sogar treffen. Es ist auch mein Vorschlag, dass wir dann gleich die Ländertransfers, welche vorgenommen werden, miterfassen sollten. Selbstverständlich, denn genau dann – aus meiner Sicht: fast nur dann – macht das Ganze Sinn, wenn man draufkommt, dass bestimmte Transferempfänger und -empfängerinnen – welche das in meiner Vorliebe sind, habe ich Ihnen gerade gesagt – Bundes-, Landes-, möglicherweise Gemeindeförderungen oder sonstige Dinge noch kassieren.

Dann könnten wir einmal nachschauen, was Herr Mateschitz so gefördert bekommt, wenn der Tag lang ist. Es ist gar nicht so leicht herauszubekommen, was der Magna-Konzern in den letzten 15 Jahren schon bekommen hat in Graz und Umgebung. Das ist gar nicht so leicht. Da könnten wir nachschauen, das wäre nicht das Ungeschick­teste, durchaus vernünftig.

Insofern ein Ja zur Transparenzdatenbank, dass man aber jeden einzelnen Fall und jede BürgerIn da erfassen muss, halte ich eher für problematisch. Da wäre es doch günstig, einfach die Sozialtransfersysteme der Länder und des Bundes abzugleichen und einmal typische Fälle herauszuarbeiten, dann käme man nämlich genauso zur volkswirtschaftlichen Steuerungssystematik. – Aber sei’s drum, wir warten auf Ihre diesbezüglichen Vorschläge.

Wo wir aber nicht mehr lange zuschauen, ist, dass Sie sich ständig wechselseitig blockieren und etwas so Sinnvolles wie die Mindestsicherung hintanhalten – oder wenn es auch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist.

Ich sage Ihnen zum Abschluss, was diese Transferdatenbank betrifft, noch etwas, was die Glaubwürdigkeit der beiden Regierungsparteien besonders erhöhen würde: Am allernotwendigsten brauchen wir Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien in Österreich. Ganz sicher! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Großruck: Das gilt auch für die Grünen!)

Wenn Sie sich nicht dazu hergeben, dass wir da Transparenz hineinbringen, dann bleiben Sie auch an anderer Stelle unglaubwürdig. Trotz enorm hoher öffentlicher Par­teienfinanzierung haben wir in Österreich auch ein sattes Aufkommen von Spenden für Parteien, und die BürgerInnen sollen wissen, wer wen bezahlt. Selbstverständlich! Das ist eines der Grundprinzipien in der Demokratie. Es wird in fast allen europäischen Ländern transparenter gehandhabt, nicht so in Österreich.


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Deshalb stehen wir ja zu Recht schon an ganz hinterer Stelle bei allen Listen, wo es um diese Transparenzfragen und um Fragen der Korruptionsbekämpfung geht. Wir rutschen immer weiter zurück, das ist Ihr Verdienst. Und unser Beitrag wird jedenfalls sein, dass wir, auch was die Transparenz der Parteifinanzen betrifft, hier einen Beitrag von Ihnen einfordern werden, denn da sollten wir tatsächlich mit gutem Beispiel vorangehen.

Dann erklären Sie einmal den BürgerInnen, warum alle die Hosen runterlassen sollen, nur genau Sie nicht, die Sie von Banken Spenden bekommen. Ja, das sollten Sie dann einmal deklarieren. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Genau, Raiffeisen – ja, danke für den Zwischenruf –, da kennen Sie sich aus, da sind Sie zu Hause. Jetzt legen Sie das einmal schön offen, damit die Bürger wissen, für wen sie eigentlich wirklich hinten rennen. Das wäre ja genau die Auseinandersetzung, die fehlt. Aber, bitte, dazu werden wir noch kommen.

Jetzt ein anderer Brückenschlag, der viel kürzer ist, als Sie glauben, nämlich von den Parteispenden zur Bauwirtschaft. Ja, die Schnelleren haben es überrissen – danke fürs Mitdenken. Schauen Sie, der Koralmtunnel, der jetzt via Entschließungsantrag hier zum Tagesordnungspunkt erhoben wird, ist ja vielleicht vieles, aber sicherlich kein intelligentes Beschäftigungsprojekt. Nur damit es klar ist: Ich bin unter bestimmten Voraussetzungen für dieses Bauprojekt. Aber mit dem Beschäftigungsargument kann man das als Allerletztes begründen. Die ganze Welt weiß doch, dass die ganz großen Tunnelbauten bezogen auf den ausgegebenen und investierten Euro die geringste Zahl von Arbeitsplätzen erzeugen. Jetzt ist es aber noch interessant zu wissen, dass dieser Koralmtunnel jemals nur verkehrspolitische Vernunft und Wirksamkeit hervor­rufen wird, wenn wir überhaupt einmal in eine Verkehrswende in der Politik einsteigen.

Mit dieser Art von Verkehrspolitik bleibt es eine gigantische Fehlinvestition. Wir brauchen eben endlich einmal eine Beschränkung des Transitverkehrs so, wie wir nur irgendwie können. Alles ausreizen für die Lkw-Maut – passiert nicht. Autobahnbau­stopp für bestimmte Bereiche, die sich gegenseitig konkurrenzieren. Sie wollen zwi­schen Wien und Klagenfurt zwei Hochleistungsautobahnen und Schnellstraßen bauen und gleichzeitig den Koralmtunnel; das geht sich doch alles nicht aus, noch dazu mit Geld, das Sie gar nicht haben. Dann sagen Sie, wofür Sie sind! Wir gehen so weit und sagen: Diese Projekte haben nur dann einen Sinn, wenn eine verkehrspolitische Wende eintritt. Und da gehört noch viel mehr dazu als das.

Es hat keinen Sinn, wenn Sie ständig den Lkw-Verkehr in Tateinheit mit der Euro­päischen Union in Sachen Verkehrspolitik forcieren und dann noch solche am Schluss wirklich sinnlosen Löcher bauen. Das hat nur einen Sinn, wenn klar ist, dass dort möglichst viel Lkw-Verkehr abgezogen wird und der Personenverkehr natürlich eine entsprechende Perspektive hat. Sonst wird das eine Fehlinvestition. Und ich sage das ganz bewusst als Steirer, ganz bewusst, denn wir trauen uns das im Unterschied zu vielen anderen, die herumrennen und sagen, es darf keine einzige Steuer erhöht werden, aber gleichzeitig wird trotzdem jede Ausgabe gefordert. Das geht sich doch nie aus!

Also: Wenn wir dort einsteigen wollen, dass wir zu einer vernünftigen Verkehrspolitik kommen, dann wird sich das ganz am Schluss noch ausgehen, vorher nicht. Und natürlich – da gebe ich den Freiheitlichen recht – ist die Bundesregierung dafür verantwortlich, ob sie hier konsistent auftritt oder nicht. Momentan können wir Ihnen dieses Zeugnis nicht ausstellen. (Beifall bei den Grünen.)

17.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 



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17.43.22

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ein paar Dinge, glaube ich, zurecht­rücken beziehungsweise bitte ich generell auch um eine gewisse Hintergrund­infor­mation, bevor man hier gewisse Aussagen tätigt.

Ich kann ja nichts dafür – Frau Dr. Belakowitsch ist leider nicht da –, aber wir haben mit gestrigem Tag auch in Wien rückläufige Arbeitslosenzahlen, und nichts anderes habe ich hier behauptet. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Sie kennen meine Aussagen ganz genau. Ich sage Ihnen dazu, mit gestrigem Tag sind wir in allen Bundesländern im Minus. Es ist so. Seien wir doch gemeinsam froh, bevor wir uns da gegenseitig aufschaukeln! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das sind die Zahlen derer, die es tun, nicht meine, AMS – nur damit das klar ist.

Wenn man hier sagt, die Familienförderung in diesem Land sei so schlecht, bitte ich darum, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Wir haben die zweitbeste Familienförderung von ganz Europa. – Das ist Punkt eins. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Punkt zwei: Wir haben für die pflegenden Angehörigen ab der Pflegestufe 3 eine Kranken- und Pensionsversicherung geschaffen. Ich würde wirklich um Seriosität bitten, um Seriosität. Ich weiß, dass Polemik manchmal ganz gut ist. Aber wenn Sie hier sagen, wir kümmern uns überhaupt nicht um pflegende Angehörige, dann ist das schlichtweg falsch. Es ist schlichtweg falsch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Und ich würde, sehr geehrte Frau Abgeordnete Gartelgruber, auch um Klarstellung bitten. Die Asylwerber – Sie müssen das Protokoll lesen, ich sage Ihnen gleich, was da drinnen steht und was ich gesagt habe – sind überhaupt nicht bezugsberechtigt. (Zwi­schenruf der Abg. Gartelgruber.) – Von dem rede ich aber. Unterstellen Sie mir nicht, dass ich hier etwas gesagt haben soll, was ich nicht gesagt habe!

Wer sind denn Asylberechtigte? – Anerkannte Flüchtlinge. Diese haben heute laut allen Sozialhilfegesetzen der gesamten Republik sehr wohl Anspruch auf Sozialhilfe und auch morgen. Ich glaube, wir haben eine Grundverpflichtung in diesem Land, dass anerkannte Flüchtlinge, die einen anerkannten Flüchtlingsstatus haben, auch Zugang zu unseren Sozialleistungen haben. Und davon habe ich geredet. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch einmal klarstellen: Die Mindestsicherung ist in Wirklichkeit eine Vereinheitlichung der heutigen Sozialhilfen. Das ist nichts Neues. Es wird in zwei Bundesländern keinen neuen Richtsatz geben, weil dieser neue Richtsatz in zwei Bun­desländern bereits erreicht ist, das ist im Bundesland Steiermark und im Bundesland Oberösterreich. Und in allen anderen Bundesländern gibt es ein Nachziehverfahren.

Auch wenn hier von der Differenz gesprochen wird, das Friseur-Beispiel, sehr geehrte Frau Abgeordnete Haubner. Wissen Sie, woher ich die Zahlen habe? – Von der Friseurinnung. Damit das ja klar ist. – Punkt eins.

Punkt zwei: Auf die Differenz von 46 Prozent kommen Sie, weil das mal 14 ist und die Mindestsicherung nur mal 12. Auch hier, bitte, nachrechnen. Das ist eine einfache Sache. (Abg. Riepl: Rechnen sollte man doch können!)

Hier wurde behauptet, Herr Buchinger habe gesagt, es seien 400 000 Be­zugs­berech­tigte. Ja, hat er gesagt, aber dann zitieren Sie meinen Vorgänger komplett. Diese Seriosität hätte ich Ihnen zugetraut. Die 400 000 waren inklusive der Ausgleichs­zulagenbezieher. In der uralten Vorlage bezüglich der Mindestsicherung war beab­sichtigt, auch bei den Ausgleichszulagenbeziehern etwas zu machen. Und diese Aus­


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gleichszulagenbezieher wurden dann laut Regierungsprogramm herausgenommen, das wurde extra gelöst. Demzufolge hat damals diese Zahl 400 000 gestimmt, was heute nicht mehr der Fall ist.

Wir haben, ob Sie wollen oder nicht, 17 000 Menschen in diesem Land, die als alleinige Einnahmequelle die Sozialhilfe haben. Diese Zahl haben wir von den öster­reichischen Gemeinden und Bundesländern bekommen. Das ist deren Zahlen­konstrukt. Ich glaube, dass alle Landeshauptmänner und die Frau Landeshauptfrau nicht leichtfertig eine § 15a-Vereinbarung unterschreiben.

Alle gemeinsam, die Landeshauptleute von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Wien und dem Burgenland, wissen ganz genau, was sie unter­schrieben haben. Und sie haben uns auch gemeldet, dass wir in Summe in ganz Österreich 150 000 Menschen haben, die temporär Zugang zu Sozialhilfe brauchen – temporär! Der Durchschnittsbezug liegt zur Stunde zwischen sechs und sieben Monaten. Das ist auch kein Zahlenkonstrukt, das von mir erfunden wurde, sondern das ist das, was die österreichischen Gemeinden und Bundesländer uns gemeldet haben. So kommt man auch auf die Gesamtzahl. Und so ist es.

Dass in Kleingemeinden viele Menschen, die eine Möglichkeit hätten, 40, 50 € Auf­stockungsleistung zu bekommen, diese aus diversesten Schamgefühlen nicht bean­tragen, das wissen wir.

Wir wissen auch, dass in den Großstädten durch die Anonymität der Städte die Schwellenangst leichter überwunden werden kann. Dort holen sich viel mehr Leute diese 40, 50 € Aufstockungsleistung ab, und wenn es nur auf drei Monate ist. Aber es ist völlig klar – und das haben wir nie verschwiegen –, dass es eine gewisse Steigerung geben wird. Das ist ja nie verschwiegen worden, das ist mit allen betroffenen Bundesländern sogar ganz nüchtern verhandelt worden.

Sie werden doch keinem dieser Bundesländer unterstellen, dass sie leichtfertig handeln und nicht wissen, was sie tun, sondern wir haben ganz einfach hier in diesem Land für eine gewisse Lebenssituation vorzusorgen. Mit dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung, ich kann es nur noch einmal wiederholen, erfolgt eine Verein­heitlichung der Sozialhilferichtsätze. Das Beispiel, das hier gebracht wurde, von der Billa-Verkäuferin, der Teilzeitverkäuferin und den 744 €, ist schlichtweg falsch. Diese 744 € bekommt sie nur, wenn sie alleinstehend und nicht wohnversorgt ist. In dem Augenblick, in dem jemand in einer Partnerschaft lebt, fällt der Wohnanteil sofort weg. Das entspricht auch den heutigen Sozialhilfegesetzen.

Dann werden die 558 € bezahlt, 75 Prozent des Sozialhilferichtsatzes. 75 Prozent der Ausgleichszulage ist der neue Sozialhilferichtsatz vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Das steht alles in den 15a-Vereinbarungen, die alle Bundesländer unterschrieben haben. Der Rest ist Wohnanteil. Demzufolge ist auch die Differenz zwischen einem aktiven Arbeitseinkommen und dieser Mindestsicherung eine relativ hohe.

Wer bekommt denn überhaupt Sozialhilfe in diesem Land? Haben Sie es schon einmal probiert, diese zu bekommen? Hat irgendjemand von Ihnen schon einmal probiert, auf Dauer Sozialhilfe zu beziehen? Ich lade Sie ein, viel Vergnügen, Sie werden Ihre Wunder erleben. Es ist ganz einfach so, dass wir ein so enges Netz und so viele aktivierende Angebote haben. Ich kann nur wirklich dazu einladen, nach Bruck an der Mur zu fahren, ich kann nur dazu einladen, nach Wien Floridsdorf zu fahren und dort den betroffenen Menschen, die heute Dauersozialhilfebezieher sind, die wir jetzt zu arbeitsplatzaktivierenden Maßnahmen einladen, einmal ins Gesicht zu schauen.

Das sind Menschen mit Lebenskarrieren, die ich uns alle nicht wünsche, uns allen nicht. Aber diese Menschen haben erstmalig wiederum das Gefühl, ich kann der


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Gesellschaft etwas zurückgeben. Das sind keine Hängemattenleute, sondern das sind Leute, die in einer gewissen Lebensphase Probleme hatten mit Alkohol, teilweise mit Drogen, teilweise mit Familienpartnern. Aber diese Menschen sind keine Hänge­matten­leute, sondern das sind Menschen, die mit allem, was sie haben, wiederum ins Erwerbsleben zurückwollen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf zum Schluss noch einmal auf Folgendes hinweisen, ich habe das hier im Hause schon dreimal gesagt: EU-SILC berechnet sich anders. In EU-SILC werden sämtliche Beihilfen mit eingerechnet mal 14. Dadurch kommt etwas anderes heraus. Bei der Mindestsicherung ist es zum Beispiel so wie heute bei der Sozialhilfe, die Familienbeihilfe wird dazugerechnet. Das ist heute schon Rechtsstatus und bleibt es auch morgen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.53

17.53.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Arbeitsplatzsicherung durch den Bau des Koralmtunnels.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.53.58Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 6 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


17.54.07

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurück zu den Berichten des Ausschusses für innere Angelegenheiten. Der Antrag der Freiheitlichen Partei betreffend zusätzliche Plan­stellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität ist einer dieser Berichte. Ganz klar, der Antrag bezieht sich auf Zahlen aus dem Jahr 2007. Der Suchtmittelbericht aus dem Jahr 2008 weist einen Rückgang der Anzeigen von 17 Prozent auf, und zwar durch­gehend durch alle Bundesländer. Dieser Antrag von März 2009 ist einfach in seiner Form extrem inkonsistent und zeigt einmal mehr die Panikmache auf, die hier pas­sieren soll, denn aktive Drogenpolitik schaut einfach anders aus.

Erstens: Es braucht natürlich genug Polizisten und Polizistinnen, die große Drogen­ringe zerschlagen. Aber es braucht auch die klare Entkriminalisierung der Konsumen­ten und Konsumentinnen, es braucht die Entkriminalisierung der Abhängigen und es braucht ganz klar öffentliche Konsumräume mit Betreuung. Es braucht flächen­deckende Notschlafstellen und es braucht die Unterstützung der Angehörigen-Beratungsstellen und auch der Selbsthilfegruppe. Nur das als Gesamtpaket kann im Kampf gegen Drogen funktionieren. Polizeiarbeit alleine ist diesbezüglich nur ein kleiner Mosaikstein.

So auch der weitere Antrag betreffend Einführung des Ausbildungsmodells „Polizei­praktikant“. Klar ist, dass Minderjährige – und das hat ja damals auch die Praxis gezeigt – für den sehr schweren, sehr intensiven Polizeidienst einfach nicht weit genug


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entwickelt sind. Man kann sie nicht involvieren, und sie sollten auch keine Platzhalter für fehlende Beamte und Beamtinnen darstellen. Dafür wären die jungen Menschen und die Minderjährigen zu schade.

Der dritte Antrag bezog sich auf die vorübergehende Wiedereinführung der Grenzkon­trollen. Also wir sind Teil der Europäischen Union. Ich glaube, das muss ich hier nicht erklären. Im Kampf gegen Menschenhandel, gegen Frauenhandel, gegen Kinder­handel, gegen die neue Form der Sklaverei braucht es eine funktionierende internatio­nale Zusammenarbeit der Exekutive, vor allem auch innerhalb der Europäischen Union. Es braucht dafür auch echte Frauen- und Kinderrechte, die verfassungsrechtlich verankert werden müssen.

17.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hagen gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


17.56.58

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte mit TOP 4 beginnen. Kollege Lettenbichler – ich weiß nicht, ob er da ist (Abg. Weinzinger: Kommt nachher!), er ist nicht da – hat gemeint, dass die Situation so ist, dass es nicht so viele Suchtgiftbeamte braucht, Beamte, die im Suchtgiftmilieu ermitteln.

Ich möchte Sie etwas aufklären. Sie sind leider nicht vom Fach, deshalb werde ich Sie aufklären. Im Suchtgiftbereich ist es so, wenn ich wenige Beamte habe, habe ich wenige Fälle, denn die Beamten können eine gewisse Menge bearbeiten, und es ist immer so, dass das einen Ratenschwanz nach sich zieht. Wenn ich einen Sucht­giftdealer oder mehrere erwischt habe, dann hängen da viele weitere Dealer oder Kon­sumenten dran. Also das heißt, wenn ich wenige Suchtgiftermittler habe, habe ich wenige Suchtgiftfälle. Damit kann man natürlich auch die Kriminalstatistik drücken und sagen, ich habe weniger Suchtgiftfälle gehabt, weil ich nicht die entsprechenden Ermittler habe.

Deswegen ist es notwendig – und da hat Kollege Herbert schon recht, wenn er diesen Antrag stellt –, dass die Zahl der Beamten in diesem Bereich aufgestockt und somit die Suchtgiftkriminalität bekämpft wird. Denn aufgrund der Situation, dass wir derzeit ein großes Problem im Einbruchsbereich, im Diebstahlbereich haben, das die Medien entsprechend füllt, bleibt der Bereich Suchtgift eher im Verborgenen. Das heißt, dieser verschwindet medial in der Versenkung, obwohl er nach wie vor da ist. Deswegen bekommen wir das nicht mit und deswegen brauchen wir Beamte, die in diesem Bereich ermitteln. Wir wissen alle, an der Suchtgiftkriminalität hängt auch eine Beschaf­fungskriminalität, die nicht sehr gering ist. Da kann man vorbeugen. Der richtige Schritt wäre, wenn man die Beamten richtig einsetzte, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte auch zu TOP 5 kommen, zum Lehrberuf Polizeibeamter. Es hat dies bei der Exekutive bereits in mehreren Bereichen gegeben. Die Gendarmerie hat damals in Krumpendorf eine dreijährige Ausbildung in Form einer Lehre gehabt. Diese Beamten mussten damals das Bundesheer nicht machen. Aber dazu werde ich nachher noch kommen. Das hat es bei der Bundespolizei zwischen 1974 und 1984 gegeben. Ich glaube, dass es notwendig ist, diese Dinge wieder aufzunehmen. Ich war nicht glücklich, als das wieder eingestellt wurde, und zwar aus folgendem Grund: Wir haben derzeit die Problematik, dass bei der Exekutive sehr viele Maturanten ansuchen – jetzt kann man sagen, Problematik ja oder nein. Aber jemand, der eine Lehre gemacht hat, hat relativ wenig Chance, wenn er keine Matura hat, zur Polizei zu kommen.


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Das hat folgenden Hintergrund: dass die Polizeiwerber, die eine Matura gemacht haben, das Lernen gewohnt sind, im Lernen „drinnen“ sind und natürlich bei den Tests besser abschneiden. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie die besseren Beamten sind. Wir haben sehr viele Lehrlinge oder ehemalige Lehrlinge, die mit einer Berufs­ausbildung in diesen Bereich hineinkommen und keine Matura haben, die das Lernen natürlich in dieser Form eine Zeitlang nicht mehr gewohnt waren, weil sie in einem Beruf tätig waren. Diese haben automatisch einen Nachteil bei einer Aufnahmeprüfung. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Mit dieser Maßnahme könnte man wirklich eine Gleichstellung herbeiführen, denn unter den MaturantInnen – das haben wir heute bei einem anderen Thema schon einmal gehört – sind sehr viele Maturantinnen und deswegen sehr viele Beamtinnen, die die Ausbildung machen und dann irgendwann nach kurzer Zeit wieder das Hand­tuch werfen, weil sie draufkommen, dass das doch nicht ihr Job ist.

Hier könnte man eine klare Gleichstellung schaffen, das heißt, Burschen und Mädchen haben die gleichen Voraussetzungen. Wir würden sogar so weit gehen, dass wir sagen, sie müssen auch einen Teil einer militärischen Ausbildung beim Bundesheer machen, weil es für Burschen vorgeschrieben ist, den Wehrdienst abzuleisten, bevor sie zur Polizei kommen. Das wäre vielleicht auch anzudenken – in einem gewissen Bereich; es müssen nicht unbedingt sechs Monate sein, aber in einem gewissen Bereich, sodass sie auch dort etwas hineinschnuppern können. Und es ist auch wich­tig, dass die Beamten, wenn sie zur Polizei kommen, zuerst einmal hineinschnüffeln können und sehen, ob der Job wirklich etwas für sie ist.

In diesem Punkt, muss ich klar sagen, können wir diesen Antrag hundertprozentig unterstützen.

Zum Fremdenrecht beziehungsweise zu den Grenzkontrollen hat Kollege Westenthaler bereits ausführlich berichtet.

Und dann möchte ich etwas ansprechen, was hier auch schon angesprochen wurde, nämlich das Burka-Verbot. Ich habe mir die ganze Diskussion angeschaut: Wir hatten den Antrag schon lange im Ausschuss. Jetzt ist die FPÖ in Vorarlberg hergegangen und hat eine Woche, bevor das im Ausschuss behandelt worden ist, einen eigenen Antrag gestellt, mit der klugen Ausführung, muss ich ganz ehrlich sagen, die Lan­desregierung möge sich bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Bundes­regierung eine Regierungsvorlage macht, die sie dem Nationalrat zu den Beratungen in den Ausschüssen vorlegt, und der Nationalrat dann das entsprechende Gesetz beschließt. – Das hätte es alles nicht gebraucht. Das ist nur Verwaltungsaufwand, das hätte man sich sparen können. Auch die Grünen in Vorarlberg haben das unterstützt und auch die ÖVP. Und deshalb sind wir wieder einmal beim Thema: Man hat einfach vertagt, weil man zu feig war, zuzustimmen. So ist es, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.02.42

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erlaube mir, kurz auf drei Entschließungsanträge von FPÖ und BZÖ einzugehen, drei Anträge, die allerdings bereits im Innenausschuss mit Mehrheit abgelehnt wurden.

Der erste Antrag beinhaltet die Forderung der FPÖ nach 500 speziell geschulten Polizeibeamten zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität. – Es stimmt zwar, dass die Suchtgiftkriminalität besondere Aufmerksamkeit braucht, denn Österreich dient erstens


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aufgrund seiner geografischen Lage als Transitland für den illegalen Drogenhandel, und zweitens spielen natürlich Suchtmittel immer wieder im Bereich der Kriminalität eine Rolle, wenn man zum Beispiel an die Begleitkriminalität bei der Durchführung des Drogenhandels oder an Geldbeschaffung zum Ankauf von Drogen, an diese Dinge denkt. Diese Problematik ist den Experten sehr wohl bekannt. Zahlreiche Schwerpunkt­aktionen wie internationale Zusammenarbeit haben bereits Erfolge gebracht. Spezia­listen in der Polizei machen ihre Aufgabe durchaus sehr erfolgreich, während konzen­trierte Beamte allein nicht zielführend wären. Sie müssten ja von anderen Dienststellen abgezogen werden und würden dort wieder fehlen.

Wenig Sinn macht die Schaffung eines Lehrberufs Polizeibeamter, wie von der FPÖ gefordert, ganz einfach weil dieses Modell beispielsweise eine entsprechende Zwei­gleisig­keit, also Doppelstrukturen bedeuten würde. Zudem ist es problematisch, bereits sehr junge Menschen für den sehr anspruchsvollen Beruf eines Polizisten auszubilden. Bei anderen Berufen, wie zum Beispiel im Krankenpflegebereich beziehungsweise Pflegebereich, wird ein bestimmtes Alter und auch eine bestimmte persönliche Reife vorausgesetzt. Das sollte auch bei der Polizei in Zukunft so wie bisher der Fall sein. Die derzeitige zweijährige Polizeiausbildung ist übrigens vor einigen Jahren harmo­nisiert worden und wird in wirklich sehr guter Qualität angeboten.

Der Antrag des Abgeordneten Westenthaler, die Grenzkontrollen wieder einzuführen, ist ebenso wenig zielführend. Das umfangreiche Sicherheitskonzept anlässlich der Schengen-Erweiterung hat sich bewährt, das beweisen auch die kriminalstatistischen Zahlen. Mein Kollege Norbert Kapeller ist ja in der Debatte zum Sicherheitsbericht darauf bereits eingegangen, deshalb möchte ich mir weitere Ausführungen dazu ersparen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass veraltete und wenig durchdachte Ideen nicht zum Ziel führen, wohl aber die zukunftsweisenden, verantwortungsbewussten und wohlüberlegten Projekte unserer Frau Innenministerin. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


18.05.12

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! An den Vorredner Prinz: Es wäre fast ein­facher, einfach hier herauszugehen und zu sagen, man lehnt es ab, anstatt dann noch mit stolzgeschwellter Brust zu verkünden und zu begründen, warum man das ablehnt. Ich kann das nämlich überhaupt nicht nachvollziehen und bin auch sehr enttäuscht, dass diese drei Anträge, die meiner Meinung nach sehr gute Anträge sind, von der Regierung abgelehnt werden und dass das dann auch noch so lapidar begründet wird, was eigentlich fast keinen Sinn ergibt. Wenn Sie nämlich sagen, der Antrag des Kollegen Herbert betreffend die Drogenbekämpfung ergibt keinen Sinn, weil dann von anderen Dienststellen Beamte abgezogen werden müssten, dann müssten Sie ja der größte Feind der Frau Innenminister und ihrer SOKO sein, denn auch dafür werden Beamte abgezogen und fehlen natürlich dann woanders. Das ist also überhaupt keine Begründung. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Der Antrag des Kollegen Werner Herbert betreffend zusätzliche Planstellen zur Bekämp­fung von Suchtgiftkriminalität ist meines Erachtens ein sehr wichtiger, ein sehr guter Antrag, denn in der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität gibt es sehr, sehr viele Versäumnisse, sie ist sehr personalintensiv, und man darf ja eines nicht vergessen: Wenn die Suchtgiftkriminalität überhandnimmt, dann nimmt auch die Zahl der Sucht­giftkranken, der Süchtigen zu, und das kostet den Steuerzahler sehr viel Geld. Wenn


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man das jetzt also gegenrechnet und evaluieren würde, dann lässt sich darüber streiten, ob diese 500 zusätzlichen Planstellen wirklich so viel mehr Geld kosten würden.

Ganz kurz auch zum zweiten Antrag des Kollegen Herbert. Dazu hat ohnedies mein Vorvorredner vom BZÖ schon sehr genaue Ausführungen gemacht. Ich kann das alles eigentlich unterschreiben. Das ist wirklich eine gute Sache, und man sollte sich da wirklich Folgendes überlegen: Nur weil das von 1974 bis 1984 war und schon lange Zeit zurückliegt, muss es ja nicht unbedingt schlecht sein! Man kann so etwas ja evaluieren, und man kann so etwas ja mit einer Art Sicherheitsakademie auch wieder angehen. Also ich finde auch diesen Antrag absolut unterstützungswürdig.

Auch zum Antrag drei, jenem des Kollegen Westenthaler, gibt es von unserer Seite natürlich eine klare Zustimmung, denn da muss ich schon eines sagen: Ich habe vor einem Jahr eine Anfrage an die Frau Bundesministerin betreffend Grenzsicherheit im Weinviertel gestellt und habe dann eine Anfragebeantwortung zurückbekommen, die schon sehr verwirrend ist. Darin schreibt die Frau Bundesministerin:

„Auf nationaler Ebene wurde im Rahmen der Schengenerweiterung von der syste­matischen Grenzkontrolle und Überwachung zur selektiven Grenzraumkontrolle über­gegangen. Darüber hinaus werden entsprechend den Verkehrsströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz ... und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.“

Frau Bundesminister, eines müssen Sie mir schon erklären: In der gleichen Anfrage habe ich Ihnen die Frage gestellt nach dem Verhältnis zwischen dem systemisierten Stand und dem tatsächlich dienstbaren Stand, und ich bringe jetzt nur ein Beispiel. Das ist die Grenzpolizeiinspektion Kleinhaugsdorf: Systemisierter Stand, das heißt Plan­stellen: 54. Im Jahr 2000 waren es 54, 2008 sind es 54. Und eingesetzt sind in Kleinhaugsdorf 22 dienstbare Beamte! Das waren im Jahr 2000 noch 57!

Frau Bundesministerin, Sie hungern, genauso wie Ihre VorgängerInnen, die Grenz­polizei­inspektionen kontinuierlich aus, Sie bekämpfen die Kriminalität erst in Ballungs­zentren. Und das ist eigentlich, finde ich, sicherheitspolitischer Wahnsinn, wenn man, wie gesagt, die Kriminellen hereinlässt. Und mit 22 Beamten – wo sie 57 Planstellen haben – kann man keine gute Arbeit leisten. Die Beamen leisten aber dort sogar sehr, sehr gute Arbeit, obwohl sie so wenige sind. Und ich denke mir: Warum bekämpfen wir die Kriminalität erst in den Ballungszentren, warum nicht gleich an der Grenze? Das wäre doch logischer! – Das ist meines Erachtens sehr unverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Innenministerin! Wahrscheinlich wird es auch in den nächsten Jahren bei der Grenzsicherheit nicht mehr Personal geben. Das ist aus Sicht von uns Freiheitlichen sehr bedauerlich. Aber im Sinne und zum Schutz der Bevölkerung sollten Sie sich schon einmal überlegen, ob es nicht besser wäre, die Polizeiinspektionen an der Grenze zu stärken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


18.10.06

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Innen­ministerin! Geschätzte Kollegen! Einige Kollegen der Oppositionsparteien zeichnen sich schon länger in ihrer parlamentarischen Arbeit, insbesondere bei der Antrag­stellung, durch enorm hohe Quantität aus. Leider bleibt dabei aber die Qualität vieler Forderungen auf der Strecke. Auch die dem Plenum heute als TOP 4, 5 und 6


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 182

vorliegenden Anträge von FPÖ und BZÖ hätten ohne Weiteres noch ein bisschen, ich sage einmal, reifen können.

Lassen Sie mich exemplarisch ein paar Punkte herausgreifen, die aber leider nicht zu Ende gedacht wurden: zusätzliche Planstellen zur Bekämpfung der Suchtgiftkrimi­nalität. Die FPÖ fordert mehr Planstellen, 500 Planposten, für den Bereich der Suchtgiftkriminalität. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass gerade seit dem Jahr 2000 über 3 000 Planstellen bei der Polizei eingespart worden sind. Das sind Versäumnisse, die aufzuholen sind. (Abg. Weinzinger: Genau das wollen wir ja! – Abg. Hagen: Herr Kollege, das vor 2000 hast du weggestrichen, das hast du vergessen!) Und gerade jetzt, Sie sehen das auch, hat die Regierung von Werner Faymann mit Josef Pröll und mit der Innenministerin einen sehr engagierten Plan vorgelegt: plus 1 000 Polizisten und Polizistinnen nach fünf Jahren. Es ist sehr wichtig, hier klar eine Trendwende herbeizuführen.

Noch dazu: Wenn wir jetzt einen Antrag zur Suchtgiftkriminalität haben, kommt dann der Nächste mit einem Antrag zur Einbruchskriminalität? Da gibt es noch weitere Bei­spiele. Ich glaube, hier ist das Gesamtkonzept von Vorteil, und diese Regierung zeigt, wie das funktioniert.

Betreffend den Antrag zur Wiedereinführung des Lehrberufs, Herr Kollege Herbert, haben wir ein Problem, das wissen Sie. Die Ausbildung ist okay, die funktioniert auch, aber der Vorschlag ist nicht in Ordnung. Es geht bei diesem Vorschlag darum, dass vor allem Jugendliche einen Lehrberuf oder eine Ausbildung als Polizeipraktikant absol­vieren. Wenn sie aber nach zwei, zweieinhalb Jahren oder auch erst später aus diesem Beruf austreten, dann haben sie keine andere Ausbildung! Es ist wichtig, Jugendlichen Zukunft zu geben. Sie sollen daher zuerst einmal eine Schule absol­vieren oder einen Beruf erlernen, und dann können sie immer noch in den Polizeiberuf einsteigen.

Betreffend Wiedereinführung der Grenzkontrollen, Herr Kollege Westenthaler: Sie haben dieses Thema schon angesprochen. Die Länder, die Sie hier gemeint haben, haben Sie aber nicht angeführt. Vielleicht will Kollege Grosz in der Steiermark etwas ein­führen, denn dort finden ja bald Wahlen statt? Oder vielleicht wollen Sie gar die Grenze zu Deutschland dichtmachen, weil von dort die größte Zuwanderung stattfindet? (Abg. Ing. Westenthaler: Schengen, Herr Kollege! Es geht um Schengen!)

Seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2006 sind wir mit der Beseitigung von offenen Baustellen beschäftigt, die im Zeitraum 2000 bis 2006 entstanden sind. So wurden zum Beispiel das Asylgesetz und das Fremden­polizei­gesetz adaptiert und überarbeitet – ein sehr wichtiger Bereich. Und gerade was den Asylgerichtshof betrifft, möchte ich erwähnen, dass dort ausgezeichnete Arbeit geleis­tet wird, und ich möchte meinen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Asylgerichtshofs richten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ sowie Bravoruf des Abg. Pendl.)

Hier ist es zu mehr Rechtssicherheit gekommen, das ist wichtig. Der Verfassungs­gerichtshof hat das bestätigt, und wir sind in die richtige Richtung gegangen.

Zum Abschluss noch zwei Bereiche, die ich kurz anschneiden möchte: Rückführung beziehungsweise Umsetzung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Hier gibt es Versäumnisse, die noch nicht abgearbeitet worden sind. Hier müssen wir verstärkt tätig werden, und die Justizministerin wie auch die Innenministerin sind hier bestrebt, gemeinsam mit der EU vernünftige Lösungen zu suchen.

Noch ein Punkt, der mir sehr wichtig ist: Abschöpfung der Bereicherung. Bitte hier gemeinsam mehr Personal zur Verfügung zu stellen, um eine effiziente Umsetzung


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gewährleisten zu können. Abschöpfung ist das wirksamste Mittel zur nachhaltigen Zerschlagung krimineller Strukturen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


18.13.56

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auch zu dem Antrag betreffend die Suchtgiftkriminalität äußern. Da wird etwas gefordert, was es eigentlich schon sehr lange gibt. Seit 2003 existiert in Wien eine Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßen­kriminalität, und natürlich sind hier auch Drogenfahnder dabei. Das ist eine 90-köpfige Truppe, die auch sehr beeindruckende Zahlen vorweisen kann. Es konnten bis Ende Mai über 7 600 Dealer festgenommen werden, 200 Kilogramm Heroin im Wert von 17 Millionen € konnten sichergestellt werden, 55 Kilogramm Kokain im Wert von 5 Millionen € und 600 Kilogramm Haschisch im Wert von 1,8 Millionen €. Also das sind insgesamt fast 24 Millionen € an Drogengeldern, die hier sichergestellt wurden. Allein heuer gelang ein Rekordaufgriff von 79 Kilogramm Heroin.

Es sind 90 bis 120 Beamte, die hier täglich in Zivil und auch in Uniform in öffentlichen Bereichen, aber auch von den Polizeiinspektionen aus mit Suchtgiftspezialisten in den Szenen des Bezirks unterwegs sind. Und natürlich ist eine enge Zusammenarbeit mit den Stellen der Polizei, mit den Stellen der Stadt Wien, mit den sozialen Einrichtungen notwendig, denn sonst würde das nicht funktionieren. Die Polizei alleine wird die Suchtgiftkriminalität nie endgültig lösen können, aber sie hat sie im Griff.

Aber neben dieser Suchtgiftproblematik ist noch eine Reihe anderer Probleme zu bear­beiten, und es ist an der Zeit, dass es auch zu einer Entlastung der arbeitenden PolizistInnen kommt. Die Forderung nach den 1 000 PolizistInnen in Wien ist natürlich unsererseits weiterhin aufrecht, und die SPÖ Wien hat ja auch eine Unterschriften­aktion mit Zigtausenden Unterschriften gemacht. Eine Reaktion darauf ist aber noch ausständig.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch meine parlamentarische Anfrage zur Polizei, zur Personalsituation bei der Polizei erwähnen, auf die eine für mich nicht ganz nachvollziehbare Antwort gekommen ist. Es gibt natürlich Statistiken. Ich habe hier eine Monatsstatistik vom Mai, und wenn man sich das ansieht, so ist ganz klar, dass hier zusätzlich Polizistinnen und Polizisten notwendig sind. Aber auch die Arbeits­platzsituation in vielen Polizeiinspektionen gehört verbessert. In meinem Bezirk befin­det sich das wahrscheinlich kleinste Wachzimmer Österreichs, wo eine dringende Ver­besserung und Vergrößerung notwendig ist.

Abschließend möchte ich meinen Dank und meine Hochachtung jenen Polizistinnen und Polizisten aussprechen, die trotz dieser schwierigen Situation täglich unter höchst schwierigen Umständen für die Kriminalitätsbekämpfung im Dienste der Bevölkerung ihr Bestes geben. Vielen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


18.17.32

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Es mutet geradezu zynisch an und zeigt die Arroganz der Macht, wenn der Vertreter der SPÖ, Herr Abgeordneter Plessl, hier herausgeht und sagt: Na ja, die An­träge der Opposition könnten ja noch länger reifen, sie sollten noch länger im Ausschuss bleiben. – Das zeigt eigentlich nur, dass Sie gar nicht gewillt sind, auf


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 184

Forderungen, und seien sie noch so sinnvoll, auch tatsächlich einzugehen. Wir werden daher diesen Ausschussbericht so nicht zur Kenntnis nehmen, weil er deutlich zeigt, dass Initiativen gerade im Sicherheitsbereich von Ihnen kategorisch abgelehnt werden.

Wir haben ja heute auch den Sicherheitsbericht schon ausführlich debattiert, und wir haben unterschiedliche Wahrnehmungen: jene der Frau Innenminister, die uns vorgau­keln möchte, es sei alles in Ordnung, die sagt, es ist ein schöner Tag, Österreich soll sich freuen – obwohl gerade im Sicherheitsbericht auch mit ihren Zahlen untermauert wird, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Und während die Kriminalität ansteigt, steigt im Speziellen die Suchtgiftkriminalität.

Wenn die Grünen hier herausgehen und die Praxis verteidigen und davon sprechen, dass die Anzeigen bei Drogendelikten rückläufig sind, so entspricht das nicht den Tatsachen. Aber von einer Partei, die für die Legalisierung der Drogen eintritt und kämpft, ist aus unserer Sicht nichts anderes zu erwarten.

Von den Sozialdemokraten, die aber auch gerade im Innenressort dieser Politik Vor­schub leisten, sollte man eigentlich schon erwarten können, dass sie mehr Verständnis aufbringen, was die Personalsituation betrifft. Sprechen Sie eigentlich im Wahlkampf nicht mit den Betroffenen? Machen Sie keine Besuche in den einzelnen Dienststellen? Dort würden Sie hören, dass die Realität eine ganz andere ist, dass man mit der Suchtgiftkriminalität gar nicht mehr fertig wird, weil auch die notwendige logistische Ausstattung und Ausrüstung für die Beamten nicht zur Verfügung steht.

Wir unterstützen die beiden Initiativen, die zu einer Aufstockung der Beamten zur Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität notwendig sind.

Wir unterstützen selbstverständlich auch den Antrag des BZÖ betreffend vorüber­gehende Wiedereinführung der Grenzkontrollen. – Wenn man heute die Statistik be­trachtet, braucht man sich eigentlich nur anzuschauen, dass, als im Zusammenhang mit der Europameisterschaft auch zeitlich beschränkt die Schengen-Grenzen wieder kontrolliert worden sind, die Kriminalität in diesem Zeitraum zurückgegangen ist.

Der Lehrberuf Polizeibeamter hat sich ja auch schon bewährt: Ich möchte in Erinnerung rufen, dass in den Jahren 1974 bis 1984 bei der Bundespolizeidirektion Wien diese Praxis geübt wurde und sich der Polizeipraktikant, der somit auf eine Form einer mehrjährigen und auch praxisbezogenen Ausbildung zurückgreifen konnte, dort bewährt hat. Deshalb ist es notwendig, hier vor allem die personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Wie SPÖ und ÖVP mit diesen Anträgen der Oppositionsparteien in den Ausschüssen und auch im Plenum verfahren, ist nicht anders zu bewerten als: Hier ist die Arroganz der Macht! Die tatsächlichen Probleme im Sicherheitsbereich werden Sie mit dieser Art der Politik sicherlich nicht lösen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.21

18.21.27

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 757 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie dem Ihre Zustimmung geben, bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 758 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 185

Ich bitte um Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 759 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.22.22Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zur verlegten Abstimmung über den Ta­ges­ordnungspunkt 2 betreffend einen Gesetzentwurf in 755 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungs­antrag betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­ent­wurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend Änderung der Z 15 eingebracht.

Wenn Sie diesen Antrag unterstützen, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen, der die Einfügung einer neuen Z 59a sowie einer neuen Z 70a zum Inhalt hat. (Abg. Krainer: Wo ist der Kollege Vilimsky?)

Wer das unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer den Entwurf auch in dritter Lesung unterstützt, den bitte ich um Zustimmung. – Der Entwurf ist mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.

18.24.097. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (658 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008) (783 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 186

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (657 d.B.): Bun­des­gesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (784 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Dr. Pilz. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Der Keppler!)

 


18.24.29

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt einige Wochen lang in diesem Haus intensiv über die beiden Novellen zum Glücks­spielgesetz und die Novelle zum Finanzausgleichsgesetz diskutiert. Es ist uns einmal gelungen, diese Novellen von der Tagesordnung des Finanzausschusses abzusetzen, und wir hätten auch dafür plädiert, jetzt ein weiteres Mal eine Absetzung vorzunehmen, um diesem Nationalrat ein besseres, ein völlig anderes Gesetz vorzulegen.

Warum ein ganz anderes Gesetz – wir bringen dazu einen sehr, sehr umfangreichen Entschließungsantrag ein? – Ganz einfach deshalb, weil es in diesem Gesetz keinen Spielerschutz gibt und weil dieses Gesetz ausschließlich die Interessen der Täter, das heißt, des organisierten Glücksspiels und der ihm verbundenen Landeshauptleute, und in keinem Punkt die Interessen des Spielerschutzes vertritt.

Jetzt hat es eine sehr seltsame Diskussion und eine sehr seltsame Situation im Finanz­ausschuss gegeben: Ich habe noch nie ein Gesetz erlebt, bei dem die Abgeordneten der Regierungsparteien so viele sachlich begründete Überlegungen eingebracht haben und bei dem es eigentlich eine so große Bereitschaft gegeben hat, in aller Ruhe darüber zu reden, und darüber nachzudenken, wie man doch in wesentlichen Punkten einen Spielerschutz einführen könnte.

Wenn ich die ganzen Diskussionen Revue passieren lasse, hat es eigentlich einen einzigen Abgeordneten gegeben, der gesagt hat, das ist ein Supergesetz. – Das war Abgeordneter Westenthaler, der uns auch zu Recht darauf hingewiesen hat, dass er im Gegensatz zu vielen von uns die Szene kennt (Abg. Ing. Westenthaler: ... die Spieler­karte!) und über eine bestimmte Beurteilungsperspektive verfügt. (Abg. Ing. Westen­thaler: Ich habe die Spielerkarte!) Das muss ich vom Rednerpult aus zugestehen: Diese Erfahrungen fehlen mir ebenso wie Kollegem Stummvoll, Kollegem Krainer und vielen anderen Mitgliedern des Finanzausschusses. Ich gehe aber nicht davon aus, dass die Diskussionen im Finanzausschuss jetzt zur Folge haben, dass wir diese Erfahrungen gemeinsam nachholen. (Abg. Mag. Gaßner: Bringen Sie einen Antrag ein!)

Ich bringe einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein, und dieser gemeinsame Ent­schließungsantrag war heute in der Früh noch keine Selbstverständlichkeit. Ich bringe jetzt für die Kollegen Stummvoll, Krainer, Weinzinger und Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Na schau!) – ich wiederhole: und Westenthaler (Abg. Ing. Westen­thaler: Die Sonne geht auf! Auf einmal geht es!) – den Entschließungsantrag ein, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 187

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiber­unab­hängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spielerschutz­maß­nahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.

Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum erreicht werden kann (zum Beispiel Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spielzeit beziehungs­weise Verlustlimits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.

Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechts­ordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kostenfragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeits­fragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht-konzessionierte Bereiche (Abdrängung des Glücksspiels in die Illegalität von Hinterzimmern und nicht-konzessioniertem Online-Glücksspiel) gegenüberzustellen sind.“

*****

Was wollen wir damit? – Das ist ganz klar: Wir, wir alle gemeinsam, wollen einen Bericht des Finanzministers, in dem er uns Voraussetzungen auf den Tisch legt, die es uns möglich machen, einen Gesetzesvorschlag des Finanzausschusses zu erarbeiten.

Ziel ist also diesmal nicht, denn das könnten wir als Abgeordnete auch gar nicht, eine Regierungsvorlage wie im vorliegenden Fall, sondern ein Initiativantrag des Finanz­ausschusses. – Ich halte das angesichts dessen, was wir in den letzten Wochen erlebt haben, für eine durchaus vernünftige Vorgangsweise.

Zweitens: Was soll sachlich passieren? – Wir haben jetzt mit dem Gesetz, das heute beschlossen werden soll, für Spielerinnen und Spieler eine äußerst gefährliche Situ­ation: Wir haben zwar eine Verbesserung – Spieler und Spielerinnen müssen sich ausweisen, und wenn sie nicht das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben, kom­men sie nicht mehr ins Automatencasino hinein –, aber drinnen gilt keine einzige Regel mehr. Die Abschaltregel – dass sich der Automat nach zwei Stunden abschaltet – hat sich in den Beratungen des Finanzausschusses als sinnlos erwiesen, weil wir draufgekommen sind: Nach einer Minute schaltet er sich wieder ein! Das heißt, der Spieler, der vor seinem Lieblingsautomaten sitzt, muss sich nicht einmal überlegen: Gehe ich zum Nachbarautomaten und spiele dort weiter?, sondern er sagt: Ich nehme das gratis alkoholische Getränk der Firma Novomatic, mache einen Schluck und spiele an dem Apparat weiter und kann in den nächsten zwei Stunden wieder bis zu 72 000 € einsetzen. – Das alles ist möglich.

Sogar wenn ein Spieler aus einem Novomatic-Casino verwiesen werden würde, könnte er in ein Casino oder zu Video Lottery Terminals der Österreichischen Lotterien gehen und dort weiterspielen, da gibt es kein gesetzliches und kein technisches Hindernis.

Jetzt haben wir gesagt: Machen wir doch – und da gibt es überhaupt kein Daten­schutzproblem – eine persönliche Spielerkarte für alle Casinos (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Und wer hat die Idee gehabt, Herr Dr. Pilz?): eine persönliche Spielerkarte für alle Casinos nicht nur für Ing. Westenthaler (Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie ehrlich, wer als Erster die Idee gehabt hat!), sondern für alle, die in ein Casino gehen wollen, und machen wir sie betriebsübergreifend. Das heißt, wenn jemand nach zwei Stunden mit dieser Spielerkarte bei Novomatic nicht mehr spielen kann und zu den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 188

Casinos oder zu den VLTs geht, funktioniert für ihn kein einziger Automat. Es ist für diesen Tag aus.

Außerdem können – und das wird sehr wichtig werden – Beschränkungen, zum Bei­spiel einmal pro Woche, und, was sehr wichtig ist, wenn es notwendig ist, persönliche Verlustobergrenzen auf dieser Karte technisch vorgesehen werden. Wenn aufgrund auffälligen Spielverhaltens klar wird, dass Menschen dabei sind, sich und ihre Familien zu ruinieren, dann soll auch das über diese Karte gestoppt werden können.

Technisch ist das kein wirkliches Problem, aber im Gegensatz zur Begrenzung der Spieldauer werden hier Datenschutzfragen sehr penibel zu klären sein, weil das datenschutzrechtlich keine einfache Materie ist, und deswegen werden wir uns das im Finanzausschuss sehr, sehr genau anschauen müssen.

Meiner Meinung nach wird mit diesem Entschließungsantrag den vorliegenden Glücks­spielgesetz-Novellen kein einziger Giftzahn gezogen. Das, was Sie heute hier be­schließen wollen, ist ein Gesetz voller Giftzähne, aber was wir jetzt gemeinsam vereinbart haben, ist die Einleitung einer intensiven Zahnbehandlung durch den Finanz­ausschuss.

Und auch das ist uns etwas wert, weil das der Beginn einer Haltung ist, wie ich sie mir an und für sich vom Parlament schon früher gewünscht hätte: Wenn wir von der Bundesregierung nicht das kriegen, was wir im Interesse der Familien, der Jugend­lichen, der Süchtigen und der Suchtgefährdeten wollen, dann übernehmen wir das und versuchen wir im Parlament an einem besseren Gesetz zu arbeiten.

Wir werden das nicht in den nächsten Wochen schaffen, das stimmt, aber wir werden uns vom Finanzminister die Unterlagen dazu vorlegen lassen. Wir wollen ihn darauf verpflichten und wollen im nächsten Jahr genau dazu einen Initiativantrag, den wir dann hoffentlich mit derselben Mehrheit beschließen können.

Ich würde mir nur eines wünschen – und ich erinnere kurz an Folgendes –: Wir haben auch zu einer anderen Materie den Finanzminister einstimmig ersucht, uns bereits eine Gesetzesvorlage vorzulegen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stimmt! Finanzdienst­leister! Wo ist das?) – Die betraf den Anlegerschutz, Pyramidenspiele, Finanzdienst­leis­tungs­assistenten. Das, was heute Novomatic ist, war bei den damaligen gemein­samen Initiativen des Nationalrates eine Firma namens AWD, die über – ich sage es einmal ganz vorsichtig – ähnliches Potenzial wie die Firma Novomatic verfügt. Das alles hätte genau vor einem Jahr diesem Haus vorliegen sollen. Der Finanzminister war verpflichtet, das diesem Haus vor dem Sommer 2009 vorzulegen. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo ist das?) Bis heute hat er es nicht getan.

Ich ersuche jetzt nicht nur Kollegen Stummvoll als Obmann des Ausschusses, sondern die Kollegen beider Regierungsfraktionen, hier nicht nur dafür zu sorgen, dass wir es diesmal beim Glücksspielgesetz anders machen und den Finanzminister rechtzeitig daran erinnern, dass wir ihn zu einer Vorlage verpflichtet haben, sondern ihm jetzt auch gemeinsam klarzumachen, dass der Anlegerschutz, den das Parlament zu seiner Sache gemacht hat, vom Finanzminister endlich zu befolgen ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: ... was er dazu sagt!)

Es kann nicht akzeptiert werden, dass der Bundesminister für Finanzen, der über die sachlichen Kompetenzen zur Lösung dieser Probleme verfügt, einfach eine gemein­same Entschließung des Nationalrats ohne Begründung ein Jahr lang ignoriert. Und – noch einmal – ich hoffe, dass uns das in dieser Frage nicht passiert.

Ich bringe einen zweiten Antrag – diesmal einen Abänderungsantrag – ein, von dem ich noch nicht weiß, ob ihm die Regierungsabgeordneten zustimmen werden. Der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 189

Antrag liegt in vollem Umfang der Präsidentin und dem Haus vor, und ich werde ihn in seinen Eckpunkten beschreiben.

In diesem Antrag sind alle von uns angekündigten 35 Abänderungsanträge zu den Novellen zum Glücksspielgesetz zusammengefasst. Wir werden das deshalb in einem Abstimmungsvorgang gemeinsam beurteilen können, und ich danke den Abgeordneten der Regierungsparteien, dass sie es uns nicht notwendig machen, dass die Kolle­ginnen und Kollegen der grünen Fraktion an 35 namentlichen Abstimmungen teil­nehmen – herzlichen Dank! (Abg. Ing. Westenthaler: ... hätte ja nicht einmal deine eigene Fraktion ...!)

Die wesentlichen Punkte in diesem Abänderungsantrag sind:

Erstens: Klare restriktive Regeln bei den gesetzlichen Höchsteinsätzen – 50 Cent und nicht 10 €. Es dürfen nicht 36 000 € in einer Stunde in einen Spielautomaten gesteckt werden können.

Zweitens: Ein ganz anderer Takt der Spiele. Nicht ein Spiel pro Sekunde, sondern maximal ein Spiel pro 5 Sekunden.

Drittens: Eine ganze Reihe von Spielerschutzbestimmungen, wie automatische Verlust­begrenzungen in der Art des norwegischen Modells, die von mir bereits im Detail geschilderte Spielerkarte und etliche andere detaillierte Maßnahmen mehr.

Weiters – und das ist nicht unerheblich – eine Änderung des Antrages zur Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes: Keine Garantien der Republik Österreich und des Finanzministers für den Erfolg des Gesetzes (Zwischenruf des Abg. Krainer), das heißt, keine Garantien dafür, dass, falls die Ländereinnahmen aus dem Glücksspiel an Automaten zurückgehen, der Bund dafür die Haftung übernimmt. Keine Regelungen derart, dass dann, wenn die Länder nicht alle Automaten aufstellen lassen, die sie aufstellen dürfen, die Bundeshaftung gekürzt wird. Keine Regelungen derart, dass dann, wenn die Länder nicht den Höchsteinsatz und nicht ein Spiel pro Sekunde spielen lassen, die Bundeshaftung aliquot gekürzt wird.

Klare Regelungen für die Video Lottery-Terminals.

Klare Obergrenzen für die Video Lottery-Terminals.

Absolut gleiche Spielerschutzbestimmungen – egal, ob der Automat von den Öster­reichischen Lotterien, von den Casinos, von Novomatic oder anderen Privaten aufge­stellt wird.

Weiters: Ein Werbeverbot für das Glücksspiel, ein Verbot von Parteienfinanzierung durch Glücksspielunternehmen und viele andere detaillierte Ausformulierungen dieser wichtigsten Forderungen dieser wichtigsten Abänderungsanträge.

*****

Das alles steht zur Diskussion; das alles steht zur Abstimmung.

Mir ist vollkommen klar, dass Sie diesmal noch für ein Gesetz voller Giftzähne stimmen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Abänderungsanträgen nicht zustimmen werden. Es ist auch selbstverständlich – und das haben wir von Anfang an klarge­macht –, dass wir gegen die vorliegenden Novellierungen zum Glücksspielgesetz und zum Finanzausgleichgesetz stimmen werden, aber ich halte noch einmal das Positive fest: Erstens haben wir in einem Abänderungsantrag einige kleine, aber trotzdem sehr vernünftige Verbesserungen gemeinsam ausverhandelt, und zweitens kündigt das Parlament mit dem Entschließungsantrag einen ernsthaften Versuch an, den Spieler­schutz so ernst zu nehmen, wie ihn einige Landeshauptleute und auch einige Mit­


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glieder der Bundesregierung bisher nicht ernst nehmen wollten. (Beifall bei den Grünen.)

Das heißt: Zum ersten Mal spielt das Thema Familienschutz, Jugendschutz und Schutz vor Beschaffungskriminalität eine wichtige Rolle, und deswegen freue ich mich, dass wir diesen gemeinsamen Antrag zustande gebracht haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek – in Richtung Staatssekretär Dr. Lopatka –: Wir wollen wissen, ...! AWD! AWD! Erklären Sie sich!)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Dr. Pilz, Weinzinger, Ing. Westenthaler ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Gleiches gilt für den von Abgeordnetem Dr. Pilz eingebrachten Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen. Dieser wird gerade vervielfältigt und wird dann verteilt werden.

Ich gebe bekannt, dass bezüglich dieses Abänderungsantrags auch ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt worden ist.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Dr. Peter Pilz, Lutz Weinzinger, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserter Spielerschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 657 d.B. betreffend ein Bundesgesetz mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GspG-Novelle) in der Fassung des Ausschussberichtes 784 d.B.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, binnen Jahresfrist dem Nationalrat einen Bericht über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten einer betreiber­unabhängigen österreichweiten Spielerkarte in Ergänzung der bisherigen Spieler­schutz­maßnahmen als Grundlage für Maßnahmen des Gesetzgebers vorzulegen.

Weiters soll geprüft werden, ob eine Verbesserung des Spielerschutzes durch die zusätzliche Übertragung personenbezogener Daten bei der elektronischen Anbindung der Glücksspielautomaten an das Bundesrechenzentrum erreicht werden kann (z.B. Möglichkeit persönlicher Verlustbeschränkungen durch Spielzeit bzw. Verlust­limits) und eine solche allfällige Verbesserung mit dem Grundrecht auf Datenschutz abgewogen wird.

Dieser Bericht soll weiters einen internationalen Vergleich mit ausländischen Rechts­ordnungen sowie eine Darstellung der Vor- und Nachteile enthalten, wobei den möglichen positiven Wirkungen Kostenfragen, Datenschutzfragen, Wirtschaftlichkeits­fragen und eine Beurteilung der möglichen Wirksamkeit angesichts des grenznahen Umfeldes von Österreich und der Ausweichmöglichkeiten in nicht-konzessionierte


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Bereiche (Abdrängung des Glücksspiels in die Illegalität von Hinterzimmern und nicht-konzessioniertem Online-Glücksspiel) gegenüberzustellen sind.“

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage 657 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden – Glücks­spielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (784 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage 657 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden - Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (784 d.B.) wird wie folgt geändert:

A.

1. In Art 1 Z 2 wird in § 2 Abs 3 folgender Satz vor den Worten "Glücksspielautomaten gemäß § 5 sind verpflichtend" eingefügt:

"Glücksspielautomaten dürfen erst nach einer Zulassung durch den Bundesminister für Finanzen in Betrieb genommen werden, welche der Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben dient."

2. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 2 Z 7 wie folgt:

"7. eine technische Zulassung durch eine Behörde hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen der Abs 4, 5 und 7 über den Spielerschutz und die Sicherung der Gewinnausschüttung"

B.

1. In Art 1 Z 5 entfällt in § 5 Abs 1 der dritte Satz und lautet der zweite Satz wie folgt:

"Dabei darf ein höchstzulässiges Verhältnis von einem Glücksspielapparat pro 2000 Einwohner insgesamt im Bundesland nicht überschritten werden und die Anzahl der aufrechten Bewilligungen zum Betrieb von Glücksspielautomaten ist mit höchstens drei pro Bundesland beschränkt."

2. In Artikel 1 Z 5 lautet in § 5 Abs 4 lit a die Z 7:

"7. die Einhaltung eines Mindestabstands von 15 Kilometern Luftlinie oder in Gemein­den mit mehr als 500 000 Einwohnern von 2 Kilometern Luftlinie für Automatensalons zum Standort einer Spielbank, wobei der Abstand eines Automatensalons in einer Gemeinde mit mehr als 500 000 Einwohnern auf dem Gebiet dieser Gemeinde nicht mehr als 2 Kilometer Luftlinie betragen muss; zudem darf im Umkreis von 300 Metern Luftlinie oder in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern von 150 Metern Luftlinie eines Automatensalons kein weiterer Automatensalon eröffnet werden; die Einwoh­nerzahl der Gemeinden richtet sich dabei nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich kundgemachten Ergebnis der letzten Volkszählung;"


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C.

1. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs. 4 lit. a Z 1:

"1.die Einrichtung eines Zutrittssystems, das sicherstellt, dass jeder Besuch des Automatensalons nur volljährigen Personen gestattet ist, die ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachgewiesen haben, der den Anfor­derungen des § 40 Abs. 1 BWG entspricht, wobei der Bewilligungsinhaber die Identität des Besuchers und die Daten des amtlichen Lichtbildausweises, mit dem diese Identität nachgewiesen wurde, festzuhalten und diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren hat und das eine zeitliche Begrenzung der Spielzeiten an den Glücksspielautomaten ermöglicht;"

2. In Art 1 Z 5 wird in § 5 Abs 4 lit a nach der Ziffer 1 folgende Ziffer 1a eingefügt:

"1a. die Ausstellung einer laufend nummerierten Spielerkarte durch den Bewilligungs­inhaber oder dessen Vertragspartner zur Einhaltung der höchstzulässigen Tages­spieldauer (Abs. 5 lit. a Z 7) und zur Beschränkung des höchstzulässigen Verlustes pro Tag auf 50 Euro bzw. pro Woche auf 250 Euro, auf der der Name des Bewilligungsinhabers sowie Name, Geburtsdatum und Lichtbild des Spielteilnehmers sowie das (Erst-) Ausstellungsdatum angebracht sind; dabei ist durch den Bewilligungswerber oder dessen Vertragspartner sicherzustellen, dass pro Spieler nur jeweils eine Spielerkarte ausgestellt ist, oder, wenn mehrere Spielerkarten für einen Spieler ausgestellt wurden, jeweils nur eine Spielerkarte für einen Spieler gültig ist, und nur diese Spielerkarte zur Teilnahme am Spiel berechtigt; die Dauer der bereits absolvierten Spielteilnahmen und Verlustbeträge muss bei Ausstellung einer neuen Spielerkarte für einen Spielteilnehmer auf diese Spielerkarte übertragen werden;"

3. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 4 lit b Z 2:

"2. die Ausstellung einer laufend nummerierten Spielerkarte durch den Bewilligungs­inhaber oder dessen Vertragspartner zur Einhaltung der höchstzulässigen Tages­spieldauer (Abs. 5 lit. b Z 7) und zur Beschränkung des höchstzulässigen Verlustes pro Tag auf 50 Euro bzw. pro Woche auf 250 Euro, auf der der Name des Bewilligungs­inhabers sowie Name, Geburtsdatum und Lichtbild des Spielteilnehmers sowie das (Erst-) Ausstellungsdatum angebracht sind; dabei ist durch den Bewilligungswerber oder dessen Vertragspartner sicherzustellen, dass pro Spieler nur jeweils eine Spieler­karte ausgestellt ist, oder, wenn mehrere Spielerkarten für einen Spieler ausgestellt wurden, jeweils nur eine Spielerkarte für einen Spieler gültig ist, und nur diese Spielerkarte zur Teilnahme am Spiel berechtigt; die Dauer der bereits absolvierten Spielteil­nahmen und Verlustbeträge muss bei Ausstellung einer neuen Spielerkarte für einen Spielteilnehmer auf diese Spielerkarte übertragen werden;"

4. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit a Z 7:

"7. das Spielen auf Glücksspielautomaten in Automatensalons nur höchstens für zwei Stunden je Spielteilnehmer innerhalb von 24 Stunden möglich ist (höchstzulässige Tagesspieldauer)."

5. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit b Z 7:

"7. das Spielen auf Glücksspielautomaten in Einzelaufstellung nur höchstens für zwei Stunden je Spielteilnehmer innerhalb von 24 Stunden möglich ist (höchstzulässige Tagesspieldauer)."

D.

1. In Art 1 Z 5 lautet in § 5 Abs 4 lit b die Z 4:


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"4. die Anzeige der mathematisch ermittelten Gewinnausschüttungsquote des jewei­ligen Spielprogramms am Glücksspielautomat, wobei diese ausgehend von einer unend­lichen Serie an Einzelspielen in einer Bandbreite von 85 bis 95 vH liegen muss und nur nach vorheriger Bekanntgabe an die zuständige Landesbehörde geändert werden darf; werden dem Spielteilnehmer in einem Spielprogramm verschiedene Gewinnchancen zur Auswahl angeboten, so darf keine dieser Gewinnchancen für sich alleine betrachtet, ausgehend von einer unendlichen Serie an Einzelspielen, über 95 vH liegen;"

2. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit a Z 1:

"1. die vermögenswerte Leistung des Spielers höchstens 50 Cent pro Spiel beträgt;"

3. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit a Z 2:

"2. die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) 100 Euro pro Spiel nicht überschreiten;"

4. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit a Z 3:

"3. jedes Spiel zumindest 5 Sekunden dauert und vom Spielteilnehmer gesondert ausgelöst wird;"

5. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit b Z 1:

"1. die vermögenswerte Leistung des Spielers höchstens 50 Cent pro Spiel beträgt;"

6. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit b Z 2:

"2. die in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen (Gewinne in Geld, Waren oder geldwerten Leistungen) 100 Euro pro Spiel nicht überschreiten;"

7. In Art 1 Z 5 lautet § 5 Abs 5 lit b Z 3:

"3. jedes Spiel zumindest 10 Sekunden dauert und vom Spielteilnehmer gesondert ausgelöst wird;"

8. Art 1 Z 10 lautet:

‚10. a) Der Inhalt des § 22 wird zu § 21 Abs. 7 und in diesem Absatz wird folgende Z 3a eingefügt:

"3a. Auflagen für Spielerschutz, wobei insbesondere für die Spielgestaltung an Glücksspielautomaten die Rahmenbedingungen des §5 zu beachten sind"

b) in § 21 wird folgender Abs. 8 angefügt:

"(8) Wenn die Gewinnermittlung im Rahmen eines Lebendspiels gemäß Abs. 7 Z 3 erfolgt, ist auch eine elektronische Übertragung des Spiels zur Spielteilnahme inner­halb der Spielbank zulässig. Die Durchführung von den im Konzessionsbescheid bewilligten Glücksspielen außerhalb von Spielbanken oder deren Zugänglichmachung außerhalb von Spielbanken ist verboten."'

E.

Art 1 Z 9 entfällt

F.

1. In Art 1 Z 11 lautet der § 22:

"§22 Der Betrieb von Kartenspielen, die Glücksspiele darstellen (§1), ohne Bankhalter im Lebendspiel ist den Konzessionären nach § 21 vorbehalten, sofern nicht eine Ausnahme im Sinne des § 4 vorliegt."


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2. In Art 1 Z 24 lautet der einleitende Text "In § 60 wird folgender Abs. 25 eingefügt:", und entfällt § 60 Abs 24

G.

Art 1 Z 12 lautet:

,12. a) In § 25 Abs 1 entfällt der letzte Satz.

b) In § 25 Abs 3 lautet der erste Satz bis zum Doppelpunkt: "Entsteht bei einem Spielteilnehmer die begründete Annahme, dass Häufigkeit und Intensität seiner Teil­nahme am Spiel für den Zeitraum, in welchem er mit dieser Intensität und Häufigkeit spielt, das Existenzminimum gefährden, hat die Spielbankleitung wie folgt vorzugehen:"

c) In § 25 Abs 3 entfällt die Wortfolge: "Die Haftung der Spielbankleitung ist der Höhe nach mit der Differenz zwischen dem nach Verlusten das Existenzminimum unter­schreitenden Nettoeinkommen des Spielers unter Berücksichtigung seines liquidier­baren Vermögens einerseits und dem Existenzminimum andererseits abschließend beschränkt; höchstens beträgt der Ersatz das konkrete Existenzminimum. Das Existenzminimum ist nach der Exekutionsordnung in der jeweils geltenden Fassung (allgemeiner monatlicher Grundbetrag) zu ermitteln."

d) In § 25 Abs 3 entfällt die Wortfolge: "oder wenn ihr bei der Erfüllung ihrer Pflichten nur leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar ist"

e) In § 25 Abs 3 entfällt der letzte Satz."

H.

1. Art 1 Z 14 lautet:

"14. § 28 Abs. 2 lautet:

‚(2) Die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe bilden die Jahres­brutto­spieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes, im Falle von Ausspielungen über Glücksspielautomaten die um die gesetzliche Umsatzsteuer verminderten Jahres­brutto­spieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes. Jah­res­bruttospieleinnahmen sind die im Kalenderjahr dem Spielbankbetrieb zugekom­menen Spieleinsätze und die ihm von den Spielern für die Überlassung von Spiel­einrichtungen geleisteten Vergütungen abzüglich der vom Spielbankbetrieb aus­ge­zahlten Gewinne und entweder jener Einsätze, die in Form besonders gekenn­zeich­neter, in Geld nicht einlösbarer und nur mit Genehmigung des Bundesministers für Finanzen von der Spielbankunternehmung ausgegebener Spielmarken (Sonderjetons) geleistet werden oder eines vom Bundesminister für Finanzen festgesetzten Betrages für jeden registrierten Spielbankbesuch.'"

2. Art 1 Z 15 lautet:

"15. § 31a lautet:

§ 31a. (Grundsatzbestimmung) Die Länder und Gemeinden dürfen die Konzessionäre nach den §§ 5, 14 und 21 und deren Spielteilnehmer nicht mit besonderen Landes- und Gemeindeabgaben belasten, denen ausschließlich die Konzessionäre oder deren Spielteilnehmer unterliegen. Bei Landes- und Gemeindeabgaben, die neben den Kon­zessionären oder deren Spielteilnehmern auch andere Steuerpflichtige erfassen, dürfen die Konzessionäre oder deren Spielteilnehmer sowohl nach dem Steuergegen­stand als auch nach dem Steuersatz nicht umfangreicher als die anderen Abgabe­pflichtigen steuerlich belastet werden.


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3. In Art 1 Z 22 wird

a) in § 57 Abs 3 die Zahl "30" ersetzt durch die Zahl "60"

b) in § 57 Abs 4 die Zahl "10" ersetzt durch die Zahl "20"

c) in § 57 Abs 7 Z 1 die Zahl "25" ersetzt durch die Zahl "50"

d) in § 57 Abs 7 Z 2 die Zahl "10" ersetzt durch die Zahl "20"

e) in § 57 Abs 7 Z 3 die Zahl "10" ersetzt durch die Zahl "20" und die Zahl "25" ersetzt durch die Zahl "50", und die Zahl "15" ersetzt durch die Zahl "30"

4. Artikel 2 Z 2 lautet:

"2. §13 FAG lautet: ‚ § 13. Zuschlagsabgaben sind die Gebühren von Wetten gem. §33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebührenG 1957 und die Zuschläge zu diesen Abgaben. Das Ausmaß der Zuschläge darf 90% zur Wettgebühr nicht übersteigen.'"

5. Art 2 Z 4 entfällt

6. In Art 2 entfällt Z 5

7. Art 2 Z 6 lautet wie folgt:

"6. Nach § 24 Abs. 1a wird folgender Abs. 1b eingefügt:

"(1b) § 7 Z 2 und § 13a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 treten am Tag nach Kundmachung dieses Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2010, im Bundesgesetzblatt in Kraft. § 15 Abs. 3 in der Fassung dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft."

I.

1. In Art 1 Z 16 wird in § 31b Abs 1, 2 und 3 jeweils die Wortfolge "§§ 5, 14, 21 und 22" geändert in "§§ 5, 14 und 21".

2. In Art 1 Z 16 wird in § 31b Absatz 1 nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:

"Spenden an politische Parteien und Einrichtungen der staatlichen Verwaltung sind nicht zulässig."

3. In Art 1 Z 16 wird folgender § 31b Absatz 5 angefügt:

"(5) Konzessionären und Bewilligungsinhabern gemäß Absatz 1 ist der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Medienunternehmungen (Zeitungen, Verlage, Rundfunk­anstalten) untersagt. Eine Beteiligung von derartigen Medienunternehmungen an Konzessionären oder Bewilligungsinhabern steht in Widerspruch zu der Zuverlässigkeit in ordnungspolitischer Hinsicht gem. §§ 5 Abs 2 Z 1, 14 Abs 2 Z 2 und 21 Abs 2 Z 2. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist nach § 23 vorzugehen."

4. In Art 1 wird folgende Z 19b eingefügt:

"19b. In § 52 Abs 1 lautet die Z 9:

‚9. wer Glücksspiele (§ 1 Abs 1) im Inland bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht, es sei denn § 56 Abs 1 ist anwendbar oder es liegt eine Bewilligung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 56 Abs. 2 vor;'"

5. Art 1 Z 21 lautet:

‚21. In § 56 Abs. 1 entfällt die Wortfolge "durch den Bundesminister für Finanzen" und es wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt: "Jedenfalls unzulässig sind Zeitungsinserate, Plakate, Werbung in Radio und Fernsehen, Werbung auf Fahrzeugen, sowie Werbung in elektronischen Medien."


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Begründung

Zu Teil A)

Es ist international üblich, dass Glücksspielautomaten durch eine staatliche Stelle überprüft und zugelassen werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Nur auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass Mechanik und Elektronik keine ver­borgenen Funktionen aufweisen, welche sich zum Nachteil der SpielerInnen oder zur Umgehung bestehender Abgabenpflichten eignen.

Zu Teil B)

Zahlreiche ExpertInnen für Spielsuchterkrankungen weisen darauf hin, dass einer jener Faktoren, welcher für die Suchtgefährlichkeit eines Glücksspielangebotes ent­scheidend ist, die Nähe und Häufigkeit des Angebotes im eigenen Lebensumfeld ist. Je mehr Automaten es gibt und je leichter der Zugang zu diesen ist, desto mehr Personen entwickeln ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten.

Ad 1.) Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Zahlen an Automaten pro Einwohner sind daher zu hoch angesetzt.

Eine Ungleichbehandlung von Wien ist nicht angebracht, zumal hier aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte die Entfernungen zu den Spielstätten ohnehin geringer sind als im ländlichen Raum.

Ad 2.) Die Regierungsvorlage sieht keine Abstandsregeln für Automatensalons mit 10-15 Geräten vor. Die Begründung dafür ist nicht nachvollziehbar. Eine zu hohe Dichte von Automatensalons ist im Interesse der Spielsuchtprävention dringend zu vermeiden.

Die Abstandsregeln haben daher für alle Automatensalons gleichermaßen zu gelten. Die Sonderregelung über den Abstand zwischen "kleinen" Salons desselben Betreibers kann damit entfallen.

Zu Teil C)

Um einerseits problematisches Spielverhalten an Spielautomaten erkennen zu können, und um andererseits überhöhte Spieldauern effektiv bekämpfen zu können, müssen wirksame Mechanismen zur Beschränkung von Tages- bzw. Wochenhöchst­spiel­dauern eingeführt werden.

Ad 1.) Während für die Einzelaufstellung eine sehr sinnvolle technische Beschränkung der Tageshöchstspieldauer vorgesehen wird, fehlt in der Regierungsvorlage eine solche bei der noch gefährlicheren Spielform der Automatensalons.

Es ist jedoch wichtig, durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass SpielerInnen eine bestimmte tägliche Höchstspieldauer nicht überschreiten.

Ad 2. und 3.) Im internationalen Vergleich hat zuletzt Norwegen einen innovativen Weg gefunden, um die Gefahren der Spielsucht durch Glücksspielautomaten zu bekämpfen: die Beschränkung der zulässigen Verlustbeträge auf Tages- bzw. Wochen­höchst­grenzen.

Eine entsprechende Regelung sollte auch in Österreich vorgesehen werden, und ist über die für Einzelaufstellung ohnehin vorgesehene Spielerkarte technisch zu reali­sieren, welche daher auch für die Automatensalons eingeführt werden sollte.

Ad Z 4) Die Regierungsvorlage sieht für Automatensalons nach zwei Stunden eine "Abkühlphase" vor, nach welcher sich der Automat abschaltet. Allerdings besteht in der vorgeschlagenen Fassung kein Hindernis, dass der oder die Spielteilnehmerin nach dem Wiedereinschalten des Gerätes (das soll dem Vernehmen nach bereits nach einer


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Minute geschehen!) sofort wieder weiterspielt oder einfach an einen anderen Auto­maten wechselt.

Eine derartige Abkühlphase wäre daher völlig wirkungslos. Besser ist es, eine effektive Tageshöchstspieldauer vorzusehen, wie dies auch die Regierungsvorlage für die Einzel­aufstellung vorschlägt.

Ad Z 5) Die Regierungsvorlage sieht in Einzelaufstellung eine Spieldauer von 3 Stunden täglich vor. Das ergäbe nach den sonstigen Rahmenbedingungen des Gesetzes immer noch mögliche Verluste von bis zu Euro 972.

Wie bei Automatensalons sollte daher die Spieldauer auf zwei Stunden täglich begrenzt werden.

Zu Teil D)

Ad 1) Die Gewinnchancen sollen in Einzelaufstellung gleich gestaltet sein wie in den Automatensalons.

Ad 2.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung des zulässigen Einsatzes auf 10 Euro pro Spiel an Spielautomaten ist ein vollkommen unver­antwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.

Unter den sonstigen von der Regierungsvorlage geregelten Rahmenbedingungen erlaubt dieser Betrag Einsätze von bis zu 36.000 Euro pro Stunde, bei einem durchschnittlichen Verlust von Euro 5.400! Auf diese Weise können innerhalb kürzester Zeit Existenzen vernichtet werden.

Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 50 Cent ist nicht angezeigt.

Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahre­lange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über Multiplikatoren Einsätze von bis zu 10 Euro angeboten haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.

Ad 3.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Gewinne auf 10.000 Euro pro Spiel an Spielautomaten ist ein unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.

Derartig hohe Gewinnmöglichkeiten verschärfen die Suchtgefahr des Automaten­glücksspiels enorm.

Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 20 Euro auf 100 Euro erscheint gerade noch vertretbar und entspräche internationalen Vergleichsfällen.

Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über die Zuweisung geldwerter Zusatzspiele Gewinne von bis zu 10.000 Euro angeboten und dadurch die Zahl der Spielsüchtigen in Österreich dramatisch erhöht haben, durch den Gesetz­geber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.

Ad 4) Grundsätzlich ist die in der Regierungsvorlage vorgesehene Idee einer Mindest­spieldauer bei gleichzeitigem Verbot von Parallelspielen und "Automatikstarttasten" an Spielautomaten vernünftig und entspricht den Forderungen von SuchtexpertInnen. Besonders rasche Spielfolgen ermöglichen nämlich nicht nur hohe Einsatz- und


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Verlustsummen, sondern sind auch als besonders suchtgefährlich belegt ("hartes Glücksspiel").

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Frequenz von einem Spiel pro Sekunde in Automatensalons ist jedoch immer noch viel zu hoch, und würde sogar noch eine drastische Verschlimmerung gegenüber der derzeitigen (illegalen) Praxis bedeuten. Wie nämlich aus vorliegenden Gutachten hervorgeht, ermöglichten die nun verbotenen "Automatikstarttasten" bisher Spielfrequenzen von einem Spiel alle fünf Sekunden. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Regelung würde daher zu einer Verfünf­fachung der bisher in der Praxis üblichen Einsatz- und Verlustsummen führen.

Dafür besteht nicht nur kein Anlass, sondern das wäre eine wahre Katastrophe für die betroffenen ProblemspielerInnen, ihre Angehörigen und generell die Spielsucht­prä­vention.

Die Mindestspieldauer ist daher auf maximal ein Spiel pro fünf Sekunden in Auto­matensalons zu begrenzen.

Ad 5.) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung des zulässigen Einsatzes auf 1 Euro pro Spiel an Spielautomaten in Einzelaufstellung ist ein unver­antwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betroffenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervorgerufen hat.

Unter den sonstigen von der Regierungsvorlage geregelten Rahmenbedingungen erlaubt dieser Betrag Einsätze von bis zu 1.800 Euro pro Stunde, bei einem durchschnittlichen Verlust von bis zu Euro 324. Auf diese Weise können innerhalb weniger Stunden ganze Monatsgehälter verspielt werden.

Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 50 Cent ist nicht angezeigt.

Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahrelange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über Multiplikatoren höhere Einsätze angeboten haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.

Ad 6) Die von der Regierungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung der zulässigen Gewinne auf 1.000 Euro pro Spiel an Spielautomaten in Einzelaufstellung ist ein unverantwortlicher Schritt, der bei zahlreichen SpielerschutzexpertInnen und Betrof­fenen sowie deren Angehörigen völliges Unverständnis und schärfste Kritik hervor­gerufen hat.

Derartig hohe Gewinnmöglichkeiten verschärfen die Suchtgefahr des Automaten­glücks­spiels enorm.

Der zulässige Einsatz wurde zuletzt im Rahmen der Euroumstellung angepasst, eine weitere Erhöhung gegenüber den bisherigen 20 Euro auf 100 Euro erscheint gerade noch vertretbar und entspräche internationalen Vergleichsfällen.

Schließlich wäre es ein rechtsstaatlich höchst problematisches Signal, wenn der jahre­lange Gesetzesbruch mancher Anbieter, die schon bisher über die Zuweisung geld­werter Zusatzspiele Gewinne von bis zu 10.000 Euro angeboten und dadurch die Zahl der Spielsüchtigen in Österreich dramatisch erhöht haben, durch den Gesetzgeber ohne weiteres legalisiert und im Nachhinein abgesegnet würde.

Ad 7) Grundsätzlich ist die in der Regierungsvorlage vorgesehene Idee einer Mindestspieldauer bei gleichzeitigem Verbot von Parallelspielen und "Automatik­start­tasten" an Spielautomaten vernünftig und entspricht den Forderungen von Sucht­ex­


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pertInnen. Besonders rasche Spielfolgen ermöglichen nämlich nicht nur hohe Einsatz- und Verlustsummen, sondern sind auch als besonders suchtgefährlich belegt ("hartes Glücksspiel").

Die in der Regierungsvorlage vorgesehene Frequenz von zwei Spielen pro Sekunde in Einzelaufstellung ist jedoch immer noch viel zu hoch, und würde sogar noch eine drastische Verschlimmerung gegenüber der derzeitigen (illegalen) Praxis bedeuten. Wie nämlich aus vorliegenden Gutachten hervorgeht, ermöglichten die nun verbotenen "Automatikstarttasten" bisher Spielfrequenzen von einem Spiel alle fünf Sekunden. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Regelung würde daher zu mehr als einer Verdoppelung der Spielfrequenz führen.

Dafür besteht nicht nur kein Anlass, sondern das wäre eine wahre Katastrophe für die betroffenen ProblemspielerInnen, ihre Angehörigen und generell die Spielsucht­prä­vention.

Die Spieldauer ist daher auf maximal ein Spiel pro 10 Sekunden in Einzelaufstellung zu begrenzen.

Ad 8) Das Automatenglücksspiel ist zunehmend auch in Spielbanken ein wesentlicher Anteil des Spielaufkommens. Die besondere Suchtgefahr dieser Spielform besteht freilich auch dort, weshalb die Grenzen für Einsätze, Gewinne und Spieldauern, aber auch Spielzeitbeschränkungen über die jeweiligen Konzessionsbescheide auch in diesem Bereich Beachtung finden müssen.

Zu Teil E)

Die Regierungsvorlage sieht nunmehr 15 statt bisher 12 Casinolizenzen vor. Begründet wird jedoch mit keinem Wort, weshalb eine Erhöhung der Zahl der Spielbanklizenzen in Österreich erforderlich oder wünschenswert ist. Das ist vor allem auch angesichts des Umstandes problematisch, dass schon bisher nicht alle Spielbankstandorte in Öster­reich wirtschaftlich arbeiten. EU-Problemen hinsichtlich möglicher Wettbewerbs­be­schrän­kungen könnte auch durch eine Neuvergabe schon bestehender Lizenzen begegnet werden.

Eine Erhöhung des Spielerschutzes kann durch eine Erweiterung der Spielmög­lichkeiten jedenfalls nicht erreicht werden.

Offensichtlich ist diese Erhöhung der Lizenzen schlicht Teil des mit den großen Anbietern ausgehandelten "Deals".

Die entsprechende Passage hat daher gänzlich zu entfallen.

Zu Teil F)

In den letzten Jahren haben sich mehrere sogenannte "Card Casinos" etabliert, in welchen Kartenglücksspiele (insb. Poker) ohne Bankhalter angeboten werden.

Nach zutreffender Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Finanzen waren diese Unternehmungen mit dem Glücksspielgesetz bereits bisher nicht vereinbar.

Statt diese gesetzwidrige Entwicklung, wie in der Regierungsvorlage vorgesehen, nun­mehr durch Erteilung einer zusätzlichen Spielbanklizenz nachträglich zu legitimieren, soll im Gesetzestext klargestellt werden, dass auch das Anbieten von Pokerspielen und anderen Kartenspielen, die Glücksspiele darstellen, sofern nicht die sonstigen Ausnahmebestimmungen erfüllt sind, den lizenzierten Spielbankbetreibern vorbehalten ist.

Damit sollen bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt und eine effiziente Voll­zie­hung ermöglicht werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 200

Entfallen muss in diesem Zusammenhang auch die Übergangsregel des § 60 Abs 24.

Zu Teil G)

§ 25 Abs 3 sieht eine Haftung der Spielbankbetreiber gegenüber Spielteilnehmern vor, wenn die Warn- und Sperrpflichten nicht eingehalten werden.

Die bisherige Vorschrift ist jedoch in mehreren Hinsichten zu eng formuliert, und privilegiert die Spielbankbetreiber gegenüber anderen Haftpflichtigen nach allge­mei­nem Schadenersatzrecht. Da diese Bestimmungen nunmehr auch in Automatensalons zur Anwendung gelangen sollen, müssen diese Mängel beseitigt werden.

Ad lit a): Diese Änderungen wird aus der Regierungsvorlage übernommen.

Ad lit b): Die Beschränkung des Warn- und Sperrvorganges sowie der Haftpflicht auf BürgerInnen der EU, des EWR und der Schweiz, ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Die Betreiber müssen unabhängig von der Herkunft der Spielteilnehmer verpflichtet sein, exzessives Spielen und die negativen Folgen der Spielsucht nach Möglichkeit zu beschränken. Dabei darf nicht übersehen werden, dass nicht unbedeutende Anteile der österreichischen Wohnbevölkerung keine der genannten privilegierten Staatsbürger­schaften besitzen, die negativen Folgen der Spielsucht aber hier dennoch in Österreich wirksam werden. Im gesamtgesellschaftlichen Interesse hat daher diese Beschränkung zu entfallen.

Ad lit c): Die Beschränkung der Höhe der Haftung auf das Existenzminimum ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof diesbezüglich eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, zumal durch diese Begrenzung regelmäßig auch die Unterhaltspflichten der geschädigten Spielteilnehmer geschmälert werden. Diese Beschränkung hat daher zu entfallen. Angesichts der strengen sons­tigen Voraussetzungen der Haftpflicht ist ein Ausufern der Schadenersatzfälle nicht zu befürchten.

Ad lit d) Eine bloße Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ist zu eng gefasst. Unternehmern ist auch eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit zuzumuten, gerade wenn es um existenzgefährdende Vorgänge wie das Glücksspiel geht.

Ad lit e) Die Haftung für verletzte Warnpflichten ist keineswegs die einzige denkbare Haftungsgrundlage. So könnte eine Haftung nach allgemeinen Vorschriften etwa auch aus manipulierten Spielabläufen oder der Verletzung der gesetzlichen Spieler­schutz­vorschriften resultieren. Diesbezüglich hat es in den letzten Jahren schon mehrere Prozesse gegen Betreiber von Spielautomaten, welche die gesetzlichen Betragsbe­schränkungen umgangen haben, gegeben.

Ein "Abschneiden" derartiger Ansprüche durch die Beschränkung auf die Ansprüche auf § 25 Abs 3 würde sich daher für geschädigte Spielteilnehmer in solchen Fällen negativ auswirken und wäre eine Verschlechterung gegenüber der derzeitigen Rechtslage.

Zu Teil H)

Ad 1) Die Spielbankabgabe wurde bisher progressiv erhoben, mit einem Spitzen­steuersatz von 80 vH.

Eine Senkung dieser Abgabe liefe sowohl fiskalischen als auch suchtpräventiven Motiven zuwider.

Ad 2 und 5) Die Regierungsvorlage würde durch die vorgeschlagenen Änderungen in § 31a und in § 15 Abs 3 Z 1 FAG bewirken, dass die Länder von Glücksspielanbietern nach dem GSpG keine Vergnügungssteuern oder dergleichen mehr erheben dürften.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 201

Für eine derartige steuerliche Begünstigung der Betreiber besteht kein Anlass.

Die geplanten Änderungen haben daher zu entfallen, in § 31a ist lediglich die redaktionelle Anpassung an die vorliegende Novelle vorzunehmen.

Ad 3) Mit der Regierungsvorlage soll die Besteuerung der Glücksspielautomaten umgestellt werden auf eine Besteuerung von 25%, wovon 10% durch den Bund und 15% (=Zuschlag von 150%) durch die Länder eingehoben werden können.

Diese niedrige Besteuerung stellt gegenüber der bisherigen Lage eine deutliche Min­derbesteuerung dar und steht daher im Widerspruch zu dem Anliegen, den Wildwuchs von Spielautomaten nach Möglichkeit zurückzudrängen.

Die Besteuerung ist daher doppelt so hoch auszugestalten wie in der Regierungs­vorlage: die Glücksspielabgabe soll 20%, der Landeszuschlag bis zu 30% betragen, so dass sich eine Gesamtbesteuerung von 50% ergibt.

Ad 4) Mit der in Artikel 2 Z 2 vorgesehenen Streichung des § 13 FAG entfällt der Landeszuschlag auf Buchmacherwetten. Diese steuerliche Begünstigung der in Hinsicht auf die Spielsuchtprävention ohnehin höchst problematischen Wettbüros ist nicht sinnvoll. Statt der Streichung soll daher eine begriffliche Anpassung an die mit der GSpG-Novelle 2008 neugefasste TP 17 zu § 33 GebührenG vorgenommen werden.

Ad 6 und 7) Im neuen §22b Finanzausgleichsgesetz (FAG) sollen nach der Regie­rungsvorlage den Ländern Wien, Niederösterreich, Kärnten und Steiermark ein "Mindeststeueraufkommen" durch den Bund gesetzlich garantiert werden. Sollten die Einnahmen aus der Spielsucht in den vier Ländern zurückgehen, wird der Steuerzahler dafür auf Bundesebene bestraft.

Diese Bundesgarantie für Automatenspieleinnahmen der vier Länder beträgt:

für Kärnten: 8,4 Millionen Euro

für Niederösterreich: 20 Millionen Euro

für die Steiermark: 18,1 Millionen Euro

und für Wien: 55 Millionen Euro.

Der Bund haftet damit für 101,5 Millionen Euro.

Eine derartige Garantie des Bundes für Landeseinnahmen wäre beispiellos und nicht gerechtfertigt.

Die entsprechenden Regelungsvorschläge müssen entfallen.

Zu Teil I)

Ad 2) Manche Betreiber von Glücksspielangeboten haben in der Vergangenheit beträchtlichen Einfluss auf Politik und Verwaltung gewonnen. Um derartigen Umtrieben zu begegnen, ist ein generelles Verbot von Parteispenden und Spenden an Ver­waltungseinrichtungen erforderlich.

Ad 3) Im österreichischen Glücksspielbereich kommt es immer wieder zu gesell­schaftsrechtlichen Verflechtungen von Konzessionären mit Medienunternehmen.

Eine derartige Verflechtung ist geeignet, die unabhängige Berichterstattung im Bereich des Glücksspiels zu beeinträchtigen, und ist daher zu untersagen.

Ad 4 und 5) Im Interesse der Spielsuchtprävention ist Werbung für Glücks­spiel­angebote möglichst restriktiv zu handhaben. Die derzeit allgegenwärtige Berieselung mit Werbung für Glücksspiel ist für pathologische und problematische SpielerInnen aber besonders auch für Jugendliche gefährlich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 202

Durch das Abstellen auf "Glücksspiele" statt auf "verbotene Ausspielungen" in § 52 Abs 1 Z 9 (Verwaltungsstrafbestimmung) soll jede Bewerbung von Glücksspiel­angeboten, insbesondere durch Dritte im Internet, erfasst werden.

Die Beschränkungen des § 56 Abs 1 betreffen die Konzessionäre und Be­willigungs­inhaber.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


18.39.39

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe an die letzten Worte meines Vorredners Peter Pilz an: Auch ich freue mich, dass das konstruktive Klima im Finanzausschuss bewirkt hat, dass wir hier nicht einfach eine Regierungsvorlage durchgewunken haben, sondern wirklich und immer wieder versucht haben, eine Antwort auf die Frage zu finden: Wie kann man noch Verbesserungen durchführen?

Als Obmann des Finanzausschusses bin ich seit Jahren immer wieder bestrebt, einen breiten Konsens herbeizuführen. Ich scheue mich nie, wenn gute Vorschläge von der Opposition kommen, diese auch in die Beratungen mit einzubeziehen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wir nehmen dich beim Wort! – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: AWD!) Und wenn wir hier eine Gesetzesnovelle haben, der vier Parteien zustimmen, wobei die fünfte Partei einen umfangreichen Abänderungsantrag mitgetragen hat, jetzt auch einen umfangreichen Entschließungsantrag mitträgt, dann, muss ich sagen, ist das letztlich das Ergebnis dieses unglaublich konstruktiven Klimas im Finanzausschuss. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für diese Zusammenarbeit. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

Herr Kollege Pilz, ich greife aber auch andere Worte auf, die Worte meines Kollegen von der SPÖ, Jacky Maier. Da stimme ich völlig überein mit ihm: Auch ich bin nicht hundertprozentig davon überzeugt, dass alle Bestimmungen der Weisheit letzter Schluss sind, aber er hat im Finanzausschuss gemeint: Es wäre unverantwortlich, dieses Gesetz nicht mitzubeschließen, nicht mitzutragen, weil es einen Quantensprung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage bedeutet.

Was war bisher? – In den letzten Jahren gab es einen unglaublichen Wildwuchs mit unglaublich vielen illegalen Glücksspielangeboten. Jetzt schaffen wir einen neuen ordnungspolitischen Rahmen mit drei Grundpfeilern: mehr Spielerschutz, mehr Kontrolle, mehr Aufsicht.

Mehr Spielerschutz – Sie haben es selber erwähnt –: Zutrittskontrollen, Alter 18 Jahre, Volljährigkeit, Lichtbildausweis muss hergezeigt werden, Daten werden fünf Jahre gespeichert, und wir schaffen einheitliche Mindest- und Sicherheitsstandards für die Spieler.

Wir schaffen mehr Kontrolle, es gibt eine automatische Anbindung aller Glücksspiel­automaten an das Bundesrechenzentrum. Es ist sehr einfach: Wer nicht angebunden ist, ist in Zukunft illegal.

Wir schaffen zusätzlich mehr Aufsicht durch eine eigene „SoKo Glücksspiel“. Das heißt: Wir schaffen alle Voraussetzungen nicht nur für Spielerschutz und Sucht­prävention, sondern wir schaffen auch Voraussetzungen für Effizienz der Kontrolle. Das ist wirklich ein wesentlicher, ich würde sagen, Quantensprung im Vergleich zur bisherigen Lage.


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Ich gebe auch gerne zu, dass ich mich in einem Punkt sehr engagiert habe, der vielleicht nur ein Detailpunkt ist, nämlich in der Frage einer bundesweiten Lizenz für ein eigenes Pokercasino – aus einem einfachen Grund. Ich habe das immer öffentlich erklärt: Meiner Meinung nach wäre es ordnungspolitisch undenkbar, dass der Gesetz­geber einen Betrieb, der vor 15 Jahren eine Marktlücke entdeckt hat, der sehr erfolg­reich war, heute 400 Arbeitnehmer beschäftigt, per Gesetzesbeschluss aus dem Markt zieht, mag er ein noch so lästiger Konkurrent für etablierte Casinos sein. Das hätte die Vollziehung machen können, das hätte ein Gericht machen können, aber es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Betriebe aus dem Markt zu ziehen, weil sie eine Konkur­renz für andere Betriebe sind.

Ich freue mich auch, dass wir im Ausschuss klargestellt haben: Wir brauchen dringend eine Regelung für das Online-Glücksspiel. So weit sind wir derzeit noch nicht, wir müssen noch die europäischen Entwicklungen – ich sage Italien, Frankreich, Deutsch­land – abwarten. Wir müssen auch schauen, wie die technischen Entwicklungen sind, aber das ist eine sehr rasante Entwicklung. Daher haben wir gesagt, wir müssen unbe­dingt noch, möglichst rasch, aber jedenfalls in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung für das Online-Glücksspiel machen.

Und ein Wort noch, Herr Kollege Pilz, weil Sie so oft den Namen Novomatic in den Mund genommen haben. Alle Ihre strafrechtlichen Vorwürfe werden die Gerichte zu klären haben. Ich sage nur als Mandatar aus Niederösterreich: Wir haben hier ein Hightech-Unternehmen, das in Österreich und weltweit Tausende Arbeitsplätze hat und das in manchen Bereichen Weltmarktführer ist. Ich würde mir wünschen, dass wir in unserem Land mehrere solcher Unternehmen hätten, die Weltmarktführer im Bereich Innovation und Technologie sind. Ihre Vorwürfe werden Richter zu klären haben, da mische ich mich nicht ein. Das ist Sache der Gerichte. Aber es ist unverantwortlich, solche Unternehmen zu kriminalisieren und schlechtzumachen.

Anderes Thema: Ich freue mich, wenn ich hier meinen Freund Peter Haubner erblicke, dass wir auch die Frage der Sportförderung wirklich befriedigend geregelt haben mit 80 Millionen Schilling. (Rufe: Euro!– Ja, 80 Millionen €. Gratulation, lieber Peter, ihr habt euch da voll durchgesetzt. Peter Wittmann war auch dabei. Also, wenn diese zwei für den Sport antreten, dann schaut meistens für den Sport auch etwas heraus. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

In diesem Sinne freut es mich, dass wir heute eine Neuregelung des Glücksspielmarkts beschließen, die wirklich ein Quantensprung ist. Wir stellen sicher: Spielerschutz, Kon­trolle und Prävention; und mit einer eigenen Finanzierungsquelle schaffen wir auch die finanziellen Voraussetzungen dafür. Wir setzen einen wichtigen Schritt, wobei ich mir dessen bewusst bin, dass weitere Schritte werden folgen müssen.

Daher haben wir auch eine Evaluierung in das Gesetz hineingeschrieben, und wir haben im Ausschuss festgeschrieben – ich habe es bereits erwähnt –, dass wir auch die Frage des Online-Glücksspiels möglichst rasch behandeln müssen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


18.44.57

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss jetzt schon wieder ein bisschen das richtige Licht auf diese ganze Causa leuchten lassen. Diese Novelle des Glücksspielgesetzes ist nicht aus der Sorge entstanden, weil sich Jugendliche aus ihrer Spielsucht heraus


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strafbar gemacht haben und deshalb Beschaffungskriminalität machen mussten. Dieses Gesetz ist auch nicht aus der Sorge entstanden, Familien, Kinder und Jugend­liche zu schützen. Und dieses Gesetz ist auch nicht aus der Sorge entstanden, Spielerschutz zu gewährleisten und den Wildwuchs in diesem Bereich, gerade in den Gemeinden aufzuheben, sondern dieses Gesetz ist eigentlich durch die Lobbyarbeit eines privaten Unternehmers entstanden, durch Lobbyarbeit für das sogenannte kleine Glücksspiel in Niederösterreich. Und es kommt aus der Lobbyarbeit aus „mafiösen“ – unter Anführungszeichen – Tendenzen der Spielerindustrie, der Glücksspielindustrie. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber geh! Hören S’ auf!) So ist es, und das müssen Sie auch irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen.

Das kleine Glücksspiel gibt es nicht und hat es nie gegeben. Und alle Nieder­österreicher und Niederösterreicherinnen hier herinnen wissen das. Das kleine Glücksspiel war nie eines. Diese 50 Cent in der kurzen Zeit waren ganz schnell große Unsummen – Unsummen des Umsatzes in kürzester Zeit. Und das kleine Glücksspiel war da, um Abzocke – wirklich: Abzocke – herbeizuführen, und war da, um Spielsuchtgefährdeten das Geld aus der Tasche zu ziehen, deren Familien das Geld aus der Tasche zu nehmen und um Geld zu lukrieren. Und das war es – mehr oder weniger ist es nicht.

Das war des Pudels Kern, und das ist ja auch bei diesem Glücksspielgesetz, das wir hier diskutieren, wieder des Pudels Kern. Es geht nicht darum, illegales Glücksspiel zu verhindern. Ich bin davon überzeugt, dass kein Abgeordneter, keine Abgeordnete hier herinnen sagt: Illegales Glücksspiel soll man forcieren, das ist mir egal. – Nein, das ist nicht so! Aber das eine, nämlich illegales Glücksspiel wirklich zu verhindern, und das andere, nämlich Spielerschutz zu gewähren, das kann unserer Ansicht nach in einem Gesetz auch zusammengehen.

Die Automatencasinobetreiber stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzes. Ich verstehe einfach nicht, warum ÖVP und SPÖ, oder gerade die Sozialdemokratie den Spieler­schutz nicht an erster Stelle stehen lässt (Abg. Dr. Stummvoll: Das steht an erster Stelle!), von Anfang an nämlich, sondern in manchen Bereichen herumlaviert, dass man einfach sagt: Nein, das kann es nicht sein! An erster Stelle steht (Abg. Dr. Stummvoll: Der Spielerschutz!): Ich habe jetzt keinen 50-Cent-Einsatz mehr, ich habe einen 10-€-Einsatz. Das steht an erster Stelle. Es steht nicht an erster Stelle, dass Familien armutsgefährdet sind und geschützt werden sollen. Es steht nicht an erster Stelle, dass Jugendliche geschützt werden sollen, denn sonst hätten wir in diesem Gesetz ein Werbeverbot, sonst hätten wir in diesem Gesetz von Anfang an um­fas­sende Spielerschutzbestimmungen gehabt. (Abg. Ing. Westenthaler: Sportförde­rungs­verbot!)

Jetzt kommt schon wieder dieses Argument mit dem Sportförderungsverbot. (Abg. Ing. Westenthaler: Das sind Millionen!) Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt, dass auch das Tabakwerbeverbot langfristig keine Einbußen in der Sportförderung gebracht hat – und alle sind glücklich darüber. Es wäre kein Problem, es gesetzlich zu regeln, wenn Sie es wollen würden. Aber das zielt weniger auf das BZÖ hin, sondern mehr in Richtung SPÖ und ÖVP.

Das heißt, die ständigen Reize sind die Gefahr. Der bis jetzt vorhandene leichte Zugang ist die Gefahr. Und – das steht auch noch nicht im Gesetz drinnen – die Gefahr ist auch, dass Schutzzonen nicht reglementiert werden, gerade in den Gemeinden. Es steht in einer Ausschussfeststellung drinnen, dass sich die Länder darum kümmern sollten, wie Schutzzonen gerade um Schulen, um Kindergärten, um Bahnhöfe, um Kinocenter einzurichten sind (Abg. Grosz: Es wäre vielleicht einmal gut, Schutzzonen gegen Drogen um Schulen zu machen! Gegen Drogenkriminalität vor Schulen! Ihre


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 205

Frau Rücker in Graz lässt das nicht zu!), dort, wo sich Jugendliche aufhalten. Warum sind diese Schutzzonen nicht reglementiert?

Und was auch noch fehlt, das ist das Therapieangebot. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Thera­pieangeboten für SpielerInnen mit pathologischem oder problematischem Spielver­hal­ten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um so bald wie möglich eine flächendeckende ausreichende Versorgung mit Therapieangeboten für Personen mit pathologischem oder problematischem Glücksspielverhalten sicherzustellen, wobei die Finanzierung zweckgebunden aus der Besteuerung von Glücksspielangeboten erfolgen soll.“

*****

Steuereinnahmen aus Familieneinkommen zu lukrieren, das ist ein sozialer Wahnsinn. Wir haben heute schon so viel über Sozialpolitik, so viel über Menschlichkeit ge­sprochen. Sie als Abgeordnete von ÖVP und SPÖ haben heute ausschließlich über Menschlichkeit gesprochen – und ich kann Ihnen nur sagen: Dieses Gesetz ist alles andere als menschlich. (Beifall bei den Grünen.)

18.50


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde betreffend Finanzierung von Thera­pieangeboten für SpielerInnen mit pathologischem oder problematischem Spielver­halten

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage 657 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden - Glücksspielgesetz-Novelle 2010 (GSpG-Novelle 2010) (784 d.B.)

Angesichts der enormen Zunahme der Zahl von Personen mit pathologischem oder problematischem Spielverhalten in den letzten Jahren, hervorgerufen vor allem durch den illegalen Wildwuchs von Spielautomatenlokalen, klagen sowohl betroffene SpielerInnen als auch behandelnde Ärzte über dramatische Engpässe im Angebot von Therapieplätzen.

Das ist insoferne besonders problematisch, als sich für Personen mit Spielsucht häufig nur ein kleines Zeitfenster bietet, in dem sie selbst für den Beginn und die Durch­führung einer Therapie Bereitschaft zeigen. Sind dann keine entsprechenden Ver­sorgungsmöglichkeiten vorhanden, kann die Sucht über Jahre hinweg fortbestehen.

Die Gebietskörperschaften haben sich hier bisher säumig gezeigt. Zahlreiche Therapieeinrichtungen können überhaupt nur über Finanzierungen, die sie direkt von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 206

großen Glücksspielanbietern erhalten, existieren, was unter Umständen zu schwierigen Interessenkonflikten führen kann.

Es ist daher dringend notwendig, ausreichend finanzielle Mittel und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um eine flächendeckende Versorgung mit einem ausreichenden Therapieangebot zu gewährleisten. Die Finanzierung soll dabei zweckgebunden aus der Besteuerung von Glücksspielangeboten erfolgen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alles zu unternehmen, um so bald wie möglich eine flächendeckende ausreichende Versorgung mit Therapieangeboten für Personen mit pathologischem oder problematischem Glücksspielverhalten sicherzustellen, wobei die Finanzierung zweckgebunden aus der Besteuerung von Glücksspielangeboten erfolgen soll.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


18.50.39

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Kollege Peter Pilz sagt, er war über dieses offene Klima und über die konstruktiven Gespräche so verwundert, dann hängt das vielleicht damit zusam­men, dass Kollege Pilz nie im Finanzausschuss ist, auch nicht im Budgetausschuss, denn: Wir haben dieses Klima immer. Wir haben ganz oft viele große Gesetzes­vorlagen, die wir so lange verhandeln, bis es Einstimmigkeit gibt, weil die wesentlichen finanzpolitischen und budgetpolitischen Entscheidungen und Rahmenbedingungen – da stimmen, glaube ich, alle Fraktionsführer überein – gerade für das Haus so wichtig sind und wir daher hier Konsens haben wollen.

Insofern kann ich also nur sagen: Wenn Kollege Pilz öfter im Finanzausschuss ist, dann wird er dieses Klima öfter erleben; vielleicht wird er sich nur mit anderen Kollegen, die er von dort verdrängt, streiten, wer im Finanzausschuss sein darf.

Jedenfalls ist es gut, dass wir in diesem Bereich eine derart hohe Konsensfähigkeit und gute Gesprächsebene bewahrt haben – und es ist auch schön, wenn Kollege Pilz, obwohl er schon sehr lange im Parlamentsgeschehen ist, hier etwas Neues dazu­gelernt hat.

Bei diesem Gesetz geht es darum, den Wildwuchs, den es da in den letzten Jahren gegeben hat, ebenso die vielen Unklarheiten in bundes- und landesgesetzlichen Rege­lungen, aber auch vor allem in der Vollziehung, zu beseitigen. Zum Teil gibt es in sogenannten Verbotsländern mehr Automaten als in Erlaubnisländern, und mit diesem Gesetz schaffen wir eine glaubwürdige Regelung dahin gehend, dass klar ist, was erlaubt und was nicht erlaubt ist – und wir schaffen auch gleich die Behörde, die das exekutieren kann und wird.

Das ist ja immer eine wesentliche Frage, nicht nur irgendetwas in ein Gesetz hineinzuschreiben, sondern auch dafür zu sorgen, dass es exekutierbar ist und auch exekutiert wird – und das schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 207

Ein wesentlicher Punkt bei diesem Gesetz ist das Wort „Spielerschutz“ und überhaupt alles, was mit Spielerschutz zu tun hat. Rückwirkend – vielleicht in zehn oder 20 Jah­ren – wird man dann sicherlich sagen: Das war in Wirklichkeit der Zeitpunkt, zu dem begonnen wurde, den Spielerschutz zu etablieren. Bisher gab es dieses Wort über­haupt nicht im Gesetz.

Mit diesem Gesetz schaffen wir Einrichtungen dafür, hohe Zugangsbeschränkungen, Klagsmöglichkeiten werden ausgedehnt, Rückforderungsmöglichkeiten der einzelnen Spieler werden ausgedehnt. Mein Kollege Jacky Maier hat sich ganz besonders dafür eingesetzt, aber auch viele aus anderen Fraktionen, auch von den Grünen. Es ist gut so, dass wir hier erstmals diesen Standard erreichen und dass sich alle Fraktionen darin einig sind, dass wir, wenn das nicht ausreichend ist und wir das ausbauen müs­sen, natürlich weitere Schritte setzen werden.

Zum dritten Thema, zu den Menschen, die in Spielbanken, in Automatensalons und so weiter arbeiten, und dass wir auch da einen möglichst hohen Standard erhalten. Lang­fristig ist Folgendes vorgesehen – zunächst müssen Spielbanken dem Finanzminis­terium gegenüber ihre Ausbildungsverordnung vorlegen –: Gemeinsam mit den Konzessionären, mit dem BMF und mit den sonstigen zuständigen Stellen soll eine Ausbildungsverordnung erarbeitet werden, damit es eben da einen möglichst hohen Standard und auch möglichst hohe Arbeitnehmerschutzbestimmungen gibt.

Ich höre, dass Betriebsräte von Spielbanken hier sind, denen das auch ein wichtiger Punkt war, dass natürlich die Arbeitnehmerinteressen auch da vertreten sind und berücksichtigt werden.

Auch noch ein wichtiger Punkt – das ist bereits erwähnt worden – war die Frage der Sportförderung. Die Sportsprecher aller Parteien sind da sehr zufrieden, weil dieses Gesetz natürlich ein Plus für die Sportförderung bedeutet. Da habe ich aus allen Fraktionen, zumindest von den Sportsprechern, gehört, dass sie damit sehr einver­standen sind, auch wenn sie dann vielleicht – wie bei den Grünen der Fall – dem Gesetz als Ganzem nicht zustimmen.

Abschließend: Es gibt einen umfangreichen Abänderungsantrag, umfangreiche Aus­schuss­feststellungen, jetzt noch einmal einen Entschließungsantrag im Plenum – alles einstimmig zwischen allen Fraktionen. Ich glaube, es gibt eine klare 85- oder fast 90-Prozent-Mehrheit der Abgeordneten in diesem Haus für dieses Gesetz.

Das, was fehlt, ist das Online-Glücksspiel. Und viele Berichtspflichten sollen sicher­stellen, dass wir als Haus sagen können, ob dieses Gesetz in die richtige Richtung geht oder nicht, und dass wir eventuell nachjustieren können.

Insgesamt stimmen wir diesem Gesetz zu und erwarten uns eine deutliche Verbes­serung für die Menschen in diesem Land und für das regulierte Glücksspielwesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


18.55.19

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Glücksspiel ist offenbar eine heiße Materie. Immerhin musste zwei Jahre lang darüber diskutiert werden, wie man es regelt. Wir anerkennen, dass hier letztlich doch eine Regelung vorliegt, die den Spielerschutz verbessert und auch die Spielsuchtprävention ver­bessert. Da diese Intention gegeben ist, haben wir von der FPÖ uns dazu ent­schlossen, diesem Gesetz zuzustimmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 208

Dennoch ein paar Punkte, die man anführen muss. Es gibt ein paar Kritikpunkte, die zum Teil schon zur Sprache gekommen sind. Ein wesentlicher Punkt für uns war, dass das Internet-Glücksspiel überhaupt nicht geregelt ist; das ist es nach wie vor nicht. Aber immerhin ist jetzt in der Ausschussfeststellung eine eindeutige Festlegung aller Parteien vorgenommen worden, dies noch in dieser Legislaturperiode zu regeln.

Wie gesagt: Man kann immer nur hoffen, dass solche Beschlüsse dann auch wirklich eingehalten werden, denn exekutierbar sind sie ja bekanntlich nicht. Da muss man Vertrauen haben. Aber da die Intention die richtige ist und auch erkannt wurde, dass diesbezüglich eine Regelung notwendig ist, gehen wir jetzt einmal davon aus, dass das erfolgen wird. (Abg. Dr. Stummvoll: Haben Sie Vertrauen zur Regierung!)

„Haben Sie Vertrauen zur Regierung“ ist ein hartes Wort. (Heiterkeit.) Ich habe jetzt einmal zu Ihnen Vertrauen, Herr Stummvoll (Abg. Dr. Stummvoll: Ein guter Anfang!) – ja, eben –, weil ich Ihr ehrliches Bemühen bemerkt habe, und damit nehme ich Sie natürlich auch in die Pflicht. Das verstehen Sie auch sicherlich so. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt, der uns nicht gefällt, ist die Erhöhung des Spieleinsatzes in den Casinos, diese bereits angesprochenen 10 €. Das ist aber immerhin noch eine bessere Regelung als bisher, weil es bis jetzt gar keine Höchstgrenze gab. Warum man einen derartig hohen Betrag gewählt hat, ist nicht ganz nachvollziehbar, aber deswegen soll jetzt nicht unsere grundsätzliche Zustimmung dazu in Frage gestellt werden.

Ein anderer Punkt, der uns stört, ist, dass die Konzessionäre in manchen Bun­desländern, die zum Teil noch lange laufende Konzessionen beziehungsweise unbe­fristete Konzessionen hatten, jetzt aufgrund der neuen Gesetzeswerdung ihre Konzes­sionen verlieren und relativ kurze Übergangsfristen von nur drei beziehungsweise vier Jahren vorliegen. Und das ist für die Planung eines Menschen, für die wirtschaftliche Planung ein doch sehr kurzer Zeitraum. Das ist etwas, wo wir uns gewünscht hätten, dass eine Verlängerung durchgeführt wird. Es gibt zumindest in der Steiermark eine etwas längere Frist. Damit haben wir uns aber nicht durchgesetzt. Das ist ein negativer Punkt, aber auch das ist jetzt nicht ausschlaggebend gewesen, weil ja die grund­sätzliche Intention gegeben ist.

Ein Pluspunkt ist jedenfalls die Zutrittskontrolle. Es ist, wie uns alle Experten gesagt haben, ein ganz wesentlicher Punkt, dass es sehr viele Spieler, wenn sie sich deklarieren müssen, wenn sie in ein Casino eben nur mit einem Ausweis hinein­kommen, abhält – aus allen möglichen gesellschaftlichen Schichten –, dann in ein Casino zu gehen. Diese Regelung soll sehr wesentlich dazu beitragen, dass der Spielerschutz verbessert wird.

Der Entschließungsantrag, der jetzt eingebracht wurde und von allen Parteien mitgetragen wird, gibt einen Antrag wieder, den wir bereits in Wien gestellt haben: die Forderung, eine Spielerkarte einzuführen. Da muss man die Problematik des Daten­schutzes klären, aber abgesehen davon ist das genau der richtige Zugang, dass man den Spieler konkret überwachen kann, denn dann wird der Spielerschutz erst wirklich sinnvoll. Dann kann man auch feststellen: Wie oft spielt jemand? In welcher Art und Weise spielt er? Aufgrund seines Verhaltens sieht man dann sehr schnell, ob der tat­sächlich süchtig ist. Dazu gibt es ja auch wissenschaftliche Untersuchungen. Und dann kann man diese Leute herausfiltern und, wenn es notwendig ist, vom Spielen aus­schließen. Also auch das ist ein sehr positiver Ansatz. Wir hoffen auch da, dass das dann tatsächlich zu einer Umsetzung führen wird.

Alles in allem: ein Schritt in die richtige Richtung und daher unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

18.59



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 209

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. – Bitte.

 


18.59.40

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Grünen. Herr Pilz ist ja schon weg, Frau Kollegin Windbüchler-Souschill sehe ich auch nicht mehr. Schade, denn was mich schon ein wenig stört, ist: Ich glaube, fast jedes zweite Wort bei den Grünen in dieser Debatte ist „Verbot“.

Das irritiert mich insofern etwas, als man sich seitens der Grünen, als sie hier ins Parlament eingezogen sind – ich weiß schon, von denen ist jetzt keiner mehr da –, als eine weltoffene, gesellschaftspolitisch progressiv-liberale Bewegung verstanden hat. Und das Verbot ist meines Erachtens der natürliche Feind einer progressiv-liberalen, gesellschaftspolitisch weltoffenen Bewegung. Allerdings höre ich heute von den Grünen immer wieder das Wort „Verbot“: Rauchverbot, Glücksspielverbot, Werbe­verbot für gewisse Dinge. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Betreffend Werbeverbot möchte ich Frau Kollegin Windbüchler-Souschill – nur zur Erinnerung – aufklären, dass das Tabakwerbeverbot Anfang der neunziger Jahre eini­ge Fußball-Bundesligaklubs fast in der Ruin geführt hat. Damals durfte plötzlich keine Werbung mehr gemacht werden. Aber all das ist schon vergessen! (Zwischenruf des Abg. Vilimsky.)

In einem Punkt sind die Grünen jedoch inkonsequent, nämlich dann, wenn es um Drogen geht. Diesbezüglich hören wir nichts von einem Verbot, sondern da hören wir von Freigabe. Da darf der Sucht gefrönt werden! Da werden die jungen Leute auch noch mit eingebunden. – Ich meine, Ihre Linie in dieser ganzen Frage ist ein bisschen inkongruent und daher auch nicht aufrechtzuerhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Dr. Pilz, auch Ihnen sei ins Stammbuch geschrieben: Hören Sie endlich auf, österreichische Unternehmungen zu verunglimpfen, die eine Erfolgsstory vorzuweisen haben! Da schließe ich bei Günter Stummvoll an: Ja, auch die Novomatic in Österreich hat eine Erfolgsstory! Es ist dies ein erfolgreiches Unternehmen, das sich nichts zuschulden kommen lassen hat. All Ihre Vorwürfe, die Sie im Ausschuss getätigt haben, haben sich zumindest bisher in Luft aufgelöst. Und man wird sehen, was sich vor Gericht noch abspielt, ob es überhaupt dazu kommt. Sie genießen ja Immunität. Wir werden sehen!

Jetzt haben Sie eine ganz andere Rede gehalten, Sie waren sehr vorsichtig. Im Aus­schuss haben Sie aber immer wieder von Mafia und krimineller Organisation geredet, sich dann aber wiederum Sorgen um die armen Familien der Spielsüchtigen ge­macht. – Ich mache mir auch Sorgen um diese Familien! Ich mache mir aber mindestens genauso viele Sorgen um die Familien von 2 700 Novomatic-Mitarbeitern in Niederösterreich, die, wenn es nach Ihnen geht, plötzlich einer kriminellen Organisation zuarbeiten.

Wie können Sie das eigentlich argumentieren? Stellen Sie sich vor, dass plötzlich Kinder in der Schule betreffend ihre Eltern angesprochen werden: Aha, die arbeiten bei der Novomatic; der Pilz sagt, das ist eine kriminelle Organisation! – Ist das fair gegen­über den Familien? Nein! Daher erwarte ich mir, dass Sie nicht dauernd öffentlich solche Vorwürfe erheben, wenn Sie überhaupt keine Beweise dafür haben, Herr Dr. Pilz! Das sei Ihnen auch einmal gesagt.

Dieses Unternehmen macht 2,5 Milliarden € Umsatz und hat allein in diesem Jahr in der kleinen Ortschaft Gumpoldskirchen 90 Millionen € an Neuinvestitionen aufgrund


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der Errichtung des internationalen Headquarters getätigt. Das sollte man auch nicht vergessen! Sprechen Sie daher nicht immer Verdächtigungen aus, die letztlich jeder Grundlage entbehren! Ich rede jetzt gar nicht vom sozialen und kulturellen Sponsoring und allem, was es da noch gibt. Wie wir gehört haben, werden alle möglichen gesell­schaftlichen Events und auch der Sport gesponsert. Man muss hier also vorsichtig sein, und daher bitte ich Sie, diese Kriminalisierungen und sonstigen Unterstellungen zu unterlassen!

Ja! Ich glaube, dass tatsächlich etwas gegen die Spielsucht getan werden muss. Diesbezüglich bin ich bei Ihnen. Aber auch in diesem Zusammenhang waren Sie sehr nebulos. Mir ist jeder Spielsüchtige im Kampf gegen die Spielsucht gleich viel wert. Sie behaupten jedoch, dass es in Österreich 160 000 Spielsüchtige gibt, während Herr Kollege Maier, den ich als Konsumentenschützer sehr zu schätzen gelernt habe, von dem ich weiß, dass er immer sehr gut informiert ist, sagt, dass es zwischen 40 000 und 50 000 sind. Das ist ein riesengroßer Unterschied, Herr Dr. Pilz! Das ist ein riesiger Unterschied allein schon von den Zahlen her!

Es gibt im Vergleich dazu wahrscheinlich viel mehr Alkoholsüchtige in diesem Land, aber Sie verlangen deshalb auch nicht gleich, dass Alkohol verboten wird, weil das ein Unsinn wäre, da jedes Verbot nur eine Gegenreaktion auslöst, nämlich den Gang ins Illegale und Kriminelle. Und genau das wollen wir mit diesem Gesetz verhindern. Ordnungspolitisch ist es mir nämlich allemal lieber, wenn es einen geordneten, reglementierten Spielermarkt gibt und nicht einen illegalen, den man nicht kontrollieren kann. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Kern dieses Gesetzes. Es geschieht nichts anderes, als dass das kleine Glücksspiel mittels Lizenzierungs­ver­fahren und Identifikationsschranken et cetera dem großen Glücksspiel gleichgestellt wird. Dagegen kann man nichts haben! Ich habe hingegen etwas gegen diese vielen kleinen kriminellen Kammerln, die überall wie die Pilze aus dem Boden schießen. Dagegen haben wir beide etwas. Dort stehen illegal zwei, drei Automaten, dort wird der Spielsucht gefrönt, und es gibt keine Kontrollen. Diese Einrichtungen wird es aufgrund dieses Gesetzes nicht mehr geben, sondern es wird nur mehr Lizenznehmer geben, die jetzt das strengere Korsett des Spielerschutzes anlegen müssen. Außerdem wird es eine Plafonierung beziehungsweise eine Maximalanzahl von Automaten in diesem Land je nach Einwohnern in den Bundesländern geben. Das wird bedeuten, dass wir um rund 10 000 Automaten weniger in Österreich haben werden.

Das ist doch ein Erfolg! Das ist gut, und das bedeutet auch einen erfolgreichen Kampf gegen die Spielsucht und für den Spielerschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Es ist dies in Wahrheit auch das Ende des illegalen Glücksspiels. Das kann man auch monetär argumentieren. Wir wissen heute durch Untersuchungen, dass dem Staat aufgrund des illegalen Glücksspiels jährlich rund 300 Millionen € an Steuern entgehen, und beim Internet ist es noch mehr. Daher ist das Ganze mit Sicherheit ein ordnungspolitischer Fortschritt, den wir mit unserer Zustimmung unterstützen können. Das tun wir nicht, weil es uns heute gerade so viel Spaß macht, sondern ich darf Ihnen sagen: Wir vom BZÖ und unsere Kollegen von der ÖVP versuchen das bereits seit dem Jahr 2001. Seither arbeiten wir daran, und in Wahrheit ist das eine Fortschreibung und Fortentwicklung. Deswegen engagieren wir uns für dieses Gesetz, damit es zu einer Reglementierung kommt.

Allerdings übe ich auch Kritik. Es fehlt auch etwas, und ich hoffe, dass da noch etwas kommen wird. Es gibt eine entsprechende Ausschussfeststellung. Ich spreche von einer Reglementierung des Online-Gaming. Das ist deshalb so wichtig, weil auch in


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diesem Bereich unhaltbare Zustände herrschen. Eine Milliarde € geht derzeit via Online-Gaming ins Ausland. Es gibt Untersuchungen, die besagen, dass es bis zum Jahr 2012  6 bis 8 Milliarden € sein werden, die uns aufgrund des Online-Gaming ent­ge­hen, weil es in diesem Zusammenhang kein ordentliches Verfahren gibt. Im Hinblick darauf sind wir dafür, dass auch in Österreich ein Lizenzierungsverfahren für das Online-Gaming eingeführt wird, und zwar ebenfalls mit strengen Spielerschutzkriterien. Vor allem aber muss ein entsprechender Anteil des Geldes, mit dem dort gespielt wird, in Form von Steuern im Lande bleiben und darf nicht ins Ausland gehen.

Es ist nämlich nicht zufriedenstellend und fast ein Treppenwitz der Geschichte, dass Bet and Win vorige Woche in Frankreich zwei Lizenzen bekommen hat, in Österreich bisher jedoch nicht, weil das hier nicht möglich ist. Es ist skurril, dass gerade jenes Land, in dem noch vor eineinhalb Jahren die beiden Geschäftsführer hinter Schloss und Riegel gesteckt wurden, heute das erste Land ist, in dem an dieses Unternehmen Lizenzen für Online-Gaming vergeben werden! Das heißt, es hat sich etwas weiterentwickelt, was wichtig und richtig ist, und daher sind wir der Meinung, dass wir sehr rasch auch zu einer Lizenzierung und zu einem entsprechenden Gesetz beim Online-Gaming kommen sollten.

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, diesbezüglich nicht bis zum Ende der Legislatur­periode zu warten, sondern das möglicherweise innerhalb eines Jahres vorzulegen – das kann ja anhand der jetzigen Gesetzesvorlagen erarbeitet werden! –, damit wir auch in diesem Bereich ordentliche Zustände bekommen.

Ich möchte mich auch beim Vorsitzenden herzlich bedanken. Das muss man auch sagen. Wir haben oft kritisiert, dass in den Ausschüssen einfach drübergefahren und nicht diskutiert wird. In diesem Fall war es nicht so! Es wurde umfassend diskutiert. Ich möchte skurrilerweise sagen, dass mir das fast schon ein wenig zu viel war, weil andauernd Sondersitzungen einberufen wurden, die wir nicht alle gebraucht haben. Trotzdem danke ich für die ausführliche Diskussion! Ich glaube, das Ergebnis kann sich sehen lassen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

19.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Lopatka. – Bitte.

 


19.08.10

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Glücksspielgesetz wurde in den Grundzügen – Sie hören richtig! – im Jahr 1976 in der Form, wie wir es bis jetzt hatten, geregelt. Das, was sich seit 1976 im Gesetz geändert hat, ist die Währung. Damals hatten wir den Schilling, inzwischen haben wir den Euro. Und das war dann auch die letzte Wertanpassung auf 50 Cent und 20 €.

Das ist die gesetzliche Seite. Aber die Wirklichkeit hat sich natürlich seit 1976 massiv verändert. Es hat sich vor allem auch die Technik verändert, und mit der Technik das sogenannte kleine Glücksspiel. Was damals einarmige Banditen waren, bei denen man einen Hebel gezogen hat, mit dem ein Walzenwerk in Bewegung gesetzt wurde, ist mittlerweile hoch modernen elektronischen Geräten gewichen.

Die Politik war allerdings nicht imstande, hier zu einer Neuregelung zu kommen, und auch jetzt waren wir oft an der Kippe, und ich war mir bis zum Schluss nicht sicher, ob wir es schaffen, zu dieser Vier-Parteien-Einigung zu kommen. Es gibt natürlich völlig widerstreitende Interessen, und wir erleben in diesem Zusammenhang mit, was den österreichischen Föderalismus ausmacht, und zwar in einer besonderen Verschärfung, weil innerhalb der Bundesländer, was das kleine Glücksspiel betrifft, zumindest zwei Kategorien von Bundesländern bestehen, nämlich die Verbotsländer einerseits und die


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Erlaubnisländer andererseits. Der Gesetzgeber hat im Jahr 1976 die Glücksspielauto­maten aus der Monopolregelung herausgenommen, und wenn die Länder einmal etwas haben, dann haben sie es und halten es fest, und es ist für den Bun­des­gesetzgeber kein einfaches Unterfangen, zu einer Regelung zu kommen.

Ich bin den Abgeordneten, die jetzt zustimmen, wirklich sehr dankbar, denn würden sie nicht zustimmen, dann wäre das garantiert für die Familien und die Kinder und die Jugendlichen, die Sie angesprochen haben, tausendmal schlechter als das, was wir heute hier erreichen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Daher sage ich Ihnen: Es war höchst an der Zeit, dass wir es heute schaffen, zu einer Regelung zu kommen!

Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Mit den Bedingungen, die 1976 geschaffen wurden, wurde die politische Verantwortung den Landesgesetzgebern gegeben, und diese haben das völlig unterschiedlich geregelt. Und ich sage sehr deutlich: Diese hatten natürlich nicht 50 Cent im Auge! Wie könnte man nämlich mit 50 Cent zum Beispiel in Wien pro Monat 1 400 € an Vergnügungssteuer erwirtschaften? Und auch in den anderen Erlaubnisländern handelt es sich um ähnliche Beträge.

Daher soll man hier nicht heucheln! Die Anhebung auf 10 €, die wir vornehmen, ist auf den ersten Blick eine enorme Steigerung. (Abg. Dr. Moser: Ja! So ist es!) Ja! Aber auf den zweiten Blick schaut es schon etwas anders aus! Sie wissen, was bisher an Um­gehung mit diesen Automatikstarttasten möglich war! Sonst wäre man nämlich – ich wiederhole – nie zu diesen 1 400 € an Einnahmen pro Monat gekommen, um diese Vergnügungssteuer zu bezahlen! Und ich nehme an, dass die Automatenaufsteller in Wien nicht alle knapp vor dem Konkurs stehen!

Daher sage ich Ihnen: Hören wir auf, zu heucheln! Die zwei größten österreichischen Firmen haben 26 000 Arbeitsplätze im Ausland, und hier bei uns im Land werden mit dem legalen Glücksspiel zwischen 6 000 und 8 000 Arbeitsplätze gesichert sein. Diese gibt es nicht, wenn man gegen das Glücksspiel ist. Wollen wir das, oder wollen wir das nicht? Darauf muss man eine Antwort geben! – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt: Mir ist es lieber, in diesen Bereichen ordnungspolitisch einzugreifen, als alles in dem Wissen zu verbieten, dass dann rund um Österreich das Glücksspiel floriert, und zwar ganz nahe an der Grenze. Ich komme aus der Steiermark. Man braucht dort keine zehn Kilometer zu fahren, um zu einem großen Glücksspieltempel zu gelangen.

Ich war vor 14 Tagen in der Slowakei. Was in Bratislava von der alten Regierung, die aber jetzt abgewählt wurde, geplant wurde, war ein Mega-Glücksspielsalon direkt an der österreichischen Grenze. (Abg. Weinzinger: In Pressburg!) In Pressburg! In der Slowakei sagen sie Bratislava, aber ich sage für Sie gerne Pressburg, das ist für mich kein Problem! (Abg. Weinzinger: Danke!) Beides ist in Mitteleuropa, beides gehört zur Europäischen Union. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte damit sagen: Hätten wir das jetzt nicht gemacht, dann hätten wir natürlich auf europäischer Ebene Probleme, weil wir die europarechtlichen Grundlagen für die Ausschreibung bei den Lotterien und Casinos, die ansteht, nicht hätten. (Abg. Dr. Moser: Wir hätten das auch besser machen können!) Das ist heute nicht erwähnt worden. Bis heute hatten wir keine einheitlichen Standards für das kleine Glücksspiel in den Bundesländern. Jetzt haben wir diese Mindeststandards.

Frau Kollegin Moser, Sie melden sich auch noch zu Wort. Ich sage Ihnen: Der Landesgesetzgeber hat es jetzt in der Hand, was er aus dem Gesetz macht. Es gibt momentan fünf Bundesländer, die auf der Einnahmenseite null haben, weil sie Verbotsländer sind. Mit den 10 € haben wir einen oberen Rahmen eingezogen, aber es


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liegt in der Verantwortung der Landesgesetzgeber, die dann vom Recht Gebrauch machen, wo sie die Obergrenze ansetzen. Die Länder haben darauf bestanden, dass das weiter Sache des Landesgesetzgebers ist. Sie kennen den Entwurf, der vom vorigen Finanzminister eingebracht wurde. Man hat versucht, alles bundesgesetzlich zu regeln, aber das geht nicht.

Wo sind die ganz großen Fortschritte für mich? – Erstens wollen wir nicht, dass Kinder und Jugendliche in die Nähe der Automaten kommen. Durch die Einführung der Pflicht, einen Lichtbildausweis vorzuweisen, und aufgrund der Tatsache, dass im Regelfall nur mehr in Spielhallen gespielt wird, kommen Kinder und Jugendliche gar nicht in die Nähe der Automaten.

Zweiter Punkt: Bisher waren diejenigen, die im Kampf gegen die illegal aufgestellten Automaten unterwegs waren, oft entmutigt, weil die rechtlichen Rahmenbedingungen so schwach waren, dass sie nicht wirkungsvoll vorgehen konnten. Daher haben wir einen Bestand von Tausenden beziehungsweise vielleicht sogar Zehntausend illegalen Automaten in Österreich. Ab dem Tag, an dem das Gesetz in Kraft tritt – das kann ich Ihnen versprechen –, werden wir mit der SOKO Glücksspiel unterwegs sein, um diese vielen Tausend illegalen Automaten einzuziehen.

Aber auch dort, wo legale Automaten stehen, meine Damen und Herren, kommt es zu einer enormen Einschränkung. In der Steiermark stehen zurzeit legal 4 000 Automaten. Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, werden es 1 000 sein. Das ist doch etwas! (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Moser.)

All das wird von Ihnen nicht zur Kenntnis genommen! Das ist aber ein großer Fortschritt. Es wurde vorher schon von Kollegen Krainer erwähnt: Bisher hatten wir tatsächlich keine Mittel, wenn es um Suchtprävention und Spielerberatung ging. Auch diesbezüglich gibt es jetzt einen deutlichen Fortschritt.

Nicht zuletzt möchte ich erwähnen, dass der Sport zu den wenigen Bereichen gehört, bei dem auch in Jahren, in denen wir sparen und konsolidieren müssen, aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, die wir heute hier treffen, nicht weniger Geld auf Bun­desseite zur Verfügung steht, sondern mehr Geld.

Ein solches Gesetz ist immer ein Kompromiss. Wir konnten mit diesem Gesetz nicht alles regeln. Ich unternehme jetzt noch einen Anlauf auf europäischer Ebene, was das Online-Glücksspiel betrifft. Wenn dort keine Fortschritte zu verzeichnen sind, dann müssen wir in Österreich rasch eine Regelung finden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

Selbstverständlich ist es unsere Aufgabe, auch hier einen Schritt weiterzukommen.

Abschließend bedanke ich mich sehr für die vielen konstruktiven Gespräche. Wir haben auf Regierungsseite nie gemauert, sondern haben, wenn gute Vorschläge gekommen sind – und solche sind von allen Fraktionen gekommen –, diese aufgegriffen und, soweit es möglich war, im Gesetz berücksichtigt.

Ich bin froh, dass vier Fraktionen dieser Gesetzesvorlage zustimmen. Ich meine, wir haben teilweise zu lange Übergangsfristen. Diesbezüglich unterscheide ich mich von der freiheitlichen Fraktion. Wenn man in einzelnen Bundesländern beim kleinen Glücks­spiel noch drei, vier Jahre zusehen muss, dann ist das natürlich eine not­wendige Übergangsfrist, denn wenn man zum Beispiel in der Steiermark von 4 000 auf 1 000 Automaten reduziert, dann kann man das als Gesetzgeber nicht über Nacht machen. Ich gehe aber davon aus, dass in den anderen Bundesländern, wie mir die Landesgesetzgeber versichert haben, sehr rasch auf die Übergangsfristen verzichtet werden wird, um dann sofort das Bundesrecht in das jeweilige Landesrecht zu imple­mentieren.


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Ich bin froh, dass es Finanzminister Pröll gelungen ist, das zu schaffen, was den Finanzministern vorher nicht möglich war, nämlich das Glücksspiel in Österreich auf eine neue Ebene zu setzen, und das ist ganz sicher eine bessere Ebene als die, die wir bisher hatten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

19.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


19.19.01

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Bei dieser Novelle kann man sagen: Gut Ding braucht Weile. Und es ist tatsächlich eine gute Novelle geworden. Auch ich möchte Herrn Staatssekretär Lopatka und seinem Team recht herzlich für diese Initiative danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letztlich ist das Ganze vom Herrn Staatssekretär ausgegangen, und ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir hier viele Verbesserungen erreicht haben.

Es gibt sicherlich noch in einigen Punkten Verbesserungspotenzial. Das ist auch auf den Weg gestellt. Jetzt tun wir aber einen ersten großen Schritt nach vorne für mehr Spielerschutz, mehr Kontrolle und mehr Aufsicht, und ich denke, das ist richtig so.

Was natürlich – und deshalb möchte ich mich als Vertreter des Sports ganz besonders bedanken – ganz wichtig ist, ist die Absicherung der Bundessportförderung. Da ist Folgendes ganz besonders erfreulich: Wenn man sich die Entwicklung in den letzten Jahren anschaut, sieht man, dass wir im Jahr 2000 noch bei ungefähr 33 Millionen € gelegen sind, und mit diesem Gesetz werden wir die Basis von 80 Millionen € erreichen. Diese Basis von 80 Millionen € sichert 14 000 österreichischen Vereinen die Zukunft, vor allem ist damit auch die Basisarbeit in den Vereinen gesichert, und das ist für den österreichischen Sport ganz, ganz wichtig.

Es ist ja auch so: Wenn man internationale Vergleiche anstellt, sieht man ganz deutlich, dass die Sportförderung auch in den anderen Ländern speziell aus dem Glücksspiel finanziert wird. Deshalb ist es gut und richtig, dass das auch in Österreich der Fall ist.

Mit dieser finanziellen Basis leisten die ehrenamtlichen Mitarbeiter der österreichischen Vereine, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich Danke sagen möchte, auch einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, zur Gesundheitsförderung und zu mehr Bewegung in den Schulen, und wir können froh sein, dass wir diesen Schritt gesetzt haben. Ich möchte mich bei allen, die dazu beigetragen haben, recht herzlich bedan­ken.

Ich möchte auch Günter Stummvoll und den anderen Fraktionsführern dafür danken, dass sie diese Sportförderung in ihren Überlegungen berücksichtigt haben und damit ein klares Signal für den Sport in Österreich gesetzt haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


19.21.34

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die derzeitige Rechtslage im Glücksspielgesetz war nicht mehr zu akzeptieren.


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Der Vollzug glücksspielrechtlicher Bestimmungen in Verbindung mit landesrechtlichen Bestimmungen hat zu einem desaströsen Vollzug glücksspielrechtlicher Bestim­mun­gen insgesamt geführt. Daher wäre es schlichtweg ein Wahnsinn gewesen, dieses Gesetz nicht zu novellieren. Es wäre unverantwortlich gegenüber all jenen gewesen, die Casinos, Automatencasinos, Wettbüros und Ähnliches aufsuchen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich bei Günter Stummvoll für seine Bereitschaft bedanken, auch auf Vorschläge einzugehen, die von unserer Fraktion gekommen sind. Wir haben uns nicht in allen Punkten wirklich durchsetzen können, aber in wesentlichen Punkten, insbesondere darin, dass erstmals in Österreich im Finanzministerium ein Beirat beziehungsweise eine Stelle eingesetzt wird, die sich mit Fragen der Prävention und der Bekämpfung der Spielsucht beschäftigt. Dafür bin ich wirklich dankbar, und ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses ist absolut notwendig.

Wir brauchen jetzt nicht über die Zahl pathologisch Spielsüchtiger und problemhafter Spieler zu diskutieren. Es gibt in Österreich nur Schätzungen, die einen gehen von 34 000 aus, die anderen von 50 000, 70 000 und wieder andere von 120 000. Mit dieser Stelle haben wir zum ersten Mal die Möglichkeit, zu erforschen, wie viele spiel­süchtige Personen es in Österreich tatsächlich gibt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die wesentliche Bestimmung stellt aus meiner Sicht nicht nur die Anbindung jedes Automaten an den Zentralrechner des Finanzministeriums dar, sondern besteht darin, dass es eine neue Einzie­hungs­bestimmung gibt, die sich nicht nur an Konzessionäre richtet, die vielleicht Automaten illegal betreiben, sondern an jeden Betreiber eines Automaten, in jedem Bundesland.

Wenn gegen Bestimmungen dieses Glücksspielgesetzes, das wir heute beschließen werden, verstoßen wird, dann kann der entsprechende Automat beschlagnahmt wer­den. Es gibt zwei getrennte Verfahren: auf der einen Seite das normale Strafverfahren und auf der anderen Seite ein Einziehungsverfahren mit einem Bescheid. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes ist der Automat dann innerhalb eines Jahres zu vernichten.

Ich bin deswegen so froh, dass es diese Bestimmung gibt, weil ich über meine parlamentarischen Anfragen seit sechs Jahren herausfinden wollte, wie viele Automaten in Österreich bisher beschlagnahmt und vernichtet worden sind. Niemand konnte mir diesbezüglich eine Zahl nennen – weder das Justizministerium noch das Innenministerium.

Mit diesen neuen Regelungen, insbesondere auch mit den Berichtspflichten, die vor­gesehen sind, wird es nun möglich sein, das Glücksspiel in Österreich zu kontrollieren und für geordnete Verhältnisse zu sorgen.

Abschließend noch ein Satz: Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns auch um die Wettlokale und die Wettbüros in Österreich kümmern. Sie liegen leider noch immer in der Zuständigkeit der Bundesländer, und da haben wir die größten Probleme. Es werden Jugendschutzbestimmungen nicht einge­halten – verantwortlich dafür sind die Länder –, und es werden die Rechte der Arbeit­nehmer unterdrückt. Ich denke dabei nur an die aktuelle Diskussion über ein zugelas­senes Wettbüro in Wien, wo eine Betriebsratswahl verhindert wurde und die beiden Kolleginnen fristlos entlassen wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht gelingt es uns, auch in diesem Bereich zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.25



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 216

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


19.25.56

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einer meiner Vorredner, Harald Stefan, hat ja schon argumentiert, warum die FPÖ diesen Gesetzesnovellen letztendlich zustimmen wird. Es sind primär ordnungspolitische Gründe, das muss man an dieser Stelle einmal sagen. Besser, es gibt gesetzliche Regelungen, als es werden diesem Wildwuchs Tür und Tor geöffnet und weiter stattgegeben. Letztlich wurden ja diese Gesetzesnovellen im Finanz­ausschuss von oben nach unten und von links nach rechts durchdiskutiert. Es waren sehr interessante, fruchtbare Diskussionen, und ich denke, dass wir am Ende des Tages doch zu sehr interessanten gesetzlichen Regelungen gekommen sind.

Wir denken auch, dass es mit diesen gesetzlichen Bestimmungen möglich ist, Geld­abflüsse über – ich würde schon fast sagen, kriminelle – Netzwerke und Internet­glücks­spiel ins Ausland einzudämmen. Das ist sicherlich eine ganz interessante Variante.

Die Hauptschwerpunkte – ich möchte sie noch einmal zusammenfassen – sind doch eine Diskussion wert und haben uns, wie gesagt, dazu bewogen, diesen Novellen zuzustimmen. Letztlich wird das Automatenglücksspiel – unter dem Begriff „kleines Glücksspiel“ bekannt – hier ganz klar geregelt. Es wird einen verbesserten Jugend- und Spielerschutz geben, mit flächendeckenden Zutrittskontrollen. Die Drehkreuze werden also nicht nur in vereinzelten Filialen vorhanden sein, sondern man wird sie flächendeckend einführen. Es gibt ein Verbot der sogenannten Automatikstarttaste sowie ein Verbot von parallel laufenden Spielen. Es wird maximale Einsatzlimits geben, Höchstgewinne und letztlich auch entsprechende Warnsysteme.

Was natürlich auch eine ganz entscheidende Sache ist, ist, dass die Spielautomaten mit Zentralrechnern des Bundesrechenzentrums vernetzt werden, was natürlich Steuerhinterziehungen, die bis jetzt in diesen „kriminellen“ Hinterzimmern, wie man so schön sagen kann, wo illegale Automaten gestanden sind, gang und gäbe waren, verhindert. Man kann natürlich auch die Umsätze dieser Automaten nicht mehr mani­pulieren – das war in der Vergangenheit der Fall –, und das ist gut so.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir sehen hier gute Verbesserungen. Die Lizenzie­rungs­verfahren – und ich hoffe doch, dass diese objektiv erfolgen werden – sind ebenfalls eine gute Sache. Es wird in naher Zukunft auch keine dubiosen Pokersalons mehr geben. Ich persönlich pokere sehr gerne, aber ich denke, wenn man das lizenziert und klar vergibt, wird man auch in diesem Bereich klare Regelungen vorgeben.

Gestatten Sie mir zu guter Letzt, auch noch etwas in Richtung der grünen Fraktion anzubringen – Peter Westenthaler hat es ja vorher auch schon getan –: Ich finde es wirklich beschämend, dass der Konzern Novomatic aus Gumpoldskirchen – ich bin in Gumpoldskirchen aufgewachsen und habe dort meine Wurzeln – so undifferenziert in den Dreck gezogen wird.

Sie müssen wissen, dass dort fast 800 Arbeitsplätze vorhanden sind, dass Novomatic fast 100 Millionen € nur an diesem Standort investiert hat. Und dieses erfolgreiche Unter­nehmen, welches genauso professionell seinem Geschäft nachgeht wie andere Unternehmen, patzt man nicht einfach so undifferenziert hier an. – Das kann es mit Sicherheit nicht sein!

Ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Die Arbeitsplätze sind ja nur die eine Seite. Die andere: 100 Millionen wurden investiert, und das größtenteils in Professionisten, in Malerbetriebe, in Baumeisterunternehmen aus dem Bezirk Mödling. Das heißt, da hat es natürlich eine entsprechende Wertschöpfung gegeben, und es wäre einfach zu


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sagen, dieses Unternehmen sei mehr oder weniger kriminell und habe mit eigenartigen Machenschaften zu tun. – Das ist mir persönlich zu kurz gegriffen, das möchte ich an dieser Stelle hier einmal eindeutig sagen.

Letztlich können Sie sich auch sicher sein – die FPÖ ist nicht der Schutzpatron der Glücks­spielkonzerne, ganz im Gegenteil, es gibt jetzt gesetzliche Regelungen, das ist gut so, das ist wichtig so –, dass wir diesen Glücksspielkonzernen in Zukunft weiter auf die Finger schauen werden, ob all diese Bestimmungen auch umgesetzt werden. Wir werden rasch und hart reagieren, sollte dem nicht so sein. In diesem Sinne: Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


19.30.32

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Es ist heute schon sehr viel zu diesem Thema gesagt worden, aber ich glaube, es ist sehr wichtig, dass man wirklich einmal die momentane Situation beleuchtet.

Ich komme aus Lienz in Osttirol. Dort gibt es Lokale, Restaurants, Bars, in denen zwei, drei Automaten stehen. Ich habe mir das während der letzten Monate sehr genau angeschaut: Dort sitzen von 10 Uhr Vormittag bis weit nach Mitternacht immer dieselben und sehr viele sehr junge Menschen vor den Automaten und schmeißen enorm viel Geld hinein. Das geht sogar so weit, dass Familien in die Armut rutschen. Da kommen Damen zu mir und sagen: Bitte, Herr Abgeordneter, helfen Sie mir, reden Sie mit meinem Mann! Das geht so weit, dass der letzte Euro in solch eine Spelunke oder in solch ein Hinterzimmer getragen und in solch einen Automaten geworfen wird.

Allein wenn es uns gelingt, das abzustellen, und wenn wir erreichen, dass sich all diese Leute ausweisen müssen, damit wir wissen, wer wann wo spielt, dass es nicht mehr möglich ist, dass 13-, 14-Jährige, wie ich am Land beobachtet habe, an diesen Auto­maten spielen, dann ist schon viel gewonnen. Das geht ja so weit, dass es sogar an Tankstellen einen Wildwuchs an solchen Automaten gibt. Wenn es uns mit diesem Gesetz also gelingt, das abzustellen, haben wir sehr viel gewonnen, und das ist vor allem nicht nur Spielerschutz, sondern auch Familienschutz. (Beifall beim BZÖ.)

Sicher gibt es auch noch einige Kritikpunkte an diesem Gesetz – daran werden wir auch weiterhin arbeiten; Peter Westenthaler ist da ohnehin federführend –, eines sei schon gesagt: Auch die Länder sind jetzt gefragt. Wir beschließen heute nur einen Mindeststandard. Die Länder können diese Gesetze sehr wohl verschärfen. Ich hoffe, dass dieser Wildwuchs, wenn die Länder massiv eingreifen, ein für alle Mal abgestellt wird, dass in dieser sensiblen Materie durch genaue Zutrittsbestimmungen – wenn mit Lichtbildausweis erhoben wird, wer wann wohin geht – sehr viel bewirkt wird. Vor allem gibt es keine Einzelgeräte mehr, und es gibt eine viel bessere Aufsicht.

Es sei mir auch noch gewährt, zu sagen: Man spricht heute von Suchtkranken, die teilweise wie Alkoholkranke agieren, die teilweise kriminell werden, um an Geld zu kommen und dieses in solche Automaten zu werfen, die von irgendwelchen illegalen, ich möchte fast sagen, Banden betrieben werden. Ich habe mit einigen Exekutiv­beamten gesprochen, die vermuten sie in der Tschechei oder was weiß ich wo. Da ist mir eine Firma in Wien, eine Firma wie Novomatic schon viel lieber, wo wir wirklich wissen, was passiert, und wo wir vor allem jetzt auch sicher sein können, dass das Personal geschult wird und dass geschultes Personal sicherlich dafür eintreten wird, dass es zu keinen Gesetzesverletzungen kommt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 218

All diese Automaten werden, das haben wir jetzt schon öfters gehört, mit dem Bun­desrechenzentrum vernetzt. Das gibt wirklich Hoffnung, dass nicht nur alle Steuern abgeliefert werden, sondern dass man wirklich genau sieht, wo wie gespielt wird. Da kann die neue SOKO Glücksspiel wirklich konzentriert ermitteln, wenn es notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass mit diesem neuen Gesetz einerseits die Spieler und andererseits – und vor allem – die Familien geschützt werden.

Eines noch: Es kann wirklich nicht sein, dass irgendeine Fraktion hergeht und ein rechtschaffenes Unternehmen, das die Gelder auch wieder in Österreich investiert, einfach sehr arg in den Dreck zieht. Dagegen verwahre ich mich. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. – Bitte.

 


19.34.46

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es war das zweifellos eine sehr schwierige, komplexe Materie, auch sicher nicht die allersympathischste Regelungsmaterie. Ich glaube aber, es ist stets unser gemeinsames Ziel gewesen, den Spielerschutz zu erhöhen und präventiv zu wirken.

Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und das Ergebnis ist Ausdruck dieser inten­siven Arbeit und bringt im Sinne der gemeinsamen Zielsetzung entscheidende Fort­schritte. Wenn auch ständig weiterer Verbesserungsbedarf gegeben ist – wir werden uns ihm unterziehen –, so ist doch vorerst sehr viel gelungen. Allein eine Zahl zeigt das: Es gibt derzeit 18 534 Glücksspielautomaten in Österreich. Mit der neuen Rege­lung werden es nur mehr 8 414 sein. Das heißt, es sind 10 120 Automaten weniger, also mehr als die Hälfte wurde reduziert.

Frau Kollegin Windbüchler-Souschill irrt sich jedoch in der Motivation für diese Gesetzgebung: Es war vor allem erforderlich – und zwar unter einem gewissen Zeitdruck –, zu der heutigen Novelle zu gelangen, weil wir sicherstellen müssen, dass unsere Glücksspielregelung künftig europarechtlichen Erfordernissen entspricht, um das Glücksspielmonopol aufrechterhalten zu können. Das ist jedoch unverzichtbar, um zu verhindern – was vielfach berechtigterweise befürchtet wird –, dass die internationale Glücksspielmafia in Österreich eindringt.

In diesem Zusammenhang ein Appell an Kollegen Pilz, den ich ja sonst in Vielem sehr schätze: Wir als Abgeordnete sollten ungemein sorgfältig mit unserer Verantwortung und mit unserem Einfluss umgehen. Unternehmen hinter dem Schutz der Immunität zu kriminalisieren halte ich für keinen verantwortungsvollen Umgang mit unserer Aufgabe.

Vieles wurde von Vorrednern hiezu schon gesagt. Es geht um 2 700 Menschen, die bei Novomatic in Österreich arbeiten und in die man sich hineinversetzen muss, wenn man solche Vorwürfe erhebt. Ich hoffe jedenfalls, dass wir nicht verwechseln, was unsere Aufgabe ist und was die Aufgabe der Gerichte ist. Jene sind es, die solche Vorwürfe zu prüfen haben und darüber urteilen müssen. Deshalb ist in unserer Verfassung die Gewaltentrennung zu Recht und klugerweise verankert.

Lassen Sie mich zum Schluss noch festhalten: Wir werden uns jetzt mit derselben Inten­sität und Gemeinsamkeit, so hoffe ich, der Regulierung des Internet Gambling zuwenden. Da wurde am 3. Juni eine richtungsweisende Entscheidung des euro­päischen Gerichtshofes gefällt, die es künftig ermöglicht, national zu lizensieren und daran entsprechende Konsequenzen zu knüpfen. Das sollte uns ermutigen. Ich bin


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sicher, wir werden in absehbarer Zeit auch hiefür ein gesetzliches Korsett schnüren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haberzettl. – Bitte.

 


19.38.28

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Damen und Herren! Es ist unumstritten, dass sich der Glücksspielbereich in den letzten Jahren und in der letzten Zeit sehr stark eher negativ verändert hat. Hintergrund sind neue Medien, moderne Elektronik, europaweite beziehungsweise globale Angebote, und auch die Rechtsprechung, wie mein Vorredner erwähnt hat. Dies alles beeinflusst die Entwicklung im Glücksspielbereich in Österreich enorm.

In letzter Zeit wurden auch vermehrt technische Tricks entwickelt und angewandt, um die Schutzbestimmungen professionell zu umgehen. Vor allem der Spielerschutz wurde eigentlich durch diese Maßnahmen zur totalen Farce und ad absurdum geführt. Der vorliegende Gesetzentwurf, der Abänderungsantrag, die im Ausschuss beschlos­sene Feststellung und auch der eingebrachte Entschließungsantrag greifen regulierend in diese Branche ein.

Schwerpunktthemen sind Jugendschutz, SpielerInnenschutz, und wir schaffen auch die Möglichkeit für eine strikte und effiziente Überprüfung beziehungsweise für die Verhin­derung von Umgehungstricks.

Es werden erstmals bundesweit einheitliche Mindeststandards für Glücksspielbetriebe festgelegt. Es werden das Automatenglücksspiel und die Videolotterie-Terminals neu geordnet. Die Automaten müssen direkt an das Bundesrechenzentrum angeschlossen werden. Ich glaube, das ist eine der wesentlichsten Bestimmungen, weil dadurch eine flächendeckende Kontrolle in mehreren Richtungen möglich wird.

Im Abänderungsantrag wurde zusätzlich die finanzielle Dotierung des Beirates – dieser wurde ja auch schon lobend erwähnt – für Suchtprävention und Suchtberatung be­schlos­sen. Das neue Zutrittsystem wurde ziemlich genau definiert und eine Ausbil­dungsordnung für Beschäftigte im Spielbetrieb in Auftrag gegeben.

Die Ausschussfeststellungen und der Abänderungsantrag wurden im Ausschuss einstimmig beschlossen. Ich glaube, allein das – und auch die heutige Diskussion – ist schon der Beweis dafür, dass wir hier nicht nur einen Schritt, sondern wirklich einen Quantensprung in die richtige Richtung machen. Auch wenn es kein Hundert-Prozent-Treffer ist, so ist es doch, glaube ich, der richtige Beginn und auch die Entwicklung in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


19.41.22

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Kollege Stummvoll hat schon recht gehabt, als er gesagt hat, dass dieses Gesetz nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Ein großer Wermutstropfen aus freiheitlicher Sicht sind die nach wie vor für uns viel zu hohe Einsatzobergrenze von 10 € – auch wenn Sie, Herr Staatssekretär, es anders sehen –, die dreijährige Übergangsfrist für die Gastronomie und vor allem der noch überhaupt nicht geregelte Internet-Glücksspielbereich, weil man weiß, dass von 1 000 €, die laut Statistik jeder österreichische Haushalt im Jahr fürs Glücksspiel ausgibt, über 300 € im Internet ausgegeben werden.


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Daher ist es wirklich höchst notwendig, diesen Bereich schnell zu regeln. Herr Staats­sekretär, wir haben Ihr Versprechen vernommen, werden Sie auch beim Wort nehmen und schauen, dass dieser Internet-Bereich wirklich schnell geregelt wird.

Es bleibt zu sagen: Mehr war leider nicht möglich. Trotzdem, unsere freiheitlichen Forderungen – die da wären: Suchtprävention, Jugendschutz, die Vernetzung der Automaten mit dem Bundesrechenzentrum, was eine wichtige Forderung war, und auch das Verbot von Mehrfachspielen – werden umgesetzt. Wir werden zustimmen, denn ein totales Verbot wäre keine praktikable Lösung.

Gut ist es, wenn wir die Erfahrung der praktischen Umsetzung abwarten und nach der Evaluierung des Glücksspielgesetzes etwaige Unschärfen im Nachhinein neu regeln und abstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Windholz. – Bitte.

 


19.43.10

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das ist eine extrem wichtige Materie, die schon sehr lange auf eine Regelung auf Bundesebene wartet, und gewissermaßen eine Rahmenvorgabe für die Län­dergesetzgebung. Ich habe selbst in meiner Regierungszeit in Niederösterreich, res­sort­bedingt durch das Veranstaltungsressort, immer wieder mit dem kleinen Glücks­spiel zu tun gehabt. Es wäre damals viel, viel leichter gewesen, hätten wir dieses Gesetz schon gehabt. Ich halte das für einen Fortschritt und sehe es wirklich positiv.

Da immer wieder der Begriff „Spielerschutz“ fällt: Selbstverständlich, der Familien­schutz insgesamt muss uns allen ein Anliegen sein! Wir haben weit verbreitet auch den illegalen Bereich gehabt. Man darf jetzt, da Staatssekretär Lopatka uns hier die Ehre gibt, gleich darauf hinweisen, dass solche Gesetze immer nur dann auch Sinn machen, wenn es tatsächlich Kontrolle gibt. Ich erinnere mich noch daran, dass ich einen Beamten gehabt habe, der das in Niederösterreich nebenbei kontrolliert hat. Das ist wie ein Kampf gegen Windmühlen. Wenn man das macht, muss man ordentlich schulen und auch eine ordentliche Mannschaft mit einer entsprechenden Stärke zusam­menstellen.

Herr Staatssekretär, wenn ich mir vor Augen halte, was Sie im Finanzressort auch an sinnlosen Einsparungen zu verantworten haben, dass Sie stets die Augen vor Schreib­tischtätern im Ministerium verschließen – diese werden anscheinend immer mehr und nicht weniger – und dort, wo Kontrolle ausgeübt werden sollte, regelmäßig den Sparstift ansetzen, dann macht mich das nicht gerade optimistisch. Ich hoffe, Sie können mich vom Gegenteil überzeugen, nämlich dass das Finanzressort das wirklich ernst nimmt und in unserer Republik wirklich Kontrolle stattfindet, denn das Schlimmste, was da passiert, ist einfach der illegale Bereich. Wir haben jetzt die Möglichkeit, hier auch ordnend einzugreifen. Das geht nur mit einer funktionierenden Kontrolle. Sie haben es in Ihrer Rede versprochen; wir werden sehr genau darauf achten, dass Sie das tatsächlich umsetzen.

Zur Idee der Vernetzung und der Anbindung an das Bundesrechenzentrum: Ich erin­nere mich noch gut – das muss jetzt ziemlich exakt acht Jahre her sein – an Professor Gustav Adolf Neumann, der mit dieser Idee vorstellig wurde. Damals war er eher verzagt und hat geglaubt, dass wir zu keinem Durchbruch kommen. Von diesem Rednerpult aus auch ein herzliches Dankeschön für den Einsatz, den der große Niederösterreicher Gustav Adolf Neumann immer gezeitigt hat, um für anständige Verhältnisse in einem Bereich, in dem es gewissermaßen auch eine Grauzone gibt, zu sorgen!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 221

Als Niederösterreicher bin ich froh, wenn wir tüchtige Unternehmen mit vielen Arbeits­plätzen haben. Diese zu kriminalisieren ist, glaube ich, der falsche Weg; darüber sollte man in der grünen Fraktion einmal nachdenken und in sich gehen. Ich meine jeden­falls, die dort Beschäftigten haben es sich nicht verdient, in die Nähe von Mafia-Organisationen gerückt zu werden. (Beifall beim BZÖ.)

19.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


19.46.48

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Als ich am 26. Feber eine Petition zum Thema „Glücksspiel-Wildwuchs am Beispiel der Marktgemeinde Jenbach – eine undurch­schaubare und gefährliche Entwicklung“ eingebracht habe, war eigentlich nicht vorher­sehbar – und es wurde mir recht wenig Hoffnung gemacht –, dass es da relativ rasch zu einer Lösung kommt. Dafür bedanke ich mich heute beim Herrn Staatssekretär und seinem Team, speziell bei Philipp Sutter, der vieles koordiniert hat, sodass das möglich wurde. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, viele Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden, in denen Probleme mit dem Glücksspiel auftreten, sind durchaus dankbar dafür, dass es heute hier parteiübergreifend Konsens und ein Einlenken gibt.

Aus meiner Sicht gibt es drei Punkte, die das Thema Glücksspiel so brisant machen. Erstens ist es natürlich die Bedrohung für die Gesellschaft – das wurde heute schon x-mal dargestellt – dadurch, dass die Glücksspielsucht einfach zunimmt und es immer wieder neue Lokale und neue Auftritte im Internet gibt. Das Zweite sind der Vollzug und die Herausforderung für die Behörden, und der dritte Punkte ist das Wirtschaftliche.

Ich glaube, diesen Mix zu gestalten, das war eigentlich die Herausforderung in der ver­gangenen Zeit. Es ist meiner Ansicht nach wichtig, dass wir in Zukunft das Gesetz laufend verbessern. Daher begrüße ich auch diesen gemeinsamen Antrag: verbessern, optimieren, evaluieren und an die aktuellen Dinge herangehen.

Zweitens ist es, glaube ich, wichtig, dass das Internet-Glücksspiel, auch in Abstimmung mit europäischen Vorgaben und technischen Entwicklungen, überarbeitet und ange­passt wird.

Das Dritte ist – und das ist, glaube ich, im Interesse von uns allen –: Wir müssen Missbrauch, Illegalität, Manipulation und auch Betrug im Glücksspiel abstellen und bekämpfen.

Ich glaube, allein etwas zu verbieten, löst Probleme nicht. Es ist der bessere Weg, hier Rahmenbedingungen zu schaffen und an diesen zu arbeiten. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wir mit dem Glücksspielgesetz Rahmenbedingungen haben, die es uns ermöglichen, ordentliche und saubere Regelungen für die Zukunft zu haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.49


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


19.49.08

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatsekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Neben den ordnungspolitischen Vorgaben, die diese Regierungsvorlage, die Ordnung in den Spielermarkt bringen soll, mit sich bringt, sehe ich zwei oder drei weitere Bereiche, in denen wesentlich dazu beigetraten werden kann, den Spielerschutz zu gestalten. Zum einen ist für mich sehr wesentlich, dass es verpflichtend sein wird, dass in den jeweiligen Einrichtungen ein Mitarbeiterschulungs­


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konzept vorliegt, das den Umgang mit Spielsucht und eine Zusammenarbeit mit Spielerschutzeinrichtungen vorsieht.

Ich denke mir, die Beschäftigten in diesen Salons, in diesen Betrieben haben ein Gespür dafür, ja müssen ein Gespür dafür entwickeln können, um sozusagen den nächsten Schritt zu setzen, der da im Sinne eines Warnsystems vorgesehen ist, nämlich von der Spielerinformation – Sie sind schon so oft dagewesen, wie schaut es aus? – bis hin zur Spielersperre. All das ist, glaube ich, ein wesentlicher Punkt und ein wesentlicher Auftrag an die Mitarbeiter der Salons, da auch entsprechend wachsam zu sein, neben dem Beirat oder der neu zu errichtenden Stelle im Finanzministerium – in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundes­ministerium für Konsumentenschutz –, wo Aufklärungsarbeit über Spielsucht durchge­führt wird.

Spielsucht ist eine Krankheit, und wenn Aufklärungsarbeit geleistet wird, können die Menschen besser damit umgehen. Suchtprävention ist ein wesentlicher Bereich, der in dieser neu zu schaffenden Stelle bearbeitet werden muss. Suchtberatung und Spieler­betreuung sind mit ein Punkt, bis hin zur Erarbeitung von Best-Practice-Beispielen und -Modellen, nämlich in der Zusammenarbeit zwischen den Glücksspielkonzessionären sowie Bewilligungsinhabern und den Spielerschutzeinrichtungen.

Wenn das alles 2014 evaluiert wird und erkennbare Mankos zutage treten, ist es dringend notwendig, dass wir diese gleich wieder in Angriff nehmen und in Ordnung bringen, damit ein geordnetes Spielerverhalten in Österreich möglich sein kann – denn das muss möglich sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


19.52.12

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dieser Regierungsvorlage sind wir, glaube ich, auf sehr, sehr gutem Weg auf einer wichtigen Etappe angelangt. Weitere Ziele werden noch folgen. Es wurde heute insgesamt schon oft ausgeführt, wie wichtig diese gesetzliche Maßnahme im Zusammenhang mit Spielerschutz und Wildwuchs ist. Wenn ich an mein Bundesland Salzburg denke: Da haben wir kein kleines Glücksspiel erlaubt, und dennoch gibt es etwa 2 000 Automaten; derer können wir jetzt wenigstens habhaft werden.

Es ist insgesamt ein wichtiger Nebeneffekt, dass auch die Absicherung des Glücks­spielmonopols für Österreich – eben aufgrund der Umsetzung europäischer Vorgaben und Erfordernisse – erreicht wird.

Wenn man gesehen hat, wie schwierig es war, zu einer gemeinsamen Regelung zu kommen und diese in einen Gesetzestext zu fassen, dann kann man sich denken, um wie viel schwieriger es für die Beamten – vor allem im Ministerium – sein wird, unsere Vorgaben in die Tat umzusetzen, insbesondere all die technische Ausstattung und die Programmierung, die dazu notwendig ist. Das ist eine wirklich große Aufgabe. Ich wünsche ihnen dabei viel Erfolg und bedanke mich schon vorweg sehr herzlich dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.53

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 223

19.53.47

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekre­tär! Geschätztes Hohes Haus! Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes werden wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Ziele in einen Rahmen gegossen. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den politischen Rahmen mit Normen abzustecken.

Mit dieser Änderung des Glücksspielgesetzes wird ein wichtiger Schritt zu einer verstärkten Spielsuchtprävention gesetzt. Der Beirat beim Bundesministerium für Finan­zen wird ebenfalls dazu beitragen, der Spielsucht entgegenzuwirken. Durch die Festlegung eines Höchstgewinnes und einer Mindestdauer für die einzelnen Spiele soll auch die Spielsucht diesbezüglich eingeschränkt werden. Durch die klaren Vorgaben und Aufgaben im Automatenbereich wird der Spielerschutz verstärkt und effizienter gestaltet.

Mit der Festlegung der so wichtigen Vernetzung der Spielautomaten und der Video­lotterie-Terminals mit dem Bundesrechenzentrum wird die direkte Kontrolle in diesem so sensiblen Bereich erst flächendeckend möglich. Durch die Schließung der Besteue­rungs­lücken wird eine Wettbewerbsfairness zwischen den Anbietern geschaffen, und mehr Steuergerechtigkeit hält in diesem Bereich Einzug.

Geschätzte Damen und Herren! In dieser Novelle des Glücksspielgesetzes wird auch ein finanzieller Beitrag für den Sport festgelegt. Mit einer gesicherten Summe von 80 Millionen € jährlich – nach oben offen – wird aus den Abgabenmitteln des Kon­zessionärs der Sport finanziell unterstützt.

Dieses Gesetz ist nicht nur ein notwendiger und richtiger Schritt, sondern auch ein gesellschaftspolitischer Fortschritt in der Ordnungstätigkeit hinsichtlich des Glücks­spiels, und dies nicht nur im Spieler- und Jugendschutz, in der Kontrolle und Wettbe­werbs­fairness, sondern auch bei der Unterstützung unseres Sportes. Somit ist der heutige Tag durch die Beschlussfassung dieses Gesetzes auch ein guter Tag für den Sport. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


19.55.59

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Durch das neue Gesetz, durch diese Novellierung des kleinen Glücks­spiels mit Automaten wird vor allem auch dem Wildwuchs entgegengewirkt. Zurzeit sind rund 10 000 Automaten legal aufgestellt, und die Schätzungen der illegalen Geräte bewegen sich ungefähr auch in diesem Bereich.

5 600 Automaten werden es künftig in den vier Bundesländern sein, die das Auto­matenspiel bereits erlaubt haben. Es wird – und das wurde heute schon einige Male angesprochen – der Spielerschutz verschärft, vor allem mit den neuen Zugangs­regeln zu den Automaten-Casinos, wo nur noch Volljährige – es herrscht Ausweis­pflicht – eingelassen werden. Es wird auch in die Kontrolle durch die SOKO Glücks­spiel investiert.

Wichtig ist natürlich auch, dass die legal aufgestellten Automaten zukünftig mit dem Bundesrechenzentrum verbunden sein werden. Erstmals wird die Stelle für Sucht­prävention und Spielerberatung im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet.

Bisher lag der Maximaleinsatz beim kleinen Glücksspiel bei 50 Cent. Allerdings muss man auch wissen, dass es da Parallelspiele gab, durch die diese Grenzen bei Weitem überschritten wurden. – Diese Tricks sind künftig nicht mehr möglich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 224

Glücksspiel kann zur Sucht werden, das ist problematisch für die Betroffenen und deren Familien. Durch ein Verbot wird die damit verbundene Abdrängung in die Illegalität forciert, und über das Bundesgebiet Österreichs hinweg werden die Spieler trotzdem tätig sein. Damit wäre mit Sicherheit niemandem geholfen. Mit diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen ist aber ganz im Gegenteil – beginnend mit der Schulung über die Informationspflicht bis hin zur vollen Haftung des Betreibers – auch ein Riesenschritt in der Verbesserung des Spielerschutzes gelungen.

Eine gewaltige Herausforderung wird die Reglementierung des Online-Glücksspiels sein. Ich wünsche mir, dass im Finanzausschuss auch daran ähnlich effizient, ja genauso effizient gearbeitet wird wie bisher an diesem Glücksspielgesetz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


19.58.19

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist völlig unbestritten, dass das Glücksspiel gesetzliche Regelungen braucht. Diese vorliegende Novelle samt Anträgen und Aus­schussfeststellung verbessert die österreichischen Regelungen. Jugendschutz und Spieler­schutz, Kontrollmöglichkeiten sowie die Evaluierung bis 2014 sind drei wesentliche Bereiche, die ich festhalten möchte. Die Problematik des Internet-Glücksspiels wird – so ist es vereinbart – in Kürze behandelt werden.

Natürlich freut es mich, dass diese Vorlage breite Zustimmung in diesem Haus findet und dass ein Erfolg für den Sport erreicht wurde. Darüber wird der Vorsitzende des Sportausschusses, Herr Abgeordneter Hermann Krist, bestimmt einiges zu sagen haben.

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber wie Jacky Maier auch die Wettbüros ansprechen, die Wettbüros, die überhandgenommen haben und an jeder Ecke zu finden sind. Ich weiß, dass sie in die Kompetenz der Bundesländer fallen – ich spreche von Oberösterreich, wo Handlungsbedarf gegeben ist. Diesen Handlungsbedarf zeigen auch die Vorschläge der großen Städte auf, zum Beispiel die Resolution der Stadt Wels an den Oberösterreichischen Landtag, die einstimmig, also mit den Stimmen aller Fraktionen, beschlossen wurde.

Meine Damen und Herren! Für alle Gesetzgeber – wie hier im Bund so auch auf Landesebene, zumindest in Oberösterreich – gilt es, zeitgemäße und praktikable Regelungen zu treffen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


20.00.14

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Inhaltlich wurde bereits sehr vieles zu diesem Thema erläutert. Vier Parteien gehen mit, und jedem von uns ist bewusst, dass diese Lösung, die jetzt über einen größeren Zeitraum hinweg ausverhandelt wurde, einen Kompromiss darstellt und natürlich nicht auf Vollständigkeit pochen kann, dass sie weiter evaluiert werden muss, denn es ist eine sehr wichtige Materie, die nicht nur Einzelne betrifft, sondern wenn dieses Schicksal zuschlägt, dann sind ganze Familien davon betroffen. Daher ist es umso wichtiger, diesen Fortschritt zum jetzigen, zum Ist-Zustand hin erreicht zu haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 225

Viele wichtige Ansätze, die heute schon von meinen Vorrednern sehr detailliert erläutert worden sind, helfen mit, dass es durch das Gesetz auch wirklich zu einer Verbesserung kommt. Sie reichen von der Kontrolle der Geräte selbst über die Kon­trolle der Spieler beziehungsweise, was ganz wichtig ist, auch die Betreuung, die Begleitung jener, die eventuell anfällig sind, spielsüchtig zu werden, bis hin zu den positiven Effekten, die von der Standortverminderung oder der Begrenzung der Anzahl der Geräte an den Standorten zu erwarten ist, weil dadurch die Versuchungen und Verlockungen nicht größer werden oder auch nur so groß bleiben wie in der Vergangenheit. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich denke, dass diese Verschärfungen sehr wohl dazu beitragen, dass der sogenannte Wildwuchs eingedämmt, die direkte Kontrolle der Spieler verbessert und damit auch der Spielsucht entgegengewirkt wird. Wir müssen uns in der nächsten Zeit um die Evaluierung kümmern. Dass wir auch einen positiven Effekt auf die Sportförderung in diesem Gesetz verpackt finden, ist mehr als ein positives Zeichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.02.09

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Mit dieser Novellierung des Glücksspielgesetzes ist aus meiner Sicht als Sportsprecher ein großer Erfolg im Sinne einer nachhaltigen Finanzierung des österreichischen Sports erzielt worden. Im Regierungsprogramm ist noch gestanden: Anhebung der Untergrenze von mindestens 40 Millionen € auf mindestens 60 Mil­lionen €. In der Zwischenzeit wissen wir, dass die Untergrenze 80 Millionen € ist, dass es keinen Deckel gibt, dass wir sogar ab 2013 an der Entwicklung der Lotterien nach oben hin, sofern sie sich so entwickeln, auch mit partizipieren können, wenn es um die Entwicklung der glücksspielrechtlichen Bundesabgaben des Lotterienkonzessionärs geht.

Es war wichtig, und das ist im Regierungsprogramm auch so festgeschrieben worden, dass eine Sicherung und Reformierung der Finanzierung des österreichischen Sports durchgeführt wird, ein Bekenntnis zum Glücksspielmonopol als Grundlage der Finan­zierung, und dass im Falle – und das war besonders wichtig – einer Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch europäische Vorgaben die Schaffung einer adäquaten, gleichwertigen Finanzierungsgrundlage vorgesehen ist. – Das ist gelungen!

Bedenkt man den ersten Vorschlag von März 2010 mit mindestens 60 Millionen €, maximal 70 Millionen € ohne Valorisierung, ist die jetzige Lösung mit Sicherheit um vieles besser. Damit können wir arbeiten, eine nachhaltige Finanzierung ist gegeben.

Ich sage Danke allen Verhandlern aus dem Bereich des Finanzministeriums und des Sports und vor allem natürlich unserem Sportminister für seine konsequente Haltung zum Wohle des österreichischen Sports. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuzdas. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.56

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn die einen kritisieren, dass das Gesetz zu wenig weit geht, und die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 226

anderen meinen, es sei viel zu streng, dann kann man davon ausgehen, dass wir im Finanzausschuss einen guten Mittelweg gefunden haben.

Die Novelle zum Gesetz verbessert eindeutig den Jugendschutz und den Spielerschutz und flächendeckend auch die Zugangsbeschränkungen. Der Finanzausschuss hat in seinen Sitzungen und auch in den Ausschussfeststellungen deutlich gemacht, worum es ihm geht. Eines muss jedoch klar sein: Das Spielen können wir nicht verbieten, denn die Lust, zu spielen oder das Glück im Spiel zu versuchen, ist so alt wie die Menschheit selbst.

Da schon sehr viel dazu gesagt wurde, möchte ich noch im Telegrammstil einige Beispiele zum Spielerschutz anmerken, etwa die beim Finanzministerium einzu­richtende Stelle für Suchtprävention und Suchtberatung und die elektronische Anbin­dung an das Bundesrechenzentrum, die eine verbesserte Überwachung und Einhal­tung der Vorgaben dieses Gesetzes garantiert. Dazu gehört auch, was noch nicht erwähnt wurde, die Zertifizierung von Teilen der Software dieser Automaten, vielleicht auch mit dem Status einer Revisionssicherheit, um eine nachprüfende Kontrolle zu gewährleisten.

Herr Staatssekretär, ganz wichtig wird sein, dass wir auch das Internetglücksspiel, das sich immer stärker verbreitet, schneller regeln. Wir haben uns das bis Ende der Legislaturperiode vorgenommen. Ich denke, je schneller, umso besser wird es sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Summe ist die vorliegende Novelle ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, und ich bin sehr froh, dass er mit Zustimmung von vier Parteien – vielleicht von fünf, die Grünen haben ja noch ein paar Minuten Zeit, sich das zu überlegen – beschlossen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Matznetter –: Christoph, sag ihnen, was Sache ist!)

 


20.05.49

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Zuerst muss ich Peter Pilz verteidigen. Wenn die Abgeordneten Höbart und Windholz hier die Position der Novomatic verteidigen, dann darf auch irgendjemand die Position der Casinos Austria vertreten. Im Grünbuch der Grünen kam mir alles so bekannt vor. Ich kannte das schon. Alle diese Fälle wurden von den Casinos immer an die Politik herangetragen, um darzulegen, wie schlimm es in den Casinos der Novomatic zugeht. Jetzt regeln wir das. (Abg. Mag. Molterer: Sehr gut!)

Jetzt zum Ernst der Sache: Es ist in den Casinos über die Jahre gelungen, und das war ein Erfolg der Gesetzgebung, genau diese Spielsuchtgeschichte zurückzudrängen, und zwar mit dem Einbau der Schwelle: Ich gehe hinein ins Casino, ich muss mich ausweisen, ich kann gesperrt werden, die fragen mich, ob ich mir das überhaupt leisten kann! – Genau damit hat man erreicht, dass Spielsucht in den österreichischen Casinos – großes Glücksspiel – nicht mehr in dem Ausmaß ausgelebt werden kann.

Wohin hat das dann tendiert? – Es hat zum Automatenspiel tendiert. Und genau dort machen wir jetzt das Richtige, indem wir diese Regelungen auch dort anwenden, und zwar wortwörtlich die gleichen. Das erklärt auch, warum wir neben den 15 Konzes­sionen in den theoretisch bis zu 27 Automatensalons, die aber deutlich weniger sein werden, weil die Länder nicht so viel hergeben werden, die gleichen Regeln anwenden. – Nicht ganz! Entschuldigung! Casinos-Austria-Vertreter Pilz, das ist wich­tig! In den Casinos ist es nämlich so, dass ohne Limit gespielt werden kann, die sich gar nicht abschalten und es auch keine 10 €-Beschränkung gibt. Daher muss man eher schauen, wenn man ein Casino betreibt, ob man da nicht wettbewerbswidrig gegen­


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über den anderen Casinos eingreift. Daher die Regelung 10 €. Das hat nichts mit den Automaten zu tun! Die Einzelaufstellung ist mit 1 € beschränkt und bedeutet gegenüber dem Status quo eine deutliche Beschränkung. So ist es!

Daher: Wir setzen alles um, wir setzen ein Spielerschutzziel um, und wir machen mit dem Entschließungsantrag etwas Sinnvolles. Schauen wir uns an, wie es funktioniert! Verbessern wir, was notwendig ist! Und vor allem, Herr Staatssekretär, machen wir möglichst bald die Regelung fürs Internetspiel, denn dorthin wird es weitergedrängt werden! Wir werden das jetzt erleben: Das Automatenspiel wird ordentlicher werden, und die Spieler werden verstärkt im anderen Bereich zu finden sein.

In diesem Sinn: mehr Zusammenarbeit! Das gilt auch für die Vertreter, die die alten Dokumente aus anderen Bereichen hier wieder aufarbeiten, wie Kollege Pilz, dem ich aber sehr dankbar für seine Einwendungen bin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Stummvoll.)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Vorläufig letzter Redner hiezu: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.27

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir werden der vorliegenden Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben. (Abg. Haubner: Wer ist „wir“?) Sie ist eine Verbesserung des Status quo. Es ist uns bewusst, dass das Gesetz, das heute zu beschließen ist, nicht der Stein der Weisen ist. Ich gebe den Kritikern, die die Zustimmung nicht geben können, insofern recht, als die Spielsucht und das Spielsuchtverhalten durch diese gesetzlichen Maßnahmen sicherlich nicht beseitigt werden können – aber sie können in geordnete und in kontrollierbare Bahnen gelenkt werden.

Wir stimmen deshalb zu, weil das Gesetz zu mehr Transparenz führen wird und damit auch die Kontrollen verschärft und erleichtert werden können. Es ist aus unserer Sicht zu begrüßen, dass es zu einer bundesgesetzlichen Regelung kommt, wenngleich die Automatensalons und Einzelautomaten mit den strengen Spielerschutzbestimmungen und Aufsichtsregeln in der Landeskompetenz verbleiben.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das heute schon vielfach angesprochene Internetglücksspiel noch in dieser Legislaturperiode neu geregelt werden muss, denn es ist ein Faktum, dass das Online-Glücksspiel mit einem Anteil von rund 40 Prozent bereits den größten Anteil an den gesamten Glücksspielausgaben pro Haushalt stellt.

Die Abschaffung der Kompetenzzersplitterung wird besonders begrüßt, da in der Vergangenheit die geteilte Behördenzuständigkeit jedenfalls in der Praxis zu großen Problemen geführt hat. Die Vernetzung aller Geräte beim Bundesrechenzentrum erscheint daher als Kontrollmaßnahme aus unserer Sicht besonders sinnvoll. Es wird so eine Möglichkeit geben, den Jugendschutz und den Zugang zu den Spielen besser und effektiver zu kontrollieren und zu gestalten.

Das neue Lizenzverfahren und die Beschränkung bei der Aufstellung von Automaten werden den Wildwuchs auf dem Glücksspielmarkt eindämmen und Vorkehrungen gegen die kriminelle und illegale Abzocke in den Hinterzimmern ermöglichen, wie das heute schon gesagt wurde. Aus diesen Gründen stimmen wir dieser Regierungs­vorlage zu. (Beifall bei der FPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich noch Frau Abgeordnete Dr. Moser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



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20.11.14

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Vom Quantensprung war die Rede, Herr Kollege Stummvoll. Sie wissen ja genau, im engsten Sinn des Wortes, physikalisch betrachtet, ist ein Quantensprung ein Übergang in kleinerem Ausmaß und nicht eine qualitative Veränderungen in einem Gesamtprozess. Und genau das trifft auch auf dieses Gesetz zu! Es bietet zwar leichte Verbesserungen gegenüber dem Status quo, aber die wesentlichen Dinge werden unseres Erachtens ins Gegenteil verkehrt, nämlich verschlechtert.

Herr Staatssekretär, wir wissen es ja, und da nützt auch gar kein Herumreden: Es gibt eine Verdoppelung des Spielereinsatzes, es gibt eine Verfünffachung der Zahl der Spiele in einem gewissen Zeitraum, und das bedeutet, meine Damen und Herren, leider eine Vervielfachung der Probleme.

Schauen wir doch die Probleme ganz konkret an! Gehen Sie nach Kärnten, nach Treffen und schauen Sie sich dort die Statistik im Krankenhaus an, nachdem in Kärnten das Glücksspiel sozusagen landesgesetzlich erlaubt wurde. Was glauben Sie, wie sich da die Zahlen in der Statistik geändert haben? – Ursprünglich gab es sechs Behandlungsfälle, ambulant Behandelte in Sachen Spielsucht. Und jetzt: 233! Bitte, das ist ein massiver Anstieg der Problematik.

Oder schauen Sie auch in das andere Krankenhaus, De La Tour: Ursprünglich 1 Prozent der Behandlungsfälle aufgrund Spielsucht. Und nachdem das Landesgesetz die Automaten sozusagen legalisierte – 15 Prozent.

Drittes Beispiel: Sie haben vielleicht am Sonntag vor einer Woche auch die Sendung „Hohes Haus“ gesehen. Da lief ein guter Beitrag aus Kalksburg. Eine Spielsüchtige erzählte von ihren Herausforderungen, von ihren Belastungen. Zum Schluss wird dann noch ihr Therapeut interviewt. Und der Therapeut, Herr Dr. Poppe, wird mit der Frage konfrontiert: Wie schätzen Sie die Verdoppelung des Spieleinsatzes auf 10 € ein? – Die Antwort des Therapeuten war, dass er einen kranken Spielsüchtigen zitiert hat. Und der kranke Spielsüchtige sagt: San die deppat? San die deppat, dass sie den Einsatz verdoppeln?!

Das war also in der Sendung „Hohes Haus“ zu hören. Bitte, das ist sozusagen eine Rückmeldung von der Expertenebene, denn Sie haben ja ein Glücksspielgesetz ohne Begutachtung, ohne Experten-Hearing und ohne die Betroffenen, die Familienange­hörigen – die vielen also, die leiden, die bankrott sind, weil Mitglieder der Familie spiel­süchtig sind – einzubeziehen ins Parlament gebracht.

Wir lehnen dieses Gesetz ab, denn es hätte ja einen Weg gegeben. Es hätte den Weg Norwegen gegeben. Norwegen hat eine systematische Beschränkung vorgenommen, zwar die Legalisierung durchgeführt, den Wochenverlust allerdings mit 250 € limitiert. Und was machen Sie? – Sie limitieren den Zweistundenverlust mit 72 000 €, falls ich das richtig in Erinnerung habe! Da klaffen ja Welten dazwischen: Norwegen 250 € in der Woche, bei uns alle zwei Stunden 72 000 €. Das ist Ihr Glücksspielgesetz! Und was Sie damit an sozialen Problemen, an finanziellen Problemen, auch an Behand­lungsproblemen lostreten – bitte, das liegt in Ihrer Verantwortung, Herr Staatssekretär.

Wir haben ja auch über diese 10-€-Grenze gesprochen. Ihre ehrliche Auskunft im Ausschuss war: Gewisse Bereiche wurden verschärft, deswegen müssen wir bei der Spielhöhe etwas anheben. Die „Anhebung“ ist eine Verdoppelung, und in Kombination mit der erhöhten Zahl ergibt das eben diese sagenhaften 72 000 €. Das ist der Weg in den Ruin, und das wollten wir verhindern. Wir haben wirklich systematisch in Richtung Spielerschutz weiterverhandelt. Ich muss mich auch noch für die konstruktive Arbeit bedanken, zum Beispiel auch für die Idee der Spielerkarte von Kollegem Westenthaler,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 229

aber in Summe bleibt das Gesetz hinter den Anforderungen zurück. Kein Online-Spiel­verbot, die Wettbüros sind das Problem – wir haben das reihenweise gehört.

Zum Schluss noch ein Bonmot: Was glauben Sie, was jetzt der Höchststeuersatz ist? – Früher war der Höchststeuersatz 80 Prozent für die Automatenfirmen. Dank dieses Gesetzes sinkt er auf sagenhafte 30 Prozent. Das tragen wir nicht mit! (Beifall bei den Grünen.)

20.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zusatzanträge und Verlangen auf getrennte Abstimmung vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sit­zung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 7 und 8 nach die Abstimmung über Tagesord­nungs­punkt 9.

Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort.

20.16.389. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (681 d.B.): Euro­päisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internatio­naler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.14

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Nun, dieses Überein­kommen, es liest sich ja an sich ganz gut: Binnenschifffahrt, ökologisch wunderbar, Güter ökologisch sinnvoll auf die Wasserstraße. Das Ganze hat nur einen kleinen, aber für meine Region, nämlich für Niederösterreich, für die Wachau, wesentlichen Haken. Es geht darum, dass die Wachau als eine der letzten Fließstrecken erhalten bleiben soll, und es gibt massive Bedenken, dass die derzeitigen technischen Maßnahmen, nämlich das bloße Ausbaggern der Fahrrinne, ausreichen werden, um den Notwen­digkeiten dieses Güterverkehrs zu entsprechen.

Es wird uns zwar aus dem Ministerium gesagt, das wäre kein Problem, aber der Teufel und in dem Fall die Hintertür stecken im Detail. Es geht nämlich um die Frage, was dazu drinnen steht, wie man diesen Vertrag verändern kann. In der Anlage III geht es um die technischen Details – also wie lange ein Schubverband ist, wie hoch, wie breit, wie tief die Fahrrinne sein muss –, diese können geändert werden. Und das noch dazu durch ein derart bürgernahes Gremium, das da heißt – ich lese es vor –: Haupt­arbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Da kann man sich schon ungefähr vorstellen, wie bürgernah die agieren werden. Die machen einen Vorschlag, der wird dann den Mitgliedsstaaten zugeschickt. Und gerade dort, wo die Technik angesprochen wird, braucht man ein Fünftel der Mitgliedsstaaten, um Einspruch zu erheben, und es reicht nicht so wie in den


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 230

Anlagen I und II, in denen es um die Benennung der Flüsse geht beziehungsweise um die bedeutenden Häfen, der Einspruch nur eines Mitgliedslands.

Das heißt, wir werden da Mitstreiter brauchen, wenn sich auf einmal die technischen Rahmenbedingungen ändern sollten durch diese Hauptarbeitsgruppe Binnenschifffahrt der Wirtschaftskommission und so weiter. Damit wird vertraglich die Hintertür aufge­macht, um das zu machen, was wir nicht wollen – nämlich eine Staustufe, noch dazu vielleicht inklusive Kraftwerk in der Wachau. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dr. Moser.)

Um dem entgegenzuwirken, bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein, den ich nunmehr vortragen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, auch künftighin sicherzustellen, dass in der Wachau weder Donau-Staustufen noch Donau-Kraftwerke errichtet werden und es zu keiner Zerstörung des Weltkulturerbes Wachau kommt.“

*****

Dazu sind auch entsprechende Petitionen der Wachauer Gemeinden – ich weiß es von Weißenkirchen – an den Nationalrat gerichtet worden, aber auch eine ablehnende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Wachau, des Arbeitskreises Wachau. Auch das Lebensministerium hat hiezu eine abschlägige Stellungnahme abgegeben und meint: In Zukunft ist bei einem Ausbau nicht sichergestellt, dass man ohne Staustufe auskommen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkulturerbes Wachau

eingebracht in der 69. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. Juni 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 9, Bericht des Verkehrsausschusses über die Regie­rungsvorlage (681 d.B.): Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwas­ser­straßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 (745 d.B.)

Die Wachau ist ein einzigartiges Flusstal Europas, die Region Wachau–Nibelun­gengau–Kremstal eine einzigartige Kulturlandschaft und ein großer Touristenmagnet. Im Jahr 2000 wurde die Wachau mit dem 33 Kilometer langen Donauabschnitt mit den Stiften Melk und Göttweig und der Altstadt von Krems in die Liste des UNESCO-Weltkultur- und -naturerbes aufgenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 231

Nunmehr ist die Wachau massiv bedroht. Die Verabschiedung der Regierungsvorlage zum Europäischen Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von inter­nationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008 und die Ratifizierung dieses Übereinkommens stellen eine massive Bedrohung der Wachau dar. Experten befürchten leider zu Recht, dass die Ratifizierung des Übereinkommens die Errichtung mehrerer Staustufen und in Folge auch die Errichtung von Kraftwerken in der Wachau bedeutet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, auch künftighin sicherzustellen, dass in der Wachau weder Donau-Staustufen noch Donau-Kraftwerke errichtet werden und es zu keiner Zerstörung des Weltkulturerbes Wachau kommt.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minu­ten sind eingestellt. – Bitte.

 


20.20.27

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Umweltfreundlicher Güterverkehr und die Reduzierung der Schad­stoff- und Feinstaubbelastung sind ein wesentlicher verkehrspolitischer Grund­satz unserer Verkehrsministerin Doris Bures. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass in den letzten Monaten zahlreiche entsprechende Maßnahmen und Initiativen gesetzt wurden. Ich darf an dieser Stelle nur an den wirklich massiven Ausbau der Schienen­infrastruktur und den Kampf gegen die Einführung der Gigaliner erinnern.

Neben der Schiene ist die Schifffahrt eine ökologische Alternative zum Gütertransport auf der Straße. Hinzu kommen wirtschaftliche Vorteile des Transports von Gütern mit dem Schiff wie die Verringerung von Staus im Straßenverkehr und von Verkehrs­unfällen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Donau besitzt Österreich eine Wasserstraße von internationaler Bedeutung. Es ist daher richtig und sinnvoll, dass Österreich dem Europäischen Übereinkommen über Wasserstraßen von internationaler Bedeutung beitritt. Während im Bereich der Eisenbahn und des Kombinierten Verkehrs schon lange entsprechende Übereinkommen unterzeichnet sind, war das im Bereich des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schifffahrt bisher nicht der Fall. Mit der Ratifizierung setzt Österreich ein formelles Signal, dass es seine Verantwortung für den Donauabschnitt in Österreich wahrnimmt und dies auch weiter tun wird und damit der Schifffahrt konstante Bedingungen bietet.

Zusätzlich wurden die österreichischen Donauhäfen Wien, Krems, Enns und Linz in die Liste der Binnenhäfen mit internationaler Bedeutung aufgenommen und ihre Position damit gestärkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, eines möchte ich hier sehr deutlich sagen, weil es fälschlicherweise immer wieder behauptet wird: Das Übereinkommen ist kein Fluss­ausbauprogramm, verpflichtet Österreich nicht zum Bau von Kraftwerken und bringt auch keine Verschlechterung für die Umwelt. Auch das Weltkulturerbe Wachau ist


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 232

durch dieses Übereinkommen sicherlich nicht bedroht. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ha! Ha! – Abg. Dr. Moser: Das glauben Sie!)

Der von den Grünen kolportierte Plan eines Donau-Oder-Elbe-Kanals ist, würde ich meinen, auch aus der Luft gegriffen. Entsprechende Überlegungen gibt es weder im österreichischen Generalverkehrsplan noch im Regierungsübereinkommen noch im Nationalen Aktionsplan Donauschifffahrt. (Abg. Dr. Moser: Aber international!) Ein solches Projekt, Frau Kollegin Dr. Moser – da sind wir sicherlich einer Meinung –, wäre weder ökologisch sinnvoll noch finanziell durchführbar. Entsprechende Spekulationen sind deshalb zurückzuweisen.

Auch das Gespenst eines Donaukraftwerkes östlich von Wien hat keinerlei realen Hintergrund. Die Donau-Auen bei Hainburg sind ein wertvoller Lebensraum für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und werden dies auch noch für viele weitere Gene­rationen bleiben.

Mit der Ratifizierung des Schifffahrtübereinkommens werden beträchtliche Mittel nach Österreich fließen. Diese werden auch zum größten Teil wieder für die Renatu­ralisierung der Donau östlich von Wien eingesetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren, abschließend: Die Binnenschifffahrt ist ein ökolo­gisch und wirtschaftlich wichtiger Verkehrsträger. Mit der Donau verfügt Österreich über eine wichtige internationale Wasserstraße, und mit der Ratifizierung des Abkom­mens über Wasserstraßen von internationaler Bedeutung bekennt sich Österreich sowohl zum ökologischen Güterverkehr als auch – was auch besonders wichtig ist – zu seiner internationalen Verantwortung. (Beifall bei der SPÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.24.40

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Bundesminister! Lieber Kollege Heinzl! Meine Damen und Herren! Ja, wenn das alles so einfach wäre, wie Sie das darstellen oder wie du das darstellst, lieber Kollege, warum hat dann Deutschland die­ses Abkommen nicht ratifiziert? Es geht um Binnenschifffahrt, und die Bundesrepublik Deutschland ist binnenschifffahrtsmäßig ein viel, viel angebotsreicheres Land als wir. Wir haben die Donau. Wo gibt es sonst Binnenschifffahrt bei uns? Deutschland ratifiziert absichtlich nicht, weil dieses Abkommen aus dem Jahr 1996 – es ist ja ein sehr veraltetes Abkommen – aufgrund der Wasserstandsnormen, die darin verankert sind, sehr wohl den kraftwerksmäßigen Ausbau des Oberlaufes der Donau impliziert, damit der richtige Wasserstand gewährleistet ist.

Wenn Deutschland aus diesem Grund nicht ratifiziert, warum ratifizieren wir dann? Wir ratifizieren blauäugig. Die Wachau ist nun preisgegeben. Das internationale Abkom­men ist rechtlich verpflichtend; das, was im Regierungsübereinkommen steht, ist recht­lich beliebig. Das, was in sonstigen Bekenntnissen steht – kein Kraftwerksausbau, sei es in der Wachau oder sei es nach Wien –, ist beliebig. Das kann jederzeit gesetzlich geändert werden.

Hier aber haben wir ein internationales Abkommen, das uns in ein rechtliches Korsett steckt, und dieses rechtliche Korsett hat ja nicht nur die Drohung zukünftiger Kraft­werke aufgrund des notwendigen Wasserstandes – wozu Kollege Kukacka 2006 noch sein Scherflein beigetragen hat, weil er das auf drei Meter erhöht hat; das ist ja seine österreichische Zugabe zu diesem internationalen Abkommen –, nein, es ist ja noch ein zweiter wesentlicher Punkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 233

Der zweite wesentliche Punkt betrifft einen sogenannten Donau-Oder-Elbe-Kanal. Bitte, das ist ein Projekt aus dem Dritten Reich. Das taucht jetzt wieder auf in diesem internationalen binnenschifffahrtswirtschaftlichen Abkommen. Das ist ein Projekt – Adolf-Hitler-Kanal hieß es ursprünglich –, das jetzt wieder aktualisiert werden soll, ganz konkret durch die Vorhaben unseres Nachbarstaates Slowakei. Die planen bereits einen Güterterminalumschlaghafen von Wasser auf Bahn beziehungsweise auf Straße, und zwar nicht ferne von Bratislava, im Norden von Bratislava.

Das kann es doch nicht sein, dass wir ein derart hinterwäldlerisches überkommenes internationales Abkommen jetzt womöglich noch in nationales Recht umsetzen und sagen: Meine Güte! Es trifft uns eh nicht so hart, denn wir haben ja noch andere Dinge, A, B, C, D, E, F, G, vielleicht noch eine EU-Wasserrahmenrichtlinie et cetera. – Nur, unser Problem ist, es ist ein international rechtlich verbindliches Übereinkommen.

Frau Ministerin! Sie selbst haben sich wahrscheinlich nicht der Mühe unterzogen – wir schon –, all die Stellungnahmen zu dieser Ratifizierung zu lesen, seien sie von der Arbeiterkammer, von der Umweltanwaltschaft Wien oder auch vom Umweltministerium, von der Stadt Wien, vom renommierten Forum für Wissenschaft und Umwelt, dem Umweltdachverband und anderen, dem WWF et cetera. Da gibt es eine ganze Reihe von Einwendungen, die Sie mit dieser Ratifizierung negieren.

Einwendung Nummer 1: Umsetzung der Vorgaben nur mit massiven Eingriffen wie zusätzlichen Stauhaltungen;

Nummer 2: Widerspruch mit Vorgaben des Gemeinschaftsrechts, etwa FFH- und Vogelschutz-Richtlinie;

Nummer 3: Widerspruch mit Verpflichtungen Österreichs aus zahlreichen völkerrecht­lich und innerstaatlich bindenden internationalen Abkommen, etwa Ramsar-Konvention zum Schutz der Feuchtgebiete – Donau-March-Thaya-Auen –, Berner Konvention, Bonner Konvention, UNESCO Welterbekonvention;

Nummer 4: Widerspruch mit Verpflichtungen, die Österreich zum Beispiel in der Wachau zur Erhaltung von mit EU-Geld in LIFE-Projekten erreichten Verbesserungen zwingen;

Nummer 5: Widerspruch mit Landesrecht im Bereich Naturschutz und Nationalparke, Nummer 6: Widerspruch zum geltenden gesetzlichen – auch ökologischen – Auftrag der via donau;

Nummer 7: fehlender Vorbehalt gegen Unterwerfung unter Schiedsgerichtsent­schei­dung ... – und so weiter –;

Nummer 8: „Primat wirtschaftlicher Interessen verfehlt und nicht begründbar“;

Nummer 9: „Interessenskonflikte mit anderen öffentlichen Interessen – insbesondere der Ökologie – sind dabei absehbar.“ – Das kommt vom Lebensministerium, vom Umweltministerium.

Nummer 10: Falscher Ansatzpunkt für Verkehrsverlagerung aufs Schiff;

Nummer 11: Überzogene Tiefen-Ziele – die Stadt Wien hat das eingewendet –;

Nummer 12: Ausbau-Spirale durch explizite AGN-Vorgabe bei Modernisierung und Neubau von Wasserstraßen.

Ich könnte das fortsetzen, aber ich erspare Ihnen die letzten vier Passagen.

Gegen alle diese sachlichen Einwände ratifizieren Sie blind ein Uraltabkommen, das uns potenzielle Ausbaubomben legt. Das geht nicht, Frau Ministerin! Deswegen unser


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 234

Protest. Deswegen werden wir auch auf anderen Ebenen versuchen, dagegen zu wirken.

Es kann nicht sein, dass Sie mit dieser Ratifizierung praktisch die Bahn frei machen für eine Konkurrenz auf der Wasserstraße, die sowieso in erster Linie gegen die Schiene geht. Sie verlagern kein einziges Lastwagentransportvolumen auf die Wasserstraße mit dieser Ratifizierung, weil ja das Problem ist, dass gegenüber der Straße die Was­serstraße noch immer viel zu unattraktiv ist, auch wenn Sie ein Stauwerk in der Wachau machen, auch wenn Sie in Hainburg ein Stauwerk machen würden, um dieser Ratifizierung entsprechende Schritte folgen zu lassen.

Es tut mir leid, Frau Ministerin, diese Ratifizierung ist so etwas Unnötiges wie ein Kropf, und Sie machen es trotzdem. Ich verstehe es rational nicht, also bitte erklären Sie uns das einmal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.31.03

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist schon im Ausschuss aufgefallen, dass der Vertreter der Umweltorganisationen, der dort anwesend war, aus meiner Sicht ein Märchenerzähler geworden ist, und ich glaube auch, dass er den Umweltorgani­sa­tionen keinen guten Dienst erwiesen hat, wenn er solche Räubergeschichten erzählt hat, wie sie Frau Dr. Moser jetzt in ähnlicher Form hier auch erzählt hat.

Für mich gilt immer noch die politische Realität, und ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine politische Gruppierung in diesem Land gibt, die ernsthaft ein Stauwerk in der Gegend der Wachau oder in Hainburg befürwortet oder plant. Also das ist einmal die politische Realität. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Nach dem Vertrag kann das nicht ausgeschlossen werden!)

Daher glaube ich auch, dass diese Argumentation, die von Ihnen geführt wird, in Wirk­lich­keit der Sache schadet, weil Sie damit auch von einer eigentlich grundvernünftigen Idee ablenken. Lassen Sie mich daher zu einigen verkehrspolitischen Argumenten im Zusammenhang mit der Schifffahrt kommen.

Wenn wir die Integration innerhalb der Europäischen Union aufgrund der Tatsache, dass sowohl die ost- als auch südosteuropäischen Länder in die EU gekommen sind, in Betracht ziehen, wissen wir, dass das einen Anstieg im grenzüberschreitenden Verkehr in einer Größenordnung von 7 bis 9 Prozent per anno bedeutet. Das führt zu einer Überlastung sowohl der Schiene als auch der Straßenwege (Abg. Dr. Moser – die Arme weit ausbreitend –: Auf der Schiene ist noch sooo viel Platz!), und trotz aller Ausbauten, die da geplant sind, ist es natürlich eine Notwendigkeit, diesen Schienen­ausbau auch aus umweltpolitischen Gründen vorzunehmen.

Jetzt gebe ich Ihnen nur eines zu bedenken: Wenn wir davon ausgehen, dass man eine Gütertonne auf der Straße 100 Kilometer transportiert, so kommen Sie bei gleichem Energieverbrauch mit einer Gütertonne auf der Schiene 300 Kilometer und auf der Wasserstraße 370 Kilometer weit. Das soll nur aufzeigen, wie ökologisch auch der Ausbau der Wasserstraße ist. Würden wir die Güter, die zurzeit auf dem Wasser befördert werden, auf der Straße befördern, wissen wir, dass sich die Schad­stoffemissionen um mehr als 10 Prozent erhöhen würden.

Wenn mehr Güter auf der Wasserstraße sind, heißt das eigentlich weniger Emissionen, es heißt weniger Lärm, es heißt weniger Unfälle, es heißt weniger Stau. Insofern sollte es das Ziel sein, den Güterverkehr bis zum Jahr 2015 dahingehend zu entwickeln,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 235

dass schlussendlich eine Million Lkw-Ladungen mehr auf dem Wasser befördert wer­den, als es zurzeit der Fall ist.

Wenn man sich anschaut, dass die Auslastung auf der Donau zwischen 10 und 15 Prozent beträgt und auf dem Rhein an die 80 Prozent, dann sollte das auch das Ziel sein. Daher ist es notwendig, den Ausbau östlich von Wien zu forcieren, ohne aber, wie gesagt, die krausen Ideen der Grünen, insbesondere der grünbewegten Organisa­tionen, aufzugreifen und die Angst vor einem Stauwerk in den Raum zu stellen.

Ich gehe davon aus, dass abseits dieser drei Kilometer langen Versuchsstrecke bald mit dem Ausbau begonnen wird und erwarte hier auch die politische Handlung bezie­hungsweise Entscheidung der Frau Bundesminister. Das ist angewandte Verkehrs­politik, wenn auch hier die entsprechenden Impulse im Bereich der Schifffahrt gesetzt werden, notabene wenn die Ungarn nächstes Jahr den Vorsitz innerhalb der Euro­päischen Union haben werden. Sie haben schon erklärt, dass sie den Donauraum zum zentralen Thema ihrer Präsidentschaft machen werden, und hier wäre es wichtig, dass Österreich quasi als Vorreiter, was den Ausbau der Donau anbelangt, fungiert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.35.32

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Für das heute abzuschließende Europäische Hauptbinnenwas­ser­straßen-Übereinkommen gibt es natürlich einige grundsätzliche positive Argumente. Das ist einmal grundsätzlich die Verlagerung der Verkehrsströme auf die umwelt­freundliche Wasserstraße. Soweit gehen wir mit dem Ding d’accord. Das ist ja auch durchaus nicht abzustreiten und grundsätzlich etwas sehr Positives für Österreich.

Wenn man sich jetzt das Dokument durchliest, dann ist es wie eine reine Absichts­erklärung aufgebaut. Überall steht drinnen „intend to undertake“, also es ist ein besserer LOI, ein Letter of Intent. Wenn man jetzt aber nicht hergeht und sagt, das ist solch ein LOI oder, wie manche übersetzen, ein „Letter of India“, praktisch ein Wischi-Waschi-Papierl, wenn man das Ganze also nicht als reine Absicht, sondern als Vertrag sieht, dann fängt es in einigen Punkten an, haarig zu werden.

Ich bin mir sicher, jetzt wird über die manchmal mögliche Absicht geredet, wenn es aber so weit ist, dann sagt jeder nur mehr – und das kennen wir bitte in den letzten Wochen aus den innerkoalitionären Gesprächen –: Pacta sunt servanda!, und das Ganze ist durchzuziehen. Und ich bin mir sicher, dass die EU mindestens solche, nennen wir es nicht Drohungen, nennen wir es Liebesbekundungen gegenüber Österreich macht, wie sie innerhalb der Koalition vorkommen.

Worum geht es jetzt im Konkreten, oder wo sind die Punkte, wo wir Kritikpunkte sehen? – Es sind im Laufe der Zeit Sicherstellungen für die Fahrrinnenvertiefungen oder für Staustufen zu machen. Kosten wird das 6 Milliarden €, möglicherweise mehr. Wir kennen das in Österreich: So eine Bausumme stimmt nie, sie wird mindestens um 20 Prozent überzogen. Und da, Frau Bundesminister, wollen wir Sie schon ein wenig schützen vor möglicher Kritik, wie sie zum Beispiel heute der Rechnungshof am Projekt Skylink übt, indem er sagt, das Projektmanagement war unter jeder Kritik. Ich glaube, von 6 Milliarden € würden wir da in keinem Fall reden, sondern von wesentlich mehr.

Das Zweite ist: Wenn wir diese Maßnahmen durchziehen, dann gibt es Projekte wie zum Beispiel in der Wachau oder wie in anderen Gegenden, wo wir Umweltprobleme haben und wo wir in der Folge touristische Probleme haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 236

Das heißt: Wollen wir nur gewisse Maßnahmen durchziehen, dann können wir das auch alleine, dann brauchen wir dieses Agreement nicht, oder wir – und das empfehle ich im anderen Fall – sollten uns an den Artikel 15 halten, das ist nämlich die Kün­digung. Die kann angeblich jeder für sich alleine machen, und das würden wir schon im Vorhinein vorschlagen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.38.36

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Wir haben es uns nicht leicht gemacht, aber wir werden dem Ratifi­zierungsübereinkommen zustimmen.

Das hat folgende Gründe: Wir sehen es positiv, dass hier Bemühungen unternommen werden, mehr Güter auf das Schiff beziehungsweise auf die Wasserstraße zu leiten. Wir halten das für notwendig. Die Bahn ist nicht dazu ausgerüstet, so viel Material zu transportieren. Wir wissen das aus anderen Diskussionen. Wir wissen, dass die Kapazität ... (Abg. Dr. Moser: Die Bahn hat Überkapazitäten!) – Nein, die hat keine Überkapazität. Im Gegenteil! Ich weiß es, ich habe mit vielen Wirtschaftstreibenden gesprochen, die sehr viel auf der Bahn transportieren und eben die Problematik sehen und deswegen auf die Straße ausweichen.

Ich denke, jede Lkw-Ladung, die von der Straße wegkommt und auf dem Wasserweg transportiert wird, ist ein positiver Aspekt, und deswegen werden wir da zustimmen, auch wenn wir in anderen Punkten das Ganze vielleicht nicht gerade positiv sehen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) – Frau Moser, Sie haben schon ge­sprochen, jetzt bin ich dran.

Zu bemerken ist auch, dass natürlich eine Problematik darin besteht, dass die Bahn beziehungsweise speziell die Straße kostengünstiger sind als die Schifffahrt. Wir sehen es als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung an, dass hier etwas in Richtung Gleichstellung gemacht wird, damit die Schifffahrt interessanter und attraktiver wird, aber da muss man vielleicht noch mit anderen Maßnahmen daran arbeiten, Frau Minis­ter.

Was wir auch noch kritisieren, ist, dass bei diesem Abkommen viel zu wenig auf die grenzüberschreitenden Auswirkungen eingegangen wird und eine klare gemeinsame Strategie für Fluss-Anrainerstaaten nicht erkennbar zu sein scheint.

Weiters ist nicht genau geregelt, welche Abkommen es für einen nachhaltigen Aus- und Neubau in diesem Bereich gibt; darauf sollte man vielleicht noch etwas detaillierter eingehen. Aber alles in allem ist es mir recht, dass möglichst viele Waren auf dem Schifffahrtsweg transportiert werden, auf dem Binnenweg.

Den Antrag der Freiheitlichen betreffend keine Staustufen in der Wachau werden wir natürlich unterstützen. Auch wir sehen das so. Es ist eine Notwendigkeit, dass dieses Weltkulturerbe erhalten wird, dass hier nicht hineingepfuscht wird, und deswegen werden sie da unsere Unterstützung erhalten. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

20.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Bures zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


20.41.14

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir ratifizieren heute ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 237

Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen, wobei die Inten­tion dieses Übereinkommens eigentlich klar ist. Es geht darum, dass wir noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, dass wir in Österreich ökologische Verkehrs­träger bevorzugen. Ebenso wie die Eisenbahn gehört auch die Binnenschifffahrt zu jenen Verkehrsträgern, die wesentlicher ökologischer sind, als es der Lkw-Verkehr auf den Straßen ist.

Wir hatten grundsätzlich in Österreich in unserer Verkehrspolitik immer die klare Zielsetzung – und haben sie immer noch, trotz immer schwierigerer Umstände und größeren Drucks innerhalb der Union –, dass im Mittelpunkt alle Maßnahmen stehen, die dazu führen, dass wir eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene oder in die Binnenschifffahrt erreichen.

Erlauben Sie mir, ganz kurz etwas zu den Diskussionen rund um dieses Überein­kommen und der Befürchtung zu sagen, mit diesem Übereinkommen komme es zu einem Kraftwerksbau in der Wachau. Ich glaube wirklich, dass kein Mensch in Österreich – niemand  wirklich glaubt, dass es mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens zum Bau eines Wasserkraftwerks in der Wachau kommt. (Abg. Dr. Moser: Warum?) Die rechtlichen Rahmenbedingungen würden das nicht zulas­sen – abgesehen davon, dass es seitens der Bundesregierung und auch meinerseits diese Intentionen überhaupt nicht gibt. (Abg. Dr. Moser: Aber da sind ja Wasserstand­garantien!)

Aber mir ist es schon auch wichtig, Frau Abgeordnete, dass gerade Sie immer zu Recht einbringen, wie wichtig es ist, dass wir auf erneuerbare Energien setzen, dass ohne Zweifel die Wasserkraft zu jenen Energiequellen gehört, die erneuerbare Energie sind. Aber nichtsdestotrotz ist man mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens natür­lich weit weg, es gibt gar keine Intention, und ich möchte Ihnen auch die Sorge oder die Angst davor nehmen, dass es zu einem Kraftwerksbau in der Wachau durch die Ratifizierung dieses Europäischen Übereinkommens kommt. (Abg. Dr. Rosenkranz: ... nicht verstanden! ... Problem!)

Was die Begutachtung betrifft, Frau Abgeordnete Moser: Wir kennen uns aus der parlamentarischen Arbeit schon sehr gut und schon sehr lange, und ich habe das immer sehr ernst genommen. Viele Punkte, die in der Begutachtung kritisiert worden sind, haben wir bei der Ratifizierung berücksichtigt.

Einer der Punkte – gerade vom Umweltdachverband – war, dass die Autonomie der Entscheidungen auch dann, wenn das Schiedsgericht Entscheidungen trifft, in Österreich liegen muss. Wenn Sie das heute beschließen, dann ist mit diesem Zusatz in der Ratifizierung sichergestellt, dass Österreich entscheidet, welche Maßnahmen wann gesetzt werden, und diese Autonomie sichergestellt wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Frau Abgeordnete, Sie haben auch das Umweltministerium genannt. Dieses Bekennt­nis zur Binnenschifffahrt ist natürlich gemeinsam von der Regierung getragen. Sie haben aufgelistet, welche Bedenken es gegeben hat. Das ist bei den Ländern im Zuge der Begutachtung auch auf große Zustimmung gestoßen, und selbst das Land- und Forstwirtschaftsministerium und Umweltministerium hat in der Stellungnahme – und das möchte ich Ihnen noch mitgeben – gesagt, ich zitiere:

„Der gegenständliche Entwurf zu einem Europäischen Übereinkommen über Haupt­binnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung ist aus Sicht des BMLFUW aus umweltpolitischer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.“

Ich glaube, wir sollten Dinge sozusagen nicht überziehen, sondern sie nehmen, wie sie sind, nämlich dass wir mit dem Übereinkommen noch einmal zum Ausdruck bringen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 238

dass Österreich großes Interesse daran hat, ökologische Verkehrsträger zu forcieren. Alle rechtlichen Rahmenbedingungen – ob das die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist, in der es um den Schutz des ökologischen Zustands von Gewässern geht, oder das Ramsar-Abkommen, das Vogelschutzabkommen, das Sie erwähnt haben –, sind voll aufrecht, haben volle Wirkung, und sind keinesfalls in irgendeiner Form eingeschränkt.

Unsere Regelungen, was Ländernaturschutzgesetze, Umweltverträglichkeitsprüfungen betrifft, sind nicht tangiert. Darum würde ich Sie wirklich ersuchen. Ich hätte mir eigent­lich gedacht – auch von der österreichischen Verkehrspolitik her, und dem, was wir auf europäischer Ebene in der Verkehrspolitik immer vertreten –, dass wir gemeinsam dazu stehen: Österreich entscheidet selbst – autonom – die Frage von Kraftwerks­bauten, kein Umweltschutzgesetz ist in irgendeiner Form eingeschränkt.

Alle Gesetze zum Schutz der Natur sind weiter aufrecht. Über das flussbauliche Ge­samt­projekt östlich von Wien, das ein eigener Punkt ist, werden wir im Hohen Haus noch viel Gelegenheit haben, zu diskutieren. Auch in diesem Punkt geht es vor allem darum, dass wir den Nationalpark Donauauen schützen und vor den Gefahren, die dort für die Natur bestehen, bewahren wollen. Daher gehen die Investitionen hauptsächlich in diese Richtung.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen die Sorgen, die ich verstehen würde, doch insofern zerstreuen konnte, als in keiner Form auch nur eine Sekunde Fragen des Kraftwerksbaus in Zusammenhang mit der Ratifizierung dieses Übereinkommens stehen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Peter Haubner.)

20.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.47.13

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Frau Dr. Moser, lieber Herr Dr. Rosenkranz, ich kann Ihre Ängste schon zum Teil verstehen, und umweltpolitische Fragen und umweltpolitische Ängste soll man immer ernst nehmen. Wenn ich mich aber daran erinnere, als ich zum Beispiel in Tirol Landtagsabgeordneter war oder vorher Gemeinderat, als es immer die Ängste der Grünen gegenüber der Unterinntaltrasse gab, so ist das nur ein Beispiel dafür, dass diese Ängste wirklich unbegründet sind. (Zwischenruf bei den Grünen.) In diesem Fall ist jetzt wirklich mehrfach versucht worden – vom Abgeordneten Heinzl, vom Abgeordneten Maier, von Frau Minister Bures –, Ihnen plausibel zu machen, dass diese Ängste völlig aus der Luft gegriffen sind.

Es heißt doch sonst immer – vor allem von der Fraktion der Grünen –, dass wir auf Transportmittel setzen sollen, die umweltpolitisch wirklich sehr gut sind, und es ist doch keine Frage, dass das Schiff sehr, sehr umweltfreundlich ist. (Abg. Dr. Moser: Ja eh, aber das geht jetzt auch! Wodurch wird es jetzt verbessert?) Es ist noch umwelt­freundlicher als die Bahn. Der Energieverbrauch ist bei der Bahn nur ein Drittel im Vergleich zum Lkw, beim Schiff ist es nur ein Viertel – Kollege Maier hat das in Kilo­metern ausgedrückt. Die Kohlendioxidemissionen – was den Grünen ja auch immer wichtig ist, was uns sehr wichtig ist, was uns allen, glaube ich, wichtig ist – betragen nur ein Viertel des Lkw-Verkehrs.

Die Lärmbelästigung bei Schiffen ist extrem niedrig. Die Lkw-Tonnenkilometer sind viel umweltschädlicher. (Abg. Dr. Moser: Aber das geht ja jetzt auch!) Die Umweltkosten – und so weiter – bezogen auf das Schiff betragen das 2,5-Fache.

Insgesamt, glaube ich, können wir dieses Übereinkommen ratifizieren. Damit geben wir ein Bekenntnis zum umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt ab, und ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 239

glaube, dass wir gut beraten sind, wenn wir dafür stimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.49.28

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir entscheiden heute über die Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung. Das Übereinkommen vervollständigt eine Reihe von Rechtsinstrumenten der UN-ECE auf dem Gebiet der Infrastruktur, wie sie bereits für die Straße, die Schiene und den kombinierten Verkehr bestehen.

Durch diese abgestimmten Parameter soll es einen internationalen Rahmen für die Planung des Ausbaus und der Erhaltung des europäischen Straßennetzes und der Häfen von internationaler Bedeutung geben. Der österreichische Donauabschnitt erfüllt eben diese internationale Bedeutung, er ist nach den im Übereinkommen festgelegten technischen und betrieblichen Kriterien als eine Wasserstraße von internationaler Bedeutung eingestuft. Die öffentlichen Donauhäfen in Wien, Krems, Enns und Linz wurden in die Auflistung der Binnenhäfen von internationaler Bedeutung aufge­nom­men.

Die Ratifikation dieses Übereinkommens ist wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich (Abg. Dr. Moser: Ja, aber warum macht es Deutschland nicht?) und somit ein richtiger Schritt, denn Österreich ist eine Exportnation (Abg. Dr. Moser: Deutsch­land genauso!), und dank dieser zentraleuropäischen Lage ist Österreich als Dreh­scheibe für den Osten von ganz großer Bedeutung. Wir sind ein Wirtschafts­partner für den Osten und für den Rest Europas, und dementsprechend sind wir gefor­dert, die Rahmenbedingungen für diesen Wirtschaftsstandort Österreich zu verbessern.

Was die Transportleistung auf der Schiene betrifft, Frau Kollegin: Wir wickeln in Öster­reich schon rund 30 Prozent des Güterverkehrs auf der Schiene ab. Damit sind wir in Europa eigentlich Spitzenreiter, das ist das, was uns auszeichnet. Anders liegt es bei der Binnenschifffahrt, da haben wir noch Kapazitäten, da liegen wir bei Zahlen von unter 5 Prozent, hier dümpeln wir im wahrsten Sinne des Wortes noch vor uns hin.

Damit weist die Wasserstraße im Vergleich noch einige Kapazitäten auf, und wir könnten diese freien Kapazitäten nutzen, und für die Schifffahrt und natürlich auch für die Transportwirtschaft das Transportaufkommen verlagern. Die gezielten Entwick­lungsmaßnahmen können dazu führen, dass wir von derzeit ungefähr 12 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2015 auf 30 Millionen Tonnen erhöhen, was sehr wichtig wäre für die Ökologie und natürlich auch für die Wirtschaft.

In dieser Hinsicht sind auch die relativ geringen Investitionskosten sehr positiv. Wenn man sieht, dass es bei der Schifffahrt – Verkehrsträger im Wasser – 1 € ist, im Ver­gleich zu knapp 2 € bei der Straße oder 6 € bei der Schiene, dann können wir hier kostengünstig ökologisch investieren.

Ich glaube, in den letzten Jahren ist in Europa ein klarer Trend erkennbar: Das Transportaufkommen in der EU steigt, während die Infrastruktur hinter dieser Ent­wicklung zurückbleibt. Mit diesem Abkommen können wir einen Beitrag dazu leisten, dass wir in Österreich Transportwirtschaft ökologisch weiter fördern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.52



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 240

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.52.53

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich schon erwähnen, dass es demokratiepolitisch möglich sein muss, Bedenken zu äußern, Sichtweisen zu erläutern, und dass man sie anhört. Ich denke, das ist gelebte Demokratie, und das muss man auch zulassen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt, meine Damen und Herren. Das Argument, die EU werde nach dieser Ratifizierung und diesem beschlossenen Übereinkommen über Österreich drüber­fahren, wird dadurch wiederlegt, dass Frau Ministerin Bures im Zusammenhang mit den Giga-Linern Standhaftigkeit und Beharrlichkeit bewiesen hat. Unsere Verkehrs­ministerin hat gemeinsam mit unseren Beschlüssen die Zulassung dieser in Österreich verhindern können, und das ist entscheidend. (Abg. Dr. Moser: Ja, Gott sei Dank! Danke schön!)

In diesem Zusammenhang zeigt sich auch, dass man nicht davon ausgehen kann, dass die politisch Verantwortlichen nicht seriös arbeiten, nicht verantwortungsvoll arbeiten – im Gegenteil. Dieses Übereinkommen ist notwendig und wichtig. Es wird eine Klassifikation der Wasserstraßen geben, bestimmte Schwerpunkte werden festgelegt, und was mir besonders wichtig ist: Trotz alledem werden alle Entschei­dungen, die Österreich betreffen, die die Donau betreffen, von uns selbst getroffen.

Was auch zu erwähnen ist, ist, dass wir in Österreich sehr strenge ökologische Rah­menbedingungen haben, in vielen Fällen das UVP-Gesetz zum Tragen kommt. Wir haben ein strenges Naturschutzrecht, wir haben ein Rahmengesetz und das Ramsar-Abkommen. Wir haben also viele Maßnahmen, die dazu dienen, einerseits gut zu arbeiten, Bedenken wahrzunehmen oder Einwände aufzugreifen, um dadurch unsere Umwelt zu schonen und doch auch zukunftsweisende Entscheidungen treffen zu können. Und ich vertraue auf unsere Ministerin. (Beifall bei der SPÖ.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Hornek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.24

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage betreffend das Europäische Übereinkom­men über die Hauptbinnenwasserstraßen enthält international einheitliche Festlegun­gen bezüglich der technischen und betrieblichen Merkmale dieser Wasserstraßen sowie der dazugehörigen Häfen. Die Schifffahrt auf Wasserstraßen gilt nicht grundlos als umweltfreundliche Möglichkeit, große Gütermengen zu transportieren. Die Donau als eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas ist heute bereits Teil des TEN-Korridors.

Sehr geehrte Damen und Herren! Von den zehn Donau-Anrainerstaaten haben bereits sieben Staaten ratifiziert. Es geht um beachtliche finanziellen Dimensionen an EU-Mitteln für unser Land, was ich als sehr wichtig für die Wirtschaft in schwierigen Zeiten ansehe.

Diese Wasserstraße ist grundsätzlich von höchster Bedeutung für die Wirtschaft Österreichs, weil es nur auf der Wasserstraße möglich ist, große Industrieunternehmen wie die Voest und ähnliche entsprechend mit Rohstoffen zu versorgen. Es geht darum, Lösungen zu finden, die zukunftsträchtig sind, um über die Donau-Anrainerstaaten –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 241

Länder, die in der Vergangenheit großteils zu Österreich gehört haben; ich darf nur erwähnen Ungarn, Rumänien, Bulgarien – eine Verbindung an das Schwarze Meer herzustellen, um Gütertransporte auf die ökologischste Art und Weise zu ermöglichen.

Die negativen Aspekte zurzeit sind, dass es zu gewissen Zeiten Niederwasser und Hochwasser gibt, und damit die Transportgeschwindigkeiten und die Zuverlässigkeit eingeschränkt sind. Genau dem soll entgegengewirkt werden.

Der ökologische Aspekt ist aber einer, der hier im höchsten Maße zu sehen ist, und er darf nicht nur einäugig gesehen werden, so wie das im Zuge mancher Studien der Fall war, sondern man muss den ganzheitlichen Aspekt betrachten. Das sind genau jene Teile, auf die meine Vorredner bereits verwiesen haben, dass man größte Tonnagen mit geringstem energetischen Aufwand transportieren kann, geringste Umwelt­belastungen daraus resultieren, und damit bereits ein wichtiges Element für den Um­welt­schutz entsteht.

Weiters muss festgehalten werden, dass es aufgrund der Einschränkungen, die es aufgrund von verschiedenen Ereignissen in den vorhin genannten Nachbarländern gegeben hat, nun beachtliche freie Kapazitäten gibt – nämlich bis zu 90 Prozent –, die noch intensiver genutzt werden können, womit wieder ein ökologischer Vorteil entsteht. Es gibt keinen 100-prozentigen Vorteil, aber bei korrekter Abwägung von Vor- und Nachteilen ist es sicherlich ein Verhältnis von 95 Prozent zum Positiven und 5 Prozent, die man zweifellos diskutieren muss und auch soll.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundsätzlich ist das eine verkehrspolitische Entscheidung, die sich im höchsten Maße positiv für unser Heimatland Österreich auswirkt. (Beifall bei der ÖVP.)

20.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Kräuter. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.58.47

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie war das im Ausschuss? – Der Präsident des Umweltdachverbandes, Herr Heilingbrunner, hat dort – mit Engagement und zugespitzt, wie es eben seine Art ist – sehr pointiert seine Sorgen, Bedenken und Einwände vorgetragen. Ich glaube, fast jeder von uns findet sich in irgendeiner Organisation wieder, die im Umwelt­dachverband zusammengefasst ist. Es ist wohl nicht notwendig, dass man ihm feindselig gegenübertritt. Oder: Ist es notwendig, dass man ihn diffamiert und Märchen­erzähler nennt, von Räubergeschichten spricht und so weiter? Man muss ja inhaltlich nicht unbedingt seiner Meinung sein, aber ich glaube, es ist wichtig, dass man sich mit Umweltschutzbedenken auseinandersetzt.

Ich bin mit ihm hin und wieder auch Seite an Seite, wenn es beispielsweise darum geht, die letzten frei fließenden Flüsse und Fließgewässer vor Kleinkraftwerken zu schüt­zen. Die Kritik ist überzogen, das ist keine Frage. Es ist völlig absurd, sich einen Kraftwerksbau in der Wachau vorzustellen – Weltkulturerbe und nationale Souve­ränität, so etwas gibt es auch noch –, oder einen Wasserstraßenbau Donau-Oder-Elbe, das ist überhaupt nicht ableitbar. In Wirklichkeit schwächt man mit einem Ent­schließungsantrag diese Dinge, die glasklar sind und von der Frau Bundesministerin auch ganz deutlich gemacht worden sind.

Kollegen von der FPÖ, wir beschließen ja auch nicht, dass die Frau Ministerin sicher­stellt, dass die Donau in den nächsten Jahren Wasser führt. Ich glaube, Beschlüsse über Selbstverständlichkeiten zu fassen, das bringt niemandem etwas.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 242

Das flussbauliche Gesamtprojekt, das in weiterer Folge ein sehr wichtiges Projekt für Österreich sein wird, hat eine ökologische Seite, es hat auch einen Sinn und eine verkehrspolitische Bedeutung. Wir haben das sehr sorgfältig vom Naturschutz und von der Fischerei her geprüft und unterstützen das voll.

Auch dagegen hat beispielsweise Herr Heilingbrunner Einwände, und wir werden auch diese sehr sorgfältig prüfen und ernst nehmen. Wenn es gelingt, das Projekt da und dort noch zu optimieren, dann soll uns das recht sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Rosen­kranz zum zweiten Mal zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


21.01.02

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich habe nichts vergessen, aber für manche muss ich es noch einmal erklären: Repetitio est mater studiorum.

Es geht darum, dass wir hier einen Vertrag haben, der dann hält. Wir haben es ja bei der Frage der Übergangsfristen der EU bereits gehabt, da hat uns auch jeder gesagt: Jetzt haben wir einen Vertrag, wir dürfen nicht vertragsbrüchig werden.

In diesem Werk ist ja nichts festgeschrieben, sondern hinten in der Anlage III und im Artikel 14 steht, wie das geändert werden kann. Bei meinem theoretischen Spiel – und das ist nicht für eine Legislaturperiode gedacht oder so, dass morgen irgendwelche Bagger anrücken oder Ähnliches – geht es darum, was mit diesem Vertrag möglich ist. Es ist möglich, dass uns von dieser Hauptarbeitsgruppe Binnenschifffahrt vorgegeben wird, dass die technischen Rahmenbedingungen so geändert werden müssen, dass wir, um vertragstreu zu sein, im Land sagen müssen: Oje, oje, allein können wir nicht dagegen sein. So wie interessanterweise in den Anlagen I und II nützt gerade bei dieser sensiblen Anlage III ein Veto eben nichts, sondern dazu brauchen wir ein Fünftel. Dann kommt heraus, dass man sagt: Jetzt müssen wir leider eine Staustufe machen, um diese neuen technischen Parameter umsetzen zu können, weil die Donau vielleicht zu wenig Wasser führt und es diese Garantie gibt.

Es geht jetzt nicht darum, dass das unmittelbar vor der Tür steht oder dass ich glaube, dass irgendjemand – ja, ein paar gibt es schon, die das machen wollen – ein Kraftwerk bauen will. Aber mit diesem Vertrag ist es juristisch, völkerrechtlich möglich. Und diese Möglichkeit wollen wir unterbunden wissen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

21.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Höfinger mit 2 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


21.03.00

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über diesen Beschluss über das Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen geht eindeutig in zwei Richtungen, aber ich bin überzeugt davon, dass wir auch zu einem insgesamt positiven Ergebnis kommen können, wenn wir diese zwei Positionen unter einem diskutieren.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 243

Zum einen gibt es natürlich die Bedenken über die negativen ökologischen Auswir­kungen auf die Gewässer, in diesem Fall konkret auf die Donau und die Donauauen, beziehungsweise auf diverse Zubringer.

Zum anderen geht es aber um die Forcierung der Verlagerung des Gütertransports auf die Wasserstraße mit den unbestrittenen ökologischen Vorteilen, die sich dadurch ergeben.

Bedenken und Hinweise auf negative ökologische Auswirkungen sind natürlich auch angebracht und erwünscht – keine Frage. Was uns aber nicht weiterbringt, sind diese überzogenen Szenarien und fachlich unbegründeten Darstellungen, die sowohl von meinem Vorredner als auch von vielen heute schon und auch im Ausschuss vorge­bracht wurden.

Denn eines ist klar festzuhalten – das möchte ich auch noch einmal explizit anbringen –: Das Abkommen regelt die Rahmenbedingungen für einen Ausbau, aber die Entscheidung selbst, ob die Errichtung einer Wasserstraße durchgeführt wird, obliegt dem Einzelstaat, also in diesem Fall auch uns. Dieser heute schon sehr oft zitierte Donau-Oder-Elbe-Kanal ist weder im nationalen Aktionsplan, noch im Generalverkehrsplan, noch im Regierungsübereinkommen zu finden. Daher gehe ich davon aus, dass es zu keiner Verschlechterung des ökologischen Zustands durch die flussbaulichen Maßnahmen kommen wird, aber sehr wohl ein positiver ökologischer Effekt im Transportwesen durch die Verlagerung auf die Wasserstraße zu erzielen ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.05.05

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst möchte ich kurz eine Anmerkung zur Kultur im Ausschuss machen, die auch hier hereingespiegelt hat. Wenn wir einen Experten laden und uns von ihm Input für eine fachliche Diskussion holen wollen, und er dann als Märchenonkel abgetan wird, dann finde ich das schon höchst bedenklich. Ich denke, man sollte es schätzen, wenn uns jemand fachlichen Input zur Verfügung stellt, und das auch entsprechend ernsthaft diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Zweiten. Es sind irgendwie die grünen Befürchtungen und die grünen Ängste belächelt worden. Wir Grüne haben vor langer Zeit Befürchtungen und Ängste rund um die Atomkraft aufgezeigt. Ich glaube, niemand wird heute mehr in Abrede stellen, dass diese Befürchtungen berechtigt waren. Wir haben auch schon vor Jahrzehnten Befürchtungen in Richtung Ölabhängigkeit und ökologische Auswirkungen der Öl­abhängigkeit, der fossilen Energie, geäußert. Spätestens seit einigen Monaten – wenn man in den Golf von Mexiko blickt – wird hoffentlich auch niemand mehr in Abrede stellen, dass diese Befürchtungen mehr als berechtigt sind, und wir raus aus dem Öl müssen.

Frau Ministerin, kommen wir zum Klimaaspekt! Sie sagen: Ja, das ist jetzt alles viel klimafreundlicher, als auf der Straße zu fahren. Solange Sie immer noch mehr in Straßen investieren und unnötige Projekte in ganz Österreich finanzieren, wird uns das im Klimaschutz nicht weiterbringen.

Es wäre auch eine Möglichkeit, dass sich die Schiffe der Donau anpassen, und nicht umgekehrt die Donau den Schiffen angepasst wird. In diesem Abkommen sind garantierte Wasserstände vorgesehen. Das Umweltministerium schreibt sehr wohl in


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der Stellungnahme, dass diese Wasserstände eben nicht ohne Eingriffe garantiert werden können und dass das nur in eingestauten Abschnitten zu garantieren sein wird. Daher liegen Befürchtungen für Kraftwerksausbauten sehr wohl nahe.

Wenn das Umweltministerium am Ende trotzdem zu der Lösung kommt, dass es doch umweltverträglich ist, dann bestätigt das nur meine Kritik, dass es eben kein unab­hängiges Umweltministerium ist und nicht ausschließlich Umweltinteressen berück­sichtigt. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn es jetzt heißt, der Donau-Oder-Elbe-Kanal steht nicht im Generalverkehrsplan oder im Regierungsprogramm, so sage ich: Okay, aber das ist auch rechtlich nicht relevant. Wenn wir dieses Abkommen ratifizieren, ist es relevant und da muss ich Dr. Rosenkranz recht geben: Es steht drinnen, dass wir uns dann verpflichten, die dort vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen – und da steht der Donau-Oder-Elbe-Kanal drinnen.

Sie können hundertmal sagen, wir haben alle Naturschutzrichtlinien – Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Ramsar-Konvention. Ja, aber wir sehen, dass alle Umweltprojekte oder alle Projekte, von denen die Umwelt betroffen ist, dann riesige Infrastrukturprojekte werden, denen besonderes öffentliches Interesse zuer­kannt wird. Dann kann man sich mit allen umweltrelevanten Regelungen und Gesetzen brausen gehen, und genau dafür werden durch diese Ratifizierung auch wieder die Grundlagen geschaffen.

Im Übrigen werden Infrastrukturprojekte auch immer als besonders ökologische Projekte verkauft, und alles ist nachher besser als vorher. Ich finde, wir sollten dann doch bei dem bleiben, was es ist, nämlich ein riesiges Infrastrukturprojekt, bei dem ein paar Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden, das aber sicher alles andere als eine ökologische Maßnahme ist.

Wir lehnen daher die Ratifizierung dieses Abkommens strikt ab. Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein starkes, unabhängiges und engagiertes Umweltminis­terium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.08

21.08.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 681 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag: Die französische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kund­zumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt des Weltkultur­erbes Wachau.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

*****

Ich teile mit, dass das Croquis zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 7 und 8 noch nicht vorliegt und verlege daher die Abstimmung über diese beiden Tagesord­nungspunkte anschließend an die Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10.

21.10.4210. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B.): Bun­desgesetz über Sicherheitsmaßnahmen bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen (746 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


21.11.13

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­terin! Hohes Haus! Für die in der EU ansässigen Fluglinien gibt es sehr gute und sehr strenge Sicherheitsbestimmungen. Auch für Flugzeuge aus Drittstaaten, die in der EU starten oder landen wollen, gelten restriktive Bestimmungen.

Die schwarze Liste der EU von Fluggesellschaften, deren Starts und Landungen in der Gemeinschaft wegen schwerer Sicherheitsmängel verboten sind, umfasst ganze 21 Seiten und weit über 100 Fluglinien aus aller Welt. Ergänzt wird diese Liste durch regelmäßige Kontrollen. Fluglinien aus Drittstaaten, die in der EU starten oder landen, werden stichprobenartigen Kontrollen unterzogen, so wird die laufende Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen kontrolliert.

Die heute zu beschließende EU-Richtlinie sieht Regeln und Verfahren zur noch wirk­sameren Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten vor. Die Überprüfung von Luftfahrzeugen und Besatzung muss EU-weit harmonisiert und Information über Mängel zentral gesammelt werden. Auch eventuelle Sofortmaßnahmen gegen Sicherheitsmängel müssen vereinheitlicht werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit einheitlichen Regelungen zur Über­prüfung von Flugzeugen aus Drittstaaten wird die Sicherheit im Flugverkehr für die Passagiere, für die Besatzungsmitglieder und die Bevölkerung am Boden weiter erhöht. Oberste Prämisse im Bereich der Luftfahrt ist: Sicherheit geht vor wirt­schaft­lichen Interessen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Maier. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.13.06

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte dieses Geschäftsstück zum Anlass nehmen, um die Frau Bundesminister daran zu erinnern, dass wir im Regie­rungsprogramm die Ausarbeitung einer Luftfahrtstrategie vereinbart haben, die wir bis heute nicht kennen. Ich wäre froh, wenn Sie uns heute noch sagen können, wann wir


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diese erwarten dürfen, denn angesichts der Situation in der internationalen Luftfahrt erschiene mir gerade die Luftfahrtstrategie der Frau Bundesminister als Verkehrs­ministerin interessant. Auch im Zusammenhang mit dem Single European Sky wäre es notwendig, die österreichische Strategie zu erkennen.

Lassen Sie mich aber ganz kurz zur kommenden Flughafenentgeltrichtlinie Stellung nehmen, die wir im März nächsten Jahres beschließen wollen! Wie ich höre, soll es die Begutachtung im Herbst geben und jetzt, Ende Juni, eine Art Beauty Contest, bei dem die Nutzer von Flughäfen, aber auch Flughafen-Verantwortliche gehört werden. Wie man weiß, sind diese ja momentan etwas streitend um die Wege. Daher, glaube ich, wäre es notwendig, die politische Willensentscheidung zu definieren.

Ich frage Sie, was Sie denn an Stellungnahmen abgeben und welche Vorgangsweisen Sie wählen werden, ob Sie sich vorstellen können, eine ähnliche Vorgangsweise wie rund um die „digitale Dividende“, wie sie von Ihnen vorgesehen ist, umzusetzen und quasi einen externen Dritten, einen Gutachter beizuziehen, der analysiert, was die betriebswirtschaftlichen, die volkswirtschaftlichen Effekte bedeuten – oder ob Sie daran denken, allenfalls auch einen Regulator einzusetzen oder aber regulative Formeln festzuschreiben.

Unabhängig davon, was den Wirtschaftsstandort Österreich und insbesondere auch Wien anbelangt, steht auch die Frage im Raum, wie es mit dem Flughafen weitergeht und wie es damit ausschaut, wer die Kosten dieser Skylink-Investition, die, wie wir hören, ja extrem überhöht sein werden, trägt. Wird das der Passagier sein? Werden das die Flughäfen sein? Werden das die Fluglinien sein? Ist das bestehende Behör­denverfahren dazu geeignet, die richtigen Maßnahmen zu setzen, oder braucht man andere Schritte? (Ruf bei der FPÖ: Wann man die Manager rausschmeißt, das wäre das eigentlich Interessante!)

Ich wäre daran interessiert, von der Frau Bundesminister zu hören, wie sie das sieht. Ich glaube, dass es notwendig sein wird – das ist angewandte Luftfahrtpolitik, und die hätte ich mir in der Frage der Luftfahrtstrategie auch erwartet –: Wie gehen wir mit dem Standort in Wien, in Österreich um – Stichwort: dritte Piste? Welche Impulse gibt es seitens des Infrastrukturministeriums, damit möglichst rasch ein derartiger Standort­vorteil entwickelt werden kann? Wie wir wissen, gibt es europaweit Engpässe, was Pisten anbelangt, daher schien mir das auch eine sehr wichtige Maßnahme zu sein.

Sehr geehrte Frau Bundesminister, zusammenfassend hoffe ich, dass wir auf die Frage, wann es die Luftfahrtstrategie gibt, heute auch noch eine Antwort von Ihnen bekommen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.16.34

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Das Fliegen wird für den Gast immer billiger. Zwischen 20 und 70 € kostet bei vorzeitiger Buchung ein Flug innerhalb Europas. Gleichzeitig werden die Kosten für die Fluglinien immer höher, die Fixkosten, die Gebühren bei den Flughäfen. Diese Kostenschere ist ja auch unserer AUA zum Verhängnis geworden. Es gibt natürlich die Gefahr, dass die Fluglinien bei Service und Wartung einzusparen beginnen, um diese Kosten wieder hereinzubringen, denn an den Gast können sie das nicht mehr weiter­verrechnen.

Die Zeiten, in denen die Fluglinien hohe Preise für Linienflüge verlangen konnten, sind vorbei. Man macht jetzt nur mehr Preisdumping, schaut immer mehr nach unten, ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 247

sucht, den Preis immer mehr nach unten zu regulieren. Die Gefahr ist natürlich dann, dass man irgendwo anders sparen muss. Das kann beim Personal, beim Service sein, oder es kann bei Service und Wartung der Maschinen geschehen. Es gibt den alten Flieger- und Pilotenspruch: Runter kommen sie alle, die Frage ist nur wie. Aber wenn ein Unfall passiert, dann ist es besonders dramatisch, weil immer zahlreiche Pas­sagiere gleichzeitig betroffen sind.

Ich habe mir im Internet eine Unfallstatistik angeschaut. Es ist interessant, dass die Destination eine Rolle spielt, Asien und Amerika sind zum Beispiel gefährlicher als Europa. Es ist auch interessant, mit welchem Flieger man fliegt. Eine DC-9 hat eine Unfallwahrscheinlichkeit von 19 : 1, ein Airbus von 37 : 1, eine Boeing 747 von 52 : 1, der Airbus A330 aber zum Beispiel nur von 943 : 1. Da ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass kaum etwas passiert. Diese Gefahren dürfen sich keinesfalls ver­schlech­tern, daher begrüßen wir eine EU-einheitliche Regelung. (Beifall bei der FPÖ.)

21.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Dr. Moser. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Silhavy: Geht es um die Radmitnahme? – Abg. Dr. Moser – auf dem Weg zum Rednerpult –: Natürlich!)

 


21.18.39

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren! Kollegin Silhavy! Frau Ministerin! Natürlich ist mein Fernziel auch die unspektakuläre Rad­mitnahme im internationalen Luftfahrtbereich – keine Frage. Wir werden auf jeden Fall mit dieser Perspektive diesem internationalen Abkommen auch besonders freudig mit ganzen Herzen zustimmen.

Frau Ministerin! Es gibt aber andere Dinge, die uns sehr am Herzen liegen. Keine Frage, Herr Kollege Maier, wir brauchen nicht nur eine Luftfahrtstrategie, wir brauchen insgesamt eine Infrastrukturstrategie. Wir brauchen eine Strategie für Luftfahrt, Straße, Schiene, Wasserweg. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ferdinand Maier.) – Gerne, auch Breitband. Das muss also in sich greifen, weil das Zusammenhänge birgt und Synergieeffekte in sich trägt.

Jetzt aber zurück zur Luftfahrt. Frau Ministerin, der Rechnungshof hat laut dem morgigen Bericht der Zeitung „Die Presse“ das ganze Schlamassel bei Skylink eindeu­tig aufgezeigt und auch ganz klar benannt. Die Unterlagen und auch die Ermächtigung, dass überhaupt geprüft werden kann, geht auf unsere grüne Initiative zurück. Wir haben den Syndikatsvertrag organisiert, der die Basis für die Rechnungshofprüfung bildet.

Jetzt ist es ganz klar, dass Schwarz und Rot, das Land Niederösterreich und das Land Wien, auf Kosten entweder der eigenen Tasche, sprich der eigenen Steuerzahler oder auf Kosten der zukünftigen Fluggäste oder auf Kosten diverser anderer Personen massiv explodierende Kosten bei dieser Baumaßnahme verursacht haben. Das Bau­management war miserabel, die Kontrolle miserabel, die Vergabemechanismen funk­tionierten nicht ordnungsgemäß. Insgesamt: Ich weiß nicht, wie es weitergeht. Wir haben ja schon Klagen von der Lufthansa, was die Weiterentwicklung betrifft, und Klagen von der AUA.

Frau Ministerin, es ist auch einmal zu klären, wie es mit Ihrer Einschätzung ausschaut! Wenn die Lufthansa Schwechat zum Drehkreuz für Güterfracht im Luftverkehr machen möchte, wie schaut es da mit dem Nachtflugverbot aus? Was wird in Zukunft den Anrainerinnen und Anrainern ins Haus stehen? Denn Frachtluftverkehr ist meistens Nachtverkehr.


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Die zweite Frage an Sie – ganz konkret –, zu dieser Lärmschutzverordnung: Wir wis­sen ja, es gibt Verschlechterungen vor allem auch für die Flughäfen der Bundesländer bei der Verordnung, die Sie beabsichtigen, die uns über die Begutachtung schon zur Einsicht vorgelegen ist. Wir wissen auch, dass das Ganze erst nach der Gemeinde­ratswahl in Wien verordnet wird. Sagen Sie mir das!

Die dritte und letzte Frage – ganz schlicht –: Wenn Sie jetzt schon eine Lanze für die Schifffahrt brechen – okay! –, auch für den Güterverkehr auf der Schiene – okay! –, warum bevorzugen Sie nach wie vor die Luftfahrt steuerlich? Warum gibt es keine Treibstoffsteuern im Luftfahrtbereich, warum sind diese teilweise von der Grundsteuer befreit? Wann machen Sie endlich Steuergerechtigkeit für die Verkehrsträger, sodass sich die Verlagerung in Richtung Schiene immer mehr anbahnt? Abschied von der Lobbyistin für die Luftfahrt, hin zu der Unterstützung vor allem des Bahngüter­trans­ports! Diese „Schmutzkonkurrenz“ für die Bahn darf nicht länger bestehen! Stehen Sie Rede und Antwort! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.22.30

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Um die Frage des Kollegen Maier gleich beantworten zu können – das nehme ich Ihnen vielleicht ab, Frau Minister! –: Herr Kollege Maier, da dieses Debakel bei Skylink durch den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll und den Wiener Landeshauptmann Michi Häupl eingefädelt wurde, parteipolitisch mit unfähigen Managern besetzt wurde – also haben sie das auch zu verantworten! –, würde ich vorschlagen, die ÖVP Niederösterreich und die SPÖ Wien begleichen die höheren Kosten, die da entstanden sind. Das wäre – so glaube ich – das Richtige, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dolinschek: Das ist eine gute Idee!)

Nun möchte ich zur EU-Richtlinie kommen. Natürlich, alles, was der Sicherheit der Menschen dient, ist zu befürworten – in dem Fall einmal eine Idee der EU, die auch zu befürworten ist. Man muss klar sagen, die Sicherheit gerade im Luftverkehr ist ein sehr sensibles Thema. Gerade dort ist relativ wenig Spielraum. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass die Menschen auch wissen, dass jene, die über sie drüberfliegen, nicht runterfallen. Wir wissen, da kann man sehr viel Schaden und Leid vermeiden. Ich denke, dass es wichtig ist, dass die höchsten Standards im Flugverkehr gegeben sind. Das soll nicht nur für europäische Fluglinien gelten, sondern auch für andere. Chancengleichheit für alle, Sicherheit für alle, beste Sicherheit für uns alle. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf gerne zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.24.13

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird die innerstaatliche Rechtslage an EU-Bestimmungen angepasst. Die europaweit harmoni­sierte wirksame Durchsetzung internationaler Sicherheitsstandards bei Luftfahrzeugen aus Drittstaaten, die Flughäfen der Gemeinschaft anfliegen, ist rasch umzusetzen. Die Richtlinie aus dem Jahr 2004 ist um eine neue bezüglich Kriterien zur Durchführung von Vorfeldinspektionen erweitert worden. Österreich hat mit dem ursprünglichen Ge­


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setz über Sicherheitsmaßnahmen schon zahlreiche Inhalte dieser Richtlinie vorweg­genommen. Geringe Anpassungen zur derzeitigen Novelle sind die positive Folge.

Vor dem Inkrafttreten der Richtlinie waren Qualifikationskriterien für die Inspektoren, die mit der Aufsicht über ausländische Luftfahrzeuge beauftragt sind, weitgehend unverbindlich formuliert. Nun werden rechtlich verbindlich Ausbildungs- und Quali­tätskriterien nicht nur für die Inspektoren genauer definiert, sondern auch für die Verfahren, die zur Aufhebung der Mängel dienen.

Der vorliegende Entwurf sieht außerdem vor, dass die Einhaltung internationaler Sicher­heitsstandards nicht nur bei Luftfahrzeugen und Unternehmen aus Drittländern überprüft wird, sondern auch bei jenen aus der Gemeinschaft und jenen, die außerhalb von Flughäfen landen.

Wir stimmen dem Gesetz zu, denn es geht darin nicht nur um die verstärkte Sicherheit im Luftverkehr, sondern auch um die Bedeutung der Luftverkehrswirtschaft zur Absicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

21.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.26.06

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! (Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Kollege Donnerbauer, aber im Besonderen all jene, die hier Wortmeldungen zu einer Konsensmaterie beigetragen haben: Es ist schon sehr verwunderlich! Herr Kollege Hagen, ich weiß nicht, was Sie mit dem Skylink und dem Angriff auf den Landeshauptmann von Niederösterreich gemeint haben. Gerade er war es, der den Baustopp verfügt hat, der das Management ausgetauscht hat. Ich glaube, das dürfte in Vorarlberg noch nicht zur Kenntnis genommen worden sein. (Abg. Hagen: Trotzdem geht es runter! Es hat sich nichts verbessert!)

Aber dieser Vorschlag ist ganz gut! Wenn hier Parteien die Verantwortung bei einem Projekt übernehmen sollen, das weiterentwickelt wird, dass es ein wirtschaftliches Projekt ist, das Einnahmen bringen wird, dann ist – so glaube ich – schon ein Unter­schied zu sehen, wenn man sagt, das BZÖ soll eigentlich die Finanzierung der 17 Mil­liar­den € für die Hypo übernehmen. (Abg. Hagen: Die ÖVP auch! Der Martinz war nicht dabei, Herr Kollege?!) Diese sind weg. Die kommen nicht mehr. Die sind weg. Da würde ich mich mit solchen Äußerungen sehr zurückhalten! (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Rede der Frau Abgeordneten Moser: Dieser grüne „Honeymoon“, der da heute ausgebrochen ist! Mit Freude wird sie diesem Gesetz zustimmen. Und dann machen Sie gleich wieder einen Vorschlag, nämlich die Passagiere mit einer Kerosin-Steuer zu belasten. Das ist absolut verwunderlich.

Da hat mir in der vorherigen Diskussion gerade noch diese europäische Dimension der Binnenschifffahrt im Burgenland gefehlt, die Frau Abgeordnete Brunner eingebracht hat. Das ist ja wirklich schon haarsträubend, als Grüne zu sagen: Wir sind eigentlich gegen die Verlagerung auf die Wasserstraße, aber wir waren diejenigen, die schon gegen die Atomkraft waren! – Frau Abgeordnete Brunner, wann war das eigentlich, dass die Grünen im Jahre 1978 schon gegen die Atomkraft waren? Da hat es die Grünen noch gar nicht gegeben. Da müssen Sie schon ein bisschen Geschichte lernen! – Aber gut, das war die vorige Debatte.

Wir sind bei den Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr. Ich darf sagen, wir werden diesem Gesetzesvorschlag zustimmen. Er bringt mehr Sicherheit, er bringt mehr Wirtschaftlichkeit für den Standort am Flughafen in Wien Schwechat. Ich höre, dass


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auch alle anderen Parteien eine Zustimmung einbringen werden. – Danke schön, bis zum nächsten Tagesordnungspunkt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


21.28.42

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Rädler, ich bedanke mich recht herzlich dafür, dass Sie für Ihre Fraktion jetzt auch einmal die Zustim­mung zu diesem Übereinkommen signalisiert haben, weil bei Abgeordnetem Maier war ich mir nicht so ganz sicher, wie er eigentlich dazu steht, dass wir mit diesem Übereinkommen für mehr Sicherheit im Luftraum sorgen.

Ich glaube, es gibt keinen Zweifel und es steht wohl außer Streit, dass die Luftfahrt auch in einer global vernetzten Welt für einen Wirtschaftsstandort von ganz großer Bedeutung ist. Ich glaube, es steht auch außer Zweifel, dass wir alles tun müssen, um negative Auswirkungen in der Luftfahrt so weit wie möglich hintanzuhalten. Das gilt in zwei Bereichen, nämlich in der Frage der Lärmbelästigung für die Bevölkerung, wo es eine sehr hohe Betroffenheit gibt, aber natürlich auch, was den Schadstoffausstoß betrifft. Zu beiden werde ich dann auch ganz kurz Stellung nehmen.

Mir ist es wichtig, dass wir bezüglich einer Strategie in der Luftfahrt die Stakeholder der Branche einbinden. Daher ist es bei dieser Erstellung der Roadmap, an der wir arbeiten, notwendig, dass all jene, die in diesem Bereich in der Luftfahrt tätig sind, auch mitreden können. Ich glaube, es macht, wie gesagt, Sinn, die Betroffenen der Luftfahrt – ob das die Wirtschaft ist, ob das der Flughafen ist, ob das die Austro Control ist – in diese Strategie einzubeziehen. Dazu gibt es sehr intensive und sehr kons­truktive Gespräche.

Was die Frage des Single European Sky betrifft, glaube ich, dass die Bedeutung von größeren Lufträumen in Europa nach der Vulkanaschewolke noch einmal klar gewor­den ist und dass es viele gute Gründe gibt, dass wir daran arbeiten, den Luftraum in Europa, der derzeit aus 35 Lufträumen besteht, auch tatsächlich auf neun zu beschrän­ken.

Ich glaube, dass diese Verringerung der Lufträume durch den Single European Sky die Möglichkeit gibt, zu zeigen, dass Ökonomie und Ökologie kein Widerspruch sind. Was können wir neben mehr Sicherheit denn mit nur neun statt 35 Flugräumen in Europa noch erreichen? – Wir werden kürzere Flugzeiten haben. Kürzere Flugzeiten bedeuten weniger Kerosinausstoß. Weniger Kerosinausstoß bedeutet weniger Schadstoffaus­stoß und es bedeutet weniger Kosten für die Fluggesellschaften. Und wir werden, was europäische Abstimmungen betrifft, mit neun Lufträumen auch wesentlich schneller reagieren können, weil es weniger Schnittstellen gibt, als das derzeit bei 35 der Fall ist.

Ich habe auch den letzten Verkehrsministerrat auf europäischer Ebene dazu genützt, das noch einmal mit dem Verkehrsministern zu diskutieren. Ich kann Ihnen sagen, dass in unserem Luftraum, nämlich Zentraleuropa, zu dem Österreich gehört, Slo­wenien gerade den Vorsitz hat. Ich werde in den nächsten Tagen den slowenischen Verkehrsminister besuchen. Wir werden über die Umsetzung und Beschleunigung dieses gemeinsamen Luftraums diskutieren, auch deshalb, weil ab nächstem Jahr Österreich den Vorsitz haben wird. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Projekt, das auch einen hohen ökologischen und wirtschaftlichen Nutzen hat und auch für mehr Sicherheit sorgen wird.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 251

Was die Frage des Fluglärms betrifft, so müssen wir – wie ich meine – mehrere Ansätze finden. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir das ganzheitlicher sehen müssen. Da ich auch für angewandte Forschung zuständig bin, kann ich Ihnen sagen, dass man – was Technologieentwicklung und auch den Bereich der Konstruktion von Turbinen bei Flugzeugen betrifft – natürlich mit dem technischen Fortschritt sehr viel dazu beitragen kann, dass es zu einem geringeren Treibstoffverbrauch kommt, aber auch zu einer wesentlich geringeren Lärmentwicklung. Der neue Airbus A380, der ja in Wien und in Linz erst vor Kurzem gelandet ist, hat eine rund 30 bis 40 Prozent geringere Lärmentwicklung, als das die üblichen Airbus-Flugzeuge in der Vergan­genheit hatten.

Das heißt, wir haben auch in Forschung und Entwicklung zu investieren, weil das einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung bedeutet, zum Beispiel im Bereich neuer Technologien können wir in Bezug auf die Fluglärmentwicklung einiges bewirken.

Es steht für mich ganz außer Zweifel, dass die Schwellenwerte, die in einem Mediationsvertrag mit der Bevölkerung bezüglich der dritten Piste am Flughafen Wien Schwechat in vorbildhafter Art und Weise vereinbart wurden, verbindlich sind. Daher müssen im Entwurf jene Lärmschwellenwerte, die im Mediationsverfahren für die dritte Piste vereinbart wurden, Anwendung finden.

Ich glaube, über die Frage der Eigentumsverhältnisse und darüber, wo alle den Flughafen Wien betreffenden Themen diskutiert werden müssen, brauche ich nichts zu sagen.

Ich glaube auch, dass ich auf Fragen von Ökosteuern, Steuern auf Brennstoffe nicht ausführlich eingehen muss, weil das in die Zuständigkeit des Finanzministers fällt. Es ist natürlich in einem Paket mit dem Finanzminister zu klären, welche neuen Steuern er sich da vorstellt und ob das eine Überlegung darstellt. In Deutschland ist das der Fall. Ich glaube, es gibt aber viele gute Gründe, warum wir es in Österreich hinterfragen sollten, eine solche Steuer einzuführen. Aber das ist, wie gesagt, eine fiskalpolitische Frage und daher mit dem Finanzminister zu diskutieren.

Mir ist es noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen – ich beziehe mich hier auf das, was der erste Redner, der Herr Abgeordnete Heinzl, gesagt hat –, dass es bei diesem Bundesgesetz wieder um mehr Sicherheit geht, dass wir bessere Ausbildung bei jenen, die die Flugzeuge kontrollieren, haben müssen, dass es schwarze Listen für Flugzeuge mit schweren technischen Mängeln geben soll, also dass wir noch mehr Kontrollen haben, um den Luftraum und den Luftverkehr noch sicherer zu machen. Die Schwer­punktsetzung, die Priorität, liegt – bei jedem Verständnis für die wirtschaftliche Situ­ation der Luftfahrtunternehmen – ganz klar dort, wo es um die Sicherheit der Pas­sagiere und um die Sicherheit der Bevölkerung geht. Ich bedanke mich dafür, dass – soweit ich weiß – alle Fraktionen dieses Hauses diesem Sicherheitspaket ihre Zustim­mung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


21.36.19

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Fliegen wird immer billiger. Die Anzahl der Fluggäste und Flüge wird dadurch auch immer höher. Auch die Anzahl der kleineren Flugzeuge – die Charterflüge, die Business- oder Transportjets – steigt und steigt, aber auch die Härte des Wettbewerbs nimmt ständig zu. Die Flugbetreiber versuchen, immer mehr Kosten zu minimieren, um


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Gewinne zu erwirtschaften, obwohl sie ihre Flüge teilweise zu Schleuderpreisen ver­kaufen. Es gibt Angebote Linz-London um 5 €. Und da wird dann von einigen Fluggesellschaften auch versucht, eine Toilettengebühr einzuführen. Das ist ein lus­tiges, skurriles Beispiel, wo die Fluggesellschaften dann beim Sparen ansetzen.

Ernst wird es aber bei den Tankgewohnheiten dieser Fluggesellschaften. Getankt wird dort, wo es am günstigsten und möglichst steuerfrei ist. Ernst wird es aber auch bei den Heimatflughäfen. Beliebt ist nur der, wo die Gebühren, auch die Abfertigungs- und Sicherheitsgebühren, am geringsten sind. Besonders ernst, meine Damen und Herren, wird es dann bei der Technik und Wartung. Nicht wenige dieser Fluggesellschaften sparen auch hier.

Die EU hat bereits im Jahr 2004 darauf reagiert. Seit 2006 dürfen auch hier Flugzeuge aus Drittstaaten überprüft werden. Verbunden ist damit das Recht zum Verhängen von Sofortmaßnahmen und die lückenlose Dokumentation. Der wesentliche Inhalt dieses Bundesgesetzes, das wir jetzt beschließen, ist die Durchführung von Vorfeldinspek­tionen bei ausländischen Luftfahrzeugen, EU- und Drittlandfluggesellschaften und deren Besatzungen auf einem inländischen Flughafen durch speziell ausgebildete Inspektoren der ACG, die Auferlegung von Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf ausländische Luftfahrzeuge oder ausländische Luftfahrtunternehmen, die in den österreichischen Luftraum einfliegen, diesen überfliegen oder verlassen wollen und auch die Bestimmung bezüglich der Qualifikationserfordernisse und die Ausbildung der SAFA-Inspektoren.

Meine Damen und Herren! Für Österreich mit seiner Osteuropa-Drehscheibe in Schwechat und seinen neun Landesflughäfen, die vermehrt auch von kleineren Businessjets als Destination angeflogen werden, ist das der richtige Schritt zur weite­ren Risikovermeidung und zur Sicherheit der Bevölkerung und der Fluggäste in Öster­reich. (Beifall bei der SPÖ.)

21.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.38.39

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bun­des­minister! Mit der Regierungsvorlage über das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnah­men bei ausländischen Luftfahrzeugen und Luftfahrtunternehmen haben wir einerseits die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht durchzuführen sowie anderer­seits den Regelumfang des bisherigen Bundesgesetzes bei Sicherheitsmaß­nahmen zu erweitern.

Hier wurde vor allem die Durchführung von Vorfeldinspektionen ausgedehnt auf Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen, die der Aufsicht eines anderen Mitglied­staates unterliegen. Auch die Durchführung von Vorfeldinspektionen außerhalb von Flughäfen sowie bei Flugzeugen mit nichtgewerblichem Flugverkehr wird betrieben.

Die Vorfeldinspektion kontrolliert vor allem mangelhafte Instandhaltung, offensichtliche Schäden sowie interessanterweise bei außergewöhnlichen Flugmanövern, wenn solche beobachtet werden, die zu schwerwiegenden Sicherheitsbedenken Anlass geben.

Auch die Stellungnahme der Austro Control begrüßt dieses Gesetz und hat keine Beden­ken bei dessen Umsetzung. Die Bedeutung der Luftfahrt und damit das Sicherheitsbedürfnis im Flugverkehr nimmt immer stärker zu. Nicht nur die Urlaubszeit ist Reisezeit; die Zahlen sprechen dafür.


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Seit dem Jahr 1990 haben sich die Fluggastzahlen in Österreich verdreifacht. Auf den sechs österreichischen Flughäfen hatten wir 2009 rund 317 500 Flugbewegungen. Allein am Flughafen Schwechat hatten wir 2009 18 Millionen Fluggäste.

Mit dem Bundesgesetz wird ein wichtiger Schritt zur weiteren Hebung der Sicherheit im Luftfahrtbereich gesetzt. Daher begrüßen wir sehr die Zustimmung aller Fraktionen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.40.37

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sicherheit ist für die Menschen ein wich­tiges und hohes Gut und wird auch hier in den Debatten immer wieder unter den verschiedensten Aspekten behandelt. Heute geht es um die Sicherheit in der Luftfahrt, und es ist äußerst begrüßenswert, dass alle Fraktionen hier zusammenstehen und diesem Gesetz zustimmen werden.

Wir kommen damit einem Wunsch der Europäischen Kommission nach, die gegen­ständlichen Sicherheitsmaßnahmen auch auf Luftfahrzeuge und Luftfahrtunternehmen, die der Aufsicht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft unter­liegen, zu erweitern.

Meines Erachtens ist bei diesem Gesetz auch wichtig, dass das BMVIT im Interesse der Luftfahrtsicherheit auch die Durchführung von Vorfeldinspektionen bei auslän­dischen Luftfahrzeugen, die außerhalb von Flughäfen gelandet sind, veranlassen kann. Dasselbe gilt auch für nicht im gewerblichen Luftverkehr betriebene ausländische Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse unter 5 700 Kilogramm. Ich meine, es ist wichtig, dass auch Kleinflieger und Kleinluftfahrzeuge hier mit betroffen werden.

In den Anhängen sind unter anderem nähere Vorgaben über die Qualifikations­erforder­nisse der Inspektoren sowie die Klassifizierung der festgestellten Mängel und die daraus folgenden Sofortmaßnahmen festgelegt. Wir in Österreich sind sehr gut bedient, wir haben international anerkannte Inspektoren – in anderen Ländern besteht diesbezüglich noch viel Aufholbedarf. Es gibt nämlich angeblich auch Inspektoren, die nur Feuerwehrleute oder Mitglieder des Bodenpersonals sind. Und in diesen Fällen, glaube ich, ist die Sicherheit nicht so gegeben. Daher ist dieses einheitliche Gesetz nur zu begrüßen, und ich denke, dass wir alle gemeinsam dieses Gesetz auch einstimmig beschließen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.42.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Selbstverständlich ist dieses in Diskussion stehende Bundesgesetz zu begrüßen, da es einen Beitrag zur Sicherheit im Luftverkehr darstellt.

Viele Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Zigtausende Flugpassagiere ver­las­sen sich täglich darauf, dass Sicherheitsstandards eingehalten und Kontrollen durchgeführt werden.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Die Umsetzung dieser Richtlinie bringt eine Standardisierung von Inspektionen, damit in allen EU-Staaten ein gleich hohes Maß an Sicherheitsbestimmungen für alle Flugzeuge gilt. Aber es gibt noch viel zu tun im europäischen Luftraum, wie die vergangenen Wochen zeigten. In den nächsten Jahren ist im europäischen Luftraum mit einer Verdoppelung des Flugverkehrs zu rechnen. Deshalb sieht die Richtlinie Single European Sky eine Harmonisierung des euro­päischen Luftraumes vor – ein Thema, das schon lange auf der Tagesordnung steht, nur es geschieht wenig.

Frau Bundesministerin Bures, Sie haben es ja bereits angesprochen: Ziel müssen eine Vereinheitlichung des europäischen Luftraumes und eine Zusammenfassung in funktionale Luftraumblöcke sein. Die Flugsicherung muss in Europa effizienter und billiger werden. So verhindert heute immer noch eine große Anzahl verschiedener Flugsicherungssysteme eine sichere und kosteneffiziente Flugabwicklung.

Der Vergleich mit den USA, wo wesentlich mehr Flüge als in Europa abgewickelt werden, zeigt, dass es dort um rund 70 Prozent weniger Verspätungen gibt. Das heißt, der Nutzen liegt auf der Hand: pünktliche Flüge und kürzere Reisezeiten, damit weniger Kerosinverbrauch und Kosteneinsparungen, und die Umwelt wird durch weniger CO2-Ausstoß und Lärm entlastet.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich ersuche Sie, sich mit entsprechender Vehemenz für dieses Thema einzusetzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzte hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.45.13

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Hohes Haus! Die exzellenten Experten Ihres Ministeriums haben, glaube ich, in der Umsetzung dieser Richtlinie einen guten Beitrag geleistet, um die Sicherheit im internationalen Flugverkehr weiter zu steigern. Darüber bin ich sehr froh, weil gerade in der letzten Zeit ein unangenehmer Beigeschmack und Eindruck da und dort entstanden ist, der auch durch diese gute Arbeit nicht weggewischt werden kann, nämlich bei den Sicherheitsbestimmungen für Rettungsflüge mit Hubschraubern, wo man sich, wie auch in anderen Bereichen des Ministeriums, hin und wieder des Ein­druckes nicht erwehren kann, dass Entscheidungen nicht ganz losgelöst von den diversen Einzelinteressen einzelner Unternehmen und Organisationen getroffen wer­den, etwas, was in einer Demokratie natürlich unglaublich schädlich ist und niemals wirklich entstehen darf.

Gerade in der letzten Zeit – Sie haben in Ihrer Rede dankenswerterweise darauf hingewiesen – haben wir durch die Aschewolke, durch Terroranschläge Ausfälle im Flugverkehr hinzunehmen gehabt, die zu massiven wirtschaftlichen Folgeschäden geführt haben.

Frau Bundesministerin, die Fragen der Sicherheit des Flugverkehrs umfassen mittler­weile auch die Fragen der Versorgungssicherheit des Transportes von Personen quer durch Europa. Und ich glaube, damit und auch mit einer Verlagerung von Personentransporten auf die Erde, auf ökologischere Verkehrsträger wie beispiels­weise die Schiene müssen wir uns intensiv auseinandersetzen.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass auf der Strecke über den Brenner nicht nur mehr Güterverkehr fährt als über sämtliche Alpenpässe der Schweiz zusam­mengerechnet, sondern auch alljährlich im Sommer unglaubliche Staus durch Per­sonenverkehr entstehen. Und ich bin der festen Überzeugung, dass gerade über den


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Brenner ganz dringend eine leistungsfähige Schiene für Güter und Personen zwingend notwendig ist. Darüber gab es in diesem Haus auch einmal Konsens. In einem Staatsvertrag, den wir alle unterzeichnet haben, steht die absolute Unverzichtbarkeit dieses Projektes, das vom Verkehrskommissar in seinem Einleitungsstatement in Saragossa wieder als Priorität-1-Verkehrsinfrastrukturprojekt der EU genannt wurde. Es steht der Ausbau dieser Strecke für den Personenverkehr und insbesondere für den Güterverkehr auf unserer gemeinsamen Agenda, und dieser ist daher dringend vorzunehmen.

Frau Kollegin Moser, manchmal befremdet es ein bisschen, wenn die Grünen als einzige Partei sinnvollen Binnenschifffahrtsmaßnahmen nicht zustimmen und ausge­rechnet von ihnen unglaublich wichtigen Infrastrukturprojekten, die überhaupt erst die Voraussetzung dafür schaffen, dass Verkehr vom Flugzeug auf die Schiene, von der Straße auf die Schiene ökologisch verlagert werden kann, immer Ablehnung und Skep­tizismus entgegengebracht wird. Ich glaube, das ist mittlerweile kontraproduktiv. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.48

21.48.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 746 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21.49.33Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 7 und 8

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 7 und 8, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Glücksspiel­gesetz-Novelle 2008 in 658 der Beilagen.

Hiezu hat der Abgeordnete Dr. Pilz ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Ich werde daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über folgende Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage:

Artikel 1 Ziffern 1, 2, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 14, 16, 17, 18, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 und 31 sowie die Artikel 3, 4 und 5.

Wer diesen Teilen des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 256

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regie­rungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich gelangen wir zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8 über den Entwurf betreffend Glücksspielgesetz-Novelle 2010 in 784 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- bezie­hungsweise Abänderungsantrag sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung einge­bracht.

Ich werde entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf eine Änderung des Artikels 1 Ziffer 2 bezieht.

Bei Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 1a in Artikel 1 Ziffer 5 § 5 Abs. 4 lit. a.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, der in Artikel 1 Ziffer 5 § 5 folgende Änderungen zum Inhalt hat:

Absatz 1;

Absatz 2 Ziffer 7;

Absatz 4 lit. a Ziffer 1;

Absatz 4 lit. a Ziffer 7;

Absatz 4 lit. b Ziffern 2 und 4;


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Absatz 5 lit. a Ziffern 1 bis 3 und 7 sowie

Absatz 5 lit. b Ziffern 1 bis 3 und 7.

Wer diesen Änderungen beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiezu seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, der die Streichung von Artikel 1 Ziffer 9 zum Inhalt hat.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffer 10.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 10 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffern 11 und 12.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, ihre Zustimmung mit einem bejahenden Zeichen zu erteilen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun kommen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 13 des Gesetz­entwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Zur Abstimmung gelangt nun der Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffern 14 und 15.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 258

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffer 16.

Wer diesen Änderungen beitritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 16 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 17, 18 und 19 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 19b bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nun gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 20 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffern 21 und 22.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 23 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Ziffer 24.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 259

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffer 1 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 2 Ziffern 2 und 6 sowie die Streichung der Ziffern 4 und 5.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Krainer, Dr. Pilz, Weinzinger, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Spielerschutz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 103.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung von Therapie­angeboten für SpielerInnen mit pathologischem oder problematischem Spielverhalten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

22.02.1811. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1142/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Naturkosmetik und Biokosmetik – Täuschungsschutz auf EU-Ebene“ (747 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 260

22.02.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn Sie in Europa Bio­kosmetik oder Naturkosmetik kaufen, dann müssen Sie mitunter damit rechnen, dass Sie reine Chemiebomben kaufen. – Dies ergaben Tests mehrerer europäischer Ver­braucherorganisationen.

In Österreich gibt es im Gegensatz zu den Ländern der Europäischen Union bereits klare Regelungen. Wir haben eine Kodexrichtlinie für Naturkosmetik; an einer Kodex­richtlinie für Biokosmetik wird derzeit gearbeitet. Das Hauptproblem besteht allerdings aus unserer Sicht darin, dass es auf europäischer Ebene keine entsprechenden Stan­dards gibt, keine entsprechenden Regelungen und dadurch natürlich auch die öster­reichischen Konsumenten, die im Ausland einkaufen, aber auch die österreichischen Unternehmen, die entsprechend dem Kodex produzieren und ihre Waren verkaufen, benachteiligt werden. Wir haben daher in einem gemeinsamen Antrag den Bundes­minister für Gesundheit ersucht, an dieser Kodexrichtlinie für Biokosmetik weiterzuar­beiten und im neuen Gütezeichengesetz dafür vorzusorgen, dass die entsprechenden staatlichen Gütezeichen „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ ermöglicht werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf europäischer Ebene ist es notwendig, diese Standards, die wir in Österreich haben, einzubringen und darauf zu drängen, dass auch in Europa entsprechende Richt­linien für Naturkosmetik und Biokosmetik geschaffen werden. Österreich hat hier eine Vorreiterrolle mit diesem Beschluss. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, kurz auf unsere Beschlüsse hier im Plenum zum Bereich Lebensmittelkennzeichnung zu verweisen, worüber heute im Europäischen Parlament eine entsprechende Abstimmung vorgenommen wurde. Ich nehme diese Gelegenheit auch dazu wahr, mich bei Bundesminister Stöger dafür zu bedanken, dass er das, was wir im Parlament vertreten haben, nämlich für eine Her­kunfts­kennzeichnung bei Lebensmitteln, bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie auch bei verarbeiteten Lebensmitteln, einzutreten, auch umgesetzt hat. Der heutige Be­schluss im Europäischen Parlament entspricht in etwa den Vorgaben des österreichi­schen Nationalrates.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es nicht nur um die verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung für Fleisch und Geflügelfleisch und Molkereiprodukte geht, sondern es muss auch zu einer Herkunftskennzeichnung kommen, wenn Konsumenten über die Herkunft getäuscht werden, wenn beispielsweise ein Schinken als Schwarzwälder Schinken angeboten wird, obwohl das Fleisch nicht aus dem Schwarzwald stammt, sondern aus Italien.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag treten wir für einen Täuschungsschutz bei Naturkosmetik und Biokosmetik ein, ähnlich wie wir bei Lebensmittelangelegenheiten dafür eingetreten sind. Ich darf Sie einladen, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Durchschlag gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.06.38

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ein nicht mit der Materie vertrauter Bürger diesen Antrag liest, wird er vielleicht sagen: No na, ist eh klar, wo „Bio“ draufsteht, wird ja wohl auch „Bio“ enthalten sein! Das ist die Erwartungshaltung,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 261

mit der viele Konsumentinnen und Konsumenten ihre Einkäufe tätigen. Sie vertrauen darauf, dass der Inhalt das hält, was die Verpackung beziehungsweise das, was draufsteht, versprechen. Das erwartet sich der Konsument bei Lebensmitteln, wo es in der Zwischenzeit auch schon sichere, anerkannte und auch bekannte Gütesiegel gibt. Die Menschen sind zu Recht wählerisch, wenn es um Nahrung geht – schließlich und endlich hat das auch Auswirkungen auf ihre Gesundheit.

Cremes sind auch so etwas Ähnliches wie Nahrung, und zwar Nahrung für die Haut. Die Haut ist unser größtes Organ, sie ist die wichtigste Barriere zwischen der Umwelt und unseren inneren Organen in Bezug auf Infektionen. Sie hat also eine sehr wichtige Schutzfunktion. Besonders für Frauen ist die Pflege der Haut etwas sehr Wichtiges. Daher sind sie auch wählerisch, was die Substanzen angeht, die sie ihrer Haut zumu­ten. Und da kommt jetzt das Wort „Bio“ ins Spiel, für viele Menschen so etwas wie ein Zauberwort. Dass „Bio“ draufsteht, ist irgendwie eine Garantie dafür, dass die Welt in Ordnung ist, es bedeutet Natur, unverfälscht und rein, es bedeutet auch einen guten und schonenden Umgang mit der Natur, und das heißt dann ja auch, dass man sich und seinem Körper etwas besonders Gutes tut. Daher sind die Menschen auch durchaus bereit, für „Bio“ etwas mehr Geld auszugeben.

Die positiven Erfahrungen, die viele Menschen mit Bionahrung machen, übertragen sie dann auch auf andere Bioprodukte, und das kann zu durchaus unliebsamen und negativen Umständen führen wie zum Beispiel in einem Fall aus meinem Bekannten­kreis. Eine Frau mittleren Alters mit sehr empfindlicher Haut wollte sich etwas besonders Gutes tun und hat daher zu Biokosmetik gegriffen. Alles hat darauf hinge­deutet: der Name des Produktes, die Gestaltung der Verpackung, also Farbe, Blume, Aufschrift et cetera, alles drauf. Die Ingredienzien hat sie zugegebenermaßen nicht gelesen. Sie hat sich darauf verlassen, dass in der Creme das enthalten ist, was die Verpackung verspricht. Leider war sie gegen einen der Inhaltsstoffe allergisch, was dann zu einem lästigen und hässlichen, Gott sei Dank aber behandelbaren Ausschlag geführt hat. Was hat sie daraus gelernt? – Sie hat gelernt, dass sie nicht vertrauen kann. Sie hat gelernt, dass sie sich auf Angaben nicht verlassen kann, und sie hat gelernt, dass ein Produkt für sie nicht sicher war.

Daher geht es für uns, abgesehen von den inhaltlichen Vorgaben dieses Antrages, auch ganz klar um Grundwerte wie Vertrauen, Verlässlichkeit und Sicherheit. Konsu­mentinnen und Konsumenten erwarten von der Politik mit Recht, dass es Regelungen gibt, auf die sie sich verlassen können, die ihnen Sicherheit geben und die ihr Ver­trauen rechtfertigen. Und das sollte mit diesem Antrag dann auch für den Bereich der Biokosmetik gelten.

Natürlich enthebt das die Konsumentinnen und Konsumenten nicht der Verpflichtung, sich selbst zu informieren. In diesem Zusammenhang haben wir allerdings die Quadratur des Kreises zu lösen. Immer mehr Informationen sollen in lesbarer Größe auf einer Verpackung zu sehen sein, und wenn wir nicht immer mehr Verpackungs­material verwenden sollen, werden wir uns dafür durchaus andere Modelle einfallen lassen müssen. Gütesiegel, und zwar sichere Gütesiegel, sind sicher eine gute Mög­lich­keit, aber – und da bin ich wieder bei den Werten – dann muss es auch das entsprechende Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten geben. Der vorliegende Antrag, der wahrscheinlich von allen die Zustimmung erhalten wird, ist ein wichtiger Baustein dazu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.- Ing. Deimek. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 262

22.10.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Wir beschließen heute einen durchaus wichtigen Antrag, wenn man davon ausgeht, dass auf vielen Produkten Natur- beziehungsweise Bio-Labels drauf sind. Das ist ja ein absoluter Werbeträger. Alles, was „Bio“ ist, wird gekauft. Das ist natürlich nicht nur bei den Nahungsmitteln, sondern vor allem auch bei der Kosmetik so. Wenn man vielleicht irgendwo glänzt wie ein Speckschwartl, wenn man 80 ist, aber aussehen möchte wie 20, dann wird einem nicht viel anderes übrig bleiben – sagt zumindest die Werbung –, als sich die besten Artikel zu kaufen, und die sind natürlich bio, natur und sonst noch alles Mögliche.

Frau Kollegin Hagenhofer wird es vielleicht bemerkt haben: Ich habe mir nach dem Händewaschen die Hände eingecremt mit einer wunderbaren Creme, die ich mir als EU-Fan in Frankfurt auf dem Flughafen gekauft habe. Sie ist natürlich auch natur und bio und alles Mögliche, und sie war schweineteuer. – Das Ergebnis: Ich habe einen roten Ausschlag bis hin zum Ellenbogen gehabt. Das ist etwas, das ich als Konsu­mentensprecher eigentlich hätte wissen müssen: Dort, wo das draufsteht, was die Industrie vorgibt, ist mit Garantie nicht das drin, was draufsteht. Ich hätte es wissen müssen.

Das ist der Motivator für mich, zu sagen: Ja, dieser Antrag ist so notwendig wie noch nie! Er kommt vielleicht etwas zu spät, aber wir stehen zu 100 Prozent dahinter. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.11.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Kollege Maier, wir haben ja im Ausschuss schon intensiv über diesen Antrag diskutiert, und wir gehen selbstverständlich mit. Es ist eine gute Initiative. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit schon klarstellen – weil hier einige davon gesprochen haben, dass es derzeit nur Schummelprodukte auf dem Markt gibt –: Es gibt selbstverständlich Biokosmetika, die von Kontrollstellen zertifiziert sind, aber eben nach keinen sozusagen verbindlichen gesetzlichen Standards. Und das ist die Lücke, die mit diesem Antrag insofern geschlossen wird, als der öster­reichische Lebensmittelkodex, der eigentlich für Lebensmittel gilt, interessanterweise in Zukunft auch die Kosmetika regeln wird. Das Fachgremium – das haben wir auch im Ausschuss diskutiert –, das jetzt für die Lebensmittel zuständig ist, wird auch den Bereich Biokosmetika regeln.

Aber schauen wir uns den Antrag einmal an, Kollege Maier, der ja in der Sache zwei Stoßrichtungen hat; eine in Bezug auf das Gütezeichengesetz – das haben Sie schon erläutert – und auch eine Stoßrichtung, was die EU-Ebene betrifft. Diesbezüglich haben Sie auch unsere volle Unterstützung. Ich bin sehr neugierig, was uns der Herr Minister in den nächsten Monaten darüber berichten wird, wie diese Initiative auf europäischer Ebene aussehen wird, welches Echo er von den anderen Fachministern und -ministerinnen bekommt, wenn es darum geht, europäische Regeln für Bio- und Naturkosmetik zu etablieren. Das ist notwendig, denn das ist ein wachsender Markt, und es darf und soll keine Täuschung von Konsumentinnen und Konsumenten geben.

Aber eines sei auch gesagt, Kollege Maier: Ein Gütezeichengesetz und ein Biodurch­führungsgesetz sind immer noch in der Pipeline. Das, was wir in diesem Antrag positiv ansprechen, liegt eigentlich noch gar nicht vor. Wir haben kein Gütezeichengesetz. Wir wollen, dass das dort geregelt wird. Also, Herr Minister, das ist eine Hausaufgabe, auf


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 263

deren Erledigung wir nach wie vor warten. Offensichtlich – ich hoffe es, vielleicht nehmen Sie auch Stellung dazu – gibt es Neuigkeiten auf diesem Gebiet. Es gibt Diskussionen zwischen ÖVP und SPÖ, wie ich weiß. Gibt es etwas Neues? Haben Sie sich schon geeinigt? Können wir bald die Vorlage eines Gütezeichengesetzes hier im Haus erwarten?

Dasselbe gilt für das Biodurchführungsgesetz. Auch da warten wir nach wie vor auf die entsprechende Vorlage.

Eines noch zur europäischen Verbraucherinformation: Das Europäische Parlament hat heute einiges beschlossen, anderes abgelehnt; abgelehnt zum Beispiel die Ampel­kennzeichnung, was wir sehr bedauern. Das wäre ein gutes, ein einfaches System gewesen, um ohne viel zu lesen doch eine klare Botschaft über die Produktkenn­zeich­nung zu erhalten.

Umgesetzt zum Beispiel, und das begrüßen wir, wurde die verpflichtende Kenn­zeichnung des Klebefleisches. Also der sogenannte Schummelschinken, der mit den Transglutaminasen aus Abfällen erzeugt wird, wird in Zukunft kennzeichnungspflichtig sein. – Ein Erfolg der grünen Konsumentenschutzpolitik auf Europaebene. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.15.20

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Kennzeichnung der Biolebensmittel ist klar geregelt, für die Kennzeichnung der Biokosmetika gibt es keine gesetzlichen Standards. Es kann jeder Hersteller „Bio“ nennen, was er unter „Bio“ versteht.

Konsumentenschützer kritisieren, dass es oftmals Naturprodukte gibt, die bestenfalls Pseudobioprodukte sind, bei denen eine geringe Menge von Naturstoffen einer großen Menge an chemischen Stoffen gegenübersteht. Um diese Täuschungen auszu­schließen, ist es notwendig, rechtliche Kriterien für die Verwendung der Begriffe „Naturkosmetik“ und „Biokosmetik“ zu schaffen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

22.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


22.16.13

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zu begrüßen, dass sich immer mehr Öster­reicherinnen und Österreicher nicht nur gesund ernähren wollen, sondern auch in zunehmendem Maße in anderen Bereichen einen natürlichen und nachhaltigen Lebensstil zu verfolgen gewillt sind. Ein sich stark entwickelnder Bereich ist der Bereich der Naturkosmetik und der Biokosmetik. Viele Menschen bevorzugen diese Produkte, sie wollen sich mit natürlichen Inhaltsstoffen versorgen, und diese Menschen haben ein Recht darauf, dass sie auch im Kosmetikbereich biologisch einwandfreie Produkte bekommen.

Die wenigsten Natur- und Biokosmetikprodukte sind wirklich Bioprodukte; Herr Kollege Maier hat das schon ausgeführt. Sie bestehen oft zur Gänze oder zumindest überwie­gend aus chemischen, künstlichen Substanzen. Es gibt keine Kennzeichnungen. Im Bereich der Biokosmetik ist eine Vielzahl von undurchschaubaren und irreführenden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 264

Begriffen, Marken und Kennzeichnungen vorhanden. Das Ergebnis dieser Konsumen­tentäuschung ist, insbesondere bei Frauen, dass es oft zu Hautreaktionen kommt. Es gibt insgesamt über 4 000 bekannte Stoffe, die Hautreaktionen hervorrufen. Das sind auch oft allgemein als gesund bekannte Stoffe.

Daher ist ein Kodexkapitel „Biokosmetik“ mit einheitlichen Grundsätzen und Regeln sehr zu begrüßen. Wir begrüßen natürlich auch die Vorstöße auf EU-Ebene, Herr Minister, dass rechtliche Kriterien für Naturkosmetik und Biokosmetik eingefordert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

22.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.18.17

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bitte begleiten Sie mich von der Kosmetikabteilung im Supermarkt in den Bereich der Lebensmittel! Wenn Sie in Österreich Fleisch kaufen, auf dem das AMA-Biogütesiegel prangt (Abg. Weinzinger: Da geht man zum Metzger und nicht in den Supermarkt!) – auch gut, da gibt es auch das AMA-Biogütesiegel –, dann können Sie zu 100 Prozent sicher sein: Dieses Fleisch stammt aus biologischer Produktion, die Qualität ist vielfach kontrolliert!

Bei den Lebensmitteln auf EU-Ebene gibt es Verbesserungen – Kollege Maier und Kollege Pirklhuber haben schon einiges von den heutigen Beschlüssen ange­sprochen –, und es gibt ab 1. Juli ein neues Bio-Logo; hier (die Rednerin zeigt dieses) für diejenigen, die es noch nicht kennen. Ab 1. Juli 2010 müssen alle verpackten Biolebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, mit diesem neuen euro­päischen Bio-Logo gekennzeichnet werden. Es gilt allerdings eine Übergangsfrist bis zum Juli 2012.

Unser Ansatz: Was für Lebensmittel gut ist, das sollte auch bei Kosmetika möglich sein. Das heißt, wir brauchen ein verlässliches Gütezeichen für Natur- und Bio­kosmetik. Deshalb, Herr Minister Stöger, ersuchen wir Sie, auf EU-Ebene klare Standards und Regeln für Kosmetika zu fordern, denn wir Konsumenten – das sind wir alle – wollen nicht beschummelt werden, sondern wir möchten ehrliche Informa­tionen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

22.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


22.20.14

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Dieser mehr als notwendige Antrag betreffend sogenannte Naturkosmetik-Produkte zeigt wieder einmal deutlich auf, mit welch fiesen Methoden die Konsumentinnen und Konsumenten von den Herstellern hinters Licht geführt werden, denn viele Firmen, das haben wir schon gehört, bewerben ihre Produkte als „Bio-Produkte“ mit „natürlichen Inhaltsstoffen“ – wohl wissend, dass sich in diesen Produkten überhaupt keine Naturstoffe befinden, weil sie teilweise oder sogar zur Gänze aus künstlichen oder chemischen Substanzen bestehen.

Das ist für mich – um es auf Steirisch zu sagen – eine wirkliche Schweinerei, wie die Konsumentinnen und Konsumenten bewusst in die Irre geführt, belogen und betrogen werden. (Abg. Mag. Gaßner: Das sagen wir auch in Oberösterreich: Schweinerei!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 265

Daher liegt es eben an uns, diesen Machenschaften mit diesem Beschluss, den wir heute fassen werden, ein Ende zu setzen, indem wir entsprechende gesetzliche Rege­lungen verabschieden, denn möglich sind solche Vorgangsweisen nur, weil der Begriff „Bio“ bei Kosmetikartikeln im Gegensatz zur Bio-Kennzeichnung bei Lebensmitteln nicht geschützt ist.

Ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir heute beschreiten, dass wir da nicht länger zusehen, denn es gibt bei Kosmetikartikeln, die vorwiegend oder überwiegend aus künstlichen Inhaltsstoffen bestehen, auch genügend Beschwerden von Konsumen­tinnen und Konsumenten darüber, dass bei der Verwendung dieser Artikel oft allergische Reaktionen enormen Ausmaßes auftreten.

Um dem künftig Einhalt zu gebieten, ist es daher dringend erforderlich, Rechts­vorschriften zu erarbeiten, worin klargestellt wird, was unter Bio-Kosmetik überhaupt verstanden werden soll, denn, wie es schon meine Vorredner gesagt haben, wo „Bio“ draufsteht, soll auch „Bio“ drinnen sein. Meiner Überzeugung nach ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Und darüber hinaus sollen jene Firmen, die Bio-Kosmetika produzieren, künftig strengen Kontrollen unterzogen werden, um zu gewährleisten, dass alle bisherigen Irreführungen der Konsumenten ein für alle Mal der Vergangenheit angehören. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.22

22.22.37

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort vonseiten des Berichterstatters wird nicht gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 747 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 104.)

22.23.0412. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1143/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie“ (748 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


22.23.32

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns hat sicherlich schon einmal davon gehört, dass in Kinderspielsachen krankheitserregende Stoffe enthalten sind. 2011 soll eine EU-Spielzeugrichtlinie in Kraft treten, und genau diese Richtlinie ist wie­der nicht ausreichend dafür, dass diese Stoffe nicht mehr in Spielzeugen vorkommen.

Es ist dem Konsumentenschützer des Hauses, Jacky Maier, und der Abgeordneten Tamandl zu danken, dass wir diesen Entschließungsantrag heute eigentlich schon zum zweiten Mal hier beschließen, um unserem Bundesminister den Rücken zu stärken, wenn es darum geht, diese Richtlinie noch einmal auf EU-Ebene zu überlegen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 266

Es ist einfach nicht zu verstehen, dass es Kinderspielsachen gibt, die die Gesundheit unserer Kinder gefährden. Das sind keine Kleinigkeiten, das sind krebserregende Stoffe, das sind Schwermetalle, da ist Nickel drinnen und alles Mögliche sonst noch. Ich glaube, Herr Bundesminister, es ist wirklich notwendig, dass wir hier eine neue Richtlinie in Europa erreichen können. Das sind wir unseren Kindern schuldig. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


22.25.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Ja, es ist eine traurige Tatsache, dass Meldungen über gefährliches Kinder­spielzeug immer häufiger werden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Krebs­erkrankungen bei Kindern ist es auch dringend geboten, diese Belastungen mit schädlichen Stoffen möglichst zu minimieren. Kinder können auf Chemikalien wesentlich empfindlicher reagieren als Erwachsene, und kleinere Kinder haben vor allem auch Spielzeuge tagtäglich nicht nur in der Hand, sondern auch im Mund, das stimmt, und das stundenlang, Herr Abgeordneter. Da kann es schon möglich sein, dass sich bestimmte chemische Stoffe aus dem Spielzeug lösen und in die Körper der Kinder gelangen.

Es gibt auch ein EU-Schnellwarnsystem: RAPEX. Da werden die Mitgliedstaaten darüber informiert, dass bestimmte Produkte in der Europäischen Union beanstandet werden auf Grund von Beeinträchtigungen der Gesundheit von Menschen, die diese Produkte gebrauchen wollen. Zunehmend sind auch Spielzeuge dabei. Es handelt sich meistens um Billigspielzeug, das aus China kommt und die Sicherheitskriterien, die wir und die Europäische Union vorgeben, nicht erfüllt.

Bei den meisten Untersuchungen von Spielzeug werden unter den chemischen Para­metern auch CMR-Substanzen erfasst. CMR bedeutet, dass der Stoff krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend ist.

Diese neue, bereits erwähnte EU-Spielzeugrichtlinie hat auch bestimmte positive Aspekte. Es wird eine verstärkte Kontrolle möglich sein, so werden nicht nur die Hersteller, sondern auch die Importeure und die Händler zukünftig für die Produkt­sicherheit und Produktkonformität bei Spielzeugen zu sorgen haben. Aber im Bereich der Schwellenwerte bezüglich der verarbeiteten Chemikalien geht sie uns viel zu wenig weit. Hier wurde auch von Seiten Österreichs und von Seiten Deutschlands bean­standet, dass in dieser Richtlinie Höchstwerte vorgeschrieben sind, die bei Kindern und natürlich bei allen, die mit diesen Spielzeugen hantieren, gesundheitsproblematische Beeinträchtigungen auslösen können.

Österreich hat sich auch im Zuge der Arbeiten an dieser neuen Spielzeugrichtlinie sehr kritisch gegen diese Regeln gewandt und dieser neuen EU-Richtlinie auch im Einver­nehmen mit Deutschland nicht zugestimmt, wissend, dass es technisch sehr wohl möglich wäre, Spielzeug so herzustellen, dass diese chemischen Substanzen mög­lichst niedrig gehalten werden und diese in der Richtlinie vorgeschriebenen Höchst­werte bei Weitem nicht erreicht werden müssten.

Daher ist es auch angebracht, diese belastenden Substanzen möglichst hintanzu­halten. Herr Bundesminister, wir wollen Sie mit diesem Entschließungsantrag in Ihrem Unternehmen stärken, sodass Sie bezüglich einer Verschärfung dieser EU-Spiel­zeugrichtlinie auch künftig auf die Entscheidungen auf EU-Ebene einwirken können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.28



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 267

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Doppler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.28.22

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Schutz der Kinder muss uns allen ein sehr wichtiges Anliegen sein. Deshalb treten wir Freiheitliche für strengere Spielzeug-Richtlinien ein und lehnen Spielzeug, in dem sich krebserregende CMR-Stoffe befin­den, großteils aus China importiert, entschieden ab.

Besonders kritisch betrachten wir auch die neuen Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug. So darf sich aus Spielzeug künftig sogar mehr Blei lösen als nach der bisherigen Regelung. Wenn man weiß, dass Duftstoffe, Nickel und vieles mehr Allergien hervorrufen können und dadurch die Gesundheit der Kinder aufs Spiel gesetzt wird, müssen wir in Zukunft gegen solche Machenschaften massiv auftreten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


22.29.11

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Bezüglich dieser Thematik besteht Einhelligkeit, aber keine Frage: Die EU-Spielzeugrichtlinie geht nicht weit genug. Ich möchte aber noch einen Aspekt erwäh­nen, den wir auch für besonders wichtig halten würden, nämlich die Kontrolle durch dritte, durch unabhängige Stellen im Produzentenland. Wenn man nicht beim Hersteller nachschauen kann, wie produziert wird, kommt man unter Umständen gar nicht drauf, wo das Problem ist, oder erst viel zu spät, wenn nämlich konkret schon ein Schadens­fall irgendwo eintritt. Das wäre auch ein Bereich, den wir eigentlich diskutieren sollten.

Ich finde es als ersten Schritt gut und richtig, dass wir uns geeinigt haben auf diese Grenzwerte, wie sie festgelegt wurden, vor allem auch, was krebserregende Stoffe betrifft – und dass wir hier eine klare Entschließung gefasst haben, mit der Sie, Herr Bundesminister, aufgefordert werden, dafür zu sorgen und auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass diese Spielzeugrichtlinie nachgeschärft wird, damit eben keine krebserregenden Stoffe in diesen Produkten vorkommen können, auch nicht in Spuren, dass es eben eine Nulltoleranz in Bezug auf solche Werte gibt. Dafür setzen wir uns ein. Wir werden dem zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

22.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


22.30.39

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Was eine Überarbeitung und Ver­schärfung der EU-Spielzeugrichtlinie mit diesem eingebrachten Antrag betrifft, ist es ja so, dass wir diesen im Prinzip bereits in der vergangenen Gesetzgebungsperiode, und zwar sowohl im Konsumentenschutzausschuss als auch hier im Plenum, einstimmig beschlossen haben. Leider Gottes hat sich aber da auf europäischer Ebene bis dato überhaupt nichts getan, und deswegen ist dieser Schritt jetzt notwendig.

Zu bedenken ist, dass vor allem für ganz kleine Kinder große Gefahr besteht, wenn bei der Erzeugung von Spielzeug, das zu 80 Prozent aus China stammt und in Europa in Umlauf ist, mit nicht-lebensmittelechten Farben gearbeitet wurde oder auch mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 268

Weichmachern, die für die Kinder höchste Gefahr darstellen, sodass man eben dies­bezüglich eingreifen muss.

Dieser Antrag hat daher seine Berechtigung, und vor allem ist es wichtig, Herr Bun­desminister für Gesundheit, dass Sie diesbezüglich auch auf europäischer Ebene tätig werden, sodass das in Zukunft im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem aber auch im Interesse unserer Kinder so gehandhabt wird. (Beifall beim BZÖ.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


22.31.59

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kaufen bei vielen Anlässen unseren Kindern und Enkelkindern Spielzeug, wissen aber eigentlich nicht, was in diesem Spielzeug drinnen ist beziehungsweise was bei diesen Spielen freigesetzt wird.

Es ist zwar so, dass die Zahl der Meldungen im EU-Schnellwarnsystem RAPEX – das betrifft die gefährlichen Konsumgüter – ständig steigt, und das System funktioniert auch, ja es funktioniert immer besser, da ja die EU-Mitgliedsstaaten da hinein melden, aber auch die EU-Beitrittskandidaten. Aber trotzdem müssen wir zum Schutz unserer Kinder weitere Verbesserungen herbeiführen, die in dieser Richtlinie neu verankert werden sollten.

Ein Viertel der Meldungen im RAPEX-System betrifft Spielzeug. Besonders gemeldet wurden CMR-Stoffe, die im Verdacht stehen, krebserregende Stoffe freizusetzen, menschliches Erbgut zu verändern oder die Fortpflanzung zu gefährden. Die EU-Richtlinie lässt etliche Ausnahmen zu, wobei eine Grenzwertfestlegung wissen­schaft­lich oft nicht möglich ist.

Von CMR-Stoffen ist nicht der Gehalt im Produkt ausschlaggebend, sondern dessen Freisetzung relevant. Als Anhaltspunkt für die Regelung von CMR-Stoffen könnten bestehende Vorgaben bei Lebensmittel-Kontaktmaterialien gelten, deren Freisetzungs­wert bei einer Prüfung unter 0,01 Milligramm liegt, also nicht nachweisbar ist. Prüfun­gen sollten – da stimme ich Ihnen zu – von unabhängigen Dritten durchgeführt werden.

Gesundheit ist unser höchstes Gut, und Kinder sind das Wertvollste, das wir haben. Herr Bundesminister, wir sind sicher, dass Sie für eine Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie in der vorgeschlagenen Form zum Schutz unserer Kinder eintreten werden. (Beifall bei der SPÖ.)

22.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


22.33.55

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Lieber Abgeordneter Dolinschek, du hast vollkommen recht: Wir haben uns bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode mit dieser Thematik beschäftigt, sind aber leider auf europäischer Ebene nicht weitergekommen. Daher ist es gerechtfertigt, wenn nunmehr ein Entschließungsantrag zu dieser Thematik wieder eingebracht wird.

Schauen wir uns nur kurz an, was in den Jahren seit 2004 diesbezüglich geschehen ist: Damals ging es um Qualitätsmängel, 486 an der Zahl, die pro Jahr gemeldet wurden, heute halten wir diesbezüglich bei 1 993 Mängel; davon betreffen allein 472 Spielzeug – und das noch vor Textilien oder anderen Importwaren, zumeist aus China.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 269

Das heißt, wir brauchen künftighin ein Regelwerk: Seien es jetzt die Schwellenwerte, die in Bezug auf Schwermetalle zu begrenzen sind, seien es chemische Inhaltsstoffe, Duftstoffe oder ein CMR-Verbot. Das alles muss in einem Regelwerk berücksichtigt werden und beinhaltet sein und muss gesetzlichen Niederschlag finden.

Ich hoffe, dass wir das in den nächsten Sitzungen des Konsumentenausschusses beraten und zu einem vernünftigen Ende bringen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Neu­bauer. – Bitte.

 


22.35.32

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! (Abg. Mag. Gaßner: ... lauter Großväter!) – Großvater bin ich noch nicht, Herr Kollege Gaßner, aber vielleicht wird es noch.

Was diese EU-Richtlinie betrifft: Das „Öko-Test“-Magazin hat herausgefunden, dass bei einem Test von 13 Spiel- beziehungsweise Freizeitgeräten Weichmacher gefunden wurden, und zwar gefährliche und krebserregende Kohlenwasserstoffe. Diese Inhalts­stoffe gefährden Kinder ganz besonders – und gerade jetzt, wo die Badesaison begon­nen hat, muss schon auch darauf hingewiesen werden, dass es zum Beispiel zu Gefährdungen beim Aufblasen einer Luftmatratze kommen kann, aber auch zu Gesundheitsgefährdungen größeren Ausmaßes. Das fängt bei Hautausschlägen an und stellt letztendlich eine enorme Bedrohung für den gesamten Körper dar.

Wir haben deshalb darum ersucht, man möge in Österreich diese Produkte ebenfalls einer sofortigen Prüfung unterziehen und Kontrollen bei Großkaufhäusern machen, wo diese Produkte angeboten werden. Ich kann nur hoffen, dass der hier anwesende Gesund­heitsminister unserer Aufforderung, unserem Ersuchen nachgekommen ist. Und es kann wahrlich nicht so sein, dass, wie uns die Wirtschaftskammer mitgeteilt hat, sie jetzt einmal in Ruhe diese Beschwerden an die Bundeszentrale der Wirt­schaftskammer weiterleiten werde – und dann werde man ja sehen.

Ich bin der Meinung, dass die Sommerzeit dazu genutzt werden muss, in Österreich diese Frage zu klären. Wir haben gerade einen Käse-Skandal hinter uns, der zahlreiche Todesopfer gekostet hat, daher: Warten wir bitte nicht so lange, bis in die­sem Bereich etwas passiert, was wir alle nicht wollen! Versuchen wir, diese offenen Fragen zu klären!

Versuchen wir, klipp und klar zu sagen, ob die Grenzwerte, die bei uns gelten – es geht auch um die Unterschiede, ob es sich um Spielzeug oder Freizeitartikel handelt –, bei diesen Produkten tatsächlich Anwendung finden, damit wir unsere Kinder zum Beispiel in Ruhe baden gehen lassen können! Darum würde ich ersuchen, denn im Herbst, wenn die Badesaison vorbei ist, könnte es vielleicht für das eine oder andere Kind zu spät sein und könnte es bereits großen Schaden genommen haben – und das nur, weil wir Politiker in dieser Sache nicht rechtzeitig reagiert haben.

Ich ersuche Sie inständig, Herr Bundesminister: Gehen wir gemeinsam dieser Sache nach! Ich glaube, es ist eine sehr, sehr ernste Angelegenheit, wenn von 13 Proben zwölf Artikel als ungeeignet, ja als gesundheitsgefährdend eingestuft werden. Daher muss man sich darum kümmern. (Beifall bei der FPÖ.)

22.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 270

22.38.47

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Alle meine acht Vorrednerinnen und -redner haben sich positiv zu einer Überarbeitung und Verschärfung der EU-Spielzeugrichtlinie ausge­sprochen. Diese Haltung ist auch wichtig und notwendig, denn wo es um die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben.

Die derzeitige Regelung zur chemischen Sicherheit von Spielzeugen, wie sie in der neuen EU-Spielzeugrichtlinie enthalten ist, ist unzureichend.

Wie alle Produkte enthalten auch Spielwaren eine Vielzahl an chemischen Substan­zen. Je nachdem, wie fest sie in den Produkten gebunden sind und wie stark diese Produkte beansprucht werden, können sich kleinere oder größere Mengen dieses Stoffes lösen und dann von Kindern beim Spielen aufgenommen werden.

Immer wieder werden Spielzeuge mit krebserregenden Weichmachern, mit giftigen Schwermetallen und allergieauslösenden Stoffen festgestellt. Im Fokus stehen soge­nannte CMR-Stoffe. Dahinter verbirgt sich ein Gemisch verschiedener Substanzen, die als krebserregend gelten. Zahlen aus Deutschland belegen, dass die Grenzwerte für Autoreifen etwa um das Zehntausendfache niedriger liegen als jene für Spielzeug. Hier besteht Handlungsbedarf.

Es ist wichtig, dass wir mit der heutigen Beschlussfassung unserem Bundesminister und den Verhandlern unsere Unterstützung geben, um die Richtlinie auf EU-Ebene neu zu verhandeln oder zu verändern.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Spielzeug ist kein Produkt wie jedes andere, es ist für die verwundbarsten Verbrauchergruppen bestimmt. Deshalb darf es beim Spielzeug auch keine Kompromisse geben. Spielzeug im Handel muss sicher sein! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


22.40.51

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf Ihnen dafür danken, dass Sie diese Entschließung eingebracht haben. Ich habe die Diskussion im Ausschuss dazu verwendet, im letzten Ministerrat auf europäischer Ebene, der sich mit Gesundheits- und Konsumentenschutzfragen beschäftigt hat, dieses Thema zu diskutieren.

Auf Wunsch der Bundesrepublik Deutschland war dieses Thema auch auf der Tages­ordnung. Ich habe eine Wortmeldung dazu abgegeben und gesagt, dass es uns ganz besonders wichtig ist, das Thema Spielzeug zu stärken, Grenzwerte für Karzinogene festzuschreiben, die Spielzeugrichtlinie zu verbessern.

In der Diskussion haben sich die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Italien in diese Richtung geäußert. Ich werde alles daransetzen, jetzt auch den neuen Kom­missar mit dieser Situation zu konfrontieren und eine weitere Änderung zu erreichen.

Ich danke für Ihren Einsatz! Es ist dringend notwendig, in diesem Bereich Initiativen zu starten. Wir brauchen aber auch in der Europäischen Union eine Mehrheit. – Danke für diese Entschließung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

22.42

22.42.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 271

Es wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 748 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 105.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.42.48Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1163/A(E) bis 1179/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 5740/J bis 5779/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 17. Juni 2010, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt. Die Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

 

22.43.20Schluss der Sitzung: 22.43 Uhr

 

 

 

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