Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 169

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tern nicht mehr leisten, die Kinder studieren zu lassen. Wie wollen wir dann den Bil­dungsstand unserer Jugend erhöhen?

Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe geht der Verlust des Kinderabsetzbetrages ein­her, der einen Verlust von rund 700 € jährlich bedeutet. Wie zuvor schon einmal er­wähnt, sind das im Jahr, mit sämtlichen Leistungen, die der Familie dadurch entfallen, 2 500 bis 3 000 €; wie gesagt, zusammen mit allen anderen Streichungen, meine Da­men und Herren!

Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe gehen natürlich auch einher der Verlust eines er­mäßigten Tickets und vieler anderen Leistungen, zum Beispiel auch firmeninterner Leis­tungen, die an die Familienbeihilfe gekoppelt sind. Der Großteil der Studierenden aber kann nicht bis zum 24. Lebensjahr mit einem vernünftigen Studium fertig werden.

Nehmen Sie an, Sie haben ein Kind, ein Septemberkind. Es fängt ein Jahr später in der Schule an, macht später eine fünfjährige berufsbildende Schule, HAK, HTL, damit kommt ein zweites Jahr dazu. Dann macht es noch Bundesheer, Zivildienst – ein drittes Jahr. Ihr Kind fängt somit mit 21 Jahren zu studieren an. – Wie soll es da mit 24 fertig sein? Wenn Sie vielleicht meinen, dass das Bachelor-Studium einem abgeschlossenen Stu­dium gleichkommt, dann haben Sie die Rechnung nicht mit der Wirtschaft beziehungs­weise mit den entsprechenden Stellen, die auf fundierte Ausbildung Wert legen, gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann stellt sich natürlich noch eine ganz andere, viel schwerer wiegende Frage, meine Damen und Herren: Inwieweit ist diese Streichung der Familienbeihilfe nicht ver­fassungswidrig? – Schauen Sie sich das einmal genau an! Der Verfassungsgerichtshof hat in den neunziger Jahren festgestellt, dass zumindest 50 Prozent der Unterhaltsleis­tungen steuerfrei gestellt sein müssen. Wenn nun die Familienbeihilfe gekürzt wird, wä­re die vom Verfassungsgerichtshof zwingend vorgeschriebene 50-Prozent-Komponen­te nicht mehr gegeben.

Und außerdem: Eine derartige Gesetzesänderung, die hier geplant ist, gleich mit diver­sen Abänderungen, Ergänzungen und irgendwelchen Nachbesserungen vorzunehmen, sie so ins Leben zu rufen, ist von vornherein schon eine gescheiterte und ziemlich ver­murkste Geschichte.

Meine Damen und Herren, wenn Sie es tatsächlich mit den Familien, mit der Bildung, mit den Österreichern gut meinen und auch im Sinne derer Ihre Politik betreiben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

Ich mache es Ihnen aber jetzt noch viel leichter: Wir haben eine „Petition zum Erhalt der 13. Familienbeihilfe“ verfasst. Wenn das kein Problem ist und sie erhalten bleiben soll, dann darf ich Ihnen, Frau Bundesministerin Karl, und auch Ihnen, Herr Finanzmi­nister Pröll, Herr Staatssekretär Lopatka, gleich ein Formular zum Unterschreiben über­reichen, denn dann dürfte das ja absolut kein Problem sein. (Beifall bei der FPÖ.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


17.33.36

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Finanzmi­nister! Eingangs vielleicht noch etwas zu zwei Vorrednern. – Frau Kollegin Kuntzl, Ih­nen ist schon noch bewusst, dass die SPÖ den Bundeskanzler stellt?! Sich hierher zu stellen und zu wünschen, zu fordern, zu appellieren, andererseits aber die Hauptver­antwortung in dieser Bundesregierung in der Person des Bundeskanzlers zu tragen, ist schon ein starkes Stück! Sie tragen die Hauptverantwortung auch für die aktuellen Fehl­entwicklungen, die wir im Bereich der Universitäten haben, und können sich hier nicht aus der Verantwortung davonstehlen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) – Das zum einen in Richtung SPÖ.

 


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