tern nicht mehr leisten, die Kinder studieren zu lassen. Wie wollen wir dann den Bildungsstand unserer Jugend erhöhen?
Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe geht der Verlust des Kinderabsetzbetrages einher, der einen Verlust von rund 700 € jährlich bedeutet. Wie zuvor schon einmal erwähnt, sind das im Jahr, mit sämtlichen Leistungen, die der Familie dadurch entfallen, 2 500 bis 3 000 €; wie gesagt, zusammen mit allen anderen Streichungen, meine Damen und Herren!
Mit dem Wegfall der Familienbeihilfe gehen natürlich auch einher der Verlust eines ermäßigten Tickets und vieler anderen Leistungen, zum Beispiel auch firmeninterner Leistungen, die an die Familienbeihilfe gekoppelt sind. Der Großteil der Studierenden aber kann nicht bis zum 24. Lebensjahr mit einem vernünftigen Studium fertig werden.
Nehmen Sie an, Sie haben ein Kind, ein Septemberkind. Es fängt ein Jahr später in der Schule an, macht später eine fünfjährige berufsbildende Schule, HAK, HTL, damit kommt ein zweites Jahr dazu. Dann macht es noch Bundesheer, Zivildienst – ein drittes Jahr. Ihr Kind fängt somit mit 21 Jahren zu studieren an. – Wie soll es da mit 24 fertig sein? Wenn Sie vielleicht meinen, dass das Bachelor-Studium einem abgeschlossenen Studium gleichkommt, dann haben Sie die Rechnung nicht mit der Wirtschaft beziehungsweise mit den entsprechenden Stellen, die auf fundierte Ausbildung Wert legen, gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Und dann stellt sich natürlich noch eine ganz andere, viel schwerer wiegende Frage, meine Damen und Herren: Inwieweit ist diese Streichung der Familienbeihilfe nicht verfassungswidrig? – Schauen Sie sich das einmal genau an! Der Verfassungsgerichtshof hat in den neunziger Jahren festgestellt, dass zumindest 50 Prozent der Unterhaltsleistungen steuerfrei gestellt sein müssen. Wenn nun die Familienbeihilfe gekürzt wird, wäre die vom Verfassungsgerichtshof zwingend vorgeschriebene 50-Prozent-Komponente nicht mehr gegeben.
Und außerdem: Eine derartige Gesetzesänderung, die hier geplant ist, gleich mit diversen Abänderungen, Ergänzungen und irgendwelchen Nachbesserungen vorzunehmen, sie so ins Leben zu rufen, ist von vornherein schon eine gescheiterte und ziemlich vermurkste Geschichte.
Meine Damen und Herren, wenn Sie es tatsächlich mit den Familien, mit der Bildung, mit den Österreichern gut meinen und auch im Sinne derer Ihre Politik betreiben wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu!
Ich mache es Ihnen aber jetzt noch viel leichter: Wir haben eine „Petition zum Erhalt der 13. Familienbeihilfe“ verfasst. Wenn das kein Problem ist und sie erhalten bleiben soll, dann darf ich Ihnen, Frau Bundesministerin Karl, und auch Ihnen, Herr Finanzminister Pröll, Herr Staatssekretär Lopatka, gleich ein Formular zum Unterschreiben überreichen, denn dann dürfte das ja absolut kein Problem sein. (Beifall bei der FPÖ.)
17.33
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler und Finanzminister! Eingangs vielleicht noch etwas zu zwei Vorrednern. – Frau Kollegin Kuntzl, Ihnen ist schon noch bewusst, dass die SPÖ den Bundeskanzler stellt?! Sich hierher zu stellen und zu wünschen, zu fordern, zu appellieren, andererseits aber die Hauptverantwortung in dieser Bundesregierung in der Person des Bundeskanzlers zu tragen, ist schon ein starkes Stück! Sie tragen die Hauptverantwortung auch für die aktuellen Fehlentwicklungen, die wir im Bereich der Universitäten haben, und können sich hier nicht aus der Verantwortung davonstehlen, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.) – Das zum einen in Richtung SPÖ.
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