Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 223

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Um aber wirklich effizient und möglichst umfassend Hochwasserschutz durchführen zu können, müssen wir einige Fragen abklären. Erstens einmal: Wo besteht die Gefahr? – Das heißt: eine Bewertung des Hochwasserrisikos sowie die Betrachtung von Gebieten mit potenziell signifikanten Hochwasserrisiken. Zweitens: Wer hat wie zu reagieren? – Das heißt: Erstellung von Hochwasserrisiko-Managementplänen, damit man notwendi­ge Maßnahmen auch zeitgerecht umsetzt. Und drittens: Was ist notwendig, um die Ge­fahr eventuell schon im Vorfeld zu bannen? – Das heißt, im Bedarfsfall schnell zu re­agieren, bauliche Maßnahmen zu setzen, dabei auch Prioritäten und finanzielle Mög­lichkeiten zu berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe aber noch ein Problem auf die Ge­meinden, den Bund und die Länder zukommen. Hier geht es um jene Flächen, die viel­leicht schon gewidmet sind und jetzt als Hochwasserrisikoflächen ausgeworfen wer­den. Da müssen noch weitere Gespräche geführt werden, denn Folgendes ist abzuklä­ren: Was passiert mit den bereits gewidmeten Bauflächen? Wie verhalten wir uns wei­ter, beziehungsweise wer ist für die Wertminderung verantwortlich? – Die Gemeinden stellen hier den Antrag auf Umwidmung, die Landesregierungen widmen um, und der Bund ist in seiner Verantwortung für die Definition der Hochwasserrisikoflächen. Dies­bezüglich müssen wir noch weitere Gespräche führen, um eine Lösung zu finden.

Abschließend: Gestatten Sie mir in einem kurzen Rückblick auf den Nationalen Gewäs­serbewirtschaftungsplan einige Anmerkungen. Es geht um jene Regionen – wie im Marchfeld –, in denen wir Probleme mit dem Grundwasserstand gehabt haben. Ich möchte daher hier dem Bund, dem Land und Herrn Minister Berlakovich recht herzlich danken für die Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgaben für die Region Tullner­feld, Seyring und Marchfeld. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.39.33

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Berichtigung. Lassen Sie sich nicht von falschen Propheten täuschen! Österreich gehört zu den Ländern mit einem exzellenten Trinkwasser, Österreich ist berühmt dafür. Ich möchte daher diese Faschings-Büttenrede meines Kollegen von der FPÖ mit allem Nachdruck zurückwei­sen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Internationale Konzerne versu­chen, das Trinkwasser in Österreich zu kaufen. Wir erleben hier einen Redebeitrag, wo einerseits begrifflich falsch argumentiert wird und andererseits eine Darstellung der Si­tuation – im Bereich Trinkwasser und dessen Kontrolle – geliefert wird, die mit der Rea­lität nicht übereinstimmt.

Kollege Riemer! Haben Sie jemals die Trinkwasser-Informationsverordnung gelesen? Haben Sie gelesen, nach welchen Parametern untersucht werden muss? – Nach mi­krobiologischen Parametern genauso wie nach chemischen! Österreich kann auf sein Trinkwasser stolz sein.

Wir werden dieser Entschließung der freiheitlichen Fraktion nicht zustimmen, weil das Parlament keinen Auftrag an den Herrn Landwirtschaftsminister beschließen kann. Für die Trinkwasser-Informationsverordnung ist der Gesundheitsminister verantwortlich. Wenn man analysiert, dann geht es hier darum, die Eigenkontrollen der Betreiber durchzusetzen. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen diese Problematik im Gesundheitsaus­schuss zu diskutieren.

 


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