Ich möchte aber den Fokus in diesem Zusammenhang schon noch auf die Gesundheitsvorsorge lenken, weil es ja offensichtlich ist, dass immer mehr Menschen neben physischen auch psychische Beeinträchtigungen haben. Wir sollten somit Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge noch größeres Augenmerk schenken.
Es braucht also Umsetzungsmaßnahmen auf Basis der bestehenden Gesetze und keine gesetzlichen Änderungen, um das System der Invaliditätspension treffsicher zu halten. Daher werden wir dieser Entschließung nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
18.23
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.
18.23
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hammer, Sie haben Ihre erste Rede gehalten. Es sei mir nur ein kleiner Hinweis gestattet: Ich bin ja, wie Sie wahrscheinlich wissen, ein Freund der Versachlichung. Wenn Sie sagen, dass die Mitarbeiter im Land Wien zu früh in Pension gehen, dann würde ich Sie bitten, nachzurechnen, wie viele dort überhaupt noch pragmatisiert sind und somit nach diesen Regeln in Pension gehen können. Nur mehr 25 Prozent der Bediensteten der Stadt Wien sind sogenannte Altpragmanen, weil seit 1997 ja nicht mehr pragmatisiert wird. Das möchte ich nur dazusagen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) 25 Prozent von 70 000 – das ist eine einfache Rechnung.
Ich möchte aber zum Ursprung der Diskussion kommen und möchte hier das, was ich im Ausschuss gesagt habe, noch einmal wiederholen.
Punkt eins: Es bekommt – und das ist ja der wahre Grund für den Antrag – jemand, der in jungen Jahren um die I-Pension ansucht, grundsätzlich nur eine befristete Zuerkennung. Es gibt ganz wenige Ausnahmen, zum Beispiel jemand mit einem Schädel-Hirn-Trauma nach einem Verkehrsunfall, wo ersichtlich ist, dass keinerlei Rehab-Maßnahmen irgendeine Verbesserung in Richtung Arbeitsfähigkeit bringen – damit wir einander nicht missverstehen.
Bei jedem I-Pensionsantrag, egal, ob dieser positiv oder negativ erledigt wird, müssen drei Gutachten von voneinander unabhängigen, medizinisch ausgebildeten Menschen in diesem Land hinterlegt werden. Ich habe Ihnen (in Richtung des Abg. Dr. Karlsböck) das schon im Ausschuss gesagt, es muss sich um Personen handeln, die in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich völlig unabhängig agieren. Und diese drei Gutachten sind notwendig, um überhaupt einen Antrag entscheiden zu können – wie auch immer, ablehnend oder zustimmend. – Das ist einmal Punkt eins.
Punkt zwei: Es dürfte Ihnen entgangen sein, dass Sie mit dem Budgetbegleitgesetz, welches Sie in diesem Haus ja beschlossen haben, massive Veränderungen bei den Zugängen zur I-Pension ja mitbeschlossen haben. Wir haben den Berufsschutz, wie Abgeordneter Öllinger schon gesagt hat, bereits verändert.
Sie haben auch ein neues Gesetz beschlossen, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz. Dieses Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz dient ja auch dazu, ein paar Grundsätze neu zu definieren, wie zum Beispiel Rehab vor Pension. – Das ist ein weiterer Punkt.
Natürlich werden wir mit dem Projekt „fit2work“, wo derzeit die Ausschreibung für das Case-Management läuft, einen weiteren Schwerpunkt setzen, wo es darum geht, auf Menschen frühzeitig hinzuschauen. Es ist gar keine Frage, die 70 000 Anträge pro Jahr sind ja ein Signal der betroffenen Menschen: Ich kann nicht mehr! Und da muss man hinschauen. Wegschauen hilft nicht, sondern hinschauen hilft.
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