Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 111

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reiche­rinnen und Österreicher fühlen. Dazu, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, braucht es, davon bin ich überzeugt, klare Kriterien für die Zuwanderung auf der einen Seite und rasche Asylverfahren auf der anderen Seite, damit Menschen, die zu uns kommen und Schutz suchen, möglichst bald wissen, ob sie bei uns bleiben können oder nicht. Dieses Gesetz, davon bin ich überzeugt, wird einen Teil dazu beitragen, diese zwei Anforderungen zu erfüllen.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass es dem SPÖ-Verhandlerteam gelungen ist, in vielen Verhandlungen noch Veränderungen zur ursprünglichen Regierungsvorlage durch­zusetzen; einige wurden ja heute schon angesprochen. Für mich persönlich ist jene Änderung, wonach die Artikel 2, 3 und 8 der Menschenrechtskonvention immer und in jedem Stadium auf jeden Fall zu berücksichtigen sind, ein ganz besonders wichtiger Punkt, den das SPÖ-Team durchgesetzt hat, wofür ich mich auch herzlich bedanken möchte. (Beifall bei der SPÖ.)

Zudem finde ich es wichtig – das ist heute auch schon angesprochen worden –, dass es bei den Rückkehrentscheidungen eine Änderung der Zuständigkeit für die Berufun­gen gegeben hat, nämlich: weg von den Sicherheitsdirektionen hin zum Unabhängigen Verwaltungssenat. – Ein ganz, ganz wichtiger Schritt bei der Rückkehrentscheidung.

Geschätzte Damen und Herren! Ein Punkt, der von Frau Kollegin Windbüchler-Souschill auch angesprochen worden ist, ist die Schubhaft. Auch ich habe mich mit diesem Thema sehr intensiv auseinandergesetzt, weil ich auch nicht möchte, dass Kinder in Schubhaft sind. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin, dass dieses Gesetz auch dazu führen wird, dass Kinder nicht in Schubhaft genommen werden. Sie wissen, dass mit diesem Gesetz festgeschrieben wird, dass immer das gelindere Mittel einge­setzt werden muss und dass erst wirklich als letzter Schritt, im Extremfall, die Schubhaft eingesetzt werden soll. Das wird in diesem Gesetz ausdrücklich festge­schrieben. Ich denke, auch das ist ein Fortschritt, und das sollte man, wenn man möchte, auch einmal anerkennen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zudem, geschätzte Damen und Herren, begrüße ich es sehr, dass mit diesem Gesetz erstmals auch klare Regeln für die Zuwanderung getroffen werden. Bundesminister Hundstorfer hat gemeinsam mit den Sozialpartnern ein Paket entwickelt – die Rot-Weiß-Rot-Card, die Rot-Weiß-Rot-Card plus und die Blaue Karte der EU –, das aus unserer Sicht sehr wohl einen qualifizierten Zugang sicherstellen wird und keineswegs eine Überschwemmung, wie das die FPÖ (Abg. Dr. Rosenkranz: Der Familienzuzug!) und zum Teil auch das BZÖ immer meinen, bringen wird.

Herr Kollege Rosenkranz, ich frage Sie jetzt – und nehmen Sie sich einmal die Zeit, darüber nachzudenken; Sie, die Sie sich immer als Familienpartei hinstellen –: Warum haben Menschen, die bei uns arbeiten, die in unser Steuersystem einzahlen, nicht das Recht auf ein Familienleben? Das frage ich Sie. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Deshalb wird auch das Familienzusammenleben gefördert, und es wird auch dafür klare Richtlinien geben. Lesen Sie sich das Gesetz einfach einmal durch, Herr Kollege Rosenkranz! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Punkt, den ich noch kurz ansprechen möchte, weil mir das außerordentlich wichtig ist, ist der Spracherwerb. Geschätzte Damen und Herren! Wir alle sind dafür, dass Menschen, die bei uns leben, auch unsere Sprache sprechen sollen. Der Staats­sekretär hat in den letzten Tagen immer wieder betont, wie wichtig ihm dieser Sprach­erwerb ist, und auch ich finde den Spracherwerb wichtig. Ich bitte Sie nur von dieser Stelle aus, Herr Staatssekretär: Nehmen Sie Ihre Worte auch ernst! Sorgen Sie dafür, dass es Kurse gibt für Menschen, die bei uns Deutsch lernen möchten, dass es Kurse gibt auch abseits der großen Städte, nämlich in kleineren Ortschaften draußen auf dem sogenannten weiten Land, damit die Menschen, die zu uns kommen, tatsächlich auch


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