Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 29

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wissens reagieren. Deshalb habe ich ein Gutachten bei dem renommierten Innsbrucker Strafrechtsprofessor Dr. Schwaighofer in Auftrag gegeben. Bei diesem Auftrag geht es um die Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, bestimmte Ausschlussgründe für die An­wendung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest vorzusehen. Insbesondere soll die Ausnahme bestimmter Deliktgruppen, also Sexualstraftäter und Rechtsbrecher, die wegen eines vorsätzlich begangenen Tötungsdeliktes verurteilt wur­den, geprüft werden.

Hohes Haus! Der elektronisch überwachte Hausarrest hat sich bislang bewährt. Perso­nen, die ein besonderes Risiko für den Missbrauch dieser Vollzugsform in sich bergen, können bereits mit gerichtlicher Entscheidung für eine bestimmte Dauer von der Ge­währung des elektronisch überwachten Hausarrestes ausgeschlossen werden. Darü­ber hinaus bietet die eingehende Prüfung der Gefährlichkeit der Person des Rechtsbre­chers und der von ihm verwirklichten Missbrauchstendenz unter Einbeziehung der Be­gutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter eine hohe Gewähr für die Richtigkeit der Entscheidung, wie auch die bisherige Erfahrung beweist.

Aber natürlich, wenn es etwas zu verbessern gilt, dann werden wir daran auch mitwir­ken. Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Freiheitlichen Partei, machen wollen, ist aber die Verbreitung von Angst und Unsicherheit wider besseres Wissen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie alle – Sie alle! – haben vor einem Jahr der geltenden Regelung zugestimmt, und jetzt verbreiten Sie Angst und Unsicherheit!

Ob und was es zu verbessern gilt (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), wollen wir aufgrund eines objektiven und unabhängigen Gutachtens prüfen und sodann auch hier in aller Ernsthaftigkeit diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Was ist mit der Evaluierung?)

Hohes Haus! Auch die Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer strikten An­zeigepflicht im Fall des Verdachts von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch möchte ich unter möglichst breiter Einbeziehung von Expertenwissen führen.

Dieses Expertenwissen hat ja vor nicht langer Zeit – nämlich im Zuge der Begutach­tung des Zweiten Gewaltschutzgesetzes – dazu geführt, dass von entsprechenden Vorhaben wieder Abstand genommen wurde, weil der Opferperspektive gerade in die­sem Deliktsbereich der Vorrang vor unbedingter Strafverfolgung einzuräumen ist.

Ich sehe derzeit keinen Anlass, diese Beurteilung zu revidieren. Aber auch in diesem Bereich stellt sich die Bundesregierung ihrer Aufgabe einer sachorientierten Politik. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.

 


9.30.50

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ja, Kinderschutz hat absoluten Vorrang. Und niemand, der in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, schützt die Täter. Das möchte ich klar festhal­ten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Kinder brauchen unseren Schutz, unsere Fürsorge, unsere Liebe, Unterstützung, Vertrauen, darin sind wir uns alle einig, und es macht uns sehr, sehr zornig, zu wissen und zu erfahren, dass Kinder in ihrer Unversehrtheit Menschen wehrlos ausgesetzt sind, die kein Mitleid haben, die Kinder als ihren Besitz betrachten


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