Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 171

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Was die direkte Demokratie in diesem Paket betrifft, das heute vorgestellt worden ist und abgesegnet werden sollte, so ist das Paket mit einer gewissen Bescheidenheit und mit einem sehr großen Mut zur Lücke geschnürt worden; dabei ist die direkte Demo­kratie von Bürgern jenen auch zumutbar. Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen verstärken vor allem aber auch die Kontrolle, und das nicht nur hier im Hohen Haus.

Viele Wählerinnen und Wähler fühlen sich heute außerhalb von Wahlen nicht mehr wahrgenommen. Durch das heute vorgelegte Demokratiepaket will man die immer stärker werdende Entfremdung der Bevölkerung gegenüber den politischen Vertretern etwas aufweichen, aber mehr als ein Demokratiepaket light ist es auch diesmal nicht geworden, Herr Kollege Kogler. (Beifall beim Team Stronach.)

Das, was ich vermisse, ist das, was auch die Erwartung der Bevölkerung war, nämlich dass bei diesem Teil des Pakets das Volksbegehren mehr an Schlagkraft gewinnen soll. Was sind also die positiven und wichtigsten Eckpfeiler dieses Paketes? Ich sehe es als positiven Ansatz, dass bei jenen Volksbegehren, die mehr als 100 000 Unter­stützungsunterschriften bekommen, garantiert ist, dass es eine Sondersitzung des Nationalrates dazu gibt. Dann muss es eine Vorberatung in einem Besonderen Aus­schuss geben. Das halte ich für sehr gut. Absolutes Novum und positiv zu vermerken ist auch, dass die Initiatoren ein Rederecht im Plenum erhalten sollen.

Der zweite für mich wichtige Punkt ist die Bürgeranfrage, die bei mindestens 10 000 Unterstützern behandelt und beantwortet werden soll. Diese kann auch elektronisch gestellt werden, was auch positiv zu vermerken ist. Diese Anfragen sollten zumindest vier Mal im Jahr mit einer eigenen Fragestunde im Nationalrat abgearbeitet werden.

Obwohl die direkte Demokratie in unserem Land noch immer ein gut gepflegtes Stief­kind der Politik bleibt, muss die Bevölkerung – und das ist eine stete Forderung, der man nachkommen sollte – besser informiert werden, bevor sie zu irgendwelchen Urnen gerufen wird. Ein gutes Beispiel war auch diese unglaublich hohe Wahlbeteiligung jetzt in Kärnten. Wenn man die gültigen und die ungültigen Stimmen zusammenzählt, so nahmen doch mehr als 50 Prozent der Kärntner Bevölkerung an dieser Volksbefragung teil. Das zeigt, dass das Interesse an der Mitwirkung an der politischen Meinungs­bildung absolut gegeben ist.

Wir sollten uns dieser Tatsache bewusst sein und über weitere demokratieverstär­kende Maßnahmen zumindest nachdenken. Ein Volksbegehren oder eine Volksbe­fragung sollte bei einer qualifizierten Bürgerteilnahme nicht nur verbindlich sein, sondern auch der Antrag einer qualifizierten Mehrheit muss dann auch verpflichtend sein.

Man sollte auch den Mut haben, darüber nachzudenken, ob der Klubzwang noch zeitgemäß ist. Er ist zwar gesetzlich in dieser Form nicht festgeschrieben, die Parteien sollten aber versuchen, ihn irgendwann einmal weitgehend aus dem Hohen Haus zu verbannen, denn dieser Klubzwang widerspricht eindeutig dem in der Verfassung gewährleisteten freien Mandat der Abgeordneten. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine geschätzten Damen und Herren, dieses Demokratiepaket ist gut und wird von mir auch begrüßt und unterstützt. Es darf aber niemals das Ende der Fahnenstange bedeuten! (Beifall beim Team Stronach.)

14.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Marek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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