Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 242

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Krankentransporte bezahlen müssen, das ist auch ein Zustand, der in einem Land wie Österreich untragbar ist. Wir werden dem Antrag des Kollegen Spadiut zustimmen und hoffen, dass wir hier auch die Zustimmung der anderen Fraktionen finden. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

21.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


21.02.55

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben hier eine Reihe von Tages­ordnungspunkten: Wir verbessern die Arzneimittelsicherheit in Österreich. Wir stellen sicher, dass die AGES ein Referenzzentrum für die technische Qualitätssicherung bei ionisierenden Strahlen sein kann, stellen sicher, dass das Mammographie-Screening in Österreich umgesetzt werden kann.

Wir haben das Gehaltskassengesetz modernisiert und erneuert; das sichert insbeson­dere der Berufsgruppe der angestellten Apothekerinnen – es sind meistens Frauen – und Apotheker ihre Rolle und die Finanzierung ihres Gehaltes. Ich denke, das sind wieder Beiträge dazu, dass der Gesundheitsbereich weiterentwickelt wird.

Gestatten Sie mir, kurz auf ein paar Anfragen einzugehen, und da erlaube ich mir ein paar Richtigstellungen. Herr Abgeordneter Spadiut, es ist mir ganz wichtig, dass wir die Schmerztherapie verbessern, das ist richtig. Zum Thema Steirisches Rotes Kreuz muss ich leider richtigstellen, dass nicht die Gebietskrankenkasse die Verträge aufge­kündigt hat; leider war es das Steirische Rote Kreuz, und ich kann aus meiner Sicht nur dazu auffordern, dass man sich dort sehr, sehr klar für die Versorgung der Patientinnen und Patienten einsetzt.

Es ist wichtig, dass Patientinnen und Patienten die Chance haben, transportiert zu werden. Ich sage aber auch eines dazu: Der österreichische Rechnungshof, ein Instru­ment dieses Hauses, hat kritisiert, dass die steirische Gebietskrankenkasse zu hohe Beiträge an das Rote Kreuz gezahlt hat. Also da muss man sich überlegen, was man will, wenn Ihre Institution Rechnungshof das kritisiert. Mir ist es wichtig, dass die Men­schen versorgt werden, und ich möchte schon auch richtigstellen, dass einige Rettungsdienste in der Steiermark das Angebot, das hohe Angebot, nämlich 10 Pro­zent Steigerungen, der steirischen Gebietskrankenkasse angenommen haben. Dass das Rote Kreuz das nicht getan hat, kann ich nicht nachvollziehen. Im Übrigen liegen die Ergebnisse der steirischen Gebietskrankenkasse nicht bei 125 Millionen €, sondern bei 39,9 Millionen €.

Was man hier auch richtigstellen sollte: Kein Landeshauptmann stellt Aufsichtsräte in einer Gebietskrankenkasse, sondern die Gebietskrankenkasse wird von der Selbst­verwaltung bestellt.

Aus meiner Sicht zum Hausarztmodell noch eine Anmerkung: Wir haben einen größeren Blick, nämlich nicht ein Hausarztmodell; beim Hausarztmodell ist immer der Hausarzt im Mittelpunkt. Mir ist es wichtig, dass Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen, es geht mir um Primärversorgung. Die Gesundheitsreform stärkt diese Primärversorgung, sie stärkt damit auch die Rolle der Hausärzte, und ich kann Ihnen versichern: Wir werden diese Primärversorgung mit der Gesundheitsreform weiter­entwickeln und im Interesse der Patienten stärken. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer. – Abg. Dr. Jarolim: Hat der Kollege Rasinger schon einmal jemanden primärversorgt? – Zwischenruf bei der ÖVP.)

21.06

 


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