Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 92

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Diskussion wichtiger ist als das Parlament. Und das, glaube ich, ist vorgestrig. Ich möchte nicht, dass so etwas zur Tradition wird. Wir werden nicht lockerlassen, bis wir diese Protokolle bekommen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.36.00

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abge­ordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Zinggl, Sie beziehen sich auf das Gutachten von Theo Öhlinger, das Sie mir am 2. Juli 2014 übermittelt haben. Da steht unter anderem bei „Grenzen der Antwortpflicht“:

In einer ergänzenden Begründung der Ablehnung der Beantwortung Ihrer Fragen wird auf die grundsätzliche Vertraulichkeit der Aufsichtsratstätigkeit zur Wahrung der Inter­es­sen der Gesellschaften verwiesen. In der Tat bestehen unter diesem Gesichtspunkt Schranken einer inhaltlichen Antwortpflicht des besagten Bundesministers.

Zweiter Punkt: Aus Datenschutzgründen kann somit eine begründete Nichtbeant­wortung oder eine eingeschränkte Anfragebeantwortung geboten sein. (Abg. Brosz: Sie wollen sagen, dass Ihnen Öhlinger recht gegeben hat?!)

Und dann steht noch – das widerspricht auch dem, was Sie gerade gesagt haben –:

Dabei ist vom zuständigen Bundesminister hinsichtlich jedes einzelnen Datums eine Abwägung zwischen den Interessen der betroffenen Gesellschaft an der Geheim­haltung ihrer personenbezogenen Daten und dem öffentlichen Interesse an einer parlamentarischen Kontrolle vorzunehmen. (Abg. Brosz: Haben Sie das gemacht? – Das haben Sie nicht gemacht!)

Also ich habe die Verpflichtung, im Rahmen der Aufgaben, die ich übernommen habe, die Abwägung vorzunehmen. (Abg. Brosz: Sie wollen sagen, dass Ihnen Öhlinger recht gegeben hat?!)

Tatsächlich, in dem Punkt hat er mir recht gegeben, ja. (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Und daher habe ich die Verantwortung, abzuwägen, ob durch eine Beantwor­tung eine Schädigung des Unternehmens oder eine Schädigung personenbezogener Daten vorliegen würde. Also nicht das Parlament hat diese Abwägung vorzunehmen, sondern ich habe diese in meiner Ministerverantwortung vorzunehmen.

Ich habe auch in der letzten Anfragebeantwortung ausführlich noch einmal darauf Bezug genommen, was der Verfassungsdienst gesagt hat. Ich habe sogar ausgeführt, welche Stellungnahme zum Artikel 52 B-VG der Verfassungsdienst vorgenommen hat und welche rechtliche Interpretation auch auf Basis des Öhlinger-Gutachtens und des Gutachtens des Rechts- und Legislativdienstes die rechtliche Einschätzung der Kultursektion ist. Auf Basis dieser Einschätzung kommt man zum Ergebnis, dass Sie das Recht haben, ausführliche Information zu bekommen. Das bedeutet, dass das Interpellationsrecht nur so weit geht, wie das Ingerenzrecht des zuständigen Ministers geht. Und ausgehend von dieser Einschätzung, die dann erfolgt ist, die ich auch schriftlich wiedergegeben habe in dieser letzten Anfragebeantwortung, habe ich Ihnen am 15. September einen 38-seitigen Brief geschickt, also Deckblatt plus 37 Seiten, in dem ich genau die Tagesordnungspunkte angeführt habe.

Aber was ich Ihnen nicht geben kann und auch nicht geben werde, weil ich mich rechts­widrig verhalten würde nach all diesen rechtlichen Einschätzungen, das sind die Protokolle. Das umfasst das Interpellationsrecht nicht.

 


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