Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 151

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heimen oder auch beim Bundesheer geregelt wird. Diese Punkte begrüßen wir ausdrücklich.

Dann gibt es leider Punkte, die wir nicht begrüßen und die wir, seit es den Ministerial­entwurf gibt, auch kritisiert haben, zuletzt auch im Verfassungsausschuss. Diese Punkte sind teilweise leider sehr schwerwiegend. (Abg. Rädler: Jetzt sind wir beim Aber!)

Ich fange mit dem Generalverdacht gegen Muslime und Musliminnen an. Warum sage ich „Generalverdacht“? – Weil in das Islamgesetz mehrfach hineingeschrieben wird: Die Muslime haben sich an die Gesetze zu halten. – Na, selbstverständlich haben sie sich an die Gesetze zu halten! Alle haben sich in Österreich an die Gesetze zu halten (Abg. Kickl: Das wird aber im Gesetz von 1912 auch ...!), unabhängig vom Religions­bekenntnis oder davon, ob jemand überhaupt (Abg. Lopatka: Das ist nichts Neues!) einen Glauben hat oder nicht.

Das ist eben nichts Neues, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, und das ist auch verfassungsrechtlich festgelegt. Wenn man trotzdem an mehreren Stellen ins Islamgesetz hineinschreibt – und das ist der Vorschlag unserer Bundesregierung –, Muslime haben sich an die Gesetze zu halten, obwohl das geltende Rechtslage ist und obwohl das selbstverständlich für alle gilt: Was heißt das eigentlich? – Das heißt, dass aus dem Islamgesetz ein Generalverdacht spricht (Abg. Rädler: Nein!) zu den Muslimen: Ihr haltet euch tendenziell nicht an die Gesetze, deshalb schreiben wir das mehrfach in das Islamgesetz hinein.

Allein dieser Punkt wäre Grund genug, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Ich mache weiter mit einem zweiten Punkt, der Auslandsfinanzierung.

Die Bundesregierung hat gesagt, die Trennung von Staat und Religion sieht vor, dass der österreichische Staat zum Beispiel Imame nicht bezahlen darf. – Völlig richtig.

Die Bundesregierung sagt in weiterer Folge: Dann darf ein fremder Staat, zum Beispiel Saudi-Arabien oder Katar oder auch die Türkei, österreichische Imame auch nicht bezahlen. – Auch richtig, völlig nachvollziehbar.

Aber was macht dann die Bundesregierung? – Sie sagt: Na ja, gründet Stiftungen! Und sie sagt quasi augenzwinkernd: Jetzt schaffen wir eine Stiftungskonstellation, aus­ländische Gelder können dort hinfließen.

Wir wissen alle, dass Stiftungen nicht gerade die transparenteste Form sind, in die der Staat, die Regierung oder die Öffentlichkeit einen Einblick hätte. Damit ist eigentlich nicht gewährleistet, dass Sie wirklich etwas an der jetzigen Situation verändern. Es kann nicht die Lösung sein, die jetzigen Probleme, die erkannt wurden, einfach in eine Stiftungskonstellation zu verschieben.

Ich bin für das Gebot der Transparenz finanzieller und anderer Zuwendungen aus dem Ausland für alle staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften. Das macht Sinn, das ist nachvollziehbar, und das wollten wir auch gemeinsam angehen, aber nicht eine relativ schiefe Stiftungskonstellation, wo Sie nicht gewährleisten können, dass dauerhafte Geldflüsse aus dem Ausland und somit eine Einflussnahme, eventuell auch eine politische Einflussnahme, aus dem Ausland wirklich hintangehalten werden.

Das Gebot der Transparenz finanzieller Zuwendungen bei allen anerkannten Religions­gemeinschaften ist übrigens auch der Vorschlag der beiden Verfassungsrechtler Professor Funk und Professor Öhlinger. Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Bundesregierung diesem Vorschlag nicht gefolgt ist, nämlich Transparenz bei allen anerkannten Religionsgemeinschaften herzustellen, was dauerhafte Geldflüsse aus dem Ausland und somit eine potenzielle Einflussnahme aus dem Ausland betrifft.

 


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