Bundesrat Stenographisches Protokoll 611. Sitzung / Seite 27

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Auf der einen Seite will man Betrieben helfen, wenn sie ältere Arbeitnehmer anstellen, indem die Lohnnebenkosten durch die Senkung des Dienstgeberbeitrages um 1,5 Prozent bis zum 55. Lebensjahr und um 3 Prozent vom 55. Lebensjahr an gesenkt werden – eine Maßnahme, die zu diskutieren ist, eine Maßnahme, die Anreiz bieten soll, ältere Menschen einzustellen, wobei keiner von uns weiß, ob das im gewünschten Umfang auch wirklich angenommen wird, weil es sich doch um eine neue Maßnahme handelt, die erst auf dem Arbeitsmarkt getestet werden muß.

Auf der anderen Seite sollen jene Betriebe bestraft werden, die Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr überschritten haben, kündigen. Auch da wurde ein System gefunden, das sich praktisch an der Arbeitslosenversicherung orientiert. Das heißt, zwischen dem 53. und dem 56. Lebensjahr sind die höchsten Beiträge zu zahlen, vorher und nachher gibt es eine Abflachung der Kurve.

Die große Diskussion bei diesem Bonus-Malus-System war, wie es bürokratisch zu verwalten ist, und ich hoffe, daß der Kompromiß, der im Gesetz steht, daß nämlich die Gebietskrankenkassen rasch Berechnungstabellen anbieten werden, auch Platz greift. Auch ist im § 5b genau abgegrenzt, wann die Beitragspflicht für Betriebe entfällt. Das ist dann der Fall, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihm das Verschulden bei einer Entlassung trifft, wenn der Dienstnehmer weniger als zehn Jahre im Unternehmen beschäftigt ist, bei Betriebsstillegungen oder Teilstillegungen. Auch sind Sonderregelungen vorgesehen bei Kündigung im Krankheitsfall und bei Saisonbetrieben.

Ich glaube, im großen und ganzen ist damit ein neuer Ansatz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik gesetzt worden, ein Ansatz, der gemeinsam zwischen den Sozialpartnern – den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern – ausgearbeitet wurde und der sich, so hoffen wir alle, in der nächsten Zeit auch bewähren wird.

Der zweite Punkt in diesem Gesetz ist der Wegfall der Sonderunterstützung. Ich glaube, daß damit zwei Fliegen auf einen Schlag getroffen wurden: einerseits ein Hin zur aktiven Arbeitsmarktpolitik – weg von der reinen Verwaltung, ähnlich wie bei der Krisenverordnung, bei der es attraktiv war, ältere Arbeitnehmer vorzeitig in die Pension zu schicken –, andererseits ein Nettoeinsparungseffekt, der sehr unterschiedlich ist: zwischen 200 Millionen Schilling und mehr als 1 Milliarde Schilling; auch im Ausschuß konnte die genaue Höhe des Einsparungseffekts nicht beziffert werden.

Ich glaube, daß neben den Maßnahmen, die ich erwähnt habe, ein Punkt in den nächsten Monaten zur Lösung noch ansteht: Das ist die Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit insgesamt. Ich glaube, wenn wir die Wettbewerbsvorteile des Wirtschaftsstandortes Österreich erhalten wollen, dann wird es besonders wichtig sein, gemeinsam mit den Sozialpartnern in den nächsten Monaten entsprechende Modelle zu erarbeiten. Ich glaube, daß da eine Neuregelung in Form von Jahresdurchrechnungsmodellen und ausreichenden Bandbreiten längst überfällig ist.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil wir glauben, daß damit ein weiterer Schritt in Richtung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik gesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

15.00

Vizepräsident Dr. Drs h. c. Herbert Schambeck: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Bitte, Herr Bundesrat Dr. Tremmel.

15.00

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine Damen und Herren! Arbeitslos – so lautet die Headline einer gestrigen Tageszeitung in der Steiermark. Immer mehr Arbeitslose – immer mehr Arbeitsplätze sind nicht in Sicht, lautet der Untertitel. Es werden dann die Arbeitslosenzahlen bis zu dem Rekord im Februar 1996 mit 294 260 Arbeitslosen angeführt.

 

 

 


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