Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 99

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Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich möchte nicht der völligen Privatisierung des Gesundheitswesens das Wort reden. (Bundesrat Dr. Tremmel: Leben müssen sie aber wenigstens!) Aus derzeitiger Sicht ist eine staatliche Lenkung sicherlich erforderlich. Ich könnte mir aber vorstellen, daß der Krankenanstaltenplan und der Großgeräteplan nach einer gewissen Zeit aufgelassen werden können, weil sich das durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen automatisch regeln wird. Ein Nebeneinander von staatlichen Krankenanstalten und privaten Krankenhäusern wird für das Gesundheitswesen heute und auch in Zukunft sicher von großem Vorteil sein.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir in Österreich einen sehr wesentlichen Schritt in Richtung Verbesserung der Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens getan. Im wesentlichen enthält die Spitalsreform eine Neuordnung der Finanzierung auf Basis der langjährigen ÖVP-Forderung nach Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung. Die Alternativen zu den vorliegenden Gesetzen wären die nochmalige Verlängerung des KRAZAF – vielleicht will dies die Freiheitliche Partei – beziehungsweise das Salzburger Modell. Beides kommt für die ÖVP nicht in Frage. Wir stimmen deshalb dieser Gesetzesvorlage sehr gerne zu. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.29

Vizepräsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Zu Wort ist weiters Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel gemeldet. Ich erteile es ihm.

15.29

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sie wissen, warum ich jetzt nicht geklatscht habe. (Bundesministerin Dr. Krammer: Wir werden es gleich hören!) Ich bin ein bisserl anderer Meinung. Ich vertrete nämlich die Meinung, meine Damen und Herren, daß hier durchaus einiges zum Guten geregelt ist, ein sehr erheblicher Teil aber für mich leider Gottes nicht im Sinne der Gleichbehandlung geregelt ist, nämlich die Finanzierung und die Erhaltung von privaten Krankenanstalten, und das kommt für mich in dieser Vorlage zuwenig zum Ausdruck.

Die Finanzierung von privaten Krankenanstalten für stationäre Heilbehandlungen erfolgte bisher durch die gesetzlichen Krankenversicherungen, in derselben Höhe wie pro Aufenthaltstag bei den öffentlichen Krankenanstalten im entsprechenden Bundesland. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, sind die meisten dieser Verträge gekündigt worden, ein Teil ist erneuert worden, ein Teil ist noch nicht erneuert worden. Und genau das ist des Pudels Kern, meine Damen und Herren: Private Krankenanstalten stehen jetzt letztlich vor der Frage, wie sie zu einem Vertrag kommen, während den öffentlichen Krankenanstalten dieser Vertrag auf jeden Fall gegeben wird.

In dieser Vorlage zur Einführung einer sogenannten leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ist festgeschrieben, daß die bisherigen Pflegegebührenersätze der gesetzlichen Krankenversicherung eines Bundeslandes – das ist teilweise schon ausgeführt worden – an die jeweiligen Länderfonds zu leisten sind und daß nur jene Krankenanstalten aus den Länderfonds Gelder erhalten, die bisher Gelder aus dem KRAZAF bezogen haben. Der Schluß ist also an und für sich vollzogen. Es ist dem Goodwill der jeweiligen gesetzlichen Versicherungsanstalt überlassen, ob sie einen Vertrag abschließen will.

Es ist möglich, daß es diesbezüglich interne Richtlinien gibt, nach denen bei entsprechendem Ausstattungsgrad und entsprechender Dimensionierung und Qualität der Anstalt Verträge gegeben werden. Allerdings, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, handelt es sich hiebei um interne Richtlinien, denn sonst könnte es nicht etwa zu Vorgangsweisen kommen, daß eine private steirische Krankenanstalt in der Steiermark keine Verträge bekommt, allerdings mit Niederösterreich und mit anderen Bundesländern im gleichen Bereich Verträge bekommt. An diesem Punkt kann man immer wieder den Hebel ansetzen und sagen: Wenn du dich nicht entsprechend verhältst – was sich nicht immer auf die Qualität beziehen muß –, dann bekommst du keinen Vertrag. Wenn es sich um einen kleinen Bereich handelte, dann wäre das, meine


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