Bundesrat Stenographisches Protokoll 619. Sitzung / Seite 159

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führen, sehr große Gefahren damit verbunden sind, weil vom grünen Tisch her einfach Beurteilungen vorgenommen werden, die der Praxis nicht Rechnung tragen.

Ich denke trotzdem, daß die Chip-Karte im Zeitalter der fortschreitenden Technik ein Instrumentarium sein wird, und es uns gemeinsam gelingen wird, diese Chip-Karte so zu gestalten, daß sie tatsächlich das wird, was sie sein könnte: ein nützliches und wirtschaftlich ausgerichtetes Instrument.

Sehr positiv ist sicher im Sozialrechts-Änderungsgesetz zu vermerken, daß es nicht zur Erhöhung der Rezeptgebühren gekommen ist. Denn man kann nicht davon ausgehen, daß all jene, die die Rezeptgebühren belasten, auch jene sind, die von der Rezeptgebühr befreit sind, nämlich alte, einkommensschwache Menschen. Es gibt durchaus ältere Menschen, die nicht unter den Kreis der so einkommensschwachen fallen und trotzdem durch lange und permanente Krankheit von der Rezeptgebühr sehr stark betroffen sind. Ich sehe das wirklich als sehr positiv. Das ist ein Beispiel, daß man sich bemüht, den Bedürfnissen der sozial Schwachen Rechnung zu tragen, auch wenn der Betrag nicht sehr viel ausmacht.

Daß die Notstandshilfe jetzt mit zusätzlichen Anreizen in eine Beschäftigungsinitiative umgewandelt werden soll, ist vom Grundsatz her zu begrüßen, denn das Einbinden in einen Beschäftigungsprozeß ist allemal der Beschäftigungslosigkeit und den damit verbundenen Problemen vorzuziehen. Wir setzten in der Vergangenheit nur immer wieder Förderungsmaßnahmen, auch für Unternehmer, die Mitarbeiter aus diesem Kreis einstellen sollten, und wir haben immer wieder Schiffbruch damit erlitten, weil die Unternehmer dazu nicht bereit waren. Ich darf Sie daran erinnern, daß es die Möglichkeit gegeben hat, Über-50jährige Langzeitarbeitslose in Unternehmen einzustellen und zu fördern, und obwohl die Wirtschaft behauptet, keine ausgebildeten Fachkräfte zu haben und gerade ein Drittel dieser gebrauchten Mitarbeiter im Kreis der Langzeitarbeitslosen zu finden ist, hat es trotz der Einstellungshilfen nicht funktioniert.

Ich befürchte – nachdem nicht davon auszugehen ist, daß jeder Arbeitslose aufgrund dieser Initiative in seinem angestammten Beruf einsetzbar ist –, daß wir in den Betrieben wieder vor der Tatsache stehen, daß jemand nicht bereit ist, einen Mitarbeiter, der die letzte Zeit artfremd gearbeitet hat, einzustellen. Ich hoffe sehr, daß ich mich mit dieser Einschätzung täusche.

Die im Gesetz vorgenommene Initiative ist sicher richtig. Die Ausführung in der Praxis wird jetzt aber nicht nur an Politikern und an den Behörden liegen, sondern sehr massiv in den Bereichen, die ich jetzt angesprochen habe. Wir brauchen nämlich die Bereitschaft der Unternehmer, diese Mitarbeiter dann auch beständig und auf Dauer wieder in den Arbeitsprozeß einzugliedern, denn sonst haben wir all das, was wir erzielen wollten, nicht erreicht, und die Mittel sind nicht so eingesetzt worden, wie es der Erfolg eigentlich notwendig gemacht hätte. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.54

Präsident Josef Pfeifer: Am Wort ist Herr Bundesrat Alfred Gerstl. – Bitte.

19.55

Bundesrat Alfred Gerstl (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales steht hinten, ganz klein, eine Entschließung für die Chip-Karte – deshalb klein, weil – typisch in Österreich – man sich nur 20 Milliarden Schilling jährlich ersparen kann. Das ist eine Chip-Karte (der Redner zeigt diese), wie sie in Deutschland verwendet wird, nicht wie in Amerika, wo man mehr Daten gespeichert hat und daher auch nicht ohne weiteres von einem Datenschutz sprechen kann.

Zur Angelegenheit der Chip-Karte scheint mir die öffentliche Diskussion wegen der Einführung dieser – anstelle des Krankenscheins – nun glücklicherweise dazu geführt zu haben, daß sich die verantwortlichen Funktions- und Entscheidungsträger zu diesem System auch öffentlich bekennen und bereit sind, einen klaren Schritt in diese Richtung zu tun.


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