Bundesrat Stenographisches Protokoll 632. Sitzung / Seite 92

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"Stellvertretend für die fünf in Österreich tätigen Bausparkassen und stellvertretend für die 5,2 Millionen Österreicherinnen und Österreicher kann ich festhalten, daß es eine gelungene Bausparreform ist. Sie signalisiert eine hohe Wertschätzung der politischen Kräfte in diesem Land für unser seit Jahrzehnten bewährtes Bausparsystem, das nicht zu Unrecht als Vorbild in Europa bezeichnet wird. Die Bausparförderung ist nach wie vor die effizienteste Form der Wohnbauförderung und die Bausparfinanzierung ein nicht wegzudenkendes Finanzierungsinstrument. Wir von den Bausparkassen werden alles daransetzen, das Beste aus diesen neuen Rahmenbedingungen zu machen." – Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren! Mit diesem Lob an die politisch Verantwortlichen ist der Beweis erbracht, daß diese Novelle positive Auswirkungen für die österreichische Bevölkerung hat. Die sozialdemokratische Fraktion wird daher dieser Vorlage gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

15.20

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Bundesrat Meier: Nein, danke!)  – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (AMA-Gesetz-Novelle 1997) (890 und 909/NR sowie 5564/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Dr. Liechtenstein übernommen. Ich darf ihn um den Bericht bitten.

Berichterstatter Dr. Vincenz Liechtenstein : Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Beschluß des Nationalrates vom 6. November 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (AMA-Gesetz-Novelle 1997).

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluß des Nationalrates sollen die haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Bundes im erforderlichen Umfang sinngemäß übernommen werden. Dies erfolgt durch:

Änderungen der Vorschriften betreffend Finanzplan und Jahresabschluß,

Neufassung der Haushaltsgrundsätze,

Schaffung einer Verordnungsermächtigung zur Festlegung von Tarifen für das Qualitätslabor,


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