Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 45

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dentenkonferenz und auch die Präsidenten von Städte- und Gemeindebund – warum nicht, meine Damen und Herren? – in diesem föderalistischen Gremium ihre Auffassung im Rahmen der Bundesgesetzgebung dokumentieren können sollen. Wir haben vorgeschlagen, daß die finanziellen Interessen durch den bereits bestehenden gemeinsamen Finanzausschuß – ich habe ihn schon erläutert – geregelt werden sollen.

Meine Damen und Herren! Ich darf zusammenfassen: Wir Freiheitlichen wollen, daß dieser Konsultationsmechanismus im Bundesrat eingerichtet wird. Wir wollen auch, daß der Bundesrat reformiert wird, und wir wollen, daß endlich hier bei uns im Bundesrat auch im dafür zuständigen Ausschuß für Verfassung und Föderalismus – der Vorsitzende ist im Plenum, ich darf ihn ersuchen, das auch zu tun – endlich die zahlreichen Anträge, die vorliegen, behandelt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Payer. – Bitte.

16.42

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist eine Notwendigkeit, daß ich als Erstredner meiner Fraktion ein wenig auch auf die Vorgeschichte und Entstehungsgeschichte dieses Konsultationsmechanismus eingehe. Gleichzeitig erkläre ich aber auch sehr freimütig und dezidiert, daß ich dem Erstvorschlag, besser gesagt, dem Vorschlag, der am Beginn der Diskussion über diesen Mechanismus vorlag und der die Gesetzgebung erfaßt und beinahe unmöglich gemacht hätte, meine persönliche Zustimmung verweigert hätte. Dem heute vorliegenden Gesetz, das ich als eine Spitzenleistung in der Gesetzgebung bezeichne, stimmen meine Fraktion und auch ich persönlich gerne zu.

Zur Untermauerung dieser Aussage zitiere ich aus dem Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus, in dem es heißt:

"Ausgangspunkt der Überlegung war, daß die Autonomie der Gesetzgebung aufrecht bleiben muß und daß der Vollziehung in den vorgesehenen Konsultationsgremien nur Empfehlungsbefugnisse eingeräumt werden können. Durch den Konsultationsmechanismus soll daher keine Möglichkeit zur Verhinderung eines Gesetzesvorhabens geschaffen werden; es werden vielmehr die derzeitigen finanzverfassungsgesetzlichen Kostentragungsregeln ... anzupassen sein."

Durch den heute zu beschließenden Konsultationsmechanismus wird daher keine Möglichkeit zur Verhinderung eines Gesetzesvorhabens geschaffen, jedoch die Verpflichtung zur Konsultation, die Verpflichtung zum Miteinander-Reden innerhalb der Gebietskörperschaften zwingend vorgeschrieben.

In Richtung freiheitlicher Opposition möchte ich die Feststellung treffen, daß mit der heutigen Beschlußfassung ein weiterer Punkt des Koalitionsübereinkommens zwischen SPÖ und ÖVP positiv erledigt wird. Trotz dieser immer wiederkehrenden Unkenrufe beweist unsere Koalition große Handlungskompetenz. (Bundesrat Dr. Harring: Das gehört nicht hierher! Das ist eine Bundesratsdebatte!) Hören Sie mir nur gut zu, vielleicht können Sie auch etwas in Ihre Partei mitnehmen.

Alle Gebietskörperschaften werden auf die gleiche Stufe gestellt. Das ist ein historischer Tag für die Gemeinden und für die Städte. Das ist der Beginn einer neuer Partnerschaft zwischen den Gebietskörperschaften, einer Partnerschaft, die nach den Grundsätzen der Effizienz, der Bürgernähe und einer sinnvolleren und zeitgemäßeren Aufgabenteilung arbeiten wird.

Gerade diejenigen, die sich immer wieder für einen verstärkten Föderalismus einsetzen (Bundesrätin Dr. Riess-Passer: Dazu kommt es ja nicht!), müßten sich über diesen Mechanismus, den wir heute beschließen, freuen. Er ist sicher nicht föderalismusfeindlich, es kommt ganz einfach zu einer Stärkung der Länderrechte, es kommt zu einer Stärkung der Gemeinden. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )


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