Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 138

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davon eventuell betroffen sind; das werden auch nicht sehr viele Personen gewesen sein.

Daher nochmals: Es wäre durchaus möglich gewesen, alle darüber zu informieren. Ein entsprechender Antrag der Grünen im Nationalrat hat leider keine Mehrheit gefunden. Es war Ihnen also offensichtlich nicht möglich, einem Oppositionsantrag, auch wenn er Erfolg gebracht hätte und sinnvoll gewesen wäre, zuzustimmen. – Also auch die an­dere Seite hört die positiven Dinge nicht immer so, wie es wünschenswert wäre. – Faktisch ist es jetzt eine Frage des Zufalls, ob die betroffenen Frauen davon erfahren, ob sie eventuell einen höheren Anspruch hätten, als sie tatsächlich bezahlt bekommen haben. Das hätte vermieden werden können, wurde aber leider nicht.

Was von unserer Seite jedenfalls vehement abgelehnt wird – jetzt bin ich bei den wirk­lichen Kritikpunkten –, ist die Erhöhung der Zahlungen an den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds. Dieser Fonds verteilt öffentliche Mittel an Einrichtungen, die sich eigentlich nur jene mit Zusatzversicherungen leisten können. Es ist nicht einzusehen, weshalb Privatkliniken, die ohnehin Mittel aus der Sozialversicherung bekommen, gerade dann noch mehr Mittel bekommen, wenn das Defizit der öffentlichen Sozialver­sicherungen steigt. Es ist auch nicht einzusehen, dass jene, die es sich wahrscheinlich nie werden leisten können, sich in einem Privatkrankenhaus behandeln zu lassen, über ihre Beiträge diese Privatkrankenhäuser mitfinanzieren!

Ein weiteres ganz großes Problem sehe ich auch darin, dass die Sanierung der Kran­kenversicherung durch eine zusätzliche Belastung der Unfallversicherung erfolgen soll. Die Krankenversicherung braucht dieses Geld natürlich ganz dringend, aber auf Dauer wird sich das strukturelle Problem nicht mit einer Umschichtung von Finanzmitteln lösen lassen!

Das ist kein Konzept für die Zukunft, was da jetzt gemacht wird, sondern lediglich eine kurzfristige Lösung! – Dieses Problem wird in absehbarer Zeit wieder auftreten und ist damit keinesfalls gelöst. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

16.55


Präsident Mag. Georg Pehm: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Zellot. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.55.49

Bundesrat Roland Zellot (Freiheitliche, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz mit seinen verschiedenen Punkten wurden bereits sehr viele positive Dinge gesagt. Daran anschließend möchte ich erwähnen, dass es seitens dieser Bundesregierung sehr verantwortungsvoll war, Jugendlichen auch bei so genannten Schnuppertagen einen gewissen sozialen Schutz und soziale Sicherheit zu bieten. Das ist etwas, das ich als sehr verantwortungsbewusst erachte.

Genauso verantwortungsvoll ist es aber auch, dass es im Krankenkassenbereich zu Zusammenlegungen kommt, was ja immer Ziel dieser Bundesregierung war, ebenso Ziel unserer Fraktion, nämlich eine effiziente Zusammenführung zum Beispiel jener in dieser Gesetzesvorlage geregelten beiden Betriebskrankenkassen.

Anführen möchte ich in diesem Zusammenhang auch, dass ich es als Erfolg erachte, dass es im Bereich der Bauern-Sozialversicherung – ein wesentlicher Punkt – die Mög­lichkeit der Weiterführung eines Betriebes für Hinterbliebene gibt; ebenso die Rege­lung, was das Heranziehen von Einsatzkräften von bis zu zwei Jahren nach dem Tod eines Versicherten anlangt. Ich glaube, das ist in einer so schwierigen Situation eine


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