BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 146

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Eine Änderung ist erfolgt, indem es zwei Abfalllisten geben wird, eine für notifizierungs­pflichtige und eine für nicht notifizierungspflichtige Abfälle. Auch wird, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Kerschbaum, eine Sicherstellungsleistung von Unternehmen, die Abfälle verbringen, notwendig sein. Dass das zu einer Monopolstellung führt, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn eine kleine Firma beginnt, dann wird sie wahrscheinlich eine kleinere Sicherstellungsleistung zu erbringen haben.

Ich glaube, auch ein elektronisches Datenmanagement, wo Abfälle in ihren Strömen erfasst werden, ist etwas, das der Sicherung der Abfallströme dienen kann. Wir hoffen, dass dieses System auch entsprechend funktionieren wird, weil es wieder einmal einer erhöhten Sicherheit dienen wird.

Ich glaube, mehr Sicherheit ist auch mehr Schutz für unsere Lebensgrundlagen – und deshalb stimmen wir dieser Vorlage zu. (Beifall bei der ÖVP.)

17.26


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


17.26.35

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Die Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2007 legt fest, welche Überwachungs­verfahren für die verschiedenen Arten von Abfällen anzuwenden sind.

Klare Regelungen gelten künftig auch für die Sicherheitsleistungen, die für den Fall vorzulegen sind, wo eine Verbringung, eine Verwertung oder Beseitigung nicht ord­nungs­gemäß abgeschlossen werden kann.

Weiters soll das elektronische Datenmanagement bei verbesserten Datenschutzregeln verstärkt als Werkzeug für Meldungen, Anträge und Anzeigen genutzt werden.

Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelungen und Ergänzun­gen sowie Klarstellungen bewirken in Zukunft eine verstärkte Rechtssicherheit.

Neben den Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes an das Gemeinschaftsrecht enthält die Novelle auch folgende Änderung: Sammel- und Verwertungssysteme trifft aufgrund von Vorgaben in ihren Genehmigungsbescheiden bereits jetzt die Ver­pflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern. Mit dieser Novelle wird nun im Gesetz ein Anteil von 3 Promille der Einnahmen, konkret der eingenommenen Entgelte, für Maßnahmen zur Abfallvermeidung festgeschrieben. Künftig werden demnach von dem System verpflichtend rund 500 000 € pro Jahr für Maßnahmen der Abfallvermeidung eingesetzt.

Neu geregelt werden auch die Pflichten und Rechte bei Beendigung eines Sammel- und Verwertungssystems. Die im Begutachtungsverfahren noch vorgesehene finan­zielle Sicherstellung im Ausmaß der halben Jahreskosten für Sammlung und Verwertung ist aufgrund massiver Kritik gefallen und abgeschafft worden. Die nun getroffene Regelung gilt, obwohl der Anlassfall im Bereich der Elektrogeräte zu suchen ist, für das gesamte System der Abfallbewirtschaftung: für die Verpackungsindustrie, für Elektrogeräte, Altfahrzeuge und so weiter.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Natürlich verursachen diese Neuerungen im Bun­deshaushalt zunächst einmalige Kosten. Jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jährliche Einsparungen von zirka 1 Million € erwartet.

Mit den Anpassungen, den Ergänzungen, mit der verstärkten Rechtssicherheit und mit den Vereinfachungen sind positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Öster­reich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu erwarten. Wir werden dieser Novelle


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