BundesratStenographisches Protokoll746. Sitzung / Seite 192

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Bei jeder Hochschülerschaftswahl sinkt die Wahlbeteiligung, was eigentlich uns allen zu denken geben sollte; allerdings resultiert, wie ich sehe, daraus nichts.

Es wäre an der Universität einmal ganz wesentlich, dass es einen leichteren Zugang zu den einzelnen Lehrveranstaltungen gibt. Das ist eine wirklich mühsame Sache, denn entweder man steht um 6 Uhr in der Früh an der Uni, oder man kreist mit dem Finger über der Tastatur seines PCs, um ihn dann um 7 Uhr, wenn das Portal aufgeht, schnell runterfahren zu lassen, damit man sich für ein Seminar noch anmelden kann. Geschieht das einige Sekunden zu spät, kann es einem passieren, dass man in dem Seminar nicht mehr drinnen ist. Das führt zu ungewollten Studienzeitverlusten, und das kann nicht in unserem Sinne sein!

Der zweite auch wesentliche Punkt – das bestätigen auch viele Studenten – ist: Es muss eine bessere Vereinbarungsmöglichkeit der Prüfungstermine mit den einzelnen Professoren geben! Ich kenne Studenten, die schon ein Semester verloren haben, weil es nicht möglich war, in dem einen Semester noch einen Termin zustande zu bringen, weil der Professor gesagt hat: Da bin ich leider nicht da, und da müssen Sie eben warten!, und dann war aber das Semester leider schon zu Ende. Und dafür muss ja auch die Studiengebühr gezahlt werden!

Das wären also wirklich Dinge, die man dringend abschaffen sollte. Es kann ja nicht sein, dass man sagt, ein Studium ist überlaufen, die Lehrveranstaltungen bleiben aber in etwa so, wie es früher einmal war, und die, die nicht reinkommen, haben halt leider Pech gehabt! Dann muss man sich dazu durchringen, entweder zu sagen, es gibt generell Zugangsbeschränkungen zu den Studien, oder man bekennt sich aber zum freien Zugang zur Hochschule, wie wir es tun, dann muss aber auch gewährleistet sein, dass ein Studierender auch wirklich studieren kann.

Was ich auch gut gefunden hätte – auch wenn das jetzt mit dem vorliegenden Gesetz an sich nichts zu tun hat –: wenn die Zwangsmitgliedschaft in der Österreichischen Hochschülerschaft fiele, der Zwangsmitgliedsbeitrag abgeschafft würde. Wenn nämlich die Studentenvertreter ihre Klientel, sprich: die Studenten, entsprechend ihren Bedürf­nissen vertreten und weniger Parteipolitik machen würden, dann hätten sie sicher Zulauf und würden auch zu ihren Beiträgen kommen. – Das sollte jetzt noch eine Bemerkung zum Schluss sein. 

20.13


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Florianschütz.

 


20.13.49

Bundesrat Peter Florianschütz (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war jetzt kurz verwirrt über die Linie – aber es hat sich am Schluss wieder eingependelt, um es einmal so zu sagen. (Bundesrätin Mühlwerth: Was hat Sie denn verwirrt?) Ich habe immer geglaubt, Sie seien für die Abschaffung der HochschülerInnenschaft, und dann waren Sie kurzfristig für die Direktwahl, aber ganz am Schluss waren wir dann ohnedies wieder ... (Bundesrätin Mühlwerth: Wenn es sie gibt, dann soll es so sein!)

Gut. Es wird so bleiben (Bundesrätin Mühlwerth: Was ich nicht haben will, ist die Zwangsmitgliedschaft, ...!), denn die Pflichtmitgliedschaft in der Österreichischen HochschülerInnenschaft ist eine wichtige Frage.

Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zum Studienförderungsgesetz ist erfreulich. Sie ist deshalb erfreulich, weil es zu einer beträchtlichen Erhöhung der Höchststudienbeihilfen in der Größenordnung von 12 Prozent kommen wird.

Wobei ich dazu sagen muss: Nicht nur die Opposition kann sagen, es ist immer zu wenig, das kann auch die Regierung! Denn wenn ich mir anschaue, wie sich die


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