Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird.
Da der gegenständliche Beschluss zustimmungspflichtige Verfassungsbestimmungen enthält, bedarf er nach Artikel 44 Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegeben Stimmen.
Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit fest.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich lasse weiters über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Ich bitte jene, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Es liegt ein Entschließungsantrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Zogaj vor.
Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Ruf bei der ÖVP: Zwei Sozialdemokraten! – Ruf bei der SPÖ: Vier!)
Es liegt weiters ein Entschließungsantrag der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen für Familie Milici vor.
Ich lasse jetzt über diesen Entschließungsantrag abstimmen.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (E-GovG-Novelle 2007) (290 d.B. und 362 d.B. sowie 7832/BR d.B.)
4. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (363 d.B. sowie 7833/BR d.B.)
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