BundesratStenographisches Protokoll752. Sitzung / Seite 24

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20.04.00

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Vielleicht ist es sinnvoll, sich kurz daran zu erinnern und sich zu vergewärtigen, worüber Sie denn heute hier abstimmen wollen. Sie sind nicht hier, um das Modell der 24-Stunden-Betreuung heute hier abzustimmen. Das haben Sie schon getan. Auch Sie, geschätzte Frau Bundesrätin Roth-Halvax, haben mit Ihrer Stimme im Juli im Bundesrat dieser 24-Stunden-Betreuung zugestimmt, die Sie heute hier so verdammen. (Beifall bei der SPÖ.) Es tut mir leid, dass ich Ihnen das sagen muss, aber es ist so. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Regelung der 24-Stunden-Betreuung, das im Nationalrat beschlossen worden ist, im Juli ebenfalls beschlossen. Das ist hier beschlossen worden.

Was Sie heute hier laut heutiger Tagesordnung abzustimmen haben, das ist, meine sehr geschätzten Damen und Herren, die Regelung einer Artikel-15a-Vereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern. Und diese Regelung hat drei Neuigkeiten gegenüber dem, was auch Sie, geschätzte Frau Bundesrätin Roth-Halvax, mit Mehrheit hier im Haus bereits beschlossen haben, nämlich das Buchinger-Bartenstein-Modell. Drei Zusätze. (Bundesrätin Roth-Halvax: Man kann auch ge­scheiter werden!) Wenn Sie mir zuhören, dann sage ich es Ihnen.

Das Erste ist, dass sich nunmehr auch die Länder verpflichten, in die Kofinanzierung dieses Modells einzutreten. Das war im Juli noch nicht der Fall. Im Juli haben Sie ein Gesetz beschlossen, wo der Bund seine Bereitschaft erklärt hat, bis Ende 2007 auch ohne Kostenbeitrag der Länder diese 24-Stunden-Betreuung zu finanzieren. Das heißt, ab 1.1.2008 wäre dieses Modell ohne Beitrag der Länder nicht mehr umgesetzt worden.

Das ist das Erste, das Sie in dieser Artikel-15a-Vereinbarung, wenn Sie das be­schließen, absegnen: die Kostenbeteiligung der Länder. Das müssten auch alle neun Landeshauptleute und alle neun Landtage noch tun.

Das Zweite, das Sie beschließen werden, falls Sie es tun, ist, dass diese Kostenteilung im Verhältnis 60 : 40 erfolgt. Das ist exakt der Vorschlag, den ich bereits im April den Sozialreferenten und Finanzreferenten unterbreitet habe und was Finanzminister Molterer in den Finanzausgleichsverhandlungen auch so abgeschlossen hat, auch mit Ihrem Herrn Landeshauptmann Pröll, vertreten durch Herrn Sobotka. (Bundesrätin Roth-Halvax: Noch nicht unterschrieben!)

Das Dritte, das hier beschlossen wird, falls Sie es tun, ist neu gegenüber dem, was Sie im Juli beschlossen haben, dass die Gesamtaufwendungen für die 24-Stunden-Betreu­ung mit 40 Millionen € gedeckelt sind. Auch dem haben das Land Niederösterreich und Landesrat Sobotka zugestimmt. Das war die Vereinbarung. (Bundesrätin Roth-Halvax: Noch nicht!) Zugestimmt im Finanzausgleich, Frau Kollegin, das ist paraphiert worden im Finanzausgleich, den Ihr Vizekanzler und Finanzminister Molterer gut verhandelt hat, und ich habe ihn gut dabei unterstützt. (Zwischenruf des Bundesrates Gruber.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Was Sie also heute hier beschließen, sind die Kostenbeteiligung der Länder im Verhältnis 60 zu 40 und der Deckel von 40 Mil­lionen €. (Bundesrat Mag. Baier: Und den Entschließungsantrag!)

All das, was inhaltlich hier zum Teil kritisch in Diskussion gebracht worden ist, haben Sie bereits beschlossen. Und die Kritik daran ist auch formal nicht berechtigt, weil es bereits beschlossen ist. Sie ist auch inhaltlich nicht berechtigt, denn – das wurde wiederholt von Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Fraktionen gesagt – es ist im


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