BundesratStenographisches Protokoll759. Sitzung / Seite 137

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Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. Ich bitte um den Bericht.

 


17.07.10

Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 9. Juli 2008 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialver­sicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2008 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Mag. Susanne Neuwirth: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile ihm dieses.

 


17.07.56

Bundesrat Werner Herbert (ohne Fraktionszugehörigkeit, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Raucher oder Nichtraucher, das ist hier die Frage, und zwar nicht nur in der öffent­lichen Diskussion mit den bekannt differenzierten Zugängen. Ich kann, wie ich meine, beide Seiten gut verstehen.

Ich war selbst zwölf Jahre lang ein sehr intensiver Raucher und bin es nunmehr seit fast zwölf Jahren nicht mehr. Man sagt ja allgemein, dass die ehemaligen Raucher auch die kritischsten und heftigsten Widersacher des Rauchens sind oder die stärksten Gegenargumente vorzuweisen haben.

Trotzdem werde ich dem vorliegenden Gesetz nicht zustimmen, und zwar nicht deswegen, weil ich der Meinung bin, dass man das Rauchen unbedingt fördern sollte, aber ich denke, dass dieser Gesetzentwurf, so wie er hier auf dem Tisch liegt, eine gesellschaftliche Bevormundung darstellt, und zwar eine Bevormundung unter dem Deckmantel der Gesundheit zum Schaden der Wirtschaft.

Wenn ich sehe, dass die Kosten für die Maßnahmen im Gastronomiebereich, die aus diesem Gesetzestitel erwachsen werden, derzeit noch nicht abschätzbar sind und daraus abzuleiten ist, dass dies eigentlich in keiner Relation dazu steht, dass der Erfolg dieses Gesetzes bestenfalls zu erahnen ist, dann denke ich mir, dass hier die erforderliche Relation nicht besteht.

Ich glaube, wir sind uns einig: Rauchen ist eine schädliche Sache. Darüber brauche ich, wie ich meine, keine allgemeine Diskussion zu entfachen, das ist so und ist auch medizinisch erwiesen.

Wenn man allerdings etwas für die Gesundheit der Bevölkerung und für das Bewusst­sein, vom Rauchen wegkommen zu sollen, machen möchte, dann frage ich mich: Warum nimmt man dann keinen anderen Ansatz? Warum macht man keine Zweck­bindung für die Mittel aus der Tabaksteuer und stellt diese Mittel jenen zur Verfügung, die tatsächlich vom Rauchen wegkommen wollen, und erhöht gleichzeitig die Thera­piemöglichkeiten?

Das wäre ein richtiger Ansatz, der nicht nur ehrlicher und glaubwürdiger, sondern auch effizienter wäre, weil er auf Freiwilligkeit beruhen würde und daher auch gesell­schaftliche Nachhaltigkeit gegeben wäre.

Ich glaube, dass das Gesetz in der Form, wie es derzeit vorliegt, zwar von der Intention her nicht abzulehnen ist, aber in der Art der Durchführung weit am Ziel vorbeigeht und


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