Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 51

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Bundesbahn. Es profitiert nicht nur das Unternehmen vom neuen Dienstrecht, sondern auch die Konsumenten der Österreichischen Bundesbahnen.

Desgleichen kann durch diese Angebotssteigerung der Straßenverkehr entlastet werden, was wiederum eine Reduzierung der Schadstoffe, der Lärmbelästigung und des Energieaufwandes bedeuten würde. Damit entfiele eine wesentliche Belastung für die Umwelt. Dieser aus der Reform des Dienstrechtes begründete sekundäre Effekt kommt nicht nur dem Bahnbenützer zugute, sondern eben der gesamten Bevölkerung.

Weiters wäre noch zu erwähnen, daß es im neuen Dienstrecht keinen Versetzungsschutz für den Arbeitnehmer gibt. So kann ein Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen aus betrieblichen Gründen auch weiterhin jederzeit in ganz Österreich versetzt werden. Das führt auch sicherlich zu einem Vorteil gegenüber anderen privaten Beförderungsunternehmen, die diese Möglichkeit nicht in ihrem Dienstrecht verankert haben.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich Ihnen sagen, daß die Österreichischen Bundesbahnen ohne das neue Dienstrecht schwerwiegende strukturelle Nachteile gegenüber der Konkurrenz hätten. Deshalb ersuche ich Sie, zahlreich der Änderung des Bundesbahngesetzes 1992 § 21 Abs. 1 zuzustimmen. Es ist dies im Sinne einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt mir keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Herr Berichterstatter, wünschen Sie ein Schlußwort? (Berichterstatter Abg. Seidinger: Danke nein!) Nein, das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung , und ich bitte die Damen und Herren, die Plätze einzunehmen.

Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 84 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer diesem Entwurf in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, möge dies durch ein Zeichen kundtun. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

3. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (6 der Beilagen): Internationales Kakaoübereinkommen 1993 samt Anhängen (66 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 3. Punkt der Tagesordnung: Internationales Kakaoübereinkommen 1993 samt Anhängen (66 der Beilagen).

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. Ich bitte ihn, die Berichterstattung vorzunehmen. (Von der Galerie werden Flugblätter in den Sitzungssaal geworfen.) – Herr Abgeordneter, bitte warten Sie eine Sekunde! Was ist denn? – Bitte, vielleicht könnten die Bediensteten des Hauses dafür Sorge tragen, daß das nicht fortgesetzt wird.

Herr Abgeordneter, ich ersuche Sie um Ihren Bericht.

Berichterstatter Georg Oberhaidinger: Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftausschusses über die Regierungsvorlage (6 der Beilagen): Internationales Kakaoübereinkommen 1993 samt Anhängen.


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