Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 53

ist, Rechtsträgern – Rechtsträger ist eine Umschreibung von Unternehmen, Firmen, aber auch Einzelpersonen – die Möglichkeit zu geben, durch Spenden oder Zuwendungen, die sie an den Nationalfonds erbringen, ähnlich wie jetzt der Internationale Fonds, kleine Entschädigungsleistungen zu erbringen. Deshalb sollte der notwendige zweite Teil im Nationalfondsgesetz folgendes vorsehen – unsere Formulierung weicht nur in einem Punkt von jener ab, die wir heute schon als Fünf-Parteien-Antrag gehört haben –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Dr. Kier, Freundinnen und Freunde

Der Nationalrat wolle beschließen:

Das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für die Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr. 432/1995, wird wie folgt geändert:

1. Im neu einzuführenden § 2a wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

"(3) Der Nationalfonds kann von jedem Rechtsträger Zuwendungen zur Unterstützung von Projekten gem. Abs. 2 und zur Gewährung von Leistungen an die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung entgegennehmen und zu diesem Zweck einen Vertrag abschließen, in dem insbesondere die Art der Leistungen und Projekte zu regeln sind."

2. Aus dem bisherigen Abs. 3 wird Abs. 4.

*****

Jeder Rechtsträger heißt: Jeder, der will, kann dem Fonds einen Beitrag widmen. Der Fonds, der sich als ein exzellentes Instrument dieser Handhabung erwiesen hat, könnte diese Geste setzen. Ich bitte Sie, diesen Aspekt bei der heutigen Novelle noch zu überdenken und zu berücksichtigen.

Ich habe erst vor kurzer Zeit in einer Diskussion bei der P.S.K. erlebt, wie notwendig diese Möglichkeit wäre. Die P.S.K. hat aus eigener Initiative einen Historiker beauftragt, endlich diesbezüglich zu forschen: Was ist mit den ruhenden Konten bei der P.S.K.? – Professor Rathkolb hat diese Forschung durchgeführt und ist draufgekommen, daß es 7 000 Konten mit Einlagen gibt, die heute umgerechnet einen Gegenwert in der Höhe von 2,4 Millionen Schilling darstellen würden. Jetzt könnte man den Schluß ziehen, die heutige P.S.K. hat die Verantwortung, 2,4 Millionen Schilling an Opfernachkommen auszuzahlen, und damit hat es sich. Die P.S.K. geht diesen Weg nicht. Der Generaldirektor der Postsparkasse hat schon vehement zum Ausdruck gebracht, daß seine Bereitschaft weit darüber hinausgeht. Der Weg über den Nationalfonds wäre das geeignete Instrument, diese Möglichkeit zu bieten und auch Firmen die Möglichkeit zu bieten, Vergleichen mit etwaigen Klägern in Form von Sammelklagen zu entgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das möchten wir Ihnen heute noch als Anregung geben, und ich bitte, diesen Schritt bei der Änderung des Fondsgesetzes zu bedenken. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

11.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits hat zwei Abänderungsanträge vorgetragen, die ausreichend unterstützt sind. Sie werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Frau Bundesministerin Gehrer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.39

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir beschließen heute hier im Parlament ein Gesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlun


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