Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 11

Verluste erwirtschaften, meist auch mit einem erheblichen Risiko für die Anleger verbunden ist. Darüber hinaus wird seitens der Finanzverwaltung bei derartigen Beteiligungsmodellen die Gewinnsituation genau geprüft, sodaß nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen darin keine enorme Steuerbegünstigung für Reiche erblickt werden kann.

Möglicherweise meinen Sie in Ihrer Frage ein konkretes Verlustbeteiligungsmodell im Zusammenhang mit dem Ausbau eines bestimmten Mobilfunknetzes. Ich kann Sie dahin gehend beruhigen, daß wir – wie bei anderen Verlustbeteiligungsmodellen – auch dieses genauestens überprüfen werden. Ich habe bereits veranlaßt, daß schon vorweg, also vor der Einkommensteuerveranlagung der am Verlust beteiligten Anleger, eine rechtliche Überprüfung vorgenommen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Der Zeichnungsschluß der genannten Verlustzuweisungen ist mit 18. Dezember datiert. Wie hoch schätzen Sie den Steuerausfall für 1998?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Das kann ich hier wirklich nicht exakt definieren. Ich möchte nur sagen, daß selbstverständlich Verlustbeteiligungen vor allem bei Firmenneugründungen von nicht unwesentlicher Bedeutung sind. Würde man das gänzlich unterbinden, würden Betriebsgründungen erschwert werden; das ist überhaupt keine Frage. Dann würden nämlich all jene Unternehmen, die am Anfang Verluste machen müssen, fast in den Bereich der Liebhaberei eingeordnet werden können. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von Betriebsgründungen und notwendigen wirtschaftlichen Entwicklungen sein würde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Frau Abgeordnete Frieser, bitte.

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Bundesminister! Es wurden beziehungsweise werden ja diese Verlustbeteiligungsmodelle besonders in der Bauwirtschaft angewendet. Können Sie sagen, wieviel zusätzlicher Nutzraum – ich denke da sowohl an Wohnraum als auch an Geschäftsräumlichkeiten – durch diese Beteiligungsmodelle geschaffen wurde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Ich glaube, Sie meinen, daß vor allem zur Finanzierung von Objekten solche Beteiligungsmodelle existieren und auch teilweise funktionieren. Eine genaue quantitative Größenordnung müßte ich wirklich erst untersuchen lassen. Eine so spezifische Frage kann ich beim besten Willen nicht von hier aus beantworten. Aber wir können das überprüfen, und ich kann Ihnen das Ergebnis nachreichen. Ich kann hier nicht einmal eine grobe Schätzung vornehmen. Das ist im System begründet, und wir haben das natürlich branchenspezifisch nicht gesondert herausgerechnet.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Dann bitte ich um schriftliche Beantwortung.

Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Van der Bellen, bitte.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Bundesminister! Die Frage von Herrn Gaugg bezog sich auf Steuergerechtigkeit. Nun ist kürzlich ein Artikel vom Professor Doralt erschienen, in dem er sinngemäß gemeint hat: Wenn der Steuergesetzgeber der Ansicht ist, daß Leute mit einem Einkommen von 20 bis 30 Millionen keine Steuern zu bezahlen haben, dann möge der Gesetzgeber das doch gleich ins Einkommensteuergesetz schreiben. Professor Doralt bezog sich auf Privatstiftungen. Was ist im Rahmen der Steuerreform diesbezüglich geplant?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Es ist richtig, daß es in Österreich das System der privaten Stiftungen gibt. Das hat zum Teil natürlich auch zu einem erheblichen Kapitalzufluß


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