Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 86

Der Rechtsstaat, auf den sich Herr Generalsekretär Stummvoll beruft, ist in vielen Fällen zweifelhaft. Er ist auch deshalb zweifelhaft, weil, wie schon erwähnt wurde, manchmal Gesetze beschlossen werden, in der Hoffnung, daß sich der Verfassungsgerichtshof relativ lange damit Zeit läßt, bis er diese wieder aufhebt. Aber bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Staat viel Geld erspart. – Wenn ich mir die beiden Gesetze, das Abgabenänderungsgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, ansehe, habe ich das Gefühl, daß zurzeit im Finanzministerium sehr viel "Schlagzeilenpolitik" betrieben wird. Die Abschaffung der Stempelmarken ist von der Idee, vom Gedanken her eine zu begrüßende Angelegenheit, aber in Wirklichkeit – wenn man sich die Fülle der Neuerungen ansieht, kann man dies feststellen – bleibt der Bürokratismus pur bestehen, und die Verbesserungen sind mit der Lupe nicht auffindbar.

Es mag schon so sein, daß nun bei den Finanzämtern die Köpfe rasiert werden, wie man so schön sagt. Mit dem Beschluß dieses Finanzreformgesetzes wird quasi eine Generalvollmacht für den Finanzminister ausgestellt, diesbezüglich weitere Maßnahmen zu setzen – auch gegen den Widerstand der im Finanzamt Beschäftigten. Wir haben Briefe erhalten, die Sie bestimmt auch bekommen haben, in denen die Mitarbeiter beklagen, wie mit ihnen umgegangen wird, unter welchen Arbeitsbedingungen sie arbeiten müssen. Und angesichts dessen wollen Sie eine Vollmacht für weitere Reformen in diesem Bereich haben?!

Ich würde folgendes vorschlagen: Bevor Sie die ersten Reformschritte umsetzen, sollten Sie auch den Oppositionsabgeordneten eine Gesamtreform vorlegen, damit wir wissen, wohin der Zug fährt. Es fehlt das Gesamtkonzept, es fehlt eine Gesamtmaßnahme. Wir stehen vor einer Steuerreform, die im Augenblick ein Nullsummenspiel ist. Ich hoffe aber, daß die Oppositionsparteien in dieser Frage etwas einbringen dürfen, sodaß wir erst nach dieser Steuerreform, die Bedeutung für das nächste Jahrtausend hat, entscheidende und einschneidende Schritte hinsichtlich der Mitarbeiter in den Finanzämtern setzen werden. Es geht darum, ob sie weiterhin dort ihren Dienst so versehen können, wie das bisher der Fall gewesen ist, und vor allem darum, welche Aufgaben sie haben. – Es kann nicht sein, daß man eine Steuerreform so durchführt, indem man den Vorschlag macht, sämtliche Sonderausgaben zu streichen, sodaß 300 Mitarbeiter des Finanzamtes weniger Arbeit haben. Das kann es nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Für viele Arbeitnehmer in Österreich war die Voraussetzung, ihr eigenes Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu erwerben, daß sie das steuerlich nutzen konnten. Jetzt nehmen Sie ihnen dieses Geld weg. Sie haben es schon einmal gekürzt, und jetzt soll es den Betroffenen zur Gänze weggenommen werden. Bei diesem Schritt werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen, weil wir überzeugt davon sind, daß viele Einsparungsmöglichkeiten in der Verwaltung gegeben sind und daher dieser Schritt nicht notwendig wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.08

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese rund 16 Gesetze, die von dieser Materie betroffen sind, machen ein umfangreiches Paket aus. Ich habe mich allerdings gewundert, daß eine kritische Bemerkung seitens des Kollegen Böhacker zur Bausparprämie zu hören war. Ich meine, daß gerade die Gesetzgebung hinsichtlich des Bausparens beziehungsweise das Bausparen überhaupt in Österreich für den Wohnbau eine entscheidende Bedeutung hat. Wir sollten daher jede Verbesserung begrüßen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Böhacker.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte aber im wesentlichen zum Bewertungsgesetz Stellung nehmen. Dazu muß ich sagen, Herr Staatssekretär, daß ich schon ein wenig verwundert bin. Man kann durchaus einer Meinung darüber sein, daß die Verschiebung um zwei Jahre gerechtfertigt ist, daß das Gesetz um ein Jahr früher in Kraft hätte treten sollen. Über diese Meinung könnte man durchaus diskutieren. Wenn jedoch in der Begründung dieses Gesetzes wörtlich zu lesen ist, daß es sich beim Einheitswert um einen Dauerbescheid handelt, dann ist


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