Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 484

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ten haben keinen Spielraum bei diesen Dingen. (Abg. Dr. Lukesch: Bei gutem Willen geht sehr viel!) Du weißt aber so gut wie ich, daß auch ... (Abg. Dr. Lukesch: Zum Beispiel Qualitätsstandard!) Das kann man vereinbaren. Aber die merkwürdige Tatsache, daß die Prüfungen im Rahmen des Doktoratstudiums zum Schluß kommen, die Rigorosen nämlich, wenn alles bereits erledigt ist, nämlich die Hauptsache: die Dissertation, ist eine Farce. Es ist in jahrzehntelangen Bemühungen, auch dem Ministerium das klarzumachen, nicht gelungen, das zu ändern. Solche Prüfungen gehören natürlich an den Beginn des Doktoratstudiums. Es muß ja heute im Gegensatz zu früher nicht jeder das Doktorat erwerben. Meine Fakultät – ich vermute, auch deine (in Richtung des Abg. Dr. Lukesch) –, betreibt in diesem Zusammenhang die Politik, durchaus angelsächsische Standards hier durchzusetzen. Der PhD ist traditionell etwas anderes als das Doktorat mitteleuropäischen Zuschnitts zum Beispiel der fünfziger Jahre, um möglichst weit zurückzugehen. Rein freiwillige Politik setzt voraus, daß alle Kollegen sich dem anschließen. Im Rahmen des Studienplans kannst du nichts machen, weil dieser durch die Studienverordnung vorgeschrieben und diktiert ist – ein höchst unbefriedigender Zustand.

Herr Kollege Stippel! Sie haben die medizinische Fakultät der Universität Wien kritisiert und sinngemäß gesagt, der Dekan beziehungsweise die Professoren dort haben gefälligst den Gesetzesauftrag durchzuführen. Wenn ich mich nicht sehr irre aus den Ursprüngen meines Studiums, so gibt es einen juristischen Grundsatz – leider habe ich die lateinische Formulierung nicht im Kopf –, der sinngemäß lautet: Niemand kann jemandem etwas auftragen, was unmöglich durchzuführen ist. Das ist ganz einfach. Ich kenne die Verhältnisse an der medizinischen Fakultät nicht, aber an meiner Fakultät wäre es ganz einfach, uns einen Auftrag zu geben, den wir nicht durchführen können. Sie brauchen nur die Lehraufträge, die der Fakultät zur Verfügung stehen, um 30 Prozent zu kürzen – um irgendeine Zahl zu nennen. Jetzt melden sich im ersten Studienabschnitt beispielsweise für bestimmte Übungen 400 Leute an, der Hörsaal faßt 56 Personen, also müssen Sie die Übung im Prinzip sieben- oder achtmal anbieten. Das hängt aber davon ab, ob Sie die Lehraufträge dafür haben. Wenn Sie sie nicht haben, können Sie einfach nicht soviel anbieten. Wenn Sie nicht soviel anbieten können, müssen Sie anders rationieren.

Wenn ich richtig informiert bin, hat der Dekan der medizinischen Fakultät ja nur gesagt: Das Angebot muß unter den neuen Bedingungen rationiert werden, und er macht das nicht, das soll der Minister machen. Wenn der Minister diese Rationierung vornimmt, dann wird im Rahmen der Möglichkeiten das Studium begonnen werden können, aber nicht im Rahmen unmöglicher Bedingungen. Das ist alles, und Sie können ihm auch nicht vorwerfen, daß er das nicht machen wird.

Herr Bundesminister! Ich weiß natürlich, daß Verhandlungen laufen – wenn es auch ein bißchen skurril ist, daß man zuerst ein Gesetz beschließt und dann Verhandlungen führt mit der Hoffnung, das eben beschlossene Gesetz binnen weniger Monate wieder zu novellieren und zu ändern. Nichtsdestoweniger ist es begrüßenswert, daß überhaupt noch Aktionen dieser Art stattfinden, wenn sie auch zeigen, daß das bisherige Vorgehen überhastet war, und es ist mir auch nicht verständlich, denn im Rahmen des 110-Milliarden-Pakets wären diese 300 Millionen, auf die es im wesentlichen beim Mittelbau ankommt, gar nicht notwendig gewesen. Im Rahmen des Gesamtpakets ist das eine verschwindende Größe und hat nur deswegen diese Virulenz erreicht, weil es eine sehr kleine und heikle exponierte Gruppe von Personen betrifft.

Ich appelliere an Sie, zu reparieren, was bis zum Beginn des Wintersemesters zu reparieren ist, und dabei auch die Heterogenitäten, Komplexitäten der Universität, die ich versucht habe ein bißchen zu skizzieren, mit zu berücksichtigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

18.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister Dr. Scholten hat sich zu Wort gemeldet. – Ich bitte um Ihren Beitrag, Herr Minister.

18.38

Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg auf die letzte


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