Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 208

Interesse der Öffentlichkeit zu gewissen Publikationen gezwungen sind. Daher geben wir Ihnen die Gelegenheit, Frau Kollegin Fekter, folgenden Entschließungsantrag zuzustimmen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haigermoser, Dr. Graf, Dr. Krüger, Dr. Ofner betreffend finanzielle Entlastung der Betriebe bei Firmenbucheingaben und Publikationen im Interesse der Öffentlichkeit

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der sicherstellt, daß für alle Firmenbucheingaben und Veröffentlichungen, die mehr im Interesse der Öffentlichkeit als der jeweiligen Firma gelegen sind, von den betroffenen Firmen weder Gebühren noch Veröffentlichungskosten getragen werden müssen. Durch die Ausnützung aller schon derzeit erwogenen Einsparungsmöglichkeiten, aber bei Bedarf auch durch eine entsprechende Anhebung der Abfragekosten aus dem Firmenbuch soll die Kostenneutralität dieser Maßnahme für das Justizbudget sichergestellt werden."

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(Abg. Dr. Fekter: Sehr gut!)

Wir wollen also auch hier aufkommensneutral arbeiten (Abg. Dr. Fekter: Noch nicht EU-konform!) und, wie gesagt, Möglichkeiten eröffnen, daß insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe von Kosten entlastet werden. Da können Sie heute den Offenbarungseid leisten und mitstimmen. Es wird den Klein- und Mittelständlern sicherlich guttun. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Gisela Wurm zu Wort. – Bitte.

21.10

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wenn wir heute über das Insolvenzverwalter-Entlohnungsgesetz sprechen, ist es mir als Sozialdemokratin wichtig, vorweg festzustellen, daß wir hier über eine Berufsgruppe reden, die nicht unbedingt am Hungertuch nagt. Masseverwalter sind meist höchst angesehene, wohlbestallte Persönlichkeiten. Deshalb freut es mich sehr, daß wir hier mit großer Mehrheit wieder eine Unebenheit der österreichischen Gesetzgebung beseitigen und der Gerechtigkeit und Gleichheit einen guten Dienst leisten werden. (Abg. Dr. Graf: Das habe ich als Rechtsanwaltsanwärter gemerkt, wie Sie abgestimmt haben, wie Sie Ungerechtigkeiten beseitigen!) – Hören Sie bitte zu, Herr Dr. Graf!

Bereits 1997 haben wir in diesem Haus eine Entschließung gefaßt, in der der Bundesminister für Justiz aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Entlohnung des Masseverwalters, des Ausgleichsverwalters und der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände für ihre Tätigkeit im Insolvenzverfahren für Österreich einheitlich neu regelt. (Abg. Dr. Graf: Ein Privileg ist schon ...!) Hintergrund dieser Entschließung war, daß die Landesgerichte die Entlohnung der Masseverwalter völlig unterschiedlich festgelegt haben.

So konnte ich im Justizausschuß vernehmen – Dr. Krüger hat das eingebracht –, daß es einem Masseverwalter bis jetzt, wenn er viel Pech hatte, passieren konnte, daß für ihn bis zu einem Drittel weniger an Entlohnung herausschaute als für einen Kollegen, wenn der Fall in einem Nachbarbezirk zu behandeln war und daher eine günstigere gerichtliche Regelung zur Anwendung kam. Das war eine Ungerechtigkeit, die länger nicht mehr aufrechtzuerhalten war, und ich bin froh darüber, daß sie durch dieses Gesetz ausgemerzt wird. Mit diesem Gesetz wird mehr Gerechtigkeit für die nahezu unbekannte Gruppe der Masseverwalter zum Durchbruch verholfen.


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