Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 179. Sitzung / 165

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Herrn Abgeordneten Smolle vorgetragene Abänderungsantrag, der den § 3 Abs. 7 betrifft, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

18.54

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich muß Herrn Kollegen Smolle widersprechen: Dies ist kein wirkungsloser Gesetzentwurf. Ich denke, daß er ein durchaus sinnvoller und ausgewogener Gesetzentwurf ist, gebe aber zu, daß auch ich mir einen breiteren Geltungsbereich gewünscht hätte. Daß etwa die Länderarchive nicht einbezogen werden, halte ich für einen Wermutstropfen.

Wir haben aber sehr wohl einen Abänderungsantrag formuliert, der den privaten Bereich betrifft. Im Zusammenhang mit der Arbeit der Historikerkommission ist ja der Wunsch artikuliert worden, auch für den privaten Bereich eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, daß wichtige Dokumente erhalten bleiben.

Herr Präsident! Ich darf diesen Abänderungsantrag nun einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1897 der Beilagen): Bundesgesetz über die Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) (2030 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 16 wird folgender Abs. 6 angefügt:

(6) Auf Archivgut, das bis 31. März 1967 bei Unternehmungen, an denen Bund mit mindestens 50 v.H. des Grund-, Stamm- oder Eigenkapitals beteiligt ist oder die der Bund durch andere finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht, oder bei Einrichtungen der Staatswirtschaft oder deren Rechtsvorgänger angefallen ist, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn diese Beteiligung oder Beherrschung des Bundes oder die Eigenschaft der Einrichtung der Staatswirtschaft zum 31. Dezember 1999 noch gegeben sind.

*****

Herr Präsident! Ich bitte, diesen Antrag in die Verhandlungen mit einzubeziehen.

Meine Damen und Herren! Für das, was Kollege Smolle hier angesprochen hat, für dieses Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch der Wissenschaft zu forschen und auf der anderen Seite der Aufgabe, dem Datenschutz Rechnung zu tragen, ist, wie ich meine, eine gute Lösung gelungen. Es gibt Maßnahmen, die es ermöglichen, daß ein betroffener Bürger eine Korrektur verlangen kann, und es gibt Schutzfristen, nach deren Ablauf Einsicht in das Archivgut genommen werden kann. Diese Fristen sind unterschiedlich. Sie betragen 20, 30 Jahre, in manchen Fällen auch 50 Jahre.

Ich glaube, daß damit eine gute Lösung getroffen wird, und meine, daß mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die wichtige Sicherung, Aufbewahrung und Nutzung von für die Geschichtsforschung interessanten Unterlagen in einer Weise geregelt werden, die sowohl für die Forschung als auch für die Bürger eindeutig, klar und praktikabel ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.58


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