Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 12

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer , Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser , Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder .

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, die Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 32. Sitzung.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Lafer, Schöll, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Hans Helmut Moser, Dr. Van der Bellen, Gatterer, Dr. Schwimmer, Dr. Mock, Stampler, Donabauer und Öllinger.

Vertretungen von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Bundeskanzler hat Mitteilung gemacht über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung wie folgt:

Minister Dr. Scholten wird vertreten von Frau Bundesministerin Dr. Helga Konrad, und Herr Minister Dr. Werner Fasslabend wird vertreten durch Herrn Bundesminister Dr. Michalek.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne um 9.01 Uhr mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundeskanzleramt

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die erste Frage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Haider (Freiheitliche) an den Herrn Bundeskanzler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dr. Jörg Haider: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Frage lautet:

15/M

Welche Auswirkungen werden sich im Hinblick auf Ihre Äußerungen anläßlich des Staatsbesuches in Saudi-Arabien im Zusammenhang mit dem zukünftigen Waffenexport österreichischer Unternehmer in diese Länder ergeben, in denen die Menschenrechtsstandards, wie sie in Europa gegeben sind, nicht gewährleistet sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Nach der geltenden Rechtslage ist bei jedem einzelnen Antrag auf Ausfuhr von Kriegsmaterial auf die Bewilligungskriterien des § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial Bedacht zu nehmen, und die Entscheidung über eine Bewilligung wird dann in jedem Einzelfall getroffen.

An eine Anlaßgesetzgebung im Hinblick auf konkrete Ausfuhranträge ist aus meiner Sicht nicht gedacht. Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit die Restriktionen des Kriegsmaterialrechts den Gesamtinteressen der Republik Österreich abträglich sein könnten und ob eine Differenzierung zwischen offensiven und defensiven Waffen beziehungsweise Ersatzteillieferungen


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