Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 53

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ben nicht alle eine Freude daran. Aber noch einmal: Diese Maßnahmen sind ausgewogen und sie sind sozial gut überlegt. Wir haben uns genau überlegt, welche Maßnahmen wir treffen können, welche Maßnahmen unmöglich sind und daher nicht getroffen werden können.

Wenn Kinder, Pensionisten und sozial Schwache von der Krankenscheingebühr ausgenommen werden, dann ist das eine solche soziale Rücksichtnahme, die ganz wichtig ist, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Pumberger: Das ist eine Steuer!) Schlußfolgernd kann man sagen, daß es für die Qualität der medizinischen Versorgung keine Einschränkungen gibt: weder im Krankenhausbereich noch im Bereich der medizinischen Versorgung durch die Ärzte. Keine Einschränkungen! Es ist ... (Abg. Dr. Pumberger: Was ist mit den Ökonomierichtlinien? Chefarztpflicht. Was ist damit?) Was die Chefarztpflicht betrifft, so gibt es keine Änderungen, ausgenommen jene Änderungen, die notwendig sind, um eine Kostenexplosion zu verhindern, aber ansonsten gibt es keine Einschränkungen der medizinischen Versorgung, Herr Abgeordneter, von den Freiheitlichen! (Beifall bei der ÖVP.)

Die Qualität der medizinischen Versorgung ist uns ganz wichtig. Sie ist zu erhalten, sie wird durch diese finanziellen Maßnahmen, die wir gesetzt haben, gesichert. Und das ist Grund genug, zu diesem Paket voll und ganz zu stehen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hostasch .)

11.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kier gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.30

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Hohes Haus! Kollege Feurstein hat ausgeführt, ich hätte gemeint, daß im Bereich der Pensionsversicherung der Beamten Mißstände vorherrschen. Ich möchte das insofern tatsächlich berichtigen, als ich mich ausdrücklich auf das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz bezogen habe. Sollte ich mich mißverständlich ausgedrückt haben, stelle ich das hiemit klar. Es war also nicht von der Pensionsseite die Rede, sondern von der Krankenversicherung, und dabei bleibe ich. Ich habe daher bewußt den Wortlaut des Paragraphen wiedergegeben, aus dem sich ergibt, daß Beamte, auch wenn sie zur Gänze auf ihre Bezüge verzichten, die Krankenversicherungsbeiträge von ihrem Dienstgeber in voller Höhe bezahlt bekommen, was insbesondere bei Beamten, die aus Gründen eines Mandats verzichtet haben, der Fall sein wird. Und das wollte ich aufzeigen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.31

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Die Geschichte wiederholt sich: Das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce. Das hat ein berühmter deutscher Philosoph gesagt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich faßt sich etwas kürzer und nicht so schön wie der Philosoph und sagt dazu: Das, was wir heute im Zusammenhang mit der Krankenscheingebühr beschließen, das ist ein "historischer Witz"! – Ein historischer Witz! – Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat recht: Es ist ein historischer Witz, daß wir hier und heute eine Krankenscheingebühr beschließen, die im Jahr 1960 mit Ihrer Unterstützung, meine Damen und Herren von der ÖVP, abgeschafft wurde. Sie waren es damals, im Jahr 1960, die die Krankenscheingebühr in Österreich aus guten Gründen abgeschafft haben.

Bei der sechsten Novellierung des ASVG im Jahr 1960 waren es die Vertreter der Regierungskoalition ÖVP – damals die stärkste Partei in Österreich – und SPÖ, die die Krankenscheingebühr – aus guten Gründen, weil sie unsozial und ineffektiv ist – abgeschafft haben. Das wäre nachzulesen gewesen, meine Damen und Herren, vor allem von der ÖVP! Sie könnten sich ein wenig historisch kundig machen und in Ihrer eigenen Geschichte wühlen, auch in der Geschichte des österreichischen Parlaments, und nachlesen, was Ihre Vertreter damals im Jahr 1960 dazu gesagt haben, warum eine Krankenscheingebühr nicht notwendig ist.


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