Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 258

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2.08

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es braucht in der Tat eine gewisse Portion Idealismus und auch Standvermögen, hier in diesem Haus Familienpolitiker zu sein. Dies nicht etwa deshalb, weil die "böse" Opposition immer so viele dringliche Anfragen einbringt, sondern weil es anscheinend üblich geworden ist, Familiendebatten immer an den Schluß der Tagesordnung zu verlegen.

Und deshalb mein Appell an die Familienpolitiker der beiden Regierungsparteien, dafür zu sorgen, daß das in Zukunft wieder einmal anders wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir verhandeln heute in einem Tagesordnungspunkt die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, zu dem eigenartigerweise eine Regierungsvorlage (188 der Beilagen), eine Regierungsvorlage (220 der Beilagen), dazu passende Änderungsanträge und ein weiterer gleichlautender Antrag der Sozialdemokraten vorliegen. – Verwirrend, kompliziert. Ich sehe den Grund dafür vor allem in der unkoordinierten Vorgangsweise der beiden Regierungsparteien, was die Familienpolitik betrifft, wenn in kürzester Zeit Abänderungen von Abänderungen vorgenommen werden müssen.

Was bringen diese Abänderungen nun oder sollen sie insgesamt bringen, die nur mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen worden sind?

Als erstes werden Reparaturmaßnahmen aufgrund von Versäumnissen und Fehlern vorgenommen, die im Rahmen der Beschlußfassung über die Strukturanpassungsgesetze passiert sind. So wird zum Beispiel der Wegfall der Bestimmungen im Strukturanpassungsgesetz über die Einstellung der Familienbeihilfe bei Doppelrepetenten korrigiert.

Weiters gibt es Veränderungen und neue Definitionen im Bereich der Schulbücher und anderer Unterrichtsmittel, die als notwendig erachtet werden, wobei jedoch der Selbstbehalt immer noch aufrechtbleibt.

Als nächstes steht eine Erhöhung des Finanzierungsanteils des FLAF an den Beiträgen des Wochengeldes und der Betriebshilfe auf der Tagesordnung und – last but not least – eine neue Ermächtigungsregelung für den Herrn Familienminister zum Abschluß von Grund- und Finanzierungsverträgen im Rahmen der Verkehrsverbünde sowie die Streichung des § 39c, der es bisher ermöglicht hat, daß alljährlich Milliardenbeträge an stillen Subventionen an die ÖBB geflossen sind.

Herr Bundesminister! Alle diese Änderungen bringen trotz der wirklich immer prekärer werdenden wirtschaftlichen Situation der österreichischen Familien den Familien selbst kaum Verbesserungen. Insgesamt bedeuten diese Änderungen jedoch eine Fortführung des Prinzips der Ausräumung des Familienlastenausgleichsfonds zugunsten anderer Fonds, so wie es schon in den letzten Jahren immer passiert ist.

Nun ein bißchen ausführlicher zu den einzelnen Punkten.

Obwohl im Bereich der Schulbuchregelung absolut positive Ansätze in bezug auf eine Erweiterung der notwendigen Unterrichtsmittel vorhanden sind, können wir diesem Tagesordnungspunkt trotzdem nicht zustimmen, weil der Selbstbehalt nicht – obwohl uns dies bereits versprochen wurde – aufgehoben wurde, sondern aufrechtbleibt. Wir haben in unserem Antrag 24/A (E) deshalb auch die Abschaffung verlangt.

Auch der Absicht, den Wünschen der Lehrer nachzukommen, damit sie sich im Bereich der Freiheit der Auswahl der notwendigen Unterrichtsmittel etwas leichter tun würden, wäre prinzipiell zuzustimmen, wenn diese kleinen Schritte in die richtige Richtung etwas größer wären.

Der Erhöhung des Finanzierungsanteils an Wochengeld und Betriebshilfe von 50 auf 70 Prozent können wir Freiheitlichen keinesfalls zustimmen. Wir sind schon immer gegen die Erhöhung des Anteils der Finanzierung sogar beim Karenzgeld aufgetreten, als das von 50 auf 70 Prozent erhöht wurde. Auch diesen Passus beinhaltet unser Antrag 24/A (E) zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes. Wir haben ja schon zum wiederholten Male verlangt, daß der Finanzierungsanteil des FLAF am Karenzgeld auf die 50 Prozent zurückgeführt wird.


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