Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 123

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Den falschen Weg würden wir beschreiten, wenn wir unter dem Titel "Schutz für Kinder" immer auch ein Alter festlegen würden. Da definieren dann wieder Erwachsene, ab welchem Alter Kinder ihre Sexualität untereinander ausleben dürfen. Es geht nicht darum, Schutzalter anzuheben und dann 14jährige, die mit 18jährigen ihre Sexualität ausleben wollen, zu kriminalisieren. Das schützt kein einziges Kind vor sexuellem Mißbrauch. Schutz von Kindern kann ja nur bedeuten: mit Rechten ausstatten. Es darf nicht so sein, daß wir wieder ein Gesetz beschließen, wo wir definieren, was für Kinder gut ist, sondern sie müssen Rechte haben! Da hier auch gesagt wurde, sie seien die Schwächsten in unserer Gesellschaft, fordere ich: Machen wir sie doch mächtiger, als sie derzeit sind – das ist der einzige Weg, der eingeschlagen werden muß! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben natürlich auch den Opfern gegenüber eine große Verpflichtung. Jene Maßnahme, wo es neben Schadenersatz und Therapiekostenübernahme auch Schmerzensgeld geben soll, halte ich für einen sehr begrüßenswerten Punkt. Bezüglich der Enquetekommission, die wir einrichten sollten, um rasch zu weiteren Ergebnissen zu kommen, meine ich, daß es notwendig sein wird, auch Modelle zu erarbeiten, wie Kinder sich zur Wehr setzen können. Kinder brauchen Vorbilder. Solange Erwachsene wegschauen, nicht reagieren, wenn Gewalt herrscht, wenn Kindern Gewalt angetan wird, sind wir ein schlechtes Vorbild.

Kinder müssen lernen, welche Möglichkeiten sie haben, sich zur Wehr zu setzen, wie sie diesem Martyrium entkommen können. Da wir heute wissen, daß sehr viele Kinder, die durch dieses Schicksal gegangen sind, in Wirklichkeit nie darüber sprechen können, kann es nicht sein, daß bei den wenigen, die es irgendwann einmal doch schaffen – spätestens dann, wenn sie erwachsen sind –, die Tat dann verjährt ist. Es muß die Verjährungsfrist für diese Taten verlängert werden, und sie darf erst nach Erreichung der Volljährigkeit zu laufen beginnen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Es geht aber auch darum, auf neue technologische Entwicklungen einzugehen. Ich möchte daher – das betrifft nicht nur dem Bereich der Kinderpornographie, sondern auch die NS-Wiederbetätigung in Zusammenhang mit dem Mißbrauch des Internet – folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Maria Theresia Fekter, Doris Bures, Rosemarie Bauer, Gabriele Binder, Johann Schuster und Genossen betreffend die Verhinderung des Mißbrauchs des Internet, insbesondere im Zusammenhang mit Kinderpornographie und NS-Wiederbetätigung

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit eine zentrale Meldestelle einzurichten, die Hinweise darauf entgegennimmt, daß über das Internet Daten zur Begehung oder Förderung krimineller Handlungen angeboten werden.

2. Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst eine bundesgesetzliche Regelung vorzubereiten, die es den Sicherheitsbehörden ermöglicht, Providern aufzutragen, den Zugriff auf solche Daten zu unterbinden.

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(Beifall bei der SPÖ.)

17.02


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