Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 12

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Ich möchte wissen, inwieweit dieser Aspekt in diesen Gesprächen eine Rolle gespielt hat, insbesondere aber auch, ob es sich bei der Kennzeichnung nur um solche Lebensmittel handelt, die mit gentechnisch veränderten Organismen hergestellt worden sind, oder auch um Lebensmittel, die gentechnisch total verändert worden sind, oder auch um solche, die eben nur Teile von gentechnisch veränderten Organismen enthalten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man jede Veränderung, die logischerweise nachweisbar ist, kennzeichnen muß. Man muß darüber eine Aussage auf dem Produkt vorfinden. Die Forderung, die irgendwo einmal im Raum gestanden ist, daß man alles kennzeichnen muß, also auch das, was man nicht nachweisen kann, halte ich für nicht sehr sinnvoll, denn wir sollten ja auch das Instrumentarium und die Möglichkeit haben, zu überprüfen, ob das auch tatsächlich korrekt gemacht wird. Ich kann ja nur etwas überprüfen, was ich auch nachweisen kann. Aber grundsätzlich müßten alle Veränderungen, die nachweisbar sind, gekennzeichnet sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Herr Abgeordneter Auer, bitte.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Frau Bundesministerin! Nur zur Klarstellung: Der Herr Bundesminister für Umwelt wird Sie in dieser Frage unterstützen. Das hat auch Kollege Haupt bereits ausgeführt.

Meine Zusatzfrage lautet: Wie viele Beamte arbeiten derzeit an diesem so wichtigen Vorhaben in Ihrem Ministerium?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Derzeit warten wir auf die Stellungnahme des Wirtschaftsministers. Die Beamten haben schon gearbeitet, die Verordnungen sind ausgearbeitet. – Das zum ersten.

Zum zweiten Teil: Ich freue mich, wenn Sie mir ausrichten, daß der Herr Umweltminister dafür ist. Ich habe da einen Brief, in dem er sagt, daß er gegen eine nationale österreichische Regelung ist und sich eher für eine Regelung gemeinsam mit der EU ausspricht. – Danke schön.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Zusatzfragen liegen dazu nicht vor.

Wir kommen zur 2. Anfrage. Abgeordneter Dr. Leiner (ÖVP) formuliert sie. – Bitte, Herr Kollege.

Abgeordneter Dr. Günther Leiner: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

35/M

Wie beurteilen Sie als Gesundheitsministerin den Vorschlag des Salzburger Landeshauptmannes, einen weisungsfreien "österreichischen Bioethik-Rat" zu installieren?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer: Herr Präsident! Herr Abgeordneter! In der Grundsatzbestimmung des § 8c des Krankenanstaltengesetzes sind die Träger von Krankenanstalten – das sind im Staate Österreich auch und vorwiegend die Länder – zur Einrichtung von Ethikkommissionen verpflichtet. Die näheren Ausführungsbestimmungen dieser weisungsfreien Kommissionen – also man muß sie nicht gnadenhalber weisungsfrei stellen, sondern sie sind weisungsfrei – sind der Landesgesetzgebung vorbehalten. Es bestehen darüber hinaus auch im Bereich der Universitäten Ethikkommissionen.


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