Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 52

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"(1a) Sofern in Klassen der allgemeinbildenden höheren Schulen ein integrativer Unterricht von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt, soll der Anteil an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur jenes Ausmaß betragen, bei dem unter Bedachtnahme auf Art und Schweregrad der Behinderung die erforderliche sonderpädagogische Förderung erfolgen kann; in der Regel soll die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse vier Schüler nicht übersteigen. Bei der Feststellung der Klassenschülerzahl gemäß Abs. 1 zählt jeder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf doppelt."

13. ad Z 38:

Der § 55 Abs. 1 soll lauten:

"(1) Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluß der 8. Schulstufe. Wenn dabei das Jahreszeugnis für diese Schulstufe in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der dritten Leistungsgruppe eine Beurteilung mit "Genügend" enthält, ist im entsprechenden Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen."

14. ad Z 47:

Der § 68 Abs. 1 Z 1 soll lauten:

"(1) Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist

1. der erfolgreiche Abschluß der 8. Schulstufe, wobei das Jahreszeugnis für diese Schulstufe in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen in der zweiten Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als "Befriedigend" beziehungsweise in der dritten Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als "Gut" enthält. Sofern an einer Schule keine Einstufung in Leistungsgruppen erfolgt ist, gelten dieselben Bestimmungen wie für die 2. Leistungsgruppe. Aufnahmswerber mit erfolgreichem Abschluß der 8. Schulstufe, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Aufnahmsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen, oder"

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Auer! Ich danke Ihnen vielmals für die Verlesung.

Meine Damen und Herren vom Grünen Klub! Ich möchte wirklich bitten, daß wir in Zukunft bei der Praxis bleiben, die möglichst zeitökonomisch ist, daß Sie entweder den Antrag selbst hier vortragen oder ihn verteilen lassen und in den Kernpunkten vortragen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

11.37

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! (Abg. Wabl: Es tut mir so leid wegen gestern! – Wolltest du das nicht sagen?) Das heutige Paket, das wir diskutieren, dieses Schulreformpaket, ist zweifelsohne – ich habe mir das doch ein bißchen genauer angeschaut – das umfassendste Reformpaket seit dem Beginn der sechziger Jahre.

Ich möchte einleitend schon sagen, daß es mich eigentlich gerade in einer bildungspolitischen Diskussion stört, wenn man versucht, hier Feindbilder aufzubauen, die als solche überhaupt nicht vorhanden sind. Ich denke etwa an die Argumentation von Ihnen, Herr Kollege Öllinger, wenn Sie im Zusammenhang mit der erweiterten Werbemöglichkeit an den Schulen sagen, daß hier Argumente verwendet worden wären, die niemand von uns verwendet hat. Sie sind auch die Antwort auf den Zwischenruf schuldig geblieben, von wem dieses Argument gekommen ist. – Ich werde dann zur Werbungsmöglichkeit an den Schulen ohnedies noch einige Worte sagen.


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