Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 67

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Meine Damen und Herren! Wir stehen hier vor einer Entscheidung, wo wir zu wichtigen Schritten im Schulwesen ja sagen können. Bedenken wir doch abschließend noch einiges dazu, das uns Auftrag für die Zukunft sein sollte.

Immer mehr und immer stärker ausdifferenziertes Wissen hat uns mit einer Unübersichtlichkeit konfrontiert, vor der wir gerne mittels einfacher Antworten zu fliehen versuchen. Das Ende der Verläßlichkeit von Systemen, Strukturen, klassischen Konfigurationen hat aber die Sehnsucht nach Idyllen vergrößert und nach einfachen Antworten suchen lassen und letztlich in einer Neigung, die dann Total-Pädagogisierung heißt, gemündet. Infotainment, Edutainment ist an die Stelle von Anstrengung und Disziplin getreten. Schließlich haben wir das individuelle Schuldig-werden überhaupt verbannt. Wir haben dafür das gesellschaftliche Schuldigwerden eingeführt.

Wenn Integration – so abschließend – nicht nur ein modisches Codewort für Gewissensbetäubung sein soll, so muß es im pädagogischen Ethos verankert sein. Integration darf daher weder auf stumpfe Eingliederung reduziert, noch auf Gleichschaltung ausgerichtet werden. Das ist nämlich auch die Konsequenz aus einer Anpassung an die bestehenden Verhältnisse. Das heißt, die in der Schule pädagogisch tätigen, also Bildungshilfe leistenden Personen stehen in einer unaufhebbaren Verantwortung, aus der sie keine zeitgeistige Mode, keine politische Vorgabe und auch kein legistischer Beschluß verabschieden können. Gehen wir an die Arbeit, die Weichen sind gestellt! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

12.37

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gleich zu Beginn meiner Ausführungen, um nicht dann mit der Zeit ins Trudeln zu kommen, einen Abänderungsantrag einbringen, der wie folgt lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses (443 der Beilagen) über die Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (417 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. ad Z 5 (des Ausschußberichts):

Dem § 5 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen setzt die Aufnahme von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Besuch der 4. Stufe der Volksschule oder der entsprechenden Stufe der Sonderschule für die Aufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule voraus."

2. ad Z 6:

Der § 9 Abs. 1 lautet:

"(1) Die Schüler sind vom Schulleiter unter Beachtung der Vorschriften über die Schulorganisation in Klassen (Jahrgänge) einzuteilen (Klassenbildung). In Volksschulklassen, in denen Schüler ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden, soll der Anteil an Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf nur jenes Ausmaß betragen, bei dem unter Bedachtnahme auf Art und Schweregrad der Behinderung die erforderliche sonderpädagogische Förderung erfolgen kann; in der Regel soll die Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Klasse vier Schüler nicht übersteigen. In den lehrgangs


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